Autor Thema: "Prof." Dr. med. V. Zyganow  (Gelesen 5513 mal)

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"Prof." Dr. med. V. Zyganow
« am: 19. Dezember 2015, 12:36:36 »
Dass der auch ein Reichi ist wusste ich gar nicht:

Im Dezember 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin Viktor Zyganow aufgrund nicht erlaubter Führung von akademischen Titeln zu einer Geldbuße von 3000 Euro.[6] Vor Gericht versuchte Zyganow, eine Verurteilung durch die Behauptung zu verhindern, dass das Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig sei, da es seit 1990 in Deutschland zu einem Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO gekommen sei. Diese sei eingetreten, weil aus dem souveränen Staat Bundesrepublik Deutschland eine BRD-GmbH geworden sei. Diese irrige Ansicht ist eine typische Behauptung der deutschen rechtsgerichteten Reichsbürgerbewegung, die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland leugnet. (Psiram)
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Offline kairo

Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2015, 12:48:33 »
Die Berufung auf die ZPO wird ihm in einem Strafverfahren nicht viel geholfen haben.
 

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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2015, 13:08:58 »
Bei Psiram ist das interessante Urteil verlinkt -http://openjur.de/u/754055.html. Aktiv waren in der "Prof.-Branche":

- Börnert (Privatklinik)
- Cimbal (sowie bei der H-Uni Frankfurt/Oder)
- Edinger (Energiemedizin)
- Müller (Global Scaling Uni)
- Werner (EMS)
- Zyganow (Privatklinik und Global Scaling Uni)

Die haben alle mächtig abgerüstet. Nur der gute Edinger führt immer noch so schöne Titel.

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Offline kairo

Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2015, 13:37:41 »
Aha, also ein Verfahren vor dem VG. Auch da wird man den Richter mit Verweisen auf die ZPO nur wenig beeindrucken, wie das Beispiel hier ja auch zeigt.
 
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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2015, 14:17:01 »
Ja, ist Berufsrecht. Und falsche Titelführung wird je nach Bundesland höchst unterschiedlich "gelobt". Der "Persönlichkeitsinformatiker" Dr. Rother hat sich ordentlich Geldstrafe eingefangen, und bei Prof. Dr. etc. Zyganov stellt man das Strafverfahren ein.
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Offline Pantotheus

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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2015, 17:59:12 »
Der "Persönlichkeitsinformatiker" Dr. Rother hat sich ordentlich Geldstrafe eingefangen, und bei Prof. Dr. etc. Zyganov stellt man das Strafverfahren ein.
Da scheint aber noch etwas zu drohen, siehe Ziffer 74:
Zitat
Das Berufsgericht hat deshalb zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt, dass er auch im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft B... (2...) noch eine Maßnahme zu erwarten hat.
Bei der Staatsanwaltschaft B... scheint es sich allerdings nicht um die Staatsanwaltschaft W... zu handeln, die unter Ziffer 8 genannt ist. Als Grundlage der Einstellungsverfügung wird § 153 StPO genannt, der eine Einstellung bei "Geringfügigkeit" erlaubt. Was da genau los war, ist mir unbekannt, aber vielleicht handelte es sich dort nur um das Versenden eines Briefes mit unerlaubten Angaben im Briefkopf. Da könnte ich mir persönlich schon "Geringfügigkeit" vorstellen, doch in B... hat er sich offenbar jahrelang über mehrere Anordnungen hinweggesetzt und seine Titelhuberei wissentlich und willentlich fortgesetzt. Das hat schon eine andere Dimension.
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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2015, 18:04:41 »
Das Einsetzen von unechten Titeln zur Gewinnung von Patienten finde ich besonders widerlich. Der gute Dr. Rother - wollte einnässende kleine Jungen heilen und der Prof. Edinger macht "Children-Tuning". Da weiß man nicht, in welche Richtung man zuerst kotzen möchte.
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Offline Pantotheus

