Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 97140 mal)

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Offline Happy Hater

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Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« am: 10. November 2016, 18:42:48 »
Nachdem mir in der letzten Zeit sogar zwei Fälle bekannt geworden sind, in denen die österreichischen Gerichte und Behörden auf ziemlich resolute Art auf die strafbaren Umtriebe von Staatsleugnern reagiert haben, erlaube ich mir, dazu ein eigenes Thema zu eröffnen, vor allem auch weil weitere Reaktionen von Gerichten oder Behörden in Österreich folgen können, die in kein bereits bestehendes Thema passen.

Diese Berichte können dann hier gesammelt ein Zuhause finden.

Anfangen möchte ich mit folgendem Fall:

Zitat
Aggressiver OPPT-Anhängerin droht Einweisung

Eine Anhängerin der Gruppe One People’s Public Trust (OPPT), die den Staat ablehnt, hat im oberösterreichischen Innviertel zweimal Polizisten attackiert. Nach ihrer Verhaftung stellte sie Millionenforderungen an die Justiz. Nun droht ihr eine Einweisung.

Quelle: http://orf.at/stories/2365406/

Die Frau hat offenbar Polizisten angegriffen und später auch mit einem Messer bedroht. Aufgefallen war die Frau der Polizei durch selbstgebastelte Kennzeichen.

Zitat
Die Psychiaterin Adelheid Kastner kam zu dem Schluss, dass sie nicht zurechnungsfähig, aber sehr gefährlich sei. Es könne durch die Frau durchaus zu Übergriffen mit schwerwiegenden Folgen kommen, heißt es in der Expertise.

Daher hat die Staatsanwaltschaft nun den Strafantrag zurückgezogen und will stattdessen die Unterbringung der Frau in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Ein Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.

Quelle mit der gesamten Story: http://ooe.orf.at/news/stories/2807365/


Einen zweiten Fall, den zwar Gutemine schon in einem anderen Thread gepostet hat, möchte ich hier auch gleich nochmal wiedergeben, weil er so herrlich ist und mir ein Grinsen auf's Gesicht zaubert:

Zitat
„Reichsbürgerin“ aus Kärnten abgeschoben

Eine 45 Jahre alte Deutsche ist heute in Kärnten festgenommen und nach Slowenien abgeschoben worden. Sie soll Mitglied der staatsfeindlichen „Reichsbürger“ sein, es wurde ein Aufenthaltsverbot verhängt.

Die Frau, die einer "staatsfeindlichen Verbindung" angehört, wurde mit einem Aufenthaltsverbot belegt und abgeschoben. Neun Polizisten haben sie Zuhause abgeholt und zum Grenzübergang nach Slowenien gebracht.

Warum die Österreicher eine Deutsche nach Slowenien abschieben? Ganz einfach, weil EU-Bürger die in Österreich ein Aufenthaltsverbot haben, in den nächstgelegenen EU-Mitgliedstaat abgeschoben werden.  ;D

Da sie in Kärnten gewohnt hat, war das in ihrem Fall Slowenien.

Ich zitiere:

Zitat
Sie wurde wie gesetzlich vorgesehen zum nächsten EU-Grenzübergang gebracht. Im konkreten Fall wurde die Frau deshalb nach Slowenien abgeschoben. Gegen sie wurde ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Um nach Deutschland zu gelangen, müsste sie daher über die Nachbarländer reisen oder ein Flugzeug nehmen.

Der ganze Bericht: http://kaernten.orf.at/news/stories/2808131/

 :))

Ja, in Österreich fackeln wir nicht lange. Rechtsstaatliche Garantien gibt es, aber das Recht wird auch rigoros durchgesetzt. Da haben die Staatsleugner einen schweren Stand.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #1 am: 10. November 2016, 18:56:49 »

Warum die Österreicher eine Deutsche nach Slowenien abschieben? Ganz einfach, weil EU-Bürger die in Österreich ein Aufenthaltsverbot haben, in den nächstgelegenen EU-Mitgliedstaat abgeschoben werden.  ;D

Da sie in Kärnten gewohnt hat, war das in ihrem Fall Slowenien.

Ich zitiere:

Zitat
Sie wurde wie gesetzlich vorgesehen zum nächsten EU-Grenzübergang gebracht. Im konkreten Fall wurde die Frau deshalb nach Slowenien abgeschoben. Gegen sie wurde ein unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Um nach Deutschland zu gelangen, müsste sie daher über die Nachbarländer reisen oder ein Flugzeug nehmen.

