Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 94352 mal)

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Offline Gutemine

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Anklage gegen einen weiteren Beamten erhoben:


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10. Juli 2017, 18:54 Uhr
Georgensgmünd
Zweiter Polizist angeklagt

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In der Causa "Reichsbürger von Georgensgmünd" hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Polizisten angeklagt. Dem 51-jährigen Kommissar wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. In seiner Wohnung waren nach dem SEK-Einsatz von Georgensgmünd, bei dem ein Beamter von einem sogenannten Reichsbürger erschossen wurde, unter anderem Wurfsterne gefunden worden. Überdies soll der Beamte die Datenbank der Polizei missbraucht haben. So habe er laut Oberstaatsanwältin Anita Traud einmal dem "Reichsbürger" übermittelt, dass dieser auf Waffen überprüft werden soll. Angeklagt in dem Fall wurde zuvor bereits ein 50-jähriger Beamter. Dieser sollte ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen auf der Anklagebank sitzen. Das Landgericht sah dazu aber keinen hinreichenden Grund und will das Verfahren nur am Amtsgericht verhandelt wissen - und nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt.
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/georgensgmuend-zweiter-polizist-angeklagt-1.3581517

Sehr viel ausführlicher:
http://www.nordbayern.de/region/reichsburger-schusse-weiterer-polizist-unter-anklage-1.6348902
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Die WELT über Wolfgang Plan:

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Das Ende von „Regierungsbezirk Wolfgang“ in Georgensgmünd
Von Bernard Darko, Aleksandra Bakmaz | Stand: 16:55 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten
Vor dem Prozess gegen "Reichsbürger" in Nürnberg

Weil er einen Polizisten erschossen hat, steht „Reichsbürger“ Wolfgang P. demnächst wegen Mordes vor Gericht. Nachbarn rätseln, wie es dazu kommen konnte – nichts habe auf seine Gewaltbereitschaft hingewiesen.

Die Grenzen des „Regierungsbezirks Wolfgang“ sind noch da. Um sein Grundstück hat der Hausherr lange, gelbe Linien gezogen, gewissermaßen sein Revier abgesteckt. Und wer die Botschaft noch immer nicht verstanden hat, dem sei ein Blick auf den Briefkasten empfohlen. Auf einem angenagelten Schild steht unter einem Hinweis auf die Territorialverhältnisse eine ziemlich klare Ansage: „Mein Wort ist hier Gesetz!“

Als der deutsche Staat Mitte Oktober 2016 in Form der Polizei von Rechts wegen anrückt und ihm seine Waffen abnehmen will, sieht der Bewohner rot. Im Haus feuert er laut Anklage mehrere Schüsse auf Beamte ab, einer von ihnen wird tödlich getroffen, zwei weitere verletzt.

Gut zehn Monate nach dem Drama im südlich von Nürnberg gelegenen Georgensgmünd startet am Dienstag (29. August) gegen P. der Prozess in Nürnberg. Der Vorwurf: Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf eine Bewegung, die lange kaum jemand auf dem Zettel hatte: die „Reichsbürger“.

Für sie ist die Bundesrepublik eine Fata Morgana, kein souveräner Staat, nichts weiter als ein Unternehmen, das manche Anhänger auch als „BRD GmbH“ bezeichnen. „Reichsbürger“ zimmern sich ihre eigene Welt jenseits vom Staat – samt offiziell anmutender Dokumente, die sie als Teil dieser anderen Ordnung ausweisen.
Der Reichsbürger gab Selbstverteidigungskurse

Vor dem Anwesen von Wolfgang P. rätselt Peter Bauer, wie es mit seinem Bekannten so weit kommen konnte. Bauer wohnt ein paar Häuser weiter. P. kenne er schon von Kindesbeinen an. Jahrelang habe er ein Kampfsportstudio betrieben und für die Gemeinde und Schulen im Ort Selbstverteidigungskurse angeboten – das habe er schon „fast als Friedensbotschaft“ verstanden.

Wie wurde aus einem Friedensbotschafter ein Gewalttäter? Das könne wohl nur der Schütze selbst beantworten, sagt Bauer. Dass er aggressiv werden könnte – dafür habe es keine Hinweise gegeben. Dass sich P. aber einmal vehement gegen eine Abwasserabgabe der Gemeinde gestemmt habe, sieht Bauer nun als Hinweis auf eine staatskritische Gesinnung.

