Es gibt keine deutschen Militärgerichte mehr, die Besatzer dagegen haben noch welche.
Darf ich klug♥♥♥n? Es gibt keine Militärstrafgerichtsbarkeit in "Friedenszeiten", die ist nur im V-Fall vorgsehen. Das Wehrstrafgesetz definiert "militärische" Straftaten die aber wohl vor zivilen Gerichten verhandelt werden. Und es gibt eine disziplinarrechtliche Ordnung, die werden vor Truppengerichten verhandelt.
Soweit aus meinem Gedächtnis von vor 30 Jahren.
Darüber stehen aber natürlich die SHAEF Gesetze und die dort aufgeführten Delikte werden in Nürnberg x.0 angeklagt und mit Todesurteilen bestraft werden. Aus Kosten- und Effizienzgründen ist das die einzige vorgesehene Strafe, Abstufungen gibt es nur in der Art des Strafvollzuges (Erschiessungen bis hin zu Kreuzigungen, vergl. Eichelburg)