Was machen jetzt die Slowenen? Wenn die jetzt in den nächstgelegenen Staat abschieben geht's zurück nach Österreich: Reichsbürger-Ping-Pong, das aber schnell abgebrochen wird, weil sie in Österreich in den Knast kommt. Ob das alles so gut überlegt ist?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline Happy Hater

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #2 am: 10. November 2016, 19:16:11 »
Was machen jetzt die Slowenen? Wenn die jetzt in den nächstgelegenen Staat abschieben geht's zurück nach Österreich: Reichsbürger-Ping-Pong, das aber schnell abgebrochen wird, weil sie in Österreich in den Knast kommt. Ob das alles so gut überlegt ist?

Also falls die Frage ernst gemeint ist (kann gerade nicht so gut rauslesen, ob es nur ein Spaß ist): Ich kann mir nicht vorstellen, dass Slowenien in ein Land abschiebt, in welchem ein Aufenthaltsverbot für die Person besteht.

Persönlich glaube ich ja, dass die Dame einfach (illegal) versuchen wird, wieder über die Grenze nach Österreich in ihre Wohnung zu gelangen. Ich weiß gar nicht, was die genauen Konsequenzen sind, wenn sie wieder in Österreich erwischt wird, aber irgendwann jedenfalls eine Haftstrafe, das ist klar.


Mod: Ich habe das Zitat gekürzt. Die Moderation bittet Euch, auch im Namen unseres geliebten gerechten Herrschers, Zitate auf den relevanten Teil zu kürzen. Das Forum wird dadurch für die vielen Leser erheblich übersichtlicher.
« Letzte Änderung: 10. November 2016, 20:23:52 von Finanzbeamter »
 

Offline Rolly

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #3 am: 11. November 2016, 11:07:50 »
@Mod: "Herrscher"? Ich dachte unser Autraggeber ist die Firmenleitung, vertreten von Frau M., Herrn d.M. und Herrn M.??? Jetzt bin ich völlig verwirrt wem ich hier eigentlich diene, gibt es etwa ein geheimes König- oder Kaiserreich?
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Offline Finanzbeamter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #4 am: 11. November 2016, 11:15:09 »
@Mod: "Herrscher"? Ich dachte unser Autraggeber ist die Firmenleitung, vertreten von Frau M., Herrn d.M. und Herrn M.??? Jetzt bin ich völlig verwirrt wem ich hier eigentlich diene, gibt es etwa ein geheimes König- oder Kaiserreich?
Teiler meiner Antwort könnte sie verunsichern!
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Offline Rolly

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #5 am: 11. November 2016, 11:27:54 »
Teiler meiner Antwort könnte sie verunsichern!
Ich bin schon verunsichert, deshalb ja meine Frage. Und was ist jetzt schon wieder ein Teiler? Kenne ich nur aus der Mathematik (a ist teiler von b oder so ähnlich), muß sich mein Sohn gerade damit rum schlagen...
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Offline Finanzbeamter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #6 am: 11. November 2016, 11:32:57 »
Na gut dann lass das R beim Teiler weg dann ist zumindest diese Verunsicherung weg. Was die anderen Antworten angeht müsste ich dich leider in den Keller zu den hungrigen Reptos bringen wenn du die volle Wahrheit hören würdest.
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Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #7 am: 11. November 2016, 15:03:31 »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline mako

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #8 am: 11. November 2016, 22:41:18 »
Und es geht weiter:

Staatsverweigerer bei Kontrolle aufgeflogen

Mit Fantasiekennzeichen am Pkw haben Polizisten Donnerstagfrüh in St. Florian (Bezirk Linz-Land) zwei Angehörige des selbst ernannten „Staatenbundes“ gestoppt. Diese kündigten an, Anzeige gegen die Anhaltung zu erstatten, so die Polizei.


Quelle und weitere Infos: http://ooe.orf.at/news/stories/2808397/
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #9 am: 11. November 2016, 23:17:56 »
Danke für den Thread - finde es als Ösi sehr lobenswert und spannend, dass die Behörden (endlich) beginnen bei den Volldeppen (mein persönlichedr Überbegriff für Souveräne, Freeman, OPPTler etc.) durchzugreifen.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #10 am: 14. November 2016, 09:40:31 »
Die österreichische Polizei-Spezialeinheit "Cobra" gilt als eine der besten polizeilichen Spezialeinheiten der Welt, ein Ruf den diese Einheit mit Siegen bei einschlägigen internationalen Wettbewerben immer wieder verteidigt.

