Edit: @Reichsschlafschaf hat sich vorgedrängelt
Hallo hallo?!
Das würde ich nie tun!
Schließlich geht es um unsere monatliche Belohnung (mein Konto ist nach kauf dieser zwei Oldtimer schon wieder leer!) und den
mit Remo!
Mann macht "ihr" Juristen die Sache kompliziert. Damals(TM), als alles noch "besser" und viel einfacher war, da war der Beschuldigte gleich schuldig und konnte verzögerungsfrei in den Kerker/Zuchthaus oder zur Hinrichtung verfrachtet werden.
Da bin ich zufällig auf ein "schönes" Beispiel heute Morgen gestoßen:
"München - Augsburger Abendzeitung
Mittwoch, 2. Juli 1941
Nr. 152
Im Münchner Hauptbahnhof
Gefährlicher Kofferdieb
Ein gefährlicher Gepäckdieb, der den Münchner Hauptbahnhof unsicher machte, hat sich heute vor dem Sondergericht München zu verantworten.
Die günstige Gelegenheit, im abgedunkelten Münchner Hauptbahnhof aus abfahrtbereiten Zügen Gepäckstücke zu stehlen, hatte dem 39 Jahre alten, 26mal vorbestraften Dieb Wilhelm Paul aus Kelheim keine Ruhe gelassen. Obwohl er eine gutbezahlte Beschäftigung in München gefunden hatte, trieb er sich von Mitte Dezember ab im Münchner Hauptbahnhof herum und stahl mindestens fünf bis sechs Koffer, die in der Regel Wäsche und Kleidungsstücke enthielten. Als er am 30. April wieder einen Koffer stahl, wurde er von einem Reichsbahnbediensteten gefaßt. Einen Teil seiner Beute versetzte er, den anderen Teil verschenkte er in Gastwirtschaften an Mädchen, denen er sich als Kapitän vorstellte. Der Staatsanwalt hob in der Anklageerhebung hervor, daß Paul der Typ des Volksschädlings sei, gegen den die Todesstrafe ausgesprochen werden müsse. (Die Verhandlung dauerte bei Redaktionsschluß noch an)
München - Augsburger Abendzeitung
Donnerstag, 3. Juli 1941
Nr. 153
Todesstrafe für den Kofferdieb im Münchner Hauptbahnhof
Das Sondergericht München verurteilte den 39 Jahre alten Wilhelm Paul , der im Münchner Hauptbahnhof Koffer gestohlen hatte und am 30. April während der Dunkelheit auf frischer Tat ertappt worden war, zum Tode und zum dauernden Ehrverlust. Es handelte sich bei ihm um einen Galgenvogel von Jugend auf, der sich zum schlimmsten Volksschädling entwickelte und der aus der Volksgemeinschaft auszumerzen war.
München - Augsburger Abendzeitung
Freitag, 22. August 1941
Nr. 196
Vollstrecktes Todesurteil
Am 22. August 1941 ist der 39 Jahre alte Wilhelm Paul aus München hingerichtet worden, den das dortige Sondergericht als Volksschädling zum Tode verurteilt hat. Paul, ein vielfach vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, hat in zahlreichen Fällen auf dem Münchner Hauptbahnhof unter Ausnutzung der Verdunkelung Koffer gestohlen. "
Bemerkung 1: Von der Verurteilung bis zur Hinrichtung dauerte es vermutlich deshalb so lange, weil Scharfrichter Reichhart gut zu tun hatte und gerade nicht in München weilte
Bemerkung 2: Seltsamerweise glauben die aufgrund "Denunziantentums" angezeigten, sie würden in den angezeigten Fällen nicht nur freigesprochen, sondern sogar noch belobigt. Dabei sollten sie die ersten sein, die sich darüber freuen, daß heutzutage eine derart barbarische und gegen die Menschenrechte verstoßende Rechtsprechung nicht mehr existiert