Autor Thema: Strafanzeige aber richtig  (Gelesen 33252 mal)

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dtx

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #15 am: 3. November 2018, 14:41:04 »
Einmal wurde eingestellt (§ 86 + § 130 StGB), weil in anderem Zusammenhang eine Strafe zu erwarten gewesen sein sollte, gegen die die zu erwartende Strafe angeblich nicht in's Gewicht fallen würde! (Dabei kam der dann mit lächerlichen 7 Monaten auf Bewährung davon!)  :thumbdown:

Da stellt sich die Frage, ob und ggf. wie man am geschicktesten auf die Sache zurückkommt, ohne jemandem allzu sehr auf die Füße zu treten, wenn sich die arbeitsmindernde Erwartung erwartungsgemäß wieder einmal nicht realisiert hat.
 

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #16 am: 8. November 2018, 13:34:09 »
Ich bin gerade schwer am überlegen, ob ich dem Volksentleerten eine Anzeige vor den Latz knallen möchte. Allerdings nur dann, wenn ich dabei völlig anonym bleiben kann und eine Anzeige unter dieser Voraussetzung von der Berliner Staatsanwaltschaft auch "ernst genommen" wird.


Kurz: Ist es überhaupt sinnvoll, wenn ich der Staatsanwaltschaft Berlin per Post eine Strafanzeige (oder einen Strafantrag?) zukommen lasse ohne der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, bei mir rückzufragen? Wie gesagt möchte ich unbedingt anonym bleiben.
« Letzte Änderung: 8. November 2018, 13:50:59 von Tuska »
 
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #17 am: 8. November 2018, 13:42:05 »
Jupp, das geht und ist nicht für die Katz. In der BRiD GmbH sagen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) im ersten Abschnitt (Nr. 8 ):

Zitat
Auch bei namenlosen Anzeigen prüft der Staatsanwalt, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. (...)
.

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« Letzte Änderung: 8. November 2018, 13:53:49 von Tuska »
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #18 am: 8. November 2018, 14:51:45 »
Wie gesagt möchte ich unbedingt anonym bleiben.

Wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, ist das kein Problem, habe ich auch schon öfters praktiziert.
Anlaß sind meist Verstöße gegen 86, 86a, 130.
Man kriegt dann halt von der StA keine Rückmeldung per Post.

Das macht aber bei Foren nix, weil die Herrschaften dann einen neuen Thread aufmachen mit dem Titel "Ich wurde von einem Denunzianten-Schwein bei der Staatsanwaltschaft hingehängt und bekam einen Strafbefehl".

So hat man auch eine Rückmeldung.

 ;D
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #19 am: 8. November 2018, 17:23:31 »
Wenn es Nikolang angeht, kann man ja auch die Bildungsverwaltung informieren. Diese ist für Material, das sie einerseits zur Anzeige bringen, andererseits zur Stützung der Kündigung verwenden kann, durchaus dankbar.
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #20 am: 8. November 2018, 17:25:59 »
Ist es überhaupt sinnvoll, wenn ich der Staatsanwaltschaft Berlin per Post eine Strafanzeige (oder einen Strafantrag?) zukommen lasse...

Strafanzeige ja, Strafantrag wäre unwirksam.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #21 am: 8. November 2018, 22:13:48 »
Off-Topic:
Ist es überhaupt sinnvoll, wenn ich der Staatsanwaltschaft Berlin per Post eine Strafanzeige (oder einen Strafantrag?) zukommen lasse...

Strafanzeige ja, Strafantrag wäre unwirksam.
Aufgrund der unterschiedlichen Verwendung des Begriffs "Strafantrag" durch den Gesetzgeber ist diese Aussage in ihrer Pauschalität so nicht korrekt.

