Ich werde öfter in unser Wiki gucken.
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Es war mir vollkommen entgangen, dass wir VG-Entscheidungen haben. Das Urteil in Sachen Ganzheitliche Wege ist wirklich köstlich. Wow und Bravo an die Rechercheure! Wen darf man mit Karma bewerfen?
Guckt mal hier:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Sonnenstaatland-Wiki:Prim%C3%A4rquellen/Gerichtsentscheidungen/7_K_2349-16.FWer sich fragt, wie das Verwaltungsgericht den BGH-Beschluss bewertet, den Fitzefatze ja so gerne als "Freispruch" uminterpretiert:
Ebenso wenig lässt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs („BGH“) vom 26.03.2018 (Az. 4 StR 408/17) ableiten, dass die hier streitgegenständliche Nachrangabrede
„Das Recht des Kapitalanlegers, es [das überlassene Kapital, Anm. der Einzelrichterin] zurückzufordern, tritt im Rang hinter die Interessen des Königreiches zurück.“
wirksam ist und dazu führt, dass ein Einlagengeschäft nicht vorliege. Im Gegenteil: Die hier streitgegenständliche Nachrangklausel ist überraschend und deshalb kein Vertragsbestandteil gemäß § 305c Abs. 1 BGB geworden. Auch der BGH stellt fest, dass qualifizierte Nachrangabreden als „Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB) nicht Vertragsbestandteil werden, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihr nicht zu rechnen braucht (sog. überraschende Klausel“).“
Der Rest der (auf das KWG bezogenen) Urteilsbegründung legt ausführlich dar, dass Fitzi sich alle Mühe gegeben hat, die Klausel mit seiner Werbung zu konterkarieren. Inklusive der Feststellung, dass es wohl in über 140 Fällen überhaupt keinen Kapitalüberlassungsvertrag gab und der nur in 40 Fällen teils Jahre später bei den "Anlegern" nachgefordert wurde. Natürlich zurückdatiert. 52 Anöeger haben diesen Kapital-dings-Vertrag wohl nie unterzeichnet. Einmal mit Profis arbeiten. Seufz.
Edit: Gibt's ja doch noch berichtenswerte Neuigkeiten im November. Auch wenn sie nicht erntefrisch sind. Aber da ist es wohl wie bei guten Weinen, Käsen und Fleisch: Sie muss schon auch ein wenig reifen, dann ist die Info umso süßer.
Edit editiert weiter...
Weil es so schön ist, noch ein Zitat des VG, das aus der Klagerwiderung der Beklagten (a.k.a BaFin, a.k.a. Finanzmafia, a.k.a Bankenkartell) zitiert - in voller Länge:
Darüber hinaus ist die Klausel in jedem Fall überraschend (vgl. Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rn. 26 ff). Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ zielt in einer ihm zurechenbaren Weise darauf ab, bei einem durchschnittlichen Anleger den Eindruck zu erwecken, dass die auf den „Sparbüchern“ eingezahlten Gelder sogar sicherer seien, als bei ein lizensierten Kreditinstitut und die gegebenen Gelder damit unbedingt rückzahlbar sind. Bereits die Verwendung banktypischer Begriffe wie „Sparbuch“, „Sparbuchfestanlage“ sowie die Ankündigung, zu künftig auch „Bankschalter“ und „ähnlich einer OnlineBank“ auch „Onlinekonten“ einzurichten, lassen bei einem durchschnittlichen Kunden den Eindruck entstehen, als handele es sich bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ um ein Kreditinstitut. Letzteres wird auch durch die vergleichende Werbung mit den vermeintlichen Risiken der Einlage bei einer „herkömmlichen Bank“ im „etablierten Finanz, Geld- und Banksystem“ bestätigt. So wurde auf den oben genannten Internetseiten darauf hingewiesen, dass es bei dem nicht eingetragenen Verein „Kooperationskasse“ eine „Mindest[t]reserve als Rücklage“ gebe, „die höher ist als die Einlagensicherung der etablierten Banken“. Die gesamte Werbung des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ dient allein dem Zweck, die KÜV enthaltene Nachrangklausel zu konterkarieren und zu verschleiern, indem u. a. behauptet wird, sie diene lediglich dazu, eine Einflussnahme durch „Infiltratoren und Saboteure“ zu verhindern (vgl. auch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 03.08.2015, 7 L 1067/15.F, Seite 3 f. der Ausfertigung; Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26.11.2013, 9 L 2958/13.F, juris, Rd. 26 f.). Die Behauptung des Klägers auf Seite 5 (vorletzter Absatz) der Klagebegründung, dass die KÜV „die Option des Kapitalempfängers“ enthalte, „sich nach freiem Belieben für oder gegen eine eventuelle Rückzahlung des Kapitals zu entscheiden“, verzerrt ferner den Sachverhalt. Ein entsprechendes Vertragsmuster, das diese Klausel enthielt, legte der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ der Beklagten erstmals mit Schreiben vom 14.02.2014 vor und kündigte dort an, künftig dieses Muster verwenden zu wollen. Auch diese Klausel schließt den Rückzahlungsanspruch der Anleger des nicht eingetragenen Vereins „Kooperationskasse“ nicht aus, da sie in gleicher Weise beworben wurde. Die „Sparbücher“ wurden auch nach dem 14.02.2014 in der oben dargestellten Weise angeboten. Darüber hinaus träte bei dieser Formulierung die Benachteiligung der Anleger noch deutlicher hervor. Unterstellte man ihre Wirksamkeit, wäre die Rückzahlung der Gelder der willkürlichen Entscheidung des Betreibers überlassen. Dies stünde in offensichtlichem Widerspruch zu dem in der Werbung angestellten Vergleich mit einer üblichen Spareinlage bei einem zugelassenen Kreditinstitut. [...] Weiterhin behauptet der Kläger auf Seite 5 der Klagebegründung, dass die „Geldgeber neben dem KÜV eine eidesstattliche Versicherung“ abgegeben hätten. Dies ist ebenfalls unzutreffend. Tatsächlich bemühte sich der nicht eingetragene Verein „Kooperationskasse“ in Reaktion auf das ihn betreffende Verwaltungsverfahren bei der Beklagten, nachträglich von seinen Anlegern entsprechende eidesstattliche Versicherung zu bewirken. Keinesfalls wurden solche eidesstattliche Versicherungen bereits bei Vertragsschluss von den Anlegern verlangt. Bei der oben genannten Durchsuchung wurden keine entsprechenden „eidesstattlichen Versicherungen“ aufgefunden.“
"Schmeckt wie ne Bank, riecht wie ne Bank, sieht aus wie ne Bank-ist aber keine Bank" hat wohl nicht geklappt. Komisch.
Und offenbar hat Peter Ieh-Punkt hinterher noch versucht, den Sachverhalt zu optimieren und zu retten, was dank seiner inkompetenten "Verwaltung" nie zu retten war. Aber wir machen ja keinen Witz, wir machen einen Staat. Hach, ist das schön.