Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 104463 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #840 am: 17. April 2026, 23:20:30 »
Nur bei doppelter Haushaltsführung kann man eine der beiden Gebühren privat absetzen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #841 am: 21. April 2026, 12:16:37 »
Das kommt jetzt total überraschend!    :o

Zitat
Justiz
VGH weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Der VGH Baden-Württemberg sieht keine grobe Einseitigkeit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bleiben erfolglos.

Mannheim. Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg fest und wies die Klagen von sieben Personen ab. Die Privatpersonen hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für unausgewogen und einseitig halten. Das ÖRR-Angebot sei vielfältig und für jeden etwas dabei, befand hingegen der VGH.

VGH: ÖRR bietet breites und vielfältiges Programm
Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms seien nicht feststellbar, so der VGH. Konkret hatten sich die Kläger gegen Bescheide des SWR gewandt, der rückständige Gelder einfordert. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu.
Spoiler
Von den Klägern waren vornehmlich Beiträge zur politischen Meinungsbildung gerügt worden. Aus ihrer Sicht wird zu einseitig „links“ und „progressiv“ berichtet. Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH.

Dem SWR sei es stets ein großes Anliegen, unterschiedliche Perspektiven abzubilden, sie mit fundierten Informationen zu verbinden und kritisch einzuordnen, sagte eine SWR-Sprecherin nach der Entscheidung. Die Klägeranwälte wollten sich zu der Entscheidung im Laufe des Tages noch äußern.

VGH äußert Kritik an vorangegangener Rechtsprechung
Der Mannheimer Senat hatte erstmals auf Basis eines aufsehenerregenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollen. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Dies hätten unzufriedene Beitragszahler und Beitragszahlerinnen mit Gutachten darzulegen. Die Hürden dafür hatten die Leipziger Richter also sehr hoch gesetzt.

Zu hoch, wie der VGH nun aber auch anklingen ließ. Es könne von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlerinnen im Grunde nicht verlangt werden, ein solch aufwendiges und teures Gutachten vorzulegen. Ein möglicher Erfolg dürfe also nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen abhängig gemacht werden. Im Übrigen sei es Aufgabe des Gesetzgebers, regelmäßig zu prüfen, ob der Rundfunk die Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise herstelle.

Streit um Angebot der Öffentlich-Rechtlichen schwelt seit Jahren
Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – die Kritik der Kläger war auch bei den Verhandlungen vergangene Woche sehr deutlich geworden. Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, hatte einer der Kläger gesagt.

Dies betreffe nahezu alle gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu denen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den US- amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten. Im Kern bevorzuge der Rundfunk einseitig „linke“ Parteien und „progressive“ Positionen.

Die Beiträge des ÖRR seien zudem teils falsch und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen, hatte einer der Kläger gesagt. Ein weiterer hatte die Verletzung christlicher Grundwerte angeprangert, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde. Der SWR hatte betont, keinen Zweifel daran zu haben, dass der ÖRR die geforderte Vielfalt darstelle und Angebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen habe.

Auch Rüge wegen Geldverschwendung zurückgewiesen
Die Anwälte der sieben klagenden Privatpersonen hatten auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung kritisiert. Der Rundfunk verletze damit die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Auch diese Rüge blieb in Mannheim ohne Erfolg. Die Finanzierung des Rundfunks beruhe auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und diese Frage sei daher der Kontrolle der Verwaltungsgerichte entzogen.

Wegen der Nichtzulassung der Revision könnten die Kläger nun binnen eines Monats nach Zustellung des VGH-Urteils eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Dazu müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR) und die anderen Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote. (dpa)
[close]
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/vgh-weist-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-ab/
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #842 am: 21. April 2026, 14:39:10 »
Jetzt tun wir bitte ganz überrascht, dass die 100‘000senste Bullshit-Klage gegen die GEZ scheitert.
Es bleibt mir ein Rätsel, dass und wie hier berichtet wird und dabei haben wir noch gar kein Sommerloch - es gibt ja echt genug zu berichten.

