Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1282106 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4725 am: 13. Januar 2019, 11:13:40 »
Absolut heftig.


Spoiler
Bericht
Gerichtsvollzieher in Brandenburg haben Angst vor Reichsbürgern
Potsdam · 13.01.2019 · 05:21 Uhr



Gerichtsvollzieher in Brandenburg fühlen sich durch Reichsbürger bedroht. Doch das ist nicht das einzige Problem für den Berufsstand im Land.

Mindestens zwei Gerichtsvollzieher in Brandenburg vollstrecken derzeit bei Reichsbürgern keine Forderungen mehr. Die Beamten haben Angst vor körperlichen Auseinandersetzungen. Das geht aus einem Beratungsbericht des Landesrechnungshofs hervor, den dessen Präsident, Christoph Weiser, an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) übergab. Das insgesamt 40 Seiten umfassende Papier soll nun vom Haushaltskontrollausschuss und vom Rechtsausschuss des Landtags beraten werden.
Mehr Arbeit, weniger Stellen

Denn die Rechnungsprüfer stießen bei ihrer Beschäftigung mit diesem Teil der Landesverwaltung auf erhebliche Schwierigkeiten. „Trotz steigender Arbeitsbelastung hat das Land in den letzten Jahren die Stellen bei den Gerichtsvollziehern reduziert“, sagte Weiser. Dazu ist der Krankenstand in den letzten Jahren enorm gestiegen.

Und das Amtsgericht Cottbus, das Amtsgericht Neuruppin und das Amtsgericht Oranienburg weisen auf ihren Internetseiten sogar explizit auf die zu erwartende lange Dauer der Vollstreckungen hin. Es könne zu Bearbeitungszeiten von mehr als sechs Monaten kommen, schreibt der Direktor des Cottbuser Amtsgerichts, Michael Höhr.
Vollstreckungsbüros sollen Lage entschärfen

Ein Problem ist laut Landesrechnungshof die Organisation der Gerichtsvollzieher. Im Unterschied zu anderen Beamten arbeiten sie selbstständig in eigenen Büros. Sollten sie eine Bürokraft einstellen, müssten sie diese aus eigener Tasche bezahlen. Die Konsequenz: Nur jeder zweite Gerichtsvollzieher hat eine Büromitarbeiterin, die ihm Teile der Verwaltungsarbeit abnehmen kann. Der Rechnungshof schlägt deswegen die Bildung sogenannter Vollstreckungsbüros bei den Amtsgerichten vor. „Dort könnten diese Aufgaben für die Gerichtsvollzieher gebündelt werden“, sagt Weiser. „Man könnte effizienter arbeiten.“

Auch die den Gerichtsvollziehern mögliche Verhaftung von Schuldnern, die sich weigern, einen Offenbarungseid zu leisten, scheitert oft an Kleinigkeiten: Die Öffnungszeiten, zu denen festgenommene Personen zwecks Vollstreckung der Zwangshaft in Justizvollzugsanstalten abgegeben werden können, harmonieren nicht damit, dass diese Menschen oft nur abends anzutreffen seien.

Einige Gerichtsvollzieher würden deswegen auf Verhaftungen verzichten. „Aus ihrer Sicht mache sich der Gerichtsvollzieher lächerlich und unglaubwürdig, wenn er den Schuldner wegen des fehlenden Transports oder der Zeitvorgaben der Justizvollzugsanstalt nicht verhaften könne und wieder entlassen müsse“, heißt es in dem Bericht. Zudem sprach sich der Bericht für eine Eingruppierung der bisher im mittleren Dienst angesiedelten Gerichtsvollzieher im gehobenen Dienst aus – die Rechnungsprüfer forderten also eine finanzielle Besserstellung.
Unterstützung von den Grünen und der CDU

Unterstützung gab es dafür von der Opposition. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Axel Vogel, erinnerte daran, dass sich seine Partei schon 2016 für eine Besserstellung der Gerichtsvollzieher ausgesprochen hatte.

„Wir wollen die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Brandenburg auf ein Bachelorstudium umstellen“, sagte Vogel. „Damit würde eine der wachsenden Komplexität des Berufsbildes angemessene Ausbildung sichergestellt und zugleich eine bessere Bezahlung zwingend erfolgen müssen.“

Auch der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum forderte eine angemessene Ausstattung und Vergütung der Gerichtsvollzieher. „Die Landesregierung hat es in den letzten Jahren versäumt, eine ausreichende Anzahl von Stellen für Gerichtsvollzieher zu schaffen“, so Eichelbaum. Die daraus entstehenden Zeitverzüge bei der Vollstreckung verursachten „erhebliche Nachteile für Unternehmen und Bürger, die auf eine schnelle Vollstreckung ihrer Ansprüche angewiesen sind.“
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https://www.nordkurier.de/brandenburg/gerichtsvollzieher-in-brandenburg-haben-angst-vor-reichsbuergern-1334250601.html

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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4726 am: 13. Januar 2019, 16:01:18 »
https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2019/01/12/kameradschaft-aryans-wenn-neonazis-mit-polizisten-chatten_27901

Sächsische Justiz mal wieder: Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Quelle: Endstation Rechts.

Zitat
Sachsen-NPD gewinnt gegen Facebook
Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Triumphierend grinsen die NPD-Funktionäre Jens Baur und Peter Schreiber in die Pressekamera kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden. Nicht zu Unrecht, denn Facebook unterlag der rechtsextremen Partei heute in erster Instanz vor dem Landgericht Dresden. Die NPD verklagte das irische Tochterunternehmen des US-Medienkonzerns im November, nachdem die Facebook-Seite des sächsischen Partei-Verbandes zuvor von der Social-Media-Plattform gelöscht wurde. Als Grund gab man damals Hasspostings an. Das Unternehmen muss die Sperrung nun vorerst rückgängig machen.
„Krimigrant“ und „Asylschwindler“ seien unproblematisch

Per einstweiliger Verfügung forderte das Gericht Facebook nicht nur zur Wiederherstellung der NPD-Seite auf, sondern untersagte dem Social-Media-Dienst auch die meisten zuvor gelöschten Posts in Zukunft erneut zu entfernen. Im Klartext: Beiträge, in denen Flüchtlinge als „Asylschwindler“ und„Islamisten“ bezeichnet oder transsexuelle Bundeswehrangehörige als Schande „deutschen Soldatentums“ und Grund zum „Erbrechen“ verunglimpft werden, seien demnach vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen. Der bei Rechtsextremen beliebte Kampfbegriff „Krimigrant“ sei zwar „eine Wortneuschöpfung deren geistige Höhe man unterschiedlich bewerten kann, aber keine Hassrede“, so der Vorsitzende Richter.

