Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1282112 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4710 am: 9. Januar 2019, 18:19:21 »
Kann man wirklich so merkbefreit sein? Wie kann so jemand bis zum Oberfeldwebel/bootsmann komen? Zu meiner Zeit(tm) gabs auch einige Irre bei der BW, aber so was war nicht dabei:
http://www.spiegel.de/karriere/nazi-parole-und-hitler-gruss-fristlose-entlassung-eines-soldaten-rechtens-a-1247255.html
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4711 am: 9. Januar 2019, 23:44:25 »
Kann man wirklich so merkbefreit sein? Wie kann so jemand bis zum Oberfeldwebel/bootsmann komen? Zu meiner Zeit(tm) gabs auch einige Irre bei der BW, aber so was war nicht dabei:
http://www.spiegel.de/karriere/nazi-parole-und-hitler-gruss-fristlose-entlassung-eines-soldaten-rechtens-a-1247255.html

@Rolly Zu meiner Zeit gabs noch Obstkörbe in der Kaffeestube für Soldaten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4712 am: 10. Januar 2019, 08:37:47 »
Und, wie viele Wassersorten, und welche Auswirkungen hatte das aufs Betriebsklima?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4713 am: 10. Januar 2019, 13:24:53 »
Weil Eltern Schulpflicht missachten
Gericht hält kurzzeitigen Kindsentzug für legitim

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/homeschooling-gericht-haelt-kurzzeitigen-kindsentzug-fuer-legitim-a-1247310.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4714 am: 10. Januar 2019, 19:25:26 »
RT sollte doch wohl dringend in Deutschland senden? Ein Wahrheitssender mehr ...  :whistle:


Zitat
LOBBYARBEIT :
Ex-MDR-Chefredakteur übernimmt Lobbyarbeit für RT
VON AXEL WEIDEMANN

Wolfgang Kenntemich will dem vom russischen Staat finanzierten Sender „RT Deutsch“ zu einer Sendelizenz verhelfen.

Es gebe Meldungen, schrieb Kai Diekmann am Donnerstag auf Twitter, „die sind so absurd, dass man sich innigst wünscht, dahinter möge doch bitte @Der-Postillon stecken.“ Sein einstiges Blatt, die „Bild“ hatte am selben Tag gemeldet, dass der frühere MDR-Chefredakteur, Direktor des „Europäischen Instituts für Qualitätsjournalismus“ und Honorarprofessor am „Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft“ der Universität Leipzig, Abteilung Journalistik, Wolfgang Kenntemich, dem Online-Sender „RT Deutsch“ „zu einer Sendelizenz im TV verhelfen“ soll.

Der Sender ist Teil von RT (ehemals Russia Today), des vom Staat finanzierten russischen Auslandsrundfunks. Die „Bild“ beruft sich auf eine E-Mail, in der Kenntemich schreibe, er sei im Auftrag einer Anwaltskanzlei dabei, einen „Beirat“ für RT Deutsch ins Leben zu rufen. Des weiteren weise er angeblich daraufhin, dass im Fall der Erteilung einer Sendelizenz Repressalien gegen die Deutsche Welle in Russland abgemildert würden. Bei Nachfragen könne man sich an ihn und den RT-Chefredakteur Ivan Rodionov wenden.

Auf Anfrage dieser Zeitung, ob er für „RT Deutsch“ wirkt, antwortete Kenntemich: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich grundsätzlich zu Mandaten und Mandanten nicht äußern werde. Ebenso werde ich mich nicht zu einer Mail einlassen, die von mir nicht öffentlich gemacht wurde. Vielleicht fragen Sie ja ,Bild’, wie sie sich die Mail verschafft haben.“ Was den Inhalt der Mail angeht, darf man das wohl als Bestätigung auffassen.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/lobbyarbeit-ex-mdr-chefredakteur-uebernimmt-lobbyarbeit-fuer-rt-15982324.html?utm_content=buffer35eaf&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=GEPC%253Ds6
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4715 am: 11. Januar 2019, 10:18:11 »
Den Herrn, der ans Finanzamt kotbeschmierte Briefe schickte, hatten wir doch schonmal?
Hab aber nix finden können.
1 Jahr und 8 Monate hat's gegeben. Ohne Bewährung.


