Autor Thema: ... ja wo stiften sie denn?  (Gelesen 16132 mal)

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Offline Das Chaos

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... ja wo stiften sie denn?
« am: 18. Oktober 2013, 16:08:53 »
Der schlitzohrige Anstifter, der dem Vernehmen nach wohl bald stiften gehen wird, hat die grandiose Idee der vermögenslosen Stiftung erfunden und den sattsam bekannten Notar dazu bewegen können den Mist auch noch zu Beurkunden.

Die Urkunde zeigt, Fitzek ist nicht nur der Sohn des Horst's sondern darüber hinaus ein ausgesprochener Vollhorst.

Zitat

Stiftungsverfassung
„Königreich Deutschland


Präamel:

Mit der Gründung des Königreiches Deutschland auf Deutschem Boden am 16.09.2012 entstand  in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht der neue deutsche Staat, das König-reich Deutschland. Das Königreich Deutschland ist Ausdruck der Souveränität freier Men-schen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Beachtung der Regeln des Völkerrecht es und der Schöpfungsordnung, einen freiheitlichen basisdemokratischen Staat gemäß der Verfas-sung des Königreichs Deutschland in hehrer Pflichterfüllung für alle Deutschen aufzubau-en. Die hier errichtete Stiftung trägt zur allseitigen Stärkung des neuen Staates, dem Kö-nigreich Deutschland, bei.
Diese Stiftung ist für alle Zeit das Sammelbecken für deutschen Grund und Boden, für die auf und in ihm befindlichen natürlichen Ressourcen, für die Werkzeuge und Produktions-mittel zur Verwertung dieser natürlichen Ressourcen, für die in öffentlicher Hand befindli-chen Produktionsmittel und Betriebe, die Wasserstraßen und Gewässer und auch alle sons-tigen vom Menschen zu nutzenden zugestifteten Einrichtungen und Ländereien, für die in freiem Willen zugestifteten Betriebe und Produktionsstätten, Gebäude und freien Flächen. Diese Verfassung ist ein Angebot an alle Menschen die den Wunsch haben, in Freiheit und gemeinschaftlicher Kooperation, verbunden durch die Kraft selbstloser Liebe, sich ein eigenverantwortlicl1es Leben in einer freien Ge1neinschaft aufzubauen, .zu organisieren und in dieser Gemeinschaft zusammen zu leben. Die Stiftung des Königreiches Deutsch-land schafft die dafür nötigen Grundlagen und Strukturen.
Das Königreich Deutschland in Verbindung mit der Stiftung Königreich Deutschland und die ihnen angegliederten Personen und/oder Körperschaften werden zu gegebener Zeit die Rechtsnachfolger der in der Vergangenheit handlungsunfähig untergegangenen staatlichen Vereinigung antreten und proklamieren diese Rechtsnachfolge hiermit.

Artikel 1:   Name, Rechtsform, Sitz, Amtssprache, Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Königreich Deutschland".
(2) Die Stiftung Königreich Deutschland ist bei ihrer Gründung eine fiduziarische operati-ve Sukzessivstiftung, die öffentlich-rechtliche Aufgaben übernimmt. Ihr Träger und Treu-händer ist das jeweilige Staatsoberhaupt des Staates Königreich Deutschland . Bei Ihrer Gründung sind dies Wir, Peter (Fitzek), der gewählte Oberste Souverän des Staates König-reich Deutschland aus der Familie des Horst’ s und der Erika Fitzek, geb. Feth, entstam-mend.
(3) Die Stiftung hat ihren Sitz im deutschen Staate zu Wittenberg.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(5) Die Stiftung kann in eine rechtsfähige oder in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ge-wandelt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Träger dies entscheidet.

[/font]



Urkundennummer  585   des Jahres 2013


Verhandelt in Lutherstadt Wittenberg
am     22. August 2013

Vor mir, dem Notar




Jürgen S c h e i b n e r
mit Amtssitz in Lu. Wittenberg



erschienen heute in  meinen Amtsräumen  in 06886 Lutherstadt Wittenberg,  Coswiger
Straße 28


1.    Rene S t ö c k e l
geb. am 13. März 1969
mit Aufenthalt in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Am Bahnhof 4 Postanschrift: 06886 Lutherstadt Wittenberg, Pestalozzistraße 14


- nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als "Stifter oder Treugeber" genannt -


2.    der Stiftungstreuhänder oder auch Stiftungsträger
Wir, Peter F i t z e k, geb. am 12. August 1965,   auftretend als Peter, Sohn des Horst's und der Erika Fitzek geb. Feth
mit Aufenthalt in 06886 Lutherstadt Wittenberg, Coswiger Straße 7


- nachfolgend   aus   Vereinfachungsgründen   als "Träger oder Treuhänder"  der
- Stiftung genannt -


Der Erschienene zu 1. wies sich zur Gewissheit des Notars aus durch Reisepaß, der Er­
schienene  zu 2. ist dem Notar von Person bekannt.



