Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 205938 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #30 am: 9. Oktober 2017, 17:32:41 »
Was soll den das Geschwafel von wegen "Notwehrrecht gegen staatliche Handlungen? :scratch: - davon hab ich bisher noch nicht gehört ist das etwa eine "Neuinterpretation" des Grundsatzes der Rechtswidrigkeit einea Angriffs die Notwehr erlaubt?

Ich glaube, er meint damit Art 20 Abs. 4 GG  ::)
 

Offline Pirx

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #31 am: 9. Oktober 2017, 17:53:29 »
Noch ein Bericht des MDR:
http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-144322.html
http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/video-144360_zc-ca8ec3f4_zs-73445a6d.html
Ab Minute 9:00.

Reporter Hanno Neustadt spekuliert zum Schluss über verminderte Schuldfähigkeit und Psychiatrie. Grundlage der Spekulation ist der "allgemeine Eindruck von Beobachtern".
Morgen soll der Reporter noch mal im Studio über den Verhandlungstag sprechen.
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2017, 19:04:46 von Pirx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #32 am: 9. Oktober 2017, 17:54:56 »
Ich kann es ja, im Sinne von dadurch entstehende skurrilen Fernsehbildern, verstehen wenn die Reporter einen, dazu nur zu bereiten, Reichsdeppen Männchen machen und ihn seinen Blödsinn abspulen lassen. Interessant wären allerdings auch Fragen zu der Ursache des Einsatzes, den von Ursache angehäuften Verbindlichkeiten, gewesen. Sich aus solchen mit einem "Recht zur Notwehr" herausreden zu wollen, stelle ich mir noch lustiger vor.
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2017, 17:57:26 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #33 am: 9. Oktober 2017, 17:59:27 »
Ich finde es sehr passend, dass der Faden von Brüllaffe gestartet wurde.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #34 am: 9. Oktober 2017, 18:07:08 »
Ich kann es ja, im Sinne von dadurch entstehende skurrilen Fernsehbildern, verstehen wenn die Reporter einen, dazu nur zu bereiten, Reichsdeppen Männchen machen und ihn seinen Blödsinn abspulen lassen. Interessant wären allerdings auch Fragen zu der Ursache des Einsatzes, den von Ursache angehäuften Verbindlichkeiten, gewesen. Sich aus solchen mit einem "Recht zur Notwehr" herausreden zu wollen, stelle ich mir noch lustiger vor.
Ich vermisse immer wieder die Klarstellung, dass es sich bei dem Haus und Grundstück keineswegs um, wie von ihm behauptet, "sein Eigentum" handelte, welches er schützen wollte. Nach der Zwangsversteigerung und Grundbucheintragung war er nicht mehr Eigentümer. Er war Hausbesetzer, nichts anderes.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #35 am: 9. Oktober 2017, 18:35:04 »
Das Kurzzeitgedächtnis der Redaktionen ist halt auch nicht besser als das ihrer Leserschaft. Schließlich ist über die Zusammenhänge insgesamt schon ausführlich genug berichtet worden. Es ist schon ein Armutszeugnis für die Medienlandschaft, wenn bei der Vorbereitung auf einen so lange vorher bekannten Termin die Zeit und die Kohle noch nicht mal mehr für einen Blick ins eigene Archiv reichen. Inzwischen scheint denen das selbst peinlich zu sein, denn

Noch ein Bericht des MDR:
http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-144322.html

läuft inzwischen auf Fehler 404. Der dagegen

Beim MDR gibt es bewegte Bilder und einen Bericht von dem Gerichtsreporter, der auch schon über den Prozess gegen Fitzek berichtet hat.
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/video-144228_zc-199e3354_zs-29110cf7.html

ist noch da. Und da kommt der Reporter am Ende wenigstens darauf zu sprechen, daß Ursache schlichtweg pleite sei. Da wäre der Hinweis, daß Ursache schon vor Jahren die Hausfinanzierung platzen ließ, sicher auch noch möglich gewesen. Aber der mdr behauptet hier http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/prozessbeginn-reichsbuerger-reuden-100.html daß die Versteigerung des Grundstücks nur wegen rückständiger Grundsteuern erfolgt sei. Hier http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/chronologie-reichsbuerger-prozess-adrian-ursache-100.html kommen dazu noch "Strom, Autos und nicht bezahlte Gerichtskosten".

