Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 43777 mal)

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Offline mork77

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #45 am: 7. Mai 2018, 12:56:13 »
Zitat
... da der §130 Absatz 3 StGB*, der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, grundgesetzwidrig sei, indem er die Meinungsfreiheit einschränke. Dies solle zunächst durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Wenn ich nicht völlig irre, hat das BVerfG das schon vor Jahren getan. Ergebnis: es liegt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung vor (nicht der Meinungsfreiheit), aber dieses Recht ist sowieso nicht schrankenlos, und die Einschränkung ist im Hinblick auf ihre Geschichte und ihren Zweck akzeptabel.

Zitat
... und leugnen könne man nur etwas, bei dem man selbst anwesend gewesen sei.

Hä? Es gibt genug Leute, die die Auferstehung Jesu leugnen, ohne dass sie dabei waren.

Der Vergleich hinkt etwas. Die Auferstehung Jesu ist keine bewiesene historische Tatsache. Der Holocaust sehr wohl.

Aber das ändert natürlich nichts an dem "Ich war ja nicht dabei" Schwachsinn.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline dieda

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #46 am: 7. Mai 2018, 13:39:40 »
Zitat
Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, eine Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" an. Die geplante Versammlung wurde - gestützt auf § 15 Abs. 1 VersG in Verbindung mit § 130 Abs. 4 StGB - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und die daraufhin erhobene Klage blieben durch alle Instanzen erfolglos.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der am 29. Oktober 2009 verstorbene Beschwerdeführer sowohl gegen § 130 Abs. 4 StGB selbst als auch gegen dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im konkreten Fall und rügte - unter anderem - eine Verletzung seiner Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

-> Jürgen Rieger
https://de.m.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Rieger

Und hier nochmal, ganz langsam und zum Mitmeißeln für die Steinmetzkinder für die HC- Leugner von rechtsaußen:

Zitat von:  Bundesverfassungsgericht
§ 130 Abs. 4 StGB genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Vorschrift verfolgt mit dem Schutz des öffentlichen Friedens einen legitimen Zweck. Der Schutz des öffentlichen Friedens ist hierbei in einem begrenzten Sinn als Schutz der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung zu verstehen, nicht aber als Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" oder einer Kränkung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Der öffentliche Friede zielt auf einen vorgelagerten Rechtsgüterschutz, der an sich abzeichnende Gefahren anknüpft. Dabei ist es eine verfassungsrechtlich tragfähige Einschätzung des Gesetzgebers, dass ein Gutheißen der Gewalt- und Willkürherrschaft dieser Zeit der Bevölkerung heute regelmäßig als Aggression und als Angriff gegenüber denjenigen erscheint, die sich in ihrem Wert und ihren Rechten erneut in Frage gestellt sehen, und angesichts der geschichtlichen Realität mehr bewirkt als eine bloße Konfrontation mit einer demokratie- und freiheitsfeindlichen Ideologie.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Offline Neubuerger

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #47 am: 7. Mai 2018, 13:48:05 »
Noch eine doofe Frage zum "Urteilsvideo" vom Leerling: Er zitiert dort die Anklage (und lässt sie auch als Text durchlaufen). Schaefer ist dafür wegen Volksverhetzung verurteilt worden, müsste das dann jetzt nicht eigentlich auch auf den Volxleerer zutreffen?
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #48 am: 7. Mai 2018, 14:06:30 »
Da war doch was mit dem verstorbenen "Rechts"-Anwalt Rieger. Schwer vorstellbar, dass Stolz nicht von der BVerfG-Entscheidung auf Beschwerde Riegers hin gewusst haben sollte. Denn die beiden kannten sich:
Beim Prozess gegen Zündel war ja nicht nur Stolz als "erste Verteidigerin" anwesend, sondern auch Horst Mahler als ihr "Assistent" (jedenfalls so lange, bis der Vorsitzende diesen mangels Zulassung als Anwalt in die Zuschauerreihen verbannte), daneben dienten als weitere Verteidiger Zündels die Herren Bock, Schaller und - tada! - Rieger. Das illustre Quartett bzw. Quintett kannte sich also.
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Aldebaraner

