Autor Thema: Sonder-Licht-Bann auf die BRD-Bewohner  (Gelesen 7485 mal)

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Offline hair mess

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In solchen Momenten stell ich mir immer die Frage, ob es irgendeinen Sinn macht sich mit Leuten zu beschäftigen, die die BRD nicht anerkennen und lieber irgendwelche Spaßstaaten gründen. Und dann schaue ich auf die Gründer von Sonnenstaatland, diesen kleinen Haufen aufrechter BRDler, die Ihren eigenen genialen Staat gegründet haben und dann sage ich  mir: " Ja, das ist es wert. Wenn und wo es geht, haut diese Verrückten in die Pfanne und dann, . . . gönn Dir einen Eierlikör."
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline kairo

Und nun vermute ich, dass der Schnarch sich wieder zur Ruhe betten kann, bis ihn wieder mal der Hafer sticht. Eigentlich ist ja auch überhaupt gar nichts passiert.

Klar kann er das, nachdem nun alle Probleme der bisher leidend gewesenen Menschheit gelöst sind.
 

Offline Marcel REICH

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Und jahrelang dachten alle man müsste Konferenzen abhalten, Strategiepapiere entwickeln usw. Aber er kommt als erster auf die geniale Lösung, dass das ganze einfach per Internet Deklaration geht. Wir sollten uns unserer Unfähigkeit schämen!
Staatenlos durch die Nacht
bis ein neues Reich erwacht
Staatenlos und unfrei
da ist der Hartzer gern dabei.

[Frei nach Helene Fischer]
 

Offline kairo

Die wirklich genialen Ideen sind nun mal einfach. Umgekehrt ist das nicht immer so.
 

Offline BlueOcean

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Helmut Schätzlein, der erste Schnarch aus dem LaLaLand, hat die BRD schon zum Jahreswechsel aus Deutschland rausgeworfen und wird am 23.05.2015 allen Politiker und deren Angehörige bis in die dritte Generation "das Strafmaß um den Hals hängen".

Das klingt selbst für seine Verhältnisse etwas grob und ist nur damit zu erklären, dass er kurz vor Weihnachten noch ein paar Geschenke für seine Gemeinde kaufen wollte und daher auf der Bank war. Aber was musste er da entdecken: Nicht nur hat die UN die von ihm mehrfach gemahnten 99 Billionen Schweizer Franken Schadenersatz nicht überwiesen. Nein! Auch die Bundesrepublik hat die vom ersten Schnarch festgesetzte Miete für die Duldung der Nutzung des LiLaLauneLichtLanD (popelige 140 Milliarden im Monat) nicht gezahlt. Überhaupt nichts! Völlige Ebbe. Da setzt es aber die:

Zitat von: Der erste Schnarch
Kündigung der Mietduldung zum 31.12.2014 für die V-BRD auf dem LichtlanD-Territorium

Da die Verwaltungseinheit Bundesrepublik Deutschland, vertreten und völkerrechtlich handelnd durch den BRD-Bundespräsidenten (z.Zt. Joachim Gauck), keiner der Erklärungen und Erlasse des Freistaats LichtlanD, zur Neuregelung der der V-BRD gegebenen Verfassung, in Bezug auf das BRD-Grundgesetz sowie nachgelagerter Gesetze und (Handels-)Verträge nachgekommen ist, wird nunmehr auf Basis unserer Zukunftserklärung vom 31.12.2013 und den inzwischen aufgelaufenen Mietschulden der V-BRD gegenüber dem Territorialherren Freistaat LichtlanD (Freistaatliche Religionsgemeinschaft LichtlanD)
die Mietduldung der V-BRD auf LichtlanD-Territorium seit dem 23.05.1949 zum 31.12.2014 für immer und alle Zeit unwiderruflich gekündigt.

Die Kündigung hätten wir damit also. Folgt nun die Räumungsklage?

Zitat von: Der erste Schnarch
Der Freistaat LichtlanD ist sich darüber im Klaren, daß die V-BRD nunmehr als insolventer sich selbstzerstörender Miet-Nomade weiter auf seinem Territorium staats-, völker- und naturrechtswidrig sowie entgegen der Schöpfung Gottes ihr erbärmliches Unwesen treiben wird. (aktuell: brutale Kriegstreiberei und perfide TTIP-Verhandlungen zur Menschenversklavung)

Jedoch hat die V-BRD nun seit ihrer Löschung im Äther am 03.10.2014 und dieser Mietkündigung in der Materie zum 31.12.2014 keinen Halt und keine Kraft mehr in der Schöpfung Gottes. Alle Handlungen und Absichten der V-BRD verbrennen nun sofort in ihrem eigenen Strohfeuer. Die bisherigen Miet-Forderungen bleiben weiter aufrecht erhalten und laufen auch weiterhin.