Lediglich Werbepostings für die Rechtsrock-Band „Die Lunikoff Verschwörung“ und ein Aufruf an Syrer und Iraker Deutschland zu verlassen, seien laut den Richtern problematisch, reichten jedoch nicht aus, um eine komplette Löschung zu rechtfertigen. Immerhin gelten Grundrechte wie die Meinungsfreiheit auch im privaten Raum des sozialen Netzwerks – und das vor allem für politische Parteien.
Intransparenz und Unverhältnismäßigkeit

Zudem hielt sich Facebook nach Ansicht des Gerichts nicht an seine eigenen Gemeinschaftsregeln: Die AGBs des sozialen Netzwerks sehen bei Regelverstößen nämlich nicht sofort einen kompletten Ausschluss von der Plattform vor. Auch einzelne Post können gelöscht, oder Nutzer temporär gesperrt werden. Dass das Profil der NPD nach wenigen gelöschten Beiträgen direkt entfernt wurde, sei ein unverhältnismäßiger Schritt gewesen. Facebook habe direkt „zum schärfsten Schwert gegriffen“, so Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgericht Dresden.

In der Tat erscheinen die Regeln, nach denen auf Facebook über Löschungen entschieden wird, bestenfalls als intransparent. Gruppierungen wie die NPD-Jugendorganisation JN etwa zählen die Moderatoren des sozialen Netzwerks als „Hassorganisationen“. Gelöscht werden diese Seiten, so die Richter, aber nicht - obwohl sie in unorganisierter Form Hass schüren würden. Tatsächlich wurde die Seite des JN-Bundesverbandes in der Vergangenheit mehrfach gesperrt, auch zum Zeitpunkt des Verfassens war sie auf der Plattform nicht zu erreichen.
Facebook - (k)ein Online-Hinterzimmer?

Das Urteil verdeutlicht: In Zeiten von Online-Wahlkampf und Social-Bots ist Facebook kein isolierter Privatraum mehr, es ist ein Teil der Öffentlichkeit. „Insbesondere für nicht-etablierte Akteure, die sonst über wenig Medienaufmerksamkeit verfügen“ werden soziale Medien immer wichtiger, sagt Prof. Dr. Christian Nuernbergk, Medienwissenschaftler an der Uni Trier. Für viele Nutzer sei Facebook mittlerweile wie ein „Zugang zum Netz selbst“. Das soziale Netzwerk sei aber nicht die einzige Plattform dieser Art, „auch im Internet gibt es Alternativen“. Nuernbergk betont zudem, dass soziale Plattformen, anders als der Staat, nicht zwangsläufig dazu verpflichtet seien, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Schließlich können private Betreiber eigene Regeln aufstellen, denen Nutzer durch ihre Teilnahme zustimmen.

Der Fall am Landgericht Dresden ist allerdings nicht der erste Prozess, in dem Nutzer gegen Eingriffe durch Facebook vorgehen. Erst kürzlich klagte eine linke Aktivistin erfolgreich gegen eine Sperre auf der Plattform. Unter Juristen scheint also allmählich ein Sinneswandel einzusetzen.

Für Rechtsextreme und Rechtspopulisten dürfte die Entscheidung derweil ein positives Signal sein: Trotz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, gegen das Rechte Sturm liefen und Staatszensur prophezeiten, lassen sich rassistische und anderweitig diffamierende Kommentare im Netz durchaus als legitime Meinungsäußerungen verteidigen - zur Not auch per Anwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Facebook Ireland limited in Berufung gehen wird bleibt offen, die Vertreter des Medienkonzerns erschienen nicht zur Urteilsverkündung. 

Kann man daraus schließen, dass Polizei und Justiz von "Nazis" und der Gleichen unterwandert ist?
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4727 am: 14. Januar 2019, 09:39:45 »
https://www.sueddeutsche.de/medien/journalismus-fake-news-rheinneckarblog-1.4277650


8. Januar 2019, 08:10 Uhr
Urteil gegen Fake-News-Blogger
Leser als "Versuchskarnickel"

Spoiler
Zitat
  • Am 25. März 2018 veröffentlichte Hardy Prothmann auf dem Rheinneckarblog eine Falschmeldung mit dem Titel "Massiver Terroranschlag in Mannheim".
  • Etwa 20 000 Menschen lasen den Text. Einige von ihnen riefen besorgt die Polizei an, ein Leser erstattete Anzeige.
  • Am Montag verurteilte das Amtsgericht Mannheim Prothmann zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro.

Von Stefan Mayr

Es war die Nacht zum Palmsonntag, weitgehend friedlich, keine besonderen Vorkommnisse. Dann veröffentlichte Hardy Prothmann an diesem 25. März 2018 um 3.47 Uhr seinen Horrorbericht. Unter dem Titel "Massiver Terroranschlag in Mannheim" schrieb der Blogger aus Mannheim auf seinem lokalen Internetblog vom "bisher größten Terroranschlag in Westeuropa". 50 Angreifer "mit Macheten und Messern" hätten in "Zweiertrupps" Passanten attackiert und dabei 136 Menschen getötet und 237 verletzt. Ein Teil der Täter gehe immer noch durch die Stadt und schlage auf alle Personen ein, die ihnen begegnen.

Auf 20 Absätze und sechs Zwischenüberschriften folgte eine sogenannte Bezahlschranke. Und nur, wer dieses Hindernis übersprang und ein (Probe-)Abo abschloss, erfuhr letztlich, dass der "Artikel" frei erfunden war. Alle anderen Leser ließ Prothmann im Ungewissen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Blog-Betreiber am Montag zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Prothmann den öffentlichen Frieden gestört habe, indem er wider besseres Wissen vortäuschte, im Stadtgebiet stünden Straftaten wie Mord oder Totschlag bevor.

Der Fall wird demnächst wohl höhere Gerichte beschäftigen, sie werden eine Kernfrage klären müssen: Ist die Verbreitung von falschen Nachrichten strafbar? Maximilian Endler, der Verteidiger des angeklagten Bloggers, bezweifelt das und kündigt Berufung an. In seinem Plädoyer hatte er zunächst den Artikel seines Mandaten ebenso überraschend wie deutlich in der Luft zerrissen: "Das ist nix, sehr ärgerlich und völlig überflüssig", sagte Endler, "das erfüllt keinen Zweck und hat den Leuten vielleicht Angst gemacht." Die Verbreitung von Fake News sei heutzutage seiner Meinung nach unangemessen. Auch bei ihm als Bürger bleibe das Gefühl, dass das nicht richtig ist. Aber dennoch seien Fake News für sich genommen nicht strafbar. Die mehr oder weniger vage Falschmeldung seines Mandanten über einen möglicherweise immer noch andauernden Terroranschlag sei nicht das Vortäuschen einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches. Deshalb plädierte Anwalt Endler auf Freispruch. Die Staatsanwältin sah das ganz anders.

Ihr zufolge habe der Text für den durchschnittlichen Leser nur bedeuten können, dass weiterhin Gefahr bestehe. Schließlich stehe über der Internetseite "Nachrichten und Informationen" und nicht "Fake News und Gonzo". Der Artikel sei nicht klar als Fiktion gekennzeichnet gewesen. Der Angeklagte habe seine Leser zu unfreiwilligen "Versuchskarnickeln" gemacht und mit ihren Ängsten gespielt.

