Der Handel mit der DDR war kein Binnenhandel, wurde aber auch nicht als Außenhandel angesehen. Die DDR galt ja nicht als Ausland. Das MRG 53 war und blieb die Rechtsgrundlage dafür bis 1990.
Dann war das MRG 53 die Fundstelle für die Frage, was offiziell und auf direktem Wege in die Ostblockstaaten inkl. DDR geliefert werden durfte. Wenn die DDR andererseits nicht als Ausland galt, dürfte der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes (siehe § 1 Abs. 2 UStG: Inland im Sinne dieses Gesetzes ist ...") ihr Staatsgebiet mit umfaßt haben mit der Folge, daß Lieferungen in die DDR keine steuerbefreiten Ausfuhren waren.
Nun waren die Finanzen der DDR nicht unendlich und Schalck-Golodkowski nicht blöd. Der dürfte also dafür gesorgt haben, daß die Verkäufe bspw. an Abnehmer in Österreich und Frankreich gingen, die für die Weiterleitung keine Händlermarge aufschlugen. So konnten die bundesdeutschen Unternehmer zum einen alles verkaufen, ohne sich nach MRG 53 die Finger zu verbrennen und zum anderen auch alles umsatzsteuerfrei.
Wenn
@Rima882 nun auf 20 Mio Steuernachforderungen hinweist, dann werden die ihre Grundlage in der nachträglichen Feststellung gehabt haben, daß da Waren in Wirklichkeit an Filialen von DDR-Staatsbetrieben in Frankreich und Österreich geliefert wurden, sich also letztlich am Ende der scheinbaren Lieferkette im umsatzsteuerrechtlichen Inland befanden und die vermeintlichen Ausfuhren nicht zu der in Anspruch genommenen Steuerbefreiung berechtigten.
Diese 20 Mio sind nun nicht sonderlich viel (Hoeneß hat m. E. das Doppelte davon zugegeben), sondern eben nur das, was nach der Wende aufgefallen und noch nicht verjährt war.