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #49 am: 7. Mai 2018, 14:11:29 »
Zitat
... da der §130 Absatz 3 StGB*, der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, grundgesetzwidrig sei, indem er die Meinungsfreiheit einschränke. Dies solle zunächst durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Wenn ich nicht völlig irre, hat das BVerfG das schon vor Jahren getan. Ergebnis: es liegt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung vor (nicht der Meinungsfreiheit), aber dieses Recht ist sowieso nicht schrankenlos, und die Einschränkung ist im Hinblick auf ihre Geschichte und ihren Zweck akzeptabel.

Zitat
... und leugnen könne man nur etwas, bei dem man selbst anwesend gewesen sei.

Hä? Es gibt genug Leute, die die Auferstehung Jesu leugnen, ohne dass sie dabei waren.

Der Vergleich hinkt etwas. Die Auferstehung Jesu ist keine bewiesene historische Tatsache. Der Holocaust sehr wohl.

Aber das ändert natürlich nichts an dem "Ich war ja nicht dabei" Schwachsinn.

Im Sinne der Meinungsfreiheit ist es gleichgültig, ob etwas eine "bewiesene historische Tatsache" ist. Wenn es relevant wäre, ob etwas eine "bewiesene hoistorische Tatsache" ist, müßte es ein Gremium geben, was das festlegt. Das wäre dann eine Wahrheitskommission Damit wären wir im totalitären Staat angekommen. Daher ist grundsätzlich auch das Leugnen "historisch bewiesener Tatsachen" von der Meinungsfreiheit gedeckte, wie eben auch Lügen allgemein nicht strafbar ist oder gegen die Meinungsfreiheit verstößt.

In die Meinungsfreiheit kann aber durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden, d. h. durch ein Gesetz, dass nicht eine bestimmte Meinung verbietet. Die Holocaustleugnung wird m. W. als Mißachtung der Würde der Opfer, als Beleidigung der Opfer gewertet und die Einschränkung der Meinungsfreiheit so als durch ein allgemeins Gesetz, i. e. Vorschriften zum Ehrschutz, als gerechtfertigt angesehen.


 
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Offline kirschtee

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #50 am: 7. Mai 2018, 14:28:52 »
Zitat
... da der §130 Absatz 3 StGB*, der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, grundgesetzwidrig sei, indem er die Meinungsfreiheit einschränke. Dies solle zunächst durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Wenn ich nicht völlig irre, hat das BVerfG das schon vor Jahren getan. Ergebnis: es liegt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung vor (nicht der Meinungsfreiheit), aber dieses Recht ist sowieso nicht schrankenlos, und die Einschränkung ist im Hinblick auf ihre Geschichte und ihren Zweck akzeptabel.

Zitat
... und leugnen könne man nur etwas, bei dem man selbst anwesend gewesen sei.

Hä? Es gibt genug Leute, die die Auferstehung Jesu leugnen, ohne dass sie dabei waren.

Der Vergleich hinkt etwas. Die Auferstehung Jesu ist keine bewiesene historische Tatsache. Der Holocaust sehr wohl.

Aber das ändert natürlich nichts an dem "Ich war ja nicht dabei" Schwachsinn.

Im Sinne der Meinungsfreiheit ist es gleichgültig, ob etwas eine "bewiesene historische Tatsache" ist. Wenn es relevant wäre, ob etwas eine "bewiesene hoistorische Tatsache" ist, müßte es ein Gremium geben, was das festlegt. Das wäre dann eine Wahrheitskommission Damit wären wir im totalitären Staat angekommen. Daher ist grundsätzlich auch das Leugnen "historisch bewiesener Tatsachen" von der Meinungsfreiheit gedeckte, wie eben auch Lügen allgemein nicht strafbar ist oder gegen die Meinungsfreiheit verstößt.