;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #22 am: 9. November 2018, 16:09:06 »
Ach, so: dann gibt es noch die Möglichkeit bei Merldeportalen aktiv zu werden, z.B. bei respect.
Das ist leichter, wenn es z.B. um Screens oder um Links wie in FB geht, die können die dann direkt verarbeiten.
Man erhält immer eine Rückmeldung, selten, die Nachricht, daß eine Sache geschlossen, also nicht weiterbearbeitet wird.
Manchmal wird man gefragt, ob man als Zeuge zur Verfügung steht.

Das fällt mir ein, weil ich eben von denen ein Mail bekommen habe, in dem sie sich entschuldigen:

Zitat
die Meldung mit der Ticketnummer #101068 wurde am 16.07.2018 fälschlicherweise von uns geschlossen. Es handelte sich hierbei um eine Verwechslung, da der halle-leaks-Blog auf Basis mehrerer Meldungen zur Anzeige gebracht wurde. Nun wurde uns mitgeteilt, dass der von Ihnen gemeldete und von uns angezeigte Beitrag an das LKA Sachsen-Anhalt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

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Hier die Seite:
https://demokratiezentrum-bw.de/demokratiezentrum/vorfall-melden/#respect
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #23 am: 9. November 2018, 18:18:53 »
Wie gesagt möchte ich unbedingt anonym bleiben.

Weil mir's grade auffällt:
Wenn man sich gar nicht auskennt, kann man sich auch an eine (natürlich linlsversiffte!) Grüne Politikerin wenden, die dann macht:   ;)

Zitat
Handybilder zeigen einen Vorfall mit Nazi-Symbolen. Grünen-Politikerin Ulrike Kahl will das nicht unter den Tisch fallen lassen.
Aue/Lauter. Die Hakenkreuzfahne ist über die Sitzlehne drapiert, der rechte Arm eines Mannes zum Hitlergruß erhoben. Diese Szene ist am Samstagabend in einem Zugabteil der Erzgebirgsbahn auf der Fahrt von Aue nach Lauter offenbar von einem unbeteiligten Passagiermit einem Handy aufgenommen worden. "An Dreistigkeit ist das kaum zu überbieten", sagt Ulrike Kahl, Kreisvorsitzende der Grünen im Erzgebirge. Sie hat die Bilder zugespielt bekommen und zum Anlass für eine Anzeige genommen.
Ein Mann aus Afghanistan soll die Fotos gemacht haben. Laut Ulrike Kahl hat der aus Angst nicht selbst Anzeige erstattet, sondern sich an sie gewandt. "Ja, ich habe Anzeige bei der Polizei in Aue erstattet. Jeder Bürger hat das Recht dazu, wenn er Kenntnis von solchen Dingen erlangt", sagt sie. Der Mann mit der Hakenkreuzfahne soll allein unterwegs gewesen sein, im Zugabteil seien aber weitere Reisende gewesen. Der Afghane sei in Lauter ausgestiegen und wisse deshalb nicht, bis wohin der andere fuhr.

"Ich kann das einfach nicht unter den Tisch fallen lassen", sagt die Grünen-Politikerin. Sie erinnert an Vorfälle, als vor der Bundestagswahl Plakate der Grünen im Erzgebirgskreis mit Hakenkreuzen beschmiert worden seien. "Da konnte man nie etwas nachweisen." Im Gegensatz dazu wäre beim jetzigen Vorfall die Chance gegeben, etwas Konkreteres zu ermitteln.

Bei der Polizei weiß man von dem Vorfall in der Erzgebirgsbahn. "Die Ermittlungen gegen einen bislang Unbekannten laufen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beim Dezernat Staatsschutz", heißt es von der Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz. "Sollte es weitere Zeugen geben, werden diese gebeten, sich bei der Polizei zu melden."

