Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 56865 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #30 am: 13. April 2016, 17:28:35 »
DER Markus Hailer?
...

Typisch Reichsdepp. Nur echt mit §201 am Hacken. Das muß bei denen so.
 
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #31 am: 13. April 2016, 17:30:48 »
Tja, und dann wird das Forum hier gegen Reichsdeppen geführt, wo Ihr es doch eigentlich selber seid, wenn Ihr die Grenzen von 1941 euch besinnt. Also was soll das denn? Schaut doch mal ins Reichsgesetzblatt Nr. 125 von 1935...
"Bis zum Erlass weiterer Vorschriften über den Reichsbürgerbrief gelten vorläufig als Reichsbürger die Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes, die beim Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes das Reichtagswahlrecht besessen haben. "
Und jeder der nach 1920 sich beruft ist also ein Reichsbürger, insbesondere ab 1934 mit der Verordnung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Also warum nennt Ihr diejenigen, die nach den Gesetzen ableiten Reichsdeppen, wenn Ihr es doch selber seid?

Und jeder der die BRD als souveräner Staat anerkennt, sorry, Jungs, das ist blamabel... Ihr labert nur wirres Zeuch daher, keine Argumente, nur blabla, und anscheinend ist euch echt langweilig.

Definierte Wörter wie "Reichsbürger" aus den Zusammenhang reissen, seine eigenen Definitionen drüber legen und absichtlich zur Desinformation beitragen, naja, was soll man dazu sagen.

Das ist dann Aussage genug über den Sinn dieses Podiums..... und hört bitte auf mich mit den Reichssumpf zu betiteln. Ich berufe mich als Deutscher im gültigen Recht, wenn Ihr das geltende Recht (Reichsrechte) unbedingt verfönen wollt, dann solltet Ihr mal überlegen, was Ihr eigentlich damit anrichtet.
Wenn Ihr behauptet die BRD existiert, dann kann ich dem nur zustimmen. Aber was ist denn die BRD? Das ist in der UN Carta, Carlo Schmid, Grundlagenvertrag etc. ausreichend beschrieben.... ein souveräner Staat kann es jedoch nicht sein, und wird es auch nie. Ein Wirtschaftsgebiet eher, und hat Einwohner und kein Bürger, geltendes Recht von oben, statt gültiges Recht ....
Und danke für den Tipp mit den Rechtschreibfehlern ..... musste ja sein ..... lach ... ne lach mich wech .....
Viel Spaß dann noch.....
« Letzte Änderung: 13. April 2016, 17:45:35 von panmaster »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #32 am: 13. April 2016, 17:36:08 »
Wer beruft sich denn außer Dir?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Leela Sunkiller

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #33 am: 13. April 2016, 17:37:00 »
Die Frage, die noch im Raum steht:

Wie kommst du darauf, kein Reichsbürger zu sein?
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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #34 am: 13. April 2016, 17:43:55 »
Tja, und dann wird das Forum hier gegen Reichsdeppen geführt, wo Ihr es doch eigentlich selber seid, wenn Ihr die Grenzen von 1941 euch besinnt. Also was soll das denn? Schaut doch mal ins reichsgesetzblatt Nr. 125 von 1935...

Ich besinne mich auf das Jahr 1291.


 
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #35 am: 13. April 2016, 17:44:55 »
Ich hab den Verdacht, er schnallt nichts. Satire wird für Reichsbürger wohl für ewig ein Mysterium bleiben. Ach Gottchen, jetzt kommt auch noch der Senf mit "geltendes" und "gültiges Recht".
« Letzte Änderung: 13. April 2016, 17:47:34 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline NinjaAndy

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #36 am: 13. April 2016, 17:46:32 »
Zitat
aus der Abzocke der Konzerne gheraus will

Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen :D Zumindest wird er lange noch an den veruntreuten Geldern zu knabbern haben, denn Schulden auf strafbaren Handlungen können nicht mittels PI getilgt werden.