Die Auffassung lässt die Rspr. des BVerfG außer Betracht, denn (falsche) Tatsachenbehauptungen sind zunächst einmal gerade keine Meinungen und fallen daher nicht zwingend in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG. Nur fußen Meinungen oftmals auf Tatsachen und daher sind in bestimmten Fällen auch diese grundrechtlich geschützt. Problematisch wird es bei falsche Behauptungen, denn solche sind nicht in der Lage zur Meinungsbildung beizutragen.
Im Einzelnen: BVerfGE 90, 241
« Letzte Änderung: 7. Mai 2018, 14:31:21 von kirschtee »
 
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Offline dieda

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #51 am: 7. Mai 2018, 14:31:06 »
(...)

-> Jürgen Rieger
https://de.m.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Rieger
(...)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ähm doch:

Zitat von: Sonnenstaatland-Wiki zu "staatenlos.info"- Rüdiger Mathey/Klasen/Hoffmann
Wie eng Klasens Kontakte zur westdeutschen NPD und deren rechtsextremen Kreisen damals waren, machte er selbst mit der Aussage deutlich, wonach
Zitat
der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger ihm ein Darlehen zum Kauf eines Hauses in Mecklenburg vermittelt [habe]. Den 60.000-Mark-Kredit habe ihm die sogenannte ’Gesellschaft für Eugenik und Verhaltensforschung’ gewährt.[10]

und:

Zitat

Klar ist: D. war kein Mitläufer, sondern ein führender Neonazi. Kai D. galt als einer der maßgeblichen Organisatoren der Gedenkaufmärsche für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel, aber auch andernorts. Laut Ermittlungsakten war D. Teil des zehnköpfigen „Aktionskommitee Rudolf Heß 1996“, das den Gedenkmarsch zum neunten Todestag von Hitlers Stellvertreter am 17. August 1996 in Worms organisierte. Dort marschierten auch die NSU-Mitglieder Mundlos und Zschäpe sowie einige ihrer mutmaßlichen Terrorunterstützer auf.

http://www.taz.de/!5081595/
Volltext:
Spoiler
Neonazi mit NSU-Bezug
Auch Bayern hat V-Mann-Ärger
Ein führender Neonazi aus Oberfranken spitzelte in den 90er-Jahren die rechtsextreme Szene aus. Wie nah stand er dem späteren Terrortrio NSU?


In seine Amtszeit fällt der Spitzel: Gerhard Forster, bayerischer Verfassungsschutzchef von 1994 bis 2001. Bild: dapd

MÜNCHEN/BERLIN taz | Auch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat in den 1990er-Jahren einen V-Mann im Umfeld der späteren NSU-Terroristen geführt: Kai D. Sein Name findet sich auf einer Adressliste des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos, die 1998 nach dessen Untertauchen sichergestellt wurde. Für Kontakte nach dieser Zeit gibt es bislang keine Hinweise.

Nach Informationen der taz spitzelte der in Berlin geborene und Ende der 1980er Jahre nach Oberfranken gezogene Kai D. mehrere Jahre für den bayerischen Geheimdienst die rechtsextreme Szene aus. 1998 soll sein Engagement dann beendet worden sein. Schon damals sei darüber spekuliert worden, dass D. ein V-Mann sei, heißt es.

In den 1990er-Jahren spielte der heute 48-Jährige eine äußerst prominente Rolle in der Neonaziszene und war laut dem antifaschistischen aida-Archiv im damals einflussreichen „Thule-Netzwerk“ aktiv, ein per Computer betriebenes Mailbox-System.

Mitte der 1990er Jahre hatte D. enge Kontakte zur „Anti-Antifa Ostthüringen“, dem Vorläufer des Thüringer Heimatschutzes (THS) – jener Neonazi-Organisation, in der auch die späteren NSU-Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Mitglied waren. Die Gruppe organisierte Skinheadkonzerte und politische Veranstaltungen, hatte aber vor allem ein Ziel: Sie beobachteten und bedrohten Antifaschisten. Deshalb wurde gegen D. und elf weitere Beschuldigte wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Das Verfahren wurde 1997 aber eingestellt.

