Autor Thema: Christchurch Massaker  (Gelesen 5490 mal)

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #30 am: 18. März 2019, 01:40:32 »
Der/die Verbeiter der Videos dürften sich wohl nicht im Geltungsbereich des StGB aufhalten...
Nunja, diejenigen aus der Kundschaft, die das Video "teilen" oder selbst spiegeln, tun das gelegentlich.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Schnabelgroß

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #31 am: 18. März 2019, 07:34:39 »
Vielleicht hilft das ja bald weiter. Sieht für mich aber so aus als ginge es dabei ausschließlich um den § 130 . Oder irre ich mich?
Zitat
Volksverhetzer im Ausland sollen künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Wie das Bundesjustizministerium auf LTO-Anfrage bestätigte, arbeite das Ministerium "mit Nachdruck" an einer entsprechenden Präzisierung im StGB.

Laut Ministeriumssprecher Maximilian Kall bestehe derzeit bei der Verfolgung von Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB), die im Ausland begangen werde, eine "Anwendungslücke". Insbesondere bei der Volksverhetzung über das Internet bestehe das Problem, dass die Täter gezielt aus dem Ausland heraus volksverhetzende und antisemitische Posts verbreiteten, um sich einer Strafverfolgung in Deutschland zu entziehen. Um die im Ausland begangene Tat als Volksverhetzung in Deutschland verfolgen zu können, bedürfe es eines gewissen Inlandsbezugs.

Dass der Gesetzgeber hier tätig werden muss, hat vor allem etwas mit einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu tun: Mit Beschluss vom 3. Mai 2016 (Az. 3 StR 449/15) gab der – für diese Frage nun zuständige – 3. Strafsenat des BGH eine frühere Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Urt. v. 12. 09.2000, Az. 1 StR 184/00) auf. Das Merkmal "Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens" umschreibe keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Variante 3 oder 4 StGB nicht begründet werden könne, so der BGH.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmjv-entwurf-stgb-strafbarkeit-volksverhetzung-aus-dem-ausland/
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #32 am: 18. März 2019, 09:25:18 »
Nunja, diejenigen aus der Kundschaft, die das Video "teilen" oder selbst spiegeln, tun das gelegentlich.

In den diversen Foren wird kolportiert, NZ drohe mit 10 Jahren Knast für Weiterverbreitung des Videos.

Hab's jetzt nicht in dortigen Medien nachgeprüft, aber die Drohung wirkt offenbar auch auf der anderen Seite der Kugel.

Was vielleicht gar nicht so schlecht ist.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #33 am: 18. März 2019, 09:27:54 »
Es gibt Momente, da wünscht man sich die entsprechenden Gesetze und Umsetzungswillen auch in Deutschland.

Spoiler
Deutschland / Weltweit Christchurch 18-Jähriger verbreitet Live-Video von Anschlag – und wird angeklagt

Stundenlang kursierten Millionen Videos des Anschlages von Christchurch im Netz, erst dann gelang es Facebook, alle Aufnahmen zu löschen. Ein junger Mann muss sich nun wegen der Verbreitung des eines solchen Videos verantworten. Ihm drohen Jahrzehnte im Gefängnis.

Als der rechtsextreme Australier Brenton T. zwei Moscheen in Christchurch stürmt und das Feuer auf die Gläubigen eröffnet, zückt ein junger Mann sein Handy und startet eine Live-Übertragung. Nun ist der 18-Jährige vor Gericht angeklagt worden.

Ihm drohen für sein Facebook-Video und wegen der Veröffentlichung eines Fotos der Moschee und dem Satz „Ziel erreicht“ bis zu 14 Jahre pro Anklagepunkt. In weiteren Chat-Nachrichten habe er darüber hinaus zu „extremer Gewalt angestachelt“.

18-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft

Der 18-Jährige war bereits am Freitag festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Mit der Bluttat soll er nach Angaben der Polizei sonst nicht in Verbindung stehen. Eine Freilassung auf Kaution wurde am Montag verweigert. Am 8. April soll der Jugendliche erneut vor den Richter treten.

In Christchurch auf Neuseelands Südinsel hatte am Freitag der Australier Brenton Tarrant auf die Besucher von zwei Moscheen geschossen und dabei 50 Menschen getötet. Die Tat hatte der Rechtsextremist mit einer Helm-Kamera live ins Internet übertragen.
[close]
http://www.sn-online.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Weltweit/Christchurch-18-Jaehriger-verbreitet-Live-Video-von-Anschlag-und-wird-angeklagt

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline mork77

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #34 am: 18. März 2019, 10:21:43 »
Wo sind eigentlich die Twitter-Könige der AfD abgeblieben?

Brandner, Höcke, die Störchin..., Schweigen im Walde. Die sind doch sonst bei Terroranschlägen die Ersten, die rumschreien.