Zitat
Jahrelang flippte ein 63-jähriger Vogtländer in Gerichtssälen regelrecht aus. Am Donnerstag zeigte er sich plötzlich lammfromm - es half ihm wenig.
Auerbach. Gestern waren es neun Polizisten und Justizwachtmeister, die den an Händen und Füßen gefesselten Angeklagten ins Auerbacher Amtsgericht eskortierten. Beim Termin zuvor hatten ihn sogar vierzehn Beamte begleitet. Doch der 63-Jährige verblüffte diesmal alle, die ihn kennen: Statt wild herumzuschreien und zu randalieren, wie er es seit Jahren speziell in Gerichtsgebäuden tut, zeigte er sich lammfromm und beinahe kooperativ. Er nickte zur Angabe seiner Personalien, räumte alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein, und er entschuldigte sich tatsächlich bei den Menschen, die er zuletzt attackiert hatte.
Das waren mehrere Justizwachtmeister, die er im Oktober 2017 im Amtsgericht Auerbach unter anderem als "Nazis" und "Judenschweine" beschimpft hatte, einem spuckte er zudem ins Gesicht. Anschließend zerstörte er im Gerichtssaal noch die Lautsprecheranlage seines Tisches. Zum Zeitpunkt dieser Tat stand der Vogtländer unter Bewährung. Seit September 2018 sitzt der Mann in Haft - möglicherweise hat dies ein Umdenken eingeleitet. Sogar der Staatsanwalt sah Anzeichen für einen "ernsthaften Gesinnungswandel".

Beim Urteilsspruch versuchte der Angeklagte aufzustehen, blieb dann aber doch sitzen - ob nun aus Protest oder wegen seiner angeschlagenen Gesundheit, muss offen bleiben. Richter Helmut Böhmer verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung, zusätzlich zur bereits laufenden Haftzeit. Dies bedeutet, dass er bis Ende 2020 hinter Gittern bleibt, wenn er tatsächlich alles verbüßen muss. In die Strafe eingeflossen ist ein zweiter Vorfall im Auerbacher Amtsgericht, bei dem der gelernte Elektromonteur zwei Wachtmeister verletzt hatte.

Als notorischer und aggressiver Behördenhasser war der Vogtländer in den letzten Jahren regelrecht berüchtigt, unter anderem schickte er einen mit Kot beschmierten Brief ans Finanzamt. Das Bundeszentralregister listet neun Vorstrafen auf, außer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ging es um gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Verleumdung und immer wieder um Beleidigung. Nicht nur im Vogtland, sondern auch an seinem damaligen Arbeitsort in Bayern wurde er straffällig. Nach zwei Herzinfarkten ist er seit Jahren krank geschrieben. Im Herbst musste ein Prozess abgebrochen werden, weil er kurz nach Beginn über Herzbeschwerden klagte.

Auch Richter Helmut Böhmer würdigte die Tatsache, dass der Angeklagte ein - wenn auch halbherziges - Geständnis ablegte und sein Verhalten bedauerte. Dies sei beim Strafmaß berücksichtigt worden. Angesichts der Vorstrafen und des Bewährungsbruchs sei jedoch kein milderes Urteil möglich, meinte er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.freiepresse.de/vogtland/auerbach/behoerdenhasser-muss-lange-hinter-gitter-artikel10415768?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR3fPTI6ItAe5vvZAtlcLkTAX_1oGdrAuEYAbRrzyeGJ6BjZngx1VQpuTRQ#Echobox=1547189834
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4717 am: 11. Januar 2019, 18:39:09 »
Auch "nett":


Zitat
Vor dem Gericht in Halle müssen sich zwei hessische Neonazis verantworten. Nach dem ersten Prozesstag gibt es nun neue Erkenntnisse.