Der Angeklagte wollte Bewusstsein für mangelnde Medienkompetenz schaffen

Etwa 20 000 Menschen lasen den Text bis zur Paywall. Einige von ihnen riefen besorgt die Polizei an. Einer erstattete Anzeige und schrieb dazu: "Mir ist das Herz stehen geblieben." Der Angeklagte betonte stets, er habe niemanden verängstigen wollen. Vielmehr habe er ein Bewusstsein schaffen wollen für mangelhafte Medienkompetenz und Terrorgefahr in Deutschland. Immerhin habe er auch eine Viertelstunde nach seiner Veröffentlichung die Polizei angerufen und über seine Falschmeldung informiert. Die Polizei gab daraufhin um 4.26 Uhr via Facebook und Twitter Entwarnung: "Es handelt sich um einen erfundenen Text", schrieb die Polizei. Doch das beruhigte nicht alle: Auch, weil Prothmann in seinem "Artikel" behauptete, die Polizei habe eine Nachrichtensperre verhängt und leugne die Tat.

er Angeklagte verteidigte sein Vorgehen mit dem Argument, "jeder vernünftige Leser" habe sofort erkennen können, dass der Text fiktiv sei. Deshalb habe er auch Fehler eingebaut wie das "Bundeskanzlerinnenamt" oder den Paradiesplatz, den es in Mannheim nicht gibt.

Doch dieses Argument überzeugte weder die Richterin noch den Deutschen Presserat, noch die Bezahl-Plattform Steady, mit der der Blogger zusammenarbeitet. Der Presserat rügte den Artikel: "Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, hat sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet." Steady verwarnte Prothmann und ergänzte ihre Richtlinien mit dem Satz: "Bewusst irreführende Inhalte, die erst hinter einer Bezahlschranke aufgelöst, relativiert oder klargestellt werden (Paywall-Payoff) sind nicht gestattet."

Prothmann kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an. Es sei ein Unding, dass alle Artikel bis zum Ende kostenlos sein müssen, nur damit sich die Leute nicht erschrecken.
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Online Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4728 am: 14. Januar 2019, 11:02:10 »
Neue Aktion der Identitären Bewegung in Deutschland, mehrere Zeitungshäuser in Hamburg, Berlin und Frankfurt sowie Parteien wurden von den Aktionisten mit Plakaten beklebt, in Frankfurt wurden sie dabei erwischt, in Berlin haben sie nach Berichten eine Mitarbeiterin der Taz angegriffen.

Berichte in Welt und Frankfurter Rundschau (oder unten im Spoiler).

Welt
Zitat
Angriff auf Redaktionsgebäude der „taz“ - Plakataktionen bei ARD, SPD und Claudia Roth

Das Redaktionsgebäude der „taz“ ist von Unbekannten angegriffen und eine Angestellte bedrängt worden. Der Staatsschutz ermittelt. Die „Identitäre Bewegung“ bekannte sich zu Plakaten, die dort und bei diversen anderen Medien aufgehängt wurden.

Das neue Berliner Redaktionsgebäude der „Tageszeitung“ („taz“) an der Friedrichstraße ist am Montagmorgen angegriffen worden, die Polizei wurde eingeschaltet. Nach ihren Angaben sollen sechs bis sieben Personen Plakate an dem Haus angebracht, Flugblätter verteilt und eine Angestellte bedrängt haben. Außerdem hätten die Täter eine Art Grabhügel aus Steinen mit roter Farbe beschmiert. Der Staatsschutz ermittele wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und eines möglichen politischen Hintergrunds, sagte eine Polizeisprecherin.

Die „Identitäre Bewegung“ bekannte sich via Twitter zumindest zu den Plakaten, die sie auch an der SPD-Parteizentrale, am ARD-Hauptstadtstudio in Berlin-Mitte, dem Gebäude der „Frankfurter Rundschau“ und dem Wahlkreisbüro der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Augsburg anbrachte. Sie seien Teil einer „bundesweiten Aktion“.

Bereits am Wochenende hatten Unbekannte in Berlin-Kreuzberg das Verlagshaus des Satire-Magazins „Titanic“ und das Büro der politischen Gruppierung „Die Partei“ mit Farbe beschmiert. Sicherheitsmitarbeiter hatten am Samstagmorgen verschiedene Wörter und Buchstabenkürzel an der Fassade in der Kopischstraße entdeckt, wie die Polizei mitteilte – darunter unklare Begriffe wie „T-Lake“, „Bless“ sowie „LRZ“.
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Frankfurter Rundschau
Zitat
„Identitäre“ beim Plakate kleben am FR-Gebäude erwischt

Ein großes Polizeiaufgebot vor einem Bürogebäude in der Mainzer Landstraße, in der auch die Frankfurter Rundschau ihre Redaktion hat, zog am frühen Morgen die Blicke der nur wenigen frühen Passanten auf sich. Mehrere Mannschaftswagen der Polizei standen auf der Straße, um einen Kleintransporter und mehrere Personen zu überprüfen, die sich vor dem Verlagsgebäude versammelt hatten. Etwa zehn Personen wurden von der Polizei festgehalten,  Koffer und Rucksäcke wurden durchsucht und Personalien überprüft.

Auf dem Boden lagen Flyer und Plakate, von „Wann reden Sie über linke Gewalt?“ war zu lesen, das Logo der „Identitären Bewegung“ kennzeichnete die Urheberschaft; ein großes Transparent stand noch zusammengerollt auf einem Aufsteller. Der Pressesprecher der Polizei, Giovanni Filpi, bestätigte auf Nachfrage der FR, dass es sich um einen Einsatz gegen die „Identitäre Bewegung“ handelte. Man habe die Gruppe, bei der es sich zunächst um mehr als einem Dutzend Personen gehandelt haben dürfte, beim Plakate kleben gestellt und stelle nun die Personalien sicher. Es liege vermutlich ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vor, ein Plakat sei von der Polizei vom Gebäude entfernt worden.  Gegen 7 Uhr löste sich die Versammlung langsam auf.
IB als rechtsextrem eingestuft

Es ist nicht das erste Mal, dass die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären“ in Frankfurt auffällig werden, jedoch sind sie seit längerem nicht mehr in Erscheinung getreten. Und eigentlich spielen sie auch keine nennenswerte Rolle, beläuft sich doch deren Zahl in Gesamthessen auf gerade einmal 80 Personen, wie das Landesamt für Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht für 2017 mitteilte. Trotzdem hätten sie in „jeder größeren Stadt eine Ortsgruppe“ organisieren können, wie der Regionalleiter der IB Hessen, Heinrich Mahling, auf Nachfrage des Hessischen Rundfunks im Juli 2018 erklärte.

Es ist davon auszugehen, dass diese Aktion direkt gegen die Frankfurter Rundschau gerichtet war, die regelmäßig kritisch über die Rechtsextremen im Allgemeinen und die „Identitären“ im Speziellen berichtet.
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Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4729 am: 14. Januar 2019, 11:14:12 »
Zitat von: Welt
Sie seien Teil einer „bundesweiten Aktion“.

