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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von SchlafSchaf am 2. Februar 2026, 10:20:23 »
Zitat
Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe räumte Lars T. im Verfahren ein. „Ich habe in meiner verbalen Ausdrucksweise dazugelernt“, sagte er vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen habe er sich in einem emotionalen Zustand befunden.

Wer das glaubt, mit dem würde ich gerne mal über den Erwerb von Grundstücken in der Hohlerde sprechen

Zitat
Für einen Laien sei es laut seinen Aussagen jedoch schwer einzuschätzen, welche Begriffe noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. „Es muss doch möglich sein, Kritik zu äußern, ohne auf der Anklagebank zu landen. Robert Habeck muss als Person, die in der Öffentlichkeit steht, damit umgehen können“, sagte er. Unverständnis äußerte er zudem über die Schwerpunktsetzung der Justiz: „Warum hält sich die Justiz an solchen Kleinigkeiten auf, während die Kriminalität ins Unermessliche steigt?“

Was dieses ganze Folck und Pack nie begreifen oder gar akzeptieren wird - Beleidigungen sind keine Kritik
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von DerDude am 2. Februar 2026, 10:03:14 »
Ich bin neu hier und möchte einen Beitrag zum Thema Thomas Brauner schreiben .
...
Es gibt aktuell ein Urteil vom Amtsgericht Sömmerda.
Das beschäftigt sich aber mit einem gewissen Lars T.

*Name wurde von der Redaktion geändert.

Alter stimmt. Geisteszustand auch.

Zitat
Sömmerda: Äußerungen über Flüchtlinge und Politiker auf Telegram bringen Mann vor Gericht

Sömmerda. Wo endet Meinungsfreiheit? Mit seinen Videos löst ein 44-Jähriger ein Strafverfahren aus. Nun ist das Urteil gefallen.

In der Region ist Lars T.* kein Unbekannter. Über seinen Telegram-Kanal, dem mehr als 12.000 Menschen folgen, verbreitet er regelmäßig Beiträge zu politischen und gesellschaftlichen Themen. Dabei scheut er keine deutlichen Worte und übt scharfe Kritik.

Mehrere dieser Veröffentlichungen standen nun im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Sömmerda. Dort musste sich der selbst ernannte Journalist wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Verleumdung, der öffentlichen Beleidigung sowie wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz verantworten. Es handelte sich um den zweiten Verhandlungstermin. Geladene Zeugen erschienen nicht.

Abwertende Aussagen über Sinti und Roma
Nach Auffassung des Gerichts hatte T. im Jahr 2022 bei einer Bürgerversammlung sowie in mehreren Videos auf seinem Telegram-Kanal abwertend über Sinti und Roma gesprochen. Dabei bezeichnete er Angehörige der Minderheit unter anderem als „Betrüger, Räuber und Verbrecher“ und verwendete den als diskriminierend geltenden Begriff „Zigeuner“. Zudem unterstellte er ihnen, sich als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auszugeben, um sich in Deutschland Vorteile zu verschaffen. Außerdem filmte er sie ungefragt und behauptete, sie würden in Mülltonnen wühlen und „Städte verschmutzen“.

Darüber hinaus teilte der Mann ein Foto mit sexistischer und rassistischer Bildsprache. Ebenfalls Gegenstand der Anklage waren Äußerungen über den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, den er unter anderem als „völlig verwirrten Geisteskranken“ bezeichnete.

Angeklagter zeigt sich geständig
Zudem veröffentlichte der Angeklagte Fotos eines Mannes und einer Frau, denen er nach eigenen Angaben vorwarf, ihm mit dem Tod gedroht zu haben. Der Vorfall ereignete sich 2023 auf einer Kirmes im Landkreis Sömmerda. Dort sei der 44-Jährige von den beiden Personen als „Rassist und Nazi“ bezeichnet und aufgefordert worden, die Veranstaltung zu verlassen. „Der Mann kam auf mich zu, er zog sein Shirt hoch, und ich sah den Holzgriff eines Küchenmessers“, so der Beschuldigte. Das entsprechende Video habe er veröffentlicht, um die mutmaßlichen Täter ausfindig zu machen und die Bevölkerung zu warnen.

Die ihm zur Last gelegten Vorwürfe räumte Lars T. im Verfahren ein. „Ich habe in meiner verbalen Ausdrucksweise dazugelernt“, sagte er vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen habe er sich in einem emotionalen Zustand befunden.

