Autor Thema: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)  (Gelesen 141820 mal)

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Jean Dark

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #300 am: 14. Januar 2019, 13:14:06 »
Deppenleerzeichen vor Ausrufungszeichen sind Erkennungsmerkmal der rechten Deppen, sowie auch die übrigen Mängel in Grammatik und Rechtschreibung.
Quasi die Vorläufer einer kommenden Rechtschreibreform, die umgesetzt wird, wenn uns dereinst das Schicksal einen neuen Führer schenkt. Dann wird die deutsche Sprache reformiert und an die geistige Leistungsfähigkeit und den Bildungsstand des allerdümmsten rechten ♥♥♥en angepasst. Das soll gewährleisten, dass keiner dümmer erscheint als der andere.

Dabei kann korrekte Rechtschreibung sogar Leben retten. Ohne das zweite Komma würde Großvater schlichtweg verzehrt werden:
"Komm, wir essen, Opa !"
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #301 am: 14. Januar 2019, 13:31:06 »
Dabei kann korrekte Rechtschreibung sogar Leben retten. Ohne das zweite Komma würde Großvater schlichtweg verzehrt werden:
"Komm, wir essen, Opa !"

Und auch die (zumindest ungefähr) korrekte Einhaltung von Groß- und Kleinschreibung kann die Bedeutung eines Satzes erheblich beeinflussen. Ich sage da nur wieder: "helft den armen vögeln!"
 ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #302 am: 27. Januar 2019, 16:36:01 »
Heute um 19.00 Uhr ist große Volksversammlung, Übertragung beginnt um 18.30 Uhr. https://ddbnews.wordpress.com/2019/01/27/an-das-deutsche-volk-heute-grosse-volksversammlung/
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #303 am: 27. Januar 2019, 18:04:00 »
Wie jetzt? Im Mumble-Versammlungssaal? Es hat nicht mal fürs Audimax der Juhtuube-Unität gereicht?
Traurig! Sehr traurig!
 
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #304 am: 27. Januar 2019, 18:41:52 »
Ca. 250 Leute sind gerade auf dem Server drauf und es läuft nervige Musik.

Edit: Jetzt um 19h sinds ca. 400.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2019, 19:06:35 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

stk6966

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #305 am: 12. Februar 2019, 18:57:54 »
wäre das alles nicht so traurig, man könnte es lächerlich finden.
was bilden diese hansel sich eigentlich ein, was sie darstellen würden?
woher nehmen diese gestalten, die traute unser höchstes gericht mit ihren an lächerlichkeit kaum zu überbietenden "schriftsätzen" zu belästigen?

weswegen fehlt denen jedes textverständnis? kapieren die wirklich nicht, das ihnen das gericht, eine ordentliche abfuhr erteilt hat? gibt es denn überhaupt keine handhabe gegen diese aufrührer? in österreich zum beispiel wurde eine ähnliche angelegenheit, sehr viel souveräner abgearbeitet, man hat die allesamt wegen hochverrates angeklagt und die rädelsführerin für lange zeit hinter schwedische gardinen geschickt, ebenso die "mitverschwörer". ähnliches ist hier in deutschland leider nicht zu beobachten.

warum? bin ich der einzige, der das bedauert? ich finde solche leute gehören rechtstaatlich und sauber aus dem verkehr gezogen.

es spricht ja nichts dagegen, eine bank gründen zu wollen! schön, gut, fein! aber bitte so wie sich das gehört, ordentlich gegründet, versichert, zugelassen, angeschlossen an den einlagensicherungsfond und was auch immer sonst noch zu beachten ist, bei gründung eines geldinstitutes. selbiges gilt bei gründung einer versicherung.

es kann nicht jeder dahergelaufene halbgebildete hansel, banken, versicherungen oder staaten gründen, verfassungsgebend tätig werden und/oder zum umsturz aufrufen.

das läuft nicht. ich bin nicht mit allem zufrieden was bei uns im lande läuft, aber im grossen und ganzen lebt es sich gut und halbwegs gerecht und vor allem auch rechtsicher bei uns und diese rechtsicherheit sehe ich in grosser gefahr bei all diesen halbgaren, kranken "verfassungsentwürfen", solchen ausgeburten kaputter hirne.

deren geschreibsel ist doch nichteinmal stammtischtauglich. mich ärgert dieses treiben.
 

