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Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

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Der namibische Grottenolm
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Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 123211 mal)

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Offline Don

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1530 am: 2. Oktober 2016, 10:22:14 »

b)  Glauben ernsthaft, das Gericht übermittle an Sie. Dumm, Dümmer, Pudellogik

Also bitte! Alles andere würde doch einen schweren zwischenstaatlichen Konflikt auslösen, den Pudelstan kaum noch diplomatisch gelöst kriegt. Die müssten doch ihre Armeen, die Horden, die Volksmassen in Bewegung setzen....und spätestens dann sieht es gaaaanz düster aus für die BRDGmbH. Statt "Schwerter zu Pflugscharen" heißt es dann: "Toastbrote in Marsch". Toastbrote können Berge versetzen!
 

Offline Maklas

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1531 am: 2. Oktober 2016, 11:19:20 »
Das Gericht hat die Gründe schon veröffentlicht.
Fluchtgefahr und/oder Gefahr der Beeinflussung von Zeugen durch Peter werden als zu groß eingeschätzt, um ihn auf freien Fuß zu lassen.

Die Pudel haben ein ganz anderes Problem:
Die Pressemitteilung ist derart kurz und prägnant formuliert, dass sie darin keine einzelne Rosine zum verdrehen, beschönigen und anschließend in ihrer ganz eigenen Version der Wunschvorstellung KRD zurechtgedreht veröffentlichen können.

Jetzt bleibt ihnen nichts anderes übrig, als eben auf irgendwas zu warten. Egal wie lange. Hauptsache nicht die bittere Realität der Wirklichkeit annehmen. In der sind sie nichts anderes als Versager, die über vier ihrer besten Jahre einem Hirngespinst nachjagten. Wer will sich das schon eingestehen? 
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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1532 am: 2. Oktober 2016, 11:40:03 »
Ich mache mir mal die Mühe und klaube die Pressemitteilung des Gerichts auseinander:

Zitat
Die Kammer geht weiterhin davon aus, dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht und die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlich sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner „Gemeinschaft“ nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen.
Somit besteht nach Auffassung der Kammer also die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruchs (dies zur "Anklage auf wackeligen Beinen").
Eine Fluchtgefahr wird bejaht, ebenso die Verdunkelungsgefahr. Dies wird näher ausgeführt: Fatzke ist nach wie vor "Oberhaupt" einer "Gemeinschaft" bzw. hat seine Adeppen immer noch im Griff. Da einige von diesen als Zeugen geladen sind - ja auch nach Fatzkes Willen aussagen und bitte schön seine Version bestätigen sollen -, liegt es auf der Hand, dass die Gefahr besteht, dass er mit diesen Aussagen "einstudiert" oder sie in anderer Weise beeinflusst. Man sollte dabei auch bedenken, dass zumindest die Kerntruppe ja eine Art Wohngemeinschaft in einem Gebäude, das Fatzke als "sein" Staatsgebiet beansprucht, bildet.

Zitat
Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 19.09.2016 hingewiesen (Nr. 024/2016), wobei klargestellt wird, dass dem Angeklagten nicht Betrug, sondern Untreue zur Last gelegt wird.
Dieser Hinweis dürfte sich auf das Herumreiten des KRD auf dem "fallen gelassenen Betrugsvorwurf" beziehen. Nach allem, was von Seiten des KRD bisher gekommen ist, muss ich annehmen, dass weder Fatzke noch seine Adeppen begriffen haben, was eigentlich "Untreue" im Sinne des StGB ist. Nun, sie werden es wohl bald erfahren.
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Offline kairo

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1533 am: 2. Oktober 2016, 11:53:13 »
Nach allem, was von Seiten des KRD bisher gekommen ist, muss ich annehmen, dass weder Fatzke noch seine Adeppen begriffen haben, was eigentlich "Untreue" im Sinne des StGB ist. Nun, sie werden es wohl bald erfahren.

Glaube ich weniger, auch wenn sie reichlich Gelegenheit dazu haben werden. Was genau Untreue ist (im Gegensatz zu Betrug oder Unterschlagung), ist schon einem normalen juristischen Laien nicht ganz einfach zu vermitteln. Das auf Pudelniveau zu erklären dürfte sehr schwierig werden. Und ein Gericht ist nun mal keine juristische Volkshochschule.
 

Offline Leela Sunkiller

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Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1534 am: 2. Oktober 2016, 12:00:03 »
Das _könnte_ ja eine so wertvolle Erfahrung für Fitzek sein...

Zeuge Jaschke wollte bei der Haftprüfung nicht aussagen und Fitzek der Vollspaten führt dem Gericht vor, wie er seine Leute manipulieren kann. Mit dem Plan, seinem "Chef"buchhalter die Schuld an einer mangelhaften Buchführung zuzuschieben, den dieser erkannte, nicht aussagen wollte und von Fitzek davon überzeugt wurde, doch noch sich selbst in die Shice zu reiten. Großkotzig "überzeugt" er Jaschke zur Aussage.

