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Die laienhaften Fragen sind doch gut.

Mit dem Vereinsverbot wird das Vermögen erst mal nur beschlagnahmt (das Eigentum wechselt erst, wenn das Verbot bestandskräftig ist, d.h. keine weitere Klagemöglichkeit besteht), d.h. der ursprüngliche Eigentümer darf nicht mehr über das Eigentum verfügen. Das tritt gesetzlich ein. Ob das im Grundbuch eingetragen wird, weiß ich nicht, aber deswegen wird die Verbotsverfügung ja veröffentlicht. Im Vereinsregister wird es sehr wohl eingetragen, was dann auch mit sofortiger Wirkung die Vertretungsberechtigung des Vorstands auch für andere erkennbar einschränkt.

Bei den Grundstücken, die dem verbotenen Verein nur überlassen wurden, sieht es anders aus, und die kennt der Staat auch nicht unbedingt alle, so dass gar keine Grundbucheintragungen veranlassen kann. Das Verfügungsverbot tritt trotzdem in Kraft, was mit Eigentumsübertragungen in Unkenntnis der Verhältnisse passiert, ist dann wieder eine andere Frage - hier kommt es dann auf den guten Glauben des Erwerbers an, wobei das VereinsG wieder eine Rückwirkung des Verbots auf die letzten 6 Monate vorsieht und gesetzlich vermutet wird, dass der Erwerber nicht guten Glaubens war - er müsste also beweisen, dass er keine Kenntnis hatte.

Genau das sind die Probleme, mit denen sich das Recht der Leistungsstörungen im BGB beschäftigt und dann auch im Sachenrecht, was mit Eigentumsübertragungen durch Unberechtigte passiert.

Im Grundsatz sieht das BGB vor, dass man Forderungen, die nicht erfüllt werden können, nicht durchsetzen kann, dass die andere Seite dann ihre Gegenleistung auch nicht leisten muss, und wer die Unmöglichkeit zu vertreten hat, der hat den Schaden zu tragen.

Beim Grundstück in Halsbrück ist aber die Frage, wer jetzt überhaupt der Vertragspartner der Gemeinde war. Es könnte der ursprüngliche Eigentümer sein, der Verein, oder es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass mit dem Vereinsverbot die Vertragspartner wechseln. Dann wäre der Staat sowohl Vertragspartner, als auch mit Bestandskraft des Verbots Eigentümer und könnte den Kaufvertrag sehr wohl erfüllen. Das ist aber wohl nicht so geregelt.

Das Recht der Leistungsstörungen ist praktisch etwas mehr als ein halbes Semester Jurastudium, das Sachenrecht auch nochmal. Zur Unmöglichkeit und der Gegenseitigkeit von Forderungen findest Du einiges ab § 273 BGB und dann nochmal ab § 320, dort auch zum Rücktritt.

Off-Topic:
Kompliziert wird es eben bei Sonderfällen, etwa wenn Verträge rückgewickelt werden, aber dann eine Sache nicht mehr zurückgegeben werden kann, Minderjährige im Spiel sind, wie es mit zwischenzeitlichen Nutzungen aussieht, wenn eine der Seiten im Annahmeverzug war, etc.

Nur als Beispiel dafür: Der A verkauft dem B ein neues Auto, vereinbart war die übergabe gegen Geldzahlung am 12.3. B hat aber kein Geld (Unmöglichkeit?) und kann daher nicht zahlen, darauf behält A das Auto. Am 13.3. zerstört ein Meteorit, mit dem niemand rechnen konnte, das Auto. Hat A nun noch einen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung? Kann B von A die Lieferung eines gleichwertigen Autos verlangen, das er dann eben erst noch beschaffen muss?

Oder: V verkauft dem 16-jährigen K in Unkenntnis der Minderjährigkeit und des wahren Werts ein wertvolles Gemälde für 800 €, das tatsächlich 1 Mio.  € wert ist. Die 800 € sind sehr viel mehr, als K Taschengeld bekommt. V glaubt aber, ein gutes Geschäft gemacht zu haben, und übergibt K gleich das Gemälde, das Geld soll K in zwei Wochen vorbeibringen, und V nimmt das Motorrad des K als Pfand und bewahrt es in seiner Garage auf.

