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Mario Heinz Romanowski / Re: Lach- und Sachgeschichten mit Mario: Edition 2026
« Letzter Beitrag von Wildente am 13. März 2026, 17:03:40 »
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"Soll ich das Internet diesen rechten Chaoten überlassen?"
Wir dürfen es nicht zulassen, dass das Internet in deren Hände gerät.
apifera

Kann man als Geschädigter von illegalen Bombardements der US-Bomber im II WK Entschädigung erhalten?https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-als-geschaedigter-von-illegalen-bombardements-der-us-bomber-im-ii-wk-entschaedigung-erhalten
Nein, weil die US-Besatzung noch anhälthttps://www.gutefrage.net/frage/kann-man-als-geschaedigter-von-illegalen-bombardements-der-us-bomber-im-ii-wk-entschaedigung-erhalten#answer-623320737
https://www.n-tv.de/politik/Verschwoerungsszene-setzt-auf-Naidoo-als-Galionsfigur-id30460552.html
Da sind wir doch mal gespannt.

Wie so oft stecken die Anbieter angeblich "alternativer" Produkte hinter der "Bewegung".
Haft bis zu fünf Jahren
Was droht dem Mann im Fall einer Verurteilung? Die gerichtete Strafe würde wohl der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz nach sich ziehen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Grundke. Aber Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz werden je mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Minderungen oder Erschwernisse können dazu kommen.
Bundesgerichtshof
Urteil im Waffenhändlerprozess ist rechtskräftig
Rottweil/Aldingen •
Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte die Erste große Strafkammer des Landgerichts Rottweil unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer einen Aldinger Waffenhändler wegen zahlreicher Straftaten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil abgeändert, aber das Strafmaß bleibt. (Foto: Regina Braungart)
Der Bundesgerichtshof korrigiert ein juristisches Detail, das Urteil bleibt: Der Waffenfall aus Aldingen ist nun rechtskräftig. Entscheidend ist eine andere juristische Einordnung.
Veröffentlicht: 13.03.2026, 09:00
Von: Regina Braungart
„Last line of defence“ - „letzte Verteidigungslinie“ gegen einen äußeren Angreifer, also womöglich ein Gedanke aus der Reichsbürgerszene - letztlich aber wohl vor allem Überforderung: Das war die Voraussetzung, warum nach mehreren Verstößen gegen waffenrechtliche Anzeigepflichten ein Aldinger Waffenhändler ein Waffenverbot auferlegt bekam. Danach gab es zwei Durchsuchungen seiner geschäftlichen und privaten Räume und dann wurde er letztlich wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das umfangreiche Verfahren vor der ersten großen Strafkammer des Rottweiler Landgerichts war vor fast genau einem Jahr zu Ende gegangen. Aber erst jetzt ist es rechtskräftig.
Denn der Verurteilte - der in Haft saß und auch erst beim zweiten Haftprüfungstermin unter der Auflage, sich regelmäßig zu melden freigelassen wurde, um sich um seine kranke Mutter kümmern zu können - hatte Revision eingelegt. Diese wurde über die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
https://www.n-tv.de/politik/Verschwoerungsszene-setzt-auf-Naidoo-als-Galionsfigur-id30460552.html
Da sind wir doch mal gespannt.
Wie lebensfremd. Die wollten die Bahn lahmlegen? Das kann die Deutsche Bahn AG viel besser.ZitatOberlandesgericht Stuttgart
Bewährungsstrafe für Anhänger von „Kaiserreichsgruppe“
Bahn lahmlegen, einen Minister entführen - die „Kaiserreichsgruppe“ hat brutale Umsturzpläne.
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