Autor Thema: ... ja wo stiften sie denn?  (Gelesen 16091 mal)

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Offline Manuel

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #15 am: 29. Oktober 2013, 13:52:52 »
@Das Chaos: Ich finde es höchst bemerkenswert, wie du versuchst, herbeizureden, dass die Stiftung ja nicht (rechtmäßig) existiert, sowieso nichts gestiftet wird und dabei trotzdem etwas unrechtmäßiges (z.B. Untreue) passieren soll. ;)
 

Offline vollstrecker

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #16 am: 29. Oktober 2013, 14:19:50 »
Tja, weil du eben die dubiosen Geschäfte des Imperators Fitze-Fatze nicht durchschaust.

Wo ist das Problem:

Die Stiftung wird nicht rechtswirksam (als Stiftung) gegründet. Damit ist es auch nicht möglich, etwas zu stiften. Allerdings wird dem Fitzelchen die Verfügungsgewalt über Vermögen übertragen. Da der "Stifter" dies in dem Glauben tut, er gebe etwas zur Stiftung, könnte in der Tat ein Betrug oder eine Untreue in Betracht kommen.

Du siehst also, da wo du einen Widerspruch vermutest, ist keiner...
 

Offline Manuel

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2013, 14:42:56 »
Deine Argumentation basiert einzig auf

"Die Stiftung wird nicht rechtswirksam (als Stiftung) gegründet."

Woran genau siehst du das? Wie kann eine Stiftung nicht rechtswirksam gegründet werden? Was wurde falsch gemacht?
 

Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #18 am: 30. Oktober 2013, 16:24:23 »
Ach Manuel.

Auf die Schnelle
Zitat
Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
c) Wikipedia

Liegt Euch denn eine Anerkennung gem. § 6 StiftG LSA vor?
Ich glaube kaum, daher..........

Greetz
Mad Dog

 
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Gerd Winter

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #19 am: 30. Oktober 2013, 16:59:20 »
Wäre das http://www.welt.de/lifestyle/article1047462/Inseln-zum-Schnaeppchenpreis.html nichts für K R D ? Eine eigene Insel. Vor dem Kauf oder Tausch gegen die Krönungshalle sollte allerdings geklärt werden ob man dort wirklich tun und lassen kann was man will. Aus Umweltschutzgründen könnte es beispielsweise nicht gestattet sein aus Joghurtbechern Diesel zu erschmelzen ;D. Vielleicht gibt es ja auch billig kontaminierte Inseln auf denen man nach Herzenslust Auto fahren kann, sogar ganz ohne Führerschein oder eine Reichsbank gründen - wen juckts. Ja auch mit Engel- oder Feengeld könnte man im Binnenhandel bezahlen, die Zinsen auf Trollgeld könnten entfallen. Für einen brummenden Außenhandel sorgt die alte NC-Drehbank, angetrieben von frei im Raum herumschwirrender Energie. Der Warenexport funktioniert per Schiff, dieses wird mit einem Wassermotor angetrieben woran es auf einer Insel gewiss nicht mangelt.
Achso, um nicht ganz offtopic zu geraten. Stftungen kann man ohne Zahl gründen - auf der Insel - nach selbsterfundenem Recht, keinen stört's. Stiften gehn wird schon schwerer, weil man durchs Meer muss  :o.
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Offline kairo

Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #20 am: 30. Oktober 2013, 17:04:55 »
Stiften gehn wird schon schwerer, weil man durchs Meer muss .
Da kennst du unseren Peter den Großen schlecht. Der marschiert einfach quer drüber.
 

Offline Manuel

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #21 am: 30. Oktober 2013, 18:13:53 »
Zitat
Liegt Euch denn eine Anerkennung gem. § 6 StiftG LSA vor?
Nein, aber die braucht eine nicht rechtsfähige Stiftung ja auch nicht. Verwechselt ihr grad etwa rechtsfähig mit rechtswirksam? Denn die Argumentation läuft grad darauf hinaus, dass nicht rechtsfähige Stiftungen überhaupt keine Stiftungen sein sollen.
 

Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #22 am: 30. Oktober 2013, 18:23:45 »
Zitat
§ 80 BGB Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung 
(1)   Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.


Ich weiss zwar nicht, was eine nichtrechtsfähige Stiftung sein soll, aber eines weiss ich:
sie ist keine Stiftung, ausser vielleicht in Phantasien.
Ich habe zwar schon beim Hofe der Kindlichen Kaiserin angefragt, die Antwort steht jedoch leider noch aus.  ;D

Handelt es sich vielleicht um den jährlichen Betriebsausflug der Auszubildenden??

