Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1291514 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5910 am: 16. Juli 2019, 12:40:33 »
Die Amis mögen Neonazis auch nicht so, wenn sie Verbrechen begehen.
Schätze, das Ende der 419 Jahren wird er nicht erleben.
Und dann kommt ja noch Lebenslänglich dazu ...



Zitat
MIT AUTO IN GRUPPE GERAST :
Lebenslang plus 419 Jahre Haft für Täter von Charlottesville

AKTUALISIERT AM 16.07.2019-07:56
Spoiler
Der Neonazi James Alex Fields hatte im August 2017 eine Frau getötet und 29 Menschen verletzt, als er mit seinem Auto in eine Gruppe Anti-Rassismus-Protestler fuhr. Durch ein Geständnis blieb ihm die Todesstrafe erspart.

Ein bereits zu lebenslanger Haft verurteilter Neonazi ist in den Vereinigten Staaten zu lebenslänglich plus 419 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht im Bundesstaat Virginia verhängte diese Strafe am Montag gegen den 22 Jahre alten James Alex Fields. Er war im August 2017 am Rande einer Neonazi-Demo in Charlottesville mit einem Auto in eine Gruppe von Gegendemonstranten gerast und hatte eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt.

Wegen des Mordes an der 32 Jahre alten Gegendemonstrantin war Fields bereits im vergangenen Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Ende Juni wurde er bereits wegen 29 Hassverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Fields war in dem Verfahren der Todesstrafe entgangen, weil er sich schuldig bekannt hatte.

Fields war aus seiner Heimatstadt Maumee im Bundesstaat Ohio nach Charlottesville gefahren, um an dem Marsch von Rechtsextremisten am 12. August 2017 teilzunehmen. Auf im Prozess gezeigten Videoaufnahmen war zu sehen, wie er sich an rassistischen, antisemitischen und homophoben Sprechchören beteiligte.

Monate zuvor hatte der junge Mann Bilder auf Instagram hochgeladen, auf denen ein Auto in Demonstranten rast. Die Anklage sah darin den Beweis, dass seine Tat geplant war.

Der Aufmarsch von Neonazis und anderen Rassisten in Charlottesville hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt – auch deshalb, weil der amerikanische Präsident Donald Trump kurz danach das Verhalten von Rechtsextremisten und Gegendemonstranten gleichsetzte und von „Gewalt auf vielen Seiten“ sprach.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/lebenslang-plus-419-jahre-haft-fuer-taeter-von-charlottesville-16287086.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5912 am: 16. Juli 2019, 18:04:05 »
In Berlin scheint die Polizei etwas weiter zu sein als in Göttingen, dabei haben die in Berlin doch relativ viele "rechte Sympathisanten/AfDler" wie die Presse immer wieder zu berichten weiß. Wäre auch komisch, wenn sich da seit den 80er-Jahren viel geändert hätte.  ;) ;)

Während in Berlin Nazi-Nikolai also seinen "Presseausweis" abgeben musste, lässt man Wilke in Göttingen ungehindert agieren.  :facepalm:

Zitat
Auch bei dieser Kundgebung spielte er eine maßgebliche Rolle, was sich auch daran zeigt, dass er im Vorfeld am so genannten Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde beteiligt war. Diesmal aber durfte er noch eine andere – privilegierte - Rolle spielen. Noch während der laufenden Kundgebung durfte Wilke, gegen den derzeit mehrere Strafverfahren anhängig sind, den Demonstrationsbereich verlassen und sich im Bereich vor den Gegendemonstranten aufhalten - weil er einen angeblichen Presseausweis vorgezeigt hatte, wobei allerdings unklar ist, wie und wo er diesen erhalten hat.

Zitat
Wieso die Polizei einem rechtsextremen Aktivisten wie Jens Wilke den Status eines Journalisten zuerkannt hat, dazu gab es auf Anfrage vom niedersächsischen Innenministerium nur allgemeine Ausführungen, aber keine konkreten Angaben. Der bundeseinheitliche Presseausweis stelle nicht die einzige Möglichkeit dar, sich als Pressevertreter zu legitimieren, teilte das Ministerium mit. Allgemeine Vorgaben zur Legitimation als Pressevertreter existierten nicht und seien auch nicht beabsichtigt. Grundsätzlich sei die Polizei gegenüber Medienvertretern auskunftspflichtig. Voraussetzung sei, dass sich jemand auch glaubhaft als Medienvertretung legitimieren könne.

Zu der Frage, ob und wie sich Wilke legitimiert habe, hieß es lediglich, dass dieser nach Auskunft der Polizeidirektion Göttingen nebenberuflich als Journalist tätig sei. Ähnlich wie bei seinen früheren Aktivitäten bestand auch bei der Demonstration in Northeim seine Tätigkeit vor allem darin, sich selbst zu filmen und dies auf Facebook zu veröffentlichen. Das Video ist auf einem Blog zu finden, den laut Impressum ein polizeibekannter und mehrfach vorbestrafter Mitstreiter betreibt.
https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Polizei-gesteht-Jens-Wilke-Journalistenstatus-zu

Spoiler
Göttingen Rechtsextremismus Hat Jens Wilke einen Journalisten-Status?

Der vorbestrafte Rechtsextremist Jens Wilke tritt mit einem angeblichen Presseausweis auf – wobei allerdings unklar ist, wie und wo er diesen erhalten hat. Die unter anderem von ihm vertretene rechtsextreme Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ (FKTN) hat schon mehrfach in der Region demonstriert.