Nun... Wie man einem gelöschten Land kündigt und es ohne Halt und Kraft im eigenen Strohfeuer verbrannt als insolventer sich selbst zerstörender Miet-Nomade dazu bringt trotzdem Miet-Forderungen zu entrichten, scheint ein Rätsel. Aber das Schätzlein hat dafür ein paar Daumenschrauben:

Zitat von: Der erste Schnarch
Dem BRD-BP wird hiermit alleinig, nun zusammen mit seiner Geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel, erneut alle menschenrechtliche Verantwortung für das Deutsche Volk und die BRD-Bewohner übertragen, sowie weiterhin aufgetragen, die nun dramatisch beschleunigt laufende Insolvenzabwicklung der BRD nach den Regeln des Natur- und Menschenrechts zu gewährleisten. Es ist durch die V-BRD und den BRD-BP dafür Gewähr zu geben, daß hierfür alles Vermögen der Verantwortlichen und Mitläufer/Vasallen/Politiker/Juristen/Kapitalverbrecher des Globalimperialismus herangezogen wird.

Klingt hart aber vermutlich ist es einfacher das Vermögen des Globalimperialismus einzusammeln als die interessante Summe von 99 Billionen Schweizer Franken. Und weil der erste Schnarch seine Pappenheimer langsam kennt, ist etwas Nachdruck angebracht:

Zitat von: Der erste Schnarch
Für Verstöße gegen diese Zukunftserklärung sowie bisheriger Erklärungen des Freistaates LichtlanD von 2008 bis heute haften alle BRD-Bundespräsidenten u. BRD-Kanzler/-in sowie mithaftend alle Politiker des BRD-Bundestages und BRD-Bundesrates, ebenso alle BRD-Länder-Parlamente bis zu den Politikern auf Bezirks-, und Kreisebene. Die Haftung gilt für alle vorgenannten Personengruppen ab dem 23.05.1949 bis mindestens in die 3. Generation, denn alle wußten Bescheid und verrieten das Deutsche Volk.

Das Strafmaß ist neben dem finanziellen Schadenersatz jeweils mindestens lebenslange Haft und kann nur bei aufrichtiger Reue in lebenslangen Sozialdienst gewandelt werden. Erfolgt die Reue nicht bis 23.05.2015 beim Freistaat LichtlanD, so hängen alle obigen Verantwortlichen sich das Strafmaß selbst zur sofortigen Wirkung um den Hals.

Wobei "mindestens lebenslange Haft" wohl bedeutet, dass da leicht noch ein paar Jährchen hinzu kommen können. Ob die recht skurrile Drohung sich das Strafmaß selbst um den Hals zu hängen nun clever ist (um nicht wegen Morddrohung belangt zu werden) oder einfach nur der Verschrobenheit seiner Excellenz entspringt, ist schwer zu sagen. An der extrem mittelalterlichen wenn nicht gar biblischen Sippenhaftung "bis in die dritte Generation" gibt es hingegen nichts zu deuteln.

Ist schon ein kleiner mieser Herodes, unser Frankie-Boy aus dem Leuchte-Land der totalen Hirn-Finsternis. Und wenn dieser Wahnbolzen mit seiner Jüngern irgendwann richtig aus dem Ruder läuft, könnte es ziemlich unangenehm werden. Der wähnt sich schließlich schon seit 2001 im dritten Weltkrieg...
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Offline Leela Sunkiller

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Ein Königreich für die Antwort von Fitzel ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline BlueOcean

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Gab wohl leider keine. Peter Frühkölsch hat auch so ein Lehen bekommen. Hatten wir aber schon mal (vor gefühlt drei Millionen Ewigkeiten). http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=566.msg8437#msg8437
« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 22:38:32 von BlueOcean »
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Offline Gutemine

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Spoiler
WÜRZBURG
Mit der Minikamera zum Prozess
Bearbeitet von Lena Berger
19. August 2016
18:15 Uhr
Aktualisiert am:
19. August 2016
18:19 Uhr

