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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Gerntroll am 11. März 2026, 11:09:54 »
Razzien gegen rechtsextremen Verlag

https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Razzien-gegen-rechtsextremen-Verlag-id30456320.html

Sieht nach einem gelungenen Rundumschlag aus. Mehrere Bundesländer, Spanien und Polen.
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Österreich / Re: Martin Sellner - eine Rarität
« Letzter Beitrag von SchlafSchaf am 11. März 2026, 10:54:00 »
Sellner versucht irgendwie witzig zu sein oder er bettelt einfach nur um Geld

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Bei Halsbrücke bin ich mir gar nicht sicher wer dort als (fiktiver) Käufer im Vertrag steht. Von Ginzel, der sonst immer den Strohmann gegeben hat, war da nach meiner Erinnerung nie die Rede.

Das stimmt, Marco ist nie wirklich in Halsbrücke aufgetaucht, der hat zu der Zeit die Leitung in Bärwalde übernommen, nachdem der Keenich Benjamin Müller dort rausgeworfen hatte.

Außerdem fiel das Projekt Halsbrücke dadurch auf, dass es ohne vorheriges Getute von Fitzek plötzlich "vom Himmel fiel" und dass es auch keine mir erinnerliche Eintreibung von Geldern für das Projekt gab, obwohl es deutlich größer war und wohlgemerkt auch schlauer(!!!) wirkte als Fitzeks sonstige Wolkenkuckucksheime (für die schon Monate vorher Werbung gemacht wurde, um immer mit Ach und Krach die erste Rate zusammen zu bekommen).

Er ist da damals (Sommer 2023) aufgetaucht und hat davon dann ein Video veröffentlicht. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere, sollte für das Gut eine eher hohe Bezahlung geleistet werden, wenn er die Summe nicht wie vereinbart aufbringt, sollte sich das in einen Mietkauf umwandeln.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Alteigentümer hat das Gut dem Fitzke und seinen Anhängern überlassen. Offenbar geht das BMI davon aus, dass der Alteigentümer die verfassungsfeindlichen Tendenzen Fitzknallardos kannte und fördern wollte. Sonst hätte es den Hof nicht okkupiert. Und offenbar hatte man gute Argumente, denn sonst stünde da nach nun fast schon einem Jahr nicht noch immer ein Bauzaun an der ehemaligen EU-Außengrenze. Ich rate jetzt einfach mal, dass die Landnahme ansonsten dem Eilrechtsschutz nicht standgehalten hätte.

Eben, das hätte ich auch so gedacht. Wenn das erfolgreich angegriffen worden wäre, würde sich da nicht mehr der Bund um den teuren Zaun und dessen Überwachung kümmern.

Dass die Behörde nun zeitliche Ungewissheiten vorschiebt ("Wir wissen ja garnicht, wann wir die Immobilie bekommen..."), finde ich lustig, denn das Vorkaufsrecht wurde doch auch gerichtlich angegriffen? Die vom Sandmann angesprochene Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird wohl eher der Grund sein, verstärkt durch die Hoffnung, daß Grundstück vom neuen Eigentümer dereinst zu vielleicht deutlich günstigeren Konditionen zu erhalten.

Die Gemeinde hat halt kein Geld, kein Wunder, dass die sparen wollen.
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Aufklärung tut Not (Gesetzliche Grundlage) / Re: Gutefrage 2026
« Letzter Beitrag von Seb am 11. März 2026, 10:10:36 »
Menschenfeindlichkeit, sehr wahrscheinlich von unserem kryptoreichen Dauertroll aus Florida.
"Frage" und Account sind weg bzw. gesperrt.

War auch nicht der erste "Frage" von diesem Troll in den letzten Tagen.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 11. März 2026, 09:18:19 »
Schade, Bezahlschranke.


Zitat
Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes
Gericht überprüft Geschlechtseintrag von Rechtsextremist Liebich

Die Polizei hat immer noch keine Spur von dem Gesuchten. Unterdessen überprüft das Amtsgericht Halle, ob Marla Svenja Liebich wieder Sven
https://www.lvz.de/politik/regional/behoerde-prueft-neuen-geschlechtseintrag-des-rechtsextremisten-liebich-2HFZ3YKQYZDTPAS52XPWDJFMQQ.html


Wie „ von Rechtsextremist Liebich“?

Das klingt so … so männlich.

Dabei ist doch noch gar nicht klar, was es nun wird?  :scratch:
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Youtube & Co. / Re: YT-Ablage
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 11. März 2026, 08:28:23 »
Der Berliner Historiker Jörg Baberowski beantwortet öfter Zuschauerfragen, mal länger, mal kürzer.