Müll Mann

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #306 am: 13. Februar 2019, 21:59:47 »
mich ärgert dieses treiben.
Das ist verständlich, aber keine Straftat.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2019, 20:41:24 von SSL-Admin »
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #307 am: 14. Februar 2019, 09:16:57 »
Oh doch!Das ist Willensbruch in Tateinheit mit Völkermord! Und überhaupt!  :snooty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #308 am: 14. Februar 2019, 09:23:39 »
Kann nicht sein. Mein Wille war es, dieser Versammlung nicht beizuwohnen und der wurde auch nicht gebrochen. Am Leben bin ich auch noch. Alles gut.
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #309 am: 14. Februar 2019, 10:16:47 »
Der Punkt der mich an der VV stört ist wie offensichtlich undemokratisch die sind.

Man kann dort nur für das neue Regime stimmen und nicht dagegen, da ist ja völlig offensichtlich was das Ziel ist - sich selbst einen Vorteil zu verschaffen und alle die gegen einen sind zu Menschen zweiter Klasse degradieren.
Eine Demokratie muss immer auch Alternativen anbieten sonst kann man nicht von einer Wahl sprechen.

Bei sowas geht mir immer die Hutschnur.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #310 am: 29. März 2019, 21:30:01 »
Die VV hat bereits am 11.03.2019 mal wieder eine neue Bekanntmachung veröffentlicht, https://www.verfassunggebende-versammlung.com/bekanntmachungen.html. Hervorhebungen und Bemerkungen durch mich. Der Planungsstab  :facepalm: gibt bekannt:

Zitat

Bekanntmachung aus dem Versammlungssaal der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland


Deutschland, 11. März 2019 - Der Planungsstab der Versammlung teilt den aktuellen Stand der inneren Strukturen mit.


Die Verfassunggebende Versammlung Deutschland übernimmt die Aufgabe der Ausarbeitung eines neuen Rechtssystems und somit vor allem die Überlegungen für eine neue Grundsatzverfassung, an der sich alle nachfolgenden Rechtsvorschriften zu orientieren haben.

Darüberhinaus besteht aufgrund des vorliegenden Rechtsbankrottes in den deutschen Gebieten die dringende Aufgabe, zeitgleich für die Gegenwart und der dann sofort eintretenden Zukunft, eine unmittelbar funktionierende Administration zur Übernahme der vorhandenen Verwaltungsstrukturen bereitzuhalten.

Schafft die Versammlung nicht, die eigene Handlungsfähigkeit für die vorhandenen Verwaltungsstrukturen zu organisieren, droht ein kaum zu beschreibendes und unüberblickbares Chaos. Dies ist unbedingt zu verhindern und wird auch gewährleistet sein.

Daher wurde folgender Aufbau der Versammlung durch Vollversammlungen beschlossen:

Die Verfassunggebende Versammlung besteht im Inneren aus einem ersten Rat, welcher insgesamt 28 Teilnehmer hat und der in dem neuen Staatswesen den Volksrat stellen wird. Dabei müssen die heutigen Teilnehmer nicht unbedingt die späteren Mitglieder des Volksrates sein, was grundsätzlich für alle im Moment besetzten Positionen gilt. Der erste Rat ist in diesem Moment gleichzeitig der Vorsitz für die völkerrechtliche Verfassunggebende Versammlung.

Hinzu kommt der zweite Rat, aus dem späterhin die Länderräte hervorgehen werden. Dieser zweite Rat befindet sich noch im Aufbau und wird erst mit 224 Teilnehmern vollständig sein. Zum zweiten Rat gehören 14 Teilnehmer aus dem heutigen ersten Rat, die dann die jeweilige Sitzungsleitung der fachbezogenen Länderkonferenzen übernehmen. Somit steigt die Zahl der Länderräte mit dem jeweiligen Vorsitz auf insgesamt 238.

(Die Zahl kann durch eine Entscheidung der Vollversammlung noch verändert werden).