K will das Geld sich bei den Eltern leihen und durch Zeitungsaustragen verdienen, aber die Eltern sind dagegen.  Aus Wut über seine Eltern zerstört K das Gemälde in der Meinung, dass es sein Eigentum sei und er damit machen könne, was er wolle. Inzwischen erfährt V vom wahren Wert, über den er sich geirrt hat, und will das Geschäft wegen dieses Irrtums rückgängig machen - aber nun ist das Gemälde leider zerstört. Die Eltern fordern im Namen von K, dass V das Motorrad wieder herausgibt. V wiederum verlangt die Fahrzeugpapiere, damit er das Motorrad verwerten kann.

Das lässt sich dann nicht mehr so einfach aus dem hohlen Bauch beantworten.
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Rüdiger Klasen/Rüdiger Hoffmann (staatenlos.info) / Re: Staatenlos.info im Jahr 2026
« Letzter Beitrag von Observer am 12. März 2026, 11:49:02 »
Ist das auf dem Schild hinter ihm eine durchgestrichene Ernährungspyramide?
Kein Wunder, dass der Wittendörper Nazi so fett ist.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Reichskasper Adulf Titler am 12. März 2026, 11:44:08 »
Das alte Lied – Zurückziehen staatlicher Stellen auf bequeme Positionen, Interessenlosigkeit bei StA.

Und die Leiterinnen und Leiter von Kitas und Schulen sollen prüfen ob Impfpässe gefälscht und Eintragungen plausibel sind.

So wird das nix.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 12. März 2026, 10:29:52 »
Weil es auch mir Covid-19 zu tun hat:

Zitat
Masernschutzgesetz
Hunderte Kilometer für einen gefälschten Impfpass

26. Februar 2026, 6:00 Uhr||

Seit 2020 müssen alle Kinder, die in die Schule oder die Kita gehen, zwei Masernimpfungen nachweisen. Doch impfskeptische Ärzte- und Eltern-Netzwerke unterlaufen dieses Gesetz. Und die Gesundheitsämter werden von der Politik ausgebremst.

Von Christina Berndt, Markus Grill, Timo Robben und Mandy Sarti

Am Anfang fand Matthias Hartig vor allem die Bescheinigungen seltsam. Doch dann fielen ihm auch die ungewöhnlichen Impfpässe auf, die manche Eltern dabeihatten. Hartig ist Kinderarzt in Vilsbiburg, einer 12 000-Einwohner-Stadt in Niederbayern mit hübschem Stadttor und bunten Häusern. Vier Kinderärzte in zwei Praxen gibt es hier, beide am zentralen Stadtplatz gelegen. Doch die seltsamen Impfpässe und Impfunfähigkeitsatteste, die Hartig bei den Kindern in seiner Praxis sah, hatte kein Kinderarzt ausgestellt. Sondern Volkhard P., ein Internist und Allgemeinmediziner aus der Nähe, der für seine Impfskepsis bekannt ist.

Hartig überraschte es daher nicht, dass P. Kindern bescheinigte, sie könnten nicht geimpft werden, obwohl aus seiner Sicht keine Indikation dafür vorlag. Nur in seltenen Einzelfällen können Kinder tatsächlich nicht gegen die Masern geimpft werden, etwa wenn sie allergisch gegen einen Inhaltsstoff sind oder ein stark geschwächtes Immunsystem haben. „Es gibt ganz wenige Kontraindikationen für diese Impfung“, sagt Hartig, der sich im weißen Polo-Shirt mit dem Frosch-Logo seiner „Frosch-Praxis“ darauf in seiner Mittagspause Zeit für ein Gespräch nimmt. „Ich habe in 26 Jahren vielleicht zwei oder drei Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt.“

Doch zuletzt gab es nicht nur jede Menge Atteste von Volkhard P. Mehrere Dutzend Kinder hatten plötzlich auch Impfpässe von P., obwohl die Eltern zuvor jedwede Impfung vehement abgelehnt hatten. Darin: nur die zwei Masernimpfungen, die seit 2020 für alle Kinder vorgeschrieben sind, wenn sie eine Kita oder Schule besuchen und die Krankheit noch nicht hatten. „Es hat mich gewundert, weil der Kollege für mich als jemand bekannt war, der Impfungen ablehnt“, sagt Hartig.