Auf Ersuchen und bei gleichzeitiger Anwesenheit der Erschienenen beurkunde ich, ihren
Erklärungen gemäß, folgendes:


Ich, der Erschienene zu 1., habe am  21. Dezember 2012 die fiduziarische operative Sukzessivstif-tung unter dem Namen „Königreich Deutschland" errichtet, die ihren Sitz im Deutschen Staat zu Wittenberg hat.
Als Stiftungsträger oder Stiftungstreuhänder habe ich gegenwärtig den zu 2. erschienenen Peter Fitzek berufen.

Siegel, Unterschriften, Urkunden
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline hair mess

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2013, 10:17:48 »
Aha!
Im August 2013 ist unser PIF (Peter Imperator Fiduziar) noch als Peter Fitzek aufgetreten.
Wie inkonsequent.
Eine Unterschrift als PIF wollte der Notar dann wohl doch nicht beglaubigen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gerd Winter

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2013, 18:41:39 »
Aha!
Im August 2013 ist unser PIF (Peter Imperator Fiduziar) noch als Peter Fitzek aufgetreten.
Wie inkonsequent.
Eine Unterschrift als PIF wollte der Notar dann wohl doch nicht beglaubigen.
Inkonsequenz zieht sich bei denen durch wie ein roter Faden.

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Offline Manuel

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2013, 12:55:07 »
Zitat
Eine Unterschrift als PIF wollte der Notar dann wohl doch nicht beglaubigen.
Das ist korrekt. Darum wurde mit dem Notar über die Formulierung verhandelt. Mit Inkonsequenz hat das nichts zu tun, denn die Formulierung sagt ja aus, dass Peter Fitzek (als natürliche Person) als Peter (in der Funktion des Staatsoberhauptes) auftritt.
 

Offline Gerd Winter

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2013, 21:51:56 »
Zitat
Eine Unterschrift als PIF wollte der Notar dann wohl doch nicht beglaubigen.
Das ist korrekt. Darum wurde mit dem Notar über die Formulierung verhandelt. Mit Inkonsequenz hat das nichts zu tun, denn die Formulierung sagt ja aus, dass Peter Fitzek (als natürliche Person) als Peter (in der Funktion des Staatsoberhauptes) auftritt.
DBDDHKP  ;D
Übrigens, Manuel ist inzwischen Anti-KRRler. Er gibt es nur nicht zu.
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Offline Das Chaos

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2013, 22:05:51 »
Zitat
Eine Unterschrift als PIF wollte der Notar dann wohl doch nicht beglaubigen.
Das ist korrekt. Darum wurde mit dem Notar über die Formulierung verhandelt. Mit Inkonsequenz hat das nichts zu tun, denn die Formulierung sagt ja aus, dass Peter Fitzek (als natürliche Person) als Peter (in der Funktion des Staatsoberhauptes) auftritt.

Dochdoch, hat schon mit Inkonsequenz zu tun. Warum das böse BRiD-Recht mit einem korrupten BRiD-Notar ohne Amtsausweis? Konsequent wäre gewesen einen Königlichen Notar zu berufen, ihn auf die Königliche Verfassung zu vereidigen, im einen königlichen Amtsausweis auszustellen und ihn nach UrkG (KRD) beurkunden zu lassen. Dann reiten Herolde durch das Königreich und verkünden die ewigen Radschlüsse des PIF.
So geht Königreich!
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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2013, 06:32:24 »
Zitat
Mit Inkonsequenz hat das nichts zu tun, denn die Formulierung sagt ja aus, dass Peter Fitzek (als natürliche Person) als Peter (in der Funktion des Staatsoberhauptes) auftritt.

Aha. Ein Staatsoberhaupt ist demnach keine natürliche Person.

Mal etwas anderes:: Wo steht in der 'Fitzek-Verfassung' eigentlich irgend etwas über den Titel 'Imperator Fiduziar'?
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2013, 06:39:26 »
Hi.

Zitat
Aha. Ein Staatsoberhaupt ist demnach keine natürliche Person.

So sehr es mir widerstrebt, Manuel mal recht zu geben.... ;)
....da hat er ausnahmsweise recht.
Das Amt des Staatsoberhauptes dürfte nach allen Verfassungen Staatsorgan, demnach eine juristische Person, sein.
Für den Amtsinhaber gilt dies selbstverständlich nicht.