Und P. ist nicht der Einzige: Für das erste Quartal 2017 geht der Bundesverfassungsschutz von deutschlandweit rund 12.600 Anhängern der „Reichsbürger“-Szene aus. Seit Ende 2016 – damals wurde das Potenzial auf rund 10.000 geschätzt – habe sich deren Zahl damit um etwa ein Viertel erhöht.

In Bayern wird mit mindestens 3000 „Reichsbürgern“ gerechnet. Mit zwei von ihnen hat Roland Frick schon Bekanntschaft gemacht. Frick ist Bürgermeister der beschaulichen Gemeinde Pliening – dem Sitz der „administrativen Regierung“ des sogenannten „Bundesstaats Bayern“. „Reichsbürger“ lenken von dort aus die Geschicke ihrer fiktiven Regierung.

Im Sommer 2014 kamen erstmals zwei „Reichsbürger“ in Fricks Büro und legten ihm ihre Weltanschauung dar. „Sie wollten ihre Ausweise abgeben, weil sie den Staat nicht anerkennen“, berichtet Frick. Im Gemeindeleben spielten die beiden zwar keine Rolle. Und doch sei er seit dem Vorfall in Georgensgmünd aufmerksamer geworden, sagt der Bürgermeister.

Aber wie umgehen mit dem Phänomen „Reichsbürger“? Das kommt ganz darauf an, wen man vor sich hat. Denn „Reichbürger“ ist nicht gleich „Reichsbürger“, heißt es aus dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz.

Verschwörungstheoretiker, Querulanten, Neonazis

Man habe es mit einer Splitterbewegung, der unterschiedliche Menschen angehören, zu tun: Verschwörungstheoretiker, psychisch Kranke, Staatsverdrossene, Querulanten und Neonazis. Aber sobald Waffen ins Spiel kommen, kann es mitunter gefährlich werden – wie im Fall Wolfgang P.

Die Gemeinde Georgensgmünd bekommt es offiziell Ende 2015 zum ersten Mal mit P. zu tun. Damals habe er zunächst einen Abstammungsnachweis verlangt, sagt Bürgermeister Ben Schwarz. Daran sei per se nichts verdächtig, schließlich kämen solche Anfragen ja auch von Leuten, die Familienforschung betrieben. Einige Zeit später habe P. aber dann im Beisein zweier Zeugen im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

„Sonderbar“ habe P. gewirkt, manche Anwohner hätten wohl über ihn getuschelt, sagt Schwarz. Der Bürgermeister holt ein Dokument hervor, eine „Lebenderklärung“, die offenbar von P. stammt und sogar in einem Lokalblatt als Inserat auftaucht.
„Lebenderklärung“ mit roten Fingerabdrücken

In Handschrift heißt es dort, er, P., sei „der lebendige beseelte und selbstbewusste Manne aus Fleisch und Blut nach der päpstlichen Bulle von 1540“. Und an anderer Stelle: „Ich bin immer noch am Leben und weder auf hoher See, noch sonst irgendwo im Universum verschollen.“ Unterschrieben ist die Erklärung von zwölf Zeugen, die samt Verfasser ihre Fingerabdrücke in roter Farbe auf dem Papier hinterlassen haben.

Im Frühjahr 2016 wird das Landratsamt auf den Hobbyjäger aufmerksam, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde bei P. keinen Erfolg hat. Später wird der Besitzer von rund 30 Waffen als nicht länger zuverlässig eingestuft, verweigert aber im Sommer mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück.

Irgendwann steht dann ein Spezialeinsatzkommando vor der Tür. Die Lage eskaliert – und aus dem „Regierungsbezirk Wolfgang“ wird ein Tatort.
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https://www.welt.de/regionales/bayern/article167937762/Das-Ende-von-Regierungsbezirk-Wolfgang-in-Georgensgmuend.html#Comments

Und schon ein erster Kommentar, der den Täter verteidigt: Nächtlicher Überfall!
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Noch ein Artikel zum Prozessbeginn.