Als Zeuge kann man die Polizei auch bitten, anonym zu bleiben.

https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/hakenkreuzfahne-in-der-erzgebirgsbahn-artikel10358817?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR2S3-zqRVo8pkbY6oFPJZc0AUZ4dIN_KvtwpG74LXo_8uj0PhcjSSjsshY#Echobox=1541774428
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #24 am: 15. Juni 2019, 11:30:21 »
Da die Meldeportale angesprochen wurden (nein, nicht die Petzportale der afd!), insbesondere die Meldestelle Respect!
https://demokratiezentrum-bw.de/demokratiezentrum/vorfall-melden/#respect

hier die kurze Beschreibung eines  Erlebnisses von vor 2 Tagen.
Da bekam ich ein Mail mit folgendem Inhalt:

Zitat
Hallo Agent,
bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung. Sollte der von Ihnen gemeldete Beitrag noch online sein, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns den genauen Link dazu senden könnten. Über den von Ihnen genannten Link konnten wir den Beitrag leider nicht finden.
Wir würden den Beitrag gerne unter § 130 StGB anzeigen, müssen hierfür jedoch die Möglichkeit haben,einen eigenen Screenshot zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Meldestelle respect!

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Dieses wunderte mich. Denn auf der Site ist man verpflichtet, einen funktionierenden Link anzugeben, sonst kann man die Meldung gar nicht abschicken.
Zunächst konnte ich auch mit dem "verspätet" nichts anfangen, denn ich wußte nicht, um wieviel verspätet.
Welches Datum, welcher Beitrag?
Die Ticketnummer (man bekommt glücklicherweise eine Eingangsbestätigung) verwies auf einen Vorgang vom 28.März (!).
Also guckte ich in meinem Ordner für Bilder nach, ob ein Screen mit diesem Datum vorhanden sei.
Und tatsächlich: es gab einen und sogar nur einen einzigen von diesem Tage.

Weil ich mir aber nicht ganz sicher war, mailte ich zurück:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der langen Zeit ist eine Rekonstruktion schwierig, aber falls es um das im Anhang mitgegebene Bild geht, so ist es noch einfach.


Link:  https://xyz


dann bis zum 28. März 1:34 h scrollen

Der Screen ließ sich eben problemlos fertigen


Falls dies nicht der Vorgang sein sollte, so geben Sie mir bitte Bescheid!

Mit freundlichen Grüßen!
Ihr Agent

Offensichtlich war da jemand überfordert, vom 13.Juni bis zum 28.März zu scrollen, aber nun ja, wir sind alle Menschen und man hilft gerne (so weit zurückzuscrollen, ist tatsächlich viel, aber so isses halt).
Es schien das richtige Bild und auch der richtige - also ursprünglich gemeinte - Link zu sein, denn es kam gestern zurück:

Zitat
Hallo Agent,
nach Prüfung des Inhalts des von Ihnen gemeldeten Beitrags sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB erfüllen könnte.

Wir werden deshalb zunächst folgende Schritte einleiten:

    Erstatten einer Anzeige, mit Verweis auf § 130 StGB, bei einer zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.
    Um den Ermittlungsbehörden an dieser Stelle aufwendige Mehrfachermittlungen zu ersparen, würden wir Sie bitten, uns kurz mitzuteilen, ob Sie den fraglichen Beitrag bereits bei anderen Meldestellen gemeldet oder der Vorgang schon selbst zur Anzeige gebracht haben.
    Außerdem bitten wir Sie, von einer eigenständigen Meldung des Beitrags abzusehen, da es wichtig ist, dass dieser für die Beweissicherung noch vorhanden ist.
    Offizielle Meldung des Beitrags an die entsprechende Plattform, mit der Aufforderung, diesen innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Die Meldung erfolgt erst nach abgeschlosser Beweissicherung durch die Behörden. Diese kann einge Zeit dauern. Wundern Sie sich also nicht, wenn der fragliche Beitrag noch eine Zeit lang verfügbar bleibt.


Weitere Schritte:

Sollte eine Löschung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, folgt eine Mahnung zur Löschung mit Fristsetzung (72 Stunden). Sollte der Provider unserem Anliegen dann immer noch nicht nachkommen, werden wir anhand der dokumentierten Fälle darauf drängen, dass geeignete rechtliche Regelungen erlassen und durchgesetzt werden, damit der Provider in Zukunft deutsches Recht einhält.

