Autor Thema: Prozeßbetrachtungen, OT von: Der Untergang des Häuschens Fitzek?  (Gelesen 4161 mal)

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Hat doch Imperator Impertinent erst kürzlich zu Dessau verkündet, dass alle Juristen Feiglinge und Verräter sein. Festgemacht hat er das an vier Anwälten, die er bisher verschlissen hat.
Ah deshalb hat er keinen Verteidiger. Ich habe mich schon gewundert, warum er bei so einem Verfahren ohne Strafverteidiger aufkereuzt. Gerade in diesem Verfahren, würde ihm wahrscheinlich ein Anwalt (und die Fähigkeit den Mund zu halten) einiges an Haft ersparen. Allein aus der Durchsurchung gestern hätte ein richtig guter Anwalt einen Freispruch gedrechselt und ein mittelmäßiger zumidest eine gelungene Revison.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2014, 13:30:37 von Sandmännchen »
 

Müllmann

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #1 am: 29. November 2014, 23:43:05 »
Zu dem Thema ein O-Ton von Richter R

Zitat
Die Juristerei hat bei Ihnen wohl Nachholbedarf
 

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #2 am: 29. November 2014, 23:49:10 »
Zu dem Thema ein O-Ton von Richter R

Zitat
Die Juristerei hat bei Ihnen wohl Nachholbedarf
Da gehen Fremd- und Sebstbild bei Fitzek deutlich auseinander:
https://www.youtube.com/watch?v=h36XDg4KhZg
 
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Offline Das Chaos

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #3 am: 29. November 2014, 23:50:26 »
Allein aus der Durchsurchung gestern hätte ein richtig guter Anwalt einen Freispruch gedrechselt
Du träumst.

Zitat
...und ein mittelmäßiger zumidest eine gelungene Revison.
Nur wenn das Gericht nicht aufgepasst hätte, der Richter wollte den Prozess deshalb ja platzen lassen. Die Folge wäre aber kein Freispruch, Sondern Neuverhandlung.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #4 am: 30. November 2014, 01:08:28 »
Ich gründe einen Fanclub für den Richter, der ist ein echtes ♥♥♥! (ja ja, dieses Mal wollte ich die Herzchen haben und musste dafür leider den Richter beleidigen. Erfährt ja keiner  :-X)

"Blumen, Herr Fitzek, sehr seltene Blumen."  :D
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Offline hotztheplotz

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #5 am: 30. November 2014, 01:16:13 »
Die Justiz ist ja nicht blöd. Die werden bei dem Medienaufkommen ja nicht unbedingt den schlechtesten Richter dafür nehmen sondern den schlagfertigsten.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #6 am: 30. November 2014, 01:20:57 »
Auf den Fotos sieht man eigentlich nur, dass es im KRD schon vorher grausig aussah. "Gedanke erschafft Matraze mit Bettlaken?"

Warum bloß wundert's mich nicht, dass im KRD nur Deutschländer Würstchen auf den Tisch kommen?
« Letzte Änderung: 30. November 2014, 01:32:52 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #7 am: 30. November 2014, 01:39:23 »
Die Justiz ist ja nicht blöd. Die werden bei dem Medienaufkommen ja nicht unbedingt den schlechtesten Richter dafür nehmen sondern den schlagfertigsten.

In einem Rechtsstaat kann sich normalerweise niemand im Einzelfall einen Richter aussuchen. Die Geschäftverteilung (Verteilung der Fälle auf die Richter) sollte im Vorhinein erfolgen.
 
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Offline hotztheplotz

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #8 am: 30. November 2014, 01:47:29 »
Die Justiz ist ja nicht blöd. Die werden bei dem Medienaufkommen ja nicht unbedingt den schlechtesten Richter dafür nehmen sondern den schlagfertigsten.

In einem Rechtsstaat kann sich normalerweise niemand im Einzelfall einen Richter aussuchen. Die Geschäftverteilung (Verteilung der Fälle auf die Richter) sollte im Vorhinein erfolgen.

Was heisst im Vorhinein? Die Klageparteien sind bekannt und dann wird verteilt. Und der Name Fitzek dürfte sich auch bis nach Dessau verbreitet haben. Da wird dann kein "Anfänger" hingesetzt, sondern der Beste. Wobei man bei dem Streitthema wohl auch keinen Anfänger ranlässt.
« Letzte Änderung: 30. November 2014, 01:49:24 von hotztheplotz »
 

Offline Decimus

Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #9 am: 30. November 2014, 02:05:38 »
Die Justiz ist ja nicht blöd. Die werden bei dem Medienaufkommen ja nicht unbedingt den schlechtesten Richter dafür nehmen sondern den schlagfertigsten.

In einem Rechtsstaat kann sich normalerweise niemand im Einzelfall einen Richter aussuchen. Die Geschäftverteilung (Verteilung der Fälle auf die Richter) sollte im Vorhinein erfolgen.