Wird also Zeit, dass man Markus etwas Geld in den Rachen wirft und ihn beauftragt das zu retten!
Immerhin ist der ein sehr erfolgreicher Superanwalt und Journalist von eigenen Gnaden.
« Letzte Änderung: 21. April 2026, 14:52:39 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #843 am: 21. April 2026, 17:15:06 »
Welcher Markus? Der Haintz etwa?

BRUAHARHARHAR!

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #844 am: 21. April 2026, 20:23:27 »
Welcher Markus? Der Haintz etwa?

BRUAHARHARHAR!

Der scheitert ja sogar an einem Schlosser.

Aber nur um etwas zu beweisen!1!!11!!*

*Ähnlichkeiten zu ehmaligen, selbsterklärten Karatekochvideothekarkönigen rein zufällig
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #845 am: 22. April 2026, 05:57:53 »
Folg ist sich uneins: Einerseits verstößt Zwang voll gegen die Verfassung, andererseits müßten wir dazu erst einmal eine Verfassung haben …





???
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #846 am: 22. April 2026, 08:05:30 »
Folg ist sich uneins: Einerseits verstößt Zwang voll gegen die Verfassung, andererseits müßten wir dazu erst einmal eine Verfassung haben …

Warten wir mal ab, bis sie merken, dass sie auch nicht freiwillig Steuern zahlen. Ist das auch ein Zwang, der gegen die Verfassung verstösst?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #847 am: 22. April 2026, 08:41:45 »
Wer hat einen Vertrag mit der Biologie? Das Leben zwingt zum Älterwerden. Schaffen wir die Zeitmessung ab, dann sind wir alle zeitlos und sterben zwar auch noch unter Zwang, aber halt alterslos.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #848 am: 22. April 2026, 09:07:36 »
Auch putzig: "...dieser dreiste Staat macht seine eigenen Gesetze..."

So ein dreister Staat! Skandal!
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #849 am: 24. April 2026, 08:47:57 »
Nur bei doppelter Haushaltsführung kann man eine der beiden Gebühren privat absetzen.
Einfacher ist es, die Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Habe ich so praktiziert.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #850 am: 7. Mai 2026, 07:11:40 »
Eine Sendung, welche das RSS nie gesehen, ja von deren Existenz es nicht einmal wusste bisher, wird einfach so eingestellt!  :o

Zitat
Weil Rundfunk-Erhöhung ausblieb: "MDR um 2" offenbar vor dem Aus
06.05.2026 20:57

Von Eric Mittmann

Leipzig/Magdeburg - Die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat offenbar weitere Einsparungen beim Mitteldeutschen Rundfunk zur Folge. Nach TAG24-Informationen wurde bereits bei einer Mitgliederversammlung am Dienstag das Ende von "MDR um 2" zum Jahresende verkündet.

Die überraschende Botschaft verkündete einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" zufolge Landesfunkhauschef Tim Herden, der gleichzeitig bekannt gab, dass an einem Nachfolgeformat gearbeitet werde. Dieses solle 2028 starten, dann jedoch nicht mehr im linearen Fernsehen, sondern auf YouTube laufen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk wollte die Einstellung auf Anfrage von TAG24 zunächst nicht bestätigen. Pressesprecher Michael Naumann räumte jedoch ein, dass die bislang durch die Bundesländer nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine umfangreiche Budget-Kürzung für den MDR bedeute.

"Diese Situation zwingt den MDR zu strategischen Entscheidungen, die sich unvermeidbar auch auf den Umfang unserer Programmangebote auswirken werden", so der Pressesprecher. "Gleichzeitig geht es darum, die Stärken des MDR zu bewahren."

