Habe ich denn bei angenommenen Darlehen ohne weiteres eine Vermögensbetreuungspflicht? Der BGH hatte das verneint, glaube ich.
Nicht dem Darlehensgeber geenüber, in der Hinsicht trifft der fitzeksche "Bankenkartell"-Vorwurf sogar zu. Nichtmal Banken haben gegenüber dem Kunden eine Vermögensbetreuungspflicht, weshalb es nach der Rechtsprechung straflos ist, wenn sich Banken einfach so am Vermögen ihrer Kunden bedienen.

Aber
@Sandmännchen sprach auch gar nicht vn einer Pflicht den Darlehensgebern gegenüber. Er sprach von der Pflicht eines Geschäftsführers "seiner Person" (mithin der Gesellschaft, deren Geschäfte er führt) gegenüber. Und wäre das KRD eine GmbH, dann könnte man schon vertreten, dass der Geschäftsführer einer GmbH derselben gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht haben könnte. Liegt jedenfalls für mich nahe.

Das ganze krankt an der alten Frage nach der Rechtsform des KRD. Also, bevor die Rechtsform per Verfügung des Innenministeriums zu "verbotene Vereinigung" umgewandelt wurde.

Ach, nebenbei: sitzen die Demlichen noch ein?
Ich habe bislang nichts Gegenteiliges gehört.