Ein Mehr an Möglichkeiten zur Einflußnahme ist aber nicht gewollt. Angestrebt wird ein "System", in dem die derzeitige finanzielle Krise des jeweiligen Reichsdödels sehr viel schärfer auf ihn und seine Existenz durchschlagen würde als derzeit, wo er das schon unerträglich findet. In Berlin hat man 1864 noch ein neues Schuldgefängnis eröffnet, bevor der Norddeutsche Bund mit Gesetz vom 29. Mai 1868 die Schuldhaft abschaffte (aber mit Details haben es unsere Kunden ja nicht so). Das heißt, man wanderte damals für normale zivilrechtliche Schulden ein.
Daß die Reichsdödel den Unterschied zur Ersatzfreiheitsstrafe nicht erkennen wollen, bei der sie eben nur deshalb eine andere kriegen, weil sie die ursprüngliche Strafe nicht abbüßen wollen, muß man bei der Argumenmtation natürlich im Hinterkopf behalten.