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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2015, 18:18:15 »
Nun gut, da müssen wir doch auch sagen: Wenn sich so manche Leute nicht durch (auch falsche, gefälschte bzw. frei erfundene) Titel beeindrucken ließen, hätten solche Marktschreier keine Aussicht auf Erfolg. Weiter gibt es auch besorgte Eltern, die ihre Kinder behüten, von Förderunterricht zu Förderunterricht und von Therapie zu Therapie schleppen, damit sie auch ja nie selbstständige Persönlichkeiten und verantwortungsvolle Erwachsene werden, sondern stets Mama und Papa am Rockzipfel hängen bleiben. Da braucht es dann nicht mehr sehr viel, um auch noch den unsinnigsten Esoquatsch abzusetzen.
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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2015, 18:24:30 »
Für mich ist die Grenze da, wo es sicherheitsrelevant wird. Und in dem Bereich sind die Herren sicher aktiv und wenn sie nur Patienten davon abhalten zu einem "Schulmediziner" zu gehen. Dass es dann im Prozess um 2000 Euro für Verstöße über einen Zeitraum von mehreren Jahre geht, ist einfach lächerlich.

Und die Masche, sogar eine Universität zu gründen, um den Betrug noch glaubwürdiger zu machen? In anderen Bereichen würde man wohl von bandenmäßigem Handeln sprechen.
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Offline Pantotheus

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Re: "Prof." Dr. med. V. Zyganow
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2015, 18:43:11 »
Ein Bekannter sprach mich vor einiger Zeit auf etwas an, was er als Problem ansieht, dass nämlich oftmals Studenten ohne Abschluss als Lehrkräfte eingesetzt würden. Wenn einem Transportunternehmen ausgebildete Lastwagenfahrer fehlen, aber noch eine dringende Fuhre durchgeführt werden sollte, dann, meinte er, käme niemand auf den Gedanken, den Lehrling, der seinen Führerschein noch nicht hat, sondern erst am Lernen ist, loszuschicken. Würde ein Unternehmer dies tatsächlich wagen und die Sache danach auffliegen, wäre wohl ein öffentlicher Aufschrei sicher.
Was den Schutz von Berufsbezeichnungen, Diplomen, akademischen Graden u. dgl. angeht, so ist es wohl so, dass einerseits - gerade auch in Deutschland - sehr viel Wert auf solche gelegt wird und man damit schnell einmal auch allgemein als irgendwie "besser" eingestuft wird (sonst würden sich Schwindler ja nicht darauf kaprizieren), dass aber auf der Gegenseite der Schutz vor Missbrauch zu wünschen übrig lässt. Anders als etwa in Russland gibt es in Deutschland viele Akteure, weil Bildung primär Ländersache ist. Die Zentralisierung in Russland hat aber auch nicht verhindert, dass sich ein Pseudo-Akkreditierungsinstitut neben der staatlichen Stelle gebildet hat und offenbar unbehelligt Geschäfte machen kann.
Dann stellt sich auch die Frage der Verfolgung von Missbrauch: Kann ich einfach zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen und einen möglichen Missbrauch melden?
Auch da wird es wieder kompliziert: Geht es darum, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dann sind direkt klageberechtigt - die Mitbewerber. Akademische Grade können teilweise nur von den Stellen, die sie verliehen haben, bei Missbrauch verfolgt werden. Im erwähnten Fall war eine Berufskammer zuständig, was wieder ein eigener Rechtsbereich ist.
Ich vermute weiter, dass man durchaus auch geneigt ist, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei den zuständigen Stellen, Titelschwindel u. dgl. als "Bagatelldelikt" wahrzunehmen oder als "Anhangsdelikt", das nicht mit aller Kraft zu verfolgen ist, weil es eben als "Anhang" zu einem schlimmeren Delikt (z. B. Körperverletzung durch einen Pseudo-Arzt) auftrete, nicht eigens zu verfolgen.
Dabei ist es doch eben gerade oft umgekehrt, dass erst die Verwendung vorgespiegelter Titel die Tür zum "eigentlichen" Delikt öffnet, weil ohne diese angemaßten Titel kein Opfer auf den Schwindler hereingefallen wäre.
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