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Parawissenschaften / Re: Tesla, SpaceX, Xai, Hyperloop, Neuralink...
« Letzter Beitrag von BlueOcean am 21. Januar 2026, 10:27:21 »
Eigentlich wäre ich sehr dafür, dass Elon Musk RyanAir kauft.

Denn wie der unsterbliche (und überhaupt noch nicht gestorbene) Sir Richard Branson mal meinte, gibt es nur einen ganz sicheren Weg ein Millionär zu werden: Als Milliardär eine Fluglinie kaufen.
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Schon ein paar Monate alt, eben erst gesehen.

Das Gericht hält ihn wohl nicht für einen Reichi, waffenrechtlich unzuverlässig ist er trotzdem.



Zitat
Über 800 Gewehre und Revolver Ex-Waffenhändler verurteilt: Das soll mit den Waffen geschehen

Trier · Mehrere Hundert Waffen hatte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg 2019 bei einem Mann aus der Verbandsgemeinde Trier-Land beschlagnahmt. Sechs Jahre später steht das Urteil – was jedoch nicht jedem schmeckt.

05.09.2025 , 17:28 Uhr

 Von Harald Jansen Redaktion Trier

Acht Verhandlungstage bei einem Verfahren vor dem Schöffengericht. Das ist ungewöhnlich. Jedoch nicht die einzige bemerkenswerte Tatsache im Prozess gegen einen Mann aus der Verbandsgemeinde Trier-Land, der mit einer Verurteilung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung endete.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem heute 69-Jährigen unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von 824 Waffen angeklagt. Die Waffen sowie Munition und Explosivstoffe waren 2019 bei Durchsuchungen gefunden worden.
Oberverwaltungsgericht hatte Eignung zum Waffenbesitz verneint

Die Vielzahl von Waffen, Waffenteilen und Sprengmitteln durfte der Angeklagte bis Ende 2018 besitzen. Dann entzog ihm das Oberverwaltungsgericht Koblenz die entsprechenden Genehmigungen. Wegen einer angeblichen Nähe zur Reichsbürgerszene.

Im nun abgeschlossenen Verfahren hat der Mann diese Nähe zur Reichsbürgerszene stets bestritten. Der Mann liegt zwar schon seit vielen Jahren im Clinch mit Behörden. Er gehört jedoch auch nach Ansicht des Schöffengerichts und des Staatsanwalts nicht zu den Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und an einen Fortbestand des Deutschen Reichs glauben.
Spoiler
Ob Reichsbürger oder nicht. Nach dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts hatte der Angeklagte zwei Monate Zeit, seine Waffen, seine Munition und seine Sprengstoffe loszuwerden. Denn er durfte sie ja nicht mehr besitzen.

Einen Großteil der Waffen brachte er deshalb zu einem Geschäftspartner ins Saarland. Der fungierte auch als Geschäftsführer seines Waffenhandels in einer Gemeinde in der Verbandsgemeinde Trier-Land. Die Waffen wurden in Tresoren im Saarland gelagert und schließlich bei einer Durchsuchungsaktion gefunden.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg sichtete monatelang Waffen

Die Vielzahl der Waffen und Waffenteile überraschte im Spätwinter 2019 dann wohl alle Beteiligten. Monatelang waren Mitarbeiter der zuständigen Kreisverwaltung Trier-Saarburg damit beschäftigt, die Fundstücke zu sichten. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum erst gut sechs Jahre später verhandelt wird. Vielmehr hatte sich das Amtsgericht geweigert, eine erste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier zuzulassen. Wegen gravierender Mängel, wie es am letzten Verhandlungstag heißt.

