Autor Thema: Deutsche Rente  (Gelesen 9262 mal)

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Deutsche Rente
« am: 8. Oktober 2018, 10:01:15 »
Aktuell wird auch wieder in der knapp bemessenen Arbeitszeit an der "Deutschen Rente" gearbeitet:

http://deutsche-rente.org/

Aktuelles Statut:
Spoiler
Statut der Deutschen Rente

Artikel 1 – Name, Rechtsform
1Die Deutsche Rente (DR) ist die einzige staatliche soziale Absicherungseinrichtung des Königreiches Deutschland (kurz: KRD) für die Versorgung im Ruhestand. 2Sie untersteht dem Gesundheitsministerium oder seiner ähnlichen Organisationsstruktur. 3Sie ersetzt auf Antrag für alle Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen des KRD die gesetzliche Rente und die privaten Rentenversicherungen der Bundesrepublik Deutschland.

Artikel 2 – Aufgaben
(1) 1Die Deutsche Rente (kurz: DR) als staatliche Einrichtung hat die Aufgabe, die ganzheitliche Altersversorgung der Abgesicherten zu leisten. Zudem ist es Aufgabe der DR, die Gesundheit und die Lebenskraft der Menschen im Alter zu erhalten, diese wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern. 2Die Abgesicherten sind für ihre Gesundheit und Lebenskraft mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. 3Die Deutsche Rente hat den Abgesicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
(2) Die Deutsche Rente hat die Aufgabe, mit den eingehenden Rentenbeträgen reale Substanzwerte (z.B. Häuser mit verschiedenen Nutzungseigenschaften) zu schaffen. Diese sind deutsches Staatsvermögen und in die öffentlich-rechtliche Stiftung Königreich Deutschland einzubringen, welche die Aufgabe hat, umfassendes Allgemeinwohl herzustellen. Diese Substanzwerte müssen einen dauerhaften Markt- und Gebrauchswert aufweisen und in der Lage sein, weitere Werte zu generieren. Die Ruheständler haben bis zu ihrem Tod anteilige Nießbrauchsrechte an den geschaffenen Sachwerten. Näheres dazu regelt ein Gesetz des Königreiches Deutschland.
(3) 1Die Deutsche Rente ist als staats- oder staatsähnlicher Zweckbetrieb verpflichtet, zur Finanzierung des öffentlichen Lebens im Königreich Deutschland (KRD) und zur Erhöhung des Allgemeinwohls sämtliche Überschüsse in den (Staats-) Haushalt des KRD einzustellen.

Artikel 3 – Leistungen
(1) 1Die Deutsche Rente gewährt die im Einzefallvertrag vom Königreich Deutschland zur Verfügung gestellten Leistungen. 2Dazu gehören Leistungen wie Unterkunft, Gesundheits- oder Pflegedienste, Lebensmittelversorgung, finanzielle Unterstützungsleistungen und/oder weitere Leistungen. 2Die Leistungen sind nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
(2) 1Die DR bemüht sich darum, Verträge mit ganzheitlich arbeitenden Bauträgern der Vereinigung KRD oder Unternehmern des KRD und anderen Leistungserbringern zu schließen. 2Diese Leistungserbringer sind der Verfassung des KRD und den nachrangigen Gesetzen des KRD verpflichtet. 3Sie haben nach den ethischen und ganzheitlichen Grundsätzen der Verfassung des KRD und der DR zu arbeiten und sind ausschließlich dem Wohle des Mitglieds und der Allgemeinheit verpflichtet. 4Jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlhandlung kann zu rechtlichen Konsequenzen und/oder zu Wiedergutmachungsverpflichtungen oder Schadensersatzansprüchen  führen.
(3) 1Zur Feststellung von eventuellen Fehlhandlungen bestellt die DR im Verdachtsfalle einen fähigen und der Wahrhaftigkeit verpflichteten Gutachter oder Sachverständigen.