Hier noch ein Bericht von Mathias Kessel:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/erster-prozesstag-mutmasslicher-reichsbuerger-100.html


« Letzte Änderung: 9. Oktober 2017, 19:10:26 von dtx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #37 am: 9. Oktober 2017, 19:04:01 »
Danke für den Hinweis. Dieser Link funktioniert anscheinend noch:
http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/video-144360_zc-ca8ec3f4_zs-73445a6d.html
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #39 am: 9. Oktober 2017, 19:52:01 »
Danke für die letzte verlinkte Sendung. Da bin ich wenigstens mal im Bild  :)).

So, da Ihr durch die Pressemitteilungen schon einen ersten Eindruck gewonnen habt hier mal der erste Teil meines Berichtes. der zweite folgt morgen, da ich heute noch ein paar private Verpflichtungen habe.

09.10.2017

Nach meinem vergnüglichen Ausflug nach Zwickau zum Prozess gegen die Pionierin der Maltamasche Birgit Fazekas, nun mein zweiter Ausflug als Prozessbeobachter. Diesmal zum Prozess gegen Adrian Ursache, der angeklagt ist, am 25.08.2016 im Rahmen einer bei ihm in Reuden bei Zeitz durchzuführenden Zwangsräumung, mit einer illegalen Waffe auf einen anwesenden SEK-Beamten in Verletzungsabsicht geschossen zu haben und nur durch das erwidern der Schüsse durch weitere anwesende SEK-Beamten an weiteren Tathandlungen zu Lasten der anwesenden Beamten abgehalten wurden zu sein. Soweit die, zugegeben sehr trockene, Zusammenfassung der Ereignisse für den noch nicht oder nicht mehr orientierten Leser.

Aber beginnen wir von Anfang an. Ich bin tatsächlich mal nicht in letzter Minute bei Gericht, sondern schon 45 min. vor Verhandlungsbeginn. Eine Leistung, da die Stadt Höalle scheinbar zu Geld gekommen ist und gefühlt alle Straßen gleichzeitig saniert.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht sind auch nicht ohne. Überall stehen vermummte Polizisten und Justizangestellte herum und halten die Augen offen. Wie üblich gibt es 2 Sicherheitsschleusen. Eine am Eingang und eine vor dem Saal. Der Andrang von Journalisten, vor allem von den TV-Sendern ist beeindruckend. Alle mit den großen Kalibern im Gepäck. Von den Unterstützern des Angeklagten ist noch nicht viel zu sehen. Ein paar Personen, die sich von den zivilisiert gekleideten Vertretern der „Lügenpresse“ stark unterscheiden, trudeln ein. Sie sind aber äußerst ruhig und nicht im geringsten auf Krawall oder Show gebürstet. Alle 5 oder 6 haben Ausweise und keiner wird abgewiesen Keiner ist irgendwie skurril. Das ist zu ein himmelweiter Unterschied zu den Unterstützern von Birgit Fazekas vor einem Monat. Auch erkenne ich außer der Frau des Angeklagten, die zum heutigen Verhandlungstag als Zeugin geladen ist, niemanden.

Die Kameras werden im Gerichtssaal aufgebaut und 8:45 wird der Angeklagte in den Saal geführt. Er ist das völlige Gegenteil zu den anderen aufmerksamkeitssüchtigen Reichsdeppen. Er ist sich seines Aussehens und seines Auftretens bewusst. Man merkt, das der Angeklagte ein Profi vor der Kamera ist. Er bleibt einen Moment in der Tür stehen lächelt großspurig und blickt zufrieden auf die Kameras. Dann betritt er langsam den Raum. Gekleidet ist in einem modisch geschnittenen dunkelblauen Anzug, einem schwarzen Hemd und einer im Ton der Anzugs gehaltener Krawatte und als einzige Insignie, die Ihn als Untersuchungsgefangenen ausweist, ein paar Fussfesseln. Erst auf dem zweiten Blick erkennt man, dass der rechte Arm frei liegt und immer noch fest geschient ist. Er ist dadurch aber in keiner Weise beeinträchtigt. Der Angeklagte stellt sich neben die Anklagebank. Er wird diesen Platz während des gesamten Prozesstages nur verlassen, wenn er zu den Verhandlungspausen herausgeführt wird.

Off-Topic:
Kurzer Einwurf, das Cafe in Halle, in dem ich gerade sitze und diesen Bericht verfasse, hat gerade der Pianist Joja Wendt betreten und gibt am Klavier ein Interview. Und spielt auch gleich noch etwas. Nice!