Dazu passt auch der Vorfall in Bautzen:
https://www.saechsische.de/holzkreuze-am-protschenberg-5022225.html

Zitat
 
13.01.2019 16:22 Uhr

Holzkreuze am Protschenberg

1,70 Meter hoch und sehr stabil waren die Holzkreuze, die am Sonnabend und Sonntag auf dem Protschenberg standen. © privat
Die Polizei beseitigte am Wochenende in Bautzen insgesamt 23 Kreuze. Für sie ist es nur eine Ordnungswidrigkeit – für andere eine Hetze sondersgleichen.

Spoiler
2 Min. Lesedauer

Bautzen. Wer am Sonntagnachmittag auf dem Protschenberg spazieren ging, hat ihn so vorgefunden wie immer. Doch am Sonnabend und Sonntag standen dort am Abhang einmal elf und einmal zwölf 1,70 Meter hohe Holzkreuze. Auf ihnen standen Namen und Jahreszahlen, wie sie auch auf Kreuzen auf Friedhöfen üblich sind. Allerdings, und das bestätigte die Polizeidirektion Görlitz am Sonntag, haben die Namen und die Jahreszahlen auf den Kreuzen einen besonderen Hintergrund.

Die Polizei erfuhr von den Kreuzen am Sonnabendmorgen um 7.40 Uhr. „Es standen auf dem Protschenberg elf Kreuze. Bei den Personen auf den Kreuzen handelt es sich um Menschen, die im Zusammenhang mit ausländischen Bürgern ums Leben gekommen sind“, heißt es aus der Polizeidirektion. Es finden sich zum Beispiel Namen von Opfern, die beim Weihnachtsmarkt-Attentat in Berlin 2016 starben. Die Beamten entfernten am Sonnabend die Kreuze. Allerdings wurden sie am Sonntagmittag informiert, dass erneut große Kreuze an dieser Stelle stehen. Nicht dieselben, denn die befanden sich ja schon im Gewahrsam der Polizei. Auf einem stand vermerkt: „Der nächste Einzelfall“. „Da es sich hierbei um eine Meinungsäußerung im öffentlichen Raum handelt, ist es für uns eine Ordnungswidrigkeit“, sagt der Diensthabende der Polizei. Es wird ermittelt.

Für den Bautzener SPD-Stadtrat Roland Fleischer ist es nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Er hat der SZ das Foto zur Verfügung gestellt und OB Alexander Ahrens informiert. „Für mich ist dies eine Hetze sondersgleichen“, sagt er. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Fleischer vermutet hinter dieser Aktion die Identitäre Bewegung Bautzen, denn auf deren Twitter-Plattform befinden sich Fotos der Kreuze und Anmerkungen zu den Namen. Roland Fleischer hofft, dass die Hintergründe dieser Aktion aufgeklärt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. (SZ/kf)
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4730 am: 14. Januar 2019, 17:13:52 »
Neue Aktion der Identitären Bewegung in Deutschland,

Siehe auch hier: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2295.msg210113#msg210113

Der Angreifer bei der taz war übrigens Robert Timm, genannt Schinkel (weil er in Cottbus Architektur studiert):

https://twitter.com/IBDeutschland/status/1084762244511162368

 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4731 am: 14. Januar 2019, 19:00:20 »
Ein schöner Artikel über das zwischenzeitlich ja geschlossene Viethaus. Leider werden Stoll, Mario und der Rest der Truppe nur am Rande erwähnt.

Zitat
Das Viethaus sah nicht so genau hin, an wen es die Säle dann doch gelegentlich vermietete: Von 2011 bis 2016 war es Ort regelmäßiger Veranstaltungen des neurechten Compact-Magazins, das andernorts nicht so leicht Räume fand. Eingeladen waren beispielsweise Karl-Heinz Hoffmann von der Wehrsportgruppe Hoffmann, Pegida-Mann Lutz Bachmann, der damalige AfD-Rechtsausleger André Poggenburg und André Sellner von der Identitären Bewegung aus Österreich. Veranstalter Jürgen Elsässer, ein neurechter Journalist, dankte an seinem Stehpult zwischen Säulen mit asiatischen Drachen „dem sozialistischen Vietnam und der Regierung des sozialistischen Vietnam“, dass es ihm und seinen Anhängern trotz Protesten der Zivilgesellschaft vor dem Haus gegen die Veranstaltung „hier ein Refugium für Meinungsfreiheit und für Standpunkte“ bot, „die anderswo in dieser Republik verfolgt werden“.

Die vietnamesische Botschaft in Deutschland ließ alle Fragen der taz zu diesem Thema unbeantwortet. Nach Recherchen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin fanden ab 2017 keine Vermietungen mehr an Rechtsextreme statt. Hier waren wohl regelmäßige Kundgebungen der Zivilgesellschaft und der Antifa vor dem Haus ausschlaggebend für ein Umdenken gewesen.

2011, es war das Jahr, wo die Compact-Veranstaltungen im Viethaus begannen, musste sich die Bundesregierung auf großer Bühne mit dem Haus befassen. Angela Merkel besiegelte in Hanoi die sogenannte strategische Partnerschaft mit Vietnam. Im Protokoll verpflichtete sich Deutschland auch zur „Unterstützung des Viethaus-Projektes in Berlin“ – eines Hauses, das längst dabei war, sich vom Kulturstandort zum rechtsextremen Treff zu entwickeln. Eine finanzielle Unterstützung hat es nach Angaben des Auswärtigen Amtes allerdings nie gegeben.
Neue Schulden, neue Ermittlungsverfahren

Das großzügig und durchaus geschmackvoll gestaltete Restaurant mit allerfeinsten vietnamesischen Markenmöbeln stand meist leer. Es sei denn, Reichsbürger hielten hier ihre Treffen ab: Auch sie fanden anderswo in Berlin keine Räume.
http://www.taz.de/Was-macht-eigentlich--Teil-9/!5561437/
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Beim BR macht man sich Gedanken um das Grundgesetz. Da scheint ein äußerst fähiger Journalist tätig zu sein.

14.01.2019, 13:35 Uhr
Was das Grundgesetz eher braucht als Updates

70 Jahre wird das Grundgesetz dieses Jahr – und fast jede Partei oder Initiative hat Verbesserungsvorschläge. Gerade angesichts der Digitalisierung könnte es tatsächlich ein Update gebrauchen. Wichtiger wäre aber etwas anderes.