2024 dann der zweite Versuch eine Anklage, die nun mit dem Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Kai Flesch endete. Eigentlich sollte bereits vor den Sommerfeiern und nach vier Verhandlungstagen das Urteil verkündet werden. Doch schon früh im Prozess wurde klar, dass der Angeklagte eine ganz andere Sicht der Dinge hat. Deshalb hat es vier zusätzliche Verhandlungstage gegeben.
Angeklagte sieht sich seit Jahrzehnten verfolgt

Diese andere Sicht der Dinge hat sich auch in seinem Statement vor der Urteilsverkündung gezeigt. Während andere Angeklagte oft nur drei oder vier Sätze sagen und an die Milde des Gerichts appellieren, legt der 69-Jährige richtig los.

Mehr als zweieinhalb Stunden lang berichtet er von jahrelangen Schikanen, von schwarzen Kassen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten, von Methoden wie beim Putin-Regime, der kommunistischen Unterwanderung der CSU durch Angela Merkel, von Unterschlagungen, stichhaltigen Beweisen und einem von der Polizei geduldeten Mordanschlag auf seinen Vater.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann diese und weitere Aussagen tätigt. Wohl auch deshalb ist ein Gutachter an mehreren Prozesstagen zugegen gewesen. Dieser attestiert dem Mann Wahnvorstellungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. Aus Sicht des Experten kann er für seine Taten verantwortlich gemacht werden.

Staatsanwalt Wolfgang Spies hält es in seinem Plädoyer für erwiesen, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt werden sollte. Der Mann habe auch nach dem Transport von Waffen ins Saarland auf diese Zugriff gehabt. Spies fordert sieben Monate auf Bewährung. Zudem sollten die 2019 konfiszierten Waffen und Waffenteile sowie weitere Gegenstände eingezogen werden.
Verteidiger: Ohne Waffen ist Mandant mittellos

Der Verteidiger des Mannes, der nicht namentlich genannt werden möchte, sieht das anders und fordert einen Freispruch. Sein Mandant habe die Waffen ordnungsgemäß an den saarländischen Waffenhändler übergeben. Der Angeklagte sei aus finanziellen Gründen darauf angewiesen, dass die derzeit in Wittlich gelagerten Gegenstände verkauft werden könnten. Sein Mandant sei ansonsten mittellos. Nach Aussage des früheren Waffenhändlers seien die beschlagnahmten Gegenstände mehrere Millionen Euro wert.

Das Schöffengericht folgt dann in seinem Urteil einerseits der Forderung des Staatsanwalts. Der Angeklagte wird zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Seine Waffen muss er jedoch noch nicht abschreiben.

Den Einzug der Gegenstände ordnet das Gericht nicht an. Es soll nun anders laufen. Die Kreisverwaltung könne die Waffen und anderen Gegenstände verkaufen. Abzüglich der entstandenen Kosten erhalte der Mann dann den Verkaufserlös. „Damit sind sie glimpflich davon gekommen“, sagt Richter Flesch in seiner Urteilsverkündung.

Diese Vorgehensweise ist jedoch noch Zukunftsmusik. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat bereits im Prozess angedeutet, dass das Verfahren vor dem Landgericht noch einmal neu verhandelt werden soll.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft vermittelt nach dem Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht nicht unbedingt sein Einverständnis mit dem Ergebnis des Verfahrens.
[close]
https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/ex-waffenhaendler-aus-der-vg-trier-land-verurteit_aid-134346087


Die Behörde die Waffen verkaufen zu lassen, halte ich für keine gute Idee.
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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2026
« Letzter Beitrag von Seb am 21. Januar 2026, 09:57:08 »
tassiloboi fragt:
Zitat
Sollte Deutschland das Elsass zurückbekommen?

Man hat es uns im Diktat von Versailles weggenommen.
https://www.gutefrage.net/frage/sollte-deutschland-das-elsass-zurueckbekommen
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Interessant ist, dass die Untersuchungshaft erst "jetzt" beginnt, weil der Herr König erst mal 8 Monate Haftstrafe abgesessen hat.

Ist der o.g. Artikel.

Zitat
Was pas­siert mit dem Kanz­lei­lehn­gut in Hals­brücke?
Vor acht Mona­ten hoben Hun­derte Poli­zi­sten die Zen­trale des „König­reichs Deutsch­land“aus.