Artikel 4 – Wohn-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Eigentumsform
(1) 1 Das Königreich Deutschland wird bei erheblichen Mitgliederzahlen in der DR unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit eigene Wohn-, Gesundheits- und Pflegehäuser errichten. 2Diese Wohn-, Gesundheits- und Pflegehäuser und die in Ihnen erbrachten Leistungen sind nach dem neuesten Stand der Baukunst, der Medizin und Pflege und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erbringen und sie sind ausschließlich am ganzheitlichen Wohle des Mitgliedes/Bürgers im Königreich Deutschland und der Allgemeinheit auszurichten.
(2) 1Die Einrichtungen des neuen deutschen Rentenwesens sind Zweckbetriebe der Stiftung Königreich Deutschland und/oder Deutsches Staatseigentum. 2Sie dürfen ausschließlich aus Mitteln der DR und deren Überschüssen oder aus Mitglieder-/Bürgereinlagen in der Königlichen Reichsbank und deren angeschlossenen Filialen finanziert werden.

Artikel 5 – Zahlungsmöglichkeiten
(1) 1Rentenbeträge können gegenwärtig in Euro, E-Mark oder einer anderen gesetzlichen Währung des KRD gezahlt werden. 2Im Falle eines inflationären Euros, können die Beiträge in Euro und E-Mark/gesetzlicher Währung des KRD gemäß dem vom Königreich Deutschland festgelegten Wechselkurses unterschiedlich sein.
(2) Das KRD kann die Auswahl des Zahlungsmittels bestimmen oder auch ein alleiniges Zahlungsmittel festlegen.

Artikel 6 – Vertragsänderungen/Beitragserhöhungen
(3) 1Allgemeine Vertragsänderungen oder Beitragserhöhungen ohne Zustimmung der Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen sind unstatthaft. Sie dürfen nur mit Einverständnis der Abgesicherten zur Stärkung des Haushaltes des KRD für alle gleich zur Erhöhung des Allgemeinwohls erhoben werden. 2Sollten im Euroraum durch inflationäre Gegebenheiten Beitragsanpassungen vorgenommen werden müssen, sind diese ausschließlich an der Inflation und der allgemeinen Preiserhöhung anzugleichen.

Artikel 7 – Mitgliedschaft der Mitglieder/Staatsangehörigen/Bürger in der DR - Verpflichtung zur Vertraglichkeit
(1) 1Bürger im KRD und Arbeitnehmer in einem Unternehmen im KRD sind verpflichtet, zahlendes Mitglied in der DR zu sein.
2Arbeitnehmer in einem Staats-/Zweckbetrieb des KRD sind beitragsfreies Mitglied in der DR. 3Staatsbürger und Staatsangehörige des KRD, die in der Bundesrepublik in Deutschland abgemeldet sind, die alleinig der Rechteordnung des KRD unterstehen und im Angestelltenverhältnis tätig sind, sind verpflichtet in der DR abgesichert zu sein.

Artikel 8 – Rechtsanspruch
(1) 1Alle Mitglieder/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürger des KRD haben einen (bedingten) Anspruch auf rechtliches Gehör bei Streitigkeiten zwischen der Gebietskörperschaft/dem KRD und dem Mitglied/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürgern, sowie zwischen den Mitglieder/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürgern untereinander vor einem deutschen Einzelrichter oder einem Gericht des KRD. 2Alle Vertragspartner der Deutschen Rente haben bedingten Rechtsanspruch im Sinne des § 194 BGB auf Leistungen der Deutschen Rente, die sie vor einem Einzelrichter oder einem Gericht des KRD oder als Bürger des Königreiches Deutschland kostenfrei vor einem Deutschen Staatsgericht geltend machen können.

Artikel 9 – Verwaltung
(1) 1Die Verwaltung der Deutschen Rente ist auf preiswerte und effiziente Weise zu führen. 2Zahlbetragserhöhungen wegen Problemen der Finanzierung der Verwaltung sind unstatthaft.
(2) 1Der Vorstand der DR arbeitet ehrenamtlich. 2Die Mitglieder des Vorstandes dürfen jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese darf den Betrag von 3000,- Euro/E-Mark/Reichsmark monatlich nicht überschreiten. 3Einem Mitglied des Vorstandes der DR ist es untersagt, bei Erhalt einer Aufwandsentschädigung, die den Betrag von 2500 Euro/E-Mark/Reichsmark überschreitet, zusätzliche anderweitige Geldbezüge zu erhalten. 4Sollte das Mitglied des Vorstandes der DR anderweitige geldliche oder sachwertliche Bezüge (z.B. Beratungshonorare, Vorstandsgehälter, Vergünstigungen, Sachwerte, Genußrechte usw.) erhalten, sind diese anzurechnen.
(3) 1Das Vorstandsmitglied darf jedoch anderweitige selbstständige Tätigkeiten ausüben, bei der durch eigene Leistung generierte zusätzliche Einnahmen statthaft sind. 2Näheres regelt ein Gesetz des KRD.