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2013, 06:41:17 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Das Chaos

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2013, 08:47:56 »
Hi.
...
Das Amt des Staatsoberhauptes dürfte nach allen Verfassungen Staatsorgan, demnach eine juristische Person, sein.
...

Jetzt tüttert er aber; wohl von den RD infiziert? Eine einzelne Person, kann niemals juristische Person sein. Eine juristische Person ist immer eine Vereinigung von Einzelpersonen.

Der König als Staatsoberhaupt ist Staatsorgan bzw. als Oberhaupt der Regierung sog. Organwalter (nicht: Organ-Walter). Er ist eine natürliche Person, welche die juristische Person "Staat" (Körperschaft des öffentlichen Rechts) vertritt und die dem Organ zugewiesenen Aufgaben in Wirklichkeit besorgt. Das Handeln des Organwalters wird aber dem Organ zugerechnet nicht der natürlichen Person; er handelt „als Organ“.
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Offline Mad Dog

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #9 am: 22. Oktober 2013, 09:31:55 »
Hi.

Sorry und danke für die Korrektur.
Staatsrecht I ist bei mir in den letzten 20 Jahren offensichtlich schon ein büschel eingerostet, ich sollte mir bei Gelegenheit mal wieder den Degenhart reinziehen. :-[ :-[ :-X :-[ :-[

schamesrotinderEckesteh
Mad Dog
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Offline Manuel

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #10 am: 22. Oktober 2013, 13:48:48 »
Zitat
Dochdoch, hat schon mit Inkonsequenz zu tun. Warum das böse BRiD-Recht mit einem korrupten BRiD-Notar ohne Amtsausweis?
Um zu zeigen, dass es dem "BRiD-Recht" ja gar nicht widerspricht, was wir mit den Zustiftungen tun, und um die Diskussion darum in Gang zu bringen. Wenn die Menschen deiner Meinung sind, werden entsprechende Konsequenzen folgen, und wenn nicht, auch.

Zitat
Aha. Ein Staatsoberhaupt ist demnach keine natürliche Person.
Zitat
Das Amt des Staatsoberhauptes dürfte nach allen Verfassungen Staatsorgan, demnach eine juristische Person, sein.
Für den Amtsinhaber gilt dies selbstverständlich nicht.
Korrekt.

Zitat
Eine einzelne Person, kann niemals juristische Person sein. Eine juristische Person ist immer eine Vereinigung von Einzelpersonen.
Das Amt des Staatsoberhauptes ist nicht mit einer einzelnen (natürlichen) Person gleichzusetzen, wie du dann ja auch selbst erklärst.

Zitat
Wo steht in der 'Fitzek-Verfassung' eigentlich irgend etwas über den Titel 'Imperator Fiduziar'?
Steht da nicht. Der Titel ist eine Schöpfung, die zum Ausdruck bringen soll, dass der Oberste Souverän als Staatsoberhaupt in einer treuhänderischen Rolle auftritt, bis der König gewählt ist, und diese Aufgabe des Obersten Souveräns ist in der Verfassung definiert.
 

Offline vollstrecker

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2013, 16:08:56 »
Zitat
Dochdoch, hat schon mit Inkonsequenz zu tun. Warum das böse BRiD-Recht mit einem korrupten BRiD-Notar ohne Amtsausweis?
Um zu zeigen, dass es dem "BRiD-Recht" ja gar nicht widerspricht, was wir mit den Zustiftungen tun, und um die Diskussion darum in Gang zu bringen. Wenn die Menschen deiner Meinung sind, werden entsprechende Konsequenzen folgen, und wenn nicht, auch.

Aber ist das ganze denn dann überhaupt wirksam im KRD? Und woraus ergibt sich das? Und wann dürfen Einrichtungen der BRD für das KRD gültige Entscheidungen treffen, und wann nicht? Entscheidet das Imperator Fitze-Fatze nach Gutdünken?

Zitat
Zitat
Wo steht in der 'Fitzek-Verfassung' eigentlich irgend etwas über den Titel 'Imperator Fiduziar'?
Steht da nicht. Der Titel ist eine Schöpfung, die zum Ausdruck bringen soll, dass der Oberste Souverän als Staatsoberhaupt in einer treuhänderischen Rolle auftritt, bis der König gewählt ist, und diese Aufgabe des Obersten Souveräns ist in der Verfassung definiert.


Und wo steht in der Verfassung, dass Imperator Fitze-Fatze sich nach Gutdünken Phantasietitel geben darf?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #12 am: 23. Oktober 2013, 09:29:03 »
Zitat
Entscheidet das Imperator Fitze-Fatze nach Gutdünken?