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„Mein Wort ist hier Gesetz“

Justiz Verschwörungstheoretiker, Neonazis oder einfach Spinner? Die Bewegung der „Reichsbürger“ wurde lange nicht ernst genommen. Bis Wolfgang P. in Georgensgmünd einen Polizisten erschoss. Kommende Woche beginnt der Prozess Von Bernard Darko und Aleksandra Bakmaz, dpa

Georgensgmünd/München Die Grenzen des „Regierungsbezirks Wolfgang“ sind noch da. Um sein Grundstück hat der Hausherr lange gelbe Linien gezogen, gewissermaßen sein Revier abgesteckt. Und wer die Botschaft noch immer nicht verstanden hat, dem sei ein Blick auf den Briefkasten empfohlen. Auf einem angenagelten Schild steht unter einem Hinweis auf die Territorialverhältnisse eine ziemlich klare Ansage: „Mein Wort ist hier Gesetz!“

Als der deutsche Staat Mitte Oktober 2016 in Form der Polizei anrückt und ihm seine Waffen abnehmen will, sieht Wolfgang P. rot. Aus dem Haus heraus feuert er mehrere Schüsse auf Beamte ab, einer wird tödlich getroffen, zwei verletzt.

Gut zehn Monate nach dem Drama im südlich von Nürnberg gelegenen Georgensgmünd startet am kommenden Dienstag der Prozess gegen P. Vorwurf: Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Und wenn er vor Gericht steht, wird einmal mehr eine Bewegung in den Fokus rücken, die lange kaum jemand auf dem Zettel hatte: die „Reichsbürger“.

Für sie ist die Bundesrepublik eine Art Fata Morgana, kein souveräner Staat. Vermeintliche Belege dafür finden „Reichsbürger“ zuhauf. Einige sagen, Deutschland sei noch im Krieg und werde von den Siegermächten kontrolliert. Andere erklären, das Grundgesetz sei keine Verfassung – und basteln sich ihre eigene Grundordnung samt dazugehörigen Ausweispapieren.

Vor dem verlassenen Haus des Angeklagten steht Peter Bauer und rätselt, wie es mit seinem Bekannten so weit kommen konnte. Bauer wohnt ein paar Häuser weiter. P. kenne er schon von Kindesbeinen an. Jahrelang habe er ein Kampfsportstudio betrieben und für die Gemeinde und Schulen im Ort Selbstverteidigungskurse angeboten – das habe er schon „fast als Friedensbotschaft“ verstanden.

Doch wie wurde dann aus einem Friedensbotschafter ein Gewalttäter? Das könne wohl nur der Schütze selbst beantworten, sagt Bauer. Es habe keine Hinweise gegeben, dass er aggressiv werden könnte. Einmal habe P. sich heftig gegen eine Abwasserabgabe der Gemeinde gewehrt. Zwar klage jeder mal über Steuern, sagt Bauer. Aber im Rückblick werde ihm einiges klar.

„Er hat sich so definiert“, fasst Bauer zusammen: „Er hat seinen eigenen Staat mit seinen eigenen Gesetzen. Und die Bundesrepublik Deutschland hat auf seinem Staatsgebiet nichts verloren und darf dementsprechend keine Steuern gegen ihn erheben.“ Der Nachbar kann nur den Kopf darüber schütteln. „Er hat sich da eben seine Theorie zusammengeschustert.“

Es ist nicht nur die Theorie von Wolfgang P. Für das erste Quartal 2017 geht der Bundesverfassungsschutz von deutschlandweit rund 12600 Anhängern der „Reichsbürger“-Szene aus. Seit Ende 2016 – damals wurde das Potenzial auf rund 10000 geschätzt – habe sich deren Zahl damit um etwa ein Viertel erhöht. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ dürfte also noch steigen.

In Bayern geht das Landesamt für Verfassungsschutz von mindestens 3000 „Reichsbürgern“ aus. Mit zwei von ihnen hat Roland Frick schon Bekanntschaft gemacht. Frick ist Bürgermeister der oberbayerischen Gemeinde Pliening – dem Sitz der „administrativen Regierung“ des „Bundesstaats Bayern“. „Reichsbürger“ lenken von dort aus die Geschicke ihrer fiktiven Regierung. Ein kleines Einfamilienhaus im Ortsteil Landsham mit kleinem Garten und noch kleinerer Auffahrt soll das „Innenministerium“ sein. Auf dem Briefkasten steht „Poststelle“ – mehr deutet nicht auf die vermeintliche Hoheit des Ortes hin.

