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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von Anmaron am 11. Februar 2026, 16:59:11 »
Gesetzgebende Justiz gibt es mittelbar. Wenn ein Gericht z. B. auf die Idee kommt, eine Gesetzeslage sei verfassungswidrig, kann es über einen vorbestimmten Dienstweg den Gesetzgeber zur Änderung anhalten. Und der kann nicht viel dagegen tun.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von desperado am 11. Februar 2026, 15:59:02 »
Es gibt keine deutschen Militärgerichte mehr, die Besatzer dagegen haben noch welche.

Darf ich klug♥♥♥n? Es gibt keine Militärstrafgerichtsbarkeit in "Friedenszeiten", die ist nur im V-Fall vorgsehen. Das Wehrstrafgesetz definiert "militärische" Straftaten die aber wohl vor zivilen Gerichten verhandelt werden. Und es gibt eine disziplinarrechtliche Ordnung, die werden vor Truppengerichten verhandelt.

Soweit aus meinem Gedächtnis von vor 30 Jahren.

Darüber stehen aber natürlich die SHAEF Gesetze und die dort aufgeführten Delikte werden in Nürnberg x.0 angeklagt und mit Todesurteilen bestraft werden. Aus Kosten- und Effizienzgründen ist das die einzige vorgesehene Strafe, Abstufungen gibt es nur in der Art des Strafvollzuges (Erschiessungen bis hin zu Kreuzigungen, vergl. Eichelburg)
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Bewegungen / Re: Querdenken
« Letzter Beitrag von klingsor3 am 11. Februar 2026, 15:22:04 »
Auf TG läuft sie gerade ziemlich Amok und fantasiert von hunderten toten Kindern im Tunnel im Aartal. Da kommt auch Adelhard Streidl her und deswegen hat sie damals Lafontaine angegriffen. Gestern hat sich angeblich auch noch Peter Frühwald (den gibts noch??) eingeschaltet, und SHAEF natürlich... im Moment rotiert sie in etwa so krass wie neulich René Pakendorf.
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Bewegungen / Re: Querdenken
« Letzter Beitrag von theodoravontane am 11. Februar 2026, 15:14:27 »
Der Narath war ziemlich kurz angebunden und irgendwie nicht mitfühlend. Er muss ja auch nicht in Haft.

Hier der Anfang mit ersten Versuch und Frage nach Aufzeichnung: https://t.me/mtdl248/2247
Text:
Zitat
Speaker 1  •  03:52
Aber haben Sie mir nicht gesagt, meine Untersuchungshaft muss angerechnet werden?

Speaker 2  •  03:57
Ja, wird sie auch.

Speaker 1  •  03:58
Wann denn?

Na wann wohl? Am Ende natürlich. Meine Güte, die stellt sich aber auch an. Daran, dass da nochmal 14 Monate im Raum stehen, wurde sie vermutlich nicht gerne erinnert.

Aber was meint sie mit dieser Bewährungsuntersuchungshaft oder Untersuchungshaft auf Bewährung oder was immer sie da zusammenstammelt?

Und ohne den Narath verteidigen zu wollen, aber ich hätte das Gespräch auch möglichst schnell abgebrochen.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubig
« Letzter Beitrag von -:D- am 11. Februar 2026, 15:06:23 »
Off-Topic:
Off-Topic:
Berliner Zeitung und BZ sind zwei verschiedene Paar Schuhe (erstere ist Lügenpresse von Holger Friedrich alias IM „Peter Bernstein“, die BZ von Springer).
Ups... Danke für die Aufklärung. Laut der allwissenden Müllhalde ein russlandnahes Blatt, interessant.
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Bewegungen / Re: Querdenken
« Letzter Beitrag von lobotomized.monkey am 11. Februar 2026, 14:30:24 »
Dorothea Thul hat sich den Narath als Anwalt gegriffen, genützt hat es wohl nicht viel und sie darf trotzdem einfahren
Dann hat sie noch eine besonders tolle Idee - sie zeichnet das Telefonat mit ihm auf obwohl er es nicht gestattat hat und spielt es dann auch noch laut vor  :facepalm:


https://x.com/uhrensohn14/status/2021156557493272875?s=20

Der Narath war ziemlich kurz angebunden und irgendwie nicht mitfühlend. Er muss ja auch nicht in Haft.

Hier der Anfang mit ersten Versuch und Frage nach Aufzeichnung: https://t.me/mtdl248/2247
Text:
Zitat
Speaker 1  •  00:00
Okay, jetzt mal Anruf bei 03303 541 5021, mein Anwalt.

Speaker 2  •  00:45
Ja, Frau Thurl, ich telefoniere jetzt gerade auf der anderen Leitung. Kann ich Sie nochmal zurückrufen?

Speaker 1  •  00:52
Wann?

Speaker 2  •  00:53
Ja, weiß ich noch nicht. Wie lange das Gespräch dauert.

Speaker 1  •  00:56
Sind Sie einverstanden, wenn ich dann Ihr Gespräch aufzeichne?