Göttingen

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius macht regelmäßig deutlich, wie wichtig ihm die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist. Als im Februar 2017 im Raum Göttingen eine Razzia bei führenden Vertretern der rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“ (FKTN) stattfand, dankte er ausdrücklich der Polizei: „Diese Gruppe von Nazis tritt immer wieder aggressiv und martialisch auf. Führende Mitglieder bezeichnen sich wie selbstverständlich als Nationalsozialisten, es gibt eine klar rassistische und völkische Ausrichtung“, hieß es damals in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig appellierte er: „Wir müssen weiter wachsam bleiben.“

Als Medienvertreter in Northeim

Umso erstaunlicher war das, was sich Ende Juni bei einer Kundgebung in Northeim abspielte, die der einstige Hauptagitator der auch vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Gruppe, Jens Wilke, mitorganisiert hatte. Die Polizei behandelte den in Friedland wohnenden 42-Jährigen als Medienvertreter und erlaubte ihm, sich vor die Absperrgitter zu begeben, wo er - begleitet von Beamten – unter anderem Gegendemonstranten filmte.

Normalerweise sorgt die Polizei dafür, dass Demonstranten und Gegendemonstranten in räumlichem Abstand voneinander gehalten werden. In diesem Fall standen sich Beobachtern zufolge acht Anhänger des rechtsextremen Lagers und rund 60 Gegendemonstranten gegenüber. Jens Wilke trat - wie so oft - als Redner auf.
Aggressive Rhetorik

Der 42-Jährige ist der Polizei seit langem bekannt. Monatelang hatte er einen regelrechten Kundgebungsmarathon in Göttingen und Umgebung veranstaltet und sich sowohl vor Ort als auch in Facebook-Videos mit aggressiver Rhetorik lautstark in Szene gesetzt. Auch bei dieser Kundgebung spielte er eine maßgebliche Rolle, was sich auch daran zeigt, dass er im Vorfeld am so genannten Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde beteiligt war. Diesmal aber durfte er noch eine andere – privilegierte - Rolle spielen. Noch während der laufenden Kundgebung durfte Wilke, gegen den derzeit mehrere Strafverfahren anhängig sind, den Demonstrationsbereich verlassen und sich im Bereich vor den Gegendemonstranten aufhalten - weil er einen angeblichen Presseausweis vorgezeigt hatte, wobei allerdings unklar ist, wie und wo er diesen erhalten hat.

Vermeintliche „Presseausweise“ kann sich jeder im Internet besorgen, ohne irgendeinen Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich journalistisch tätig ist. Um solchem Missbrauch vorzubeugen, hatten sich die Innenministerkonferenz und der Deutsche Presserat darauf verständigt, ab 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis auszugeben. Der Ausweis mit dem Logo des Deutschen Presserates wird nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben und dient gegenüber staatlichen Stellen als Nachweis ihrer journalistischen Professionalität.
Keine konkreten Angaben

Wieso die Polizei einem rechtsextremen Aktivisten wie Jens Wilke den Status eines Journalisten zuerkannt hat, dazu gab es auf Anfrage vom niedersächsischen Innenministerium nur allgemeine Ausführungen, aber keine konkreten Angaben. Der bundeseinheitliche Presseausweis stelle nicht die einzige Möglichkeit dar, sich als Pressevertreter zu legitimieren, teilte das Ministerium mit. Allgemeine Vorgaben zur Legitimation als Pressevertreter existierten nicht und seien auch nicht beabsichtigt. Grundsätzlich sei die Polizei gegenüber Medienvertretern auskunftspflichtig. Voraussetzung sei, dass sich jemand auch glaubhaft als Medienvertretung legitimieren könne.

Zu der Frage, ob und wie sich Wilke legitimiert habe, hieß es lediglich, dass dieser nach Auskunft der Polizeidirektion Göttingen nebenberuflich als Journalist tätig sei. Ähnlich wie bei seinen früheren Aktivitäten bestand auch bei der Demonstration in Northeim seine Tätigkeit vor allem darin, sich selbst zu filmen und dies auf Facebook zu veröffentlichen. Das Video ist auf einem Blog zu finden, den laut Impressum ein polizeibekannter und mehrfach vorbestrafter Mitstreiter betreibt.
Wegen Nötigung und Bedrohung bereits verurteilt

Wilke selbst wurde wegen Nötigung und Bedrohung verurteilt, aktuell laufen bei der Justiz in Göttingen gegen ihn zwei Verfahren wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Bei der damaligen Razzia gegen Wilke und seine Mitstreiter stellten die Ermittler unter anderem sieben Messer, eine Axt, einen Schlagring, eine Machete, zwei Säbel, zwei Teleskop-Schlagstöcke, zwei angespitzte Schlagstöcke, zwei Schreckschusspistolen, eine Einhand-Armbrust mit fünf Pfeilen und Pfefferspray sicher. Göttingens Polizeipräsident Uwe Lührig erklärte damals stolz: „Wir haben heute ein klares Signal gesetzt.“ Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Gera gegen Wilke und weitere Rechtsextremisten - wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Von Heidi Niemann
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5913 am: 16. Juli 2019, 19:44:28 »
Kommt mir aus Deutschland irgendwie bekannt vor:


Zitat
RECHTER WAFFENFETISCH
Salzburger Blaue und ihre Waffenfantasien

Salzburger ÖVP warnt FPÖ vor Attentatszenarien. Proteste gegen Rechtsextreme und Waffennarren auch parteiintern.

