Rechtsradikale Anschlagspläne aufgedeckt: Brandenburger stehen in Hamburg vor Gericht
In Hamburg hat der Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Auch zwei Brandenburger wurden festgenommen. Die Anklage wirft ihnen versuchten Mord und Anschläge auf Asylheime vor.
MAZonline/dpa
05.03.2026, 15:02 Uhr
Man hat noch einmal nachgesehen.
Hat mit der Verteidigung wohl nicht ganz so geklappt:
Rechtsextremistische Gruppe
Weitere Razzien bei der "Letzten Verteidigungswelle"
Stand: 17.03.2026 • 10:00 Uhr
Erneut haben Ermittler Wohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht. Die Razzien stehen nach NDR-Informationen im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen "Letzten Verteidigungswelle". Mehrere mutmaßliche Mitglieder stehen bereits vor Gericht.
Von Volkmar Kabisch, Reiko Pinkert, Sebastian Pittelkow, Raik Raupach und Hannes Stepputat, NDR
In den frühen Morgenstunden haben Ermittler des Bundeskriminalamts Objekte und Wohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht. Sie gingen gleichzeitig gegen zehn weitere mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" (LVW) vor. Zu den Vorwürfen gegen sie zählen der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage bestätigte. Insgesamt durchsuchten die Ermittler demnach 16 Objekte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Spoiler
Razzien bei mutmaßlichen Führungsfiguren
Unter den Durchsuchten ist eine junge Frau in Sachsen-Anhalt, die nach NDR-Informationen spätestens ab Januar 2025 eine Führungsfigur der Gruppe gewesen sein soll.
Ein weiterer Einsatz fand in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Um 6 Uhr erschienen Einsatzkräfte an der Wohnung eines 21-Jährigen. Nach NDR-Informationen soll er im Frühjahr 2025 in den Führungskreis der Gruppe aufgerückt sein, nachdem erste mutmaßliche LVW-Mitglieder festgenommen worden waren. Auch nach der Festnahme weiterer mutmaßlicher Mitglieder der Gruppe, soll er über seinen Instagram-Account die Fortführung der LVW verkündet haben.
In dem Post hieß es unter anderem: "Dies ist der Beginn von etwas Größerem. Wir sind wieder da." Auf Fotos, die dem NDR vorliegen, präsentiert der junge Mann seine Tattoos, darunter eine Schwarze Sonne, die auch die Waffen-SS als Symbol genutzt hatte. Auf rechtsradikalen Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern trat er immer wieder in Begleitung eines mutmaßlichen LVW-Anführers auf: Jason R. aus Wismar.
Terrorprozess in Hamburg
Zusammen mit sieben weiteren Angeklagten steht der heute 19 Jahre alte R. seit Anfang März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg. Die Anklage gegen die acht 15- bis 22-Jährigen umfasst zahlreiche Punkte, darunter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord bzw. Beihilfe dazu, Brandstiftung und Körperverletzungen.
So sollen zwei der Angeklagten im Oktober 2024 ein Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg angezündet haben, während die Betreiber mit ihrem Kind und einem weiteren Bewohner im Haus schliefen. Sie konnten sich retten, aber das Gebäude brannte nieder.
Im Januar 2025 sollen weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe versucht haben, eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln in Brand zu setzen. Andere aus der Chatgruppe sollen danach einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Senftenberg (Brandenburg) vorbereitet haben, bei dem Menschen getötet werden sollten. Noch bevor dieser Plan umgesetzt wurde, nahm die Polizei zunächst drei Verdächtige fest. Einige Wochen später folgten die weiteren fünf.
Schon Vater eines Angeklagten in der Szene
Jason R. trat nach NDR-Recherchen mit weiteren mutmaßlichen Mitgliedern in der LVW als Anführer auf. So soll er in den Chats der Gruppe zusammen mit deren mutmaßlichen Gründer - einem heute 16-Jährigen aus Neubukow in Mecklenburg-Vorpommern - dazu aufgerufen haben, Migranten anzugreifen und ihre Häuser in Brand zu setzen. Der Anwalt von Jason R. wollte sich trotz mehrfacher Anfrage dazu nicht äußern.
Auch Jason R.s Vater ist mittlerweile in den Fokus von Ermittlern geraten. Nach NDR-Recherchen ist dieser ebenfalls Teil der rechtsradikalen Szene. Fotos und Videos von rechtsradikalen Demonstrationen zeigen ihn in szenetypischer Kleidung wie Springerstiefeln und einem T-Shirt einer rechtsradikalen Band. An mindestens einer Demo nahmen auch sein Sohn und andere mutmaßliche LVW-Mitglieder teil. Auf eine Anfrage des NDR hat der Mann nicht reagiert.
Auf den Bildern ist der Mann immer wieder in Begleitung von Mitgliedern der rechtsradikalen Kameradschaft "Aryan Circle Germany" zu sehen. Auch er selbst behauptete laut Ermittlern, Mitglied der Gruppe zu sein. Nach Recherchen des NDR hatten "Aryan Circle"-Mitglieder zeitweise darauf gedrängt, die LVW in ihre Kameradschaft aufzunehmen - so berichtete es ein ehemaliges LVW-Mitglied dem NDR. Erkenntnisse von Ermittlern stützen diese Aussage.
Doch dazu ist es wohl nicht gekommen. Dennoch soll Jason R. von einem "Aryan Circle"-Mitglied unterstützt worden sein. So habe er von diesem den Tipp bekommen, seine Chatinhalte zu löschen, weil nach den Brandanschlägen mit Razzien zu rechnen sei. Zudem soll R. zu regelmäßigen "Kampftrainings" eingeladen worden sein, bei denen die Teilnehmer auch Konfrontationen bei Demos übten. Wenige Wochen nach dieser Einladung wurde Jason R. festgenommen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/razzien-letzte-verteidigungswelle-100.htmlPM des GBA:
Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung („Letzte Verteidigungswelle“)
Ausgabejahr 2026
Datum 17.03.2026
Spoiler
Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung („Letzte Verteidigungswelle“)
Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (17. März 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Räumlichkeiten an 16 Orten in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck), durchsuchen. Die Maßnahmen richten sich gegen insgesamt 10 Beschuldigte.
Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen, wobei sie als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG) gehandelt haben sollen. Einer Beschuldigten wird Rädelsführerschaft zur Last gelegt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Gegen zwei Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ermittelt.
Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen April 2024 und Dezember 2024 einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung angeschlossen haben, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle (L.V.W)“ nennt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29 vom 21. Mai 2025 und Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Seitdem sollen die Beschuldigten für die Vereinigung als Mitglieder aktiv gewesen sein. Die Körperverletzungsvorwürfe gegen zwei der Beschuldigten betreffen Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen (vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025.)
Festnahmen sind nicht erfolgt. Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.
Für die Maßnahmen sind Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtlichen Polizeikräfte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz.
https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-17-03-2026.html?nn=478184