Alice hat auch knapp 24 h gebraucht.

Anscheinend sind Anschläge nicht so interessant, wenn sie sich nicht instrumentalisieren lassen.

armselig! AfD halt!

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Jean Dark

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #35 am: 18. März 2019, 10:23:31 »
Wo sind eigentlich die Twitter-Könige der AfD abgeblieben?

Brandner, Höcke, die Störchin..., Schweigen im Walde. Die sind doch sonst bei Terroranschlägen die Ersten, die rumschreien.

Alice hat auch knapp 24 h gebraucht.

Anscheinend sind Anschläge nicht so interessant, wenn sie sich nicht instrumentalisieren lassen.

armselig! AfD halt!

Nun - hier iwo im Forum war ja ein Tweet von einem AfD-Abgeordneten des Berliner Abgeordneten-Hauses zu sehen, der mehr als krank genug war und für die gesamte Deppen-Partei reicht:

 
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Offline mork77

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #36 am: 18. März 2019, 10:27:21 »
passt ins Bild!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #37 am: 18. März 2019, 10:42:52 »
Mich wundert das man von Seiten der AfD nicht mehr über den Vergleich seiner politischen Ansichten mit den in China vorherrschenden politischen Verhältnissen eingegangen wird.

Aber gut, vermutlich lässt sich das einfach nicht so gut verwenden. Unter den meisten "neu Linken" ist China nun auch nicht so besonders beliebt.
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Offline Mabuse0.2

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #38 am: 18. März 2019, 11:37:11 »
Richtigstellung:

Wollte mich entschuldigen das ich einen Beitrag weiter oben nicht hinreichend
als Zitat gekennzeichnet habe. Ich bin nicht Michael Blume.
Danke.

Ein anderer interessanter Artikel:

Wer hat ihm das Recht gegeben, zu morden?

http://www.wissenbloggt.de/?p=51963

Zitat
Ein solches Recht gibt es jedoch nicht, in keinem Land der Erde. Deshalb kann sich dieses Recht auch kein Mörder nehmen, und niemand kann es ihm geben. Was es nicht gibt, kann man sich nicht nehmen, kann einem niemand geben.

Zitat
Der Wunsch, einen Mörder oder sonstigen Gewaltverbrecher hinzurichten, entspringt dem Gedanken des Heimzahlens, der Rache. Mit Strafe hat dies nichts zu tun, sehr wohl aber mit der Neigung, Hassgefühle auszuleben — und sei es stellvertretend (vgl. Sündenbockprojektion sowie Opferkult).

Für manche Befürworter der Todesstrafe hat das Festhalten an ihr quasireligiöse Züge.

Zitat
Zum Abschluss des Beitrags ein Zitat des Ende Dezember 2018 verstorbenen israelischen Schriftstellers Amos Oz — im NZZ-Interview vom 18.3.2015

    Jede Katastrophe der Entmenschlichung in der Geschichte beginnt mit der Entmenschlichung der Sprache.
 

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #39 am: 18. März 2019, 14:05:25 »
Es gibt Momente, da wünscht man sich die entsprechenden Gesetze und Umsetzungswillen auch in Deutschland.

Also, die Gesetze gibt es. Neben dem bereits zitierten § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB, der das Verbreiten von Videos unter Strafe stellt, die Menschen in Notlagen zur Schau stellen (meine Zusammenfassung) wäre im von Dir zitierten Fall ggf. noch der vom Kollegen @Gelehrsamer erwähnte § 140 Nr. 2 StGB einschlägig, der die Billigung schwerer Straftaten unter Strafe stellt, sofern sie in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (hier Parallel zur Volksverhetzung).

Lediglich die Strafandrohung ist unterschiedlich; dem fraglichen 18-Jährigen dürften in Deutschland selbst nach Erwachsenenstrafrecht keine vier Jahre drohen, nach Jugendstrafrecht wohl nicht einmal eine Haftstrafe.
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Offline echt?

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #40 am: 18. März 2019, 19:13:05 »
siehe Freigeistforum!
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Offline mork77

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #41 am: 21. März 2019, 06:57:39 »


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Aldebaraner

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Re: Christchurch Massaker
« Antwort #42 am: 21. März 2019, 10:37:36 »
ausgerechnet Neuseeland

hatte in den 80igern mal einen Italienischsprachkurs in I besucht und kam mit einem Neuseeländer ins Gespräch. War sehr interessant. Der meinte, es gäbe kaum noch reinrassige Maoris, weil es in NZ keine rassistischen Vorbehalte gäbe und man sich fleißig kreuz und quer vermischt hätte. War sehr schlecht auf die Aussis zu sprechen, weil die die Aboriginees so schlecht behandelt hätten.

Da muss ich immer dran denken, wenn ich einen Haka sehe bei dem ganz selbstverständlich weiß, dunkelbraun, hellbraun, dunkelweiß mitmachen.