Für einen Laien sei es laut seinen Aussagen jedoch schwer einzuschätzen, welche Begriffe noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. „Es muss doch möglich sein, Kritik zu äußern, ohne auf der Anklagebank zu landen. Robert Habeck muss als Person, die in der Öffentlichkeit steht, damit umgehen können“, sagte er. Unverständnis äußerte er zudem über die Schwerpunktsetzung der Justiz: „Warum hält sich die Justiz an solchen Kleinigkeiten auf, während die Kriminalität ins Unermessliche steigt?“

Gericht erkennt pauschale Abwertung von Sinti und Roma
Die Richterin sah in den Äußerungen und der Darstellung in den Videos ein Aufstacheln zum Hass. Es handele sich um einen Angriff auf die Menschenwürde. Sinti und Roma würden von T. pauschal als „minderwertig“ dargestellt, und zwar mit einem besonderen Maß an Gehässigkeit und Rohheit. Auch die Verbreitung des beanstandeten Fotos sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Beleidigung des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck wertete das Gericht nicht als zulässige Meinungsäußerung. „Man muss sich nicht beleidigen lassen, nur weil man in der Politik tätig ist“, stellte die Richterin klar.

Eine Rechtfertigung für die Veröffentlichung der Fotos der beiden Personen auf der Kirmes sah das Gericht ebenfalls nicht. Die Darstellung, er habe die Bilder zur Identifizierung möglicher Täter verbreitet und um die Bevölkerung zu warnen, bewertete die Richterin als Schutzbehauptung.

So fällt das Strafmaß aus
Schließlich verurteilte das Amtsgericht Lars T. wegen Volksverhetzung in drei Fällen sowie wegen öffentlicher Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr, da gegen ihn bereits eine Bewährung von zweieinhalb Jahren aus einem früheren Urteil lief. Ein Teil dieses früheren Urteils wurde in die Entscheidung einbezogen.

Darüber hinaus setzte das Gericht wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz sowie wegen weiterer Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten fest, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Bewährungszeit drei Jahre.

Gegen das Urteil legte T. Berufung ein.

*Name von der Redaktion geändert

Zitat von: Reichskasper Adulf Titler
Aus den Pandemieprotesten hervorgegangen ist auch die Aufmerksamkeit auf die Person „Der Busfahrer“, Thomas Brauners aus Sömmerda. Bundesweit bekannt und verurteilt wurde er, weil er in seiner Berufsausübung als Busfahrer Kinder während der Pandemie davon abbringen wollte, Atemschutzmasken zu tragen; er filmte und veröffentlichte das Material (Kletzke 2020). Seither hat er sich radikalisiert und professionalisiert, ist aktiv auf sozialen Medien. Er ist unter anderem Administrator der Facebook-Seite„Sömmerda 99610 20 – Meine Heimat“, goutiert dort „Reichsbürger“-Treffen, bedient rassistische Narrative und sorgte im September 2024 für eine breite öffentliche Diskussion in Sömmerda, als er von einer angeblichen Vergewaltigung durch Geflüchtete berichtete (Renke 2024).
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Sömmerda hat, man ahnt es, ein Rechtsextremismusproblem.

3.1 POLITISCHE EINSTELLUNGSMUSTER
Laut der Topografie des Rechtsextremismus5 des KomRex der Friedrich-Schiller-Universität
Jena (Koch et al. 2024) wiesen im Zeitraum 2012 bis 2022 im Landkreis Sömmerda durch-
schnittlich 19 % der Bevölkerung eine rechtsextreme Einstellung auf (ebd. 12). Damit liegt
der Landkreis in etwa im Thüringer Durchschnitt von 18 % (ebd.). Weit höher liegt der Anteil
der Bevölkerung mit einer ethnozentrischen Einstellung6 von durchschnittlich 42 % im an-
gegebenen Zeitraum gegenüber 38 % in Gesamtthüringen (ebd., 13). Leicht über dem
Thüringer Wert liegt der LK Sömmerda mit durchschnittlich 8,4 % im angegebenen Zeitraum
auch bei der Zustimmung zur NS-Ideologie, während Thüringen insgesamt 7,4 % aufweist
(ebd. 14).
Laut der Online-Topografie des KomRex (Online-Topografie 2024) waren dem Landeskrimi-
nalamt in den Jahren 2014 bis 2022 im LK Sömmerda 329 erfasste Straftaten bekannt, die
der „politisch motivierten Kriminalität rechts“ zugeordnet wurden, d. h., aus einer rechts-
extremen Einstellung heraus begangen wurden (ebd.).