Von Dan Tebel ›

 
Halle l Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, ist das Netzwerk rechtsradikaler Polizisten im hessischen Polizeidienst möglicherweise größer ist, als bekannt. In diesem Zusammenhang wird gegen einen Polizisten aus Osthessen ermittelt, der eine Bekannte aus der gewaltbereiten Neonazigruppe "Aryans" mit Daten versorgt haben soll. Das wurde zu Beginn eines Prozesses im Landgericht Halle bekannt, bei dem sich die betreffende Bekannte Martina H. sowie ihr Freund Carsten M., Mitglieder der "Aryans", verantworten müssen.

Martina H. - so die Ermittlungsergebnisse - soll einen Polizisten in Osthessen gebeten haben, Informationen aus dem Polizeisystem herauszugeben. Zudem soll das Paar am 1. Mai 2017 in Halle am Rande der Mai-Demonstration mit ihrem Auto Menschen gejagt und sie mit Steinen und Flaschen beworfen zu haben.

Carsten M. soll außerdem mit einem Starkstromkabel Personen auf den Kopf eingeschlagen und sie dabei schwer verletzt haben. Die beiden hätten T-Shirts mit der Aufschrift "Aryans" (Arier) und der Aufschrift "Support your race" getragen.

Die "Aryans" stehen nach Angaben der Süddeutschen Zeitung der bundesweit gewaltbereiten Neonazivereinigung "Division Braune Wölfe" nahe.
https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/politik/rechtsextremismus-hessische-neonazis-in-halle-vor-gericht?fbclid=IwAR3ZREqCGsTCR4R-XnPRUnNaQtwm4Xys3qRH7ckMIpha6xuLlGU7AwnRa5M
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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4718 am: 12. Januar 2019, 09:44:38 »
Sächsische Justiz mal wieder: Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Quelle: Endstation Rechts.

Zitat
Sachsen-NPD gewinnt gegen Facebook
Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Triumphierend grinsen die NPD-Funktionäre Jens Baur und Peter Schreiber in die Pressekamera kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden. Nicht zu Unrecht, denn Facebook unterlag der rechtsextremen Partei heute in erster Instanz vor dem Landgericht Dresden. Die NPD verklagte das irische Tochterunternehmen des US-Medienkonzerns im November, nachdem die Facebook-Seite des sächsischen Partei-Verbandes zuvor von der Social-Media-Plattform gelöscht wurde. Als Grund gab man damals Hasspostings an. Das Unternehmen muss die Sperrung nun vorerst rückgängig machen.
„Krimigrant“ und „Asylschwindler“ seien unproblematisch

Per einstweiliger Verfügung forderte das Gericht Facebook nicht nur zur Wiederherstellung der NPD-Seite auf, sondern untersagte dem Social-Media-Dienst auch die meisten zuvor gelöschten Posts in Zukunft erneut zu entfernen. Im Klartext: Beiträge, in denen Flüchtlinge als „Asylschwindler“ und„Islamisten“ bezeichnet oder transsexuelle Bundeswehrangehörige als Schande „deutschen Soldatentums“ und Grund zum „Erbrechen“ verunglimpft werden, seien demnach vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen. Der bei Rechtsextremen beliebte Kampfbegriff „Krimigrant“ sei zwar „eine Wortneuschöpfung deren geistige Höhe man unterschiedlich bewerten kann, aber keine Hassrede“, so der Vorsitzende Richter.