Was heisst im Vorhinein? Die Klageparteien sind bekannt und dann wird verteilt. Und der Name Fitzek dürfte sich auch bis nach Dessau verbreitet haben. Da wird dann kein "Anfänger" hingesetzt, sondern der Beste. Wobei man bei dem Streitthema wohl auch keinen Anfänger ranlässt.

Nein. Das wäre verfassungswidrig. Der gesetzliche Richter steht durch den Geschäftsverteilungsplan schon vorher fest. Da wird niemand ad hoc ausgesucht.
 
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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #10 am: 30. November 2014, 02:56:36 »
Die Justiz ist ja nicht blöd. Die werden bei dem Medienaufkommen ja nicht unbedingt den schlechtesten Richter dafür nehmen sondern den schlagfertigsten.

In einem Rechtsstaat kann sich normalerweise niemand im Einzelfall einen Richter aussuchen. Die Geschäftverteilung (Verteilung der Fälle auf die Richter) sollte im Vorhinein erfolgen.

Was heisst im Vorhinein?

Im Vorhinein heißt, bevor (zukünftige) Fälle und beteiligte Personen (im Strafprozess also etwa der Angeklagte) namentlich bekannt sind.
Beispielsweise zu Beginn eines Jahres, nach bestimmten objektiven Kriterien, etwa dem Anfangsbuchstaben der Namen der beteiligten Personen.

Die Klageparteien sind bekannt und dann wird verteilt.

Na ich hoffe doch wohl nicht. Wenn dem so wäre würde ich ein bisschen das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland verlieren.

Und der Name Fitzek dürfte sich auch bis nach Dessau verbreitet haben. Da wird dann kein "Anfänger" hingesetzt, sondern der Beste. Wobei man bei dem Streitthema wohl auch keinen Anfänger ranlässt.

Siehe oben. Das wäre schon äußerst bedenklich.
 

Offline Das Chaos

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #11 am: 30. November 2014, 03:15:06 »
Zitat
Geschäftsverteilungspläne bei Gerichten
Der Geschäftsverteilungsplan wird in Deutschland bei jedem Gericht nach § 21e GVG vom Präsidium jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahrs beschlossen.

Im Geschäftsverteilungsplan wird die Besetzung der Spruchkörper bestimmt und die Vertretung geregelt. Ferner werden die Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen auf die einzelnen Richter oder Spruchkörper verteilt. Dadurch ist schon bei Eingang einer Sache festgelegt, welcher Richter oder Spruchkörper dafür zuständig ist. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zu genügen; ebenso nach § 16 Satz 2 GVG.

Für die Verteilung der Geschäfte gibt es verschiedene Verfahren. So können die eingehenden Sachen einem bestimmten Richter oder Spruchkörper insbesondere zugewiesen werden

nach Eingangszeit,
nach Sachgebieten,
nach dem Anfangsbuchstaben des Namens einer der Parteien,
nach örtlichen Gesichtspunkten (Wohnort des Beklagten, Tatort der Straftat),
bei Rechtsmitteln nach dem Spruchkörper oder Gericht, von dem das angefochtene Urteil stammt, oder
der Reihe nach (z. B. jeder Spruchkörper bekommt nacheinander im Turnus fünf Verfahren).
Der Jahrgang der "Eingangszeit" bleibt im Aktenzeichen auch bei jahrelang andauernden Verfahren unverändert.

Der Geschäftsverteilungsplan kann während des Jahres nur in eingeschränktem Maß geändert werden. Er kann im Gericht von jedermann eingesehen werden (§ 21e Abs. 9 GVG) und bedarf somit der Veröffentlichung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsverteilungsplan
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline D.B.Cooper

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #12 am: 30. November 2014, 10:13:34 »
Allein aus der Durchsurchung gestern hätte ein richtig guter Anwalt einen Freispruch gedrechselt und ein mittelmäßiger zumidest eine gelungene Revison.
Freispruch? Warum? Aus Mangel an Beweisen? Oder weil da ein Häufchen Elend auf der Anklagebank sitzt, das seit 24 Stunden nicht mehr als ne leere Bude hat? ;)
« Letzte Änderung: 30. November 2014, 10:15:27 von Storch »
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Müllmann

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Re: Re: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #13 am: 30. November 2014, 10:16:45 »
Freispruch seh ich auch nicht, Aussetzung vielleicht.
 

Offline Flux W. WIld

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Betrug? Flux' OT von: Der Untergang des Häuschens Fitzek?
« Antwort #14 am: 30. November 2014, 10:37:09 »
Freispruch? Warum? Aus Mangel an Beweisen? Oder weil da ein Häufchen Elend auf der Anklagebank sitzt, das seit 24 Stunden nicht mehr als ne leere Bude hat? ;)
Schau dir Breuer an. Offensichtlicher kann man einen Betrug nicht mehr begehen. Und beim Zivilprozess hat mehr oder weniger die gesamte Führung der Deutschen Bank gelogen. Trotzdem gab es keine einzige Verurteilung.