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Allgemeine Diskussion / Re: Zwangsversteigerung - Haus inkl. Reichsbürger ersteigert
« Letzter Beitrag von califix am 1. Februar 2026, 12:49:07 »Ich gehe davon aus, dass zur Räumung zunächst der GV klingelt und wenn der nicht reingelassen wird kommt ein Schlosser und evtl. die Polizei dazu, um den Kollegen heraus zu begleiten. Anders sieht es aus, wenn der gewaltsamen Widerstand angekündigt hat oder wegen Gewalt bereits aktenkundig ist.
Die Polizei wird ihm falls erforderlich einen Platzverweis geben und wenn er dem nicht nachkommt ist Handschmuck angesagt.
Ich musste einmal einen zahlungsunwilligen Mieter loswerden. Der hatte mit allen möglichen Winkelzügen versucht, die Räumung zu verhindern. Irgendwann hatte der Elektrizitätsversorger die Abschaltung angekündigt und damit war der Spuk vorüber.
Die Variante (2) ist für den Vorbesitzer sicherlich günstiger, wird Dich aber einiges an Zeit und Mühe kosten, wofür Du kaum eine Entschädigung bekommst. Am Ende steht die teure Entsorgung von viel Sperrmüll an, und die Gegenseite könnte behaupten, das sei alles wertvolles Zeug gewesen.
Variante (1) wäre daher meine Wahl. Sichere Dir dazu den Zugriff auf das bei der Bank oder beim Gericht hinterlegte Geld. Falls der Vorbesitzer Angehörige in der Nähe hat, können die evtl. einen Teil der Sachen verwahren.
Ansonsten sieht so eine Räumung auch nicht viel anders aus, als ein gewöhnlicher Umzug. Da stehen Möbelwagen vor dem Haus, die Möbelpacker bringen die Sachen raus und fahren alles weg. Falls der Vorbesitzer plötzlich Ansprüche stellt, weil seine wertvollen Antiquitäten und unersetzlichen Kunstwerke abhanden gekommen sind, aus dem Zank bist Du raus und für Schäden hat der Möbelspediteur eine Versicherung.
Die Polizei wird ihm falls erforderlich einen Platzverweis geben und wenn er dem nicht nachkommt ist Handschmuck angesagt.
Ich musste einmal einen zahlungsunwilligen Mieter loswerden. Der hatte mit allen möglichen Winkelzügen versucht, die Räumung zu verhindern. Irgendwann hatte der Elektrizitätsversorger die Abschaltung angekündigt und damit war der Spuk vorüber.
Die Variante (2) ist für den Vorbesitzer sicherlich günstiger, wird Dich aber einiges an Zeit und Mühe kosten, wofür Du kaum eine Entschädigung bekommst. Am Ende steht die teure Entsorgung von viel Sperrmüll an, und die Gegenseite könnte behaupten, das sei alles wertvolles Zeug gewesen.
Variante (1) wäre daher meine Wahl. Sichere Dir dazu den Zugriff auf das bei der Bank oder beim Gericht hinterlegte Geld. Falls der Vorbesitzer Angehörige in der Nähe hat, können die evtl. einen Teil der Sachen verwahren.
Ansonsten sieht so eine Räumung auch nicht viel anders aus, als ein gewöhnlicher Umzug. Da stehen Möbelwagen vor dem Haus, die Möbelpacker bringen die Sachen raus und fahren alles weg. Falls der Vorbesitzer plötzlich Ansprüche stellt, weil seine wertvollen Antiquitäten und unersetzlichen Kunstwerke abhanden gekommen sind, aus dem Zank bist Du raus und für Schäden hat der Möbelspediteur eine Versicherung.



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