Autor Thema: Juergen Korthof - Institut für Rechtssicherheit / Grundrechtepartei uvm.  (Gelesen 36797 mal)

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Offline Gelehrsamer

Meine Glaskugel sagt den Ausgang so oder so ähnlich voraus:

Dieses Ergebnis kann jetzt auch ein umgedrehter Joghurtbecher vorhersagen: Wie in der Replik zutreffend erwähnt wird, ist die Klage schon mangels eigenhändiger Unterschrift / ordnungsgemäßer elektronischer Signatur unzulässig.

Außerdem könnte man dem Kläger zu erklären versuchen.,

- dass es im Verwaltungsprozess keine "Annahme" gibt;   
- dass es im Verwaltungsprozess kein Versäumnisurteil gibt;
- dass es im Verwaltungsprozess erstmal keine Ausschlussfristen gibt;
- dass die ZPO nur im Zivilprozess gilt.

Aber das wäre vermutlich sinnlos, weil der Kläger dass weder verstehen könnte noch wollte.
 
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Offline Evil Dude

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Dieses Ergebnis kann jetzt auch ein umgedrehter Joghurtbecher vorhersagen:

Ich habe ja auch nie behauptet, dass die Kugel was taugt! Ist einfach nur eine Murmel!  :shifty:

Aber selbst der ist klar, was die "juristische Konifere" nicht wahrhaben wollen wird!  ;D
« Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 21:23:21 von Evil Dude »
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline Gutemine

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Da sollten wir uns vielleicht auch mal drum kümmern...

Juergen hat ja bekanntlich ein gaaaaannnz wichtiges Institut um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das ist ein ein Mann Betrieb und Juergen lebt schon lange auf Kosten von ALGII, neben "Spenden" die er für seine Vorträge und "Bücher" versucht zu generieren.

Nachdem Manfred Wahl, aka Manfred von Fischbach, ursprünglich mal ein Staatenloser aus der Truppe von Jörger, Mitglied der "Anwaltskanzlei von Andechs" etc.pp. unheimlich juristisch fundierte und freundliche Briefe geschrieben hat, zeitweise auch eine FB-Gruppe hatte in welcher die Mitglieder seine Briefe dann ebenfalls per Mail/Fax an die Gerichte schicken sollten, wurde er irgendwann man zu 9.800 Euronen Strafe verurteilt (das ist nicht die einzige Strafe), die er wohl nicht mehr bei seinen "Freunden" zusammenbetteln kann.

Wie in Reichsbürgerkreisen üblich hat er sich zwischenzeitlich abgemeldet, wurde zwangsgeräumt und schnorrt sich jetzt bei Freunden durch. Er war ja immer sehr siegessicher die Strafe weder bezahlen zu müssen, noch in den Knast zu gehen. Es gab jetzt wohl wieder mal Polizeikontakt, in der Folge wurde ihm Angeboten 480 Stunden Sozialarbeit zu leisten.

Da steht dann unser Juergen gleich Gewehr bei Fuß, schließlich hat er ja -auf einen Strohmann und Kumpel- auch einen eingetragenen Verein, der gemeinnützig ist und dringend Hilfe benöntigt.
Schaut man sich die Seite an: Da gibt es nichts außer viel Blabla und natürlich Träume von "Anastasia-Projekten". Das Impressum ist mehr als unvollständig, fängt schon damit an, dass man "vergessen" hat das zuständige Registergericht (Göttingen) zu nennen.

http://oeko-hilfe2.info/
Zitat
Öko-Hilfe 2 e.V.

Vorstand: Henning Schaeper

Wiesenweg 9

37139 Adelebsen

VR-Nr. 201613

Tel. 05506 – 999 070

Zitat
Amtsgericht Göttingen Aktenzeichen: VR 201613    Bekannt gemacht am: 28.02.2014 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

14.02.2014


ÖkO-Hilfe 2 e.V., Adelebsen (Wiesenweg 9, 37139 Adelebsen).

Es gab wohl auch schon eine Oeko-Hilfe1, die Daten sind leider so nicht einsehbar.