Die oben genannte Gesamtzahl entspricht dem neuen Staatsaufbau. Jedes der 16 Bundesländer stellt für die 14 Fachbereiche/Ministerien, jeweils einen Länderrat. Neu an diesem Aufbau ist das Vorhaben, daß in allen Bundesländern, unabhängig von ihrer Fläche und Einwohnerzahl, jeder Fachbereich/Ministerium vertreten sein soll, damit beispielsweise auch Belange des Äußeren oder der Verteidigung, die Sichtweisen und Entscheidungen über die Länder und in der Folge aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen Berücksichtigung finden. Das Subsidiaritätsprinzip soll seine Wirkung bis in die internationalen Belange entfalten. Wieviel Wirkung für ein funktionierendes Staatswesen sinnvoll ist, werden die weiteren Vollversammlungen klären.

Bei den dazukommenden Ländern in den bislang noch fremd verwalteten Gebieten, wird der Aufbau gleichbedeutend vorgenommen werden. Hierdurch erhöht sich nicht nur die Zahl der Bundesländer, sondern auch der Volksräte, der Länderräte, der Ratssekretäre und deren Mitarbeiter. 

Die vorgenannten Räte werden von Menschen unterstützt, welche die Zuarbeit bei bestimmten Fachthemen beibringen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt oder bislang näher bezeichnet worden. Im Versammlungssaal sind allerdings etwa 600 Menschen als Teilnehmer geplant, welche für alle Menschen in dem von der Verfassunggebenden Versammlung betroffenen Gebiet die Ausarbeitungen vornehmen. Der Verzicht auf Ratssekretäre, die einem heutigen Staatssekretär gleichzusetzen sind, kann ebenso ausgeschlossen werden. Auch hier sind bei dem Neuaufbau bereits erfolgreiche Ansätze unternommen worden. :scratch:

Die Ausarbeitungen werden den Bürgern zum Entscheid vorgestellt, nachdem alle über die Medien mit den notwendigen Hintergrundinformationen versorgt wurden. Die Entscheidungen sollen in einem neu zu schaffenden Wissensstand :facepalm: erfolgen und nicht nach der verfälschten Denkweise im aktuellen Zustand.

Der gesamte Aufbau orientiert sich an dem vorgesehenen Staatsaufbau des neuen Staatswesens, wie an den vorhandenen Ministerien innerhalb der Verwaltung Bund. So soll sichergestellt werden, das ein Übergang ohne Unterbrechung mit bereits gut vorbereiteten Menschen vollzogen werden und gleichzeitig eine neue Staatsform begonnen werden kann. Die Bildung des neuen Parlaments kann auf diesem Wege ohne Unterbrechung stattfinden und schnelle Maßnahmen zur Verbesserung des täglichen Lebens für die gesamte Bevölkerung einleiten.

 

Der Versammlungsrat der

Verfassunggebenden Versammlung Deutschland

Ich war wirklich gespannt, was der Planungsstab für einen Zeitplan zum Aufbau des neuen Staatswesens hat. Es ist ja wegen des Rechtsbankrottes der BRD Eile geboten und dann kommt... nichts  :scratch: . Insgesamt sollen ja dann mit den Räten und weiteren Menschen (Sachkundige Bürger  :scratch: ) 600 Teilnehmer zur Versammlung. Das könnte gerade so klappen, die Facebookgruppe hat immerhin 620 Abonnennten, https://www.facebook.com/pg/verfassunggebendeversammlung/community/?ref=page_internal . Also kann dann jeder Hansel teilnehmen und deren "Ausarbeitungen" werden mit Hilfe der inzwischen gleichgeschalteten Presse dem Bürger bekannt gemacht und zur Abstimmung vorgelegt. Wie genau die VV-Superpolitiker die fremdverwalteten Gebiete zurückholen wollen, würde mich auch mal interessieren. Ebenso das Wahlverfahren der Räte. Wahrscheinlich hat @Schattendiplomat recht, die sind gar keine Demokraten  :liar: . Die VV ist ein echter Kindergarten unter den Reichsdeppen.
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #311 am: 30. März 2019, 06:21:56 »
Ich darf dieses Wolkenkuckucksheimisch mal in Realweltsprache übersetzen:
Ein paar gescheiterte Existenzen messen ihrer eigenen Person eine völlig illusorische Bedeutung bei.
 

