Das Amtsgericht Biberach hat jetzt seine Fälle zum Politischen Aschermittwoch 2024 abgearbeitet.
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Die Bilder von den Protesten im Umfeld des später abgesagten Politischen Aschermittwochs der Grünen in Biberach gingen Mitte Februar 2024 durch die gesamte Republik. Hunderte Demonstranten befanden sich an jenem 14. Februar teilweise bereits seit den frühen Morgenstunden in der Stadt, Zufahrtsstraßen waren durch Traktoren und andere große Fahrzeuge blockiert. Auf dem Holzmarkt kam es schon kurz vor 5 Uhr morgens zu Handgreiflichkeiten zwischen Demonstranten und der Polizei.
Abgespielt haben sich die Ereignisse vor dem Hintergrund der Bauernproteste, die Ende 2023/Anfang 2024 durch die angekündigte Streichung von Steuersubventionen und die Einführung neuer Steuern für Agrardiesel ausgelöst wurden. Dagegen gab es am Aschermittwoch 2024 auf dem Gigelberg tatsächlich eine von Landwirten angemeldete Kundgebung, bei der auch der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach.
Im Umfeld der Stadthalle hielten sich neben den Menschen, die als Besucher zum Politischen Aschermittwoch wollten, zur gleichen Zeit Hunderte weitere Personen auf. Zum Großteil waren sie entsprechenden Aufrufen in den sozialen Medien gefolgt. Mit Tröten und Presslufthörnern, Motorsägen (ohne Ketten) erzeugten viele von ihnen einen infernalischen Lärm, auf dem Stadthallen-Parkdeck wurde Alkohol ausgeschenkt. Unter den Protestierenden befanden sich zwar ebenfalls Landwirte, die gegen die Agrarpolitik demonstrieren wollten. Vor Ort waren aber auch Leute aus der Reichsbürger- und Querdenkerszene, die teils Reichsflaggen schwenkten, teils bereits bei sogenannten Corona-Demonstrationen und -Spaziergängen in Erscheinung getreten waren.
Während es im Bereich des Stadtgartens weitgehend friedlich blieb, kam es auf der anderen Seite der Halle zu Rangeleien mit den Polizeieinheiten, Bengalos wurden gezündet, zwei Begleitfahrzeuge aus dem Özdemir-Konvoi blockiert (eines davon beschädigt). Vor dem Eingang zur Stadthalle wurden Medienvertretern „Lügenpresse“-Sprechchöre entgegengerufen, an der Theaterstraße brannten Strohballen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray gegen einen Teil der Demonstranten in der Gigelbergstraße ein.
Ob viele der Demonstranten tatsächlich in die Halle wollten, um den Politikern direkt und unverblümt die Meinung zu sagen, wie einige anschließend behaupteten, ließ sich nachträglich nicht mehr klären. Für einen Teil stand definitiv der größtmögliche Radau im Vordergrund. Die Grünen entschlossen sich damals zur Absage des Politischen Aschermittwochs.
Es folgten umfangreiche Ermittlungen der Polizei. Dabei gelang es, zumindest einige der Personen zu identifizieren, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch strafrechtlich relevante Handlungen aufgefallen waren. Zum Einsatz kamen dabei neben Polizeivideos auch sogenannte Super-Recognizer; also Polizisten, die in der Lage sind, Gesichter besonders gut wiederzuerkennen.
„In der Folge hat die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg beim Amtsgericht Biberach in insgesamt 14 Fällen Anklage erhoben und in 42 Fällen Strafbefehle beantragt“, so der Direktor des Amtsgerichts, Thomas Mönig. Die Anklagepunkte lauteten unter anderem Landfriedensbruch, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Beleidigung. Die erste Verhandlung fand am 14. November 2024 statt. Ein 40-Jähriger wurde damals unter großer Medienpräsenz zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte Widerspruch gegen den gegen ihn ergangenen Strafbefehl eingelegt.
Das überregionale Medieninteresse an diesen Verhandlungen ebbte in der Folge schnell ab. Wer regelmäßig aus dem Gerichtssaal berichtete, kennt die inzwischen dutzendfach als Beweismittel abgespielten Polizeivideos mit dem enervierenden Getröte der Demonstranten auswendig; ebenso die störenden Zwischenrufe und halblauten Kommentare des kleinen „Fanclubs“ der oder des jeweiligen Angeklagten, der sich meist in ähnlicher Besetzung im Gerichtssaal einfand und in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Richtern zum Schweigen ermahnt werden musste.
Gespannt sein durfte man als Berichterstatter auf die jeweilige Strategie, die sich die Verteidiger und ihre Mandanten zurechtgelegt hatten. Mitunter schwankte das zwischen juristischem Proseminar und (gespielter?) Naivität. So rechtfertigte ein Angeklagter seine Anwesenheit in der vordersten Reihe der Blockade in der Gigelbergstraße mit seiner Tätigkeit als Onlinejournalist und damit, dass es nur aus der ersten Reihe möglich gewesen sei, veröffentlichenswerte Fotos zu machen. Mehrmals war seitens der Verteidiger bei Verhandlungen die Kritik zu hören, die Justiz müsse harte Urteile fällen, weil die Politik dies so verlangt habe. So hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) bereits zwei Tage nach den Geschehnissen mit harten Konsequenzen für die Störer gedroht.
Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz?
Manche Angeklagte gaben an, mehr oder weniger zufällig vor Ort gewesen und von der protestierenden Menge quasi mitgerissen worden zu sein. Mitunter stützten Rechtsanwälte ihre Verteidigung auch auf die Aussagen einiger Beamten der Bereitschaftspolizei, die als Zeugen die Proteste in Biberach als nicht so schlimm wie beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg beschrieben. Oder, wie es der Verteidiger des 64-Jährigen vorige Woche ausdrückte: „Protest ist keine Marienwallfahrt.“
In den letzten Verhandlungen war wiederholt die Verteidigungsstrategie zu beobachten, die Ereignisse um die Stadthalle als eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz zu betrachten, auch wenn diese nicht vorab bei den Behörden angemeldet worden war.
Unter dieser Annahme hätte die Versammlung zunächst offiziell aufgelöst werden müssen, bevor die Polizei Maßnahmen hätte ergreifen dürfen. Das Amtsgericht Biberach sah dies aber jeweils nicht so, sondern wertete den Protest von Beginn an als unfriedliche Versammlung, die nicht erst offiziell aufgelöst werden musste, ehe die Polizei unmittelbaren Zwang anwandte.
Es gab auch seltene Momente der Reue, als etwa ein 31-jähriger Landwirt, der sich an den gewaltsamen Aktionen beteiligt hatte, indem er Pflastersteine auf die Straße legte, im Prozess sagte, dass er damit der Sache der Bauern geschadet habe. „Wir haben den Rückhalt in der Bevölkerung verloren.“
Die letzte Verhandlung am Amtsgericht Biberach ging nun knapp zwei Jahre nach den Vorfällen über die Bühne, sodass das Thema „Politischer Aschermittwoch 2024“ damit zumindest am Ort des Geschehens juristisch abgeschlossen ist. Möglich sind weitere Verhandlungen am Landgericht, sofern gegen die Urteile aus Biberach Einspruch eingelegt wurde.