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Rentner kann sie nicht sein. 6:00 Uhr! Ne, ne, ne, alles vor 8 ist Nacht!
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Youtube & Co. / Re: YT-Ablage
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 3. Dezember 2025, 19:34:42 »
Der Leiter des Panzermuseums Munster u.a. über seine Erlebnisse mit Neonazis:



https://youtu.be/dxyP9IsVcvA

Zitat
Bildungsarbeit als Schwert der FDGO!

02.12.2025  GERMAN PANZER MUSEUM MUNSTER
KAST e.V. zu Besuch beim Deutschen Panzermuseum in Munster. Ein spannendes Gespräch mit Perspektiven aus einem ungewöhnlichen Arbeitsbereich. Ein Gebäude voll mit Stahl und Waffen-Exponaten, darunter viele Ausstellungsstücke aus der Zeit des Nationalsozialismus. Das Panzermuseum ist aber deutlich mehr als die Summe seiner Ausstellungsstücke, nämlich ein Team von Mitarbeitenden, welches eine multiperspektivische Art der Betrachtung auf die ausgestellten Gewaltmaschinen anbietet und Rückgrat zeigt gegenüber Kriegsverherrlichung und Vereinnahmungsversuchen von Rechtsextremist*innen. Vielen Dank an das Panzermuseum in Munster!
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Die hat nur frei oder Urlaub.
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Laut des "Amtlichen Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung" ist der Deppenapostroph erlaubt. Im Duden steht er ebenfalls schon ein paar Jahre als erlaubt drin.

Wie sagt doch die Kundschaft: bloß weil etwas Fakt ist, muss es noch nicht stimmen.

In Abwandlung passt hier: Bloß weil es im Duden steht, muss ich es auch anwenden.
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Fundsachen (Repertorium des Wahns) / Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Letzter Beitrag von Reichsschlafschaf am 3. Dezember 2025, 19:02:09 »
Zitat
Landgericht Bonn: Lange Haftstrafe für Ex-NPD-Politiker

Stand: 03.12.2025, 16:27 Uhr

Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch (3.12.) einen ehemaligen NPD-Abgeordneten aus dem Siegburger Kreistag zu fast sechs Jahren Haft verurteilt. Er soll unter anderem Kontakt zu jungen Mädchen gesucht und kinderpornografisches Material besessen haben.

Von Christoph Hensgen

Der Angeklagte hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Wegen seiner pädophilen Neigung ist der Angeklagte immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits 2010 war er wegen Kindesmissbrauchs, und dann 2019 wegen Stalkings zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Spoiler
Staatsanwaltschaft: 53-Jähriger hat pädophile Neigung
Nachdem der verurteilte Sexualstraftäter Ende 2023 seine zweite mehrjährige Haftstrafe abgesessen hat, steht er für weitere fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Weil er eine Gefahr für Kinder darstellt, darf er keinen Kontakt zu Minderjährigen suchen, muss zu Kinder- und Jugendeinrichtungen 100 Meter Abstand halten.

Umzug in die Nachbarschaft einer Kinder- und Jugendhilfe
Aber genau diese Weisungen soll er mehrfach missachtet haben. Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis zieht er erst in den Rheinisch-Bergischen Kreis, im November 2024 dann nach Lohmar. In die Nachbarschaft der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg. Auch in der Nähe seiner neuen Wohnung: Schulen und ein Kindergarten.

Sogar eine elektronische Fußfessel, die der Mann tragen muss, hält den Angeklagten offenbar nicht davon ab, Kontakt zu Minderjährigen zu suchen. Schon kurz nach seinem Umzug, so die Staatsanwaltschaft, spricht er eine 13-Jährige an, die in der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg lebt. Lädt sie zum Essen zu sich ein. Das junge Mädchen sucht das Weite.

Vorwurf: Kontakt zu Minderjährigen gesucht
An einer Bushaltestelle im Ort soll er zwei Bekannte (15 und 16 Jahre) des Mädchens angesprochen und ausgefragt haben. Er gibt den beiden Schokolade und einen Brief für die 13-Jährige mit. In der anderen Hand - so steht es in der Anklage - hält er ein Seil und eine Rolle Klebeband.

