Autor Thema: Strafanzeige aber richtig  (Gelesen 33258 mal)

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #30 am: 16. Juni 2019, 10:49:31 »
Mann macht "ihr" Juristen die Sache kompliziert. Damals(TM), als alles noch "besser" und viel einfacher war, da war der Beschuldigte gleich schuldig und konnte verzögerungsfrei in den Kerker/Zuchthaus oder zur Hinrichtung verfrachtet werden. Heute treibt man mehr Aufwand und die damaligen Verwahrmöglichkeiten bzw. Ausführung am lebenden Körper sind nicht mehr en vogue.
Im Prinzip das ja auch OK.

Dennoch, finde ich es aus Laiensicht noch immer unverständlich, dass, wenn man eine mögliche Straftat meldet, die Polizei dem Hinweis nachgeht, die Beweissicherung durchführt und dann der/die Polizist/in als Zeug/e/in nicht ausreicht. Ich sehe halt nicht die Notwendigkeit für einen weiteren Zeugen, denn die Anzahl der Zeugen ist unabhängig von der Schwere des Vorwurfs.

Ich habe nämlich durchaus die Sorge, dass mal ungebetener Besuch vor der Tür steht.

Edit: @Reichsschlafschaf hat sich vorgedrängelt, der Beitrag sollte eigentlich vor seinem stehen.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2019, 10:52:25 von lobotomized.monkey »
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #31 am: 16. Juni 2019, 11:23:22 »
Edit: @Reichsschlafschaf hat sich vorgedrängelt

Hallo hallo?!
Das würde ich nie tun!
Schließlich geht es um unsere monatliche Belohnung (mein Konto ist nach kauf dieser zwei Oldtimer schon wieder leer!) und den Backfisch mit Remo!


Mann macht "ihr" Juristen die Sache kompliziert. Damals(TM), als alles noch "besser" und viel einfacher war, da war der Beschuldigte gleich schuldig und konnte verzögerungsfrei in den Kerker/Zuchthaus oder zur Hinrichtung verfrachtet werden.

Da bin ich zufällig auf ein "schönes" Beispiel heute Morgen gestoßen:
Off-Topic:
"München - Augsburger Abendzeitung
Mittwoch, 2. Juli 1941
Nr. 152
Im Münchner Hauptbahnhof
Gefährlicher Kofferdieb
Ein gefährlicher Gepäckdieb, der den Münchner Hauptbahnhof unsicher machte, hat sich heute vor dem Sondergericht München zu verantworten.

Die günstige Gelegenheit, im abgedunkelten Münchner Hauptbahnhof aus abfahrtbereiten Zügen Gepäckstücke zu stehlen, hatte dem 39 Jahre alten, 26mal vorbestraften Dieb Wilhelm Paul aus Kelheim keine Ruhe gelassen. Obwohl er eine gutbezahlte Beschäftigung in München gefunden hatte, trieb er sich von Mitte Dezember ab im Münchner Hauptbahnhof herum und stahl mindestens fünf bis sechs Koffer, die in der Regel Wäsche und Kleidungsstücke enthielten. Als er am 30. April wieder einen Koffer stahl, wurde er von einem Reichsbahnbediensteten gefaßt. Einen Teil seiner Beute versetzte er, den anderen Teil verschenkte er in Gastwirtschaften an Mädchen, denen er sich als Kapitän vorstellte. Der Staatsanwalt hob in der Anklageerhebung hervor, daß Paul der Typ des Volksschädlings sei, gegen den die Todesstrafe ausgesprochen werden müsse. (Die Verhandlung dauerte bei Redaktionsschluß noch an)

München - Augsburger Abendzeitung
Donnerstag, 3. Juli 1941
Nr. 153
Todesstrafe für den Kofferdieb im Münchner Hauptbahnhof
Das Sondergericht München verurteilte den 39 Jahre alten Wilhelm Paul , der im Münchner Hauptbahnhof Koffer gestohlen hatte und am 30. April während der Dunkelheit auf frischer Tat ertappt worden war, zum Tode und zum dauernden Ehrverlust. Es handelte sich bei ihm um einen Galgenvogel von Jugend auf, der sich zum schlimmsten Volksschädling entwickelte und der aus der Volksgemeinschaft auszumerzen war.