Lediglich Werbepostings für die Rechtsrock-Band „Die Lunikoff Verschwörung“ und ein Aufruf an Syrer und Iraker Deutschland zu verlassen, seien laut den Richtern problematisch, reichten jedoch nicht aus, um eine komplette Löschung zu rechtfertigen. Immerhin gelten Grundrechte wie die Meinungsfreiheit auch im privaten Raum des sozialen Netzwerks – und das vor allem für politische Parteien.
Intransparenz und Unverhältnismäßigkeit

Zudem hielt sich Facebook nach Ansicht des Gerichts nicht an seine eigenen Gemeinschaftsregeln: Die AGBs des sozialen Netzwerks sehen bei Regelverstößen nämlich nicht sofort einen kompletten Ausschluss von der Plattform vor. Auch einzelne Post können gelöscht, oder Nutzer temporär gesperrt werden. Dass das Profil der NPD nach wenigen gelöschten Beiträgen direkt entfernt wurde, sei ein unverhältnismäßiger Schritt gewesen. Facebook habe direkt „zum schärfsten Schwert gegriffen“, so Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgericht Dresden.

In der Tat erscheinen die Regeln, nach denen auf Facebook über Löschungen entschieden wird, bestenfalls als intransparent. Gruppierungen wie die NPD-Jugendorganisation JN etwa zählen die Moderatoren des sozialen Netzwerks als „Hassorganisationen“. Gelöscht werden diese Seiten, so die Richter, aber nicht - obwohl sie in unorganisierter Form Hass schüren würden. Tatsächlich wurde die Seite des JN-Bundesverbandes in der Vergangenheit mehrfach gesperrt, auch zum Zeitpunkt des Verfassens war sie auf der Plattform nicht zu erreichen.
Facebook - (k)ein Online-Hinterzimmer?

Das Urteil verdeutlicht: In Zeiten von Online-Wahlkampf und Social-Bots ist Facebook kein isolierter Privatraum mehr, es ist ein Teil der Öffentlichkeit. „Insbesondere für nicht-etablierte Akteure, die sonst über wenig Medienaufmerksamkeit verfügen“ werden soziale Medien immer wichtiger, sagt Prof. Dr. Christian Nuernbergk, Medienwissenschaftler an der Uni Trier. Für viele Nutzer sei Facebook mittlerweile wie ein „Zugang zum Netz selbst“. Das soziale Netzwerk sei aber nicht die einzige Plattform dieser Art, „auch im Internet gibt es Alternativen“. Nuernbergk betont zudem, dass soziale Plattformen, anders als der Staat, nicht zwangsläufig dazu verpflichtet seien, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Schließlich können private Betreiber eigene Regeln aufstellen, denen Nutzer durch ihre Teilnahme zustimmen.

Der Fall am Landgericht Dresden ist allerdings nicht der erste Prozess, in dem Nutzer gegen Eingriffe durch Facebook vorgehen. Erst kürzlich klagte eine linke Aktivistin erfolgreich gegen eine Sperre auf der Plattform. Unter Juristen scheint also allmählich ein Sinneswandel einzusetzen.

Für Rechtsextreme und Rechtspopulisten dürfte die Entscheidung derweil ein positives Signal sein: Trotz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, gegen das Rechte Sturm liefen und Staatszensur prophezeiten, lassen sich rassistische und anderweitig diffamierende Kommentare im Netz durchaus als legitime Meinungsäußerungen verteidigen - zur Not auch per Anwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Facebook Ireland limited in Berufung gehen wird bleibt offen, die Vertreter des Medienkonzerns erschienen nicht zur Urteilsverkündung. 
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4719 am: 12. Januar 2019, 10:00:26 »
Vor dem Gericht in Halle müssen sich zwei hessische Neonazis verantworten.
Das ist der Vorfall um den es in dem Prozess geht:

https://www.antifainfoblatt.de/artikel/angriff-auf-jugendliche-am-1-mai-2017-halle
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4720 am: 12. Januar 2019, 10:11:47 »
Hat jemand Zugriff auf den ganzen Artikel. Wie es aussieht scheint sich das "Reichsbürgertum" zumindest in Brandenburg ja doch auszuzahlen.