Artikel 10 – Beiträge
(1) 1Die Beträge sind von den Mitgliedern/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürgern monatlich pünktlich zu zahlen. 2Die Höhe des Zahlbetrages richtet sich nach den im Antrag auf Mitgliedschaft vereinbarten Leistungen, dem Gesundheitszustand und weiteren Faktoren. 3Amtsträger oder Mitarbeiter von Zweckbetrieben/Staatsbetrieben sind beitragsfreie Mitglieder.

(2) 1Der Umfang der Leistungen richtet sich nachdem der Vertrag zur Einzelfallabsicherung für den Ruhestand bzw. nach den im Vertrag zur sozialen Absicherung für Arbeitnehmer bestehenden Vereinbarungen, dem Bruttoendgeld des Staatsangehörigen bzw. Staatszugehörigen und weiteren Faktoren. 2Amtsträger oder Mitarbeiter staatlicher Zweckbetriebe sind auch ohne Bestehen eines individuellen Leistungsvertrags in Verbindung mit der Einzelabsicherung für den Ruhestand abgesichert.

(3) 1Sollte die vereinbarte Leistung des Abgesicherten nach 2 Monaten noch nicht beglichen sein, erfolgt die erste Mahnung, nach 3 Monaten die 2. Mahnung (zzgl. 2 E-Mark pro versäumten Monat).

Artikel 11 – Pfandrecht
(1)Das Mitglied/der Staatszugehörige, der Staatsangehörige, der Bürger räumt den Obersten Souverän des KRD oder einem von diesem bestallten Amtsträger im Sinne des Antrages oder der Zusatzvereinbarung ein unbestimmtes erstrangiges Pfandrecht auf alle Werte des Mitgliedes/Staatszugehörigen, des Staatsangehörigen, des Bürgers des KRD ein.
(2) 1Im Falle von Uneinbringlichkeit des Beitrages verpflichtet sich das Mitglied/ der Staatszugehörige, der Staatsangehörige, der Bürger des KRD gemeinnützige Tätigkeiten im Werte der Höhe des ausstehenden Betrages zu leisten. 2Das KRD kann dem Mitglied/Staatszugehörigen, dem Staatsangehörigen, dem Bürger des KRD eine sinnvolle angemessene Tätigkeit zur Begleichung der Zahlbetragsrückstände zuweisen.

Artikel 12 – Finanzierung und Rücklagen
Die Deutsche Rente finanziert sich, bildet Rücklagen und schafft Werte aus:

    den Mitgliedsbeträgen zur Deutschen Rente
    den Mieteinnahmen der mit den Beträgen geschaffenen Gebäude
    hilfsweise aus den Einlagen der Königlichen Reichsbank und/oder ihren angeschlossenen Filialen
    zusätzlich hilfsweise aus den Erträgen der deutschen Zweckbetriebe/Staatsbetriebe.

Artikel 13 – Beendigung des individuellen Leistungsvertrages (Nebenabrede)

(1) 1Für freiwillig Abgesicherte besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 2Im Fall einer Änderung der gegenseitigen Leistungsvereinbarung des DR durch die DR tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft.

(2) 1Die Mindestvertragslaufzeit für freiwillig Abgesicherte beläuft sich auf 18 Monate. 2Sollte das Mitglied/der Staatszugehörige, der Staatsangehörige, der Bürger vor Ablauf der Mindestlaufzeit in ein nachweislich versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik in Deutschland wechseln, ist eine sofortige Vertragsbeendigung durch Nachweis der neuen bundesrepublikanischen Versicherung möglich.

Artikel 14 – Schlußbestimmungen

(1) 1Das Mitglied/der Staatszugehörige, der Staatsangehörige, der Bürger erkennt durch seine Unterschrift im unselbstständigen Vertrag zur Einzelfallabsicherung für den Ruhestand (Nebenabrede) die Statuten der DR vollumfänglich an.