Bei einer Verhandlung der Dritten Strafkammer des Landgerichts Würzburg hat die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker am Donnerstag nicht nur dem Angeklagten in die Augen, sondern auch seiner als Zuhörerin neben ihm sitzenden Tochter aufs Dekolleté geschaut. Dabei fiel ihr ein kugelschreiberähnliches „Schmuckstück“ auf, in dem, wie sich später herausstellte, eine Kamera und ein USB Stick untergebracht war.
Verräterische Sitzhaltung

Stutzig gemacht hatte die Richterin unter anderem, dass die junge Frau während der mehrstündigen Verhandlung auffallend aufrecht neben ihrem Vater saß. Justizwachtmeister haben dann in der Pause während der Urteilsberatung die Zuhörerin um ihr „Schmuckstück“ gebeten. Daraufhin verzögerte sich die Urteilsverkündung, denn das Gericht musste eine gemischte Polizeistreife anfordern, um Vater und Tochter körperlich durchsuchen zu lassen. Weitere Aufnahmegeräte wurden dabei nicht gefunden. Der Vater soll den Einsatz seiner Tochter als „Kamerafrau“ sofort „auf seine Kappe“ genommen haben.

Die Staatsanwaltschaft wird – vorausgesetzt die Kamera hat die Verhandlung festgehalten – wegen der heimlichen Aufnahmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen einleiten. Das Delikt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Bei der Sicherheitskontrolle im Strafjustizzentrum war die Kamera nicht aufgefallen. Dort sollen Vater und Tochter unter Hinweis auf religiöse Gründe den Gang durch die Sicherheitsschleuse abgelehnt haben und deswegen nur mit dem Handscanner durchleuchtet worden sein.

Bei Verhandlungsbeginn hatte der Mann – allerdings ohne Erfolg – das Gericht wegen Befangenheit abgelehnt: Bei zahlreichen Schreiben der Justiz, unter anderem auch bei der Ladung zur Gerichtsverhandlung, liege ein Verstoß gegen Formvorschriften vor, weil die Unterschriften unleserlich sind. Er sprach von einem „bandenmäßigen Vorgehen“, bei Unterschriften müssten nämlich zumindest Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein, sonst könne man nicht von Schrift sprechen.

Auf die Diskussion über schlampige Unterschriften ließ sich das Gericht nicht ein. Die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts wurde als unbegründet verworfen; es bleibt also bei einer Geldstrafe von 5600 Euro wegen versuchter Nötigung. Der Mann hatte sich über eine Mitarbeiterin des Bayerischen Rundfunks (BR) in München geärgert, die in einem Radiobeitrag über ihn und seine „Freistaatliche Religionsgemeinschaft“ der Frage nachgegangen war, ob er ein Spinner sei. Daraufhin forderte er die Journalistin zweimal per Mail auf, zu einem Sühnetermin in seinem Haus zu erscheinen, um sich „ehrlich und vollumfänglich“ zu entschuldigen.
Horrende Strafen angedroht

Da die BR-Mitarbeiterin dem nicht folgte und auch nicht reagierte, drohte ihr der Angeklagte Strafen von bis zu 200 000 Schweizer Franken an. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die „Strafmaßforderungen“ an ein russisches Inkassounternehmen abgetreten werde. Die Firma arbeite auf Basis einer „fünfzigprozentigen Erfolgsbeteiligung“ und werde die Privatadressen der Betroffenen ermitteln sowie die Beitreibung der Forderungen durchführen.
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http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Richter-Beruf;art735,9326418

Das war seinerzeit ein Beitrag bei der Sendung "Zündfunken" im BR.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline kairo

Vielleicht sollte man mal ein Seminar für die Reichsfuzzis abhalten: "Wie mache ich unbemerkt rechtswidrige Ton- und Bildaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und verstoße damit gegen §201 StGB"? Denn andere schaffen das ja durchaus, wenn auch in recht unterschiedlicher Qualität.

Als Teilnahmegebühr sollten wir einen angemessenen Prozentsatz der zu erwartenden Geldstrafen erheben.
 