Drohung eines Überzeugungstäters

Klar ist: D. war kein Mitläufer, sondern ein führender Neonazi. Kai D. galt als einer der maßgeblichen Organisatoren der Gedenkaufmärsche für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel, aber auch andernorts. Laut Ermittlungsakten war D. Teil des zehnköpfigen „Aktionskommitee Rudolf Heß 1996“, das den Gedenkmarsch zum neunten Todestag von Hitlers Stellvertreter am 17. August 1996 in Worms organisierte. Dort marschierten auch die NSU-Mitglieder Mundlos und Zschäpe sowie einige ihrer mutmaßlichen Terrorunterstützer auf.

D. verbrachte die Tage vor dem geplanten Aufmarsch im Ausland, um der Polizei aus dem Weg zu gehen. Doch als er am Tag selber aus Luxemburg einreiste, wurde er festgenommen. Am Abend jenes Samstags verhörten ihn Beamte des Landeskriminalamtes in Saarbrücken. D. hatte darauf bestanden, nicht mit irgendwelchen Polizisten, sondern nur mit Staatsschutzbeamten zu reden. „Seine Gesprächsbereitschaft beginne erst mit der Ebene Landeskriminalamt“, hielten die Beamten im Vernehmungsprotokoll fest. Das Dokument liegt der taz vor.

Was dann kommt, ist eine knallharte Drohung eines Überzeugungstäters. „Hiermit teile ich Ihnen klar und deutlich mit, daß etwas passieren könnte, falls ich und andere inhaftierte Kameraden bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht entlassen werden würden“, sagte D. laut Protokoll. Er habe mit seinen Kameraden ausgemacht, dass er sich zu bestimmten Zeiten telefonisch melden würde.

Falls er in den nächsten Stunden diese Meldung nicht absetzen könne, „kann ich für nichts mehr garantieren“. Wenn sie ihn nicht freilassen, droht er, „könnten zum Beispiel Anschläge verübt werden“. D. erklärt den Vernehmungsbeamten, dass es ihm egal sei, „wie lange ich in Haft bleibe“. Er habe schon viel mitgemacht und sei abgehärtet. „Ich werde weiterhin meiner Gesinnung treu bleiben und mich nicht beeinflussen lassen.“

Untersuchungsausschuss fordert Akten an

Ob Kai D. und das Trio sich persönlich kannten, ist unklar. Im März 1997 wurde er zumindest wie Mundlos und Böhnhardt auf der Demo gegen die Wehrmachtsausstellung in München gesehen.

Dazu kommt die 1998 in einer Garage in Jena gefundenen Liste von Mundlos, auf der „Kai D.“ samt Handynummer vermerkt ist. Die Liste war jahrelang von den Ermittlern ignoriert worden, liest sich aus heutiger Sicht aber wie ein „Who is who“ der mutmaßlichen Helfer des Neonazitrios. Dass aber Kai D. jemals mit dem untergetauchten Trio in Kotakt stand, ist nicht bekannt.

„Welchen Einfluss der Mann auf die spätere Terrorzelle und ihre Mitglieder hatte, oder welchen Einfluss sie auf ihn ausübten, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen“, sagte der Vorsitzende des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses Franz Schindler (SPD) der taz. Der Ausschuss hat nun die Staatsregierung aufgefordert, dem Gremium unverzüglich alle Akten zur Verfügung zu stellen, die sich mit diesem Thema befassen.

In den vergangenen Wochen war es immer wieder zu Aufregung über V-Männer von Verfassungsschutz und Polizei im Umfeld des NSU gekommen. So war bekannt geworden, dass der Mann, der dem Trio vor dessen Abtauchen Sprengstoff besorgt hatte, später V-Mann der Berliner Polizei war. Kurz darauf flog Spitzel „Corelli“ auf, der jahrelang in Diensten des Bundesamts für Verfassungsschutz stand. Auch er stand auf Mundlos' Kontaktliste.
[close]

und wieder Dresden:



Die Bildunterschrift:

Zitat
Dresden im Februar 1998: Jan Morgenroth trägt eine gefleckte Tarnjacke, rechts im Hintergrund mit schwarzer Mütze geht Uwe Böhnhardt, daneben Beate Zschäpe. Uwe Mundlos ist angeschnitten am rechten Bildrand zu erkennen. Foto: apabiz e.V.

http://m.tlz.de/web/mobil/politik/detail/-/specific/Wie-eng-war-Kontakt-Weimarer-Neonazis-zum-Jenaer-Terrortrio-500474007
 
Spoiler
Wie eng war Kontakt Weimarer Neonazis zum Jenaer Terrortrio?