Heute eine Verschwörungstheorie:

Zitat
Wurde die Russische Revolution durch die Rothschilds und dem deutschen Kaiser ermöglicht?



https://youtu.be/xqTmWvE88Js


Auch die anderen Folgen dieser Reihe der Bundesstiftung Aufarbeitung Brand halte ich für sehenswert.
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Österreich / Re: Martin Sellner - eine Rarität
« Letzter Beitrag von Mr. Devious am 11. März 2026, 08:25:54 »
Rechtsextremist Martin Sellner siegt vor Gericht

Dazu die Badischen Neuesten Nachrichten hinter Bezahlschranke:

Spoiler
Verwaltungsgericht entscheidet: Aufenthaltsverbot für Martin Sellner in Neulingen war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilt: Das Aufenthaltsverbot gegen Martin Sellner war unrechtmäßig. In Neulingen hat man mit diesem Ausgang nicht gerechnet.

Für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ist es „ein weiterer wichtiger Sieg“, wie er auf seinem Telegram-Kanal postet: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat zu seinen Gunsten entschieden. Das Aufenthaltsverbot der Gemeinde Neulingen war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.

Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich bereits im August 2024. Damals war Sellner, der sich selbst als Aktivist der „Identitären Bewegung Österreichs“ bezeichnet, auf „Lesereise“ durch Deutschland. In einem Neulinger Gasthaus wollte er sein Buch über „Remigration“ vorstellen.

Gericht urteilt: Aufenthaltsverbot in Neulingen für Sellner war rechtswidrig
Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund das Land verlassen soll – auch unter Zwang.

Nur wenige Minuten nach Beginn wurde Sellners Lesung auch schon wieder beendet. Polizisten händigten ihm das befristete Aufenthaltsverbot aus, Sellner musste gehen. Wie Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt (parteilos) damals erklärte, habe er dieses auf Bitten des Staatsschutzes ausgesprochen.

Dass er nicht so einfach klein beigeben würde, machte Sellner noch am selben Abend deutlich. In einem Video erklärte er, er werde das Schreiben an seine Anwälte weiterreichen.

Er zitierte daraus: „Auch wenn Sellner in der Vergangenheit nicht konkret zu Gewalttaten aufgerufen hat, wird deutlich, dass das von ihm mittelbar ausgehende Gefahrenpotenzial aufgrund seiner hohen Reichweite, seines ideologischen und politischen Einflusses sowie seiner Vernetzung in Deutschland als hoch einzuschätzen ist.“

Keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Äußerungen
Diese Begründung für das Aufenthaltsverbot hat dem Verwaltungsgericht Karlsruhe offenbar nicht ausgereicht. Die Kammer erklärte ihre Entscheidung damit, dass die Gemeinde keine hinreichenden Anhaltspunkte aufgezeigt habe, dass eine strafbare Äußerung durch Sellner am 3. August 2024 zu befürchten gewesen sei.

Weder habe sie sich hinreichend mit aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen sei.

Gericht betont Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Zwar habe die Gemeinde unter Verweis auf das vom Kläger vertretene „Remigrationskonzept“ nachvollziehbar dargelegt, dass Sellner verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Konkrete Tatsachen, dass er bei der Veranstaltung Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt.

Das Gericht misst dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit eine hohe Bedeutung zu. Da diese geschützt ist, sei es nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen. Ein solches war nach Auffassung des Gerichts also rechtswidrig.

Die Gemeinde Neulingen nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum Aufenthaltsverbot gegen Sellner mit Bedauern zur Kenntnis. „Mit dem Ausgang des Verfahrens habe ich nicht gerechnet“, erklärt Bürgermeister Schmidt auf Anfrage in einem Statement. „Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es richtig war, Herrn Sellner in Neulingen keine Bühne für seine menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ansichten zu bieten.“

Schmidt erklärt, zum Zeitpunkt der vorliegenden Informationen im August 2024 habe er davon ausgehen müssen, „dass es im Zuge der Veranstaltung zu strafrechtlich relevanten Vorgängen durch Herrn Sellner kommen könnte“.

Die Gemeinde Neulingen betont, dass sie sich weiterhin konsequent für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt und jedem Versuch entgegentritt, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Ideologien zu verbreiten.

Gemeinde Neulingen prüft weiteres Vorgehen
In den nächsten Tagen wolle man die Entscheidungsgründe sorgfältig prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Konkret gehe es darum, ob die Gemeinde einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen wird. Einen Monat hat sie dazu Zeit.

Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In zweiter Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zuständig. Auch eine dritte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, wäre möglich.

Das Urteil des Verwaltungserichts kommt nicht ganz überraschend. Vor nicht ganz zwei Wochen hatte es ein ähnliches vom Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit Sellner gegeben. Dieser hob am 21. Februar das Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner bei einem AfD-Bürgerdialog in Ettlingen auf.

Die Stadt hatte zu verhindern versucht, dass der österreichische Rechtsextremist im Kasino am Dickhäuterplatz auftritt. Auch hier wurde dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein höheres Gewicht zugemessen.

