Autor Thema: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?  (Gelesen 14375 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #60 am: 25. Mai 2018, 17:33:10 »
Das Grundgesetz wurde vom Volk akzeptiert. Durch die parlamentarische Demokratie. Diesen Schritt hat sogar das Grundgesetzgericht für ausreichend empfunden.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #61 am: 25. Mai 2018, 17:33:35 »
Lustig: Deutsche Polizei hat eine Deutsche Spedition angehalten! Nicht die Amis! Möchte einen Polizisten sehen, der es wagt Militär direkt anzuhalten.
2. Grundsatz bei Einsätzen mit US Beteiligung: MP muss dazu gezogen werden: Und dann macht im Zweifel der deutsche Polizist, was MP will. In der Zeitung steht dann oft was von Zusammenarbeit. Denkt daran: Ich wohne hier und hatte 20 Jahre Zeit, diese Vorgänge zu erleben.
3.Ich bin 65 Jahre alt, daher bin ich persönlich mit Vorgängen vertraut, die jüngere nicht kennen.Daher bin ich absolut sicher das der §23 nie in den Bundestag kam. Ansonsten bitte ich um Beweis.
Denn etliche Änderungen gingen sonst fast immer auch durch die Presse und wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!
4. Das Politiker GG als Verfassung verkaufen ist ein Witz. Verfassung muss vom Volk ratifiziert werden, sonst ist keine Verfassung. Natürlich will unsere Politik hier Kaschieren. Nur : Zigtausende wenn nicht mehr Glauben davon kein Wort. Von Urteilen des Bundesverfassungsgericht nicht reden,  das bestimmte Vorgänge nicht annahm, weil es kein Verfassungsgericht dafür wäre.Bzw. Politiker in der Pflicht sah.

Stöhn...
Truppenstatuionierungsabkommen lesen: Alle militärischen Transporte müssen von deutschen Feldjägern begleitet werden, die dann auch berechtigt sind Anweisungen zu erteilen.
Hier als Video:


2. Nochmal: Auch amerikanische Soldaten müssen sich an deutsche Gesetze halten.

3. Artikel 23 GG wurde durch den Einigungsvertrag geändert und nicht nur den amerikanischen Außenminister. Dem Einigungsvertrag hat der Bundestag mit dem Einigungsvertraggesetz zugestimmt.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl290s0885.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s0885.pdf%27%5D__1527261954315

Die Änderungen des Grundgesetzes waren entrechend festgelegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_4.html

Der Einigungsvertrag ging durch die Presse und das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

4. Wenn das der Fall wäre, dann hätte Deutschland noch nie eine Verfassung gehabt, da 1871 und 1919 auch "nur" Parlamente über die jeweilige Verfassung abgestimmt haben. Die meisten anderen Staaten, wie auch die USA, hätten dann auch keine Verfassungen.
Da die Landesparlamente 1949 vom Volk gewählt waren hat das Volk ja durchaus abgestimmt, wenn auch vertreten durch gewählte Abgeordnete.
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Offline Gwydion

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #62 am: 25. Mai 2018, 17:34:48 »
Hallo @Gwydion,
ich empfehle dir dringend meinen ursprünglichen Beitrag hier zu lesen, dort erkläre ich warum etwas wie "Staatslehre" völliger Unsinn ist.
In angepasster Form gibt das aber so ziemlich jeder Beitrag hier wieder.

Bitte bringe mir aber mal eine Quelle (kein YT-Video oder Schwurbelseite) die besagt, dass wir Friedensverträge benötigen um Frieden zu haben? Das scheint ja ein wiederkehrender Denkfehler bei dir zu sein.
Auch wüsste ich gerne woher du das Wissen nimmst, dass es innerhalb eines Militärbündnisses das Zeichen einer Besatzung ist wenn ein Verbündeter Militärbasen im Land eines anderen Verbündeten unterhält?
Auch diese ganzen kleinkarierten "Details" die du anprangerst hätte ich mal gerne Quellen die besagen, dass ein Verfassung auch so heissen muss und Paragraphen haben muss?

Nicht immer nur fodern, hier stehen einihge Fragen im Raum welche du übergehst und wo du mal Antworten liefern musst.