16. Juli 2019, 17:14

Salzburg – Daniela Gutschi, Klubobfrau der ÖVP im Salzburger Landtag, ist sonst nicht bekannt für markige Sager. Nach der Amok-Ballerei eines freiheitlichen Mandatars im Flachgauer Bergheim am Freitag, nach dem Bedauern eines Ex-FPÖ-Nationalratskandidaten, dass nicht Landeshauptmann Wilfried Haslauer getroffen wurde, und nach zwei am Dienstag bekannt gewordenen Waffenpostings prominenter FPÖ-Funktionäre reicht es Gutschi ganz offensichtlich: Man brauche in Salzburg kein Klima der Gewalt, keine Waffennarren und keine Parteifunktionäre, "die wild um sich schießen", richtet sie FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek via Aussendung aus.
Spoiler
Schnellfeuergewehre
Gutschi warnt vor Attentatszenarien wie in dem Fall des von einem rechtsextremen Terroristen ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke: "Wie gefährlich eine solche Geisteshaltung sein kann, hat der entsetzliche Vorfall in Kassel gezeigt, als ein CDU-Politiker in seinem eigenen Garten erschossen wurde."

Die schwarze Klubchefin bezieht sich – neben der Schießerei in Bergheim – auf zwei am Dienstag bekannt gewordene Facebook-Einträge. FPÖ-Landtagsabgeordneter Ernst Lassacher postet Kritik am Staat samt Schnellfeuergewehr, der Listennächste nach dem Bergheimer Schützen wiederum teilt seinen Facebook-Freunden mit, dass er schon länger überlege, sich ein Stg 77 A3 zuzulegen. Das Stg 77 A3 ist ein halbautomatisches Sturmgewehr.

Kritik aus den Reihen der FPÖ
Kritik an der Gewaltkultur in der FPÖ kommt aber nicht nur von den anderen Parteien. Die Parteispitze der Halleiner FPÖ kritisiert Parteichefin Svazek in den Salzburger Nachrichten: "Es gibt leider zu wenig Konsequenzen in Bezug auf den Umgang mit Personen mit rechtsextremem und gewaltbereitem Hintergrund." (Thomas Neuhold, 17.7.2019)
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https://www.derstandard.at/story/2000106353559/salzburger-blaue-und-ihre-waffenfantasien
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5914 am: 17. Juli 2019, 10:56:46 »
Report aus München zu VT und der Verbreitung im Netz.
Die Reporter sind wohl auch auf Staatendoofe vor dem RT getroffen

https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/verschwoerungstheorien-mondlandung-social-media-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5915 am: 17. Juli 2019, 11:03:40 »
Das neue "Rückzugsgebiet" für deutsche NeoNazis, die Schweiz. Das wissen wir ja auch von unseren "Reichsbürgern". In der nahen Schweiz ist man auf jeden Fall sicherer was solche Umtriebe betrifft als in Österreich.

Beide Artikel mit Video/Audio

https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/rechtsextremismus-schweiz-101.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-schweiz-rueckzugsraum-fuer-deutsche-rechtsextreme,RWO0Kav

Spoiler
16.07.2019, 14:53 Uhr

Die Schweiz - Rückzugsraum für deutsche Rechtsextreme

Die Schweiz entwickelt sich immer mehr zu einem Rückzugs- und Operationsraum für deutsche Rechtsextremisten. Wie Recherchen des ARD-Politikmagazins report München zeigen, ist das Land wegen seiner liberalen Gesetze für deutsche Neonazis attraktiv.

Seit vielen Jahren engagiert sich die Linken-Politikerin Katharina König-Preuss gegen Rechtsextremismus. Sie ist Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags und gilt als Feindbild für die Neonazi-Szene.

Vor kurzem erhielt sie erneut Drohungen. Die wichtigsten Spuren führen in die Schweiz, zu einer Band mit dem Namen "Erschießungskommando". Der Titel des jüngsten Albums lautet "Henkerszeit". In einem Lied ist von der "Ermordung" der Abgeordneten die Rede, die "rein künstlerischer Natur" gewesen sei. Eine Anspielung auf einen "Erschießungskommando"-Song aus dem Jahr 2016, der den Namen der Politikerin trug und Tötungsphantasien enthielt.
König-Preuss nimmt Drohung ernst

Einschüchtern lässt sich die Abgeordnete davon nicht, doch ernst nimmt sie die Drohungen sehr wohl. Denn derartige Songs seien "eine Nachricht an die Szene", sagt Katharina König-Preuss – an die Szene in Deutschland. Dies sei ihr bei einer Neonazi-Veranstaltung bewusst geworden, die sie als Beobachterin besucht habe. Mehrere Rechtsextreme hätten dort das Lied gesungen, als sie die Linken-Politikerin erblickten.

Katharina König-Preuss ist sich sicher: Deutsche Rechtsextremisten versuchen, das Nachbarland zu einem Rückzugs- und Operationsraum für Neonaziaktionen zu machen. Dies zeigen auch Recherchen des ARD-Politikmagazins report München. Demnach gibt es zahlreiche Verbindungen von deutschen Rechtsextremen in die Schweiz.
Enge Beziehungen zur Schweiz

Thorsten Heise, eine führende Figur der militanten Kameradschaftsszene in Deutschland und Veranstalter von Rechtsrock-Konzerten, unterhält enge Beziehungen in die Schweiz, unter anderem zur Rechtsrockband "Amok" aus dem Großraum Zürich. Aber auch ins Wallis. Dort hat ein Bekannter aus der rechten militanten Szene Heises Sohn aufgenommen und ihm eine Lehrstelle verschafft. Gegen Heise junior gibt es in Deutschland eine Anklageschrift. Laut Staatsanwaltschaft lauten die Vorwürfe schwere Körperverletzung, schwerer Raub und Sachbeschädigung. Die Opfer, zwei Journalisten, sollen im April 2018 im thüringischen Fretterode mit Baseballschläger, Schraubenschlüssel und einem Messer traktiert worden sein. Außerdem wurde ihnen laut Staatsanwaltschaft die Kamera geraubt.