Anwesend war Sellner bei der Veranstaltung mit dem Thema „Remigration – Theorie und Praxis“ am 22. Februar schließlich jedoch nur in Form eines Pappaufstellers. Mittlerweile kündigt er auf Telegram Lesung und Vortrag zum Thema „Migration oder Kalifat“ für den 28. März in Ettlingen an.
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Österreich / Re: Martin Sellner - eine Rarität
« Letzter Beitrag von Peta1 am 11. März 2026, 07:34:54 »
Auch österr. Gerichte haben immer wieder viel Verständnis für Rechte. Stoppt die Rechten dokumentiert daß immer wieder bei Prozessbeobachtungen.
Hellhöriger wäre ich, wenn deutsche Gerichte  verständnisvoll gegenüber österr. Neonazis sind.
Wegen Vergangenheit und so.
Ich mein ja nur..... :whistle:
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Der Sandmann hat es schon geschrieben, ich liefere (natürlich) nicht nur den Paragraphen, sondern auch noch meinen Mostrich frei Haus dazu:

Zitat
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
§ 12 Einziehung von Gegenständen Dritter

(1) Die Verbotsbehörde oder die Einziehungsbehörde zieht Forderungen Dritter gegen den Verein ein, wenn
  • sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art, Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins darstellen, oder
  • sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vereinsvermögens zu mindern.
    Hat der Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, so kann sie nur eingezogen werden, wenn der Gläubiger die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen bei dem Erwerb kannte.

(2) Sachen Dritter werden eingezogen, wenn der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.

(3) Rechte Dritter an den nach § 11 Abs. 1 oder nach § 12 Abs. 1 oder 2 eingezogenen Gegenständen bleiben bestehen. Sie werden eingezogen, wenn sie unter den in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen begründet oder erworben worden sind.

(4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 eingezogenen Gegenstände gehen mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verbots und der Einziehungsverfügung auf den Einziehungsbegünstigten über. Nicht vererbliche Rechte erlöschen.

(5) Verfügungen des Vereins, die in den letzten sechs Monaten vor Erlaß des Verbots in der dem anderen Teil bekannten Absicht vorgenommen wurden, Gegenstände des Vereinsvermögens beiseite zu schaffen, sind dem Einziehungsbegünstigten gegenüber unwirksam. Ist zugunsten eines Vereinsmitglieds oder einer Person, die ihm im Sinne des § 138 Abs. 1 der Insolvenzordnung nahesteht, verfügt worden, so wird vermutet, daß diesen die in Satz 1 bezeichnete Absicht bekannt war.

Wir wissen: Die nun verbotene Reichsbürgergruppierung "Königreich Deutschland" (es wird einfach nicht langweilig, das ständig zu wiederholen - schöner framen) nutzte Halsbrücke. Fitze war dort auch in Wohnhaft. Wir erinnern uns an Spiegel-TV und den Jogginghosenmonarchen. Die Verhaftung war auch in Halsbrücke. Wir wissen ferner, dass Fitze das Ding ursprünglich kaufen wollte. Ich meine ebenfalls, dass Fitzel damals irgendwas von einem Landwirt als Käufer faselte. Das Karnickel mit dem Mietpachtnutzungsdingsbums zog Fitzi erst aus dem Hut, nachdem die örtlichen Gemeinden ihr Vorkaufsrecht nutzen wollten. Um den Hof trotzdem zu behalten und das Vorkaufsrecht zu unterlaufen. Und schließlich wissen wir positiv, dass Halsbrücke aktuell in staatlicher Obhut vor sich hinschlummert.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Alteigentümer hat das Gut dem Fitzke und seinen Anhängern überlassen. Offenbar geht das BMI davon aus, dass der Alteigentümer die verfassungsfeindlichen Tendenzen Fitzknallardos kannte und fördern wollte. Sonst hätte es den Hof nicht okkupiert. Und offenbar hatte man gute Argumente, denn sonst stünde da nach nun fast schon einem Jahr nicht noch immer ein Bauzaun an der ehemaligen EU-Außengrenze. Ich rate jetzt einfach mal, dass die Landnahme ansonsten dem Eilrechtsschutz nicht standgehalten hätte.

Dass die Behörde nun zeitliche Ungewissheiten vorschiebt ("Wir wissen ja garnicht, wann wir die Immobilie bekommen..."), finde ich lustig, denn das Vorkaufsrecht wurde doch auch gerichtlich angegriffen? Die vom Sandmann angesprochene Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird wohl eher der Grund sein, verstärkt durch die Hoffnung, daß Grundstück vom neuen Eigentümer dereinst zu vielleicht deutlich günstigeren Konditionen zu erhalten.
100
Egal.

Zitat
Sachen Dritter werden eingezogen, wenn der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.

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