Tjo, wieder ein mal zu oft die Schnute aufgerissen, er kann es ja nicht lassen. Besser konnte er die tatsächliche Gefahr der Verdunkelung und Einflussnahme nicht live demonstrieren.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1535 am: 2. Oktober 2016, 12:07:13 »
Die Kammer hat bereits im letzten Beschluss recht deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich auf Verurteilungskurs befindet. Denn alle von den Pudels so penibel aufgeführten Investitionen wollte das Gericht nicht als Anlage in stabile Sachwerte gelten lassen.

D.h. noch vor Prozessbeginn hat die Kammer Fitzeks geplante Verteidigungsstrategie durch den Schornstein geblasen.

Dass die Kammer anführt, Fitzek könne seine Jünger manipulieren, ist eine amüsante Nachricht. Bin gespannt, wie sich Martin und Co. im Zeugenstand lächerlich machen werden.

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1536 am: 2. Oktober 2016, 16:29:00 »
@Leela Sunkiller Fatzke erteilt zur Zeit wohl Lektionen im Fach "Wie haue ich mich selbst in die Pfanne?" Darin scheint er ja nun Meister zu sein. Im Grunde hat er seit 2012 auf nichts Anderes hingearbeitet, als sich in die Bredouille zu bringen.

@Tuska Nun ja, diese Verteidigungsstrategie kann ja auch nicht funktionieren. Es ist ja auch interessant zu sehen, dass der ach so überragende Jurist Fatzke sich in seinem Haftprüfungsantrag plötzlich als juristischen Laien bezeichnet. Mir scheint, dass er allmählich auf die Mitleids-Verteidigung umstellt. Allerdings dürfte auch diese Strategie nicht auf die besondere Anteilnahme des Gerichts stossen.
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1537 am: 3. Oktober 2016, 00:26:47 »
Das Gericht hat aus dem ihm Gebotenen eigene Schlüsse gezogen. Es wurde beschrieben, dass der (von Fitzek!) als Chef-Buchhalter benannte Jaschke zuerst nicht aussagen wollte und dies erst dann tat, nachdem sein Guru ihm gut zugeredet hatte. Sozusagen Live-Vorführung von Fitzeks Macht über seine Gurkentruppe.

Dumm nur, dass Fitzek wohl schlicht vergessen hatte, dass Jaschke mit der Koop-Kasse kaum etwas zu tun hatte; das waren wohl eher seine Tochter und insbesondere die Dame, die sich bei der Staatsanwaltschaft als explizit unerfahren dargestellt hat.

Die Anmerkungen des Gerichts zu Betrug etc. könnten übrigens auch in Richtung der bisher recht holprigen Berichterstattung gemeint sein.

Und für die wie immer mitlesenden Pudel habe ich noch einen guten Tipp: Wenn der neue Wahlanwalt sich auf das "bezahlte Lesen" einlässt, solltet ihr ihn nicht mit Esoterik-Machwerken oder Wahngeblubber aus dem Kopp-Verlag nerven. Nicht einmal Herbs schöne neue Welt oder Fitzeks feinstoffliche Engel taugen.
Bezahlt den Mann vielmehr dafür, dass er das Sonnenstaatland-Forum liest - und ich schwöre euch, dass es der Verteidigung hilft. Wie ihr euren Souverän davon überzeugt, weiß ich aber leider nicht.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1538 am: 3. Oktober 2016, 10:46:19 »
Das Gericht hat aus dem ihm Gebotenen eigene Schlüsse gezogen. Es wurde beschrieben, dass der (von Fitzek!) als Chef-Buchhalter benannte Jaschke zuerst nicht aussagen wollte und dies erst dann tat, nachdem sein Guru ihm gut zugeredet hatte. Sozusagen Live-Vorführung von Fitzeks Macht über seine Gurkentruppe.

Ist das noch Dummheit oder bereits eine Form von Kunst die man hier nur nicht verstanden hat  :cyclops:
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1539 am: 3. Oktober 2016, 11:12:48 »
Erstens halte ich Fatzke nicht für einen besonders intelligenten (klugen/gescheiten/weisen ...) Menschen, zweitens aber handelt es sich wohl eher nicht um Dummheit, sondern um eine Eigenschaft, die ich als Vermessenheit bezeichnen möchte.
Fatzke hält sich selbst nun mal einfach für jedem anderen Menschen überlegen, geistig und körperlich, geschmacklich usw., einfach in jeglicher Hinsicht. Wenn er also meint, dass sein "Buchhalter" (der von Buchführung wohl etwa gleich viel versteht wie ich, also sehr wenig) eine Aussage zu seinen Gunsten machen könne, dann hält er diesen auch zur Aussage an und "führt" ihn dem Gericht "vor" (was in doppelter Weise zutrifft). Dass der "Buchhalter" dann eine Erklärung abgibt, die bestätigt, dass Fatzke neben sich keinen weiteren Verantwortlichen bzw. irgendwie eigenständig Handelnden duldete (somit Möglichkeit zum Abschieben von Schuld gekillt), dass keine den Anforderungen an eine auch nur halbwegs ordentliche Buchführung genügende Aufzeichnung über die Verwendung der eingenommenen Gelder existierte (somit die Verantwortungslosigkeit im Umgang mit den Geldern bestätigt) und dass Fatzke ihn dazu angehalten hatte, er selbst sich überdies wissentlich auf dieses Vorgehen bzw. auf seine Rolle eingelassen hatte (somit Fatzke direkt belastet und sich selbst gleich mit), bemerkt Fatzke dann gar nicht, sondern meint, siehe oben, alles laufe so, wie er es sich vorstellt. Dann trifft ihn natürlich die Bestätigung der Anordnung der Untersuchungshaft desto härter, weil er ja voll und ganz davon überzeugt war, alles laufe bestens und er mache immer alles richtig - "weil es legal ist".