„Sie waren doch immer gegen Impfungen“, sagte er dann manchmal erstaunt zu den Eltern. „Und jetzt waren Sie mit Ihrem Kind bei Dr. P.?“ Ja, sagten die Eltern dann, P. sei bekannt dafür, dass er so besonders sanft impfe. Bei ihm würde es fast keine Impfreaktionen oder Nebenwirkungen geben.
Spoiler
Das kam nicht nur Matthias Hartig komisch vor. Im vergangenen Jahr wurden auch Mitarbeitende von Gesundheitsämtern in den Landkreisen rund um P.s Praxis hellhörig. In großer Zahl sahen sie Impfunfähigkeitsatteste, die der Allgemeinarzt ausgestellt hatte. Und wenn sie die Atteste nicht akzeptierten, weil es keinen medizinischen Grund für die Impfunfähigkeit gab, legten viele Eltern kurz darauf einen Impfpass vor. Ein Verdacht tat sich auf: Hatte P. womöglich gar nicht geimpft und trotzdem Impfpässe ausgestellt? Brachten Eltern ihre Kinder deshalb zu ihm? Manche Familien fuhren Hunderte Kilometer zu diesem Arzt.

„Bei mehr als 80 Familien stand die Kripo vor der Haustür und hat das Impfbuch einkassiert“
Wer versucht, Volkhard P. heute in seiner Praxis anzutreffen, steht vor verschlossenen Türen. P. wurde im Sommer 2025 „wegen Impfbetrugs“ verhaftet, ein vorläufiges Berufsverbot wurde verhängt. Der Vorwurf: „Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie des gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs.“

Sie gehe davon aus, dass der Arzt 1290 Impfungen nicht erbracht, aber mit den Krankenkassen abgerechnet habe, teilte die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen im Juli 2025 (ZKG) mit. So soll seit August 2022 ein Schaden von knapp 20 000 Euro entstanden sein. Nicht eingerechnet: der mögliche Schaden an der Gesundheit von Menschen, die anders als es das Masernschutzgesetz vorsieht, eben nicht vor der gefährlichen Infektionskrankheit geschützt werden.

Die Masern sind hochansteckend und nehmen mitunter einen schweren Verlauf. Es kann zu lebensbedrohlichen Entzündungen von Lunge und Gehirn kommen. In seltenen Fällen entsteht auch Jahre nach der Infektion noch die gefürchtete Gehirnentzündung SSPE, die immer tödlich verläuft. So gibt es weltweit jedes Jahr mehrere Tausend Todesfälle durch Masern. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu lokalen Ausbrüchen. 2025 gab es drei Fälle auf eine Million Einwohner, 2024 waren es acht; und jedes Jahr sterben nach Daten des Statistischen Bundesamtes bundesweit zwischen drei und sieben Menschen an Masern. Am stärksten gefährdet sind die Kleinsten, weil eine Impfung erst im Alter von neun Monaten möglich ist. Aber auch bei Erwachsenen kann die Krankheit einen ernsten Verlauf nehmen. Im Jahr 2019 starb eine fünffache Mutter in Hildesheim. Alle ihre Kinder waren ungeimpft.

Volkhard P. ist nach monatelanger Untersuchungshaft inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen ausgesetzt, teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit, die Ermittlungen dauerten noch mindestens bis Mitte Mai an. Unweit seiner Praxis trifft ein Rechercheteam von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung den Arzt in seinem Wohnhaus an. Auf die Ermittlungen angesprochen, sagt er, er wisse gar nicht genau, was die Staatsanwaltschaft ihm überhaupt vorwerfe. Er sei nur Arzt und Wissenschaftler. Weitere Fragen will er nicht beantworten.

P.s Verhaftung hat im Landkreis Landshut für Aufsehen gesorgt – nicht nur unter den Ärzten. „Bei mehr als 80 Familien stand die Kripo vor der Haustür und hat das Impfbuch einkassiert“, erzählt Matthias Hartig in seiner verwinkelten Frosch-Praxis, ein Stethoskop um den Hals. Manche Eltern kamen daraufhin mit ihren Kindern zu ihm. Sie wollten eine „weitere Masernimpfung“, wie sie sagten. Doch Hartig erklärte ihnen, dass er nur impfen könne, wenn die bisherigen Impfungen nicht angeschlagen hätten. Dazu müsse er Blut abnehmen und den Titer bestimmen, also die enthaltene Menge an Antikörpern gegen Masernviren. Manche Eltern willigten ein. Das Ergebnis war eindeutig: „In allen Fällen gab es keine Antikörper“, sagt Hartig.