Zitat
Denn die Argumentation läuft grad darauf hinaus, dass nicht rechtsfähige Stiftungen überhaupt keine Stiftungen sein sollen.

Eure Argumentation??
Interessante Konstruktion.
Ich gründe etwas, das ich Stiftung nenne, bestreite aber, dass ich eine Stiftung gegründet habe.
Jeder Psychiater hätte daran sicherlich Spass in den Backen.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, 18:44:04 von Mad Dog »
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Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #23 am: 30. Oktober 2013, 18:40:55 »
Oh, Entschuldigung, ich vergass.........das ist bei Euch ja so an der Tagesordnung.

Eure "Königliche Reichsbank" ist ja nach Peterchens Auffassung auch keine Bank.  ;D ;D

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2013, 18:42:30 von Mad Dog »
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Offline Das Chaos

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #24 am: 31. Oktober 2013, 00:33:05 »
...
Ich weiss zwar nicht, was eine nichtrechtsfähige Stiftung sein soll, aber eines weiss ich:
sie ist keine Stiftung, ausser vielleicht in Phantasien.
....

Man kann nicht alles wissen, aber man kann nachschauen.
Es gibt tatsächlich nichtrechtsfähige Stiftungen.
Manuel, ich verwechsle das bestimmt nicht, da ich aber keine Lust habe, mehrfach dasselbe zu erklären schau einfach ein paar Beiträge zurück. Da habe ich erklärt, warum das keine Stiftung sein kann: weil kein Vermögen gestiftet wurde. Das Modell von Fitze ist eine lustige "Strohmann-Stiftung", die aber rechtlich nicht funktionieren wird.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #25 am: 31. Oktober 2013, 07:36:26 »
Hi.

Zitat

Man kann nicht alles wissen, aber man kann nachschauen.

Ach?? Danke für den Hinweis, war mir bislang nicht bekannt. ::)

Zitat
Es gibt tatsächlich nichtrechtsfähige Stiftungen.


Nö, gibbet nich.
Der Aberglaube, gar gross er manchmal auf der Juriseite ist.

[Klug***rmode on]
Ohne jetzt den Palandt herauszukramen:
Dafür, dass bestimmte schuldrechtliche Treuhandübertragungen auch in Jurikreisen manchmal als "unselbständige Stiftungen" bezeichnet werden, kann ich nix, machen sie aber nicht zur Stiftung i.S. des Stftungsrechtes, sie können aber in Stiftungen überführt werden.
Ich bleibe also dabei:
Es gibt keine nichtrechtsfähigen Stiftungen.
[Klug***rmode off] >:D

säuerlichguck
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« Letzte Änderung: 31. Oktober 2013, 07:46:32 von Mad Dog »
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Offline Steuerbeamter

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #26 am: 31. Oktober 2013, 07:49:36 »
Da ich den Begriff "nichtrechtsfähige Stiftung" irgendwo her kannte, hab ich mal gekramt und folgendes in einer internen Fortbildung gefunden:

Der zivilrechtliche Begriff der Stiftung ist nicht auf die in den §§ 80 ff. BGB geregelte
rechtsfähige Stiftung beschränkt, sondern umfasst auch die im BGB nicht ausdrücklich
geregelte nichtrechtsfähige Stiftung. Während bei der Gründung einer rechtsfähigen
Stiftung diese als ein neues eigenständiges Rechtssubjekt entsteht, wird die nichtrechtsfähige Stiftung dadurch errichtet, dass der Stifter einem bereits bestehenden Rechtsträger
Vermögenswerte mit der Maßgabe zuwendet, diese dauerhaft zur Verfolgung eines
bestimmten Zwecks zu verwenden und als ein von seinem übrigen Vermögen getrenntes
Sondervermögen zu verwalten.
Die nichtrechtsfähige Stiftung (auch fiduziarische Stiftung oder Treuhandstiftung)
ist folglich kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsverhältnis (Vertrag) zwischen dem
Stifter und dem Rechtsträger des zugewendeten zweckgebundenen Vermögens.
Sie kann zu jedem rechtlich zulässigen Zweck errichtet werden. Dabei ist auch eine
Identität des Stiftungszwecks mit den eigenen Zwecken des Trägers des Stiftungsvermögens
möglich.
Rechtliches Zuordnungsobjekt ist allein der Träger als Eigentümer des Stiftungsvermögens.
Dieser handelt im Außenverhältnis gegenüber Dritten folglich nicht als Organ
der unselbständigen Stiftung, sondern im eigenen Namen in Erfüllung seiner im
Innenverhältnis gegenüber dem Stifter bestehenden Verpflichtungen aus dem Stiftungsgeschäft.
Grundsätzlich entscheidet der Träger des Stiftungsvermögens selbst über die Anlage
des Vermögens und die zweckentsprechende Verwendung der Stiftungserträge. Im
Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Stifter jedoch die nichtrechtsfähige Stiftung auch
mit eigenen Gremien (Vorstand, Beirat usw.) ausstatten, die z.B. über die Verwendung
der Stiftungserträge entscheiden. In diesem Fall ist der Träger schuldrechtlich an die
Entscheidungen dieser Gremien gebunden.
Anders als rechtsfähige Stiftungen unterliegen nichtrechtsfähige Stiftungen nicht der
Stiftungsaufsicht.