Seit fast 70 Jahren gibt es das Grundgesetz nun schon, und genauso lang wird daran herumgezupft und manchmal auch richtig gezerrt. Die Grünen wollen den Klimaschutz ins Grundgesetz aufnehmen, die SPD Kinderrechte, Tierschützer Tierrechte, die FDP eine "Schuldenbremse 2.0", die identitäre Bewegung den "Erhalt der ethnokulturellen Identität" und der Verein der Deutschen Sprache will als Verfassungs-Update on top Deutsch als Staatssprache implementen. Viele fordern mehr direkte Demokratie im Grundgesetz, darunter auch Die Linke, die zudem noch das Recht auf Bildung, das Recht auf politische Streiks, das Recht auf gesundheitliche Leistungen und das Recht auf Arbeit ins Grundgesetz schreiben möchte. In Bezug auf das Grundgesetz, da wird eben gerne mal Bims gefordert und natürlich auch mal Bums, mal soll Kultur zum Staatsziel erhoben werden und dann wieder Sport.
Forderungen nach Updates in Sachen Diskriminierung

Die AfD möchte Artikel 4 ändern, der die "ungestörte Religionsausübung gewährleistet". Anti-Rassisten wiederum möchten, dass in Artikel 3, in dem es heißt, dass niemand wegen "seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt" werden darf, das Wörtchen "Rasse" verschwindet, das sei nämlich selbst rassistisch. Und Schwulen und Lesben-Aktivisten möchten, dass in die Liste möglicher Diskriminierungstatbestände auch die Diskriminierung aufgrund der "sexuellen und geschlechtlichen Identität" aufgenommen wird.

Überhaupt die Sprache: Reichsbürger beispielsweise finden, dass im Grundgesetz das Wort "Geschäft" zu oft vorkomme. Immer wieder ist von einer "Geschäftsordnung" die Rede oder von "Geschäftsbereich", und über den Bundesrat heißt es in Artikel 53, er sei von der Bundesregierung über die Führung der "Geschäfte" auf dem Laufenden zu halten. Ganze 13 Mal findet sich das Wort "Geschäft" im Grundgesetz, für Reichsbürger ein untrügliches Indiz dafür, dass Deutschland in Wirklichkeit keine Bundesrepublik ist, sondern eine GmbH.

Andere stören sich daran, dass manche Artikel zu wolkig formuliert sind und nicht so recht klar ist, was überhaupt gemeint ist. Nehmen wir nur mal den berühmten Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Anders, als vielleicht der ein oder andere Fußballpräsident glauben mag, garantiert dieser Paragraf heute vor allem ein gewisses Existenzminimum, ist also mehr oder weniger zu einem sozialen Grundrecht mutiert.
Charta der digitalen Grundrechte in Arbeit

Das Grundgesetz lässt eben vieles offen, es ist wie ein Gefäß, das mit Inhalt gefüllt wird. Genau diese Flexibilität war eigentlich immer eine Stärke des Grundgesetzes. Unsere Verfassung ist zwar in bestimmten Punkten durchaus deutlich und unnachgiebig, in vielem unterliegt sie aber der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben sogar schon ganz neue Grundrechte geschaffen, um auf technologische oder gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes nicht vorhersehen konnten. 2008 etwa entstand das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", womit die Richter für den Zugriff des Staates auf beispielsweise Emails oder Chats hohe rechtliche Hürden definierten.

Die Digitalisierung stellt das Recht allgemein, aber natürlich auch das Grundgesetz im Besonderen vor neue Herausforderungen. Auf europäischer Ebene wird seit 2016 an einer Charta der digitalen Grundrechte gearbeitet. Hier werden die Teilhabe an der digitalen Sphäre gefordert aber auch betont, dass die Menschenwürde im Zeitalter der Digitalisierung ganz neuen Gefahren ausgesetzt sei, etwa durch Big Data oder Massenüberwachung, aber auch durch die Machtkonzentration bei privaten Unternehmen. Die Charta richtet sich ausdrücklich nicht nur an staatliche Stellen sondern auch an private. Grundrechte in der digitalen Gesellschaft können eben nicht mehr nur klassische Abwehrrechte gegen den Staat sein, sondern müssen den Bürger auch vor Privatunternehmen schützen. Übrigens: Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freie Wähler sollen "digitale Rechte und digitale Teilhabe" auch in der Bayerischen Verfassung verankert werden.

Vielleicht könnte sich die Politik von solchen Initiativen ein klein wenig inspirieren lassen für ein Grundgesetz 2.0. Wichtiger wäre aber etwas anderes: Zu oft musste der Gesetzgeber in den letzten Jahren aus Karlsruhe zurückgepfiffen werden, weil Gesetze nicht grundgesetzkonform waren. Wichtiger als die Dauerdiskussionen darüber, was noch alles mit ins Grundgesetz gehört, wäre also: Sich endlich einmal daran zu halten.
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https://www.br.de/nachrichten/kultur/grundgesetz-70-jahre-aenderungen-digital-rechte,RF2rTrQ
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4732 am: 15. Januar 2019, 08:51:34 »
Es ist immer wieder faszinierend wie gutgläubig doch manche Richter sind, oder, alternativ, wie blöd manche "Reichsbürger" sind.

Spoiler
Viechtach  |  15.01.2019  |  06:15 Uhr
Versuchte Erpressung in Reichsbürgermanier

Ein 52-jähriger Mann ist am Montag vom Amtsgericht Viechtach zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilt worden. Angeklagt war der Mann wegen versuchter Erpressung in zwei Fällen.

Er hatte einen Bußgeldbescheid vom November 2017 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Bescheid nicht unterschrieben war und somit keine Gültigkeit habe. Zusätzlich schickte er ein Schreiben mit einer Drohung an einen Beamten der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) in Viechtach, ebenso an den zuständigen Sachbearbeiter des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts in Straubing. Daraufhin wurde eine Erzwingungshaft gegen den Mann verhängt. Auch diese wies er aus dem gleichen Grund wie den Bescheid zurück und verschickte erneut ein Schreiben mit einer Drohung an einen Beamten der ZBS.

Dieses Verhalten erinnert stark an die Vorgehensweise so genannter "Reichsbürger". Der 52-Jährige beteuerte, dieser Szene nicht anzugehören. Vielmehr habe er das Schreiben, das er an die Mitarbeiter der ZBS beziehungsweise des Polizeiverwaltungsamts geschickt habe, im Internet gefunden und zudem "nicht verstanden, um was genau es geht". Die Richterin sah darin keine Entschuldigung für eine Straftat. Man könne ein solches Dokument "nicht kritiklos übernehmen".

Der 52-Jährige zeigte sich einsichtig und entschuldigte sich mehrfach für seine Tat. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.
[close]
https://www.pnp.de/lokales/landkreis_regen/viechtach/3197268_Versuchte-Erpressung-in-Reichsbuergermanier.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4733 am: 15. Januar 2019, 09:58:07 »
Allein schon die Höhe der Gebühr dürfte rechtswidrig sein, vermutlich auch ihr Bestehen überhaupt.
Verhielte man sich "systemimmanent", so hätte man wohl gute Chancen, die Gebühr vor dem VG wegzuklagen.
Aber wenn das sonst so klagefreudige RD-Volk von der Abgabe abgehalten wird ...   :whistle:


Zitat
VERWAHRGEBÜHR
Weniger Abgabeversuche von Pässen durch „Reichsbürger“ in SH

Kiel | Schleswig-Holsteins Innenminister hat den „Reichsbürger“-Erlass im Norden als Erfolg gewertet. „Die Verwahrgebühr hat Wirkung gezeigt“, sagte Hans-Joachim Grote (CDU). Die Zahl der Abgabeversuche von Personalausweisen sei seitdem zurückgegangen, die Zahl der von Behörden aufbewahrten Dokumente liege auf konstant niedrigem Niveau. „Wer der Meinung ist, dass er sich über geltende Gesetze und Vorgaben hinwegsetzen kann, der muss eben zahlen“, sagte Grote.

