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Bewegungen / Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Letzter Beitrag von Reichskasper Adulf Titler am 28. November 2025, 08:50:54 »
Ein paar treten wegen der Haltung dieses Vereins aus, einige andere werden genau deswegen hinzukommen und Mitglied werden.
Ich schätze mal, dass die meisten Familienbetriebe bislang noch nicht mal etwas von diesem Verein wussten.
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Na, ist doch klar: wenn das Königreich kein Königreich ist, ist die Bank im Königreich keine Bank.
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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2025
« Letzter Beitrag von Rabenaas am 28. November 2025, 05:34:16 »
In Unschuld?
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Ich werde öfter in unser Wiki gucken.
Ich werde öfter in unser Wiki gucken.
Ich werde öfter in unser Wiki gucken.
Ich werde öfter in unser Wiki gucken....

Es war mir vollkommen entgangen, dass wir VG-Entscheidungen haben. Das Urteil in Sachen Ganzheitliche Wege ist wirklich köstlich. Wow und Bravo an die Rechercheure! Wen darf man mit Karma bewerfen?

Guckt mal hier: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Sonnenstaatland-Wiki:Prim%C3%A4rquellen/Gerichtsentscheidungen/7_K_2349-16.F

Wer sich fragt, wie das Verwaltungsgericht den BGH-Beschluss bewertet, den Fitzefatze ja so gerne als "Freispruch" uminterpretiert:

Zitat von: VG Frankfurt
Ebenso wenig lässt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs („BGH“) vom 26.03.2018 (Az. 4 StR 408/17) ableiten, dass die hier streitgegenständliche Nachrangabrede

„Das Recht des Kapitalanlegers, es [das überlassene Kapital, Anm. der Einzelrichterin] zurückzufordern, tritt im Rang hinter die Interessen des Königreiches zurück.“

wirksam ist und dazu führt, dass ein Einlagengeschäft nicht vorliege. Im Gegenteil: Die hier streitgegenständliche Nachrangklausel ist überraschend und deshalb kein Vertragsbestandteil gemäß § 305c Abs. 1 BGB geworden. Auch der BGH stellt fest, dass qualifizierte Nachrangabreden als „Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB) nicht Vertragsbestandteil werden, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht (sog. überraschende Klausel“).“

Der Rest der (auf das KWG bezogenen) Urteilsbegründung legt ausführlich dar, dass Fitzi sich alle Mühe gegeben hat, die Klausel mit seiner Werbung zu konterkarieren. Inklusive der Feststellung, dass es wohl in über 140 Fällen überhaupt keinen Kapitalüberlassungsvertrag gab und der nur in 40 Fällen teils Jahre später bei den "Anlegern" nachgefordert wurde. Natürlich zurückdatiert. 52 Anöeger haben diesen Kapital-dings-Vertrag wohl nie unterzeichnet. Einmal mit Profis arbeiten. Seufz.

Edit: Gibt's ja doch noch berichtenswerte Neuigkeiten im November. Auch wenn sie nicht erntefrisch sind. Aber da ist es wohl wie bei guten Weinen, Käsen und Fleisch: Sie muss schon auch ein wenig reifen, dann ist die Info umso süßer.

Edit editiert weiter...

Weil es so schön ist, noch ein Zitat des VG, das aus der Klagerwiderung der Beklagten (a.k.a BaFin, a.k.a. Finanzmafia, a.k.a Bankenkartell) zitiert - in voller Länge:

Zitat von: VG Frankfurt-Zitat aus der Klagerwiderung
Darüber hinaus ist die Klausel in jedem Fall überraschend (vgl. Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rn. 26 ff). Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ zielt in einer ihm zurechenbaren Weise darauf ab, bei einem durchschnittlichen Anleger den Eindruck zu erwecken, dass die auf den „Sparbüchern“ eingezahlten Gelder sogar sicherer seien, als bei ein lizensierten Kreditinstitut und die gegebenen Gelder damit unbedingt rückzahlbar sind. Bereits die Verwendung banktypischer Begriffe wie „Sparbuch“, „Sparbuchfestanlage“ sowie die Ankündigung, zu künftig auch „Bankschalter“ und „ähnlich einer OnlineBank“ auch „Onlinekonten“ einzurichten, lassen bei einem durchschnittlichen Kunden den Eindruck entstehen, als handele es sich bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ um ein Kreditinstitut. Letzteres wird auch durch die vergleichende Werbung mit den vermeintlichen Risiken der Einlage bei einer „herkömmlichen Bank“ im „etablierten Finanz, Geld- und Banksystem“ bestätigt. So wurde auf den oben genannten Internetseiten darauf hingewiesen, dass es bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ eine „Mindest[t]reserve als Rücklage“ gebe, „die höher ist als die Einlagensicherung der etablierten Banken“. Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ dient allein dem Zweck, die KÜV enthaltene Nachrangklausel zu konterkarieren und zu verschleiern, indem u. a. behauptet wird, sie diene lediglich dazu, eine Einflussnahme durch „Infiltratoren und Saboteure“ zu verhindern (vgl. auch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 03.08.2015, 7 L 1067/15.F, Seite 3 f. der Ausfertigung; Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rd. 26 f.). Die Behauptung des Klägers auf Seite 5 (vorletzter Absatz) der Klagebegründung, dass die KÜV „die Option des Kapitalempfängers“ enthalte, „sich nach freiem Belieben für oder gegen eine eventuelle Rückzahlung des Kapitals zu entscheiden“, verzerrt ferner den Sachverhalt. Ein entsprechendes Vertragsmuster, das diese Klausel enthielt, legte der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ der Beklagten erstmals mit Schreiben vom 14.02.2014 vor und kündigte dort an, künftig dieses Muster verwenden zu wollen. Auch diese Klausel schließt den Rückzahlungsanspruch der Anleger des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ nicht aus, da sie in gleicher Weise beworben wurde. Die „Sparbücher“ wurden auch nach dem 14.02.2014 in der oben dargestellten Weise angeboten. Darüber hinaus träte bei dieser Formulierung die Benachteiligung der Anleger noch deutlicher hervor. Unterstellte man ihre Wirksamkeit, wäre die Rückzahlung der Gelder der willkürlichen Entscheidung des Betreibers überlassen. Dies stünde in offensichtlichem Widerspruch zu dem in der Werbung angestellten Vergleich mit einer üblichen Spareinlage bei einem zugelassenen Kreditinstitut. [...] Weiterhin behauptet der Kläger auf Seite 5 der Klagebegründung, dass die „Geldgeber neben dem KÜV eine eidesstattliche Versicherung“ abgegeben hätten. Dies ist ebenfalls unzutreffend. Tatsächlich bemühte sich der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ in Reaktion auf das ihn betreffende Verwaltungsverfahren bei der Beklagten, nachträglich von seinen Anlegern entsprechende eidesstattliche Versicherung zu bewirken. Keinesfalls wurden solche eidesstattliche Versicherungen bereits bei Vertragsschluss von den Anlegern verlangt. Bei der oben genannten Durchsuchung wurden keine entsprechenden „eidesstattlichen Versicherungen“ aufgefunden.“