Ich fand das Wort "fiduziarische Stiftung" in dem Zusammenhang sehr interessant.

In der Fortbildung ging es um die Steuerpflichten derselbigen. Auch eine nichtrechtsfähige Stiftung ist körperschaftssteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
 

Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #27 am: 31. Oktober 2013, 07:53:26 »
Hi.

Q.E.D.
Danke für die weiterreichenden Ausführungen.  ;)

Und damit soll jetzt gut sein.

sichmitdemChaoswiedervertragenwollend
Mad Dog
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Offline Das Chaos

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #28 am: 31. Oktober 2013, 08:10:20 »
Hi.

Zitat

Man kann nicht alles wissen, aber man kann nachschauen.

Ach?? Danke für den Hinweis, war mir bislang nicht bekannt. ::)

Zitat
Es gibt tatsächlich nichtrechtsfähige Stiftungen.

Nö, gibbet nich.
Der Aberglaube, gar gross er manchmal auf der Juriseite ist.

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Ohne jetzt den Palandt herauszukramen:
Dafür, dass bestimmte schuldrechtliche Treuhandübertragungen auch in Jurikreisen manchmal als "unselbständige Stiftungen" bezeichnet werden, kann ich nix, machen sie aber nicht zur Stiftung i.S. des Stftungsrechtes, sie können aber in Stiftungen überführt werden.
Ich bleibe also dabei:
Es gibt keine nichtrechtsfähigen Stiftungen.
[Klug***rmode off]

säuerlichguck
Mad Dog

Naja, Du kannst Dir ja (wie es die Reichsdeppen tun) ohne weiteres auf die "Jurikreise" pfeifen und Dir eine eigene Begrifflichkeit schaffen (z.B. Personenausweis), für die anderen mag aber vielleicht die böse und lügenhafte Wikipedia Geltung beanspruchen:
Zitat
Nicht rechtsfähige Stiftung[Bearbeiten]
Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet.

Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Häufig erhält die Stiftung ein eigenes Gremium, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Nach außen handelt der Treuhänder für die Stiftung, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Für sie gilt das allgemeine Zivilrecht, also vor allem das Recht der Schenkung (für die Vermögensübertragung) und des Auftrags (für das Treuhandverhältnis), vorrangig aber die besonderen Vereinbarungen im Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.

Die nicht rechtsfähige Stiftung untersteht keiner behördlichen Stiftungsaufsicht. Gleichwohl kann bei der zuständigen Finanzbehörde die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden. Unter Umständen kann der Stiftungszweck entsprechend den Regelungen in der Satzung sehr einfach geändert beziehungsweise die Stiftung sogar aufgelöst werden, ohne dass es der Zustimmung eines Kontrollorgans oder einer Behörde bedarf.

Vorteile einer Treuhandstiftung können in der unkomplizierteren Entscheidungsfindung, der einfacheren Verwaltung und den daraus resultierenden – günstigeren Verwaltungskosten liegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung#Nicht_rechtsf.C3.A4hige_Stiftung

Gibst Du Dir aber Mühe und kramst doch Deinen Pallandt hervor, so wirst Du sehen, dass gerade die "Jurikreise" die nicht rechtsfähige Stiftung in Anführungszeichen setzen aber dennoch (widerwillig) als solche anerkennen.
Pallandt/Ellenberger vor §80 Rn 10
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #29 am: 31. Oktober 2013, 08:20:50 »
Hallöle,

also doch: 3 Juristen - 4 Meinungen. *fettundtechnischgrins*
Brick

ps: aus den Anfangszeiten des Netzes, Juristen erklären das Internet: http://www.daufaq.de/index.php4?aktuellerubrik=Leitseite
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.