Seit Ende Oktober 2016 werden in Schleswig-Holstein für die Verwahrung nicht abgelaufener Reisepässe und Personalausweise durch Behörden je angefangenem Tag fünf Euro fällig. Das Ministerium empfiehlt den Ämtern, eine monatliche Festsetzung der Verwahrgebühr, damit die Betroffenen immer wieder daran erinnert werden.


In einem hervorstechenden Fall wurde gegen einen „Reichsbürger“ im vergangenen Jahr eine Verwahrgebühr in Höhe von 655 Euro festgesetzt. Die Summe wurde nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile im Vollstreckungsverfahren vollständig beglichen. Im Kreis Stormarn nahm ein „Reichsbürger“ seinen Ausweis nach einigen Tagen wieder zurück, nachdem er 80 Euro Verwahrgebühr zahlen musste. – Quelle: https://www.shz.de/22259357 ©2019
Spoiler
Derzeit rund 313 Reichsbürger in SH

Insgesamt gab es bei den Behörden des nördlichsten Bundeslandes seit Inkrafttreten der Verordnung 40 Abgabeversuche durch „Reichsbürger“. In 28 Fällen wurden die Ausweisdokumente nach Hinweis auf die Gebühr wieder zurückgenommen. Die Übrigen ließen ihre Dokumente aufbewahren. Ein anderer Fall beschäftigt Ende März das Verwaltungsgericht Schleswig. Ein „Reichsbürger“ hat gegen die Gebühr geklagt.

Laut Innenministerium wurden der „Reichsbürger“-Bewegung in Schleswig-Holstein – Stand Ende 2018 – 313 Personen zugerechnet. Anhänger der Bewegung lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil die Bewegung eine eigene Form des politischen Extremismus darstelle. Teilweise bestünden auch Bezüge zum Rechtsextremismus. Im Norden treffe das auf ein Dutzend „Reichsbürger“ zu.

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https://www.shz.de/22259357 ©2019
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4734 am: 15. Januar 2019, 10:15:04 »
In einem hervorstechenden Fall wurde gegen einen „Reichsbürger“ im vergangenen Jahr eine Verwahrgebühr in Höhe von 655 Euro festgesetzt. Die Summe wurde nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile im Vollstreckungsverfahren vollständig beglichen.

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« Letzte Änderung: 15. Januar 2019, 12:01:28 von Gelehrsamer »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4735 am: 15. Januar 2019, 10:36:32 »
Im Grunde ist eine erfolgreiche Klage gegen eine solche Gebühr ein Zweizeiler

Zweizeiler? Wo denkst Du hin? Das muß 300 Seiten haben, mindestens.
Da steht dann alles drin. Nur nichts zur Sache.

 ;D


Da ist wiedermal ein total unschuldiger Mensch verurteilt worden, der nur eine "eiserne Rose" der "militanten Frauenbewegung" auftätowiert hat:

Zitat
PROZESS
Tattoo sieht Hakenkreuz sehr ähnlich
15.01.2019

Ein Tattoo, das einem Hakenkreuz täuschend ähnlich sieht, trägt ein 52-Jähriger. Er muss eine Geldstrafe zahlen.

Von Wolfgang Biermann

 
Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat kürzlich einen vielfach Vorbestraften aus dem Elb-Havel-Winkel wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 13 Euro (1300 Euro) verurteilt. Der 52-Jährige war am späten Abend des 4. August 2018 in seinem Heimatdorf bei einer Festivität unter offenbar Gleichgesinnten von der Polizei auf öffentlichen Straßen mit einem Tatoo auf entblößter Brust festgestellt worden.

Diese Tätowierung ist laut Anklage einem Hakenkreuz täuschend ähnlich und auf den ersten Blick nicht von einem solchen zu unterscheiden, bestätigte ein Polizeibeamter als Zeuge. Richterin Petra Ludwig führte nach Sichtung des Fotos in der Akte dieses im Urteil als ausschlaggebend für die Schuldfindung an.
Spoiler
Fotos abgelehnt
Mit drei Streifenwagen waren die Beamten vor Ort. Sie waren von Anwohnern gerufen worden, weil sie rechtes Liedgut gehört hätten. Das vermochte der Beamte aber nicht zu bestätigen. Er und seine Kollegen stießen demnach lediglich auf den deutlich alkoholisiert wirkenden Angeklagten. Außerdem auf weitere „sieben, acht Personen“ und eine im Abbau befindliche Hüpfburg. Der Aufforderung das Tattoo zu bedecken, sei der Angeklagte sofort gefolgt.

Eine Atemalkoholprobe und Fotos von der Tätowierung habe er aber abgelehnt. Aus Gründen der Deeskalation hätte man auf Durchsetzung von Beweissicherung und Atem-alkoholprobe verzichtet, erläuterte der Beamte.

Der aus Dresden stammende Verteidiger, der mehrfach in Medienberichten im Zusammenhang mit Pegida-Demonstrationen auftaucht, führte dazu aus, dass es sich angeblich um eine nichtöffentliche Feier gehandelt hätte, blieb den Beweis dafür aber schuldig. Von ihm aufgebotene Zeugen wurden einvernehmlich nicht gehört.

Symbol der Frauenbewegung?
Der Verteidiger, sein offenkundiges Markenzeichen sind Schlapphut und Cowboy-Boots, versuchte die Straftat herunterzuspielen. So sei das Hakenkreuz-Tattoo gar keines, sondern stelle in von seinem Mandanten abgewandelter Form eine „eiserne Rose“ als „Symbol der militanten Frauenbewegung“ dar.

In jüngster Zeit vertrat der Anwalt aus Sachsen vor Stendaler Gerichten mehrfach Angeklagte im Zusammenhang mit Straftaten mit angeblich politisch motiviertem Hintergrund, aktuell den 52-Jährigen aus dem Elb-Havel-Winkel. Über den 22-fach Vorbestraften hatte die Volksstimme schon 2016 berichtet, weil er auf seinem Facebook-Account unter anderem ein Hitler-Video „geteilt“, also öffentlich gemacht hatte und dafür zu 1170 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
[close]
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/prozess-tattoo-sieht-hakenkreuz-sehr-aehnlich?fbclid=IwAR2ow9lw5VR6vgqaG3JiH4Jre8YScKXfR3jv4TUgkUIh0awH1Qcqgf_2SG8
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4736 am: 16. Januar 2019, 15:50:42 »
Grad sind Razzien in:


Zitat
Bei einer Razzia gegen mutmaßlich rechte Ku-Klux-Klan-Mitglieder sind Gebäude in acht Bundesländern durchsucht worden, darunter auch in Niedersachsen und Bremen.