Warum war das Areal beschlag­nahmt wor­den?
Bun­desin­nen­mi­ni­ster Alex­an­der Dobrindt (CSU) hatte die Ver­ei­ni­gung „König­reich Deutsch­land“am 13. Mai 2025 ver­bo­ten. Zur Begrün­dung sagte er: „Die Mit­glie­der die­ser Ver­ei­ni­gung haben einen ,Gegen­staat‘ in unse­rem Land geschaf­fen und wirt­schafts­kri­mi­nelle Struk­tu­ren auf­ge­baut. So unter­gra­ben sie beharr­lich die Rechts­ord­nung und das Gewalt­mo­no­pol der Bun­des­re­pu­blik.“

Bei der Raz­zia vor acht Mona­ten war „König“Peter Fit­zek in Hals­brücke ver­haf­tet wor­den. Wo befin­det er sich jetzt?
Der 60-Jäh­rige sitzt nach Anga­ben sei­nes Anwalts wei­ter in Haft. Er hat dem­nach zunächst eine acht­mo­na­tige Haft­strafe ver­büßt, die das Amts­ge­richt Wit­ten­berg am 13. Juli 2023 wegen Kör­perr­ver­let­zung und Belei­di­gung ver­hängt hatte. Das Urteil hatte auch vor dem Land­ge­richt Des­sau-Roß­lau und dem Ober­lan­des­ge­richt Naum­burg Bestand. Jetzt beginnt die Unter­su­chungs­haft wegen des Vor­wurfs der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, so der Ver­tei­di­ger gegen­über „Freie Presse“. Sein Man­dant unter­liegt seit sei­ner Fest­nahme am 13. Mai 2025 ver­schärf­ten U-haft-Bedin­gun­gen mit ein­ge­schränk­ten Tele­fona­ten und Post­kon­trolle, so der Anwalt.

Wer küm­mert sich jetzt um das Kanz­lei­lehn­gut?
Das Areal war vom Bund beschlag­nahmt und in die Obhut des Bun­desver­wal­tungs­am­tes (BVA) gege­ben wor­den. Die Behörde ließ nach eige­nen Anga­ben unter ande­rem einen 900 Meter lan­gen Zaun um die Gebäude zie­hen und Über­wa­chungs­ka­me­ras instal­lie­ren. Inzwi­schen gibt es auf dem Hof auch keine Tiere mehr.

Am Zaun ums Gebäude waren Sichtschutz­pla­nen befe­stigt, die jetzt größ­ten­teils weg sind. Hat es Ver­su­che gege­ben, das Grund­stück unbe­fugt zu betre­ten?
Die Sichtschutz­pla­nen am Zaun sind im Auf­trag des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes ent­fernt wor­den, teilt eine Spre­che­rin der Behörde mit, da sie zu wind­an­fäl­lig gewe­sen seien. „Es hat keine Ver­su­che gege­ben, das Grund­stück unbe­fugt zu betre­ten.“

Was geschieht mit den Bil­dern der Über­wa­chungs­ka­me­ras, und was kostet das alles?
Die Bil­der der Über­wa­chungs­ka­me­ras wür­den durch meh­rere zustän­dige Stel­len gesich­tet und aus­ge­wer­tet, so die BVA-Spre­che­rin: „Die monat­li­chen Gesamt­ko­sten las­sen sich nicht kon­kret bezif­fern, da es keine feste Unter­halts­summe gibt.“Es werde alles Not­wen­dige unter­nom­men, um die Gebäude und das Grund­stück in einem ange­mes­se­nen und ver­kehrs­si­che­ren Zustand zu erhal­ten.

Die Stadt Frei­berg macht ein Vor­kaufs­recht für Flä­chen des Kanz­lei­lehn­gu­tes gel­tend, um vor­beu­gen­den Hoch­was­ser­schutz betrei­ben zu kön­nen. Wie ist der Stand des Ver­fah­rens, und hält die Sil­ber­stadt an dem Vor­ha­ben fest?
Es han­delt sich um ein lau­fen­des Ver­fah­ren, erklärt San­dra Eber­bach von der Stadt­ver­wal­tung. „Zu sol­chen geben wir keine Aus­kunft“, betont die Pres­se­spre­che­rin.