Über den Zwischenstand der Löschung sowie der Strafanzeige können Sie sich über Ihre Ticketnummer informieren[1]. Sobald Ergebnisse unserer Bemühungen vorliegen, melden wir uns wieder bei Ihnen und teilen Ihnen diese mit.

Darauf antwortete ich wahrheitsgemäß:
Zitat
Nein, diesen Beitrag habe ich noch nicht anderweitig gemeldet.

Außerdem sehe ich in solchen Fällen selbstverständlich von einer Meldung gegenüber der Plattform ab, weil dadurch Beweismittel vernichtet werden könnten.


Mit freundlichen Grüßen!

Worauf mir geschrieben wurde:
Zitat
Hallo Agent,
von Seiten der Polizei ist die Bitte an uns herangetragen worden, Sie zu bitten, sich bezüglich des von Ihnen gemeldeten und von uns wegen Volksverhetzung angezeigten Beitrags (#123456) als Zeuge bzw. Zeugin für weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Uns ist wichtig zu betonen, dass Sie diese Bitte auch ohne die Angabe von Gründen ablehnen können. Von uns werden in keinem Fall, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, Daten an die Polizei weitergegeben.

Sollten Sie der Anfrage nachkommen wollen, würden wir Sie bitten, uns über das System Ihre Postanschrift und Telefonnummer mittzuteilen, damit die Beamten mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und wünschen Ihnen bis dahin einen möglichst hassfreien Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von respect! Meldestelle für Hetze im Netz

Meine Antwort
Zitat
Selbstverständlich komme ich der Bitte gerne nach und stelle mich als Zeuge zur Verfügung!


Mit freundlichen Grüßen!

Warum schildere ich das so ausführlich?
Zum einen, damit Ihr seht, daß auch dort Menschen arbeiten, die einmal etwas übersehen oder wegen Krankheit ein Mitarbeiter verhindert oder oder ...  daß aber wohl nix vergessen wird.
Zum anderen, weil es wichtig ist, dergleichen Sachen auf dem eigenen Computer nicht sofort zu löschen, man könnte sie noch brauchen.
Und zum dritten, damit Ihr und nichtregistrierte Mitleser sehen können, wie es abläuft.

In diesem Sinne: weitermachen!

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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #25 am: 16. Juni 2019, 08:59:32 »
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #26 am: 16. Juni 2019, 09:28:08 »
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #27 am: 16. Juni 2019, 10:02:27 »
Ich bin ein wenig irritiert, denn ist es eben nicht Sinn von solchen Meldestellen, dass diese eben diese Meldung übernehmen und ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen?
Ich persönlich hätte im Moment da meine Bedenken, weil, so weit ich das mitbekommen habe, die beklagte Partei durchaus Akteneinsicht mit meiner Adresse bekäme. Genau das würde ich, meiner familiären Situation geschuldet, aus gutem Grund eben vermeiden wollen. In 10 Jahren würde das anders aussehen, aber eben nicht jetzt.

@Reichsschlafschaf : Toll, dass Du das gemacht hast.
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #28 am: 16. Juni 2019, 10:22:52 »
Ich bin ein wenig irritiert, denn ist es eben nicht Sinn von solchen Meldestellen, dass diese eben diese Meldung übernehmen und ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen?
Als Zeuge ist man in Deutschland zu einer Aussage und zur Angabe der Personalien verpflichtet. Im Gegensatz zum Beschuldigten, der im gesamten Verfahren straflos lügen darf, macht ein vor Gericht lügender Zeuge sich strafbar. Entgegen der landläufigen Meinung bedarf es keiner vorherigen Vereidigung. Unter Eid vor Gericht zu Lügen (Meineid) wird mit mindestens (!) einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. D. h., Meineid ein Verbrechen.