Wie eng waren die Kontakte Weimarer Rechtsradikaler zu jenen Personen, die später als mutmaßliche Neonazi-Terroristen mordend durchs Land zogen? Ein jetzt aufgetauchtes Bild wirft Fragen auf.
13.01.2012 - 09:00 Uhr
 Dresden im Februar 1998: Jan Morgenroth trägt eine gefleckte Tarnjacke, rechts im Hintergrund mit schwarzer Mütze geht Uwe Böhnhardt, daneben Beate Zschäpe. Uwe Mundlos ist angeschnitten am rechten Bildrand zu erkennen. Foto: apabiz e.V.
Dresden im Februar 1998: Jan Morgenroth trägt eine gefleckte Tarnjacke, rechts im Hintergrund mit schwarzer Mütze geht Uwe Böhnhardt, daneben Beate Zschäpe. Uwe Mundlos ist angeschnitten am rechten Bildrand zu erkennen. Foto: apabiz e.V.
Weimar. Das Foto vom 24. Januar 1998 zeigt nicht nur Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sondern auch den heutigen NPD-Stadtrat Jan Morgenroth bei einer Demonstration in Dresden. Vor der Semperoper marschierten mehr als 1000 Rechtsextreme auf, um gegen die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht zu demonstrieren. Die Demo in Dresden war der letzte öffentliche Auftritt des Trios. Als "Bombenbastler von Jena" waren die drei längst im Visier der Behörden. Danach tauchten sie unter.

Schon der NPD-Aussteiger Uwe Luthardt sprach gegenüber unserer Zeitung von engen Verbindungen zur Jenaer Naziszene. Wer das Bild betrachtet, mag an keinen Zufall glauben: Morgenroth sowie Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hinter einem Transparent mit der Parole "Nationalismus - eine Idee sucht Handelnde". Gerüchte, wonach Zschäpe 1998 häufiger in Weimar gewesen sei, konnte die Polizei nicht bestätigen. Und Morgenroth selbst war für unsere Zeitung nicht zu sprechen: Handy-Anfragen blieben unbeantwortet, ebenso eine Mail mit diversen Fragen zu dem besagten Bild.
Klar ist: Auch wenn Morgenroths Rolle als aktiver Parteisoldat der NPD vielleicht erst mit der Kandidatur als Bürgermeister der Stadt Blankenhain im Jahr 2006 öffentlich manifest wurde, war er bereits Anfang der 1990er Jahre ein überzeugte Neonazi. Er, Jahrgang 1975, gehörte jenen rechten Jugendlichen an, die das leer stehende Gebäude der ehemaligen "Hundeschule" am Dichterweg besetzten und quasi einen ideologischen Gegenentwurf zur Gerberstraße 1/3 schaffen wollten. Paradox: Wie die Gerberstraße auch, wurde der "Club am Dichterweg" in das Bundesaktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt aufgenommen, Modellprojekte, die für Weimar einen Zuschuss von 450.000 Mark vorsahen.
Dass es in Weimar als Folge einer falsch verstandenen "akzeptierenden Jugendarbeit" einen staatlich geförderten rechten Club gab, sprach sich auch in der Neonaziszene bundesweit herum. So schrieb der Historiker Ralf Borchert in seinem Buch "...bisschen was Derberes", dass die "Deutsche Alternative" das Haus am Dichterweg zu ihrem Stützpunkt gemacht habe. Einer, der durch die DA, die 1992 verboten wurde, auf Linie gebracht worden sei, war Jan Morgenroth. Das Clubmitglied entwickelte sich "zu einem der führenden Köpfe in der Szene und hielt später regelmäßig in seiner Wohnungen Schulungen und Treffen ab". Das passt zu einer Einschätzung eines Weimarers, der den heutigen Stadtrat von Kindesbeinen an kennt. "Der war nie ein Party-Nazi: Morgenroth hat immer politisch gearbeitet und andere agitiert." So gesehen führe der Begriff Terror-Zelle in die falsche Richtungen. "Die kannten sich alle und waren gut vernetzt."
BAF: NPD-Aussteiger über die Nazi-Szene in Jena und Weimar
Behörden schon seit 1995 rechtem Terrornetz auf der Spur
Mehr Nachrichten rund um die Terrorzelle von Jena und Zwickau
Thorsten Büker / 13.01.12
 