Das deckt sich nach Informationen von NDR, WDR und SZ auch mit den Überprüfungen durch Gesundheitsämter. In Regensburg waren zwei Elternpaare von P.s Patienten mit der Blutprobe einverstanden – auch hier stellte sich heraus, dass die angeblich geimpften Kinder keinen Masernschutz hatten. Im Gesundheitsamt Straubing sind demnach ebenfalls alle Kontrollen negativ gewesen.

Volkhard P. ist bei Weitem nicht der einzige Arzt, dem solche Vorwürfe gemacht werden. Landauf, landab gibt es Ermittlungen gegen Medizinerinnen und Mediziner, manchen wurde bereits die Approbation entzogen. Unterstützer rufen im Internet zu Solidaritätszahlungen für diese Ärzte auf, die „sich schützend vor ihre Patienten gestellt“ hätten. Das Interesse an ihnen ist groß.

Auch Anna Ostermeier hat intensiv nach einem Arzt gesucht, der ihr eine Impfunfähigkeitsbescheinigung für ihre dreijährige Tochter ausstellen würde, die demnächst in den Kindergarten gehen soll. Das Rechercheteam trifft die 39-jährige Landwirtin, eine fröhliche Frau im hellgrünen Cordhemd, an einem Dienstag in der Praxis von Andreas Sönnichsen in Salzburg an. Der hagere Mediziner empfängt in einem kargen Besprechungszimmer. Hier steht außer einem Schreibtisch und einem schmalen Regal zwar auch eine Liege, aber der Raum wirkt nicht so, als ob die Behandlung hier häufig über Gespräche und das Ausfüllen von Dokumenten hinausginge. Das Regal ist fast leer.

Mehr als zweieinhalb Stunden ist Anna Ostermeier von ihrem Hof in der Nähe von Augsburg zu Sönnichsen gefahren, um sich dort eine Impfunfähigkeitsbescheinigung für ihre Tochter zu holen. Eine einstündige Beratung habe es gegeben, sagt der Arzt, vor der Begegnung in Salzburg auch noch ein Ferngespräch. Am Ende bekommt Ostermeier das ersehnte Papier.

Der Bitte um die Bescheinigung komme er bei jedem Kind nach, erzählt Sönnichsen freimütig. Seine Begründung: Weil es in Deutschland nur wenige Maserninfektionen gebe, seien die Risiken einer Impfnebenwirkung höher als die Risiken der Krankheit. Somit liege für jedes Kind eine „relative Kontraindikation“ vor. Ob er solche Bescheinigungen auch in Deutschland ausstellen würde? „Nein, würde ich nicht machen“, sagt Sönnichsen, selbst Deutscher. „In Deutschland wird man sofort strafrechtlich verfolgt.“ In Österreich, wo es keine Masernimpfpflicht gibt, habe er nur Probleme mit der Ärztekammer, die seit Jahren versuche, ihm „was anzuhängen“.

Anna Ostermeier ist überglücklich, als sie Sönnichsens Praxis mit der Bescheinigung verlässt. Sie fällt dem Arzt vor Dankbarkeit um den Hals, dabei hat sie ihn an diesem Tag zum ersten Mal getroffen. „Ich wäre überall hingefahren“, sagt sie, „mir ist das Risiko einer Impfnebenwirkung einfach zu hoch.“

Sie selbst habe nach einer Impfung vor vielen Jahren einen hartnäckigen Hautausschlag bekommen; ihre Tante nach einer Hepatitis-Impfung sogar Multiple Sklerose (MS). Dass die Befürchtung, durch eine Impfung könne eine Multiple Sklerose entstehen, längst in umfassenden Studien wissenschaftlich widerlegt ist, hat Sönnichsen ihr in dem langen Aufklärungsgespräch nicht gesagt. Der Zusammenhang sei „weder widerlegt noch belegt“, behauptet er anschließend im Gespräch mit den Reportern. Während der langen Beratung scheint er die Ängste der Patienten eher zu bestätigen als abzumildern. Und er lässt sich das gut bezahlen. Für jede halbe Stunde kassiert der Arzt nach eigenen Angaben 120 Euro. So kommen leicht 300 Euro zusammen.