Weiterer herber Schlag für das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt
"MDR um 2" wurde bislang im Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg produziert. Für die Niederlassung ist es ein weiterer herber Schlag, nachdem erst im Sommer 2023 das Vorgängerformat "MDR um elf" eingestellt wurde.

Die zeitgleich gestartete Nachmittagssendung sollte einen Ausgleich dafür bilden. Zwei der vier Moderatoren, Anja Petzold und Stefan Bernschein, waren bereits beim Vorgänger dabei. Nun steht offenbar auch "MDR um 2" vor dem Aus.

Das Magazin galt dabei offenbar als preiswert produziert,, weil viele Beiträge Zweitverwendungen aus anderen Magazinen waren. Die Entscheidung habe dennoch Folgen für seine Mitarbeitenden, da zahlreiche Aufgaben nun wegfallen.
https://www.tag24.de/leipzig/weil-rundfunk-erhoehung-ausblieb-mdr-um-2-offenbar-vor-dem-aus-3496236
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #851 am: 9. Mai 2026, 00:00:31 »
Im DLF gestern sagte der Intendant des ZDF, Norbert Himmler, daß das ZDF für 19 Cent am Tag/Gebührenzahler qualitativ gute Informationen und allgemein ein gutes Programm liefere.

Ehrlich gesagt mag ich solch runterbrechen auf Cent-Beträge nicht sonderlich und über die Qualität des Unterhaltungsprogramms kann man trefflich streiten. Auf der anderen Seite fand ich die Aussage eigentlich nicht so schlecht, vielleicht bin ich aber auch nur ÖRR-brainwashed? Den Betrag wird er sich nicht aus den Fingern gesogen haben - auch wenn "die da" immer lügen.

Auf das ZDF bezogen finde ich das jetzt nicht überzogen, selbst wenn es nur für Nachrichten wäre. Das sind 5,32€ auf 28 Tage, ein Abo bei WO, Zeit, etc. ist teurer.

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #852 am: 9. Mai 2026, 00:36:06 »
Klar, Beiträge sind für die, die das Angebot tatsächlich nennenswert nutzen wollen, immer ein gutes Geschäft. Das ist aber für diejenigen, die es nicht nutzen wollen, kein gutes Argument.

Ich konsumiere hauptsächlich Deutschlandfunk, der bekommt nicht mal 2 Cent pro Tag und liefert dafür tatsächlich ebenfalls qualititativ gute Informationen und ein allgemein gutes Programm. Mein Bedarf an Informationen über Bundesthemen ist damit bereits vollständig gedeckt. Also wozu über 200 € im Jahr für überflüssige Unterhaltung zahlen?

Tatsächlich gucke ich keine einzige Minute ZDF - isch 'abe gar keinen Fernseher, und das gesamte Angebot interessiert mich nicht die Bohne. Ich hätte dann lieber ein beitragsfinanziertes Schwimmbad - wäre sicher spottbillig im Vergleich, und erheblich gesünder als der tägliche Couchabend mit Knabbereien vor der Glotze.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #853 am: 9. Mai 2026, 03:20:23 »
Ich konsumiere hauptsächlich Deutschlandfunk, der bekommt nicht mal 2 Cent pro Tag und liefert dafür tatsächlich ebenfalls qualititativ gute Informationen und ein allgemein gutes Programm. Mein Bedarf an Informationen über Bundesthemen ist damit bereits vollständig gedeckt. Also wozu über 200 € im Jahr für überflüssige Unterhaltung zahlen?

Da bin ich vollkommen bei dir! Sowohl das ich tatsächlich auch DLF höre, als auch bei der Verschwendung!

Tatsächlich gucke ich keine einzige Minute ZDF - isch 'abe gar keinen Fernseher, und das gesamte Angebot interessiert mich nicht die Bohne.

Ich nutze ab und an die Mediathek, nen TV habe ich auch seit Jahren nimmer, das Angebot des ÖRR sehe ich als "Cherrypicking". Leider ists halt kein Sky, oä, wo man Pakete buchen kann.