Hals­brücke hatte eben­falls ein Vor­kaufs­recht für Teile des Gutes ange­mel­det, um ein Bil­dungs­zen­trum für Natur und Umwelt ein­rich­ten zu kön­nen. Hält die Gemeinde daran fest?
Für ihn sind die Beschlüsse des Gemein­de­ra­tes wei­ter­hin bin­dend, erklärt Seba­stian Thümm­ler. Er führt als Amts­ver­we­ser die Geschäfte des Bür­ger­mei­sters.

Gegen die Ver­bots­ver­fü­gung des Bun­desin­nen­mi­ni­sters ist Klage ein­ge­reicht wor­den – wann fällt eine Ent­schei­dung?
Der­zeit ist noch kein Ver­hand­lungs­ter­min anbe­raumt, teilte das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt auf Anfrage mit. Eine Vor­stel­lung davon, wie lange ein sol­ches Ver­fah­ren dau­ern kann, bie­tet das Ver­bot der Ver­ei­ni­gung „Die Art­ge­mein­schaft – Ger­ma­ni­sche Glau­bens-gemein­schaft wesens­mä­ßi­ger Lebens­ge­stal­tung e. V.“und aller Teil­or­ga­ni­sa­tio­nen, das vom Bun­desin­nen­mi­ni­ste­rium am 4. August 2023 ver­fügt wor­den war. Für den 28. Januar 2026 ist dazu eine münd­li­che Ver­hand­lung vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt anbe­raumt. (fp)
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Bewegungen / Re: Querdenken
« Letzter Beitrag von SchlafSchaf am 21. Januar 2026, 08:06:37 »
Aktivist Männchen lungert natürlich in Davos rum, aber irgendwie will keiner mit ihm reden

https://x.com/helgol/status/2013728368374460904?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
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Hat ja schon etwas gebraucht, bis die Kundschaft erwacht ist, aber jetzt ist die Forderung klar: Diese Polarlichter müssen endlich verboten werden!  :o
(Warum eigentlich? – Egal!)


https://www.openpetition.eu/petition/online/ban-on-solar-radiation-management-and-high-risk-geoengineering-in-the-european-union


 :facepalm:
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Muss man aufpassen, dass man nicht gerade auf der Straße steht, wenn Wasser schlagartig verdampft wird.
Der menschliche Körper besteht ja zu großen Teilen….. ach egal.

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Bewegungen / Re: Landvolkbewegung 2.0 Bauernproteste und Rechtsextremisten
« Letzter Beitrag von Mr. Devious am 21. Januar 2026, 06:54:15 »
Das Amtsgericht Biberach hat jetzt seine Fälle zum Politischen Aschermittwoch 2024 abgearbeitet.

Zitat von:  Schwäbische Zeitung
Zwei Jahre nach den Ereignissen
Amtsgericht schließt die Akten zum Aschermittwoch 2024

Mit der Verurteilung eines 64-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe ist vor dem Amtsgericht Biberach vorige Woche der letzte Prozess zum Politischen Aschermittwoch 2024 ausgegangen. Eine Nachbetrachtung.

Spoiler
Die Bilder von den Protesten im Umfeld des später abgesagten Politischen Aschermittwochs der Grünen in Biberach gingen Mitte Februar 2024 durch die gesamte Republik. Hunderte Demonstranten befanden sich an jenem 14. Februar teilweise bereits seit den frühen Morgenstunden in der Stadt, Zufahrtsstraßen waren durch Traktoren und andere große Fahrzeuge blockiert. Auf dem Holzmarkt kam es schon kurz vor 5 Uhr morgens zu Handgreiflichkeiten zwischen Demonstranten und der Polizei.