Ich persönlich hätte im Moment da meine Bedenken, weil, so weit ich das mitbekommen habe, die beklagte Partei durchaus Akteneinsicht mit meiner Adresse bekäme.
"Beklagte Partei" ist etwas ungeschickt formuliert. Strafprozessrechtlicher Personenstand Crashkurs:
  • Im Ermittlungsverfahren (§§ 160 bis 177 StPO) wird die Person, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, Beschuldigter genannt.
  • Im Zwischenverfahren (§§ 199 bis 211 StPO)heißt der Beschuldigte nach Anklageerhebung Angeschuldigter
  • Im Hauptverfahren wird der Angeschuldigte nunmehr Angeklagter genannt.
Zu den einzelnen Teilabschnitten des Strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens empfehle ich unseren Wikiartikel über den deutschen Strafprozess: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Strafprozess

OT: Personen, denen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, werden Betroffene genannt (vgl. zB § 66 Abs. 1 OWiG.)

(...) durchaus Akteneinsicht mit meiner Adresse bekäme.
Ja, durchaus. Akteneinsicht ist im Strafprozess ein Recht (!) jedes (!) Beschuldigten (und das ist auch gut so). Überlegt es euch daher sehr gut, ob ihr wirklich unter Klarnamen eine Strafanzeige erstatten wollt.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2019, 10:26:52 von Tuska »
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Re: Strafanzeige aber richtig
« Antwort #29 am: 16. Juni 2019, 10:48:56 »
Ich bin ein wenig irritiert, denn ist es eben nicht Sinn von solchen Meldestellen, dass diese eben diese Meldung übernehmen und ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen?

Mich wundert da einiges.
Zum Beispiel die Tatsache, daß die noch einen eigenen Screen anfertigen müssen, wo sie doch mich als Zeugen haben. Gut, man kann sagen, ich hätte den Screen manipulieren können und ein Unabhängiger sollte das nachvollziehen.

Deine Sorge, der Verteidiger des eventuell Angeklagten könne den Namen des "Denunzianten" aus der Akte erfahren und "zufällig" an den Mandanten und damit an gewisse Kreise weitergeben, kann ich gut nachvollziehen. Aus diesem Grund fertige ich auch schonmal anonyme Anzeigen, die ich dann mit ausgedrucktem Screen an die Staatsanwaltschaft einsende.
Die "Rückmeldung" aus den Foren zeigt mir dann  auch schon öfter mal, daß die Sache erfolgreich war, wenn berichtet wird, man habe wieder mal eine HD bekommen oder einen Strafbefehl und man wolle wissen, wer das feige Forenschwein sei, das da so aus dem Hinterhalt ...

Auch deswegen wundert mich der Wunsch, nach dem genauen Link, um einen Screen fertigen können, denn bei anonymen Anzeigen geht's ja auch.

Das mache ich also nur, wenn ich einigermaßen sicher bin, keine Nachteile erleiden zu müssen.

Dann habe ich schön öfter mal den Anruf der zuständigen PI bekommen mit einigen Abfragen, aber aussagen mußte ich noch nie vor Gericht.

Vielleicht machen die Verteidiger ihrem Mandanten in solchen Fällen klar, daß sie letztlich meine Reisekosten und das Zeugengeld übernehmen müssen ...

Ansonsten wundert mich, daß ich überhaupt gefragt werde, ob ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle. Denn eigentlich dachte ich immer, man sei als Zeuge zu einer Aussage verpflichtet.


Ansonsten mein Dank an alle Danke-Knopf-Drücker und Karma-Überschütter!
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Nur noch 5 Tage und ich gebe Euch in der Kantine den köstlichen Backfisch mit Remo aus!
Ich höre schon die Reptos vor Begeisterung mit den Krallen scharren...

;)



edit: gerade sehe ich, das @Tuska völlig zutreffend schon einiges zur Anzeige ausgeführt hat.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2019, 10:52:10 von Reichsschlafschaf »
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