Für den Beitrag je Person könnte man so einige Bäder finanzieren und ich weiß, wovon ich rede. Denn die Bäderbetriebe der Kommunen sind alles andere als gut finanziert. In den großen Städten verstehen die es aber, ihre Bäder zu verpachten und die Verantwortung bequem abzuschieben. Da gehts dann Richtung Pächter "Du mußt am 01. Mai aufmachen und bis 01. September auch bei Frost offen haben" und "unsere Bäder machen dann mal im Juni auf und bleiben bei schlechtem Wetter geschlossen". Aber hauptsache der Geschäftsführer bekommt seine 180K+Bonus im Jahr!

Letztendlich könnte man mit den 10 Mrd./Jahr so einiges machen und könnte einiges sinnvolles mehr machen.

Wie gesagt, ich bin da bei dir.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #854 am: 26. Mai 2026, 16:33:08 »
Zitat
Öffentlich-Rechtliche
Berichten ARD und ZDF unausgewogen?

26. Mai 2026, 14:42 Uhr|

Sahra Wagenknecht (Mitte) verspürte im vergangenen Herbst eine mangelnde Vielfalt an Gästen und beschwerte sich bei Markus Lanz.
picture alliance / teutopress

Ein Gutachten der Unis Mainz und München versucht, das zu klären und messbar zu machen. Und sieht weniger Probleme beim Fehlen konservativer Stimmen als an einer anderen Stelle im Programm.

Von Leon Frei

Als Sahra Wagenknecht Ende Oktober 2025 mal wieder bei Markus Lanz Platz nahm, hatte sich offensichtlich etwas angestaut. Der Moderator fragte sie gleich zu Beginn der Sendung, ob denn die Kollegen vom Stern schon angerufen hätten für ihre Rubrik „Was macht eigentlich?“. Er zielte da, ein wenig spöttisch, in die Angst der politischen Bedeutungslosigkeit einer so dauerpräsenten Person wie Wagenknecht. Sie parierte: „Herr Lanz, wenn Sie mich nicht einladen, sehen Sie mich nicht!“ Dann wurde sie grundsätzlicher: „Das Problem in Deutschland ist doch, dass viele Menschen das Gefühl haben, dass die Meinungsvielfalt eingeschränkt wird. Dass immer mehr Talkshows existieren, wo vier Gäste sitzen, aber eine Meinung vertreten wird.“ Auch wenn Sätze, die mit „Das Problem in Deutschland ist ...“ beginnen und sich dabei auf „die Menschen“ beziehen, nie leichtfertig wiederholt werden sollten, stehen sie hier stellvertretend für eine Frage: Wie vielfältig sind die Medien und die Stimmen, die zu Wort kommen?

Medienkritik liegt im Trend. Uli Hoeneß äußerte sich zuletzt im Spiegel-Gespräch mit Markus Feldenkirchen im Hinblick auf den Erfolg der AfD: „Die profitieren davon, dass die Medien unsere Regierung so schlecht machen, wie es völlig unverdient ist.“ Und nur wenige Tage zuvor sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bei Sandra Maischberger, dass Medien und Journalisten für die Schwächung der Mitte verantwortlich seien, dass man doch auch mal ein paar „schöne Beispiele“ nennen könnte. Dass Medien, wenn man sie so verstehen darf, mehr auf positive Leistungen der Politik hinweisen könnten.

Der Vorwurf mangelnder Vielfalt und mangelnder Ausgewogenheit, der wertenden und politischen Verzerrung wird nicht immer gut begründet, doch man sollte ihm nachgehen, insbesondere wenn es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben laut Medienstaatsvertrag „die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote“ zu berücksichtigen.