(2) 1Die DR kann dieses Statut jederzeit ergänzen und/oder erweitern. 2Sollten einzelne Bestimmungen nicht oder noch nicht umsetzbar sein oder Geltung erlangen können, berühren diese Bestimmungen nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. 3Sollten Lücken bestehen, gelten diejenigen Bestimmungen, die nach ethischen und ganzheitlich wirtschaftlichen und allgemeinwohlorientierten Maßstäben festgelegt werden würden. 4Ergänzend gelten weitere Gesetze und Bestimmungen des KRD und/oder ethische Grundsätze.
[close]

Zitat
Sie untersteht dem Gesundheitsministerium oder seiner ähnlichen Organisationsstruktur.

Gibt’s nicht und gibt’s nicht. Fängt ja gut an. 

Zitat
Zudem ist es Aufgabe der DR, die Gesundheit und die Lebenskraft der Menschen im Alter zu erhalten

Warum ist die Rentenversicherung auch für die Gesundheit zuständig? Ach so, es soll die Lebenskraft Arbeitskraft erhalten werden. Wer arbeiten kann, braucht keine Rente.

Zitat
Die Deutsche Rente hat die Aufgabe, mit den eingehenden Rentenbeträgen reale Substanzwerte (z.B. Häuser mit verschiedenen Nutzungseigenschaften) zu schaffen.

Murmeltier, ick hör dir trapsen.

Zitat
Die Ruheständler haben bis zu ihrem Tod anteilige Nießbrauchsrechte an den geschaffenen Sachwerten.

Dreimol Null es Null es Null
Denn mer woren en d'r Schetinin singe Schull

Zitat
Die DR bemüht sich darum, Verträge mit ganzheitlich arbeitenden Bauträgern der Vereinigung KRD oder Unternehmern des KRD und anderen Leistungserbringern zu schließen.

Sie haben sich stets bemüht.

Zitat
Das Königreich Deutschland wird bei erheblichen Mitgliederzahlen in der DR unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit eigene Wohn-, Gesundheits- und Pflegehäuser errichten.

Mehr als 7?

Zitat
Bürger im KRD und Arbeitnehmer in einem Unternehmen im KRD sind verpflichtet, zahlendes Mitglied in der DR zu sein.
...Staatsbürger und Staatsangehörige des KRD, die in der Bundesrepublik in Deutschland abgemeldet sind, die alleinig der Rechteordnung des KRD unterstehen und im Angestelltenverhältnis tätig sind, sind verpflichtet in der DR abgesichert zu sein.

Die schon bekannte Zwangsmitgliedschaft.

Zitat
Der Vorstand der DR arbeitet ehrenamtlich. 2Die Mitglieder des Vorstandes dürfen jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese darf den Betrag von 3000,- Euro/E-Mark/Reichsmark monatlich nicht überschreiten.

Ehrenamtlich, aber eine Aufwandsentschädigung bis 3000 Euro? WTF???

Zitat
Amtsträger oder Mitarbeiter von Zweckbetrieben/Staatsbetrieben sind beitragsfreie Mitglieder.

Ach guck, da ist der Titel des Amtmanns ja neben seiner Lächerlichkeit doch für etwas gut.

Zitat
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach...weiteren Faktoren

Die da wären? Angemessene Unterwürfigkeit? Anzahl der Besuche im Gefängnis, wenn der Herr König mal wieder einsitzt?

Zitat
Das Mitglied...räumt...unbestimmtes erstrangiges Pfandrecht auf alle Werte des Mitgliedes...ein

Wie bei der Deutschen Gesundheit. Die "Neue Deutsche Garde" (wo ist die eigentlich aktuell stationiert?) tritt dir gepflegt die Tür ein und räumt deine Bude aus. Hat der König so befohlen.

Zitat
Ergänzend gelten weitere Gesetze und Bestimmungen des KRD und/oder ethische Grundsätze.

Reicht. Details würden hier beispielsweise nur verwirren.


Das Antragsformular:
http://deutsche-rente.org/files/deutscherente/antrag-stellen/180926_Antrag_auf_Einzelfallabsicherung_fuer_den_Ruhestand.pdf

Zitat
Leistung in Zahlungsmitteln bei Eintritt des vereinbarten Rentenalters

In Zahlungsmitteln. Ok. Werden das dann Zahlungsmittel sein, mit denen man auch außerhalb des KRD etwas bezahlen kann? Ich habe mal gefragt, mein Frisör würde keine Marmorsplitter akzeptieren.