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #312 am: 6. Mai 2019, 19:33:08 »
Laut Dekret 27 ist die VV jetzt komplett. Das ist jetzt völkerrechtlich verbindlich, auch wenn das "Volk" nichts über die Mitglieder weiß. Aber Uwe wird da schon eine tolle Truppe zusammengestellt haben  :salut: .
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/dekret-nr-27.html

Spoiler
Dekret Nr. 27
 

Der Versammlungsrat, gemeinsam mit allen anderen Räten innerhalb des Planungsstabes der Verfassunggebenden Versammlung für den Föderalen Bundesstaat Deutschland erläßt heute, am 30. April 2019, hiermit das Gesetz Nr. 23 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 27 wie folgt.

 

§ 1. Aufgrund der erfolgten Abstimmung der Vollversammlung vom 30. April 2019, ist mit Rechtsbezug auf Dekret Nr. 23, § 1, § 2, § 3 und § 4, dieses Dekret Nr. 23 und sodann das Gesetz Nr. 19, in den aktiven und rechtswirksamen Stand versetzt worden, wobei der Föderale Bundesstaat Deutschland bis auf Weiteres im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung verbleibt.

Somit ist der Föderale Bundesstaat Deutschland mitsamt den, durch die Verfassunggebende Versammlung erlassenen Gesetzen und Verordnungen, vollumfänglich als originäres Staatswesen eingesetzt.

Der Planungsstab der Verfassunggebenden Versammlung, in Zusammenarbeit mit der gesamten Vollversammlung bildet die Übergangsregierung, bis die Ausrufung von Parlamentswahlen aufgrund eines, durch die Vollversammlung zu schaffenden Wahlgesetzes, beschlossen wird und diese Wahlen erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

 

Rechtsverweis: Dekret Nr. 23 in vollständigem Wortlaut:

 

Die Verfassunggebende Versammlung für den föderalen Bundesstaat Deutschland, erläßt heute, am 20. November 2017, hiermit das Gesetz Nr. 19 und veröffentlicht den Gesetzestext durch dieses Dekret Nr. 23

§ 1. Hiermit wird bestimmt, daß die Verfassungszusätze Blatt 2, Blatt 3 und Blatt 4 temporär in den wirksamen Stand gesetzt werden und zudem die Handlungsfähigkeit des föderalen Bundesstaat Deutschland mit dem heutigen Tage festgestellt wird.

§ 2. Weiterhin wird zu § 1 dieses Dekretes erklärt, daß diese temporäre Anweisung durch den ersten Rat der Verfassunggebenden Versammlung so lange Bestand hat, bis die Vollversammlung die Bestätigung ausspricht oder die Nichtigkeit erklärt.

§ 3. Die Bestimmungen aus den §§ 1 und  2  erfolgen auf der mehrheitlichen Feststellung und dem damit ergangenen Auftrag der Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung, vom 12. November 2017, in der diese Vollversammlung dem Vorsitzenden der Versammlung, sowie dem ersten Rat insgesamt, die vorzeitige und temporäre Wirksamstellung der Verfassungszusätze wie unter § 1 genannt, erklärt hat.

§ 4. Der erste Rat bestimmt hiermit weiterhin die Notwendigkeit, wie die Möglichkeit, die unter § 1 aufgeführten Verfassungszusätze weiter zu entwickeln und jede Veränderungen oder Ergänzung mit Datum und genauem Änderungszeitpunkt zu dokumentieren.

Mit diesem Dekret Nr. 23 wird heute am 20. November 2017 um 12.59 Uhr MEZ, das Gesetz Nr. 19 durch den Versammlungsrat der Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, für den föderalen Bundesstaat Deutschland, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, rechtswirksam erlassen.

