Autor Thema: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018  (Gelesen 28749 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #15 am: 3. August 2018, 10:10:43 »
Natürlich vom Hofnarrenschreiber Scholtysek!  :facepalm:

Was mir in diesem Artikel auffällt ist, dass ziemlich viele könne und sollte vorkommt. Außer natürlich vom Beplizten selbst, der ist sich sicher er muss nie wieder ins Gefängnis. Aber der war sich auch sicher, er würde immer freigesprochen werden und wir wissen alle wie DAS ausging!
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #16 am: 3. August 2018, 10:27:06 »
Natürlich vom Hofnarrenschreiber Scholtysek!  :facepalm:
Was mir in diesem Artikel auffällt ist, dass ziemlich viele könne und sollte vorkommt. Außer natürlich vom Beplizten selbst, der ist sich sicher er muss nie wieder ins Gefängnis. Aber der war sich auch sicher, er würde immer freigesprochen werden und wir wissen alle wie DAS ausging!

Dass es sich nicht um eine amtliche Verlautbarung handelt, ist klar. Da sprichen schon mal die Quelle und der Verfasser dagegen.
Aber ich finde es zum Kot*** (nein, ich lasse hier jetzt KEINE Herzchen hinmalen!), dass sich jemand hinstellen und damit brüsten kann, dass die Justiz irgendwie, nun ja, nicht ganz so arbeitet, wie sie eigentlich sollte und er damit zumindest zeitweilig dem Staat auf der Nase rumtanzen kann.
Ich finde das in Zeiten, in denen die AfD und Konsorten den demokratischen Staat und seine Institutionen abschaffen will, unverantwortlich.
 :banghead:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Evil Dude

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #17 am: 3. August 2018, 10:33:22 »
Mal davon abgesehen, dass wir hier von einem BLÖD-"Artikel" reden, der auf Behauptungen des "Obersten Sufferängs" beruht sehe ich nicht so recht, was es da groß zu sagen gibt.

Ich zitiere mal:

Zitat
Ich konnte beweisen, dass die Generalstaatsanwaltschaft zwei meiner Revisionsbegründungen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat“, erklärt Fitzek. „Deshalb haben meine Anwälte eine Anhörungsrüge eingereicht.“ Und die hat aufschiebende Wirkung.

Das wage ich bis zum Beweis des Gegenteils zu bezweifeln. Er hat also Anhörungsrüge eingereicht weil das Revisionsgericht nicht auf sein seitenlanges Geschwurbel eingegangen ist?
Sieht da jemand Aussicht auf Erfolg. Nach allem, was ich hier aus berufenem Mund zu lesen bekam ist das nicht so.

Daher das imho wahrscheinlichste Szenario:

1) Anhörungsrüge wird (erwartungsgemäß) verworfen
2) Fuselzar erhält Ladung zum Haftantritt
3) Versuch des totschweigens bis zur Presseerklärung der StA
4) MIMIMI, MIMIMI und noch mehr MIMIMI
5) El Fitzo fährt wieder ein
6) siehe 4)
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Müll Mann

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #18 am: 3. August 2018, 10:36:26 »
Muss wirklich Sauregurkenzeit sein. Diese "neue" Information ist vor einem Monat vom KRD veröffentlicht worden, die Anhörungsrüge selbst stammt vom Mai. Jaja ich weiß, Vier-Stunden-Woche und so.

Anscheinend findet Peter so wenig Beachtung, dass er jetzt die Lügenpresse selbst mobilisieren mußte.

Das wage ich bis zum Beweis des Gegenteils zu bezweifeln.

Die Generalstaatanwaltschaft hat das in ihrer Stellungnahme selbst zugegeben, aber auch geschrieben, dass Peters Stellungnahme nicht relevant sei, da zu Tatsachen- und nicht zu Rechtsfragen vorgetragen wurde.