Speaker 2  •  00:59
Nein.

Speaker 1  •  00:59
Okay. Aber rufen Sie bitte zurück.


Das aufgezeichnete Gespräch kann man hier https://t.me/mtdl248/2254 anschauen.
Der Text:
Zitat
Speaker 1  •  00:00
Gut, nochmal von vorne. Mein Rechtsanwalt 0030 541 5021. Mal gucken, ob ich ihn jetzt erreiche.

Speaker 2  •  00:37
Ja, hier ist die Frau Thul nochmal. So, jetzt hat sie gerade aufgelegt.

Speaker 1  •  00:44
Gut. Morgen soll ich 30 Monate ins Gefängnis. Mhm. Mhm. Ist alles? Und was ist die Frage? Sie sind mein Anwalt, Herr Narath. Könnten Sie vielleicht feststellen, dass da ein Fehler ist?

Speaker 2  •  01:05
Wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt bekommen, die 30 Monate, das sind die zweieinhalb Jahre aus Trian. Und das Urteil ist rechtskräftig und das wird vollstreckt.

Speaker 1  •  01:17
Aber ich war 15 Monate in U-Haft. Werden die nicht angerechnet? Doch, natürlich. Warum steht das?

Speaker 2  •  01:25
Wenn Sie da jetzt reingehen, dann werden Sie einen Vollzugsplan irgendwann bekommen.

Speaker 1  •  01:30
Irgendwann?

Speaker 2  •  01:32
Ja, wenn Sie reingehen.

Speaker 1  •  01:33
Habe ich das verstanden? Wenn ich reingehe, irgendwann kriege ich einen Vollzugsplan?

Speaker 2  •  01:37
Sie sind verurteilt wegen der Taten, weswegen Sie angeklagt waren. Und da sind zwei Jahre und zwei Monate rausgekommen. Und wegen dieser Taten haben Sie in Untersuchungshaft gesessen.

Speaker 1  •  01:51
Haben Sie gerade gesagt zwei Jahre und zwei Monate? Haben Sie gerade gesagt, zwei Jahre und zwei Monate?

Speaker 2  •  01:58
Nein, zwei Jahre und sechs Monate.

Speaker 1  •  02:01
Das sind 30 Monate.

Speaker 2  •  02:01
Das ist meine Erinnerung. Das war das Endurteil von Trio und das ist rechtskräftig.

Speaker 1  •  02:09
Aber Frau Kocher hatte doch einen Monat reduziert. Da waren es doch nur noch 29 Monate. Haben Sie das vergessen?

Speaker 2  •  02:18
Also die Gesamtstrafe, die Sie bekommen haben, sind zwei Jahre und sechs Monate. Und das sind 30 Monate, 24 plus 6.

Speaker 1  •  02:31
Abzüglich 15 Monate, U-Haft sind 15 Monate, richtig?

Speaker 2  •  02:36
Die würden Sie absetzen müssen.

Speaker 1  •  02:39
Würden oder werden? Werden. Und warum ist das nicht dokumentiert?

Speaker 2  •  02:45
Weil das in der Ladung nicht drin steht. Da steht drin, Sie haben eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Wegen dieser 30 Monate, da steht ja nicht 30 Monate, da steht 2 Jahre und 6 Monate in Ihrer Ladung.

Speaker 1  •  03:01
Ja, aber sind das nicht 30 Monate?

Speaker 2  •  03:03
Nein, da steht 2 Jahre und 6 Monate. Wegen dieses Urteils müssen Sie jetzt den Strafvollzug anziehen.

Speaker 1  •  03:11
Aber ich war 15 Monate in Urhaft. Wird das nicht angerechnet? Doch. Warum steht das nicht in der Ladung?

Speaker 2  •  03:17
Weil das da nicht rein muss.

Speaker 1  •  03:20
Wieso?

Speaker 2  •  03:22
Weil das so ist.

Speaker 1  •  03:23
Okay. Was heißt, es ist so?

Speaker 2  •  03:26
Sie können ja nicht sagen, wegen des Urteils des Landgerichts Triers in Höhe von 15 Monaten, weil sie nicht 15 Monate gekriegt haben, sondern zweieinhalb Jahre, zwei Jahre und sechs Monate. Dann wäre die Ladung falsch.

Speaker 1  •  03:42
Dann wäre die Ladung falsch.

Speaker 2  •  03:44
Wenn da drinstehen würde, 15 Monate oder ein Jahr und drei Monate und drei Tage oder sowas, dann wäre die Ladung falsch.

Speaker 1  •  03:52
Aber haben Sie mir nicht gesagt, meine Untersuchungshaft muss angerechnet werden?

Speaker 2  •  03:57
Ja, wird sie auch.

Speaker 1  •  03:58
Wann denn? Wie denn? Wo ist das denn schriftlich dokumentiert? Wer sagt mir denn, dass ich, wenn ich da jetzt hingehe, 30 Monate bleibe und wo wird denn dokumentiert, dass ich 15 Monate schon abgesessen habe? Warum steht es denn nicht in der Ladung? Gibt es da irgendwelche Gerichtssprechungen oder Paragraphen, auf die Sie sich beziehen können?