Als der Mann wegen der Verstöße Besuch von der Polizei bekommt, fällt den Beamten in der Wohnung das aufgeklappte Laptop des 53-Jährigen auf, auf dem eine mutmaßliche Missbrauchsdarstellung von Kindern zu sehen ist. Das Laptop wird sichergestellt. Insgesamt entdecken Ermittler mehr als 2.000 Fotos und 20 Videos kinder- und jugendpornografischen Inhalts.

Unsere Quellen:

Staatsanwaltschaft Bonn
Landgericht Bonn
WDR-Reporter vor Ort
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https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/haftstrafen-fuer-ex-npd-politiker-landgericht-bonn-100.html
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Österreich / Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Letzter Beitrag von Feiertag am 3. Dezember 2025, 18:38:11 »
Na bitte, es geht doch. Man muss nur wollen. (Obwohl, die ersten Spinner schreien schon "Pressefreiheit"!)

Zitat
Urteilsverkündung
„Aula“: Vier Jahre Haft für Ex-Chefredakteur
Vier Jahre Haft, so lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen den ehemaligen Chefredakteur des Magazins „Aula“. Beim Prozess im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch schon zu Beginn die Verurteilung bekanntgegeben worden. Die Höhe der Strafe wurde erst am Abend – nach stundenlanger Urteilsverkündung – bekannt.

Online seit heute, 9.59 Uhr (Update: 17.43 Uhr)


Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen „nationalsozialistische Propaganda-Stereotype“ verwendet haben. In Hunderten Artikeln aus dem mittlerweile eingestellten Magazin soll unter anderem Rassenlehre und Antisemitismus propagiert worden sein. Damit, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe er sich nicht nur der Wiederbetätigung schuldig gemacht, sondern soll so auch andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet haben.

https://steiermark.orf.at/stories/3332575/
Spoiler
Zitat
Urteilverkündung angelaufen
Der Angeklagte war zu seiner Zeit als Chefredakteur auch FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz und hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. Bereits am Montag und Dienstag wurden rund 300 Fragen an die Geschworenen durch den Richter verlesen, Dienstagnachmittag folgten die Schlussplädoyers.
Am Mittwoch wurde mit der Verkündung des Urteils begonnen und dabei gleich zu Beginn eine Verurteilung des ehemaligen Chefredakteurs nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – nationalsozialistische Wiederbetätigung – ausgesprochen. Das entschieden die Geschworenen einstimmig, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Warten auf Entscheidung zu Strafausmaß
Bei der ersten Hauptfrage, bei der es um eine Verurteilung nach Paragraf 3d des Verbotsgesetzes (Aufforderung zu nationalsozialistischen Handlungen) ging, waren sich die acht Geschworenen in ihrer gut dreistündigen Beratung Dienstagnachmittag nicht einig. Sie stimmten vier zu vier, weshalb es hier im Zweifel zu keiner Verurteilung kam.
Erst vergangene Woche wurde die Anklage auf Paragraf 3h des Verbotsgesetzes ausgedehnt: Der Beschuldigte soll während der laufenden Verhandlung mit seinen Antworten NS-Verbrechen verharmlost haben. Die Entscheidung darüber ist noch offen, auch das Strafausmaß steht noch aus, darüber muss noch beraten werden. Es kann somit erst am Ende der Verlesung verkündet werden, damit ist erst am späten Nachmittag oder Abend zu rechnen.
Der Prozess hatte im September mit einem ambitionierten Fahrplan begonnen: Rund 300 in der Anklage aufgelistete Textbeispiele sollten innerhalb weniger Tage durchgesprochen werden. Der Plan hielt allerdings nicht, weshalb sich der Prozess in die Länge zog – mehr dazu in Prozessauftakt gegen „Aula“-Chefredakteur (14.9.2025).
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Wenn sie von 6 bis 15 Uhr nur Flugzeuge zählt, ist eher davon auszugehen, dass sie steuerlich nicht relevant ist.
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Bewegungen / Re: Widerstand2020 - Dr. Bodo Schiffmann - Schwindelambulanz Sinsheim
« Letzter Beitrag von califix am 3. Dezember 2025, 15:34:55 »
Wenn er intellektuell beim Alois Irlmaier angekommen ist, da gehts im Kaninchenbau nicht mehr viel tiefer. Irgendwann lebt er dann in einer Wahnwelt, in die Andere nicht mehr folgen können.
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Wo, außer körperlich, sollte er denn noch Substanz zum Abbauen haben?
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Off-Topic:
Kein Wunder bei den Zuständen in diesem unserem Land!
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