Dabei hätten die Beamten mehr als 100 Waffen sichergestellt, teilten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt am Mittwoch in Stuttgart mit. Im Zentrum der Ermittlungen stehen demnach 17 Beschuldigte im Alter von 17 bis 59 Jahren. Sie sollen eine kriminelle Vereinigung unter dem Namen „National Socialist Knights of the Ku Klux Klan Deutschland“ gebildet haben.

„Die Mitglieder eint ihre rechte Gesinnung, die sich unter anderem in einer Glorifizierung des Nationalsozialismus äußert“, teilten die Ermittler mit. Teile der Gruppen hätten Gewaltfantasien gehegt und geplant, sich zu bewaffnen.

Insgesamt gehe es um 40 Beschuldigte aus dem gesamten Bundesgebiet. Durchsucht wurden den Angaben zufolge zwölf Wohnungen in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Von Festnahmen oder Haftbefehlen war zunächst nichts bekannt.

Die Ermittler seien den Beschuldigten bei der Auswertung von Chatprotokollen eines Handys auf die Spur gekommen. Das Gerät war im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beschlagnahmt worden.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/deutschlandweite-razzien-gegen-ku-klux-klan-gruppe?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook


edit: Inzwischen gibt's auch ein Bild:

Zitat
Stuttgart (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Stuttgart und Landeskriminalamt Baden-Württemberg:

Heute Morgen durchsuchten unter der Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg Einsatzkräfte zeitgleich zwölf Wohnobjekte in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abteilung Staatsschutz - und richten sich gegen 17 Beschuldigte im Alter von 17 bis 59 Jahren. Diese stehen im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung mit dem Namen "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland" gebildet zu haben. Die Mitglieder eint ihre rechte Gesinnung, die sich unter anderem in einer Glorifizierung des Nationalsozialismus äußert. Teile der Gruppierung zeigen zumindest verbale Gewaltbereitschaft, planen sich zu bewaffnen und hegen Gewaltfantasien. Auf die Spur der mutmaßlichen Mitglieder der Vereinigung kamen die LKA-Ermittler durch die Auswertung von Chatprotokollen eines beschlagnahmten Mobiltelefons in einem vorangegangenen Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die Ermittlungen des LKA Baden-Württemberg richten sich mittlerweile gegen rund 40 Beschuldigte aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach der bisherigen Einschätzung konnten keine Hinweise auf Verbindungen zu anderen Ku-Klux-Klan-Gruppierungen erlangt werden, jedoch sympathisieren die mutmaßlichen Gruppenmitglieder mit nationalsozialistischem Gedankengut. Die Rekrutierung der Mitglieder erfolgt unter anderem über das Internet. Die Kommunikation fand hauptsächlich über Soziale Medien statt. Zur Finanzierung der Gruppierung werden monatliche Mitgliedsbeiträge erhoben.

Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war die Sicherstellung von Beweismitteln, wie Waffen, Munition und Unterlagen, die Hinweise auf die Struktur der Gruppierung geben können.

Am Einsatz waren bundesweit rund 200 Polizeibeamte der Polizeien der vorstehend genannten Bundesländer, darunter auch Spezialeinheiten und die Staatsanwaltschaft Stuttgart beteiligt.

Bei der Aktion stellten die Ermittler insgesamt über 100 Waffen sicher. Darunter in großer Menge verbotene Waffen. Sichergestellt wurden mehrere Schreckschusswaffen mit Munition, Luftdruckwaffen, eine Vielzahl von Schwertern und Macheten, Faust- und Butterflymessern, Wurfsterne und Teleskopschlagstöcke. Außerdem wurden Urkunden, Mitglieder- und Beitragslisten, T-Shirts und Symbole der Gruppierung "National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland", elektronische Speichermedien, Computer sowie Mobiltelefone, vorgefunden. Die sichergestellten Unterlagen müssen nun ausgewertet werden.

Zusatz für die Redaktionen: Die Durchsuchungsobjekte befanden sich in folgenden Bundesländern, Stadt und Landkreisen:

Baden-Württemberg -   Landkreis Rastatt (zwei Objekte)

 -   Rems-Murr-Kreis (ein Objekt)
Bremen (ein Objekt)

Hamburg (ein Objekt)

Niedersachsen (ein Objekt) -   Landkreis Holzminden

Nordrhein-Westfalen -   Kreis Mettmann (ein Objekt)

 -   Oberbergischer Kreis (ein Objekt)
Rheinland-Pfalz (ein Objekt) -   Landkreis Mayen-Koblenz

Sachsen-Anhalt -   Salzlandkreis (zwei Objekte)

Thüringen (ein Objekt) -   Landkreis Weimarer Land
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/4167804
« Letzte Änderung: 16. Januar 2019, 16:16:32 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4737 am: 16. Januar 2019, 18:10:46 »
Wenn es Konsequenzen gibt, dann "war es nicht so gemeint":


Zitat
15.01.2019 - 18:03 Uhr

St. Pauli – Peinlich, peinlich: Weil Patrick N. (40) seinen Prozess schwänzte, wurde er verhaftet und saß eine Nacht hinter Gittern. Das wirkte. Am Donnerstag zweiter Anlauf, es ging um seinen beschämenden Auftritt bei den Landungsbrücken.

„Wenn Hitler noch hier wäre, wärt ihr alle tot!“ „Dies ist mein Land, haut ab!“, etc. soll er gebrüllt haben, ausgerechnet vor einer Flüchtlings-Schulklasse. Dann soll er den Hitler-Gruß gezeigt und so getan haben, als würde er alle mit einem imaginären Maschinen-Gewehr erschießen. Die Jugendlichen waren geschockt!

N. vor Gericht: „Ich hab' das so nicht gemeint. Ich war betrunken.“

Er ist allerdings einschlägig vorbestraft, stand zur Tatzeit unter Bewährung. Urteil: neun Monate mit Bewährung wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und Volksverhetzung. anjaw
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/prozess-wegen-hitler-gruss-tut-mir-leid-ich-hab-das-so-nicht-gemeint-59561644.bild.html

______________________________________________
Kaum ist der eine bedient worden, steht schon der nächste auf der Matte. Das mit dem Massenmord war dann vermutlich Satire oder so ähnlich:


