Autor Thema: Frauke Petry vor Gericht  (Gelesen 11363 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #60 am: 6. November 2019, 08:02:29 »
Was sie zukünftig machen wird, ist unklar, anders als Bernd Lucke hat sie keine Professur, zu der sie zurückkehren kann.

Nach ihrer Ankündigung übt sie zuerst einmal weiterhin ihr Bundestagsmandat aus. Das sei nämlich konsequent, soll sie gesagt haben.

Es passt auch zu ihrer Ankündigung, sich erst mittelfristig aus der Politik zurückzuziehen. Sie wird also als nicht weiter wahrnehmbare Hinterbänklerin ihr Mandat absitzen, jeden Monat dafür kassieren und am Ende der Legislaturperiode von der politischen Bühne verschwinden. Wirtschaftlich das sinnvollste, was sie in dieser Situation machen kann, und letztendlich hat sie der AfD eine Stimme gekostet.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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dtx

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #61 am: 6. November 2019, 11:49:09 »
... Sie wird also als nicht weiter wahrnehmbare Hinterbänklerin ihr Mandat absitzen, jeden Monat dafür kassieren und am Ende der Legislaturperiode von der politischen Bühne verschwinden.

Das hängt davon ab, ob die Angelegenheit bis zum Ende der Legislaturperiode entschieden ist. Käme es vorher zu einem rechtskräftigen Schuldspruch, so dürfte der sie das Mandat kosten.

Wirtschaftlich das sinnvollste, was sie in dieser Situation machen kann, und letztendlich hat sie die AfD eine Stimme ein Direktmandat gekostet.

Der Witz ist dabei, daß ihre parteiinternen "Freunde" noch kräftig für sie Wahlkampf gemacht und ihr den Wahlkreis geholt haben, als das Tischtuch im Grunde bereits zerschnitten war.
 
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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #62 am: 6. November 2019, 12:00:00 »
Das hängt davon ab, ob die Angelegenheit bis zum Ende der Legislaturperiode entschieden ist. Käme es vorher zu einem rechtskräftigen Schuldspruch, so dürfte der sie das Mandat kosten.
Die Meineidsache ist doch schon entschieden (sie geht zwar in Revision, aber wegen des Verschlechterungsverbots ändert das Ergebnis nichts an ihrer Wählbarkeit) und der noch offene Rest sind meines Wissens nach nur Vergehen, also kein Fall des § 45 StGB.
« Letzte Änderung: 6. November 2019, 12:03:47 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Mr. Devious

Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #63 am: 8. Januar 2020, 17:24:15 »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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dtx

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #64 am: 8. Januar 2020, 23:09:44 »
Wenn die StA nichts außer der Aussage dieses Mannes in der Hand hat, wird sie sich wohl eine Berufung schenken können.
 
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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #65 am: 9. Januar 2020, 18:23:57 »
Was ist da eigentlich los?

Wenn ich in den asozialen Medien die unschuldige Frage stelle


Zitat
Wann wird dieses eklatante Fehlurteil endlich durch eine höhere Instanz korrigiert?


dann schlägt mir blanker Haß entgegen!

Man rät mir, ich solle den Schaum vom Mund wischen.
Hab ich nachgesehen, im Spiegel.
Gar kein Schaum da.

Was ist da los?
Man wird doch noch fragen dürfen?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #66 am: 9. Januar 2020, 21:40:00 »
Welches Fehlurteil?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #67 am: 10. Januar 2020, 08:17:56 »
Der Freispruch natürlich.
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Offline Rabenaas

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #68 am: 10. Januar 2020, 08:38:29 »
Also wenn das einzige Beweismittel gegen sie tatsächlich die Aussage eines in einem Zivilprozeß gegen sie unterlegenen Unternehmensberaters ist, dann ist es für eine Verurteilung ziemlich dünn.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #69 am: 11. Januar 2020, 16:33:45 »
Also wenn das einzige Beweismittel gegen sie tatsächlich die Aussage eines in einem Zivilprozeß gegen sie unterlegenen Unternehmensberaters ist, ...