Im Sommer 2014 kamen zwei „Reichsbürger“ zum ersten Mal in Fricks Büro und legten ihm ihre Weltanschauung dar. „Sie wollten ihre Ausweise abgeben, weil sie den Staat nicht anerkennen“, berichtet Frick. Die Ausweise warf das Paar in den Gemeinde-Briefkasten. Aber sonst seien die beiden unauffällig, nicht bösartig. Und im Gemeindeleben spielten sie keine Rolle.

Doch seit dem Vorfall in Georgensgmünd schaue er genauer hin, sagt Frick. Der Bürgermeister war bei der Kripo. „Seit das mit dem Kollegen war, ist das Thema nicht nur stärker präsent, sondern ich würde das auch nicht mehr abtun als Spinnerei.“ Auch der Staat schaut nun genauer hin: Seit Georgensgmünd gab es viele Razzien gegen mutmaßliche Anhänger der Szene.

Aber wie umgehen mit dem Gesamtphänomen „Reichsbürger“? Das kommt wohl ganz darauf an, wen man vor sich hat. Denn „Reichbürger“ ist nicht gleich „Reichsbürger“, wie der Verfassungsschutz in Bayern erklärt. Es handele sich um eine Splitterbewegung, der ganz unterschiedliche Menschen angehören. In den einschlägigen Milieus fänden sich etwa Neonazis, die die ehemaligen ostdeutschen Gebiete im heutigen Polen und Russland zurückhaben wollten, sagt Birgit Mair vom Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung in Nürnberg. Es gebe zudem Leute mit Finanznöten, die im Internet nach Lösungen suchten, dann jedoch an „Scheinangebote“ sogenannter Reichsbürger gerieten. Aber auch psychisch Kranke tummelten sich in der Bewegung. Und so mancher Querulant.

Gerichtsvollzieher gehören zu den wenigen in der Justiz, die sich der direkten Konfrontation mit den „Reichsbürgern“ aussetzen müssen. Wie gefährlich so ein Zusammentreffen werden kann, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2012: In Sachsen wird ein Gerichtsvollzieher beim Eintreiben von Steuern festgehalten und schikaniert – vom sogenannten „Deutschen Polizei Hilfswerk“, einer „Reichsbürger“-Polizei.

Sobald Waffen ins Spiel kommen, kann es gefährlich werden. Das zeigte sich schon vor dem Fall Wolfgang P.: Im August 2016 schoss ein „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt auf Polizisten, die bei einer Zwangsräumung helfen sollten. Im Oktober soll der Prozess gegen den Schützen Adrian U. beginnen, einem früheren Mister Germany. Pikantes Detail: Nach Informationen von RBB und MDR soll Wolfgang P. Kontakt zu U. gehabt haben.

Die Gemeinde Georgensgmünd bekommt es offiziell Ende 2015 zum ersten Mal mit P. zu tun. Damals habe er zunächst einen Abstammungsnachweis verlangt, sagt Bürgermeister Ben Schwarz. Daran sei nichts verdächtig, schließlich kämen solche Anfragen auch von Leuten, die Familienforschung betrieben. Einige Zeit später habe P. aber dann im Beisein zweier Zeugen im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

„Sonderbar“ habe P. gewirkt, sagt Schwarz. Der Bürgermeister holt ein Dokument hervor, eine „Lebenderklärung“, die offenbar von P. stammt und in einem Lokalblatt als Inserat auftaucht. In Handschrift heißt es, er, P., sei „der lebendige beseelte und selbstbewusste Manne aus Fleisch und Blut nach der päpstlichen Bulle von 1540 (…)“. Und an anderer Stelle: „Ich bin immer noch am Leben und weder auf hoher See, noch sonst irgendwo im Universum verschollen.“ Unterschrieben ist die Erklärung von zwölf Zeugen, die samt Verfasser ihre Fingerabdrücke in roter Farbe hinterlassen haben.