Zitat
Nachrichtenbild für "reichsbürger" von Lausitzer Rundschau
Sechs Monate bis zur Vollstreckung
Lausitzer Rundschau-vor 14 Stunden
Mindestens zwei Gerichtsvollzieher in Brandenburg vollstrecken derzeit bei Reichsbürgern keine Forderungen mehr. Die Beamten haben Angst vor ...

https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/brandenburger-landesrechnungshof-fordert-neuorganisation-der-gerichtsvollzieher_aid-35601007
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4721 am: 12. Januar 2019, 10:22:58 »
Hat jemand Zugriff auf den ganzen Artikel.

Zitat
11. Januar 2019 | 19:20 Uhr
Neuorganisation der Gerichtsvollzieher in Brandenburg gefordert
Sechs Monate bis zur Vollstreckung

Potsdam. Der Brandenburger Landesrechnungshof fordert eine Neuorganisation der Gerichtsvollzieher.
Von Benjamin Lassiwe

Mindestens zwei Gerichtsvollzieher in Brandenburg vollstrecken derzeit bei Reichsbürgern keine Forderungen mehr. Die Beamten haben Angst vor körperlichen Auseinandersetzungen. Das geht aus einem Beratungsbericht des Landesrechnungshofs hervor, den dessen Präsident, Christoph Weiser, am Freitag an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) übergab. Das 40 Seiten umfassende Papier soll nun vom Haushaltskontrollausschuss und vom Rechtsausschuss des Landtags beraten werden.

Denn die Rechnungsprüfer stießen bei ihrer Beschäftigung mit diesem Teil der Landesverwaltung auf erhebliche Schwierigkeiten. „Trotz steigender Arbeitsbelastung hat das Land in den vergangenen Jahren die Stellen bei den Gerichtsvollziehern reduziert“, sagte Weiser.

Außerdem sei auch der Krankenstand enorm gestiegen. Und das Amtsgericht Cottbus, das Amtsgericht Neuruppin und das Amtsgericht Oranienburg weisen auf ihren Internetseiten sogar explizit auf die zu erwartende lange Dauer der Vollstreckungen hin. Es könne zu Bearbeitungszeiten von mehr als sechs Monaten kommen, schreibt der Direktor des Cottbuser Amtsgerichts, Michael Höhr.

Ein Problem ist laut Landesrechnungshof die Organisation der Gerichtsvollzieher. Im Unterschied zu anderen Beamten arbeiten sie selbstständig. Sollten sie eine Bürokraft einstellen, müssten sie diese aus eigener Tasche bezahlen. Die Konsequenz: Nur jeder zweite Gerichtsvollzieher hat eine Büromitarbeiterin, die ihm Teile der Verwaltungsarbeit abnehmen kann.

Der Rechnungshof schlägt deswegen die Bildung von Vollstreckungsbüros bei den Amtsgerichten vor. „Dort könnten diese Aufgaben für die Gerichtsvollzieher gebündelt werden“, sagt Weiser. „Man könnte effizienter arbeiten.“

Auch die den Gerichtsvollziehern mögliche Verhaftung von Schuldnern, die keinen Offenbarungseid leisten wollen, scheitert oft an Kleinigkeiten.

Die Öffnungszeiten, zu denen festgenommene Personen zwecks Vollstreckung der Zwangshaft in Justizvollzugsanstalten abgegeben werden können, harmonieren laut des Berichts etwa nicht damit, dass diese Menschen oft nur abends anzutreffen seien. Einige Gerichtsvollzieher verzichteten deswegen auf Verhaftungen.

„Aus ihrer Sicht mache sich der Gerichtsvollzieher lächerlich und unglaubwürdig, wenn er den Schuldner wegen des fehlenden Transports oder der Zeitvorgaben der Justizvollzugsanstalt nicht verhaften könne und wieder entlassen müsse“, heißt es in dem Bericht.

Zudem sprach sich der Bericht für eine Eingruppierung der bisher im mittleren Dienst angesiedelten Gerichtsvollzieher in den gehobenen Dienst aus – die Rechnungsprüfer forderten also eine finanzielle Besserstellung. Unterstützung gab es dafür am Freitag von der Opposition. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Axel Vogel, erinnerte daran, dass sich seine Partei schon 2016 für eine Besserstellung der Gerichtsvollzieher ausgesprochen hatte.

