Da gibt es hoffentlich demnächst ein neues Video von und mit Sürmeli, bei dem der "Konsul" dann wieder live zu hören ist.
7 Wochen hat er wohl in Vorführhaft gesessen, hatte also ein "Winterquartier". Die Strafe fiel relativ glimpflich aus: 4 Monate auf Bewährung und 40 Arbeitsstunden.
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Reichsbürger in Albershausen Dem „Konsul von Terrania“ wird in Fußfesseln der Prozess gemacht
Das Amtsgericht Göppingen verurteilt den 64-jährigen selbsternannten „Konsul von Terrania“ wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Zuvor war er mit Hilfe eines Tricks verhaftet worden.
14. Januar 2020, 14:29 Uhr•Göppingen
Von Dirk Hülser
Sieben Wochen hatte er im Gefängnis gesessen, weil er zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war – gestern nun durfte ein 64-Jähriger aus Albershausen das Göppinger Amtsgericht als freier Mann verlassen. Der selbsternannte „Konsul von Terrania“ wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und 40 Arbeitsstunden verurteilt.
„Germany“, sagte der Reichsbürger zu Beginn der fast vierstündigen Verhandlung, als ihn Richterin Seda Dogac nach seiner Staatsangehörigkeit fragte. Mit Deutschland steht der Mann, der in schwarzer Lederhose und mit schwarzem Lederhut sowie in Hand- und Fußfesseln erschienen war, auf Kriegsfuß. Sein sogenanntes Konsulat von Terrania – eines Fantasiestaats – musste er allerdings schon vor geraumer Zeit räumen, genauer gesagt wurde es von einem Spezialeinsatzkommando geräumt, nachdem der Mann die Miete nicht bezahlt hatte. Seitdem lebt er in einer Obdachlosenunterkunft.
Den deutschen Staat akzeptiert er nicht
Auch am 19. Juli bekam der 64-Jährige Besuch von der Polizei. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1150 Euro nicht bezahlt und sollte deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Ein als Zeuge geladener Kommissar erinnert sich an den Einsatz in der Obdachlosenunterkunft: „Wir sollen verschwinden, er akzeptiere den deutschen Staat und die Gerichtsbarkeit nicht“, habe der Reichsbürger geschrien. Der Polizist, der zur Hundeführerstaffel in Ulm gehört, war eigens mit einer Kollegin nach Albershausen gereist, da der Mann einen Dobermann hat. „Man wusste nicht, ob er gefährlich ist.“
Also ging der Beamte mit einem Schutzschild voraus, um gegen einen möglichen Angriff des Tiers gewappnet zu sein. Doch der Konsul von Terrania weigerte sich zuerst, die Tür zu öffnen. Erst nachdem ihm der Kommissar erklärt hatte, dass die Situation dem Hund unnötigen Stress verursache, wurde die Tür von der 48-jährigen Ehefrau geöffnet. Sie hatte den Dobermann angeleint und wollte das Elf-Quadratmeter-Zimmer verlassen. Dann, so die einhellige Aussagen der drei am Einsatz beteiligten Polizisten, habe der Angeklagte am Schutzschild des Beamten gezogen. „Er hat versucht, mich reinzuziehen.“
Situation drohte zu eskalieren
Da die Situation zu eskalieren drohte, setzte ein Polizist schließlich Pfefferspray gegen den Reichsbürger ein. Der griff sich ein Küchenmesser und hielt es sich an den Hals. „Er hat gedroht, sich damit zu schneiden“, berichtete einer der Zeugen. Deshalb zogen sich die Einsatzkräfte zurück und alarmierten das Spezialeinsatzkommando, das den Reichsbürger wenige Stunden später festnahm.
Der Obdachlose erzählte, was er in seinem Leben alles gemacht hat: Nach einer Malerlehre arbeitete er unter anderem als Staubsaugervertreter und Immobilienmakler, gründete schließlich sein Unternehmen. Das ging 2008 insolvent, Kunden hätten ihre Rechnungen nicht bezahlt, sagte er aus. 2009 hatte er dann wegen Verletzung der Buchführungspflicht und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt einen Strafbefehl vom Amtsgericht Göppingen erhalten.
Einige weitere Vorstrafen zählte Richterin Dogac auf, unter anderem wurde der 64-Jährige wegen Kennzeichenmissbrauchs, versuchter Nötigung und versuchten Betrugs verurteilt. Erst vor kurzem wurde eine zehnmonatige Bewährungsstrafe rechtskräftig – wegen vorsätzlicher Körperverletzung und diverser anderer Delikte. Dass das Urteil im Sommer zur Tatzeit noch nicht rechtskräftig war, stellte sich nun als Glück für den Angeklagten heraus: So wurde er nochmals auf Bewährung verurteilt.
Mit Hilfe eines Tricks verhaftet
Bereits im Herbst hätte der Fall verhandelt werden sollen, doch da war der Reichsbürger nicht vor Gericht erschienen. Deshalb stellte Richterin Dogac einen Haftbefehl aus. Dass der Mann dann gefasst und sieben Wochen lang in Vorführungshaft genommen wurde, lag an einem Trick: Er sei wegen eines Wohnberechtigungsscheins ins Rathaus bestellt worden, berichtete er. Dort wartete aber nicht das ersehnte Papier auf ihn, sondern die Polizei.