Abgespielt haben sich die Ereignisse vor dem Hintergrund der Bauernproteste, die Ende 2023/Anfang 2024 durch die angekündigte Streichung von Steuersubventionen und die Einführung neuer Steuern für Agrardiesel ausgelöst wurden. Dagegen gab es am Aschermittwoch 2024 auf dem Gigelberg tatsächlich eine von Landwirten angemeldete Kundgebung, bei der auch der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach.

Im Umfeld der Stadthalle hielten sich neben den Menschen, die als Besucher zum Politischen Aschermittwoch wollten, zur gleichen Zeit Hunderte weitere Personen auf. Zum Großteil waren sie entsprechenden Aufrufen in den sozialen Medien gefolgt. Mit Tröten und Presslufthörnern, Motorsägen (ohne Ketten)  erzeugten viele von ihnen einen infernalischen Lärm, auf dem Stadthallen-Parkdeck wurde Alkohol ausgeschenkt. Unter den Protestierenden befanden sich zwar ebenfalls Landwirte, die gegen die Agrarpolitik demonstrieren wollten. Vor Ort waren aber auch Leute aus der Reichsbürger- und Querdenkerszene, die teils Reichsflaggen schwenkten, teils bereits bei sogenannten Corona-Demonstrationen und -Spaziergängen in Erscheinung getreten waren.

Während es im Bereich des Stadtgartens weitgehend friedlich blieb, kam es auf der anderen Seite der Halle zu Rangeleien mit den Polizeieinheiten, Bengalos wurden gezündet, zwei Begleitfahrzeuge aus dem Özdemir-Konvoi blockiert (eines davon beschädigt). Vor dem Eingang zur Stadthalle wurden Medienvertretern „Lügenpresse“-Sprechchöre entgegengerufen, an der Theaterstraße brannten Strohballen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray gegen einen Teil der Demonstranten in der Gigelbergstraße ein.

Ob viele der Demonstranten tatsächlich in die Halle wollten, um den Politikern direkt und unverblümt die Meinung zu sagen, wie einige anschließend behaupteten, ließ sich nachträglich nicht mehr klären. Für einen Teil stand definitiv der größtmögliche Radau im Vordergrund. Die Grünen entschlossen sich damals zur Absage des Politischen Aschermittwochs.

Es folgten umfangreiche Ermittlungen der Polizei. Dabei gelang es, zumindest einige der Personen zu identifizieren, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch strafrechtlich relevante Handlungen aufgefallen waren. Zum Einsatz kamen dabei neben Polizeivideos auch sogenannte Super-Recognizer; also Polizisten, die in der Lage sind, Gesichter besonders gut wiederzuerkennen.

„In der Folge hat die zuständige Staatsanwaltschaft Ravensburg beim Amtsgericht Biberach in insgesamt 14 Fällen Anklage erhoben und in 42 Fällen Strafbefehle beantragt“, so der Direktor des Amtsgerichts, Thomas Mönig. Die Anklagepunkte lauteten unter anderem Landfriedensbruch, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Beleidigung. Die erste Verhandlung fand am 14. November 2024 statt. Ein 40-Jähriger wurde damals unter großer Medienpräsenz zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte Widerspruch gegen den gegen ihn ergangenen Strafbefehl eingelegt.

Das überregionale Medieninteresse an diesen Verhandlungen ebbte in der Folge schnell ab. Wer regelmäßig aus dem Gerichtssaal berichtete, kennt die inzwischen dutzendfach als Beweismittel abgespielten Polizeivideos mit dem enervierenden Getröte der Demonstranten auswendig; ebenso die störenden Zwischenrufe und halblauten Kommentare des kleinen „Fanclubs“ der oder des jeweiligen Angeklagten, der sich meist in ähnlicher Besetzung im Gerichtssaal einfand und in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Richtern zum Schweigen  ermahnt werden musste.