Ich sehe den Ablauf etwas anders:

  • OLG hebt Beschluss mit Revisionsablehnung auf
  • StA hebt Haftbefehl auf
  • Peter darf nochmal neu schwurbeln (der arme Urkundenbeamte)
  • OLG fasst neuen Beschluss mit Ablehnung der Revision
  • StA lädt Peter halbes Jahr später zum Haftantritt
  • Peter kommt nicht
  • StA erläßt Haftbefehl
  • LG Halle bitte darum, mit dem Vollzug zu warten, dis die neue Verhandlung durch ist
  • Peter fährt in frühestens 2 Jahren ein (in der Zeit ist er natürlich noch Auto gefahren)
« Letzte Änderung: 3. August 2018, 10:42:58 von Müll Mann »
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #19 am: 3. August 2018, 10:50:21 »
Das Problem ist ja auch nicht, dass die GStA nicht zu allen drei Revisionsverschwurbelungen Stellung genommen hat. Das Problem ist, dass zwei davon dem Gericht anscheinend tatsächlich nicht vorlagen.
Aber es ist die BILD, was darf man da sachlich schon erwarten?
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #20 am: 4. August 2018, 07:55:32 »
Die Presse:
 
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Müll Mann

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #21 am: 4. August 2018, 11:13:50 »
Noch ein wenig Hintergrundinformation zum Problem

https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s409ff.htm

Gibt also zwei Ansatzpunkte, die mögliche Verfristung (dazu hat die GStA nicht vorgetragen) und die Entscheidungserheblichkeit. Bei letzterer hat die GStA vorgetragen, dass das Geschwurbel nicht entscheidungserheblich gewesen sei, da sich König Sülz nicht zu Rechtsfragen, die Theme der Revision sind, geäußert hat.
 
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Offline Pantotheus

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #22 am: 4. August 2018, 12:04:50 »
die mögliche Verfristung (dazu hat die GStA nicht vorgetragen)
Nach meiner Erinnerung wurde aber die Frage der Frist bzw. deren Wahrung oder möglicher Verfristung im Forum besprochen. Der Kommentar bei Burhoff sagt, der Zeitpunkt, wann von der möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs Kenntnis erlangt worden sei, müsse glaubhaft gemacht werden. Nun ist "glaubhaft Machen" weniger als ein Beweis. Ich vermute, dass damit ein weiter Spielraum eröffnet wird, da wohl oft genug einfach der Darstellung dessen, der die Anhörungsrüge erhebt, geglaubt werden muss.
In Fatzkes Fall liegt nun wohl noch eine Besonderheit vor: Nach seiner Darstellung hat er aus den Medien von der Pressemitteilung der StA erfahren, wonach diese nach Zurückweisung der Revision eine Ladung zum Haftantritt erlassen werde. Daraufhin gab es offenbar hektische telefonischen Nachfragen, da nach Fatzkes Darstellung das OLG zwar den Pflichtverteidiger informiert hatte, aber nicht Fatzke oder dessen Wahlverteidiger, und der Pflichtverteidiger hatte angeblich Fatzke auch nicht informiert.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Fatzke laut den damaligen Veröffentlichungen des KRD zwar vermutet, dass dem OLG nur die Revisionsbegründung seines Pflichtverteidigers vorgelegen hatte, aber erst Nachfragen einige Tage später machten es wahrscheinlich, dass die langen Revisionsbegründungen von Fatzke und seinem Wahlverteidiger beim LG stecken geblieben und gar nie zum OLG gelangt waren.
Die Frage, die sich stellt, ist nun die, ob eine Vermutung, das rechtliche Gehör könnte verletzt worden sein, schon genügt, eine Anhörungsrüge zu führen bzw. ob mit dem Aufkommen dieser Vermutung schon die Wochenfrist beginnt, oder ob nicht wenigstens eine erhebliche Wahrscheinlichkeit vorliegen muss. Aus der Ablehnung einer Revision allein, zumal wenn diese nicht oder nur pauschal begründet ist, kann ja kaum auf die Verletzung rechtlichen Gehörs geschlossen werden. Das wird bei Burhoff ja auch thematisiert und zu einer wenigstens kurzen Begründung von Revisionsentscheiden geraten. Als Grund dafür wird auch angeführt, dass ohne Begründung ein Mangel beim rechtlichen Gehör gar nicht erkennbar sei. Eine sichere Kenntnis wird daher wohl keineswegs vorausgesetzt werden dürfen.
Vernünftigerweise wird man daher wohl auf den Zeitpunkt abstellen müssen, wann jemand, hier: Fatzke, mit einiger Wahrscheinlichkeit erfuhr, dass z. B. eine Revisionsbegründung dem Gericht nicht vorgelegen hatte. Dann dürfte Fatzke die Wochenfrist vermutlich eingehalten haben. Dass die GStA sich darüber nicht den Kopf zerbrochen hat, kann ich wenigstens im Blick auf den nur glaubhaft zu machenden Zeitpunkt nachvollziehen, zumal sie es sich in der Sache leicht machen konnte.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #23 am: 4. August 2018, 12:22:29 »
Sollte tatsächlich dies Urteil so durchgehen - das wäre schon ärgerlich.