"Schmeckt wie ne Bank, riecht wie ne Bank, sieht aus wie ne Bank-ist aber keine Bank" hat wohl nicht geklappt. Komisch.

Und offenbar hat Peter Ieh-Punkt hinterher noch versucht, den Sachverhalt zu optimieren und zu retten, was dank seiner inkompetenten "Verwaltung" nie zu retten war. Aber wir machen ja keinen Witz, wir machen einen Staat. Hach, ist das schön.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Letzter Beitrag von hair mess am 27. November 2025, 23:55:47 »
Klingt leider nach Kundschaft ...


Zitat
"Lässt uns in Fassungslosigkeit zurück"
Gerichtsvollzieher im Saarland im Dienst getötet - Ministerin "erschüttert"
Gerichtsvollzieher im Saarland getötet

Im Saarland ist ein Gerichtsvollzieher getötet worden. Er sei am Morgen in Ausübung seines Dienstes in Bexbach im Saarpfalz-Kreis gewaltsam ums Leben gekommen, teilte das Justizministerium in Saarbrücken mit.

Zu den Umständen und Hintergründen der Tat machte das Ministerium keine Angaben. Justizministerin Petra Berg (SPD) zeigte sich betroffen: “Mit tiefer Erschütterung habe ich heute vom gewaltsamen Tod eines Mitarbeiters der saarländischen Justiz erfahren. Diese Nachricht lässt uns alle in Trauer und Fassungslosigkeit zurück."

Und weiter: “Dieser schreckliche Angriff auf einen Menschen, der sich tagtäglich in den Dienst der Gerechtigkeit stellte, macht uns tief betroffen.”

Mehr in Kürze.

dpa
https://www.focus.de/panorama/welt/gerichtsvollzieher-im-saarland-getoetet_8182905f-a0a2-4791-9082-d6ed9eec1163.html
Wohl nicht, siehe u.a. hier https://www.n-tv.de/panorama/Neue-Erkenntnisse-zu-Toetung-von-Gerichtsvollzieher-id30072904.html
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Feiertag am 27. November 2025, 23:43:04 »
Normalerweise stelle ich Screenshots zur Originalseite ein, dieses Mal nicht.
Ab Min. 13 ist ein Lehramtsstudent am Wort.

https://t.me/DEMOLINZFREIHEIT/19147

https://www.3sat.de/gesellschaft/politik-und-gesellschaft/jung-militant-national-die-neuen-rechten-102.html
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von hair mess am 27. November 2025, 23:36:04 »
Das Gejammere wegen unseres mehrfachen Klingelns oder Sturmklingelns hat mich schon immer lachen lassen.
"Unverhältnismäßig," kam immer, wenn einer dann doch endlich geöffnet hat, und "Dieses Geklingle macht doch gar keinen Sinn, wenn keiner zu Hause ist".
"Machte aber Sinn, da doch zu Hause. Daher verhältnismäßig. Wenn nicht zu Hause, stört es ja auch Keinen, " war meine Antwort.
Wird auch da so ähnlich gewesen sein.
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Bewegungen / Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Letzter Beitrag von Lonovis am 27. November 2025, 22:04:55 »
So viel Presse hatte der Verein noch nie. Er ist aber auch eine "Wirtschaftsmacht"!

Zitat
Laut eigenen Angaben hat die Organisation der deutschen „Familienunternehmen“ rund 6500 Mitglieder,[21] und vertritt somit rund 0,2 Prozent der rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Familienunternehmer

Klar sind das bekannte, große Unternehmen, die da ausgetreten sind, aber, auch wenn man sich mit den Mitgliedern etwas bedeckt hält, die großen Familienunternehmer gehören da wohl nicht dazu.
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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2025
« Letzter Beitrag von Rolly am 27. November 2025, 21:45:00 »
Und hier

https://www.gutefrage.net/frage/afghane-erschiesst-zwei-nationalgardisten---wie-reagieren-die-usa#answer-613653462

Haben wir ein perfekt widerliches Beispiel für

https://de.wikipedia.org/wiki/Bigotterie

Der bekannte Apatheist DerRoll muss sich jetzt erst mal die Hände waschen.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Anmaron am 27. November 2025, 21:42:11 »
Wenn es offensichtlich unzulässig war, soll er klagen und wird erfolgreich sein.
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