Es bleibt die Frage, ob es schlau war, impfskeptische Eltern mit einem Gesetz unter Druck zu setzen
Doch Eltern wie Anna Ostermeier ist es das wert. Sie fühlen sich durch das Masernschutzgesetz in die Ecke gedrängt, versuchen eine Lösung zu finden. So bleibt die Frage, ob es klug war, Eltern, die ihre Kinder partout nicht impfen lassen wollen, mit dem Gesetz so unter Druck zu setzen. Das kritisiert auch Kinderarzt Hartig aus Vilsbiburg: „Es gibt Familien, die sich das Hirn und das Herz zermartern, weil sie glauben, dass sie ihrem Kind mit der Impfung schaden“, sagt er. „Das sind zum Teil existenzielle Nöte.“

Dabei seien die Risiken gerade bei der Masernimpfung minimal und der Nutzen ein lebenslanger Schutz. Hartig ist zwar selbst der Naturheilkunde und Homöopathie zugetan, wo sich viele Impfskeptiker finden, aber er sei ein „überzeugter Impfarzt“, wie er sagt. „Der Gedanke, durch Impfen zu schützen, trägt mich.“ Zwingen würde er Eltern jedoch nicht. „Ich empfehle und kläre auf, aber ich lasse die Leute ihren eigenen Weg gehen.“

Denn der Druck schürt den Widerstand. Impfgegner haben sich, auch infolge der Corona-Pandemie, radikalisiert, es gibt Telegram-Gruppen mit 80 000 Mitgliedern, in denen mit Kommentaren wie „Ungeimpfte Kinder sind gesünder“ oder „Masernschutzimpfung: Es geht nicht um die Gesundheit, es geht um Macht und Geld“ Stimmung gegen die Impfung gemacht wird. Zugleich haben sich die Impfquoten seit dem Masernschutzgesetz kaum erhöht. Zwar stiegen die Impfzahlen in manchen Bundesländern an, doch insgesamt liegt die Quote deutschlandweit bei Zweijährigen immer noch bei nur 78 Prozent und bei Sechsjährigen bei 92 Prozent. Das ist um einiges entfernt von den 95 Prozent, die einen Herdenschutz auch für all jene bedeuten würden, die sich aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht impfen lassen können oder weil sie noch zu klein sind. Und angesichts von gefälschten Impfpässen ist ohnehin fraglich, ob die Impfquoten überhaupt der Realität entsprechen. Auch dies ist eine Nebenwirkung des neuen Gesetzes.

Das Masernschutzgesetz gibt den Gesundheitsämtern kaum Handhabe
In manchen Gesundheitsämtern regt sich deshalb Widerstand, zumal die Impfbetrügereien offenbar zunehmen. Es haben sich ganze Netzwerke von Ärzten gebildet, die gute Geschäfte mit den Ängsten von Eltern vor der Masernimpfung machen und diese noch anheizen. Manche dieser Ärzte, wie Andreas Sönnichsen, sind Teil eines noch viel größeren und mächtigeren Netzwerks – der Anti-Impf-Kampagne „Children’s Health Defense“ von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., die Impfskeptizismus weltweit befördert.

Auch gibt es kommerzielle Plattformen, die Eltern unter Slogans wie „Impf dich ins Knie!“ gegen Geld dabei helfen, an der Masernimpfung ihrer Kinder vorbeizukommen. Impfgegner „fänden immer neue Wege, Impfungen zu verzögern oder zu umgehen“, stellte auch das Robert-Koch-Institut im vergangenen Jahr in einer Evaluation fest, für die Gesundheitsämter befragt wurden.

Manche Gesundheitsämter akzeptieren deshalb Impfunfähigkeitsatteste ohne medizinische Untersuchung und Angabe von Gründen, wie sie Andreas Sönnichsen ausstellt, nicht mehr. Der Leiter des Gesundheitsamtes Regensburg, Bernhard Edenharter, sagt: „Bei solchen generellen Impfunfähigkeitsbescheinigungen werden wir grundsätzlich hellhörig.“ Zwischen 100 und 150 solcher Atteste landen jedes Jahr allein in Edenharters Amt.

In Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen haben sich daher Mitarbeiter von 40 Gesundheitsämtern zu einem „Netzwerk Masernschutz“ zusammengeschlossen. Sie tauschen sich über juristische Möglichkeiten aus und über Ärzte, die ihnen auffallen. Auf einer internen Liste, die NDR, WDR und SZ vorliegt, stehen mittlerweile 27 Ärzte, welche die Mitglieder des Netzwerks Masernschutz verdächtigen, falsche Atteste oder sogar gefälschte Impfpässe auszustellen. Doch beweisen können sie das nicht ohne Hilfe der Staatsanwaltschaft. Denn Blut abnehmen und somit prüfen, ob die Kinder überhaupt geimpft wurden, dürfen die Gesundheitsämter nicht. Das Masernschutzgesetz gibt ihnen kaum Handhabe. Sie dürfen lediglich bei verdächtigen Impfunfähigkeitsattesten eine Nachuntersuchung anordnen.

Viele Staatsanwaltschaften haben jedoch kein Aufklärungsinteresse, mitunter nicht einmal die Politik. In Bayern hat das Gesundheitsministerium jüngst sogar die Gesundheitsämter zurückgepfiffen, wie eine interne Mail zeigt, die SZ, NDR und WDR vorliegt. Die Ämter sollten die Impfpässe nur noch „zur Kenntnis nehmen“, heißt es darin. Diese zu kontrollieren, sei die Aufgabe der Schulen und Kitas. Ein Interview möchte die bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Judith Gerlach (CSU), dazu nicht geben. Schriftlich teilt eine Sprecherin mit: „Die Kontrolle der Masern-Impfnachweise erfolgt auch künftig – wie gesetzlich vorgesehen – primär durch die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Einrichtungen.“

Die sind damit allerdings in der Regel überfordert, zumal impfskeptische Eltern in manchen Foren gelernt haben, wie sie Schulen etwa mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung unter Druck setzen können. Freuen können sich somit vor allem Ärzte wie Andreas Sönnichsen. Seine Atteste würden in Deutschland von Kindergärten und Schulen „problemlos anerkannt“, sagt er. Nur bei den Gesundheitsämtern sei es nicht so einfach. Da gebe es widerspenstige Sachbearbeiter.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/masernschutzgesetz-betrug-gefaelschte-impfpaesse-li.3372884


Einsperren!

Alle einsperren!

So, wie die Kundschaft das immer fordert ...
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Verbündete / Re: Mario Rönsch in Budapest verhaftet
« Letzter Beitrag von SchlafSchaf am 12. März 2026, 10:09:36 »
*hust entstaub*

"Neues" zu Rönsch und seiner damaligen Hetzseite "anonymousnews.org"
Dahinter steckte, wer wundert sich jetzt, der russische Geheimdienst

Zitat
Eine neue Recherche des OCCRP deckt ein europäisches Netzwerk der russischen Desinformationsmaschine auf. Im Zentrum steht der Rechtsextremist Mario Rönsch, dessen Karriere tief in der AfD wurzelt. Als illegaler Schusswaffenverkäufer und Mitglied der AfD war er von Beginn an Teil des Systems. Außerdem gehörte er zu den Gründern der „CONSPECT FILM GmbH“, die Inhalte für das Magazin „Compact“ produzierte, und trat als Redner bei den sogenannten „Mahnwachen für den Frieden“ auf.
Nach seiner Haftstrafe flüchtete der „deutsche Patriot“ nach Moskau und unterhält Verbindungen zum FSB.
Diese Dokumentation belegt, wie ein ehemaliger AfD-Kader, Waffenhändler und Rechtsextremist zum bezahlten Werkzeug des Kremls wurde, um Propaganda und Verschwörungstheorien zu verbreiten.

In Moskau ist auf den Namen Mario Rönsch (INN 775157174840) die Firma „OKTAGON“ registriert. Die Haupttätigkeit des Unternehmens umfasst die Beratung in Fragen der gewerblichen Tätigkeit sowie der Unternehmensführung. In einem Propagandavideo vom Dezember 2025 stellt er sich als „unabhängiger deutscher Reporter“ vor.