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Offline Gutemine

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Milde Strafe für die rechte Hand des "Führers" von Lichtland:

Spoiler
Rundfunkgebühren nicht bezahlt Student nach Angriff auf Polizisten verurteilt

    Von Silvia Zöller 20.04.17, 06:00 Uhr

Halle (Saale) -

Als es im September 2016 an der Haustür eines 28-jährigen Studenten in der Südstadt klingelt, stehen elf Personen, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte, vor der Haustür. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wollen sie in die Wohnung, doch der junge Mann verweigert ihnen den Zutritt. Die Stimmung ist gereizt, der Student will die Dienstausweise sehen, erkennt diese nicht an.

„Sie sind Privatbeamte der Firma BRD“, sagt er laut Zeugenaussagen und bedient sich damit dem Sprachgebrauch der Reichsbürger. Im Prozess vor dem Amtsgericht weist er dies zurück.

Im Grunde ging es in der Verhandlung um eine Lappalie: Der Hallenser hatte seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt, weil er als Student einen Befreiungsnachweis hatte. Die Belege dafür waren jedoch nicht bei den entsprechenden Behörden angekommen, ein erster Versuch einer Zwangsvollstreckung endete ergebnislos, so dass es schließlich zu der Pfändung der ausstehenden 270 Euro kam.

Bei dem Einsatz schlug der Student einem Polizeibeamten in den Bauch, einen anderen griff er ebenfalls an, weshalb er nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht stand. Die Vorwürfe sah das Gericht durch Zeugenaussagen als erwiesen an und verurteilte den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 400 Euro.

Zwangsvollstreckung in Halle (Saale): Richter kritisiert Reichsbürger-Bewegung

„Das ist ein Bagatelldelikt, das man eigentlich einstellen könnte“, sagte Richter Thomas Dancker in seinem Urteil. Es sei jedoch besorgniserregend, wenn in diesem Maß gegen staatliche Maßnahmen vorgegangen werden. „Es ist schlimm, wenn Reichsbürger Sand ins Getriebe streuen“, so Dancker.

Er verwies auf die „reichsbürgertypischen Klassiker“ wie das Verlangen von Beamtenausweisen, die es überhaupt nicht gibt und den Verweis auf die „BRD-GmbH“ sowie auf die Nichtanerkennung von Gerichtsbeschlüssen, wenn diese nicht von einem Richter, sondern einem Geschäftsstellenbediensteten unterzeichnet sind.

Auch wenn der Angeklagte mehrfach erklärte, kein Reichsbürger zu sein, so zeichnete doch ein Zeuge ein ganz anderes Weltbild.

Der 45-Jährige war während der Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Freundes: „Ich wollte Unterstützung leisten bei der Entfernung der Räuber, die in der Wohnung waren. Manche von ihnen sahen aus wie Polizisten.“ Der Zörbiger, der auf seiner Internetseite für den „Religionsstaat Lichtland“ wirbt, kenne den 28-Jährigen von Großveranstaltungen, die sie zusammen organisieren.

Zwangsvollstreckung in Halle (Saale): Warum sich der Student viel Ärger hätte ersparen können

Dabei hätte sich der Angeklagte viel Ärger ersparen können: Nach der Zwangspfändung wurde der Beschluss wieder aufgehoben. Denn eine Woche nach der Polizei-Aktion hatte er die Papiere, auf denen seine Gebührenbefreiung bestätigt wird, bei der Stadtverwaltung nachgereicht. Somit erhielt er seinen beschlagnahmten Fernseher, eine Kamera sowie eine Spielekonsole wieder zurück.

Das ändere jedoch nichts daran, dass die Zwangsvollstreckung rechtmäßig gewesen sei, so Richter Dancker. Warum der junge Mann zu keinem Zeitpunkt gegen die zahlreichen Mahnungen, Androhungen der Zwangsvollstreckungen und andere Korrespondenz Einspruch eingelegt hat, blieb offen.

Reichsbürger-Bewegung seit langem im Visier der Polizei

Im Visier der Polizei ist die Reichsbürger-Bewegung seit langem. Die Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab.

In der Region gibt es Personen, die mit ihren selbstgegründeten Fantasiestaaten im Dunstkreis dieser Ideologie leben: So Peter Fitzek aus Wittenberg mit seinem „Königreich Deutschland“, der zuletzt wegen Veruntreuung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde. Der Reichsbürger Adrian Ursache aus Reuden ( Burgenlandkreis) gründete den „Staat Ur“. Ihm droht ein Prozess wegen versuchten Mordes. (mz)
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– Quelle: http://www.mz-web.de/26732538 ©2017

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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