Autor Thema: VGH BW 6 S 221/24: Zur waffenrechtlichen (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürger  (Gelesen 290 mal)

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Offline Mr. Devious

Kurzfassung: Einmaliges Verwenden reichsbürgertypischer Argumente anlässlich des Zensus 2022 begründen noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es müssen hinreichende Anhaltspunkte für eine verfestigte reichsbürgerliche Gesinnung gegeben sein. Ist das nicht der Fall, müssen weitere Umstände hinzukommen. Und die kamen hier dazu.

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE240005238/part/L
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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