Autor Thema: Die "Lebenderklärung" zeigt Wirkung!  (Gelesen 3763 mal)

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Offline Gelehrsamer

Da hat die Versicherung natürlich sofort kapituliert  :o  :facepalm::

Spoiler
In den letzten 10 Jahren hatte ich irgendwie gespürt, daß etwas im System nicht stimmt. Nur genau konnte ich es nicht definieren, bis ich mit der Nummer der GEZ im Netz auf Seite stieß, die mir meine Vermutung bescheinigte: da stimmt etwas im System nicht. Und dann begann der Wahnsinn!
Durch viele Gespräche in Gruppen, Lesen im Netz und Bücher wälzen stellte ich fest: ich mußt meinen Status von juristischer Person ändern. Also schrieb ich eine Lebenderklärung an die Siegermächte, Vatikan und Ämter des Bundes, des Bundeslandes und der Stadt.

Eine Reaktion der Angeschrieben blieb aus.

Wir wissen ja, daß Menschen, die sich bis zum siebten Lebensjahr nicht beim Hafenmeister nicht gemeldet haben, für tot erklärt werden.; dies gilt besonders für Kinder in dem genannten Alter. Sie sind in diesem System als lebend anerkannt und fallen nicht unter die Gesetze und Statuserklärungen dieses Systems. Der eine oder andere hat da seine Erfahrungen schon leidvoll machen müssen, denn wenn ein z.B. fünfjähriges Kind einem einen Schaden beifügt, so muß der Schaden vom Geschädigten selbst bezahlt werden. Die Versicherung der Eltern lehnen einen Kostenübernahme meistens ab.

Aber wie es so kommen sollte, hatte das Kind eines Nachbarn die Gewalt über das Fahrrad verloren und fiel in meine schöne Beifahrertür. Mir wurde schnell die Versicherungsnummer von den Eltern genannten, die auch den Schaden gleich der Versicherung gemeldet hatten. Alles schien gut zu laufen. Also fuhr ich zur Werkstatt, um einen Kostenvoranschlag zu machen. Über 1000,- € für ein kleine Schramme. Und dann rief ich die Versicherung der Eltern an, um einen OKAY zur Übernahme des Schadens zu bekommen. Ich nannte die Schadensnummer und dann kam folgendes zu hören: Ja, das Kind ist ja unter sieben Jahre alt und nach den gesetzlichen Bestimmungen dürften die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Nachfrage: welche gesetzlichen Bestimmungen es denn wären. Natürlich keine Antwort.

Und dann holte ich aus: „ich sei, genau wir das Kind ein lebenderklärter Mensch, der dem Unam Sanctam Catholicam - der Päpstlichen Bulle von1540 - dem Cestui Que Vie Act von 1537 und dem Cestui Que Vie Act von 1666 widersprochen hat und somit, wie das Kind den gleichen Status hat“. Erst schweigen; dann „sie werden von meiner Vorgesetzten angerufen“. Auf den Anruf warte ich heute noch, nur erhielt ich zwei Tage später eine Mail von der Versicherung, das der Schaden übernommen wird und ich das Fahrzeug zur Lackierung geben könnte.
[close]

Gefunden bei den Volldrahtlern:

http://volldraht.de/index.php/recht/63-rustag1913/2210-die-lebenderklaerung-zeigt-wirkung
 
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Offline Neubuerger

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Da hat die Versicherung natürlich sofort kapituliert  :o  :facepalm::

Das ist auch wieder mal aus der Reihe "Dinge, die so garantiert nie passiert sind". Die Sache mit dem Hafenmeister ist aber neu für mich.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Mad Dog

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Moooooiin.

„Wir wissen ja, daß Menschen, die sich bis zum siebten Lebensjahr nicht beim Hafenmeister nicht gemeldet haben, für tot erklärt werden.; dies gilt besonders für Kinder in dem genannten Alter.“

Ach?

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 
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Heike Werding hat mal erklärt, dass wir uns sogar alle sieben Jahre neu melden müssen.
https://www.youtube.com/watch?v=L4WRyzGYbMg
Vielleich hätte die Versicherung mal nachschauen sollen, ob die Lebenderklärung überhaupt noch gültig ist ;)
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Offline SchlafSchaf

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Das geht zurück auf ein englisches Gesetz von Anno dazumal.

In Zeiten der Segelschifffahrt war man ja durchaus etwas länger abwesend, Briefe dauerten auch etwas länger.

