Autor Thema: Eine interessante Petition  (Gelesen 2490 mal)

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dtx

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https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_01/_03/Petition_75891.nc.$$$.a.u.html

Zitat
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Entzug der Wählbarkeit von verurteilten Volksverhetzern vom 03.01.2018

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, verurteilten Volksverhetzern die Wählbarkeit zu entziehen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung im § 130 StGB soll dahingehend erweitert werden, dass eine Verurteilung zum Entzug des passiven Wahlrechts für einen festzulegenden Zeitraum führen möge.

Begründung

Die Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen Bundestags- und Landtagsabgeordnete haben in der letzten Zeit drastisch zugenommen. Die Verurteilung mehrerer Abgeordneter in der nahen Zukunft gilt als wahrscheinlich, zumindest als vorstellbar. Diese zuvor unbekannte Situation fördert einen eklatanten Widerspruch zutage - schließlich scheint es unvorstellbar, dass eine Person, die öffentlichen gegen Teile der Bevölkerung hetzt oder die Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, gleichzeitig als Volksvertreter alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen vertreten kann. Ein Volksverhetzer kann kein Volksvertreter im Sinne des Wortes sein, und sollte es auch juristisch nicht sein dürfen.

Der Entzug der Wählbarkeit wegen bestimmter Verurteilungen ist auch in anderen demokratischen Staaten nicht unüblich. Das deutsche Grundgesetz bietet hierfür sogar bereits eine explizite Möglichkeit: So kann nach Artikel 18 GG der oder diejenige seine Grundrechte verwirken, "wer die Freiheit der Meinungsäußerung [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht".

Auch ist der Tatbestand der Volksverhetzung mit dem von allen Abgeordneten geleisteten Amtseid unvereinbar. Wer etwa die Menschenwürde anderer angreift kann nicht gleichzeitig dem Wohle aller verpflichtet sein und wer die Bevölkerung zum zum Hass oder zur Gewalt aufstachelt wahrt weder das Grundgesetz noch die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze.
 
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Offline Stief

Re: Eine interessante Petition
« Antwort #1 am: 9. Februar 2018, 12:29:18 »
Nein danke. Ich treffe diese Entscheidung lieber an der Wahlurne, indem ich eine Partei wähle, die keine Volksverhetzer aufstellt.
 
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Offline Tuska

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Re: Eine interessante Petition
« Antwort #2 am: 9. Februar 2018, 12:33:56 »
Wie ich die Petition lese, wurde die von jemandem geschrieben, der vermutlich auch beim NPD-Urteil des BVerfG vor Wut schäumte, ohne das Urteil gelesen oder verstanden zu haben. Und dann auch noch mit Artikel 18 GG (WP: Grundrechtsverwirkung) kommen. ::)

Übrigens:

Zitat
§ 45 StGB

Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts


(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
« Letzte Änderung: 9. Februar 2018, 12:35:28 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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