Gruß
der Schatten
Du vergisst etwas: Nur mit echten Friedensvertrag gibt es eine Deutsche Souveränität. Bitte mal an Gysis Vortrag im Bundestag denken. Er ist anerkannter Rechtsanwalt und hat klar dargestellt, das Deutschland nicht souverän ist. Letzlich mündet es nämlich dorthin. Hier wird dauernd auf Wortklaubereien rum geritten GG hat keine § sondern Artikel. Warum wird dann bei Zitaten aus GG der § davorgesetzt!?? Und was spielt das für eine Rolle, es geht um Selbstbestimmung, die wir nicht haben. Und meine Erlebnisse die ich live mit Amis(Us-Armee u.a. )erlebt habe können nicht weg diskutiert werden.
Fazit: Wir sind besetzt, und GG ist u.a. von Us Gnaden u.a.
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Online DinoVolare

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #63 am: 25. Mai 2018, 17:37:09 »
Zitat
Lustig: Deutsche Polizei hat eine Deutsche Spedition angehalten! Nicht die Amis! Möchte einen Polizisten sehen, der es wagt Militär direkt anzuhalten.

Nein, das ist nicht lustig, sondern offenbart Ihr Unwissen.

Ob US-Konvoi oder ein Transport im Auftrag der US-Armee, ist eigentlich egal. Wenn die USA Deutschland immer noch besetzt hielten, würde so etwas nicht vorkommen, dann käme der Transport einfach durch. Egal wie hoch und breit er wäre oder ob die Frachtpapiere mit dabei, gültig oder ungültig sind. Denn das geht die Polizei des besetzten Landes schlichtweg nichts an. Warum?
Weil es besetzt ist, was Deutschland eben nicht ist.

Es ist aber auch schon vorgekommen, dass die Polizei US-Panzer gestoppt hat.
Ich mache es nun wie Sie, da ich den Bericht nicht finde, gerade auf dem Balkon sitze und eigentlich Zappa hören möchte, behaupte ich einfach, dass es diesen Artikel gibt, in einer Zeitung.
Suchen können Sie ja selbst.

Zweifelsohne richtig ist, dass die USA (ebenso wie Russland), eine Hegemonialmacht sind. Das ist aber weder neu, noch einzigartig.
Hegemonialmächte gibt es, seit der Mensch sesshaft geworden ist und begonnen hat seine Machtbereiche auszudehnen.

Mir sind die USA als Hegemonialmacht (auch unter Trump) auf jeden Fall lieber, als Putin.
Auch unter Trump, der sich bei AFD und Reichsbürgern ja großer Beliebtheit erfreute.
Bis er die US-Botschaft nach Jerusalem verlegte und, Mitte April, den Angriff auf Syrien, bzw. auf die Produktionsstätten in Damaskus und bei Homs befahl.
Das war für Reichis und AfDler (inkl. Schnittmenge) ein Schlag ins Gesicht.
Hat er sich doch einfach nicht an deren Erwartungen gehalten. Höhö.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 17:40:35 von DinoVolare »
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #64 am: 25. Mai 2018, 17:40:15 »

Du vergisst etwas: Nur mit echten Friedensvertrag gibt es eine Deutsche Souveränität. Bitte mal an Gysis Vortrag im Bundestag denken. Er ist anerkannter Rechtsanwalt und hat klar dargestellt, das Deutschland nicht souverän ist. Letzlich mündet es nämlich dorthin. Hier wird dauernd auf Wortklaubereien rum geritten GG hat keine § sondern Artikel. Warum wird dann bei Zitaten aus GG der § davorgesetzt!?? Und was spielt das für eine Rolle, es geht um Selbstbestimmung, die wir nicht haben. Und meine Erlebnisse die ich live mit Amis(Us-Armee u.a. )erlebt habe können nicht weg diskutiert werden.
Fazit: Wir sind besetzt, und GG ist u.a. von Us Gnaden u.a.

Artikel 7 des 2+4 Vertrages:
"(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Daran kann auch Gysi nichts ändern auch wenn es traurig ist das ein "anerkannter Rechtsanwalt" solch Grundlegende Eckpfeiler der deutschen Geschichte vergessen hat.
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #65 am: 25. Mai 2018, 17:44:26 »
(...)
Du vergisst etwas: Nur mit echten Friedensvertrag gibt es eine Deutsche Souveränität. (...)

Bitte das mal mithilfe von internationalen Verträgen belegen, nicht irgendein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat nutzen. Ich glaube, dass ich zufällig die besagte Rede kenne und das was du dort hineindeutest sagt die Rede nicht mal im Ansatz aus, dazu muss man einzelne Sätze schon massiv aus dem Zusammenhang reißen!
Bitte zeige mir auf welche internationalen Verträge die Deutschland betreffen einen Friedensvertrag für eine Souveränität voraussetzten?