Weil die Kritik daran, dass sie genau das nicht ausreichend tun, inzwischen so laut ist, dass es die Existenz der Sender bedroht, gibt es nun ein Gutachten, dass der Frage der „Vielfalt und Ausgewogenheit als Maßstab von Medienqualität“ nachgeht. Erstellt wurde es für den Bayerischen Rundfunk von der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, es wertet verschiedene jüngere wissenschaftliche Untersuchungen in Bezug auf diese Fragen aus. So viel vorweg: In der „Zusammenschau der Befunde“ aus 49 inhaltsanalytischen Studien aus den Jahren 2020 bis 2025 attestiert es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hohe Vielfalt und Ausgewogenheit. Aber natürlich wird es da interessant, wo es Verbesserungspotenzial gibt.
Spoiler
Fehlt wirklich das Bürgerlich-Konservative im Programm?
Zunächst muss definiert werden, was mit Ausgewogenheit überhaupt gemeint ist. Das Gutachten wendet für verschiedene Formate verschiedene Messlatten an. Große Nachrichtenformate sollten in sich vielfältig und ausgewogen sein, andere, Informationssendungen, Magazine und Dokumentationen, müssen diesen Ansprüchen „nur“ untereinander genügen können, also im großen Ganzen, und in die eine oder andere Richtung ausschlagen dürfen.

„Vielfalt“ meint die Anzahl von „Ausprägungen“, das heißt Themen, Akteure und Meinungen. Sahra Wagenknecht sah in ihrer längeren, wohl unfreiwilligen Lanz-Abstinenz also ein Problem in der Vielfalt der Gäste. „Ausgewogenheit“ meint die Verteilung der Ausprägungen. Julia Klöckner sagte zuletzt der Bild: „Es wird dann schwierig, wenn die veröffentlichte Meinung sich immer mehr von der öffentlichen Meinung verabschiedet.“ Ähnliches sagte Markus Söder der Zeit: „Wenn ein großer Teil der Bevölkerung zum Beispiel bürgerlich-konservativ denkt, dann muss sich das angemessen im Programm wiederfinden.“ Abgesehen davon, dass man sich fragen kann, wo die Befunde der „öffentlichen Meinung“ und des „großen Teils der Bevölkerung“ herkommen, braucht es bei der Annahme, dass ARD und ZDF die öffentliche Meinung abbilden müssen, ohnehin Differenzierung: Woran bemisst sich „Ausgewogenheit“?

Das Gutachten exerziert hier verschiedene Ideen durch: Gilt der Maßstab, dass alle politischen Positionen gleich häufig vorkommen müssen, scheint etwa die „Tagesschau“ tatsächlich eine liberalere Position einzunehmen, so die Auswertung einer Studie aus dem Jahr 2024.

Dort ordnen sich öffentlich-rechtliche Angebote in eine Reihe von Vergleichsmedien ein, die „mit wenigen Ausnahmen auch Sozialstaatsorientierung mit einer liberal-progressiven Grundhaltung verbanden“. Im Einzelnen sind sie in ihrer Positionierung wiederum unterschiedlich, hervorgehoben wird eine besondere Ausgewogenheit von ZDF-„Heute“ und den „BR“-Nachrichten. In einer weiteren Studie aus dem Jahr 2023, die sich der Vielfalt der „Tagesschau“ widmet, wird deutlich, dass sich diese Wertung mit einem anderen Maßstab verändert. Wendet man etwa das sogenannte Proporzkriterium an, wonach Parteien proportional zu den politischen Kräfteverhältnissen repräsentiert sein sollen, zeigt sich, dass die „Tagesschau“ maßstabsgetreu berichtet „oder die rechten Positionen sogar stärker unterstützt“. Zusammengefasst heißt es, man könne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „leicht links der Mitte“ einordnen. Eine klare Antwort auf den Verdacht einer Linksverzerrung kann das Gutachten nicht liefern, das liegt an der begrenzten Datenlage.

