Autor Thema: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte  (Gelesen 2864 mal)

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Offline Mr. Devious

Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« am: 26. Januar 2018, 18:22:19 »
Zwei Bundespolizisten können sich auf die Entfernung aus dem Dienst vorbereiten. Der eine in Bayern, der andere in Sachsen. Obwohl beide beteuern, keine "Reichsbürger" zu sein...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-137180?hl=true

https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/17B215.pdf
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Tuska

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Re: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« Antwort #1 am: 26. Januar 2018, 18:33:28 »
Zitat von: VG Ansbach, Beschluss v. 28.12.2017 – AN 13a DS 17.01351
(...)

Der Antragsteller beantragte am 5. Dezember 2013 beim Landratsamt … die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Im Antragsformular gab er unter der Rubrik „Angaben zu meiner Person (Antragsteller/in)“ als Geburtsstaat und Wohnsitzstaat jeweils „Königreich Bayern“ an. Unter Ziffer 4 „Angaben zu meinen anderen Staatsangehörigkeiten“ gab der Antragsteller an, er habe durch Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 seit der Geburt die Staatsangehörigkeit des Königreichs Bayern.

(...)

Ausweislich der schriftlichen Stellungnahme des an der Kontrollstelle eingesetzten Polizeihauptkommissars …, Polizeiinspektion …, vom 26. Januar 2017 äußerte der Antragsteller bei einem anschließenden Gespräch unter vier Augen u.a. sinngemäß, dass bei dem Vorfall in …, bei welchem angeblich ein Reichsbürger einen Polizeibeamten erschossen habe, dieser tatsächlich nicht getötet worden sei. Dies sei alles nur vorgetäuscht worden, um die Reichsbürgerbewegung in ein falsches Licht zu rücken. Anschließend habe der Antragsteller begonnen auszuführen, dass die Gesetze und Befugnisse von der Besatzungsmacht eingeführt worden und nicht gültig seien. Daraufhin habe er das Gespräch mit dem Antragsteller höflich aber bestimmt beendet.

(...)

 :dizzy:


Edit:
Wir bräuchten einen Wikiartikel "Reichsbürger im Polizeidienst" ...
« Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 18:35:46 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Evil Dude

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Re: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« Antwort #2 am: 30. Januar 2018, 15:00:02 »
Wobei es besser wäre, wenn man ihn (zurecht)

"Reichsbürger, ehemals im Polizei- (noch besser "Reichsbürger, ehemals im öffentlichen) Dienst" nennen könnte!  ;D
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Offline Schattendiplomat

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Re: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« Antwort #3 am: 30. Januar 2018, 16:15:22 »
Ich finde ja den bayrischen Reichsbürger der mal Polizist war gut - wenn man den Beschluss so liest hat der echt kein Klischee ausgelassen was die Szene betrifft.

Das fängt damit an, dass der Anstoß des Ganzen ein Bußgeld über lächerliche 10€ war. Der klassische "gelbe Schein" mit dem "Königreich Bayern" darf in Bayern natürlich auch nicht fehlen. Dann lässt man Infomaterial (Flyer, Aufkleber, ...) in einer Größenordnung welche die Absicht der Verteilung nahelegen in Auto und Wohnung liegen obwohl man schon unter Verdacht steht. Die Ausrede hierzu ist ebenso klassisch, man habe sich ja nur informieren wollen und eine "Flyermitnahme" [sic!] ist ja nicht verboten, völlig logisch bei selbstgedruckten Abreisszetteln für die Treffen eines Reichsbürgervereins!
Im Widerspruch versucht man es dann lieber mit juristischen Spitzfindigkeiten, dass z.B. Floskeln wie "ich stelle fest" oder "auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse" nicht existent und der Beschluss daher ungültig ist. Auch sehr schön "einer vorläufigen Dienstenthebung ist rechtmäßig … da als überwiegend wahrscheinlich" gilt eh nicht. Ich frage mich ja wieviel Geld er für die "Rechtsberatung" welche dem Widerspruch zu Grunde liegt einem unserer Betrüger in den Rachen geworfen hat.
Auch der Schwachfug von wegen Mensch vs. Person lässt er nicht aus! und er sieht sich natürlich, wer hätte es gedacht, als Opfer (auch weil der Ton in den Schreiben an ihn mal gar nicht geht) und hat deshalb die gesamte denkbare Palette an Anzeigen u.a. wegen falscher Verdächtigung rausgehauen. Die üblichen Verfassungsgerichtsurteile werden fehlgedeutet, auch gab es wohl den üblichen Hilferuf an die Russen sowie in diesem Fall die Rumänen.
Er hat doch nur seine Bürgerpflicht getan und seinen Dienstherren auf die "Remonstrationspflicht nach § 56 BGB" [sic!] hingewiesen (am Rande: §56BGB sagt aus wie viele Mitglieder ein Verein haben muss er meinte vermutlich §63BGB). Natürlich muss man absolut klassisch immer wieder betonen, dass "man nur Fragen gestellt" habe.

