Autor Thema: Thomas Schneider aka Fürst v. Waldeck, Aschen/Berlin / Rechtsbeistand, Richter  (Gelesen 30773 mal)

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Bernie ist mir ähnlich zuwider wie Lembke. Was vermutlich daran liegt, dass sie ganz ähnliche sexuelle Präferenzen haben. Gott! Was für ein ekelerregendes Pack!
Man möchte dauerhaft im Strahle ... na, ihr wisst schon.
 
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Offline Gutemine

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Beim "italienischen Richter" scheint sich neues UNgemach anzubahnen. Er hat schon wieder eine Ladung zur Polizei bekommen.

Außerdem erklärt er die Sache mit dem Kindergeld. Da will er Leute für eine Sammelklage sammeln (Bild 2).   :facepalm: :facepalm:

Er ist auch richtig sauer auf Engelen und seinen Verein. Da mischt in der Diskussion dann die von Marsha/Malela bekannte "Silvia Aivlis" aka Beeler und unser geschätzter Schröpfer mit (Bild 3)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Gelehrsamer

Außerdem erklärt er die Sache mit dem Kindergeld. Da will er Leute für eine Sammelklage sammeln (Bild 2).

Schafft der Typ es eigentlich auch mal, einen Facebook-Eintrag abzusetzen, in dem er nicht neue Straftaten begeht? Ich sehe hier jede Menge falsche Verdächtigung(en) und neue Beleidigungen. Entweder bekommt der demnächst den "Jagdschein" oder er fährt bald ein; kann nicht mehr allzulange dauern. 
 
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Offline Caligula

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A bisserl was geht noch: Haftbefehl, Fahndung, Vorladung und seine Kindergeld-Einlage.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Thomas_Schneider
Zitat
Aus einem von Schneider selbst veröffentlichten Protokoll der Ermittlungen gegen ihn wegen Betrugs, geht hervor, dass er 2017 vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung und Beitragsvorenthaltung in 4 Fällen verurteilt wurde. Der Strafbefehl beinhaltete 40 Tagessätze zu 15 Euro (Az: 332a Cs 81/17).[26][27]
Da Schneider diese Summe nicht beglich, wurde eine Ersazfreiheitstrafe angeordnet. Der Ladung zum Strafantritt stellte er sich nicht und lies den Termin verstreichen. Daraufhin wurde am 16. November 2018 ein Haftbefehl erlassen und Schneider gleich zur Fahndung ausgeschrieben. Schneider beglich die Summe von 600 Euro - nachdem er aufgegriffen wurde - am 28.November bei der Polizei in Diepholz. Ob die noch angefallenen Verfahrenskosten von 80,50 Euro auch beglichen wurden, ist nicht bekannt.[28] [29][30]

Vom gleichen Tag der Zahlung seines Strafbefehls stammt eine Vorladung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung aus dem August 2018, bei einem Einsatz von Ordnungskräften an seiner Wohnung in Diepholz.
Kann ich das überhaupt so schreiben " wurde eine Esatzfreiheitsstrafe angeordnet" wird das überhaupt angeordnet oder verhängt oder wie oder was :scratch:
Oder kann man angepetert oder verpetert schreiben?

Zu seiner Kindergeld-Aktion
Zitat
Seine Inkompetenz in Rechts- und Verfahrensfragen demonstriert Schneider mit einer Aktion aus dem Dezember 2018. In diesem Fall versucht er Eltern, denen Kinder entzogen wurden, zu Protestaktionen und Klagen zu animieren. Dazu generiert er auch eine Umfrage, in der sich betroffene Eltern äußern können. Grundlage seiner Argumenatation ist die Verfahrensweise und das Handling des Kindergelds. Von diesem behauptet Schneider, dass es nur den Kindern zusteht und gegebenenfalls in bar an diese auszuzahlen wäre. Im Verlauf seiner Aussagen zu dem Thema verbreitet Schneider eine Reihe von abwegigen Falschaussagen und beschuldigt Jugendämter und Banken diverser Straftaten, wie Geldwäsche, Untreue und Vermögensabschöpfung. Diese Aussagen sind komplett falsch und belegen Schneiders fehlende Kenntnisse von jedem, das Thema betreffende und in Frage kommenden Detail.[47]