„Wir wollen die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Brandenburg auf ein Bachelorstudium umstellen“, sagte Vogel. „Damit würde eine der wachsenden Komplexität des Berufsbildes angemessene Ausbildung sichergestellt und zugleich eine bessere Bezahlung zwingend erfolgen müssen.“

Auch der CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum forderte eine angemessene Ausstattung und Vergütung der Gerichtsvollzieher. „Die Landesregierung hat es in den vergangenen Jahren versäumt, eine ausreichende Anzahl von Stellen für Gerichtsvollzieher zu schaffen“, so Eichelbaum. Die daraus entstehenden Zeitverzüge bei der Vollstreckung verursachten „erhebliche Nachteile für Unternehmen und Bürger, die auf eine schnelle Vollstreckung ihrer Ansprüche angewiesen sind.“

Ein Sprecher des Potsdamer Justizministeriums teilte auf Anfrage der Lausitzer Rundschau mit, dass das Ministerium den in Baden-Württemberg laufenden Studiengang für Gerichtsvollzieher mit Interesse beobachte. Die Einrichtung zentraler Vollstreckungsbüros sei bereits bis 2010 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erörtert worden. Das Ergebnis sei gewesen, dass dies nur auf freiwilliger Basis geschehen könne, weil die Gerichtsvollzieher ihre Arbeit selbst organisierten.

Wie es aussieht scheint sich das "Reichsbürgertum" zumindest in Brandenburg ja doch auszuzahlen.
Auch bei anderen Schuldnern scheinen es die Gerichtsvollzieher in Brandenburg nicht so mit der Vollstreckung zu haben.

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4722 am: 12. Januar 2019, 10:54:04 »
Sächsische Justiz mal wieder: Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Quelle: Endstation Rechts.

Zitat
Sachsen-NPD gewinnt gegen Facebook
Am Landgericht Dresden wurde heute das Urteil im Prozess um die gelöschte Facebook-Seite der NPD Sachsen verkündet: Die Neonazi-Partei gewann den Rechtsstreit mit dem Medienunternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber bereits ein doppeltes Signal senden: Der Social-Media-Konzern wird angreifbarer für klagefreudige Nutzer und vor allem Rechtsextreme dürften die großzügige Auslegung der Meinungsfreiheit im Netz freuen.

Triumphierend grinsen die NPD-Funktionäre Jens Baur und Peter Schreiber in die Pressekamera kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden. Nicht zu Unrecht, denn Facebook unterlag der rechtsextremen Partei heute in erster Instanz vor dem Landgericht Dresden. Die NPD verklagte das irische Tochterunternehmen des US-Medienkonzerns im November, nachdem die Facebook-Seite des sächsischen Partei-Verbandes zuvor von der Social-Media-Plattform gelöscht wurde. Als Grund gab man damals Hasspostings an. Das Unternehmen muss die Sperrung nun vorerst rückgängig machen.
„Krimigrant“ und „Asylschwindler“ seien unproblematisch

Per einstweiliger Verfügung forderte das Gericht Facebook nicht nur zur Wiederherstellung der NPD-Seite auf, sondern untersagte dem Social-Media-Dienst auch die meisten zuvor gelöschten Posts in Zukunft erneut zu entfernen. Im Klartext: Beiträge, in denen Flüchtlinge als „Asylschwindler“ und„Islamisten“ bezeichnet oder transsexuelle Bundeswehrangehörige als Schande „deutschen Soldatentums“ und Grund zum „Erbrechen“ verunglimpft werden, seien demnach vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen. Der bei Rechtsextremen beliebte Kampfbegriff „Krimigrant“ sei zwar „eine Wortneuschöpfung deren geistige Höhe man unterschiedlich bewerten kann, aber keine Hassrede“, so der Vorsitzende Richter.