Trotz fertiger Anklage schaffte es die Justiz in Thüringen bislang nicht, die Angreifer vor Gericht zu bringen. Es gibt auch keinen Haftbefehl, angeblich bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bei Thorsten Heises Sohn, der nun in der Schweiz lebt.
Liberale Gesetzgebung macht Schweiz für Rechtsextreme attraktiv

Sein Land sei wegen der liberalen Gesetzgebung attraktiv für Rechtsextremisten aus Deutschland, sagt der Schweizer Nationalratsabgeordnete Cédric Wermuth. "Wir beobachten mit großer Sorge, dass die Schweiz zu einem sicheren Hafen für Neonazis wird", so der Sozialdemokrat. Sämtliche größeren Neonazi-Gruppen wie Combat 18 hätten Verbindungen in die Schweiz. Dazu komme "eine verblüffende Gleichgültigkeit von Politik und Öffentlichkeit diesem Thema gegenüber".

Nach Kenntnis des Schweizer Inlandsgeheimdienstes, des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), konnten nie konkrete Anhaltspunkte für eine Zuordnung der Täterschaft für die Publikation der "Erschießungskommando"-CD beigebracht werden, wie es auf Anfrage von report München heißt. Deshalb erkannte wohl auch keine Strafverfolgungsbehörde eine Zuständigkeit für die Aufnahme eines Strafverfahrens. Was deutsche Behörden über die Schweiz-Verbindungen deutscher Neonazis wissen, bleibt unklar. Auf Anfrage von report München teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, man wolle sich derzeit nicht zu den Aktivitäten von Combat 18 äußern.
Mehr zum Thema

Szene im Aufbruch: Rechtsextremismus in der Schweiz
"Combat 18" - Wer ist diese rechtsextreme Gruppierung?
Neonazis inszenieren sich auf Nürnberger Reichsparteitagsgelände
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5916 am: 17. Juli 2019, 14:59:43 »
Au weia! 


Zitat
NEUER PROZESS IM HAUSE PECHER: POLITIKER-MUTTER MUSS ZAHLEN
WALTRAUD PECHER LIEFERT VOR AMTSGERICHT CHEMNITZ DENKWÜRDIGEN AUFTRITT AB

Chemnitz - Sie gab sich als Treuhänderin ihrer selbst, wollte nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Mutter des Landtagsabgeordneten Mario Pecher (57, SPD), Waltraud Pecher (74), lieferte vor dem Amtsgericht Chemnitz einen denkwürdigen Auftritt ab.


Seit Jahren liegt der Landtagsabgeordnete mit seiner Mutter im Clinch.
"Ich bin kein Reichsbürger, kein Rechtspopulist und kein Nazi", las Waltraud Pecher von einem Blatt Papier vor. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sie soll eine Justizsekretärin als "NSDAP-Deutsche" in einem Schreiben beleidigt haben. Es ging um Kosten aus einem Verwaltungsverfahren, dass sich aus dem langwierigen Streit mit ihrem Sohn (TAG24 berichtete) ergeben hat. Die Anklage am Dienstag lautete auch auf Nötigung, weil sie die Angestellte im Schreiben unter Druck gesetzt haben soll.

Ihr Anwalt Jens Conrad sieht das anders: "Wer sich intellektuell mit dem Inhalt auseinandersetzt, erkennt, dass es sich um eine Beschwerde handelt." Vor sechs Jahren hätte man deswegen keine Anklage erhoben. Die Vorsitzende Richterin sieht P. klar als Urheberin des Schreibens. Urteil: Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, ausgelegt zu 50 Tagessätzen à 20 Euro.

Die Angeklagte geriet immer wieder in den Fokus der Medien, weil sie im Dauer-Streit mit Sohn Mario Pecher liegt. Der Politiker ließ sie unter anderem aus ihrer Zwickauer Gaststätte zwangsräumen.
https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-zwickau-pecher-mutter-amtsgericht-anklage-politiker-1137008
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5917 am: 17. Juli 2019, 16:55:00 »
@Reichsschlafschaf

Guggsch Du hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3940.msg241169#msg241169

Die Pecher gehört zur AfD und deren "Journalistenteam", jetzt ist es wohl eher die neue Poggenburg-Partei für die diese Kleinkriminellen tätig sind.  ;)

@all

Keine Reichsbürger, nur ganz eigene politische Ansichten, Dissidenten quasi. Außerdem natürlich echte Besorgtbürger die sich nur für den Notfall rüsten wollten.

Spoiler
Amtsgericht Hechingen Vorbereitungen auf den Krieg

 Hechingen / Matthias Badura 17.07.2019 - 16:26 Uhr
Zwei Männer sollen versucht haben, sich Kriegswaffen zu besorgen. Der Deal scheiterte. Wie ernst gemeint der Kauf war, soll jetzt das Amtsgericht Hechingen klären.

Zwei Männer aus dem Raum Burladingen sind am Amtsgericht Hechingen angeklagt. Sie sollen im April 2016 versucht haben, sich Kriegswaffen und zugehörige Munition zu besorgen. Wobei das Geschäft nicht zustande kam, weil der angebliche Händler in Wirklichkeit wohl niemals die Absicht hatte, drei bestellte Maschinenpistolen zu liefern.

