Kann mir jemand mal erklären, wo dieses ominöse Seerecht niedergeschrieben ist? Ich wollte mal nachlesen, was ich alles für Rechte habe. Nicht, dass ich noch aus Unwissenheit
eine Straftat begehe.
Das ist nicht so einfach. Es gibt keinen dicken Wälzer mit dem Titel "Seerecht", in dem alles steht, genau wie es auch keinen solchen mit dem Titel "Landrecht" gibt. (Schon als es tatsächlich noch ein Gesetz mit dem Titel "Allgemeines Preußisches Landrecht" gab, existierten daneben noch allerhand andere, spezielle Gesetze.)
Es kommt zunächst einmal darauf an, ob ein Schiff im Hafen liegt, in den Territorialgewässern eines Landes schwimmt oder sich auf hoher See befindet. In den ersten Fällen gilt wohl im Wesentlichen das Recht des jeweiligen Landes. Auf hoher See gilt das Recht des Flaggenstaates, dazu ein ganzes Bündel von internationalen Konventionen sowie alten Gewohnheiten.
So darf ein deutscher Kapitän auf hoher See weder meuternde Matrosen am Mast aufhängen noch Brautpaare trauen. Erstens ist die Todesstrafe laut GG abgeschafft, zweitens muss eine rechtsgültige Eheschließung laut BGB von einem Standesbeamten vorgenommen werden, und ein Kapitän ist nun mal überhaupt kein Beamter, sondern Angestellter der Reederei. Der Kapitän eines Kriegsschiffes ist auch keiner, sondern Soldat.
Dass die bohe See ein rechtsfreier Raum ist, ist mal wieder eine dumme Idee unserer werten Kundschaft. Erst recht, wenn man liest, wo nach deren Meinung überall dieses "Seerecht" gilt. Sie haben höchstens ein "Sehrecht", denn sie sehen in der Regel recht bald, was sie von diesem Quatsch haben,.