Die Zahl von 50 (in Worten: fünfzig) Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stammt, meine ich, aus dem MDR-Dokumentarfilm nach Peterleangs Verhaftung und zwar vom Revierleiter Wittenbergs. Es ist schon möglich, dass er ob der Fülle der Anzeigen nicht die genaue Zahl, sondern nur die Größenordnung im Kopf hatte (gehen wir also von 46 bis 54 Anzeigen allein aus Wittenberg aus).
Die Zahl der Anzeigen sagt allerdings wenig aus über die Zahl der Gerichtsverfahren; grundsätzlich können Anzeigen wegen desselben Tatbestands in wiederholten Fällen auch zu einem Verfahren zusammengefasst werden. Selbst unterschiedliche Straftaten können in einem Prozess abgeurteilt werden, sogar für den Fall unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeiten gibt es Regelungen. Das nennt sich "Prozessökonomie".
Den Strafbefehl aus Wittenberg, die bekannten 150 Tagessätze wegen Beleidigung eines Richters (das war der "Faschist", den Fatzke vor Gericht und mindestens zwei Mal vor laufenden Kameras herausgebrüllt hat), habe ich bereits bei den Vorstrafen eingereiht.