 

§ 2. Darüberhinaus erfolgen die sofortigen Anordnungen:

 

§ 2a. Hiermit wird bestimmt, daß die Phase der Konstituierung der Verfassunggebenden Versammlung insoweit beendet ist, als das die Notwendigkeit der weiteren Aufnahme von Teilnehmern zur Verfassunggebenden Versammlung Deutschland als beendet erklärt wird.

Für die Aufnahme weiterer Teilnehmer zur Vollversammlung bedarf es eines Antrages für jeden Einzelfall, über den der Planungsstab, bestehend aus dem ersten und dem zweiten Rat, entscheidet.

Die Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung, bestehend aus dem ersten Rat, dem zweiten Rat und den Teilnehmern der Fachbereiche, bilden die Übergangsregierung für das gesamte Staatswesen, wie für die Länderregierungen.

   

§ 2b. Die bislang erlassene und gültige Verfassungsschrift vom 04. April 2016, wie die Dekrete mit den fortlaufenden Nummern 1 bis 27 und die, zur Verfassungsschrift erlassenen Verfassungszusätze und nachfolgende Verwaltungsgesetze, entfalten ohne Frist ihre sofortige Wirkung im vollen Umfang.

 

§ 2c. Sämtliche registrierte Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung sind mit sofortiger Wirkung Staatsangehörige des Bundesstaat Deutschland und besitzen die Staatsangehörigkeit Deutschland. Das Gesetz zur Staatsangehörigkeit vom 14. April 2016, wie ein Verwaltungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 02. Mai 2016, wurden bereits erlassen.

 

§ 2d. Mit diesem Dekret Nr. 27, Gesetz Nr. 23, ist die temporäre Wirkung von Dekret Nr. 23, Gesetz Nr. 19, aufgehoben.

 

§ 2e. Das Meldeamt zur Aufnahme neuer Staatsbürger ist nunmehr unverzüglich zu schaffen und auf den entsprechenden Seiten und Unterlagen zu veröffentlichen. Über die Herausgabe von Bestätigungserklärungen und sonstiger Dokumente, hat der Planungsstab in einer Frist bis einschließlich 15. Juni 2019 zu entscheiden.

 

§ 2f. Alle weiteren Bestandteile des neuen Staatswesens mögen in Einklang mit dem Willen der Bürger des Bundesstaat Deutschland entwickelt werden. Bei den Entscheidungen sollen Anregungen und Vorschläge der Bürger Berücksichtigung finden. Die Räte sind dazu aufgerufen, die notwendige Transparenz für alle Bürger insoweit zu schaffen, als das dieses Staatswesen keinen Schaden nehmen kann, aber der Volksentscheid in Richtungsentscheidungen vorrangige Bedeutung behält.

 

   

Dieses Dekret Nr. 27 und somit das Gesetz Nr. 23, wird heute am 30. April 2019, 21.30 Uhr europäische Sommerzeit durch die Räte und somit den Planungsstab dieser Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, für den föderalen Bundesstaat Deutschland, mit der Rechtswirksamstellung vom 11. Oktober 2015, sowie mit und durch ihren Rechtsstand des Reichsverwesers mit der Rechtsstellung vom 28. Oktober 1918, wie ebenso mit der Rechtswirksamstellung des Staatswesens, wie der Kernverfassung vom 04. April 2016, rechtswirksam erlassen.
[close]
« Letzte Änderung: 6. Mai 2019, 19:34:59 von Staatstragender »
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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #313 am: 7. Mai 2019, 03:17:17 »
Nur blöd, dass das von den rund 7,7 Milliarden Menschen auf der Welt praktisch niemanden interessiert.
 

Offline Gutemine

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Re: Uwe Voßbruch (Verfassunggebende Versammlung)
« Antwort #314 am: 12. Juni 2019, 13:36:56 »
Die Verfassunggebende Versammlung hat jetzt einen eigenen Staatenschlüssel und eine Anerkennung bei der UN beantragt.

Vielleicht kann die vielen wertvollen Schriftstücke jemand speichern und zu einem sinnvollen pdf umformen.  ;D

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/korrespondenz.html?fbclid=IwAR2ZS7t3kY3W8-nu9mgKOk6etsR5XkTtuAGc_HouB6wk9R4ME8V5D1JBBkg
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