Der Angeklagte hält ein Grundgesetz und eine Verfassung (vermutlich die des Landes Sachsen-Anhalt) in die Höhe. Die Reporterin des ZDF springt sofort darauf an. Was er den damit sagen wolle, fragt sie. Er wolle damit nichts sagen. Er sei deutscher Staatsbürger nach Art. 116 GG und dies sei er durch Einbürgerung und er bestehe hier nur auf seine verfassungsmäßigen Rechte. Auf die Frage ob er ein Reichsbürger sei, antwortet er wenig überraschend, sie (die Reporterin) solle ihm doch bitte erklären was das ist. Schon in diesen ersten Worten wird klar, worauf der Prozess hinauslaufen wird. Adrian Ursache wird im Prozess nicht schweigen, aber er wird versuchen, den Prozess zu seinen Gunsten zu manipulieren. Er spricht flüssig, eloquent und unerträglich pathetisch. Auf die Frage ob er schuldig sei, antwortet der Angeklagte das wisse er nicht. Die Anklage sei rechtswidrig und er habe nur von seinem Widerstandsrecht nach Art. 20 GG während eines illegalen Angriffs auf sein Eigentum, auf das unantastbare Zuhause seiner Familie, Gebrauch gemacht hat.

In mir keimt der unangenehme Gedanke, dass dieser Mann unter anderen Umständen heute für die AFD im Bundestag sitzen könnte. Er hat alles was man zum demagogischen Verführer leicht beeindruckbarer Personengruppen braucht.

Von seinem Phantasiereich Ur ist keine Rede, trotzdem kann er sich das Reichsdeppengeschwurbel doch nicht ganz verkneifen. Er fragt in die Runde ob er eine juristische Person sei. Auf direkte Fragen antwortet er erst einmal mit Gegenfragen. Ob er geschossen hätte lautet die nächste Frage. Letztendlich sagt er darauf, er habe nicht geschossen, er habe vielmehr mit einer Waffe in der Hand Widerstand geleistet. Als dann die Kameramänner und -frauen aufgefordert werden den Saal zu verlassen, zitiert der Angeklagte einen Paragrafen des GVG und fragt in die Runde, wie den Gerichtsvollzieher, die nicht teil des Gerichts seien und damit keine Beamte (seine interpretation) Rechtshilfe verlangen können. Antworten bekommt er natürlich keine, obwohl man sieht, dass es seine Absicht ist solche zu provozieren. Wie gesagt seine Show ist gut vorbereitet, aber ihm fehlt das dankbare Publikum. Ein Unterstützer namens Heiko steht kurz auf ruft "Adrian" und streckt kurz eine geballte Faust nach oben.

Es ist 9.00 Uhr und das Gericht bestehend aus den VriLG Stengel, RinLG Franz, RinLG Rosenfeld und 2 Schöffen betreten den Saal. Die Strafsache 1 Ks 560 Js 207746 / 16 (3 / 17) wird aufgegerufen. Auf die Frage ob der Angeklagte Angaben zu seiner Person machen will, anwortet Anwalt Lüdtke mit nein.

Als der Vorsitzende die Staatsanwaltschaft auffordern will die Anklage zu verlesen wird wie nicht anders zu erwarten, von Verteidiger Lüdtke unterbrochen, der den obligatorischen Antrag auf Nichtverlesung der Anklage und Einstellung des Verfahrens nach § 260 StPO. Nach ellenlangen Legaldefinitionen was eine Anklage zu leisten hat und das sie klar umrissen eine Tathandlung darstellen muss, zeigt Herr Lütke, dass er bis 60 zählen kann. Sogar zweimal. Er erläutert dazu, das dies die Zeit zwischen der ersten und der zweiten Schusssequenz sein und es nicht aus der Anklage hervorgehe ob den zum Zeitpunkt der 2. Schüsse noch eine Gefahr von dem Angeklagten ausgegangen sei. Auch sei aus der Anklage nicht klar herauszulesen, an welchen Positionen der verletzten Polizist und auf welchen Positionen genau die schießenden Polizisten gestanden hätten. All diese mangelnden Angaben würden dem Angeklagten eine effektive Verteidigung unmöglich machen. Der Vorsitzende fragt, ob die Zählerei im Antrag steht. Der Verteidiger verneint und es gibt die erste Unterbrechung damit Lüdtke seine Aufzählung im Antrag ergänzen kann.