München - Augsburger Abendzeitung
Freitag, 22. August 1941
Nr. 196
Vollstrecktes Todesurteil
Am 22. August 1941 ist der 39 Jahre alte Wilhelm Paul aus München hingerichtet worden, den das dortige Sondergericht als Volksschädling zum Tode verurteilt hat. Paul, ein vielfach vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, hat in zahlreichen Fällen auf dem Münchner Hauptbahnhof unter Ausnutzung der Verdunkelung Koffer gestohlen. "
Off-Topic:
Bemerkung 1: Von der Verurteilung bis zur Hinrichtung dauerte es vermutlich deshalb so lange, weil Scharfrichter Reichhart gut zu tun hatte und gerade nicht in München weilte
Off-Topic:
Bemerkung 2: Seltsamerweise glauben die aufgrund "Denunziantentums" angezeigten, sie würden in den angezeigten Fällen nicht nur freigesprochen, sondern sogar noch belobigt. Dabei sollten sie die ersten sein, die sich darüber freuen, daß heutzutage eine derart barbarische und gegen die Menschenrechte verstoßende Rechtsprechung nicht mehr existiert
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #32 am: 16. Juni 2019, 13:00:52 »
Das ist ja heftig. Ich gehe mal davon aus, dass der "Volksschädling" eben nicht 26 Mal vor Gericht stand, sondern nur in 26 Fällen vorbestraft war.
Da muss man ja fast schon dankbar sein, dass man unter diesem unmenschlichen Merkel-Regime leiden darf.
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #33 am: 16. Juni 2019, 15:12:14 »
Da muss man ja fast schon dankbar sein, dass man unter diesem unmenschlichen Merkel-Regime leiden darf.

So sieht's aus!
Die Verurteilung erfolgte in solchen Fällen "wegen Verbrechens gegen das Volksschädlingsgesetz".
Ob die Bevölkerung damals bemerkt hat, wie sie selbst mißbraucht wurde, indem man Kofferdiebe zu "gefährlichen Kofferdieben" erklärte und auf diese Weise sowie mithilfe des  Volksschädlingsgesetzes und § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung ("Wehrkraftzersetzzung") praktisch jeden vollkommen willkürlich hinrichten konnte?
Dazu noch das "Gesunde Volksempfinden" und die Henker hatten gut zu tun ...
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #34 am: 18. Juni 2019, 16:04:52 »
Dennoch, finde ich es aus Laiensicht noch immer unverständlich, dass, wenn man eine mögliche Straftat meldet, die Polizei dem Hinweis nachgeht, die Beweissicherung durchführt und dann der/die Polizist/in als Zeug/e/in nicht ausreicht.
Interessant. Ich maße mir ja gelegentlich an, einer juristischen Profession nachzugehen und weise das Laientum nicht selten von mir. Und aus meiner Sicht ist es noch immer unverständlich, dass ein/e einzelne/r Polizist/in oftmals als Zeug/e/in auszureichen scheint. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #35 am: 18. Juni 2019, 16:21:19 »
Ach, so! Mail von vorhin:


Zitat
Hallo Agent Z,
vielen Dank, Ihre Daten wurden erfolgreich an die entsprechende Polizeidienststelle weitergeleitet.

Einen schönen und hassfreien Tag noch.

Mit freundlichen Grüßen


Bei mir ist doch immer "hassfrei"!  ;)
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #36 am: 19. Juni 2019, 05:50:20 »
Dennoch, finde ich es aus Laiensicht noch immer unverständlich, dass, wenn man eine mögliche Straftat meldet, die Polizei dem Hinweis nachgeht, die Beweissicherung durchführt und dann der/die Polizist/in als Zeug/e/in nicht ausreicht.
Interessant. Ich maße mir ja gelegentlich an, einer juristischen Profession nachzugehen und weise das Laientum nicht selten von mir. Und aus meiner Sicht ist es noch immer unverständlich, dass ein/e einzelne/r Polizist/in oftmals als Zeug/e/in auszureichen scheint. :)
Ich habe gerade meine Laiensicht durch Nachdenken geändert und stimme Deiner professionellen Sicht zu. "Externe" Zeugen machen im Rahmen eines Strafverfahrens tatsächlich mehr Sinn.
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #37 am: 5. Juli 2019, 15:35:35 »
Über die neuste Entwicklung möchte ich Euch natürlich auf dem laufenden halten.