Zitat
Bitte kreuzen sie die gewünschten Versorgungsleistungen an: x Sterbehilfe

Welche Rentenversicherung träumt nicht davon, hier hat mal eine den Mut zur Ehrlichkeit! Weiter so!

That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #1 am: 8. Oktober 2018, 10:12:53 »
Der Vollständigkeit halber:
Zitat
Königreich Deutschland


Hauptsitz

Petersplatz 1
Zu Lutherstadt Wittenberg
Königreich Deutschland


Postanschrift

Königreich Deutschland
 Am Bahnhof 4
 [06889] Lutherstadt Wittenberg
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #2 am: 8. Oktober 2018, 10:20:44 »
Aktuell wird auch wieder in der knapp bemessenen Arbeitszeit an der "Deutschen Rente" gearbeitet:

http://deutsche-rente.org/

Das dürfte dann der nächste Fall für die BaFin sein, denke ich.
Auch hier wird wieder der "Hauptvertrag" mit dem KRD über die Zugehörigkeit zum Fönigreich geschlossen, den die Pudel schon für die Krankenversicherung vorgelegt haben:

Zitat von: Hauptvertrag Fönigreich
Staatszugehörigkeitserklärung
und Bekenntnis zur Verfassung des
Königreiches Deutschland und individueller Leistungsvertrag
(Hauptvertrag)

Ich dachte ja immer, das man Angehöriger eines Staates ist, das man dabei einen "Leistungsvertrag" schließt, ist mir neu. Das liegt aber vermutlich daran, das ich noch unbefreite Person und nicht Mensch bin, oder so.

Auch der eigentliche Vertrag liefert weitere Knaller, ich picke mir die mal raus (und packe den Vertrag in den Anhang, damit er auch bei uns archiviert ist). Spannend ist dabei der Abschnitt 8 mit den Schlussbestimmungen:

Zitat von: Rentenantrag
Einschränkungen der Leistungen
Die  Gewährung  von  Leistungen  beginnt  nicht  vor  dem  vereinbarten
Termin und frühestens durch Zustandekommen des Vertrags.
(Alle bis zum Zustandekommen des Vertrags eintretenden Veränderungen sind
unverzüglich nachzumelden).

Gleich mal mit Einschränkungen beginnen, kein schlechter Start.

Zitat von: Rentenantrag
Es  besteht  ein  Rechtsanspruch  auf  Leistungen.

Zack und wieder dieses Wort. Damit können wir wohl weiterhin Täuschungsabsicht annehmen.

Zitat von: Rentenantrag
Wir  bieten individuell  zu  bescheidende Kostenübernahme,  wobei  ein  Rechtsanspruch  auf  Kostenübernahme
einer  bestimmten  Leistung von vornherein nicht gewährt wird.

Der Satz ist wohl noch aus dem Antrag für die Krankenversicherung übriggeblieben. Welche Leistungen (ausser eine Rente zu zahlen) soll eine Rentenversicherung in erster Linie denn noch anbieten? Und auch hier wird wieder der "Rechtsanspruch" aus dem Satz vorher wolkig und unklar eingeschränkt.

Zitat von: Rentenantrag
Die Leistungen werden nur in Deutschland gewährt. Individuelle davon abweichende Einzelfallvereinbarungen sind möglich.

Keine KRD-Rente in der Sonne des Südens, ausser man ist der Fönig oder seine aktuelle Staatsflotte.

Zitat von: Rentenantrag
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Antrags
Die Fragen in diesem Antrag sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig und vollständig zu beantworten. Bei schuldhafter Verletzung
dieser  Pflicht  kann  das  KRD  vom  Vertrag  zurücktreten oder ihn anfechten und ggf. Leistungen verweigern.

Ah, hier ist natürlich wieder der Partner Schuld, das KRD verweigert dann einfach die Leistungen. Und das Fitzefatze auch der oberste Richter ist, sollte klar sein, wie Klagen ausgehen.

