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Peter Fitzek (Königreich Deutschland) / Re: Nichts neues aus dem verbotenen KRD 12/2025 - Weihnachten im Knast?
« Letzter Beitrag von kairo am 3. Dezember 2025, 21:57:47 »Laut des "Amtlichen Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung" ist der Deppenapostroph erlaubt. Im Duden steht er ebenfalls schon ein paar Jahre als erlaubt drin.Es gibt überhaupt kein amtliches Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, und auch der Rat für dieselbe ist kein Amt. Die Sprache ist frei, und die Schrift auch. Lediglich in Schulen und Behörden kann man den Leuten vorschreiben, wie sie schreiben sollen.
Es war ja wirklich mal so, dass der Duden als Gesetzbuch der Sprache und Schrift angesehen wurde. Aber das ist lange her. Der Duden spiegelt die Situation, wie sie ist. Und dass etwas im Duden steht, bedeutet noch lange nicht, dass es sich dabei um gepflegtes Deutsch handelt. Oft eher im Gegenteil: Vulgärdeutsch dringt irgendwann auch mal in den Duden ein, weil es eben verwendet wird. Wird es damit verbindlich? Ich hoffe, nicht.



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