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Peter Fitzek (Königreich Deutschland) / Re: Nichts Neues aus dem verbotenen KRD 1. Quartal 2026 Neues Jahr, neuer Prozess
« Letzter Beitrag von Sandmännchen am 10. März 2026, 22:10:19 »Diese Ratenkauf-Späßchen spielen beim Vereinsverbot keine Rolle mehr.
Fitzek hat mit dem Vollstreckungsrecht immer Katz und Maus gespielt: Nee, das ist nicht meins, das wurde mir nur geliehen. Nee, das ist nicht meins, das gehört einem anderen Verein. Nee, ihr meint gar nicht mich als Vorstand des Königreichs Deutschland, sondern ihr meint den Vorstand des deutschen Königreichs. Nee, ich wohn hier gar nicht, da könnt ihr mir nichts zustellen.
Deswegen hat er diese komischen Verträge gemacht, dass von außen nie richtig klar war, wer genau Eigentümer ist; und nur gegen den Eigentümer muss man ja die Vollstreckung richten.
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht geht von einem einzelnen Bürger aus, der noch grundsätzlich rechtstreu ist, auch wenn man ihn zwingen muss. Und dessen Grundrechte man schützen muss.
Das VereinsG ist da völlig anders, sehr handfest, geht mehr von Tatsachen und weniger von Rechtspositionen aus. Es ist auch für den Zweck geschrieben, einer rechtsfeindlichen Vereinigung das Vermögen und die Handlungsfähigkeit effektiv zu entziehen, und nimmt die typischen Spielchen schon vorweg.
Bei der Einziehung durch das Vereinsverbot kommt es in erster Linie darauf an, wozu Sachen genutzt wurden. Wurden sie zu verbotenen Zwecken benutzt? Dann kommt es gar nicht mehr darauf an, wer der Eigentümer ist. Und zugestellt wird eben auch an die Vereinigung, wie sie tatsächlich besteht, egal welche rechtliche Maske / Person ;-) sie trägt. Wer dagegen vorgehen will, muss dann erst mal selber nachweisen, dass er zur Vertretung berechtigt ist, oder dass er von der Einziehung sonst betroffen ist. Wer das tut, setzt sich dann gleich wieder dem Verdacht aus, Rädelsführer oder Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.
Daher gingen Fitzeks Spielchen ins Leere.
Fitzek hat mit dem Vollstreckungsrecht immer Katz und Maus gespielt: Nee, das ist nicht meins, das wurde mir nur geliehen. Nee, das ist nicht meins, das gehört einem anderen Verein. Nee, ihr meint gar nicht mich als Vorstand des Königreichs Deutschland, sondern ihr meint den Vorstand des deutschen Königreichs. Nee, ich wohn hier gar nicht, da könnt ihr mir nichts zustellen.
Deswegen hat er diese komischen Verträge gemacht, dass von außen nie richtig klar war, wer genau Eigentümer ist; und nur gegen den Eigentümer muss man ja die Vollstreckung richten.
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht geht von einem einzelnen Bürger aus, der noch grundsätzlich rechtstreu ist, auch wenn man ihn zwingen muss. Und dessen Grundrechte man schützen muss.
Das VereinsG ist da völlig anders, sehr handfest, geht mehr von Tatsachen und weniger von Rechtspositionen aus. Es ist auch für den Zweck geschrieben, einer rechtsfeindlichen Vereinigung das Vermögen und die Handlungsfähigkeit effektiv zu entziehen, und nimmt die typischen Spielchen schon vorweg.
Bei der Einziehung durch das Vereinsverbot kommt es in erster Linie darauf an, wozu Sachen genutzt wurden. Wurden sie zu verbotenen Zwecken benutzt? Dann kommt es gar nicht mehr darauf an, wer der Eigentümer ist. Und zugestellt wird eben auch an die Vereinigung, wie sie tatsächlich besteht, egal welche rechtliche Maske / Person ;-) sie trägt. Wer dagegen vorgehen will, muss dann erst mal selber nachweisen, dass er zur Vertretung berechtigt ist, oder dass er von der Einziehung sonst betroffen ist. Wer das tut, setzt sich dann gleich wieder dem Verdacht aus, Rädelsführer oder Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.
Daher gingen Fitzeks Spielchen ins Leere.



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