SITUATIONSANALYSE DER DEMOKRATISCHEN KULTUR UND IHRER GEFÄHRDUNGEN IM LANDKREIS SÖMMERDA
Eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena im Auftrag der Ko-
ordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie (PfD) im Landkreis
Sömmerda.



Der braune Busfahrer wird auch erwähnt (Seite 19)





https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Projektberichte/Situations.und.Ressourcenanalysen/SRA_Sömmerda/IDZ_Situationsanalyse_Sömmerda.pdf
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Letzter Beitrag von kairo am 2. Februar 2026, 09:56:18 »
... Dann kommt plötzlich die Information hinzu, dass China auch eine Siegermacht ist.
Immerhin war China ein Kriegsgegner Japans, und Japan wurde besiegt, wenn auch weniger von den Chinesen. Das Potsdamer Abkommen beschäftigte sich hauptsächlich mit Deutschland, nebenher auch mit anderen Europa betreffenden Fragen, aber im Punkt II heißt es:

Zitat
Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten, zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und zur Beratung anderer Fragen, welche nach Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat übertragen werden können.

Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet:

1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika. ...

3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und Vorschläge zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten. [Hervorhebungen hinzugefügt]

Es ist nicht so richtig klar, welche Beiträge China zu einem Friedensvertrag mit Bulgarien oder Finnland (beide hatten nie Krieg mit China) oder zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen in Europa leisten sollte. Jedenfalls steht es so drin, dass es zu den "fünf Hauptmächten" gezählt wurde.

Der Rat wurde aber nie so gegründet, wie es vorgesehen war. Zwar trafen sich die Außenminister der vier in Deutschland aktiven Siegermächte wiederholt in der Nachkriegszeit, bildeten aber kein ständiges Gremium, und China war nie dabei. Die Chinesen hatten mit sich selbst zu tun. So blieb es also bei vier Hauptmächten, einschließlich Frankreichs, trotz gegenteiliger Behauptungen unserer werten Kundschaft.
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von kairo am 2. Februar 2026, 09:36:48 »
Ich bin neu hier und möchte einen Beitrag zum Thema Thomas Brauner schreiben .
...
Es gibt aktuell ein Urteil vom Amtsgericht Sömmerda.
Das beschäftigt sich aber mit einem gewissen Lars T.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Letzter Beitrag von John am 2. Februar 2026, 08:42:05 »
Insgesamt kann man China durchaus zu den Siegermächten zählen: Der zweite Weltkrieg zeichnete ich ja nicht nur durch Deutschland gegen alle aus, sondern auch Japan gegen China, Korea und die USA. Wobei in Allianz mit der USA auch Großbritannien, Australien, Neuseeland sowie die Niederlande kämpften. Hier haben wir mal wieder das Standardproblem der Kundschaft: Informationen werden nicht etwa eingeordnet, sondern mit aller Gewalt in das eigene Weltbild gepresst: Dies umfasst zunächst, dass sich der zweite Weltkrieg komplett um Deutschland gedreht hat, weil das ja bedeutet, dass Deutschland supermächtig war und sobald man selber in privilegierter Position ist wieder wird. Dann kommt plötzlich die Information hinzu, dass China auch eine Siegermacht ist. Also muss eine Verbindung zu Deutschland bestehen, und dann wird die Inforation noch so verarbeitet, dass wieder mit seinem Exklusivwissen aus der Herde der Schlafaschafe heraussticht. Oder wusstet ihr etwa, dass wir von China besiegt wurden?
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von Rabenaas am 2. Februar 2026, 08:32:18 »
Was heißt hier resozialisierbar - der war doch noch nie sozialisiert!
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von John am 2. Februar 2026, 08:30:14 »
Ich denke ehe: Bewährung nach Prinzip Jeder-weiß-dass-der-nicht-resozialisierbar-ist-aber-wenn-ich-ein-hartes-Urteil-verhänge-wird-die-nächste-Instanz-das-sowieso-kippen.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Facebook-Fundstücke
« Letzter Beitrag von Anmaron am 2. Februar 2026, 08:30:00 »
Das ist dienstlich, das geht.
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Bewegungen / Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Letzter Beitrag von Ella am 2. Februar 2026, 08:28:02 »
Leider konnte ich die Screenshots nicht in Reihenfolge speicher :(
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