Da er sein Exilland bereits gewählt hat, ...
Dort will ihn aber keiner haben. Das ist ein ganz schlechtes Terrain für mittellose und arbeitsscheue Zeitgenossen. Entweder muß er sich von eigener Landwirtschaft ernähren oder verhungern. Sozialleistungen wie in Deutschland gibt es nicht.
Wenn er aber die Grundsteuern für die sumpfige Wiese schon nicht bezahlt, nimmt man ihm die nach ein paar Jahren wieder weg. Und ohne Grundbesitz hat er - von einem Touristenvisum vielleicht abgesehen - kein Aufenthaltsrecht. Das gilt dann auch für die Pudel, von denen er jetzt vielleicht noch glaubt, daß sie ihm seine Kartoffeln anbauen werden. Tatsächlich taugt das Grundstück dort zu nichts anderem, als hier eine Fluchtgefahr zu untermauern und ihm den Nimbus als Märtyrer zu sichern.
Was ist eigentlich aus den 4.000 Euro Geldstrafe geworden, die in dem Verfahren wegen der ungenehmigten Versicherungsgeschäfte stammen? Gibt es da schon einen Berufungstermin?
Da müßten doch, wenn jetzt klar ist, daß er nur noch veruntreute Gelder hat, auch noch ein paar Tage Haft rauskommen - ob als Ersatzfreiheitsstrafe oder Verböserung, sei mal dahingestellt.