So etwas gibt es nicht, ein Staat ist in der Praxis souverän wenn er seine Souveränität durchsetzten kann und wenn diese von anderen Staaten anerkannt wird. Das hat Nichts mit einfach zu verstehenden bürokratischen Regeln zu tun, die es übrigens nicht gibt.
Da wir - eigene Gesetzte machen können, in div. Bündnissen (stimmbereichtigt) Mitglied sind, auf dem Weltmarkt frei Handel treiben können und eigenständige diplomatische Beziehungen (durchaus auch mit gegensätzlicher Ansicht wie Amerika) unterhalten - sind wir als Staat auch souverän und das ist nur ein Auszug aus einer Vielzahl Punkten aus der man die Souveränität Deutschlands herleiten kann.
Wie gesagt ein Friedensvertrag ist nicht nötig und es gibt kein allgemein anerkanntes Regelwerk, dass so etwas besagt.

Ich sage es gerne nochmal du machst es dir zu einfach und solltest dir mal meinen ursprünglichen Beitrag in Ruhe durchlesen!
« Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 18:00:35 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #66 am: 25. Mai 2018, 17:45:14 »
Rechtsanwalt =/= Staatsrechtler.
Rhetorik im Bundestag =/= juristisches Gutachten.
 

Offline John

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #67 am: 25. Mai 2018, 17:52:33 »
Ganz einfach, Stuttgarter Zeitung hat sie mehrfach als Elitetruppe bezeichnet. Außerdem Headquarter für ganz Europa? Die werden kaum mit Luschen arbeiten.
Welche niedliche Argumentation. Es ist ein HQ, also müssen da besondere Einheiten stehen.
Es könnte sich um Abrahams des USMC handeln. Dieses hat zwar einen sehr besonderen Ruf, ist aber -auch wenn die StZ das geschrieben haben sollte, keine Elliteeinheit.

Ausserdem die besten und stärksten  Panzer der USA stehen dort. z.B. Der US-Panzer M1A2 SEP und auch andere moderne Panzer
Sind also Panzerbattalione, die die neueste Version des Leo haben, auch elitär?

Und als Security Mitarbeiter hatte ich oft mit Amifahrzeugen und Vorgängen zu tun. Befreundete Polizisten hatten sich sehr oft über verantwortungslose US Angehörige aufgeregt, die sie nicht belangen konnten. Und wenn ich nicht irre gibt es auch ein paar Artikel in der Stuttgarter Zeitung
Dann kannst du uns solche Vorgänge bestimmt nachweisen


Verfassung muss vom Volk ratifiziert werden, sonst ist keine Verfassung.
Wo ist das bitteschön festgehalten?
Und wieso sollen und die USA dann überhaupt besetzt halten können, weil die über die Verfassung, genau so, wie über die aktuelle französische, nie abgestimmt wurde. Grußbritanien hat sogar gar keine.


Daher bin ich absolut sicher das der §23 nie in den Bundestag kam.
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990

440 Ja-Stimmen
47 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Unter anderem nachzulesen in diesem Protokoll des Bundestages.

So, @Gwydion: Ich habe geliefert, jetzt bist Du dran.
Oder gib einfach zu, dass du deine Behauptungen nicht belegen kannst und ♥♥♥ erzählst
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Offline Gast aus dem Off

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #68 am: 25. Mai 2018, 18:28:10 »
Wie @echt? weiter oben bereits schrieb, ist es wahrscheinlich sinnlos, aber um die Militärgeschichte zu vervollständigen:
Zitat
Die Militärpolizei einer Truppe ist berechtigt, auf öffentlichen Wegen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gaststätten und an anderen Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, Streife zu gehen und gegen Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges und gegen Angehörige die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin notwendigen Maßnahmen zu treffen. Soweit erforderlich oder zweckmäßig, werden die Einzelheiten der Ausübung dieses Rechts zwischen den deutschen Behörden und den Behörden der Truppe, die eine enge gegenseitige Verbindung aufrechterhalten, vereinbart.
Das gilt für Amerikaner, Briten, Franzosen, Belgier, Niederländer und natürlich auch die Feldjäger der Bundeswehr.

Ansonsten dürften wir hier durch sein. Kann zu.
 
