Autor Thema: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.  (Gelesen 103707 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #30 am: 31. Oktober 2017, 10:39:15 »
Zitat
(...)Damit ist das Wirken der Personen Ihres Schlages in konkludenten Handeln. Sie sind ja nur eine Sache, ohne Herz und Verstand eben. Sächlich! Dinge die man hin und her schieben kann. Kaufen und benutzen und dann in den Müll schmeißen oder verräuchern. (...) Das Licht kommt von den Menschen die Rechte haben. Es wird der Dreck jetzt ausgekehrt.

Ich find's immer gut wenn diese Leute mal etwas deutlicher werden. Dieses Geseiere von Licht, Liebe, Frieden und Herzen  :innocent:
Zitat
„Möge von nun an in dem Land der Deutschen die Macht der Liebe die Liebe zur Macht immer übersteigen!“ ( http://deutsche-voelker.de/hoechstes-gericht/)
ist ja auf Dauer nicht auszuhalten.
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dtx

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #31 am: 31. Oktober 2017, 10:50:33 »
Das Weib Heike aus dem Hause Werding spaßt nicht:

Müssen wir jetzt ein ® an das Lemma im Wiki pappen?
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #32 am: 31. Oktober 2017, 11:11:06 »
@Schnabelgroß Das Geseiere von Licht, Liebe, Frieden, Wahrheit usw. ist nur Gesülze. Unter dem dünnen Firnis wird eigentlich bei jedem mir bekannten RD eine geballte Ladung Aggressivität sichtbar.

@dtx Hm, ein Markenzeichen können aber doch nur Firmen und Sachen erhalten, keine Menschen, oder irre ich mich da? Dann ist Heike also auch nur eine Sache und kein Mensch. Q. e. d.
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Offline Das Chaos

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #33 am: 31. Oktober 2017, 11:12:39 »
Das Weib Heike aus dem Hause Werding spaßt nicht:

Müssen wir jetzt ein ® an das Lemma im Wiki pappen?

Besser ist das! Furchtvoll habe ich deshalb den Faden abgetrennt.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline klingsor3

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #34 am: 31. Oktober 2017, 11:15:23 »
Das mit dem Namen als "Marke" hat ja schon dem Heerlein große "Erfolge" beschert ...
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #35 am: 31. Oktober 2017, 11:18:27 »
@klingsor3 Vielleicht klappt's ja beim nächsten Versuch. Wer abrutscht, darf noch mal anfangen.
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Offline DerDude

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #36 am: 31. Oktober 2017, 14:34:07 »
Wir zittern vor den kommenden Markenrechtsklagen.

Sie hat sich "Heike Werding" eintragen lassen.
Wir haben hier einen Faden über "Heike Maria Werding".
Ich sehe da leichte Abweichungen von der genauen eingetragenen Zeichenfolge.
Einen Tremor halte ich deswegen für unangebracht.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Offline Das Chaos

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #37 am: 1. November 2017, 00:36:18 »
Wir zittern vor den kommenden Markenrechtsklagen.

Sie hat sich "Heike Werding" eintragen lassen.
Wir haben hier einen Faden über "Heike Maria Werding".
Ich sehe da leichte Abweichungen von der genauen eingetragenen Zeichenfolge.
Einen Tremor halte ich deswegen für unangebracht.

... schonschon, aber im Wiki haben wir nicht aufgepasst und die Marke benutzt; und Google hat's auch noch hoch gespült:
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #38 am: 1. November 2017, 09:42:04 »
https://dejure.org/gesetze/MarkenG

Spoiler
Zitat
  § 23
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

1.   dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2.   ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3.   die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

§ 16
Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken

(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, daß der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt.
(2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschränkt sich der Anspruch darauf, daß der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Nachschlagewerk in der Form einer elektronischen Datenbank vertrieben wird oder wenn zu einer elektronischen Datenbank, die ein Nachschlagewerk enthält, Zugang gewährt wird.
   
[close]
Erweckt der Wikieintrag denn den Einduck Fr. Werding sei eine "Gattungsbezeichnung"? Für "Papierterroristen" z. B.? Könnte sie denn wirklich viel mehr als die Kenntlichmachung ihrer Marke verlangen? Mich würde mal interessieren, ob "Der Tagesspiegel" entsprechende Post bekommen hat.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #39 am: 1. November 2017, 11:10:52 »
Das alles hat doch mit Markenrecht gar nichts zu tun. Die Reichsdeppen, die sich den Eigennamen markenrechtlich schützen lassen, wie Leckebusch, Heerlein und Werding, hoffen zum einen, Ämtern und Gerichten die Benutzung ihres Namens verbieten zu können und damit die Verfahren zu beenden und zum anderen, einen großen Haufen Geld etwa vom SonnenstaatlandSSL zu bekommen, wenn dieses ihren Namen auch nur erwähnt.
Das ist kindlicher Abwehrzauber (wie auch die sonderbaren AGB von Werding), der die gewerbliche Schutzfunktion des Markenrechts nicht versteht.
Die reine Nennung eines Eigennamens, wie geschützt auch immer er sein mag, kann nie außerhalb eines gewerblichen Zusammenhangs verboten werden. Auch die von Dir genannten Gesetzesstellen, Lexika-Einträge betreffend, haben nur die Funktion gewerbliche Interessen an einer Begriffsverwässernung einer Marke vorzubeugen.
Das Markenamt unterstützt die kindliche Hoffnung durch die Anmeldepraxis, bei der nur noch die Maschine tätig wird und kein Sachbearbeiter über Wirkungen und Konsequenzen aufklärt.
Wollte einer der genannten Wirrköpfe die vermeintlichen Markenrechtsverletzungen geltend machen, muss er entweder zunächst viel Geld in die Hand nehmen um dann vom Rechtsanwalt zu erfahren, dass das alles Kokolores ist oder sie formulieren die Klage selbst, dann geht das erst recht in die Hose.
Charles A. Osborne aus der Abteilung Knallkopf und Recht freut sich jedenfalls auf kommende Auseinandersetzungen, wird aber wie bei Heerlein wohl enttäuscht werden.
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Offline Pantotheus

