Ich zitiere aus dem Protokoll der 39. Sitzung der Kommission nach § 25 Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 7a AMG für den humanmedizinischen Bereich, homöopathische Therapierichtung (Kommission D) am 29. März 2023:
6.1 Homöopathisches Arzneimittel zur Anwendung in der Mundhöhle mit der Indikation „Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Besserung von Halsschmerzen und Schluckbeschwerden bei Hals-, Rachen- und Mandelentzündungen.“
Sind die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels in der Indikation
„Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Besserung von Halsschmerzen und Schluckbeschwerden bei Hals-, Rachen- und Mandelentzündungen.“
und für die beantragte Dosierung bei Kindern und Jugendlichen von 6-18 Jahren ausreichend belegt?
Das Votum wird mit 9 „Ja“-Stimmen bei insgesamt 9 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig angenommen.
Bitte! Es wirkt! 9 von 9 Experten, das ist doch ein beeindruckender wissenschaftlicher Konsens! (Dass die Kommission eine ablehnende Entscheidung aus den vorgelegten Unterlagen begründen muss, eine positive aber nicht, ist sicher ein beitragender Umstand.)
Stimmberechtigte Teilnehmer:
- Frau Dr. U. Boeddrich
- Herr Dr. M. Elies
- Frau Prof. Dr. Heidi Foth (Vorsitz)
- Herr Prof. Dr. Michael Keusgen
- Herr Arne Krüger
- Herr Dr. B. Quadder
- Herr Michael Leisten
- Herr Prof. Dr. Harald Walach
- Herr Dr. C. Lucae
Das müsste man jetzt durchgehen.
Harald Walach ist z.B. ein klinischer Psychologe, bei COVID durch viel Unsinn aufgefallen, und forscht nun zu Homöopathie. Seiner Auffassung nach beruhe die Homöopathie irgendwie auf Nichtlokalität, Verschränkungen und spezieller Relativitätstheorie, was er dann eingangs in seinem Buch "Die Zukunft der Homöopathie" (Thieme!) ausführt, um gleich zu ergänzen, dass er diese Sicht im Buch voraussetzt und nicht weiter erläutert.
Warum beruft man einen Psychologen, der etwas falsch abgebogen scheint, in eine Kommission zu Homöopathie?
Der Homöopathie-Hersteller Heel finanziert eine Stiftungsprofessur an der Europa-Universität Viadrina, Drittmittel sind immer gut, schwupps hat der Psychologe einen Lehrstuhl für komplementäre Medizin und ist Direktor eines Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften. Also schon ein Experte, der wissenschaftliche Erkenntnisse über Homöopathie sammelt.
Und nun kommen wir dazu, wie diese Zulassungskommission entsteht:
Das Bundesministerium beruft die Mitglieder der Zulassungskommission unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Kammern der Heilberufe, der Fachgesellschaften der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie der für die Wahrnehmung ihrer Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenverbände der pharmazeutischen Unternehmer, Patienten und Verbraucher. Bei der Berufung sind die jeweiligen Besonderheiten der Arzneimittel zu berücksichtigen. In die Zulassungskommissionen werden Sachverständige berufen, die auf den jeweiligen Anwendungsgebieten und in der jeweiligen Therapierichtung (Phytotherapie, Homöopathie, Anthroposophie) über wissenschaftliche Kenntnisse verfügen und praktische Erfahrungen gesammelt haben.
(§ 25 Abs. 6 AMG)
Da müsste man nun wissenschaftliche Sachverständige finden, die sich mit diesen Homöoquacksalbereien wissenschaftlich beschäftigt haben und auf die Vorschlaglisten kommen. Geben tut es die Leute ja durchaus. Offensichtlich haben die Spitzenverbände der Verbraucher und der Ärzte daran entweder kein Interesse oder ihre Vorschläge gehen beim BfArm unter.
Was beides sehr traurig wäre und breitere öffentliche Kenntnis verdienen würde.