Autor Thema: Große Anfrage SH, Drucksache 19/1069, RD in SH  (Gelesen 1021 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 18338
  • Dankeschön: 60077 mal
  • Karma: 600
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 750 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Große Anfrage SH, Drucksache 19/1069, RD in SH
« am: 10. Januar 2019, 10:07:19 »
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Grünen stammt schon vom 20.November 2018 und enthält doch einige Interessante Aspekte.
Darunter findet sich auch (wieder einmal) die Begründung, warum es wichtig ist, RD wenigstens die legalen Waffen zu entziehen, wenn man schon an die illegal besessenen nicht drankommt:

Zitat
In dem Fall aus dem Jahr 2017 handelte es sich um einen Reichsbürger, dem die
Erlaubnis für eine Kleinkaliberpistole durch die Waffenbehörde entzogen worden
war. Die Person weigerte sich jedoch, die Waffe und Waffenbesitzkarte an die
Waffenbehörde auszuhändigen (Verstoß gegen § 51 Waffengesetz). Im Rahmen
einer polizeilichen Durchsuchung wurde die Waffenbesitzkarte, nicht jedoch die
Pistole aufgefunden. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Nun kann man natürlich argumentieren, KK sei nicht ganz so gefährlich wie Großkaliber.
Kann man. Aber es reicht, um einen Menschen umzubringen. Zum Beispiel,. wenn man sich einbildet, plötzlich "Nürnberg 2.0" verwirklichen zu müssen. Nicht umsonst haben sich viele Soldaten im 2. Wk KK-Pistolen in den russischen Laufgräben besorgt. Sie funktionierten in der russischen Kälte und taten auf die kurzen Entfernungen ihren Dienst ebenso.

Besagter Herr hat die Pistole vermutlich einem "Geheimdepot" zugeführt, aus dem sie später wieder hervorgeholt werden soll.
So wie es in den 20er Jahren schon einmal war.
Beispiele für ähnliches Handeln gibt es ja schon bei Wolfgang Plan, Karl Dettmer oder anderen.

Es zeigt sich: Die Gruppe der RD ist überdurchschnittlich bewaffnet. Bei der Bevölkerung insgesamt sind es 1,2%. Hier in SH 6,9%.
Das korreliert auch mit anderen Bundesländern, wo es bei RD so um die 7% sind.

Das Innenministerium resümiert:
Zitat
Das Gefährdungspotential der Reichsbürgerszene muss – insbesondere wegen
der großen Affinität zu Waffen (siehe dazu die Antwort auf Fragen 18) – weiterhin
als latent hoch eingeschätzt werden.
Ein weiterer nicht unwesentlicher Gefährdungsgesichtspunkt ergibt sich unmittelbar aus der Reichsbürgerideologie, die im Kern durch eine fundamentale Ablehnung des Staates bis hin zur kategorischen Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gekennzeichnet ist.
Daraus leiten Reichsbürger ihre Legitimation zu einer rigiden Abwehrhaltung gegenüber staatlichen Maßnahmen ab. Daher kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Reichsbürger im Einzelfall über die bereits im Milieu weit
verbreiteten Gewaltandrohungen auch tatsächlich Gewalt ausüben.

Die Landesregierung hat daher in ihrem der Öffentlichkeit am 24. Mai 2018 vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2017 darauf hingewiesen, dass Angehörige
der Reichsbürgerbewegung auch weiterhin versuchen werden, ihre Überzeugungen aktiv gegenüber Behörden und deren Vertretern durchzusetzen, und dass
mit zunehmendem staatlichen Druck auf die Szene, insbesondere bei der Einforderung säumiger Zahlungen und dem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse, die
Gefahr wächst, dass es beim Aufeinandertreffen von Reichsbürgern und Behördenmitarbeitern zu Eskalationen kommen kann.

Konsequentes Vorgehen im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit lohnt sich offensichtlich:
Zitat
Bei wie vielen dieser Vollstreckungsmaßnahmen kam es zu Widerstand gegenüber Gerichtsvollzieher*innen und Polizeibeamt*innen?
Antwort:
Unter dem Begriff „Widerstand“ wird der Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gemäß § 113 Abs. 1 StGB herangezogen, der ein Handeln
„mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ erfordert.
Demnach kam es in keinem Fall zu Widerstand gegenüber Gerichtsvollziehern
und Polizeibeamten.

Das Antwortdokument enthält noch viele andere interessante Aspekte.

https://www.staedteverband-sh.de/docs/drucksache-19-01069.pdf

« Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 10:24:14 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)