Im Endeffekt präsentiert sich hier ein weiterer Kreml-Akteur, der seine Karriere in der AfD startete, um als Propagandist zu enden.

https://x.com/vic_010100/status/2031809090062541106?s=20
 
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Sagt Dir "pacta sunt servanda" etwas? Man kann nicht einfach von 'nem Vertrag zurücktreten, weil er einem nicht mehr in den Kram passt.

Dazu ein paar Fragen an die Rechtskundigen (aus reinem Interesse, der o.g. Grundsatz leuchtet mir natürlich ein, ich finde das als juristischer Laie eine interessante Situation):

Im vorliegenden Fall will die Gemeinde vom Kauf zurücktreten. Wenn der Verkäufer die Gemeinde auf Erfüllung des Vertrags (Zahlung des Kaufpreises) verklagen würde und Recht bekäme, was wäre dann die Folge? Dann müsste die Gemeinde den Kaufpreis zahlen, aber der Verkäufer könnte doch das Grundstück gar nicht herausgeben, weil es beschlagnahmt ist. Dann käme der Verkäufer in die gleiche Situation (dass er den Vertrag nicht einhalten kann). Wie würde der Verkäufer dann argumentieren? Dass es nicht seine Schuld ist, dass das Grundstück beschlagnahmt ist? Dass er durch den Bund an der Herausgabe gehindert ist? Oder wird das Geschäft "einfach so" durchgezogen (Geld hin, Grundstück zurück, Eintragung ins Grundbuch, fertig)? Das kann ja nicht sein, das würde doch dem Zweck der Beschlagnahme (Sicherstellung) widersprechen, wenn man beschlagnahmte Grundstücke trotzdem einfach so verkaufen kann?

Ist das nicht auch eine Frage der zeitlichen Abfolge? Bei Abschluss des Kaufvertrags wussten die Vertragspartner ja noch nicht, dass das Grundstück beschlagnahmt werden wird.

Dass es danach noch lustig wird, weil man in den Bereich des Schadensersatzes geht, ist klar. Man stelle sich vor, der Käufer wäre nicht die Gemeinde, sondern ein Investor, der da ein Romantikhotel aufmachen will o.ä. Oder andersrum, wenn der Verkäufer bankrott geht, weil er den Verkaufspreis nicht realisieren kann oder so ähnlich.

Noch eine Frage zu §12 des Vereinsgesetzes: Was bedeutet es, wenn die Behörde das Grundstück "einzieht"? Ist die Bundesrepublik dann Eigentümer des Grundstücks, d.h. läuft dann jemand von der Behörde zum Grundbuchamt und lässt die BRD als Eigentümer ins Grundbuch eintragen? Wenn das so ist, dann *kann* der Verkäufer den Vertrag doch gar nicht mehr erfüllen, also kann er wohl auch nicht auf Vertragserfüllung durch die Gemeinde klagen? Wieso sollte die Gemeinde den Kaufpreis zahlen, wenn der Vertragspartner gar nicht Eigentümer des Grundstücks ist?

Sorry für die laienhaften Fragen.
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Die "Sich von der BRD-Lossager" / Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Letzter Beitrag von Peta1 am 12. März 2026, 07:45:43 »
Frage: Bewegt Xaverl sich hier nicht an der Grenze zur Verhetzung?
Er hat jetzt zwar noch niemand konkret beschuldigt, aber doch zumindest eine amtsärztlche Untersuchung wäre doch angebracht.
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Österreich / Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Letzter Beitrag von Peta1 am 12. März 2026, 07:41:30 »
Einspruch:
Latürnich sind Rechte minderer Intelligenz fähig, aber(!) speziell Familie Schimanek beweist jetzt in dritter Generation, daß wenn der Ruf erst mal ruiniert ist, es sich einfach ungeniert lebt.
Auch werden in solchen Kreisen strafrechtliche Verurteilungen als eine Art von Auszeichnung betrachtet, damit wird eine perverse Art von "Standhaftigkeit" begründet.
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Rüdiger Klasen/Rüdiger Hoffmann (staatenlos.info) / Re: Staatenlos.info im Jahr 2026
« Letzter Beitrag von Aloysius am 12. März 2026, 07:36:46 »
Rüdes Fragestunde vom 5. Februar 2026

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