Wobei ich ihm durchaus glaube, dass es in Bayern nicht unüblich ist seinen Dienstausweis vorzuzeigen um einer Kontrolle zu entgehen, nur ist er hier wohl dummerweise an den falschen Kollegen geraten.
Er ist aber an Nichts schuld, die Dateien auf dem PC (der übrigens nicht sein PC ist sondern der seiner Lebensgefährtin sei) habe er nicht heruntergeladen. Im Grunde versucht er damit und im Folgenden die Schuld seiner Lebensgefährtin zuzuschieben. Ich hoffe die hat ihn dafür abserviert. Kleine amüsante Anekdote am Rande: Er beschwert sich, dass eine Beamtin die er persönlich kannte ihm bei der Durchsuchung seiner Wohnung nicht ihren Dienstausweis zeigen wollte.
Aber selbstverständlich darf man auch nicht vergessen sich über die fehlenden Struktur und die Wertung von Aussagen im Ermittlungsbericht aufzuregen.

Sehr schön ist hier die These die er aufstellt und der zufolge jemand der eine Bibel zuhause hat ja kein Reichsbürger sein kann, weil er ein Christ ist. Die Argumentation kannte sich so nicht, man lernt nie aus.
Viele der Thesen werden immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Besonders zu ärgern scheint ihn die Unterstellung er habe sich der Kontrolle entziehen und das Bußgeld von 10€ gegen seinen Kumpel abwenden wollen. Auch die Hausdurchsuchung scheint ihn ordentlich gefuchst zu haben.

Fazit: Reichsbürger wie er im Buche steht, der aber nicht als solcher bezeichnet werden möchte. Wenn man die Begründung liest hat er es auch massiv durch seine Widersprüche und v.a. deren Begründung verschlimmert, weil er beim Versuch zu widerlegen er sei ein Reichsbürger dies eher belegt hat.
Eigentlich schade, dass er keine Videos dreht ich bin mir sicher die hätten einen hohen Unterhaltungswert.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 16:29:28 von Schattendiplomat »
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Offline DesasterMaster

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Re: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« Antwort #4 am: 30. Januar 2018, 21:05:27 »
"Reichsbürger wie er im Buche steht, der aber nicht als solcher bezeichnet werden möchte."
Das kennt man ja von Rassisten, Antisemiten, etc......nur weil man rassisitische Kack♥♥♥ von sich gibt wird man gleich als Rassist verurteilt.....Männo.....
 

dtx

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Re: Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte
« Antwort #5 am: 31. Januar 2018, 19:54:50 »
Wobei es besser wäre, wenn man ihn (zurecht)

"Reichsbürger, ... ehemals im öffentlichen Dienst" nennen könnte!  ;D

Sehe ich auch so. Sich nur auf die Polizei zu konzentrieren ist unangemessen, wenn andere Staatsdiener ebenso gegen ihre beamtenrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.