Im Frühjahr 2016 wird das Landratsamt auf den Hobby-Jäger aufmerksam, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde keinen Erfolg hat. Später wird der Besitzer von rund 30 Waffen als nicht länger zuverlässig eingestuft, verweigert aber im Sommer mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück. Irgendwann steht dann ein Spezialeinsatzkommando vor der Tür. Die Lage eskaliert – und der „Regierungsbezirk Wolfgang“ wird zum Tatort. Von Bernard Darko und Aleksandra Bakmaz, dpa
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Es gibt bereits die ersten Infos, zum Teil mit imho geradezu aberwitzige Aussagen:

http://www.infranken.de/regional/roth/mordprozess-gestartet-reichsbuerger-von-georgensgmuend-habe-aus-notwehr-gehandelt;art165839,2853125

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Reichsbürger
Mordprozess gestartet: "Reichsbürger" von Georgensgmünd habe aus Notwehr gehandelt
Der Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger von Geogensgmünd im Kreis Roth ist am Dienstag in Nürnberg gestartet.

von CHRISTIAN PACK DANIELA DEEG

Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstagmorgen vor dem Oberlandesgericht der Mordprozess gegen Wolfgang P. begonnen, der der Reichsbürger-Bewegung zugeordnet wird.

Der 49-Jährige aus dem mittelfränkischen Georgensgmünd (Landkreis Roth) soll bei einem Polizeieinsatz in seinem Haus einen Polizeibeamten vorsätzlich erschossen haben.

Bereits vor der Verhandlung gab Susanne Koller, die Verteidigerin des Angeklagten, ein Statement ab. Sie kündigte an, dass ihr Mandant vor Gericht nichts zu den Vorwürfen sagen werde.

Allerdings sei P. bestürzt über den Tod des Polizisten. Die Anwältin bekräftigte die Aussage des 49-Jährigen, dass er die Beamten für Einbrecher gehalten habe. Er habe weder die Martinshörner gehört, noch das Blaulicht gesehen. Zudem konnte er die Polizisten nicht als solche erkennen. Die Verteidigerin erklärte, dass der Einsatz unverhältnismäßig gewesen sei. Ihr Mandant zähle sich auch nicht zur Reichsbürger-Bewegung.

Aus dem Hinterhalt Schüsse abgegeben

Die Anklage sieht es hingegen als erwiesen an, dass der 49-Jährige bei dem Polizeieinsatz am 19. Oktober 2016 "aus dem Hinterhalt Schüsse mit der Folge möglichst vieler tödlicher Verletzungen" abgeben wollte.

Anschließend habe er sich ergeben, um sich dann auf den "angeblich vorgestellten Einbruch zu berufen", "eine Notwehrlage vorzugaukeln" und deshalb möglichst milde bestraft zu werden. Allerdings hätten die Beamten im Vorfeld des Einsatzes Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet.

Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Hobby-Jägers eingezogen werden, weil dieser als nicht mehr zuverlässig eingestuft worden war.

Wegen dessen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung" sei das Sondereinsatzkommando Nordbayern hinzugezogen worden. Laut Anklage bestand die Befürchtung, "die Lage könne nach Eindringen in die Wohnung eskalieren" und der Angeklagte könnte von weiteren Personen unterstützt werden. Mit der Schussabgabe durch die ungeöffnete Wohnungstür hätten die Beamten nicht gerechnet. Wolfgang P. hatte sich, mit Schussweste ausgestattet, hinter einem Mauereck verschanzt. Er feuerte elf Schüsse aus einer Pistole ab. Einen Beamten trafen zwei Kugeln, eine verletzte die Lunge. Der 32-Jährige verstarb in der Nacht zum 20. Oktober an einem Hirnschaden aufgrund der Sauerstoffunterversorgung.

Wolfgang P., der seit dem 20. Oktober 2016 in Untersuchungshaft sitzt, muss sich innerhalb kürzester Zeit radikalisiert haben. Einige Monate zuvor hatte er noch Selbstverteidigungskurse an den Schulen im Umkreis seines Wohnorts angeboten.