Das Gesetz besagte das Angehörige nach 7 Jahren Abwesenheit, die Person als verschollen erklärt werden konnte und man damit das Erbe antreten konnte.

Edith sagt: Was ein englisches Gesetz mit Deutschland zu tun hat und warum es hier gelten sollte, konnte mir noch kein Reichsdepp schlüssig erklären.
« Letzte Änderung: 8. Juli 2019, 20:39:20 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gelehrsamer

Die Sache mit dem Hafenmeister ist aber neu für mich.
Das mit dem Hafenmeister war mir noch gar nicht aufgefallen. Wo bekomme ich jetzt auf die Schnelle einen Hafenmeister her? Ob ich mal im örtlichen Yachthafen frage, ob ich da eine Lebenderklärung abgeben kann? Oder werde ich dann sofort in die geschlossene Abteilung verbracht?   
 
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Online Anmaron

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und dann begann der Wahnsinn!
Das stimmt wohl.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline emz

Was ein englisches Gesetz mit Deutschland zu tun hat und warum es hier gelten sollte, konnte mir noch kein Reichsdepp schlüssig erklären.
Wie ist das denn mit unserem verschollenen Carl-Peter Hofmann? Er will doch viele Jahre in England gelebt haben. Vielleicht hofft er ja, nachdem er es geschafft hat, ein Jahr unterzutauchen, irgendwann für tot erklärt zu werden und dann wieder frei leben zu können?  :scratch:

 

Offline Gelehrsamer

Das ist auch wieder mal aus der Reihe "Dinge, die so garantiert nie passiert sind".

Ich spekuliere mal: Unterstellt, es trifft zu, dass hier eine Leistung durch die Haftpflichtversicherung zunächst abgelehnt und später bewilligt wurde, dann beruht dies sicher nicht auf RD-Geschwurbel. Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn eine versicherte Person (Versicherungsnehmer/in oder ein Familienmitglied) haften müsste. Das ist bei Personen unter 7 Jahren nicht der Fall. Entgegen einem verbreiteten Irrtum haftet in diesem Falle auch die Versicherung nicht, da keine Haftpflicht (!) einer versicherten Person besteht. Anders kann dies aber sein, wenn sich herausstellt, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist seltener der Fall, als man denken könnte, da die Anforderungen an die Aufsicht nicht sehr hoch sind, aber auch nicht unmöglich. Wenn der behauptete Sachverhalt zutreffen sollte, wäre dies daher dadurch zu erklären, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgelegen hat (oder das Kind doch schon älter als 7 Jahre war).   
 
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Offline Neubuerger

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Ich spekuliere mal: Unterstellt, es trifft zu, dass hier eine Leistung durch die Haftpflichtversicherung zunächst abgelehnt und später bewilligt wurde, dann beruht dies sicher nicht auf RD-Geschwurbel. Eine Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn eine versicherte Person (Versicherungsnehmer/in oder ein Familienmitglied) haften müsste. Das ist bei Personen unter 7 Jahren nicht der Fall. Entgegen einem verbreiteten Irrtum haftet in diesem Falle auch die Versicherung nicht, da keine Haftpflicht (!) einer versicherten Person besteht. Anders kann dies aber sein, wenn sich herausstellt, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist seltener der Fall, als man denken könnte, da die Anforderungen an die Aufsicht nicht sehr hoch sind, aber auch nicht unmöglich. Wenn der behauptete Sachverhalt zutreffen sollte, wäre dies daher dadurch zu erklären, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgelegen hat (oder das Kind doch schon älter als 7 Jahre war).

Das ist klar, häufig zahlen Versicherungen dann aber bei kleineren Summen aus Kulanz trotzdem. Meine Haftpflicht sichert beispielsweise eben auch solche Schäden explizit ab (und kostet dafür minimal mehr).
Was ich bezweifle, ist, dass sie sich von dem Lebenderklärungsunsinn haben beeindrucken lassen.
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Offline lobotomized.monkey

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Wenn man ein oder mehrere Kinder hat, dann sollte man die EUR30 mehr im Jahr opfern, damit die Frage nach Verletzung der Aufsichtspflicht (je nach Alter muss man etwas anderes angeben), aufwenden. Das erspart unheimlich viel Nerven, die Ersparnis ist proportional zur Anzahl der minderjährigen Familienmitglieder.
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Offline mork77

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Vorausgesetzt, der Hafenmeister hat sie alle für lebend erklärt...
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