Gespannt sein durfte man als Berichterstatter auf die jeweilige Strategie, die sich die Verteidiger und ihre Mandanten zurechtgelegt hatten. Mitunter schwankte das zwischen juristischem Proseminar und (gespielter?) Naivität. So rechtfertigte ein Angeklagter seine Anwesenheit in der vordersten Reihe der Blockade in der Gigelbergstraße mit seiner Tätigkeit als Onlinejournalist und damit, dass es nur aus der ersten Reihe möglich gewesen sei, veröffentlichenswerte Fotos zu machen. Mehrmals war seitens der Verteidiger bei Verhandlungen die Kritik zu hören, die Justiz müsse harte Urteile fällen, weil die Politik dies  so verlangt habe. So hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) bereits zwei Tage nach den Geschehnissen mit harten Konsequenzen für die Störer gedroht.

Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz?

Manche Angeklagte gaben an, mehr oder weniger zufällig vor Ort gewesen und von der protestierenden Menge quasi mitgerissen worden zu sein. Mitunter stützten Rechtsanwälte ihre Verteidigung auch auf die Aussagen einiger Beamten der Bereitschaftspolizei, die als Zeugen die Proteste in Biberach als nicht so schlimm wie beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg beschrieben. Oder, wie es der Verteidiger des 64-Jährigen vorige Woche ausdrückte: „Protest ist keine Marienwallfahrt.“

In den letzten Verhandlungen war wiederholt die Verteidigungsstrategie zu beobachten, die Ereignisse um die Stadthalle als eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz zu betrachten, auch wenn diese nicht vorab bei den Behörden angemeldet worden war.

Unter dieser Annahme hätte die Versammlung zunächst offiziell aufgelöst werden müssen, bevor die Polizei Maßnahmen hätte ergreifen dürfen. Das Amtsgericht Biberach sah dies aber jeweils nicht so, sondern wertete den Protest von Beginn an als un­fried­liche Versammlung, die nicht erst offiziell aufgelöst werden musste, ehe die Polizei unmittelbaren Zwang anwandte.

Es gab auch seltene Momente der Reue, als etwa ein 31-jähriger Landwirt, der sich an den gewaltsamen Aktionen beteiligt hatte, indem er Pflastersteine auf die Straße legte, im Prozess sagte, dass er damit der Sache der Bauern geschadet habe. „Wir haben den Rückhalt in der Bevölkerung verloren.“

Die letzte Verhandlung am Amtsgericht Biberach ging nun knapp zwei Jahre nach den Vorfällen über die Bühne, sodass das Thema „Politischer Aschermittwoch 2024“ damit zumindest am Ort des Geschehens juristisch abgeschlossen ist. Möglich sind weitere Verhandlungen am Landgericht, sofern gegen die Urteile aus Biberach Einspruch eingelegt wurde.
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https://www.schwaebische.de/regional/biberach/biberach/amtsgericht-schliesst-die-akten-zum-aschermittwoch-2024-4281781
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von lobotomized.monkey am 21. Januar 2026, 06:24:40 »
‼️SCHOCKIERENDEN ANTIFA-ANGRIFF AUF FAMILIE‼️

https://www.youtube.com/live/zeJoelnrHoY


Ich habe mal das Transkript erstellt, Sprecherzuordnung ist nicht korrekt, hilft dennoch die Segmente zu erkennen (wenn auch einige nicht korrekt nach Sprecher getrennt wurden). Warum die Groß- und Kleinschreibung so verwürfelt wurde, das weiß nur die KI. Datei im Anhang.

Meiner Erinnerung nach muss der Vorfall auf der Kirmes schon ein wenig älter sein, mindestens 2023 wenn nicht gar 2022. Sollte dem so sein, dann müsste der Braune zu dem Zeitpunkt der Tat keine aktuellen Vorstrafen gehabt haben, daher dürfte er mal wieder "Kuscheljustiz" erfahren haben.
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Diesmal wird meine Schreibtischkante nicht wieder zusammengeklebt. Ich will einen Neuen! Mit Eichenplatte! #FrauSusemiehl
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