Wie es in der Anklageschrift heißt, wollte der jüngere der beiden Männer (58) zwei vollautomatische Waffen erwerben, um für einen Krieg, den er vor der Tür stehen sieht, gerüstet zu sein. Der zweite Angeklagte (59) habe sich angeschlossen und eine Waffe mitbestellt.

Staatsanwalt Patrick Bader geht weiter davon aus, dass die Männer dem Lieferanten dafür 5500 Euro Vorkasse bezahlten. Übergeben wurde das Geld demnach vom Jüngeren an einer Tankstelle in Albstadt.

Der Jüngere bestätigte die Vorwürfe insoweit, er habe tatsächlich gegenüber anderen mehrfach die Meinung vertreten, man benötige in einem Krisenfall vollautomatische Waffen, um seinen Besitz verteidigen zu können.

Wie man ihn weiter verstand, erscheint ihm ein solches Katastrophenszenario aufgrund der in Deutschland anwesenden afrikanischen und arabischen Flüchtlinge realistisch. Wenn diese Gruppe keine Unterstützung mehr erhalte, könne es zum Äußersten kommen und es könnten bürgerkriegsähnliche Zustände auftreten, bei denen „Horden“ auf der Suche nach Nahrung durch die Straßen ziehen. Wie man sich da verteidigen wolle?

Er räumte ebenfalls ein, bei jemandem mit Verbindungen ins ehemalige Jugoslawien eine Bestellung aufgegeben zu haben, nachdem der ihn gefragt habe, ob er eine Waffe brauche. Seine Zusage sei jedoch im betrunkenen Zustand erfolgt. Nachdem er zuvor den Mund zu voll genommen habe, so der 58-Jährige, habe er nicht mehr zurück gekonnt und „Ja“ gesagt. Bekommen hätte er die Waffen vom Anbieter aber unter Garantie nie, meinte er weiter. „Da hätte ich auch den Zauberstab von Harry Potter erwerben können. Ich wurde einfach übers Ohr gehauen.“

Was seinen Mitangeklagten angeht, so habe dieser mit der „aufgebauschten“ Sache nichts zu tun. Er sei durch seine Schuld mit hinein gezogen worden. Bei dem Gewehr und einige zugehörige Patronen, das man bei ihm selbst gefunden habe, handle es sich um ein Erbstück seines Vaters, das er aus Nachlässigkeit nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.

Seine Ängste vor einem Krieg hatte der 58-Jährige eingangs mit Erfahrungen aus dem Bürgerkrieg begründet, den er im Südsudan erlebt habe. Später betonte er ausdrücklich, er habe eigenen politische Ansichten, aber er sei kein Reichsbürger.

Der Mitangeklagte antwortete auf die Frage des Vorsitzenden Richters Ernst Wührl, er habe niemals bei jemandem eine Maschinenpistole bestellt. Nachdem das Stichwort gefallen war, sagte er außerdem, auch er sei kein Reichsbürger. Er lehne den deutschen Staat in keiner Form ab, gehe täglich arbeiten und zahle ordentlich seine Steuern.

Die Widersprüche zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft vortrug und dem, was die Angeklagten über den gescheiterten Waffenkauf darlegten, sollen in der Zeugenvernehmung nächste Woche aufgelöst werden. Die Fortsetzung ist am Mittwoch, 24. Juli, um 9 Uhr.

Als nächstes kommen Zeugen kommen zu Wort

Fortsetzung Der Prozess am Amtsgericht Hechingen wird am Mittwoch um 9 Uhr fortgesetzt. Nach ersten Einlassungen der Angeklagten sollen dann Zeugen gehört werden.
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https://www.swp.de/suedwesten/staedte/burladingen/amtsgericht-hechingen-angst-vor-marodierenden-horden-31928097.html


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« Antwort #5918 am: 17. Juli 2019, 16:59:17 »
Wollt' ich schon grad posten ...

@Reichsschlafschaf

"Nordkreuz" hatten wir hier schon, gegen die wurde schon mal vor 1-2 Jahren ermittelt, das ist aber, wie so üblich, dann wieder eingeschlafen.

Da gibt es Beziehungen zum Lübcke-Mord und zu der AfD.  ...




Zitat
MV aktuell Prepper-Skandal in MV
„Nordkreuz“-Mitglieder weiterhin im Reservistenverband

Vier mutmaßlich rechtsextreme Prepper haben sich nach ihrem Ausschluss erfolgreich in den Reservistenverband zurück geklagt. Darunter sind die beiden Beschuldigten im „Nordkreuz“-Verfahren und ein Mann, der im Zusammenhang mit dem SEK-Skandal in Untersuchungshaft sitzt.
Spoiler
Schwerin
Vier Mitglieder der mutmaßlich rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ sind trotz ihres Ausschlusses vor über einem Jahr weiterhin Mitglieder im Reservistenverband. Darunter sind auch die beiden Beschuldigten der „Nordkreuz“-Ermittlungen sowie ein Mann, der im Zusammenhang mit dem Munitionsdiebstahl im SEK-Skandal in Untersuchungshaft sitzt, bestätigte eine Sprecherin des Reservistenverbands am Mittwoch.

Insgesamt waren im Februar 2018 fünf Männer im Zusammenhang mit „Nordkreuz“ aus der Reserve ausgeschlossenen worden, vier wehrten sich jedoch erfolgreich vor dem Amtsgericht Bonn gegen ihren Rausschmiss, sagte die Sprecherin. „Alle anhängigen gerichtlichen Verfahren sind gegen uns entschieden worden.“ Die Beteiligung bei „Nordkreuz“, das Ermittlungsverfahren und der Besuch eines rechtsextremistischen „Thule-Seminars“ rechtfertigten keinen Ausschluss, heißt es demnach in einem Auszug der Gerichtsentscheidung.