Zitat von: Rentenantrag
Anwendbares Recht
Es gilt vorrangig deutsches Recht des Königreiches Deutschland

Sehr schön. Übersetzung: Im Prinzip und beispielsweise gilt das "Recht" des Fönigreichs, allerdings nur, wenn es uns passt und zu unserem Vorteil ist. Sollte ein Gesetz fehlen, leihen wir es uns auch von der BRD aus (beispielsweise ein komplettes BGB). Das wird aber auch nur in unserer eigenen Interpretation angewendet, wenn es uns passt.
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2018, 10:26:56 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #3 am: 8. Oktober 2018, 10:24:49 »
Zitat
Die Ruheständler haben bis zu ihrem Tod anteilige Nießbrauchsrechte an den geschaffenen Sachwerten.

Hurra! Dann bekomme ich 2,14 % einer Wohnung! Ist es wohl okay, wenn ich meine Hängematte direkt unter der Flur-Decke aufhänge? So frei schwebend belege ich ja kein ganzes Zimmer! Wenn ich nachts schnarche, könnt ihr ja Schallschutztüren einbauen!

Zitat
Das Königreich Deutschland (1)wird (2) bei erheblichen Mitgliederzahlen in der DR (3) unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit eigene Wohn-, Gesundheits- und Pflegehäuser errichten.
Oh, dann wird's wohl nichts mit dem eigenen Königshaus. Mal wieder nur hanebüchene Versprechen auf eine goldene Zukunft.

Zitat
Ehrenamtlich, aber eine Aufwandsentschädigung bis 3000 Euro? WTF???
Einer der seltenen Fälle, wo der König so unverblümt zugibt, was für eine Abzock-Bude das KRD ist.

Schon beim ersten Versuch einer Altersvorsorge wurde den Adepten versprochen, in ferner Zukunft "mehr Leistungen" zu bekommen als andere, ein klassisches Pyramidensystem.

Das dürfte auch die Motivation der Amtsmänner sein, noch ein bisschen bei der Zockerbude zu bleiben. Für "Aufwandsentschädigungen Ehrenamtlicher" spielt Wirtschaftlichkeit komischerweise keine Rolle.
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2018, 10:56:15 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #4 am: 8. Oktober 2018, 10:40:44 »
Das dürfte dann der nächste Fall für die BaFin sein, denke ich.
Die BaFin weiß nun Bescheid!  ;D
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #5 am: 8. Oktober 2018, 10:41:21 »
Zitat
Die Leistungen werden nur in Deutschland gewährt.

Nicht mal im KRD!
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Pantotheus

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #6 am: 8. Oktober 2018, 10:45:05 »
Die Sache mit dem Leistungsanspruch bzw. Rechtsanspruch bleibt, sagen wir mal: zumindest zweideutig.
Im Statut der DR steht:
Zitat
Artikel 8 – Rechtsanspruch
(1) 1Alle Mitglieder/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürger des KRD haben einen (bedingten) Anspruch auf rechtliches Gehör bei Streitigkeiten zwischen der Gebietskörperschaft/dem KRD und dem Mitglied/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürgern, sowie zwischen den Mitglieder/Staatszugehörigen, Staatsangehörigen, Bürgern untereinander vor einem deutschen Einzelrichter oder einem Gericht des KRD.
2Alle Vertragspartner der Deutschen Rente haben bedingten Rechtsanspruch im Sinne des § 194 BGB auf Leistungen der Deutschen Rente, die sie vor einem Einzelrichter oder einem Gericht des KRD oder als Bürger des Königreiches Deutschland kostenfrei vor einem Deutschen Staatsgericht geltend machen können.
Man hat also nur einen bedingten Rechtsanspruch auf Leistungen, ebenso nur einen bedingten Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der zitierte Paragraf des BGB lautet übrigens so:
Zitat
§ 194 Gegenstand der Verjährung

(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.

(2) Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis unterliegen der Verjährung nicht, soweit sie auf die Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft oder auf die Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung gerichtet sind.
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2018, 11:06:16 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #7 am: 8. Oktober 2018, 10:50:03 »
Das dürfte dann der nächste Fall für die BaFin sein, denke ich.
Die BaFin weiß nun Bescheid!  ;D

Na so ein Zufall. Damit sind es dann mindestens zwei Beschwerden dieser Art ;D
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #8 am: 8. Oktober 2018, 10:54:51 »
Zitat
1) Dazu gehören Leistungen wie Unterkunft, Gesundheits- oder Pflegedienste, Lebensmittelversorgung, finanzielle Unterstützungsleistungen und/oder weitere Leistungen. Die Leistungen sind nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
Nun ratet mal, was es zu essen gibt!
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #9 am: 8. Oktober 2018, 10:59:46 »
Ich ahne es. Wenn ich Sterbehilfe abgelehnt habe und aus Frust früh sterbe, können sie meine Rente kassieren.