P. muss sich wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat bis einschließlich 18. Oktober elf weitere Prozesstage terminiert. Dabei ist offen, ob es bei dieser Anzahl bleibt. "Es hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, ob noch weitere Termine hinzukommen oder möglicherweise auch welche entfallen", sagt ein Justizsprecher.
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Die Verteidigungsstrategie ist imho offensichtlich zum Scheitern verurteilt!
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Na klar, das ist natürlich absolut plausibel, dass sich jemand, der denkt, es wäre ein Einbrecher am Werk, mit schusssicherer Weste und Gewehr ausstattet und einfach mal mehrere Schuss durch die Tür abgibt.
Da muss man ihn doch sofort freilassen dafür! Schließlich war er nur dabei, ein Verbrechen zu verhindern!
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Offline echt?

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Vermutlich ja, sogar danach noch. Allerdings dürfte der Name beim SSL bereits allgemein bekannt sein und auch der unbedarfte User kann mit den vorhandenen Informationen den ganzen Namen problemlos rausfinden, daher wäre das wohl eher "Kosmetik"?
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Offline drxdsdrxds

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Offline Rima882

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Na klar, das ist natürlich absolut plausibel, dass sich jemand, der denkt, es wäre ein Einbrecher am Werk, mit schusssicherer Weste und Gewehr ausstattet und einfach mal mehrere Schuss durch die Tür abgibt.
Da muss man ihn doch sofort freilassen dafür! Schließlich war er nur dabei, ein Verbrechen zu verhindern!

Immerhin ist 2011 ein Mitglied der "Hells Angels" mit einer ähnlichen Story "durchgekommen", nämlich in der Revisionsinstanz durch den Bundesgerichtshof (BGH), genauer: durch den Senat von VRiBGH Fischer, freigesprochen worden. Der dortige Angeklagte hatte im Márz 2010 bei einem SEK-Einsatz auf seinem im Landkreis Neuwied gelegenen Grundstück einen Polizeibeamten durch die geschlossene Haustür hindurch erschossen und sich hinterher darauf berufen, er habe geglaubt, er werde von den "Bandidos" überfallen.

Wie gesagt, der Fall hier ist nur ähnlich und ich würde mal tippen (und hoffen), dass es hier nicht so ausgeht. Denn abgesehen davon halte das BGH-Urteil von 2011 aus mehreren Gründen für falsch.
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 10:54:09 von Rima882 »
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Wie gesagt, der Fall hier ist nur ähnlich und ich würde mal tippen (und hoffen), dass es hier nicht so ausgeht. Denn abgesehen davon halte das BGH-Urteil von 2011 aus mehreren Gründen für falsch.

Ja, ich kenne das Urteil zu dem Hamburger Fall und sehe das auch ähnlich, obwohl (vielleicht auch: weil) ich Laie bin. Es ist für mich was andres, ob der Täter einem Polizisten in Zivil (z.B. in Biker-Kutte) gegenübersteht und sich (angeblich) so durch ihn bedroht sieht, dass er in Notwehr handelt, oder ob ich einfach mal prophylaktisch mit einer Schusswaffe durch eine geschlossene Tür schieße, ohne andeutungsweise zu wissen, wer dahinter ist.
Da gibt es m.E. auch Parallelen zum Fall Pistorius.
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Offline Yun-Yuuzhan

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Na klar, das ist natürlich absolut plausibel, dass sich jemand, der denkt, es wäre ein Einbrecher am Werk, mit schusssicherer Weste und Gewehr ausstattet und einfach mal mehrere Schuss durch die Tür abgibt.
Da muss man ihn doch sofort freilassen dafür! Schließlich war er nur dabei, ein Verbrechen zu verhindern!

Immerhin ist 2011 ein Mitglied der "Hells Angels" mit einer ähnlichen Story "durchgekommen", nämlich in der Revisionsinstanz durch den Bundesgerichtshof (BGH), genauer: durch den Senat von VRiBGH Fischer, freigesprochen worden. Der dortige Angeklagte hatte im Márz 2010 bei einem SEK-Einsatz auf seinem im Landkreis Neuwied gelegenen Grundstück einen Polizeibeamten durch die geschlossene Haustür hindurch erschossen und sich hinterher darauf berufen, er habe geglaubt, er werde von den "Bandidos" überfallen.