Die Glaubhaftigkeit eines Zeugen ergibt sich ja für das Gericht nicht nur aus mehr oder weniger zufälligen Begleitumständen, sondern auch aus dem Eindruck, den er beim Gericht hinterläßt und aus der Stimmigkeit seiner Aussagen.
Die Frage ist jetzt, ob der sich nicht im Grunde selbst belastet, wenn er statt einer Sanierungsberatung für ein Unternehmen - und daß nichts anderes gefördert würde, dürfte ja klar gewesen sein - die Privatinsolvenz bearbeitet hätte. Aber auch einer augenscheinlich als Geständnis daherwatschelnden Einlassung dürfte das Gericht nicht unbesehen Glauben schenken, sondern müßte sie auf ihren Wahrheitsgehalt abklopfen:
https://de.in-mind.org/article/falsche-gestaendnisse-warum-unschuldige-menschen-verbrechen-gestehen-die-sie-nicht-begangen
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/falsche-gestaendnisse-wie-kommen-sie-zustande_222_318502.html
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #70 am: 6. Mai 2020, 16:32:49 »
Eigentlich interessiert's schon keinen mehr:



Zitat
SACHSEN
06.05.2020 12:45 Uhr

Bundesgerichtshof spricht Frauke Petry frei

Wegen fahrlässigen Falscheids im Wahlprüfungsausschuss war die frühere AfD-Chefin verurteilt worden. Karlsruhe hat das Urteil nun aufgehoben.

Vor gut einem Jahr verurteilte das Landgericht Dresden die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Sie hatte sich nach Überzeugung des Gerichts wegen fahrlässigen Falscheids im Wahlprüfungsausschuss des Landtags strafbar gemacht. Die Abgeordneten hatten die Politikerin damals als Zeugin vernommen. Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses war die Aufklärung eines Darlehens, das ein ehemaliger AfD-Bewerber im Wahlkampf 2014 an seine Partei zahlen sollte. Petry hatte widersprüchliche Angaben zu den Umständen des Privatkredits gemacht und war daraufhin vom Ausschussvorsitzenden vereidigt worden. 
Spoiler
Auf die Revision von Petrys Verteidiger Carsten Brunzel hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und Petry freigesprochen. Die Entscheidung des Landgerichts sei rechtsfehlerhaft, entschieden die Bundesrichter. Der Wahlprüfungsausschuss hätte Petry nicht als Zeugin vernehmen dürfen, da sie als Vertreterin ihrer Fraktion an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hatte. Rechtsanwalt Brunzel sagte sächsische.de, der BGH habe damit einen wesentlichen Punkt der Revision bestätigt. Da das Urteil wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben wurde, habe der BGH den Fall nicht zurückverwiesen, sondern die Angeklagte selbst freigesprochen.

Petry war im September 2017 aus der AfD ausgetreten. Die von ihr neugegründete Blaue Partei ist mangels Erfolgs bei der Landtagswahl in Sachsen inzwischen aufgelöst worden.
[close]
https://www.saechsische.de/bundesgerichtshof-spricht-frauke-petry-frei-5201441.html


Immerhin hat man jetzt die Auflösung der Blauen Partei mitgekriegt.
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Re: Frauke Petry vor Gericht
« Antwort #71 am: 5. November 2020, 19:16:08 »
Aber bei der Steuer gibt's eine zweite Runde:



Zitat
Frauke Petry erneut wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Nach einem Urteil im Januar ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
Spoiler
Leipzig
Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig verhandelt vom kommenden Donnerstag an über die Berufung der Staatsanwaltschaft, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Gericht hat weitere Termine für den 13. November und 2. Dezember angesetzt.

Das Amtsgericht hatte Petry am 8. Januar 2020 vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen. Das Gericht hatte es nicht als zweifelsfrei erwiesen angesehen, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.

Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Verurteilung zu 30 000 Euro Geldstrafe wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung gefordert.

Von dpa

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https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/Frauke-Petry-erneut-wegen-Steuerhinterziehung-vor-Gericht
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