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Was vor kurzem noch im Rauch über den Stammtischen sich mitauflöste,
steht jetzt im Netz. Jeder Blödsinn wird inzwischen verschriftlicht und findet
auf diesem Weg eine Fachgemeinschaft von Mitdummköpfen.
Jürgen Kaube, FAZ



Wen meint der kleine Dreckskerl denn mit "das Volk"..., wirklich alle?

31. Juli 2025


Markus Krall, der inzwischen in der Schweiz lebt, fordert das Waffentragen „fürs Volk“.
Wenn ein Volk sich entscheide, die Waffen an Bw oder Polizei abzugeben, dann sei das in Ordnung, er sei aber dagegen, weil das Volk dann nicht frei sei.
Im übrigen kennt er die Aussage eines Pathologen, der in der Rechtsmedizin gearbeitet habe. Toll.
Im Allgemeinen bleibt der Gute aber seltsam ungenau und schwammig.
Da kann sich jeder selbst ausmalen, was er denn genau meint.
Die Mehrheit entscheidet in einer Demokratie, Herr Krall scheint mir in der Minderheit zu sein.
Ob er an seinem Wohnort in der Schweiz nun überhaupt Waffen besitzen darf (und welche) und vielleicht sogar einen Waffentragschein hat, wird mir nicht klar:
https://youtu.be/vNZ64IPB1Qg
* schwurbel *

Eines der besten Beispiele dafür, dass Gesetz nicht gleich Recht ist. Noch in den 20er Jahren gab es führende Juristen, die dieser Meinung waren. Aber die NSDAP hat sich auch hier aufopfernd und fürsorglich für die Weiterentwicklung des Rechts eingesetzt.ZitatDie zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
(Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934)
Für diese Leute ist Recht nur dann von Belang, wenn es der eigenen Sache dient.
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