Unklar ist, ob die Männer an Schießübungen teilgenommen haben
Im Reservistenverband hätten die Männer seit 2017 nicht mehr an Schießübungen teilgenommen. Allerdings wisse der Verband nicht, ob sie bei Schießübungen der Bundeswehr dabei gewesen sein könnten. Ein Sprecher des zuständigen Landeskommando MV sagte, man habe keine Informationen dazu. Offiziell habe die Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen gegen „Nordkreuz“ führt, dem Kommando nicht mitgeteilt, wer die Beschuldigten sind. Zwar kursieren die Namen der Beschuldigten und Zeugen, auf dieser Grundlage wolle man sich aber nicht an Spekulationen beteiligen, sagte der Kommandosprecher.

Die beiden im „Nordkreuz“-Verfahren Beschuldigten, ein Rostocker Rechtsanwalt und ein Polizist aus der Nähe von Schwerin, sollen eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und Listen mit politischen Gegnern geführt haben, die mutmaßlich im Krisenfall getötet werden sollten. In einem weiteren Ermittlungsverfahren der Schweriner Staatsanwaltschaft waren im Juni dieses Jahres auch vier aktive und ehemalige SEK-Polizisten festgenommen worden, die über Jahre Munition gestohlen und einem weiteren Mann aus dem „Nordkreuz“-Umfeld übergeben haben sollen. Zwei der Männer sitzen seitdem in Untersuchungshaft, darunter einer der vier Reservisten.

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Kriminalbeamte fordern eigene Stelle gegen rechtsextreme Polizisten

Hannes Stepputat
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Zitat
Amtsgericht Hechingen Vorbereitungen auf den Krieg

 Hechingen / Matthias Badura 17.07.2019 - 16:26 Uhr
Zwei Männer sollen versucht haben, sich Kriegswaffen zu besorgen. Der Deal scheiterte. Wie ernst gemeint der Kauf war, soll jetzt das Amtsgericht Hechingen klären.

Zwei Männer aus dem Raum Burladingen sind am Amtsgericht Hechingen angeklagt. Sie sollen im April 2016 versucht haben, sich Kriegswaffen und zugehörige Munition zu besorgen. Wobei das Geschäft nicht zustande kam, weil der angebliche Händler in Wirklichkeit wohl niemals die Absicht hatte, drei bestellte Maschinenpistolen zu liefern.
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Wie es in der Anklageschrift heißt, wollte der jüngere der beiden Männer (58) zwei vollautomatische Waffen erwerben, um für einen Krieg, den er vor der Tür stehen sieht, gerüstet zu sein. Der zweite Angeklagte (59) habe sich angeschlossen und eine Waffe mitbestellt.

Staatsanwalt Patrick Bader geht weiter davon aus, dass die Männer dem Lieferanten dafür 5500 Euro Vorkasse bezahlten. Übergeben wurde das Geld demnach vom Jüngeren an einer Tankstelle in Albstadt.

Der Jüngere bestätigte die Vorwürfe insoweit, er habe tatsächlich gegenüber anderen mehrfach die Meinung vertreten, man benötige in einem Krisenfall vollautomatische Waffen, um seinen Besitz verteidigen zu können.

Wie man ihn weiter verstand, erscheint ihm ein solches Katastrophenszenario aufgrund der in Deutschland anwesenden afrikanischen und arabischen Flüchtlinge realistisch. Wenn diese Gruppe keine Unterstützung mehr erhalte, könne es zum Äußersten kommen und es könnten bürgerkriegsähnliche Zustände auftreten, bei denen „Horden“ auf der Suche nach Nahrung durch die Straßen ziehen. Wie man sich da verteidigen wolle?

Er räumte ebenfalls ein, bei jemandem mit Verbindungen ins ehemalige Jugoslawien eine Bestellung aufgegeben zu haben, nachdem der ihn gefragt habe, ob er eine Waffe brauche. Seine Zusage sei jedoch im betrunkenen Zustand erfolgt. Nachdem er zuvor den Mund zu voll genommen habe, so der 58-Jährige, habe er nicht mehr zurück gekonnt und „Ja“ gesagt. Bekommen hätte er die Waffen vom Anbieter aber unter Garantie nie, meinte er weiter. „Da hätte ich auch den Zauberstab von Harry Potter erwerben können. Ich wurde einfach übers Ohr gehauen.“

Was seinen Mitangeklagten angeht, so habe dieser mit der „aufgebauschten“ Sache nichts zu tun. Er sei durch seine Schuld mit hinein gezogen worden. Bei dem Gewehr und einige zugehörige Patronen, das man bei ihm selbst gefunden habe, handle es sich um ein Erbstück seines Vaters, das er aus Nachlässigkeit nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.

Seine Ängste vor einem Krieg hatte der 58-Jährige eingangs mit Erfahrungen aus dem Bürgerkrieg begründet, den er im Südsudan erlebt habe. Später betonte er ausdrücklich, er habe eigenen politische Ansichten, aber er sei kein Reichsbürger.

Der Mitangeklagte antwortete auf die Frage des Vorsitzenden Richters Ernst Wührl, er habe niemals bei jemandem eine Maschinenpistole bestellt. Nachdem das Stichwort gefallen war, sagte er außerdem, auch er sei kein Reichsbürger. Er lehne den deutschen Staat in keiner Form ab, gehe täglich arbeiten und zahle ordentlich seine Steuern.