Die Homepage des Vereins ist grausam. Einfachstes Wordpress von jemand genutzt, der bestimmt noch weniger Ahnung hat als ich.  ;D
http://oeko-hilfe2.info/

Ach ja, mir ist klar, dass Wahl sich auf den Kopf stellen und mit dem A**** nach Fliegen schnappen könnte, er wird dort ganz bestimmt keine Sozialstunden ableisten können, so wenig wie andere. Da gibt es einige Hürden -und sei es nur auf die Listen bei Gericht zu kommen- zu überwinden.

Man sollte allerdings nicht aus dem Auge verlieren, dass unsere Klientel unter dem Deckmäntelchen von Vereinen das betreibt, was man durchaus als Sozialbetrug oder Geldwäsche bezeichnen kann, außerdem -wie jetzt ja auch der Prozess um Schäbel zeigt, der bei der Mischpoke ja auch schon mitgemacht hat- sich sammelt und eventuell auch Waffen hortet.
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Offline califix

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Wenn ein gemeinnütziger Verein nur eine vorgeschobene Konstruktion ist, um sich an der Steuer vorbeizumogeln, dürfte ein Hinweis an das zuständige Finanzamt reichen, und die Gemeinnützigkeit ist weg, das geht sogar rückwirkend.
Lustig wird es, wenn man sich die Satzung ansieht. Da wird auf einmal die Geltung des Grundgesetzes anerkannt. Die Zugehörigkeit zu rechtsradikalen Organisationen wie NPD und DVU schließt die Mitgliedschaft im Verein aus u.s.w.. Klar, große Teile der Satzung kann man sich als Vorlage im Internet runterladen, ohne diese Passagen wird man erst gar nicht als gemeinnützig anerkannt. Aber die heren Ziele, die sind richtig anspruchsvoll. Ich möchte nicht als Kassenwart das Vergnügen haben, bei einer Steuerprüfung die Fragen des Prüfers beantworten zu dürfen, wie man denn diese Ziele erreicht. Sollten sich dann Zahlungen von Aufwandsentschädigungen an einen finanziell abgebrannten Vorsitzenden finden, wird die Prüfung bestimmt spannend.
 
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Offline Gutemine

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Die letzten Gebühren hat er noch nicht bezahlt, dafür "klagt" der Rechtexperte schon wieder.
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Prozessbevollmächtigt von wem? Dem Heiligen Geist?
 

Offline Gutemine

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Der Vollständigkeit halber: 27 Seiten absolut schwachsinniges Geschwurbel.

Putzig auf Seite 7 gibt es u.a. einen Screenshot der SSL-FB-Seite als Beweis. Der Screen ist dann auf Seite 23 zu finden. ;D

Zitat
Der verantwortliche Mitarbeiter des „Staatsschutz Bielefeld“benutzt gegen den unter dem Schutz des Grundgesetzes Artikel 1, 20, 25 und 79, sowie Genfer Abkommen IV Artikel 132ff, stehenden Jürgen Korthof, den Begriff "Reichsbürger“, um durch Anwendung eines illegalen „Reichsbürger-Handbuches“, Verfassungsbruch und Aussetzung zu betreiben.
Dies ist ein Angriff gegen den Verfassungsauditor Jürgen Korthof. Eine solche Verfassungsdurchbrechung ist gegen
UN-Resolution A/RES/217 A (III), und damit ein Angriff gegen das Völkerrecht nach VStGB § 9 und kraft Grundgesetz und Strafgesetzbuch verboten.
Die von der Amadeu-Antonio-Stiftung eingesetzten Handlanger, oder freiwillig unwissend bleiben wollenden Mittäter,
betreiben Volksverhetzung und Putsch gegen das Grundgesetz, wodurch ein täglich fortschreitender Schaden
gegen den Rechtstaat und gegen das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland verursacht wird.
Aktuell hat am 08.08.2018 gegen 10:05 ein Streifenwagen der POLIZEI Warburg/Höxter vor dem Grundstück der Wohnung des Zeugen, mehrere Minuten angehalten und mit vorgehaltenem Funksprechmikrofon anlasslos und ohne Gefahr im Verzug, vermutlich eine Überprüfung des derzeitigen Fahrzeuges des Zeugen durchgeführt.
In Anbetracht der unter dem IFR Aktenzeichen IFR-00000003-010-m6creEJX, VG -Aktenzeichen AZ: 11 L 750/18
aktenkundig gewordenen fehlenden Grundgesetztreue der POLIZEI und deren beharrlicher Leugnung der ranghöchsten Rechtnormen, wird dies als Stimmungsmache und Versuch der Belästigung, bis hin zum Versuch der
Zeugenbeeinflussung nach StGB § 159, gesehen.
Aus diesen Gründen wird hiermit kraft Gesetz wegen Eilbedürfnis hilfsweise Auftrag nach allen dafür zutreffenden Gesetzen auf Anordnung der sofortigen Wirkung der Feststellungs- Unterlassungs- oder Verpflichtungsklage
gestellt
.
Wessen Vertrag oder Auftrag die untersuchten öffentlich „Bediensteten“ und „Staatschützer“ tatsächlich in welcher Rechtsform erfüllen, wenn nicht den (etwa nur „pro-forma“/“zum Schein“?) beeidigten Vertrag mit Grundgesetz
bindung, wird Gegenstand einer weiteren Feststellungsklage sein.