Zitat
Stand: 16.01.2019 14:30 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min.
Prozess nach Hasskommentar: Vom Recht im Netz
Manchmal scheint es, als wäre im Internet alles erlaubt und jeder könnte hier ungestraft beleidigen, hetzen und drohen. Der Eindruck täuscht: Ab morgen muss sich ein 56 Jahre alter Dinklager vor dem Amtsgericht Vechta verantworten. Er soll den jüdischen Gästen des "Kabbalah Centre Berlin" mit Massenmord gedroht haben. Im Oktober 2016 soll er auf der Facebook-Seite des Zentrums geschrieben haben: "Wenn ihr mich einladet… komme ich mit bestem Freund der Walther PP und meiner besten Freundin die AK 47… und dann wird geräumt in der Hütte bis kein Blei mehr spritzt… und ihr in euren Blutlachen alle miteinander eure letzte Luft atmet." Der Eintrag soll für jedermann zugänglich gewesen sein.
Spoiler
Moderatorin Anja Reschke: Flut von Hasskommentaren
Eine solche Morddrohung im Internet ist kein Einzelfall. NDR Moderatorin Anja Reschke hatte 2015 nach einem Tagesthemen-Kommentar eine Flut von Hasskommentaren erhalten. "Es gibt da zwei verschiedene Arten", so Reschke. "Erstens gibt es die Leute, die einen permanent maßregeln und einem Worte im Mund herumdrehen - dagegen kann man rechtlich nichts machen." Es gibt aber auch eine Art von Kommentaren, die strafrechtlich relevant ist: Beleidigungen, Herabwürdigungen, Drohungen, Vergewaltigungs- und Mordfantasien. "So etwas würde ich immer sofort anzeigen", so Reschke. Dafür gebe es zwei Gründe: "Zum einen muss die Justiz endlich verstehen, was da draußen passiert. Und zum anderen verstehen im besten Fall auch die Leute, die solche Kommentare schreiben, dass das Internet keine Parallelwelt ist, in der alles erlaubt ist."

LKA rät, Hasskommentare schnell anzuzeigen
Laut Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen sollte jeder Anzeige erstatten, der der Meinung ist, einen Hasskommentar entdeckt zu haben. "Grundsätzlich kann jeder Sachverhalt gegenüber der Polizei zur Anzeige gebracht werden, sofern der Anzeigende der Meinung ist, dass es sich um strafrechtlich relevante Äußerungen oder Kommentare handelt", sagte Pressesprecher Matthias Eichler gegenüber NDR.de. Um erfolgreiche polizeiliche Maßnahmen der Beweissicherung und Täterermittlung durchführen zu können, sollte das so schnell wie möglich passieren, damit im Zweifel keine wichtigen Daten gelöscht werden könnten.

Anzeige von Hasskommentaren auch im Internet möglich
Eine Anzeige zu Hasskommentaren im Internet wird von jeder Polizeidienststelle entgegengenommen. Hierbei sollten der Polizei laut LKA alle vorliegenden Daten und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Polizei Niedersachsen betreibt außerdem eine sogenannte Online-Wache. Über dieses Portal können entsprechende Anzeigen direkt im Internet gestellt und an die Polizei weitergeleitet werden.

Welche Strafen drohen bei Hasskommentaren?
Laut LKA werden aufgrund der Anzeige von "Hasskommentaren" durch die Polizei in der Regel Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung eingeleitet. Die hierfür angedrohten Strafen sind laut Strafgesetzbuch:

Beleidigung, §185 StGB: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Verleumdung, §187 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Volksverhetzung, §130 StGB: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
"Würden Sie wollen, dass ihre Tochter so beschimpft wird?"
Auf Hasskommentare, die strafrechtlich nicht relevant sind, antwortet NDR Moderatorin Anja Reschke häufig auch. Dabei dürfe man allerdings nicht davon ausgehen, irgendwen überzeugen zu können. "Aber wenn man die Leute fragt, ob sie wollen würden, dass ihre eigene Tochter auch so beschimpft wird, sehen sie die Sache manchmal doch etwas anders", so Reschke. Wichtig sei, sich klarzumachen, dass die Zahl derer, die Hasskommentare verbreiten, eigentlich verschwindend gering ist: "Wenn man in die ganz normale Welt rausgeht, sieht man, wie viele ganz normale, reizende Leute es gibt."
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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Prozess-nach-Hasskommentaren-Vom-Recht-im-Netz,hasskommentare156.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4738 am: 16. Januar 2019, 20:57:29 »
Steckbriefe: Ermittlungen gegen «Reichsbürgerin»

https://www.welt.de/regionales/berlin/article187210658/Steckbriefe-Ermittlungen-gegen-Reichsbuergerin.html

Wahrscheinlich ist die "gute" hier bekannt

Spoiler
Neuruppin (dpa/bb) - Nach der Veröffentlichung von Steckbriefen leitender Justizbeamter ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen eine «Reichsbürgerin». Die 47-Jährige hat nach Behördenangaben dazu aufgefordert, Justizmitarbeiter und deren Familien auszuspähen. Gegen die Frau werde wegen Bedrohung ermittelt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Mittwoch. Weil die Frau mit unberechtigten Geldforderungen zudem versucht habe, Beamte unter Druck zu setzen, gehe es auch um versuchte Erpressung. Zuvor hatte die «Märkische Allgemeine» berichtet.

Die Beschuldigte hatte nach Behördenangaben bereits früher Ärger mit der Justiz. Im Rahmen des damaligen Verfahrens habe sie Beleidigungen ausgesprochen, die nicht mehr hinnehmbar gewesen seien, so Lehmann. In der Folge sei es zu einer Verurteilung wegen Beleidigung gekommen. Die Veröffentlichung der Steckbriefe sei offensichtlich eine Reaktion darauf. Neben Lehmann selbst waren demnach der Präsident des Landgerichtes Neuruppin, Egbert Simons, sowie weitere vier Richter und Staatsanwälte davon betroffen.

Bereits im vergangenen Oktober habe es eine Durchsuchung bei der Frau gegeben, so Lehmann. Die beschlagnahmten elektronischen Beweismittel würden noch ausgewertet.


Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12 600 Anhängern aus.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4739 am: 16. Januar 2019, 21:27:27 »
Mich verwundert da im Moment, dass von einer Frau die Rede ist. Die Steckbriefe wurden über den "Völkischen Botschafter" bzw. das "Das (R)Eine Volk" verteilt. Bis zu seinem (vermutlichen) Tod zeichnete dafür verantwortlich ein Friedrich Wilhkem Neubarth, der vermutlich auch hinter dem Nick "Tom Vitalus" steckte.

Verteilt wurde/wird der "Völkische Botschafter" mit seinen diversen Steckbriefen auch von Markus Hailer über seine "AGMIW"

Da hinter "Das (r)Eine Volk" der OPPT-Quatsch steckte und da ja viele Frauen aktiv sind....zuletzt wurde wohl von einer "Vreni" an der Liste gearbeitet.

Das benutzte Signet wiederum gehört zum "Germanischen Ahnenerbe"

Hier mal der Link zu archive.org, da braucht man aber wohl einen Account
https://archive.org/details/@das-reine-volk

Edit:
Wenn man "Das eine Volk" sucht, dann findet man noch einiges. Publiziert wird der Mist auch (wie könnte es anders sein) von der Seite "brd-schwindel".
« Letzte Änderung: 16. Januar 2019, 21:32:11 von Gutemine »
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