@panmaster :
Erstmal für dich das obligatorische Wissensquiz? - Was ist (Volks-)Souveränität? Wie ist das Definiert? Welche Kriterien gibt es? (Aber bitte ohne danach zu googlen).
2. Frage: Nach welchem gültigen Recht (von wann) lebst Du in deiner Illusionswelt? Dann sollte Dir bewusst sein, dass damit sämtliche Gesetze dieses Zeitpunktes auf Dich zutreffen. Kannst also gern Sozialhilfe oder Krankenversicherung oder sonst was aus diesem Jahre beziehen. Begünstigende Gesetzte aus der aktuellen Zeit tangieren Dich dann ja nicht.
3. Frage: Wenn Du nach den "alten" Statuten lebst, so sagen diese aus, dass derjenige der zu diesem Zeitpunkt nach geltendem Gesetz lebt(e), ein Reichsbürger ist/war. Damit degradierst Du Dich halt selber zum selbigen und nicht die anderen. Wer entscheidet eigentlich wer Reichsbürger ist und wer nicht? Du ganz bestimmt nicht, Zuckerhasi ;)
4. Frage: Weisst Du, was das Wort "constitution" bedeutet? Nein, nun dann google mal. Denn so etwas wurde damals nach Kriegsende "aufgesetzt" (und seitens der Siegermächte akzeptiert) und ist das was viele Reichsdeppen als "fehlende Verfassung" betiteln, die doch dem achso untollen BRD-Ländle damals fehlte.

Mein Resumeé:

Geschichte 6-, Deutsch 4, Politik: 5 - Die Versetzung ist gefährdet.

« Letzte Änderung: 13. April 2016, 17:57:11 von NinjaAndy »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #37 am: 13. April 2016, 17:52:51 »

Ich besinne mich auf das Jahr 1291.

Das kann ich nicht lesen. Fraktur ist das nicht! Ist das Helvetisch? Helenisch? Oder nur schlecht aufgelöst?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline GeneralKapitalo

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #38 am: 13. April 2016, 17:53:42 »
Und jeder der die BRD als souveräner Staat anerkennt, sorry, Jungs, das ist blamabel... Ihr labert nur wirres Zeuch daher, keine Argumente, nur blabla, und anscheinend ist euch echt langweilig.


und hört bitte auf mich mit den Reichssumpf zu betiteln. Ich berufe mich als Deutscher im gültigen Recht, wenn Ihr das geltende Recht (Reichsrechte) unbedingt verfönen wollt, dann solltet Ihr mal überlegen, was Ihr eigentlich damit anrichtet.

Wenn Ihr behauptet die BRD existiert, dann kann ich dem nur zustimmen. Aber was ist denn die BRD? Das ist in der UN Carta, Carlo Schmid, Grundlagenvertrag etc. ausreichend beschrieben.... ein souveräner Staat kann es jedoch nicht sein, und wird es auch nie. Ein Wirtschaftsgebiet eher, und hat Einwohner und kein Bürger, geltendes Recht von oben, statt gültiges Recht ....

Naja, hier sind 400 Seiten voller Argumente, die u.a auch die von dir bestandeten Sachverhalte ansprechen. Übrigens noch von keinem wiederlegt. ;D

https://www.sonnenstaatland.com/download/1558/


Nachtrag: Noch als kleines Logik Schmackal:


Und jeder der nach 1920 sich beruft ist also ein Reichsbürger, insbesondere ab 1934 mit der Verordnung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ich kann ja deine Logik im Bezug auf die Änderung des RuStAG ab 1934 nachvollziehen. Aber 1920 (du meinst wahrscheinlich eher 1919) galt die selbe Version des RuStAG, auf die auch du dich berufst, machst du dich dann nicht selbst zum Reichsbürger, nach deinem Verständnis?
« Letzte Änderung: 13. April 2016, 17:59:43 von GeneralKapitalo »
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #39 am: 13. April 2016, 17:54:49 »
Ich besinne mich auf das Jahr 1291.
Das kann ich nicht lesen. Fraktur ist das nicht! Ist das Helvetisch? Helenisch? Oder nur schlecht aufgelöst?

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCtlischwur

Helvetisch phonetisch:      https://www.youtube.com/watch?v=dfL_IRXVLtQ
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #40 am: 13. April 2016, 17:55:34 »
Wie könnt ihr eigentlich die Aussagen von @panmaster parsen? Mein Hirn sagt dazu immer nur: "Grammatikfehler! Grammatikfehler! Kein Zusammenhang! Keine Ahnung, was der meint."

Gibt's da irgendein hilfreiches Gerät von Q, das ich nicht kenne?  :o
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #41 am: 13. April 2016, 17:56:34 »

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Das kann ich nicht lesen. Fraktur ist das nicht! Ist das Helvetisch? Helenisch? Oder nur schlecht aufgelöst?