Wenn in Anwesenheit von Grundrecht und Menschenrecht, es zu auffällig wäre, diese vor aller Augen abzuschaffen, so sieht es so aus, dass bestimmte Verfassungsfeinde es versuchen, Duldung und Lethargie bei Verfassungsverletzungen zu erzeugen. Da dies den Verfassungsfeinden nicht hinreichend gelungen ist, wird gerade der Bereich Grundrecht und Menschenrecht mit einem „Minenfeld“ per Verunglimpfungskampagnen
überzogen, damit sich der Bürger nicht mehr getraut sein Recht zu erheben

http://ifr-un.byethost15.com/IFR-Feststellungsklage-VGMinden1-AAS-Reichsbuerger.pdf?i=1
« Letzte Änderung: 20. August 2018, 04:32:14 von Gutemine »
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Offline Pantotheus

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Wenn man der verqueren "Logik" des Jürgen aus der Sippschaft Korthof folgen sollte, dann dürften Behörden z. B. auch keine DIN-Papierformate verwenden, weil diese nicht vom staatlich legitimierten Gesetzgeber genormt wurden. Vielleicht sollte man den RD dann konsequent auch die Benutzung von Faxgeräten untersagen, da die Übertragungsstandards dafür auch nicht von einem Staat festgelegt wurden.
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Müll Mann

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der ist ja noch mehr getriggert als Rüdi. Was bitte hat die Amadeu-Antonio-Stiftung mit dem Reichsbürher-Handbuch zu tun? Das Reichsbürger-handbuch wurde von Demos im Auftrag vom Verfassungsschutz Brandenburg erstellt. Mal abgesehen davon, dass die Amadeu-Antonio-Stiftung kein Beklagter in einem Verwaltungsverfahren sein kann.
 
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Offline Pantotheus

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Mal abgesehen davon, dass die Amadeu-Antonio-Stiftung kein Beklagter in einem Verwaltungsverfahren sein kann.
Die Klage richtet sich gegen:
Zitat
Amadeu-Antonio Stiftung, sowie deren referenzierten Beraterunternehmen „Sonnenstaatland“ und alle weiteren in Betracht kommenden Grundrecht- und Menschenrechtleugner, insbesondere POLIZEI HÖXTER und Staatsschutz Bielefeld, die mit außerparlamentarischen Handlungsempfehlungen das Grundgesetz bekämpfen.
Da darf man sich dann wohl aussuchen, wer Beklagter ist. "Alle weiteren in Betracht kommenden Grundrecht- und Menschenrechtleugner" bezeichnet den Beklagten nicht. "POLIZEI HÖXTER" und "Staatsschutz Bielefeld" dürfte wohl ebenfalls nicht genügen, eine korrekte Bezeichnung müsste wohl die parteifähige Behörde nennen, z. B. Amt für Verfassungsschutz des Landes X in X o. dgl. Der Relativsatz trägt nichts bei zur Identifizierung des oder der Beklagten; wenn man böse sein wollte, könnte man argumentieren, dass alle Genannten das Grundgesetz nicht bekämpfen, auch bzw. schon gar nicht mit Handlungsempfehlungen, somit die Klage sich gegen niemanden richte und unzulässig sei.