Tatsächlich ist das Kindergeld als eine Steuerentlastung für die Ausgaben gedacht und verabschiedet, welche den Eltern durch die Kinder entstehen. Auch ist beim Kindergeld keine Zweckbindung vom Gesetzgeber verbindlich vorgesehen und werden demzufolge auch nicht durch die entsprechenden Kassen überprüft.[48]
Nur wenn unterhaltsverpflichtete Person ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommen, kann das Kind die Auszahlung des Kindergelds ausnahmsweise an sich selbst verlangen. Weiterhin besteht die Möglichkeit für Kinder das Kindergeld in folgenden weiteren Fällen selbst zu erhalten: Das Kind ist Vollwaise oder der Aufenthalt seiner Eltern ist unbekannt und es ist dabei nicht bei einer anderen Person – z. B. als Pflegekind – als Kind zu berücksichtigen. Schneiders Ausführungen zu dem Thema sind samt und sonders von jedweder Sachkenntis befreit und falsch. Ein Umstand der umso schwerwer wiegt, wenn man bedenkt wie leicht diese Fakten zu beschaffen sind und zu klären wären.
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2018, 20:10:23 von Caligula »
 

Offline Pantotheus

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@Caligula §459e StPO verwendet den Begriff "Anordnung", eine Ersatzfreiheitsstrafe wird also durchaus angeordnet.

Übrigens habe ich durchs tapfere Schneiderlein einen neuen Straftatbestand kennen gelernt: Vermögensabschöpfung.
In Wahrheit bezeichnet Vermögensabschöpfung die Einziehung des durch eine Straftat erlangten unrechtmäßigen Gewinns durch den Staat, ist also eine Form der Einziehung.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Gutemine

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Thomas hat mit seinem herausragenden juristischen Wissen mal wieder vor Gericht geglänzt. Zu finden in Bereich "Presseschnipsel".

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg207350#msg207350
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Zitat
Nicht zur Sprache kam, ob möglicherweise dem angeblichen Verfasser, dem „Rechtskonsultanten“, nun ein Verfahren droht.

Na, das wollen wir doch hoffen!
 
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Thomas ist mal wieder in Lebensgefahr....deshalb kann er uns gerade nicht wirklich bespaßen...  ;D
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@Williger2019 dass passiert wenn man sich mit Leuten wie Rico Handta und Co einlässt!
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Und wieder ein voller “Erfolg“ für unsere Reichsbürger.
@Williger2019 dass passiert wenn man sich mit Leuten wie Rico Handta und Co einlässt!

Der allen Reichis gemeinsame Hang zu alternativer Rechtschreibung ist ja auch bereits vorhanden. Wird schon schief gehen!
 
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Offline Caligula

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So nebenbei eine Kleinigkeit aus der Kategorie Dumm gegen Dümmer, ein Kommentar von Frank Engelen zum Hobbyrichter Thomas Schneider aus dem Dezember 2018, auf dessen FB-Profil:
War wohl die Fortsetzung zu Schneiders vorherigen Äußerungen zu Engelen und seinem Verein. Wenn die Knallchargen sich wieder gegenseitig dissen wollen.
Obwohl... so wie Staats- und Verfassungsschutz bisweilen agiert, während es durchaus naheliegend, dass das tapfere Schneiderlein für sie arbeitet.
 
 
 
 
« Letzte Änderung: 17. März 2019, 16:51:01 von Caligula »
 

Offline Gutemine

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Die deutsche Bank ist insolvent! #mussmanwissen

Meint zumindest der "Gesetzliche Richter in Italien mit öffentlich rechtlichen Vertrag der Bundesrepublik Deutschland". die Bank führt nämlich seine Überweisungen vom P-Konto nicht aus.  :facepalm: :facepalm:

Eine Bitte an uns hat er auch noch. Er hätte gern seinen Hauptaccount bei FB zurück.  ;D :o ;D
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Offline SchlafSchaf

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Ist das so intelligent von ihm Adresse, Kontodaten etc zu veröffentlichen?  :think:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Neubuerger

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Ist das so intelligent von ihm Adresse, Kontodaten etc zu veröffentlichen?  :think:

Wir haben es hier mit unserer Kundschaft zu tun. Wie kommt da das Wort 'intelligent' in den Satz und was soll es in dem Zusammenhang bedeuten?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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ein Kommentar von Frank Engelen zum Hobbyrichter Thomas Schneider

Das mit den Kommentaren hat sich womöglich in der nächsten Zeit erledigt.

Langhans verkündet gestern, Engelen sei in Haft, kennt aber wohl den Haftgrund nicht

Ansonsten Bettelei.


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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