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #40 am: 1. November 2017, 11:43:50 »
Hmja, nach meiner bescheidenen, völlig laienhaften Meinung richtet sich der Name einer Person - gleichgültig, ob es sich dabei um den Vornamen, Nach- oder Familiennamen oder einen Zunamen handelt, nach dem bürgerlichen Recht.
Die Namen juristischer Personen richten sich nach dem Gesetz, das die betreffende Rechtsform behandelt.
Der Schutz des Namens einer Person geht also unmittelbar aus dem jeweils zu Grunde liegenden Gesetz hervor, weiter können die allgemeinen Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit anwendbar sein.
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #41 am: 1. November 2017, 12:39:47 »
Hmja, nach meiner bescheidenen, völlig laienhaften Meinung richtet sich der Name einer Person - gleichgültig, ob es sich dabei um den Vornamen, Nach- oder Familiennamen oder einen Zunamen handelt, nach dem bürgerlichen Recht.
Die Namen juristischer Personen richten sich nach dem Gesetz, das die betreffende Rechtsform behandelt.
Der Schutz des Namens einer Person geht also unmittelbar aus dem jeweils zu Grunde liegenden Gesetz hervor, weiter können die allgemeinen Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit anwendbar sein.

Völlig richtig, aber eine markenrechtliche Anmeldung fügt dem Schutz eines Namens durch das Persönlichkeitsrecht (§12 BGB mit seinen uferlosen Ausprägungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung) auch noch den gewerblichen Rechtsschutz hinzu.

Wenn ich einen Laden aufmache: Pantotheus - Kluge Sprüche leicht gemacht, dann kannst Du mich mit dem BGB daran nicht hindern, es sei denn Du hättest vorher eine Marke Pantotheus erteilt bekommen, mit dem Eintrag in der entsprechenden Nizza-Klasse: Kluge Sprüche.
Dann kann ich immer noch einen Laden aufmachen mit dem Namen Pantotheus - Kluge Bauern, große Kartoffeln - Gemüse Im- und Export S. A. .

Bottomline:
Wir werden niemals mit dem "Weib Heike" (Selbstbezeichnung) im gewerblichen Wettstreit stehen, welche Nizza Klasse sie auch erwirbt (jede kostet extra), weshalb die Markenanmeldung hinausgeworfenes Geld ist. Dennoch ist ihr Name (zivilrechtlich) durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und vor allem durch das Strafrecht geschützt. Wir bemühen uns redlich, den Namen nicht in den Schmutz zu ziehen; das besorgt sie schon selbst. 
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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #42 am: 1. November 2017, 12:47:54 »
So ~ ungefähr ~ hatte ich mir das auch gedacht. Aber die voran gegangenen Beiträge haben mich stutzig gemacht
. :think:  wieso dann das ® ?
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dtx

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #43 am: 1. November 2017, 13:08:28 »
Wollte einer der genannten Wirrköpfe die vermeintlichen Markenrechtsverletzungen geltend machen, muss er entweder zunächst viel Geld in die Hand nehmen ...

Woran das regelmäßig scheitern dürfte. Heerlein hat nichts, wie soll der einen Gerichtskostenvorschuß aufbringen, damit sich das Gericht daran macht, uns sein als Klageschrift mißverstandenes Geschwurbel zuzustellen?

Charles A. Osborne aus der Abteilung Knallkopf und Recht freut sich jedenfalls auf kommende Auseinandersetzungen, wird aber wie bei Heerlein wohl enttäuscht werden.

Auseinandersetzungen wird es sicher geben - entweder das übliche mimimi bei YT, im Fratzenbuch oder irgendeinem Blog. Vielleicht machen die Deppen auch einen neuen Gerichtshof auf.
 

Offline Helvetia

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #44 am: 1. November 2017, 13:11:39 »
Aber die voran gegangenen Beiträge haben mich stutzig gemacht
. :think:  wieso dann das ® ?

Satire?   :scratch:  :o :dance:
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