Ob sie sich auch überlegt haben, wer die Pflegedienste erbringen soll? Wischt Martin Schulz mir den Popo ab? Ach nee, der hat's ja nicht nötig, er ist ja schon über alle Maßen versorgt, vor allem im Vergleich zu den anderen Pudeln. Wie praktisch, wenn man gleichzeitig die Gerechtigkeitsabteilung leitet. Mir scheint, sie haben zu viel Tropico gespielt.
« Letzte Änderung: 8. Oktober 2018, 11:33:15 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Deutsche Rente
« Antwort #10 am: 8. Oktober 2018, 11:05:12 »
Irgendwie erinnert das mehr und mehr an Hamlet

"Though this be madness, yet there is method in't!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #11 am: 8. Oktober 2018, 11:15:16 »
Ob sie sich auch überlegt haben, wer die Pflegedienste erbringen soll?
Das könnte ein Problem werden mit der 4-Stunden-Woche.
 
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Offline echt?

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #12 am: 8. Oktober 2018, 11:22:49 »
Gibt es. Nennt sich Kurzzeitpflege.
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Offline Stief

Re: Deutsche Rente
« Antwort #13 am: 8. Oktober 2018, 11:28:27 »
Zitat
Diese sind deutsches Staatsvermögen und in die öffentlich-rechtliche Stiftung Königreich Deutschland einzubringen, welche die Aufgabe hat, umfassendes Allgemeinwohl herzustellen.

Bisher hatten wir also:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts - wollte Fitzek ursprünglich gründen, wenn er nur die Mitglieder dafür hat
- nicht eingetragener Verein - NeuDeutschland
- eingetragener Verein - Ganzheitliche Wege
- GbR - da hat das bundesrepublikanische Regime zugeschlagen und den königlichen Ideen eine Rechtsform gegeben
- Einzelunternehmen - sind immerhin Verträge mit der Person Fitzek
- "Staatsverein" - was auch immer das sein soll
- JETZT NEU: öffentlich-rechtliche Stiftung!

Zitat
Für freiwillig Abgesicherte besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Fall einer Änderung der gegenseitigen Leistungsvereinbarung des DR durch die DR tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft.

Ab jetzt gibt es doppelt so hohe Beiträge und halbe Leistungen. Wenn Ihnen das nicht passt, nutzen Sie doch Ihr Sonderkündigungsrecht. Die Beiträge sind dann natürlich weg, was sie aber auch sonst wären, weil wir einfach drei  Monate vor Renteneintritt ordentlich gekündigt hätten.
 

Offline Evil Dude

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Re: Deutsche Rente
« Antwort #14 am: 8. Oktober 2018, 11:35:20 »
Zitat
Zudem ist es Aufgabe der DR, die Gesundheit und die Lebenskraft der Menschen im Alter zu erhalten

Warum ist die Rentenversicherung auch für die Gesundheit zuständig? Ach so, es soll die Lebenskraft Arbeitskraft erhalten werden. Wer arbeiten kann, braucht keine Rente.

So läuft das doch immer bei den Spinnern, die an "Neue" "germanische" "Medizin" und anderen ideologisch motivierten Schwachsinn glauben!
Wer krank wird, ist halt kein "Arier". Und wer kein "Arier" ist, braucht auch keine Behandlung! "Problem" "gelöst"!
Alle (außer IHM natürlich) arbeiten bis zum umfallen, und wer zu schwach zum Ohrenlangziehen ist, ist selbst schuld und verdient auch keine Rente!  ;)


Zitat
Die Leistungen werden nur in Deutschland gewährt.

Nicht mal im KRD!

Wenn das KRD die Macht übernommen hat, gibt es Deutschland ja nicht mehr, denn das wird ja zum KRD überlaufen wenn es SEINE Überlegenheit "endlich" erkennt und im KRD wird ja keiner krank!  ;D

Nächstes "Problem" "gelöst"!

ER
Spoiler
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löst einfach alle Probleme im "Handumdrehen"!

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Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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