Heute um 9.50 h habe ich wieder ein Mail bekommen:

Zitat
Hallo Agent X,
gerne informieren wir Sie darüber, dass der von Ihnen gemeldete und von uns angezeigte Beitrag (#443329) an die Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von respect! Meldestelle für Hetze im Netz


Es hat lange gedauert.

Und ganz zufällig hat ein Mitagent vor kurzem eine Meldung aus der Lügenpresse hier veröffentlicht, die direkt mit der Sache zu tun haben könnte ...   :whistle:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg239303#msg239303


Wie man sieht, mahlen die Mühlen langsam. Aber sie mahlen ...

;)
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #38 am: 8. Januar 2020, 10:40:16 »
Da ich wieder mal eine Vernehmung bei der Polizei hinter mir habe und mittlerweile arg gefrustet bin, möchte ich hier den Tipp einstellen, die Aussage schriftlich vorzubereiten.

Ich hatte auf dem Dienstweg eine Akte der Staatsanwaltschaft überlassen wegen m.E. strafrechtlich relevanter Äußerungen eines Reichsbürgers. Zwei Monate später kam der Anruf der hiesigen Polizeidienststelle, ich möge mal bitte vorbei kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Delikt zurecht gebogen, das nur auf Antrag verfolgt wird (Verleumdung). Davon war auch der Polizist nicht sonderlich überzeugt. Ich habe dort eine halbe Stunde gesessen und erzählt und zu Papier gebracht wurden zwei ganze Sätze. Dass ich zuständiger Sachbearbeiter bin und dass ich mich genötigt fühle.

Wenn dieser Strafantrag Erfolg hat, spende ich dem SSL eine Wagenladung Backfisch  :facepalm:

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #39 am: 8. Januar 2020, 11:20:34 »
möchte ich hier den Tipp einstellen, die Aussage schriftlich vorzubereiten.


Genau meine Rede!


Ich habe dort eine halbe Stunde gesessen

Du glücklicher!
Bei mir dauerte es das letzte Mal mehr als 50 Minuten.
(Ließ sich aber nicht umgehen, ansonsten übersende ich auch Beweismittel wie Bilder per Mail. Allerdings war schon lange nichts mehr, auch auf den bekannten Meldeportalen nicht. Dort habe ich in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres jede Woche mehrere Meldungen abgesetzt, aber offenbar wird die Kundschaft brav.)
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #40 am: 8. Januar 2020, 14:31:34 »
Meine letzte Zeugenvernehmung dauerte knapp 10 Minuten: hatte mit dem Schergen der Wortmarke vorher telefoniert und ihm dann meine Aussage per E-Mail geschickt.

Mußte also nur noch Belehrung über mich ergehen lassen und unterschreiben.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #41 am: 3. November 2020, 10:59:57 »
Kurzes Update, die Sache hatte bei mir Erfolg und mündete in einem Strafbefehl (versuchte Nötigung). Die versprochene Backfischsendung dürfte die Poststelle bei gleichbleibender Effizienz in anderthalb Wochen verlassen.

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #42 am: 3. November 2020, 11:29:41 »
Wir haben bis heute noch keine Mitteilung, was aus unserer Anzeige wurde. Möchte hier den "Fall" nicht noch mal schildern. Einige wissen Bescheid.
Nach einer Anzeige meines Mannes, wurde diese ans AG geleitet, weil das AG als Dienstherr zuständig sei. Das war 2014. Dort wurde auch Anzeige erstattet. Und das wars dann. Keine Info. Inzwischen ist mein Mann in Pension.
« Letzte Änderung: 3. November 2020, 11:34:09 von No_DR »
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