Nicht undenkbar scheint mir allerdings auch, dass der BGH sich längst hat hören lassen, aber nicht so, wie es Fatzke und seiner Truppe passte, weshalb sie diese Nachricht unterschlugen.
Da sich der BGH mit der Frage "Was ist eine Versicherung" zu beschäftigen hat, es die erste Verurteilung wegen unerlaubtem Betriebs eines Versicherungsgeschäfts wäre und, neben dem royalen Geschwurbel, auch eine "vernünftige" Revisionsbegründung des Anwalts vorliegt, würde wohl mindestens eine Pressemitteilung des BGH vorliegen.
Ich rechne so zwischen Mai und August mit einer Regung aus Karlsruhe. Der 4. Strafsenat hat ja derzeit noch die Frage zu klären, ob ein Wettrennen zweier Testosteronpumpen mittels überteuerter Autos ein Mordmerkmal erfüllt. Da soll im März das Urteil fallen. Erst danach werden sich die Richter dem Bezopften zuwenden können.
Es sind aber noch zwei weitere Raser-Fälle anhängig, bei denen die Staatsanwaltschaft, nach dem Vorbild des Landgerichhst Berlin, eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts anstrebt. Je nach Ausgang des Berliner Falls kann es ganz schnell gehen (Urteil: keine vorsätzliche Tötung -> Zurückweisung der anderen Revisionen), es kann aber auch dauern, wenn der BGH ein Wettrennen tatsächlich als vorsätzliches Tötungsdelikt ansehen sollte.