Tut er doch immer.

Zitat
Und wo steht in der Verfassung, dass Imperator Fitze-Fatze sich nach Gutdünken Phantasietitel geben darf?

Das ist Ausfluss seiner Souveränität. Die Mühe, sich eine Verfassung auszudenken, hätte er sich dann aber sparen können. Eigentlich hätten zwei Artikel gereicht:

Artikel 1: Peter Fitzek hat Recht.
Artikel 2: Wenn Peter Fitzek nicht Recht hat, tritt Artikel 1 in Kraft.

@Manuel: Schön, dass du jetzt immerhin den Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person  verstanden hast. Was du  noch nicht verstanden hast, ist anscheinend,  was ein 'Staatsorgan' ist. Zitat von 'Chaos':
Zitat
Der König als Staatsoberhaupt ist Staatsorgan bzw. als Oberhaupt der Regierung sog. Organwalter (nicht: Organ-Walter). Er ist eine natürliche Person, welche die juristische Person "Staat" (Körperschaft des öffentlichen Rechts) vertritt

« Letzte Änderung: 23. Oktober 2013, 09:34:51 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #13 am: 23. Oktober 2013, 10:51:20 »
Zitat
Dochdoch, hat schon mit Inkonsequenz zu tun. Warum das böse BRiD-Recht mit einem korrupten BRiD-Notar ohne Amtsausweis?
Um zu zeigen, dass es dem "BRiD-Recht" ja gar nicht widerspricht, was wir mit den Zustiftungen tun, und um die Diskussion darum in Gang zu bringen. Wenn die Menschen deiner Meinung sind, werden entsprechende Konsequenzen folgen, und wenn nicht, auch.
...
Nein, über das deutsche Recht hat der Notar keine Beurkundung vorgenommen, sondern er hat lediglich die Unterschriften beglaubigt. Das Rechtsgeschäft an sich dürfte unwirksam bzw. nichtig sein. Sinn und Zweck einer Stiftung ist es eine bestehende Vermögensmasse rechtlich selbständig zu machen. Der Stifter Stöckl hat aber hier keinen cent gestiftet. Solange hier keine Geschäfte nach außen getätigt werden gibt's wahrscheinlich keine Probleme. Es ist ein Vertrag in einem Kinderspiel; er entfaltet keinerlei Rechtswirkung, ist weder eintragungsfähig ins Stifterregister, noch kann er Steuerbegünstigung beanspruchen. Sollte jemand tatsächlich so dumm sein, sein Grundvermögen "zustiften" zu wollen, wird sich spätestens dann zeigen, dass die "Stiftung" ein rechtliches "nullum" ist, weil sie nicht rechtsfähig und vermögenslos ist. Dann wird entweder Fitzek selber (was er wohl anstrebt) ins Grundbuch eingetragen oder es findet kein Eigentumsübergang statt. Sollte jemand so dumm sein Geldvermögen stiften zu wollen, dann landet es eh' auf dem Konto des "Treuhänders" Fitzek. Dann allerdings kommt Betrug und Untreue in Betracht wenn er es für sich verwendet.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: ... ja wo stiften sie denn?
« Antwort #14 am: 23. Oktober 2013, 12:07:30 »
.... hier zeigt sich auch die Fitzek-typische Bauernschläue mit der er meint Bundesdeutsches Recht "kreativ" umgehen zu  können.

Im Normalfall stellt der Stifter eine in der Regel nicht unbeträchtliche Summe zur Verfügung  und errichtet damit die Stiftung die als juristische Person unabhängig vom Stifter und seinem weiteren Stifterwillen ist.
Bei der Errichtung der Stiftung muß regelmäßig der Stiftungszweck angegeben werden, also was hinkünftig mit dem Vermögen des Stifter geschehen soll. Dies wird in Form einer Stiftungssatzung niedergelegt.

Bei der Fitzek'schen "stiftet" einer der Lakaien des Scheinkönigs genau nichts. Es wird auch fast nichts über den Stiftungszweck gesagt, lediglich, dass das "Königreich" als Stiftung errichtet werden soll und dass - natürlich - PIF als Stfitungsvorstand und Treuhänder fungieren soll.
Bei den (erwünschten) Zustiftungen wird der Stifterwille der "Zustifter" nicht mehr berücksichtigt. Letztlich handelt sich hier möglicherweise um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter.
Dem ursprünglichen Strifter kann es egal sein was mit dem Stiftungsvermögen passiert, er selber hat ja nichts gestiftet.

....er ist schon ein Schliffel unsere kaiserlich und königliche Hohlheit.
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