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« Letzter Beitrag von Sandmännchen am 19. Mai 2026, 10:44:55 »
Was wollen sie "ausleiten"? Ihr Immunsystem? Da gäb's die Kur mit HIV. Aber man frage vorher einen Arzt oder Apotheker.
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Der Maddin hat sehr grosse Pläne

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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von kairo am 19. Mai 2026, 08:46:19 »
Reicht's dann doch nicht zum (menschenwürdigen) Leben?
Es kommen noch dunkle Zeiten? Wenn ihr das Geld knapp wird, werden die Zeiten eher besser.
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Schweiz / Re: Schweizer Medien zum Thema "Reichsbürger in der Schweiz"
« Letzter Beitrag von Jaegg am 19. Mai 2026, 08:44:01 »
Falls jemand Lust auf Umtriebe hat: Im Thurgau wird eine Wohnung mit dem Nutzniessungsrecht einer Staatsverweigerin versteigert  :o

Zitat
Thurgauerin schrieb Gemeindepräsidenten zur Haft aus – jetzt wird ihre Wohnung zwangsversteigert

Thurgauer Zeitung, 19.05.2026, 04.50 Uhr

Eine Frau aus Zihlschlacht bezahlt keine Steuern und öffnet keine Post von Behörden. Nun holt sie die Wirklichkeit ein. Das Betreibungsamt zieht in Bezug auf die Schulden einen Schlussstrich unter die Affäre. Doch die Sache hat einen Haken.

Spoiler
Es wird unbequem für eine Zihlschlachter Staatsverweigerin. Die Frau schuldet der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf und dem Kanton Steuern. Mehrere Jahre lang ignorierte sie Mahnungen und Kontaktversuche von Behörden und schickte Briefe ungeöffnet zurück. Nun hat der Konflikt eine neue Eskalationsstufe erreicht: Im Herbst wird ihre 3-Zimmer-Dachwohnung zwangsversteigert, wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist. Der betreibungsamtliche Schätzwert liegt bei 185’000 Franken.

«Das ist ein Verwaltungsakt, den man bei jedem anderen Bürger auch machen würde, wenn er die Steuern nicht bezahlt», sagt Gemeindepräsident Christian Hinterberger dazu.

Ich finde es richtig, dass man das durchzieht.
Das habe mit Gleichbehandlung zu tun – auch wenn das Vorgehen umständlich und für alle Beteiligten mühsam sei.
Die 65-jährige Frau lehnt den Staat grundsätzlich ab. Im August 2024 erlangte der Streit mit den Behörden einen zwischenzeitlichen Höhepunkt: Sie hatte damals den Gemeindepräsidenten, Gemeindemitarbeitende, Betreibungsbeamte und weitere Behördenvertreter auf der Plattform «We the People Switzerland» zur Haft ausgeschrieben. Sämtliche Kontaktversuche der Gemeinde blieben erfolglos. Doch dass es tatsächlich bis zur Versteigerung kommen würde, war für Hinterberger nicht selbstverständlich. «Ich war mir nicht ganz sicher. Es hätte auch sein können, dass die Frau ihre Schulden doch noch plötzlich bezahlt.»
Die Sache hat einen Haken

Der Schätzwert der Dachwohnung fällt mit 185’000 Franken vergleichsweise tief aus. Das hat einen besonderen Grund. Wie Roger Wiesendanger, Amtsleiter des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau, erklärt, wurde bei der Schätzung ein Nutzniessungsrecht berücksichtigt. Dieses habe sich die Eigentümerin selbst eingeräumt.

Das bedeutet: Die heutige Eigentümerin darf auch nach der Versteigerung noch in der Wohnung bleiben - und das gemäss Unterlagen des Bezirksbetreibungsamtes lebenslänglich und unentgeltlich. Die Wohnung wird grundsätzlich mit dieser Belastung versteigert. Für mögliche Käufer macht das die Liegenschaft deutlich weniger attraktiv und drückt den zu erwarteten Erlös.

Es könnte aber auch anders kommen. «Reicht das höchste Angebot nicht aus, um einen vorrangigen Grundpfandgläubiger zu befriedigen, kann dieser einen sogenannten Doppelaufruf verlangen», schreibt Wiesendanger auf Nachfrage. In diesem Fall würde das Grundstück an der Steigerung ein zweites Mal ausgerufen – ohne das Nutzniessungsrecht. Zu den Schuldbeträgen gibt das Amt keine Auskunft, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Nur so viel: «Es handelt sich um diverse Pfändungen.» Allerdings ist in einem im Amtsblatt publizierten Zahlungsbefehl zu entnehmen, dass die Frau der Gemeinde mindestens rund 11'600 Franken und dem Kanton 2400 Franken schuldet. Die entsprechenden Rechnungen sind aus den Jahren 2023 und 2024.