Wenn jemand also meint, er kann den Staat Österreich ablehnen und deswegen Richter und Gerichtsvollzieher bedrohen, dann kann es gut sein, dass ziemlich schnell die Cobra in dessen Wohnung steht und ihn mitnimmt.

Zitat
Cobra-Einsatz wegen Staatsverweigerers

Im Bezirk Braunau am Inn hat das Einsatzkommando Cobra einen „Staatsverweigerer“ festgenommen, so die Polizei. Er hatte eine Zwangsversteigerung verhindern wollen und einen Richter und einen Gerichtsvollzieher gefährlich bedroht.

Quelle und gesamte Story: http://ooe.orf.at/news/stories/2808678/
 
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Offline Das Chaos

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #11 am: 14. November 2016, 09:44:05 »
Die österreichische Polizei-Spezialeinheit "Cobra" gilt als eine der besten polizeilichen Spezialeinheiten der Welt, ein Ruf den diese Einheit mit Siegen bei einschlägigen internationalen Wettbewerben immer wieder verteidigt.

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Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #12 am: 14. November 2016, 11:03:35 »
He, da heben ja welche den rechten Arm!

Verzeihlich, weil einige auch den linken heben.
 

Offline hair mess

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #13 am: 14. November 2016, 12:41:57 »
Das Heben des Linken Arms zur Bildung eines gleichmäßigen Bildes mag ja noch angehen.
Wer aber den Linken Arm nur hebt um gleich der mäßigen Bildung und dem daraus entspringenden, willentlichen Heben des rechten Arms dieses zu ermöglichen hat bei einer Spezialeinsatztruppe außer dem Gleichgewicht nichts zu suchen. 
Das angesprochen Heben des rechten Arms war die Idee eines Österreichers.
Naheliegend ist der Gedanke schon.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #14 am: 24. November 2016, 11:39:38 »
Dieser Artikel, den der User "nachdenklich" im Monika Unger Thread gepostet hat, gehört auch hierhin, weil es erneut zeigt, dass die Republik Österreich auch gerne mal die großen Geschütze gegen Staatsleugner auspackt, wenn sie (vermutlich) kriminell gehandelt haben.

http://steiermark.orf.at/news/stories/2810786/

Ich zitiere hier den Teil des Artikels, den ich hervorheben möchte und um den es mir geht:

Zitat
Laut ihrer Website ermittelte der Verfassungsschutz gegen Unger wegen Hochverrats, und die Sympathisanten nehmen die meisten ihrer Aussagen durchaus ernst.

Natürlich handelt es sich um die Aussage von Unger selber, das Ganze ist also mit Vorsicht zu genießen.
Ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen, dass der Verfassungsschutz zumindest einem Anfangsverdacht in Bezug auf "Hochverrat" nachgegangen ist.

Hier zitiere ich euch mal § 242 (österreichisches) StGB - Hochverrat:

Zitat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Wie ihr sehen könnt, ist hier schon die feste Untergrenze der Strafe bei einer Verurteilung 10 Jahre Freiheitsstrafe. Nun ja, Hochverrat ist nun einmal auch nicht gerade ein Kavaliersdelikt.

Ich kann mir nun durchaus vorstellen, dass in Bezug auf Hochverrat die Ermittlungen eingestellt wurden, z.B. weil eben die notwendige Drohung mit Gewalt nicht mit der für diesen Straftatbestand notwendigen Eindeutigkeit vorhanden war.

Staatsleugner in Österreich sollten sich aber dennoch vergegenwärtigen, dass sie sich hier auf einem schmalen Grat bewegen: Wer tatsächlich meint, er müsse seiner eigenen selbst geschriebenen Verfassung folgen und dann auf Grund dessen beispielsweise die Polizei oder andere Behörden eindeutig mit Gewalt bedroht, sollten sie nicht nach dieser "neuen Verfassung" handeln, der erfüllt den Tatbestand des § 242 StGB.

Das führt dann für 10 Jahre in den Knast, oder (im wohl besseren Fall für den Betroffenen) wegen Unzurechnungsfähigkeit in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie.
 
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