Allerliebst ist auch dies:
Zitat
Das Institut für Rechtsicherheit (IFR) bestellt sich zum Prozessbevollmächtigten des Klägers.
Normalerweise muss die Prozesspartei den Prozessbevollmächtigen bestellen, hier bestellt sich der Prozessbevollmächtigte gleich selbst, der Bevollmächtigte gibt sich also selbst Vollmacht.  :P
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Müll Mann

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Die Klage kann man auch kürzer formulieren:

Zitat
Das Gericht möge feststellen, dass alle, die jemals böse zu mir waren oder zukünftig noch böse gegen mich sein werden, dies zu unterlassen und ganz ganz viel Strafe dafür zu zahlen haben.
 
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Offline Gelehrsamer

Normalerweise muss die Prozesspartei den Prozessbevollmächtigen bestellen, hier bestellt sich der Prozessbevollmächtigte gleich selbst, der Bevollmächtigte gibt sich also selbst Vollmacht.

"... bestelle ich mich zum Prozessbevollmächtigten des Beklagten ..." ist eine durchaus gängige Redewendung, mit der die Vertretung einer Prozesspartei angezeigt wird. Allerdings ist das komische Institut kein eigenständiges und von seinem Urheber zu trennendes Rechtssubjekt. Das wird also nichts mit der Vertretung.

Das kleine VG Minden könnte mit dem Elaborat leicht überfordert sein. Ich würde diese Klage aber nicht zustellen, sondern unter Hinweis auf das Erfordernis einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit den Kläger zu einer Erklärung über den gewollten Beklagten auffordern.   
 
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Offline DC71

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Ich würde diese Klage aber nicht zustellen, sondern unter Hinweis auf das Erfordernis einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit den Kläger zu einer Erklärung über den gewollten Beklagten auffordern.   
Mangels Anschriften im Passivrubrum dürfte die Zustellung der Klage derzeit eh etwas schwierig werden. ^^
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Müll Mann

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die Zustellung der Klage derzeit eh etwas schwierig werden. ^^
Ach was, durch Veröffentlichung im Blog des Klägers gilt die Klage als öffentlich zugestellt. Die international übliche 21 Tage Frist läuft. Wenn die Beklagten bis dahin nicht reagiert haben, ergeht VU  ;D § 08/15 RDSchwGO (Reichsdeppen-Schwurbel-Gerichtsordnung)

Edith meint: Wir könnten ja, rein vorsorglich, eine Schutzschrift bei Gericht einreichen (oder zumindest an den Kothof (kein Schreibfehler) schicken)
« Letzte Änderung: 20. August 2018, 14:18:52 von Müll Mann »
 
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Offline Caligula

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Vorab: Story is already in progress and almost ready! He's been long overdue.

Ansonsten haben wir es mit einer bedeutenden Person zu tun, datt Jürgen war schon auf dem Weg in die Weltpolitik und kurz davor hier die Macht zu übernehmen.
Also irgendwie, so in der Art und überhaupt. 2005 hat er für die PDS im Wahlkreis 101 in Paderborn kandidiert und hat... Trommelwirbel und Tschingderassabum: 0,8 % geholt.
Nur die Bibeltreuen Christen und die ÖDP hatten weniger. Da wäre wohl eher Narrhalla-Marsch und Humba-Humba-Tätärä angezeigt. 

Und dann ist der Herr Korthof beim Marsch durch die Institutionen irgendwo falsch abgebogen.
Originell finde ich die Regelung bei seinem Seminaren, die müssen keinen Eintritt zahlen, sondern dafür, dass sie wieder raus dürfen. ;D
Ist das nicht Geiselnahme?

Ich glaube, das wird ganz schnuckelig.

Tante Edit sagt, ich sollte erwähnen, dass ich den Vogel gar nicht für erwähnenswert hielt, nur 30 Millionen Schadensersatz... lächerlich, da fängt der Rest der Szene das Kichern an.
Erst ab 500.000.000 macht sich Schröbber auf YouTube nackisch, keine Krönung im Plastik-Hermelin, keine Randale-Verhaftung a la Sürmel Murmel, keine 5 kg Silber pro Sekunde im Gewahrsam wie Wassermann.
Was für ein Weichei. Der Typ ist voll old-school.
« Letzte Änderung: 20. August 2018, 18:11:42 von Caligula »
 
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