Wie gesagt, der Fall hier ist nur ähnlich und ich würde mal tippen (und hoffen), dass es hier nicht so ausgeht. Denn abgesehen davon halte das BGH-Urteil von 2011 aus mehreren Gründen für falsch.

Der Fall mit dem HA liegt komplett anders. Dort hatte die Polizei sich nicht zu erkennen gegeben und der HA war der Meinung da sind Bandidos am werke. Im Fall von Plan wusste er ja, dass die Polizei kommt, die haben ihn auch mehrfach durch die Lautsprecher aufgefordert aufzugeben. Er hat aber hinter der Tür gelauert, schwer bewaffnet und mit Schusssicherer Weste.
 
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Ich bin sogar geneigt zu vermuten, dass es im Hamburger Fall Gründe gab, einen Überfall der "Bandidos" zu befürchten. Plan müsste hingegen schon deutlich darlegen, welche Art von "Einbrechern" er erwartet habe.
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Sollte der Name bis zum Prozessende nicht eigentlich P. heißen? Haben wir da eine prinzipielle Verfahrensweise?

Da er selber eine große Flagge mit dem Namen "Plan" gehisst hatte, die in x Beiträgen zu sehen war, halte ich die Namensnennung hier für akzeptabel. Zumal er nicht "verdächtig" sondern "mutmaßlich" ist.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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29.08.2017 11:20

Mordprozess gegen «Reichsbürger» begonnen

Nürnberg (dpa) - Im Fall des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd hat vor dem Landgericht in Nürnberg der Mordprozess begonnen. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, im Oktober 2016 einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos erschossen zu haben.

Zwei weitere Polizisten wurden dabei verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Hobbyjägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt.

Der Angeklagte lehnte es zum Auftakt der Verhandlung ab, Angaben zu seiner Person zu machen. Er sei anwesend, jeder wisse, wer er sei, erklärte er lediglich. Ein Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich vor Kriminalität und vor Übergriffen durch Institutionen gesorgt. Seit Jahren habe er Waffen besessen.

Die Anwälte des Angeklagten bezeichneten den Polizeieinsatz von Oktober 2016 als «unnötig». Die Polizei hätte ihn beschatten und stellen können, als er unbewaffnet gewesen sei. Zudem erklärten die Anwälte, ihr Mandant sei erschüttert über den Tod des Beamten. Er sehe sich zudem nicht als «Reichsbürger».

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte P. bei dem Einsatz möglichst viele Polizisten verletzen oder töten. Dafür habe er sich in seiner Wohnung hinter einem Mauereck verschanzt - mit Schussmöglichkeit auf seine Wohnungstür. Er habe dabei eine Schutzweste getragen - die geladene Waffe schussbereit. Er habe abgewartet, bis er möglichst viele Beamte habe treffen können - und dann durch die teilverglaste Tür elfmal gefeuert.

«Reichsbürger» erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

Wolfgang P. betritt zu Prozessbeginn das Landgericht Nürnberg-Fürth: Der 49-Jährige hat laut Anklage im Oktober 2016 bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses einen Polizeibeamten erschossen. Foto: Daniel Karmann

Daniel Karmann

Alte Verschlusssiegel der Polizei auf der Haustür des «Reichsbürgers» Wolfgang P. im bayerischen Georgensgmünd: Der 49-Jährige hatte bei einer Razzia im Oktober 2016 einen Polizisten erschossen. Foto: Daniel Karmann

Daniel Karmann
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Der Angeklagte lehnte es zum Auftakt der Verhandlung ab, Angaben zu seiner Person zu machen. Er sei anwesend, jeder wisse, wer er sei, erklärte er lediglich. Ein Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich vor Kriminalität und vor Übergriffen durch Institutionen gesorgt. Seit Jahren habe er Waffen besessen.

Die Anwälte des Angeklagten bezeichneten den Polizeieinsatz von Oktober 2016 als «unnötig». Die Polizei hätte ihn beschatten und stellen können, als er unbewaffnet gewesen sei. Zudem erklärten die Anwälte, ihr Mandant sei erschüttert über den Tod des Beamten. Er sehe sich zudem nicht als «Reichsbürger».
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