Die Widersprüche zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft vortrug und dem, was die Angeklagten über den gescheiterten Waffenkauf darlegten, sollen in der Zeugenvernehmung nächste Woche aufgelöst werden. Die Fortsetzung ist am Mittwoch, 24. Juli, um 9 Uhr.
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https://www.swp.de/suedwesten/staedte/burladingen/amtsgericht-hechingen-angst-vor-marodierenden-horden-31928097.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5919 am: 17. Juli 2019, 19:07:48 »
Erstaunlich! es ist erlaubt, jemanden zu kündigen, der die ethischen Anforderungen des Arbeitgebers nicht vertritt ... woher kenn' ich das bloß?


Zitat
Klage eines Hausmeisters
Bundeswehr darf Rechtsextremen kündigen
Stand: 17.07.2019 15:59 Uhr

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Die Bundeswehr darf Mitarbeitern außerordentlich kündigen, wenn diese der rechtsextremen Szene angehören. Das entschied nun ein Berliner Gericht. Auslöser war der Fall eines Mannes, der für die Bundeswehr als Hausmeister arbeitet.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung eines Hausmeisters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene für zulässig erklärt. Diese sei grundsätzlich gerechtfertigt, hieß es in dem veröffentlichten Beschluss. Der 62-jährige Brandenburger gehört demnach einer rechtsextremen Kameradschaft an. Außerdem habe er sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert.

Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts mehrere Jahrzehnte bei der Bundeswehr gearbeitet. Diese kündigte ihm allerdings wegen seiner rechtsextremen Haltung im Dezember vergangenen Jahres zunächst fristlos. Im Januar änderte die Bundeswehr dies dann in eine Kündigung mit einer Auslauffrist zum 30. September 2019 um. Dagegen klagte der Hausmeister.
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Mildernde Umstände wegen langer Dienstzeit
Das Arbeitsgericht bestätigte nun aber die Entscheidung des Verteidigungsministeriums. Die Kündigung sei rechtswirksam, hieß es. "In Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters" sei dem Kläger allerdings eine "soziale Auslauffrist" zu gewähren.

Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte der Vertreter der Bundeswehr abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin nach der Verhandlung mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Aktenzeichen: 60 Ca 455/19
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https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr-rechtsextremisten-103.html



Ach, und einen Prepper mit ohne Gerät gibt's auch mal wieder:

Zitat
Angst vor der Katastrophe - warum ein Mann Waffen kaufen wollte

Ein 49-jähriger Mann will illegal Pistolen kaufen – und gerät an die Polizei. Dabei erklärte er, warum er die Waffen vergraben und wann er sie einsetzen wollte.


VON JAN KANDZORA
Er hatte sich bereits eine Pistole besorgt, irgendwo in Tschechien. Und er wollte weitere Schusswaffen kaufen, dazu Schalldämpfer und Munition. Dafür fuhr ein 49-jähriger Mann aus dem Raum Augsburg im August vergangenen Jahres ins Allgäu. Sein Ziel: ein McDonald’s-Parkplatz bei Bad Grönenbach. Der vereinbarte Ort der Waffenübergabe, die der 49-Jährige zuvor mit Händlern über das Darknet angebahnt hatte, einem schwer zugänglichen Teil des Internets. Allerdings warteten dort keine Waffenhändler auf ihn, es war eine von der Polizei fingierte Situation.
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Augsburger "Prepper" rüstet sich für den Ernstfall
Einem der vermeintlichen Waffenhändler hatte der Mann aus dem Großraum Augsburg erzählt, was er mit den Schusswaffen anstellen wolle: Sie im Wald vergraben nämlich. Um sie, wenn ein Katastrophenfall eintritt, wieder ausbuddeln zu können. Zum Jagen möglicherweise. Der 49-Jährige war offenbar in einer Gedankenwelt gefangen, im Glauben, dass ein Katastrophenfall eintreten werde und man sich vorbereiten müsse. Die Ermittler ordneten den Mann der sogenannten „Prepper“-Szene zu. Zu ihr gehören Menschen, die sich auf eine mögliche Krise vorbereiten, eine Naturkatastrophe etwa oder der staatliche Zusammenbruch. Manche Mitglieder der wenig einheitlichen Szene horten nur Lebensmittelvorräte und lernen spezielle handwerkliche Fähigkeiten, manche üben sich in Selbstverteidigungstechniken, bauen Rückzugsorte wie Bunker. Oder sie kaufen Schusswaffen.

Angeklagter legt Geständnis ab
Das Amtsgericht Memmingen hat den Mann aus der Region nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, unter anderem wegen des versuchten unerlaubten Erwerbes dreier halbautomatischer Schusswaffen. Bereits gegenüber den Ermittlern hatte der 49-Jährige gestanden, nach zwei Monaten kam er aus der U-Haft frei. Sein Geständnis war ein Baustein, der offenbar dazu führte, dass die Strafe des Mannes zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ein weiterer: Er war nicht vorbestraft und hatte nicht vor, die Waffen für weitere Straftaten zu verwenden. Und er war vermindert schuldfähig; ein Gutachter bescheinigte ihm nach Informationen unserer Zeitung eine wahnhafte Störung. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plädiert, die Staatsanwaltschaft auf ein Jahr und vier Monate. Das Urteil des Amtsgerichtes ist bereits rechtskräftig.