Speaker 2  •  04:34
Kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist einfach Berufserfahrung.

Speaker 1  •  04:39
Ach, Berufserfahrung.

Speaker 2  •  04:40
Ja, kann Ihnen jetzt nicht die Nummer dazu sagen. Ich könnte da reingucken, Strafvollzugsgesetz, in der Strafvollstreckung, wie lautet, wie hat eine Ladung zu laufen? Da sage ich Ihnen, die Ladung lautet auf das Urteil und das Urteil lautet auf zwei Jahre, sechs Monate. Ob Sie diese zwei Jahre und sechs Monate sitzen müssen, das ist eine andere Frage. Die Untersuchungshaft wird angerechnet auf die Haftzeit. In Ihrem Fall, die 15 Monate, die Sie in Untersuchungshaft waren, wegen der Vorwürfe, wegen der Sie verurteilt wurden.

Speaker 1  •  05:17
Ja, aber Sie wissen doch genau, dass wir es jetzt mit der Situation zu tun haben, dass die Frau Kaucher, Dr. Miriam Kaucher, versucht vom vorletzten Verfahren 8143 S 23 286 aus 19, dass sie versucht die Bewährung zu widerrufen und das nochmal drauf zu knallen. Das heißt, so wie das im Moment aussieht, wirkt es einfach, als ob zwar die Berufungs-, also die U-Haft angerechnet wird, aber die Bewährungswiderruf von Frau Kauchert einfach draufgeknallt wird. Ich habe von Ihnen und von nirgendwo bisher einen Beschluss, dass die Bewährung der 14 Monate widerrufen wurde. Ich auch nicht.

Speaker 2  •  06:05
Ja, deswegen werden sie auch nicht geladen wegen zwei Jahren und sechs Monaten, Urteil 1 und Urteil 2, 14 Monate, sondern sie kriegen eine Ladung für die zwei Jahre und sechs Monate.

Speaker 1  •  06:21
Gut, und dann ist es so, das ist ja eine Rechtspflegerin, die die Ladung ausgesprochen hat.

Speaker 2  •  06:28
Das ist so üblich. Die Strafvollstreckung liegt bei den Staatsanwaltschaften.

Speaker 1  •  06:34
Okay.

Speaker 2  •  06:35
Ja, und die Staatsanwaltschaft, die haben die Strafvollstreckung unter sich und dann kriegen sie eine Ladung.

Speaker 1  •  06:44
Aber die Strafvollstreckung für Rechtspfleger? Okay, die Strafvollstreckung bezieht sich doch für die Rechtspfleger nur auf Strafbefehle, oder nicht?

Speaker 2  •  06:56
Ich weiß nicht. Was steht unter der Ladung drunter?

Speaker 1  •  07:01
Sie haben sie doch auch bekommen.

Speaker 2  •  07:02
Ich habe sie aber nicht jetzt vor Augen.

Speaker 1  •  07:06
Entschuldigung, ich habe doch vor vier Wochen Ihnen gesagt, dass das ansteht.

Speaker 2  •  07:10
Ja, aber ich habe jetzt nicht vor Augen, wer sie da lädt. Es wird die Staatsanwaltschaft sein und die Ladung zum Haftantritt ist unterschrieben von wem?

Speaker 1  •  07:22
Ja, wer muss es denn unterschreiben? Wer muss die Ladung zu einem Haftantritt unterschreiben? Irgendjemand von der Staatsanwaltschaft. Irgendjemand, Entschuldigung, wer?

Speaker 3  •  07:31
Weiß ich jetzt nicht, kann ich Ihnen nicht sagen.

Speaker 1  •  07:33
Entschuldigung, wie lange sind Sie Strafverteidiger, Herr Narath?

Speaker 3  •  07:36
Ich spreche das Gespräch ab. Danke auch schön.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von Rabenaas am 11. Februar 2026, 14:20:11 »
Es gibt keine deutschen Militärgerichte mehr, die Besatzer dagegen haben noch welche.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von Neubuerger am 11. Februar 2026, 14:06:03 »
Eine gesetzgebende Justiz war bisher hierzulande unbekannt. Und was das Oberhaupt der Republik Venedig damit zu tun hat, ist erst recht unklar. Elon Musks Kettensägeverein kann es ja wohl kaum sein, denn den gibt es doch überhaupt nicht mehr.

Militärgerichte gibt es in Deutschland aus Gründen[tm] übrigens auch nicht mehr.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von kairo am 11. Februar 2026, 13:41:09 »

Eine gesetzgebende Justiz war bisher hierzulande unbekannt. Und was das Oberhaupt der Republik Venedig damit zu tun hat, ist erst recht unklar. Elon Musks Kettensägeverein kann es ja wohl kaum sein, denn den gibt es doch überhaupt nicht mehr.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von Prahlhans am 11. Februar 2026, 13:40:38 »
Was ist eine gesetzgebende Justiz? Die Legisjutive?
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