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[close]

Sicher alles reiner "Zufall".


Edith sagt:
...und:

Zitat von: Wiki zu Jürgen Rieger
(Schnipp-schnapp lange Aufzählung der Funktionen in Parteien und Organisationen von Rieger.)

...und war am Aufbau des Nationalen Einsatz-Kommandos (NEK) von Meinolf Schönborn beteiligt, einem Vorgänger der Anti-Antifa.

Den Schönborn hatten wir auch gerade in Verbindung mit den Razzien beim "Nordadler". Ganz sicher "Zufall". Bestimmt!
« Letzte Änderung: 7. Mai 2018, 15:19:32 von dieda »
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #52 am: 7. Mai 2018, 17:37:32 »
Seltsam, dass der oberdeutsche Schaefer, der solch ein Gewese um sein Deutschtum und Deutschland macht, selbst aber nicht in der Lage ist, akzentfrei Deutsch zu sprechen. Seine sogenannte Muttersprache ist unverkennbar angelsächsisch eingefärbt.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #53 am: 7. Mai 2018, 17:40:49 »
Er ist Kanadier.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #54 am: 7. Mai 2018, 18:31:26 »
Er zitiert dort die Anklage (und lässt sie auch als Text durchlaufen). Schaefer ist dafür wegen Volksverhetzung verurteilt worden, müsste das dann jetzt nicht eigentlich auch auf den Volxleerer zutreffen?

Ja!

Schreibst Du die Anzeige?

Du hast wahrscheinlich den Text schon.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #55 am: 7. Mai 2018, 18:43:41 »
Seltsam, dass der oberdeutsche Schaefer, der solch ein Gewese um sein Deutschtum und Deutschland macht, selbst aber nicht in der Lage ist, akzentfrei Deutsch zu sprechen. Seine sogenannte Muttersprache ist unverkennbar angelsächsisch eingefärbt.

Er ist Kanadier.

Wir hatten mal einen Dragen Stojanovic (oder so ähnlich). Sein Name verriet, woher er stammte, was ihn aber erst recht dazu ermunterte, in Leserbriefen (damals noch das Hauptmedium der "Erwachten") fortwährend gegen Ausländer, Zugewanderte und gegen alles "Unpatriotische" zu wettern.
Ich sage ja: Konsequenz ...
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #56 am: 7. Mai 2018, 18:45:12 »

Ja!

Schreibst Du die Anzeige?

Du hast wahrscheinlich den Text schon.

Wohin geht die? Wäre mein erstes Mal :-)

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #57 am: 7. Mai 2018, 18:49:21 »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #58 am: 7. Mai 2018, 20:13:02 »
Hier gibt's einen Leitfaden:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5160.0

Danke, ist erledigt. Mal sehen, was daraus wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #59 am: 16. Mai 2018, 09:26:24 »
Noch eine doofe Frage zum "Urteilsvideo" vom Leerling: Er zitiert dort die Anklage (und lässt sie auch als Text durchlaufen). Schaefer ist dafür wegen Volksverhetzung verurteilt worden, müsste das dann jetzt nicht eigentlich auch auf den Volxleerer zutreffen?

Das Demokratiezentrum BW sieht das genauso und hat hier Anzeige wegen Verstoß gegen §130 StGB erstattet. Läuft also für den Leerer.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.