In seiner Vermessenheit kann Fatzke das alles wohl nicht wirklich verstehen. Hingegen fragt sich, ob seine Adeppen vielleicht einmal einen Funken Einsicht gewinnen könnten.
Daher versuche ich nun doch einmal, den Tatbestand der Untreue einfach für Laien zu erklären, was angeblich ja kaum möglich sei. Untreue im Umgang mit anvertrautem Geld kann auf zwei wesentliche Merkmale reduziert werden:
- Zweckentfremdung, und
- mangelnde Sorgfalt.
Zur Zweckentfremdung: Wenn A Geld an B gibt, damit B dieses Geld für den Zweck X verwende, aber B verwendet das Geld von A nicht für den Zweck X, sondern für einen beliebigen anderen Zweck Y oder Z, dann ist dies Untreue. Die Art des Zwecks Y oder Z spielt dabei keine Rolle, es kann sich dabei um einen gemeinnützigen, einen wohltätigen oder sogar um einen durchaus im Interesse von A liegenden Zweck handeln, einziges Kriterium ist: Hat A diesen Zweck bei der Widmung des Geldes bestimmt oder nicht?
Zur mangelnden Sorgfalt: Wer Geld annimmt, muss es auch sorgfältig verwalten. Zur Sorgfalt gehört z. B., dass eine angemessene (den Verhältnissen angepasste) Aufzeichnung über das Geld, dessen Anlage und Verwendung geführt wird, in der Regel also eine Buchführung. Fehlt diese und ist deshalb nicht ersichtlich, was aus dem anvertrauten Geld geworden ist, ist dies bereits Untreue.

Eine Anwendung auf den fraglichen Fall erspare ich mir jetzt.
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Offline Maklas

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1540 am: 3. Oktober 2016, 11:39:22 »
Derweil im Kopf der Pudel:
"Willst Du damit andeuten, eine halbherzig mit selbst ausgestellten Barquittungen und Toastbroteinkaufsbons gefüllte Schuhschachtel sei keine angemessene Buchführung zur Verwaltung von siebenstelligen Summen?
Aber, aber... Peter hat doch gesagt, das geht klar!
Wie, Du sagst weiter, Peter sei nur in seiner Selbstüberschätzung überdurchschnittlich begabt? Das hat Peter uns nicht gelehrt. Du musst ein Lügner sein! Das ganze SSL besteht nur aus Lügen!"

Zum Glück gehen Spenden nur noch tröpfchenweise ein. Das ansonsten getätigte Frustfressen könnte die bemerkenswert schlanke Linie aller Krankenhausinsassen gefährden. 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1541 am: 3. Oktober 2016, 11:45:26 »
Aus purer Gehässigkeit gegenüber den mitlesenden Pudeln möchte ich nochmal anmerken:

Fitzek werden besonders schwerer Fälle der Untreue vorgeworfen.

Zitat von: § 263 Abs. 3 StGB
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
   2.    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
   3.    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt
(...)
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1542 am: 3. Oktober 2016, 13:21:31 »
Och, die Pudelversager werden schon noch selbst ein bisschen Nachhilfe in Jura bekommen. Ich denke, dass die StaA sicherlich die Informationen aus den anstehenden Verfahren nutzen wird um dann dem noch verbliebenen kriminellen Rest in den Arsch zu treten. Wäre auch schön wenn die Tochter von Fitzek dran käme, die hat ja offenbar schon dick mit am Rad gedreht, damals.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1543 am: 3. Oktober 2016, 13:59:34 »
Was Fatzkes Adeppen betrifft, ist ja dies bezeichnend:

Zitat
2 Kommentare


1
   

Karin

30. September 2016 um 11:48


Das wars. Aus den ganzen Verfahren kommt er nicht mehr raus. Er wird wohl ein paar Jahre Märtyrerhaft absitzen müssen!
Antworten   

1.1
   

Lldkrd

2. Oktober 2016 um 14:06


Das sehe ich komplett anders!:) Wir werden sehen wer am Ende Recht behällt.;)
http://krd-blog.de/presse-der-koenig-und-der-raeuber/#comment-5242

In der Tat: Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1544 am: 3. Oktober 2016, 14:22:08 »
Die spielen jetzt alle "Macht der Gedanken".
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