Aber:

Hat wirklich auch nur einer von euch Bedenken, daß Fitzek mit einem mal seriös wird, und keine Rechtsverstöße und Verbrechen mehr begeht?

Der Leopard wird sich niemals neue Shorts zulegen.

(Edit: Korrektur eines Grammatikfehlers)
« Letzte Änderung: 4. August 2018, 12:50:51 von Aloysius »
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #24 am: 4. August 2018, 12:30:41 »
Der Knastaufenthalt hat "Seine Pilzigkeit" wohl schon etwas vorsichtiger gemacht, denn es sind zumindest keine weiteren Autofahrten bekannt geworden. Und da hatte die Wortmarke hoffentlich ein Auge drauf!

Allerdings sind Narzissmus und durchschnittliche "Intelligenz" eine (zumindest für ihn) gefährliche Mischung!

Harren wir der Dinge, die da kommen . . .

 :happy1:

P.S.: Fatal wäre imho, wenn er trotz "rechtskräftigen" Urteils doch noch mal davonkommen würde, denn das würde ihn in seinem Wahn, die Justiz könne ihm nichts anhaben, sicher bestärken!
« Letzte Änderung: 4. August 2018, 12:32:32 von Evil Dude »
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #25 am: 4. August 2018, 15:32:02 »
Gibt es denn keine Krokodile oder andere Sommerlöcher mehr? Aber peinlich für die Justiz ist das schon, wenn Fitze, unbelehrbar wie er ist, einfach weitermacht. Er bringt dieselben ollen Kamellen vor, als wäre nichts gewesen. Der Esel gehört auf den Acker und nicht ins Rathaus. Ob er im Knast nun duscht, dabei interagiert, eventuell die Seife aufhebt, dies ist mir total egal, Hauptsache dieser Clown wird endlich für seine Taten belangt. Der Sozial- und Rechtsstaat BRD sendet hier Zeichen der Schwäche, er sollte endlich ordnend eingreifen.
 

Offline Pantotheus

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #26 am: 4. August 2018, 17:03:30 »
Nur zur Klarstellung: Das Urteil des LG betreffend Versicherungsgeschäfte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung ist rechtskräftig. Mit der Anhörungsrüge ist grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung verbunden.
Nur wenn das Gericht zur Auffassung gelangt, dass die Rüge berechtigt sei und das rechtliche Gehör tatsächlich in erheblicher Weise nicht gewährt worden sei, muss es entsprechend entscheiden und das Verfahren in den letzten Stand vor Verletzung des rechtlichen Gehörs zurückversetzen, die entsprechende Anhörung bzw. Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholen und den rechtskräftigen Entscheid ggf. abändern.

Die Gefahr, dass das OLG Naumburg zu einer anderen Revisionsentscheidung kommt, nachdem es Fatzkes Geschwurbel gelesen hat, halte ich allerdings für gering. Das sieht auch die GStA so. Da die Revision grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung auskommt und die fraglichen Revisionsschriften dem OLG nun vorliegen, kann es diese umgehend beurteilen.
Laut der zitierten Pressemitteilung der GStA sollte das OLG Naumburg ja auch in den nächsten Tagen entscheiden.

Dass die zuständige StA darauf verzichtet hat, eine Ladung zum Haftantritt angesichts der Anhörungsrüge bisher aufgeschoben hat, ist nachvollziehbar. Auch wenn das Risiko, dass Fatzke etwa wieder entlassen werden müsste, gering erscheint, ist es doch gewiss besser, auf Nummer sicher zu gehen, damit die zu erwartende Haftstrafe am Stück vollzogen werden kann.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #27 am: 4. August 2018, 17:24:32 »
Die Fallhöhe des Königs ist freilich auch umso höher, je sicherer er sich wähnt, vollkommen gefeit zu sein vor der "Systemjustiz"

Wenn dann die Herren mit den Metallarmbändern vor der Tür stehen, dann ist das Mimimi umso größer...
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #28 am: 4. August 2018, 17:57:11 »
Armbänder aus edelem Metall, aus Edelstahl.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #29 am: 4. August 2018, 18:31:26 »
Angesichts Peters juristischer Kunststückchen wäre Kunststoff passender!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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