Zutritt mit Polizei und Schlüsseldienst
Der Preis für die Wohnung ohne Nutzniessungsrecht wird auf 400'000 angesetzt. Die Schätzung selbst erfolgte nicht freiwillig. Weil die 65-jährige Frau dem Bezirksbetreibungsamt keinen Zutritt gewährte, verschafften sich die Behörden mit Unterstützung der Kantonspolizei Thurgau und eines autorisierten Schlüsseldienstes Zugang zur Wohnung. Laut Wiesendanger wird dieses Vorgehen gewählt, wenn sich Schuldnerinnen oder Schuldner weigern, Mitarbeitende des Betreibungsamtes hereinzulassen.

Für die Gemeindeverwaltung selbst sei der Aufwand, der dieser Fall mit sich gebracht hat, überschaubar geblieben. Abgesehen von den persönlichen Angriffen sei er letztlich «daily business» gewesen, wie Hinterberger sagt. «Es gibt immer wieder Leute, die Steuern nicht oder zu spät bezahlen.» Selten eskaliere es aber bis zu einer Zwangsversteigerung. Häufiger seien Lohnpfändungen.

Sie lehnt ein klärendes Gespräch ab
Gemeindepräsident Hinterberger bekam bis heute nie Gelegenheit zu einem direkten Gespräch mit der Frau, die ihn zur Haft ausgeschrieben und mehrmals in Briefen persönlich angegriffen hat. «Was mich am meisten gestört hat, ist, dass sie auf Gesprächsversuche nicht reagiert hat», sagt er. Würde ihm nochmals ähnliches passieren, würde er weniger Energie in solche Bemühungen stecken. «Heute denke ich: Das ist dann halt so. Es bringt am Ende nichts.»

Nach dem letzten Bericht in dieser Zeitung habe Hinterberger einen Anruf aus dem Umfeld der Staatsverweigerin erhalten. Fast 45 Minuten habe das Gespräch gedauert. Dabei sei ihm die Logik dieser Szene erklärt worden: Verkehrssteuern oder Strom und Wasser würden bezahlt, weil dafür ein direkter Nutzen erkennbar sei. Allgemeine Steuern lehnten viele aus der Staatsverweigererszene hingegen ab.
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Quelle: Thurgauer Zeitung vom 19. Mai 2026
Weitere Infos zum Objekt:
Betreibungsamt Thurgau
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Youtube & Co. / Re: Spaß mit Sovereign Citizens
« Letzter Beitrag von kairo am 19. Mai 2026, 08:40:45 »
Gehört das Abwasserrecht auch dazu?
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von hair mess am 19. Mai 2026, 08:32:41 »
Worin genau besteht jetzt der Unterschied zu den von ihr so verachteten Beziehern von Bürgergeld/ Grundeinkommen/ Sozialleistungen?

Neid. Auf alle außerhalb von ihr selbst, die mehr, weniger oder überhaupt was bekommen.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 19. Mai 2026, 06:49:53 »
Schunke schreibt unter anderem Kolumnen für die Schweizer „Weltwoche“.




Also die übliche Karriere …

Reicht's dann doch nicht zum (menschenwürdigen) Leben?

Worin genau besteht jetzt der Unterschied zu den von ihr so verachteten Beziehern von Bürgergeld/ Grundeinkommen/ Sozialleistungen?
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Youtube & Co. / Re: Spaß mit Sovereign Citizens
« Letzter Beitrag von Lonovis am 19. Mai 2026, 00:20:28 »
Jetzt seh' ich, mit Recht, klar! Danke, Sandmännchen.

Dass Steuerrecht ein Teil des Sehrechts ist, war mir so nicht bekannt.
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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2026
« Letzter Beitrag von Rolly am 18. Mai 2026, 22:30:05 »
ArunKong fragt nicht,  denn er kennt bereits alle Antworten.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Mr. Devious am 18. Mai 2026, 21:01:34 »
Dieses Bild. ;D


Schneewittchen und der achte Zwerg.
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