An vielen Stellen des Gutachtens wird deutlich, dass es großen Bedarf für eine standardisierte Messmethode gibt. Das ist umso dringender, als die Ausgewogenheit der Öffentlich-Rechtlichen seit einem Grundsatzurteil einklagbar ist als Grundlage der Beitragserhebung. Und auch der neue Medienrat für die Öffentlich-Rechtlichen dürfte nach verlässlichen Instrumentarien suchen. Die Forschung benötigt mehr und umfassendere Daten, die auch den Sendern Anhaltspunkte zur Reflexion liefern und womöglich auch zur Verteidigung bei unberechtigter Kritik dienen können. Die Studien, die ausgewertet wurden, sind selten deckungsgleich, mal geht es um ein einzelnes Programm wie „WDR Lokalzeit“, mal um einen Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Ergebnisse des Gutachtens beziehen sich also, wenn man so will, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und stehen oft unter Vorbehalt.

Wenn es Gruppen gibt, die weniger repräsentiert sind, dann Frauen, Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund
Ungewöhnlich vorbehaltlos ist das Gutachten allerdings, wenn es um die Vielfalt der Akteure geht. Hier gibt es offensichtlich ein Problem in der Sichtbarkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen außerhalb der Politik. Im Gutachten ausgewertete Studien zeigen, dass „einfache Bürgerinnen und Bürger“, Frauen und ältere Menschen weniger Sichtbarkeit in den Nachrichten erhalten. In Bezug auf eine Studie aus dem Jahr 2022 wird von „konsistenten und zeitlich stabilen Diskriminierungsmustern“ gesprochen.

Wenig Ausgewogenheit herrscht offenbar bei dem Thema Migration. Noch 2015/2016 wurden integrative Maßnahmen in Bezug auf Migration positiver bewertet als Maßnahmen, die Migration eher abgewehrt hätten. Diese Bewertung hat sich in den großen Nachrichtenformaten immer weiter verschlechtert, so weit bis „schließlich kaum noch Beiträge erschienen, in denen Geflüchtete positiv dargestellt wurden“. Die Sendungen werden in dieser Frage als unausgewogen beschrieben.

Wenn es also Gruppen gibt, die in der Vielfalt und Ausgewogenheit der Medien schlechter repräsentiert sind, dann sind es Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.

Subtil deutet das Gutachten auch an, dass es sich bei dem Eindruck, die Berichterstattung sei unausgewogen, um subjektive Wahrnehmung handeln könnte. „Hostile-Media-Phänomen“ wird das genannt: „Die Wahrnehmung der Ausgewogenheit der Berichterstattung ist stark durch die Voreinstellungen der Rezipienten geprägt: Selbst objektiv ausgewogene Berichterstattung wird von Menschen, die eine starke Meinung zu einem Thema vertreten, als einseitig und gegen die eigene Meinung gerichtet wahrgenommen.“

Ist Klöckners Wunsch nach mehr Positivität in der politischen Berichterstattung also nur ihrer subjektiven Wahrnehmung geschuldet? Tatsächlich zeigt das Gutachten, dass die politische Arbeit in den öffentlich-rechtlichen Medien, wie auch in 34 privaten Vergleichsmedien, mehrheitlich negativ bewertet wird. Noch am ausgewogensten wird über die SPD berichtet, danach folgen CDU/CSU, Grüne und FDP, Linke und AfD werden deutlich negativer bewertet. Das geht aus in einer Studie aus dem Jahr 2024 hervor, die hier ausgewertet wird.

Doch weil die Ergebnisse des Gutachtens an vielen Stellen nur bedingt verallgemeinerbar sind, sind es vor allem die herausgearbeiteten Kriterien, die für künftige Studien ein wichtiges Fundament liefern. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager nannte das Gutachten eine „Grundlagenarbeit“. Diese sollte man jetzt für weitere Untersuchungen nutzen.
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https://www.sueddeutsche.de/medien/studie-journalismus-oeffentlich-rechtliche-ausgewogenheit-vielfalt-ard-zdf-li.3486571
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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