Autor Thema: [RDR] DPHW – Reichsbürger-Bande vor Gericht / 22 Monate ohne Bewährung  (Gelesen 1331 mal)

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DPHW – Reichsbürger-Bande vor Gericht / 22 Monate ohne Bewährung

[html]Die nunmehr gerichtlich festgestellte Straftat liegt rund drei Jahre zurück, seit heute wird gegen die Mitglieder der DPHW-Bande verhandelt. Vorgestern, am 13.12.2015, titelte SZ-online „Reichsbürger vor Gericht“ und schrieb: Vor gut drei Jahren machte das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ Schlagzeilen. Bis zu 20 selbsternannte Ordnungshüter sollen Ende November 2012 im Örtchen Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher […]
            
Haft für Reichsbürger

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Die nunmehr gerichtlich festgestellte Straftat liegt rund drei Jahre zurück, seit heute wird gegen die Mitglieder der DPHW-Bande verhandelt.


Vorgestern, am 13.12.2015, titelte SZ-online „Reichsbürger vor Gericht“ und schrieb:



Vor gut drei Jahren machte das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ Schlagzeilen. Bis zu 20 selbsternannte Ordnungshüter sollen Ende November 2012 im Örtchen Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher in ihre Gewalt gebracht haben, der Geld eintreiben wollte. Die vom Schuldner herbeigerufenen Möchtegernpolizisten nannten es den Vorwürfen zufolge „Festnahme“, erst die echte Polizei konnte den Staatsdiener befreien. […] vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 41 und 60 Jahren müssen sich wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Gegen drei von ihnen wird wegen Beihilfe verhandelt.

 
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Es ist erst mal eine Heldentat der sächsischen Justiz dafür drei Jahre zu brauchen. Polizisten sind als Zeugen vorhanden, die mutmaßlichen Täter sind bekannt. Das anzuklagende Delikt steht als eindeutig strafbar fest.
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Ich kenne den Fall nicht im Einzelnen. Ich stelle mir nur die Frage, ob wenn die Justiz hier schneller gehandelt hätte, sich vielleicht einnige der Verantwortliche nicht abgesetzt?

Sind Schöne und Fröhner eigentlich auch unter den Angeklagten?
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Offline kairo

Sind Schöne und Fröhner eigentlich auch unter den Angeklagten?

Nein, sie waren in Bärwalde nicht beteiligt. Allerdings laufen oder liefen zumindest auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Da kämen die schon eher in Frage.
 

Offline echt?

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Ich dachte, den Vorwurf hätte man fallen gelassen.
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Offline kairo

Sind Schöne und Fröhner eigentlich auch unter den Angeklagten?

Nein, sie waren in Bärwalde nicht beteiligt. Allerdings laufen oder liefen zumindest auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Da kämen die schon eher in Frage.

Korrigiere: Schöne war dabei und auch angeklagt, hält sich dem Vernehmen nach aber zur Zeit in Belgien auf, wegen der schönen Landschaft und der guten Waffeln. Über seine Pläne für die Heimreise ist nichts bekannt.
 

Offline Finanzbeamter

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Korrigiere: Schöne war dabei und auch angeklagt, hält sich dem Vernehmen nach aber zur Zeit in Belgien auf, wegen der schönen Landschaft und der guten Waffeln. Über seine Pläne für die Heimreise ist nichts bekannt.

Das habe ich mir gedacht, dass der wieder der erste ist, der abhaut wenn es brenzlich wird.
Ich nehme mal an, dass wenn er irgendwo in Belgien aufgegriffen würde, ziemlich schnell über die Grenze gebracht wird?
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Offline dieda

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Die Länge des Verfahrens wurde auch im Prozess (Bericht hier) wiederholt thematisiert, das betraf auch die Zumessung der Höhe der Strafe.

Begründung hier: polizeiliche Ermittlungen waren zwar schon im Frühjahr 2013 beendet gewesen, allerdings zogen sich die nachfolgenden Strukturermittlungen der OAZ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung dann doch noch bis Sommer 2015 hin (hier).

Die in der Verhandlung gezeigte Video mit den Aufnahmen zum Vorfall, insbesondere zum Verhalten der hinzugerufenen richtigen Polizei, hinterließ allerdings dann doch bei einigen Zuschauern ernste Fragen und ein - vorsichtig formuliert- eher beklemmendes Gefühl.

Auch der Richter hat die Zeugen der Polizei ganz gezielt und mehrfach zu dem Umstand befragt, ob denn den Zeugen gewahr war, dass auch noch nach Eintreffen der Polizei munter weitergefilmt wurde. Sicher nicht ganz ohne Grund und die Antworten dazu waren auch nicht, sagen wir mal: "wirklich befriedigend". Auch das 2. Video auf dem sichergestellten Blackberry des Andreas Krautz, das von einem bislang Unbekanten aus einem Haus in diesem Dreiseihof aufgenommen wurde und in dessen Nähe -dem Gequatsche und Gelächter nach zu urteilen- vermutlich noch mehr Personen gewesen sein könnten, zeigt ganz offensichtlich einen im Pulk auf dem Hof fröhlich mitlaufenden Kameramann, der dann auch namentlich identifiziert worden war.

Und genau der konnte, selbst in einer "DPHW- Kluft" steckend und aus nächster Nähe dann auch noch minutenlang und nach Eintreffen der Polizei die Polizei selbst und deren Einsatzfahrzeuge sowie deren "Behandlung" des GV filmen. Da dem Zuhörer aber diese Aufnahmen während der Zeugenvernahme ja noch nicht bekannt waren, ging die Brisanz dieser Fragen zu dem Video an die Zeugen von der Polizei zuerst (noch) unter.

Auch die Aussage des Schöne im Rahmen seines polizeilichen Ermittlungsverfahren waren vom Grundtenor her recht frech. Er machte dabei irgendwie nicht den Eindruck, dass er nur ansatzweise Angst vor irgendeiner Strafverfolgung gehabt hatte. Auch der nun verhandelnde Richter, der in diesem Verfahren in Sachen Schöne von den §§ 251 und 151 StPO Gebrauch gemacht hatte, hat dem Angeklagten selbst mehrfach und sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass er sehr wohl der Meinung ist, dass die eigentlichen Anstifter schon längst und zudem ziemlich feige ihm gegenüber stiften gegangen waren.

Und es gibt noch einen guten Grund für die Anstifter, stiften zu gehen: die absehbar nicht ganz unerheblichen zivilrechtlichen Forderungen, die auch noch vom Freistaat Sachsen geltend gemacht werden.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 17:12:35 von dieda »
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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