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #69 am: 25. Mai 2018, 18:34:50 »
Die "fehlende Souveränität" kommt daher, dass sich der "klassische Souveränitätsbegriff" verschoben hat. Deutschland hat der EU eine Menge Rechte zugeteilt, die es früher selber hatte. Das ist die "fehlende Souveränität". Dass Deutschland "an sich" souverän ist, lässt sich im 2+4-Vertrag beweisen. Die Rechte reichen eben nicht mehr so weit. Konnte ein souveräner Staat früher folgenlos eine Judensteuer einführen, ginge das heute aufgrund von EU-Richtlinien und anderen Regelungen nicht mehr. Ist Deutschland deswegen nicht souverän?
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #70 am: 25. Mai 2018, 18:52:47 »
Dass der "anerkannte Rechtsanwalt Gysi" höchstpersönlich und nachdrücklich dieser reichsdepperten Auslegung seiner politischen Aussage widersprochen hat, ist aber wohl auch egal? Und als nächstes kommt das Gabriel-Zitat; und dann Schäuble; und Carlo Schmid. Gähn...

Ich empfehle dringend, dass sie unser bestens recherchiertes Buch lesen und sich danach zu einem Thema zu Wort melden, wo sie gern versuchen können unsere Darstellung zu widerlegen. Der reine Wiedergabe von Unmengen geballten Blödsinns aus dem Internet ist nicht hilfreich, sondern ermüdend.
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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #71 am: 25. Mai 2018, 19:23:59 »
Ich empfehle das Buch "Vorwärts in die Vergangenheit". Es ist kostenlos als EPUB erhältlich. Bitte lies das zuerst und stell danach weitere Fragen.
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Offline John

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #72 am: 25. Mai 2018, 19:58:00 »
Bevor die geliebte Staatsführung, oder einer ihrer Vasallen den Thread wegen Nichtergiebigkeit schließt, vielleicht noch eine Liste der von Gwydion vorzubringenden Dokumente...

  • Art. 23 GG, der die Grenzen benennt
  • Der ihm Vorliegende Entwurf zum 2+4-Vertrag
  • Den Deutschen nicht wohlgesonnene Rede Obamas
  • Medien, die belegen, dass die deutsche Polizei nichts gegen US-Truppen und deren Gefolge unternehmen kann

Ich hoffe mal, dass ich nichts vergessen habe
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #73 am: 25. Mai 2018, 20:15:24 »
Hier wird dauernd auf Wortklaubereien rum geritten GG hat keine § sondern Artikel. Warum wird dann bei Zitaten aus GG der § davorgesetzt!??

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" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Pantotheus

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Re: Gibt es anerkannte Fakten? BRD?
« Antwort #74 am: 25. Mai 2018, 20:23:33 »
Erst einmal müssen die Nachweise für die vorgebrachten Behauptungen geliefert werden.

Ich ergänze noch:
5. Eine Verfassung muss zwingend durch das Volk ratifiziert werden.
6. Frieden braucht zwingend einen Friedensvertrag.

Persönlich würden mir auch schon die Nachweise zu 1. und 2. - siehe @John - erst einmal reichen, um weiter diskutieren zu können.


Was mir auffällt, ist auch der besondere Gebrauch des Adjektivs "anerkannt". Schon in meiner ersten Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass Fakten keineswegs anerkannt werden müssen. Man kann Fakten auch nicht anerkennen oder abstreiten. Dennoch bleiben sie bestehen. Genau das macht die Eigenart von Fakten aus.
Nun soll also auch Gysi "anerkannter" Rechtsanwalt sein. Man kann sinnvoll z. B. sagen, jemand sei ausgebildeter Rechtsanwalt. Ein Bekannter von mir ist z. B. als Rechtsanwalt ausgebildet, hat aber nach seiner Zulassung nie als Rechtsanwalt gearbeitet. Dann ist eben das Besondere, was der Zusatz "ausgebildet" ausdrückt, dass er zwar als Rechtsanwalt ausgebildet ist, aber eben nicht als solcher arbeitet. Wenn man auf rechtlich entscheidende Punkte abstellen will, kann man z. B. auch von einem "zugelassenen" Rechtsanwalt sprechen, womit man betont, dass jemand eben die Zulassung als Rechtsanwalt, also die eigentliche Bewilligung zur Berufsausübung besitzt. In manchen Ländern gibt es auch noch andere Unterscheidungen, z. B. ist es mancherorts nur möglich, vor dem obersten Gericht eines Staates aufzutreten, wenn man dafür eigens akkreditiert ist. Dann gibt es Anwälte, die zwar zugelassen sind, aber nicht akkreditiert, also nicht vor dem obersten Gericht ihres Landes auftreten dürfen.
Eine wie auch immer geartete "Anerkennung" braucht ein Rechtsanwalt hingegen nicht. Wessen Anerkennung wäre das denn?
Kurz: Eine irgendwie sinnvoll erscheinende Aussage kann ich dem Zusatz "anerkannter" vor Rechtsanwalt nicht entnehmen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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