Wie viele "Prepper" gibt es in Augsburg?
Allzu auffällig oder relevant war die „Prepper“-Szene in der Region bislang noch nicht: Im Freistaat sind nur einige wenige „Prepper“ aktenkundig. Der 49-jährige Beschuldigte, der versucht haben soll, sich illegal Waffen zu besorgen, ist demnach eher eine Ausnahme
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https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Angst-vor-der-Katastrophe-warum-ein-Mann-Waffen-kaufen-wollte-id54927511.html
« Letzte Änderung: 17. Juli 2019, 19:25:24 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5920 am: 18. Juli 2019, 13:17:23 »
Das dürfte wohl der erste Teil der Geschichte sein

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg218321#msg218321

Jetzt hat er sich mit einem Taschenmesser selbst verletzt und hoffte auf den "Heldentod" in Form eines "suicide by cop".
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Gewalt
Verhaftung in Maierhöfen: Reichsbürger verletzt sich selbst
Autor: David Yeow
aus Kempten

Ein 54-jähriger Mann aus der Reichsbürgerszene hat sich am Donnerstagmorgen bei seiner Verhaftung in Maierhöfen selbst verletzt. Gegen ihn sollte ein Haftbefehl wegen versuchter Nötigung vollzogen werden. Laut Polizei hat sich der Mann mit einem Taschenmesser zweimal in die Brust gestochen. Er erlitt dabei leichte Verletzungen.

Im Anschluss hat der Mann das Taschenmesser weggeworfen und die Polizei zum Schuss aufgefordert. Er konnte von Polizeibeamten jedoch schnell niedergerungen werden.

Erste Hilfe vor Ort lehnte der Mann ab. Er wurde mit einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht und anschließend in die Justizvollzugsanstalt überführt. Bei dem Einsatz waren Beamte der Polizeiinspektion Lindenberg und Kräfte der operativen Ergänzungsdienste Kempten vor Ort.
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https://www.all-in.de/maierhoefen/c-polizei/verhaftung-in-maierhoefen-reichsbuerger-verletzt-sich-selbst_a5038092
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5921 am: 18. Juli 2019, 14:54:09 »
Jetzt hat er sich mit einem Taschenmesser selbst verletzt und hoffte auf den "Heldentod" in Form eines "suicide by cop".


Hoffentlich kriegt er in der JVA dann auch pschiatrische Begleitung!




"Du sollst keine Steuern zahlen!" ist das wievielte Gebot?  ;)

Zitat
Australien
Geschwister zahlten jahrelang keine Steuern - unter Berufung auf "Gottes Willen"

Acht Jahre lang weigerten sich zwei Australier, Einkommensteuer zu zahlen - angeblich aus religiösen Gründen. Nun entschied ein Gericht, dass die beiden mehr als zwei Millionen Dollar nachzahlen müssen.

Donnerstag, 18.07.2019   13:13 Uhr

Das australische Geschwisterpaar Fanny Alida Beerepoot und Rembertus Cornelis Beerepoot hat sich seit 2011 geweigert, Einkommensteuer zu zahlen. Denn sie hätten realisiert, dass das "gegen Gottes Willen sei", wie australische Medien berichten.

Der Oberste Gerichtshof im Bundesstaat Tasmanien war anderer Ansicht und verurteilte die Beerepoots am Mittwoch dazu, 2,3 Millionen Australische Dollar an die Steuerbehörden nachzuzahlen. Das entspricht mehr als 1,4 Millionen Euro.

Rembertus Cornelis Beerepoot argumentierte vor Gericht, das australische Steuerrecht verstoße gegen das Gesetz des "allmächtigen Herrn". Und weil Australien sich Gottes Gesetzen widersetze, werde es mit Flüchen überzogen, die man bereits in Form von Dürren und Unfruchtbarkeit sehe.

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Richter: "Du sollst keine Steuern zahlen" stehe nicht in der Bibel

Er und seine Schwester hätten deshalb auch Briefe an den australischen Premierminister Scott Morrison und an Queen Elizabeth II. geschrieben, die formal das Staatsoberhaupt Australiens ist. Darin hätten sie die Gerechtigkeit von Steuern und die Gültigkeit von Gesetzen infrage gestellt.

Richter Stephen Holt folgte dieser Argumentation nicht. Seiner Kenntnis nach gebe es in der Bibel keine Stelle, die besagt: "Du sollst keine Steuern zahlen". So lange die Geschwister ihm diese Stelle nicht zeigen könnten, hätten sie schlechte Chancen. Er nahm den Beerepoots aber ab, wirklich aus Frömmigkeit zu handeln und nicht nur einen Grund dafür zu suchen, keine Steuern zu bezahlen.

Bereits 2017 kamen die Geschwister in Konflikt mit irdischen Gesetzen. Damals wurde ihre Honigfarm im Meander Valley von lokalen Behörden beschlagnahmt und später für 120.000 Australische Dollar verkauft. Sie hatten sich seit 2011 geweigert, Abgaben und Gebühren an die Gemeinde zu bezahlen - weil das Land Gott gehöre und nicht der Gemeinde.

yer
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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gegen-gottes-wille-fromme-australier-zahlten-acht-jahre-keine-steuern-a-1277882.html
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5922 am: 18. Juli 2019, 15:09:51 »
Deppen Down Under:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gegen-gottes-wille-fromme-australier-zahlten-acht-jahre-keine-steuern-a-1277882.html

Eine andere Intention, aber deren Werdegang ähnelt sehr denen unserer Kundschaft:
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5923 am: 18. Juli 2019, 15:57:24 »
Wer hat den Alkohol in den Chemtrail gemixt? Ich seh schon wieder doppelt^^ :D
 

Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5924 am: 18. Juli 2019, 16:10:50 »
Das war Methanol! Geh sofort zum Arzt!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!