Lediglich Werbepostings für die Rechtsrock-Band „Die Lunikoff Verschwörung“ und ein Aufruf an Syrer und Iraker Deutschland zu verlassen, seien laut den Richtern problematisch, reichten jedoch nicht aus, um eine komplette Löschung zu rechtfertigen. Immerhin gelten Grundrechte wie die Meinungsfreiheit auch im privaten Raum des sozialen Netzwerks – und das vor allem für politische Parteien.
Intransparenz und Unverhältnismäßigkeit

Zudem hielt sich Facebook nach Ansicht des Gerichts nicht an seine eigenen Gemeinschaftsregeln: Die AGBs des sozialen Netzwerks sehen bei Regelverstößen nämlich nicht sofort einen kompletten Ausschluss von der Plattform vor. Auch einzelne Post können gelöscht, oder Nutzer temporär gesperrt werden. Dass das Profil der NPD nach wenigen gelöschten Beiträgen direkt entfernt wurde, sei ein unverhältnismäßiger Schritt gewesen. Facebook habe direkt „zum schärfsten Schwert gegriffen“, so Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgericht Dresden.

In der Tat erscheinen die Regeln, nach denen auf Facebook über Löschungen entschieden wird, bestenfalls als intransparent. Gruppierungen wie die NPD-Jugendorganisation JN etwa zählen die Moderatoren des sozialen Netzwerks als „Hassorganisationen“. Gelöscht werden diese Seiten, so die Richter, aber nicht - obwohl sie in unorganisierter Form Hass schüren würden. Tatsächlich wurde die Seite des JN-Bundesverbandes in der Vergangenheit mehrfach gesperrt, auch zum Zeitpunkt des Verfassens war sie auf der Plattform nicht zu erreichen.
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Das Urteil verdeutlicht: In Zeiten von Online-Wahlkampf und Social-Bots ist Facebook kein isolierter Privatraum mehr, es ist ein Teil der Öffentlichkeit. „Insbesondere für nicht-etablierte Akteure, die sonst über wenig Medienaufmerksamkeit verfügen“ werden soziale Medien immer wichtiger, sagt Prof. Dr. Christian Nuernbergk, Medienwissenschaftler an der Uni Trier. Für viele Nutzer sei Facebook mittlerweile wie ein „Zugang zum Netz selbst“. Das soziale Netzwerk sei aber nicht die einzige Plattform dieser Art, „auch im Internet gibt es Alternativen“. Nuernbergk betont zudem, dass soziale Plattformen, anders als der Staat, nicht zwangsläufig dazu verpflichtet seien, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Schließlich können private Betreiber eigene Regeln aufstellen, denen Nutzer durch ihre Teilnahme zustimmen.

Der Fall am Landgericht Dresden ist allerdings nicht der erste Prozess, in dem Nutzer gegen Eingriffe durch Facebook vorgehen. Erst kürzlich klagte eine linke Aktivistin erfolgreich gegen eine Sperre auf der Plattform. Unter Juristen scheint also allmählich ein Sinneswandel einzusetzen.

Für Rechtsextreme und Rechtspopulisten dürfte die Entscheidung derweil ein positives Signal sein: Trotz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, gegen das Rechte Sturm liefen und Staatszensur prophezeiten, lassen sich rassistische und anderweitig diffamierende Kommentare im Netz durchaus als legitime Meinungsäußerungen verteidigen - zur Not auch per Anwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Facebook Ireland limited in Berufung gehen wird bleibt offen, die Vertreter des Medienkonzerns erschienen nicht zur Urteilsverkündung. 

und da wundert man sich noch, warum sich laut einer Studie Rechtsradikale in Sachsen besonders wohl fühlen und dort hinziehen
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4724 am: 12. Januar 2019, 16:27:31 »
Von dem Ausbruch am Bahnhof ist in  dem Artikel gar nicht die Rede. Auch da haben die Aryans schon versucht, Jagd auf Zecken zu machen.