Das ist Latein

Spoiler
«In nomine domini amen. Honestati consulitur et utilitati publice providetur, dum pacta quietis et pacis statu debito solidantur. Noverint igitur universi, quod homines vallis Uranie universitasque vallis de Switz ac communitas hominum Intramontanorum Vallis Inferioris maliciam temporis attendentes, ut se et sua magis defendere valeant et in statu debito melius conservare, fide bona promiserunt invicem sibi assistere auxilio, consilio quolibet ac favore, personis et rebus, infra valles et extra, toto posse, toto nisu contra omnes ac singulos, qui eis vel alicui de ipsis aliquam intulerint violenciam, molestiam aut iniuriam in personis et rebus malum quodlibet machinando. Ac in omnem eventum quelibet universitas promisit alteri accurrere, cum necesse fuerit, ad succurrendum et in expensis propriis, prout opus fuerit, contra impetus malignorum resistere, iniurias vindicare, prestito super hiis corporaliter iuramento absque dolo servandis antiquam confederationis formam iuramento vallatam presentibus innovando. Ita tamen, quod quilibet homo iuxta sui nominis conditionem domino suo convenienter subesse teneatur et servire. Communi etiam consilio et favore unanimi promisimus, statuimus ac ordinavimus, ut in vallibus prenotatis nullum iudicem, qui ipsum officium aliquo precio vel peccunia aliqualiter comparaverit vel qui noster incola vel conprovincialis non fuerit, aliquatenus accipiamus vel acceptamus. Si vero dissensio suborta fuerit inter aliquos conspiratos, prudenciores de conspiratis accedere debent ad sopiendam discordiam inter partes, prout ipsis videbitur expedire, et que pars illam respueret ordinationem, alii contrarii deberent fore conspirati. Super omnia autem inter ipsos extitit statutum, ut, qui alium fraudulenter et sine culpa trucidaverit, si deprehensus fuerit, vitam ammittat, nisi suam de dicto maleficio valeat ostendere innocenciam, suis nefandis culpis exigentibus, et si forsan discesserit, numquam remeare debet. Receptatores et defensores prefati malefactoris a vallibus segregandi sunt, donec a coniuratis provide revocentur. Si quis vero quemquam de conspiratis die seu nocte silentio fraudulenter per incendium vastaverit, is numquam haberi debet pro conprovinciali. Et si quis dictum malefactorem fovet et defendit infra valles, satisfactionem prestare debet dampnificato. Ad hec si quis de coniuratis alium rebus spoliaverit vel dampnificaverit qualitercumque, si res nocentis infra valles possunt reperiri, servari debent ad procurandam secundum iusticiam lesis satisfactionem. Insuper nullus capere debet pignus alterius, nisi sit manifeste debitor vel fideiussor, et hoc tantum fieri debet de licencia sui iudicis speciali. Preter hec quilibet obedire debet suo iudici et ipsum, si necesse fuerit, iudicem ostendere infra [valles], sub quo parere potius debeat iuri. Et si quis iudicio rebellis exstiterit ac de ipsius pertinatia quis de conspiratis dampnifcatus fuerit, predictum contumacem ad prestandam satisfactionem iurati conpellere tenentur universi. Si vero guerra vel discordia inter aliquos de conspiratis suborta fuerit, si pars una litigantium iusticie vel satisfactionis non curat recipere complementum, reliquam defendere tenentur coniurati. Suprascriptis statutis pro communi utilitate salubriter ordinatis concedente domino in perpetuum duraturis. In cuius facti evidentiam presens instrumentum ad peti[ci]onem predictorum confectum sigillorum prefatarum trium universitatum et vallium est munimine roboratum. Actum anno domini m° cc° Lxxxx° primo incipiente mense Augusto.»
[close]

Übersetzung:

Spoiler
«In Gottes Namen. Amen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. – Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. – Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, – jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. – Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. – Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. – Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. – Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. – Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. – Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. – Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. – Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so haben alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. – Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtsspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. – Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.»
[close]
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #42 am: 13. April 2016, 17:57:07 »

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCtlischwur


Och die olle Kamelle, und ich hab's nicht erkannt! Grüße an Gessler!
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #43 am: 13. April 2016, 17:58:25 »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Sandmännchen

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #44 am: 13. April 2016, 17:58:49 »
Das ist Latein

Moment, das hatte ich in der Schule. Aber die Übereinstimmung der Abbildung mit dem obigen Wortlaut wird Dir kein Notar bestätigen.

Aber mit irgendeinem Schweizerkram war ja zu rechnen ;) Grüezi! Ca va.
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