Während der Pause fasst der Gerichtssprecher die Anklage und den Prozessbeginn für die wartenden TV-Kameras zusammen. Der Andrang ist immer noch riesig.

Nach der Pause nimmt die Staatsanwaltschaft Stellung und verweist einzig darauf, das die von der Verteidigung aufgeworfene Fragestellung in der Hauptverhandlung zu klären sei. Auf die Frage ob Verteidiger Meyer noch etwas sagen will. Brummt der erst nein, danach das er sich anschließt. Auch der Angeklagte wird gefragt. Worauf Ursache sagt, dass er eine öffentliche Aufzeichnung eines öffentlichen Verfahrens beantragt. Der Vorsitzende schreitet ein, der Angeklagte schwurbelt weiter, der Richter ließt aus dem typischen Reichsbürgerduktus letztendlich auch eine Zustimmung zum Antrag heraus.

Die Sitzung wird diesmal deutlich länger unterbrochen. Interessanterweise sind nach der ersten Unterbrechung die Unterstützer draußen bei Sandra Ursache geblieben. In der Pause sitzt Anwalt Lüdtke charmant plaudernd bei den Staatsanwälten und RA Meyer verbringt seine Zeit inmitten der Unterstützer.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #40 am: 9. Oktober 2017, 20:58:19 »
Vielen Dank für den Bericht!

Der Angeklagte hält ein Grundgesetz und eine Verfassung (vermutlich die des Landes Sachsen-Anhalt) in die Höhe.
Da kann ich aushelfen: http://www.mz-web.de/image/28552742/max/1920/1080/b2ff13c80e1f4caa1209cc6ec4d88f1a/MQ/b-prozess-ursache-091017--3-.jpg
Das ist Bild 7 in der Bildergalerie dieses Artikels http://www.mz-web.de/halle-saale/bilder/adrian-ursache-prozessauftakt-gegen-ex-mister-germany-am-landgericht-halle-28552760
Er hat die Verfassung der DDR präsentiert.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #41 am: 9. Oktober 2017, 21:21:36 »
Schöner Bericht bis jetzt!

Im MDR Beitrag ist wieder der Ausschnitt mit Adrians Bruder im Geiste, Wolfgang Plan, zu sehen:
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #42 am: 9. Oktober 2017, 21:48:07 »
Was soll den das Geschwafel von wegen "Notwehrrecht gegen staatliche Handlungen? :scratch: - davon hab ich bisher noch nicht gehört ist das etwa eine "Neuinterpretation" des Grundsatzes der Rechtswidrigkeit einea Angriffs die Notwehr erlaubt?

Ich glaube, er meint damit Art 20 Abs. 4 GG  ::)

Das haben die journalien auch falsch zitiert. Er beruft sich in seiner Interpretation auf das Widerstandsrecht aus dem Art. 20 II GG



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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #43 am: 9. Oktober 2017, 22:02:07 »
Er beruft sich in seiner Interpretation auf das Widerstandsrecht aus dem Art. 20 II GG

Absatz 2 des Artikels 20 lautet in allen mir zugänglichen Ausgaben des Grundgesetzes so:
Zitat
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wo da ein Widerstandsrecht enthalten sein soll, müsste Ursache erst mal erklären. Das in Absatz 4 kann ich sehen, es trifft auf ihn aber nicht zu. Absatz 2 sagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, aber eben nicht, dass etwas nur deshalb nicht gilt, weil ein Einzelner es nicht will. Weiter wird der Grundsatz der repräsentativen Demokratie (Wahlen, besondere Organe) und derjenige der Gewaltenteilung (Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung) aufgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass mit "Volk" hier das "Staatsvolk" und somit das deutsche Volk gemeint ist (was zwar an dieser Stelle nicht ausdrücklich gesagt wird, aber aus dem Gesamtzusammenhang hervorgeht), was z. B. einem Wahlrecht für Ausländer entgegensteht, da diese eben nicht zum Volk im Sinne dieser Bestimmung gehören.
Wie Ursache diese an sich klare Bestimmung verdreht, nimmt mich brennend wunder. 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #44 am: 9. Oktober 2017, 22:15:12 »
Er beruft sich in seiner Interpretation auf das Widerstandsrecht aus dem Art. 20 II GG

Absatz 2 des Artikels 20 lautet in allen mir zugänglichen Ausgaben des Grundgesetzes so:
Zitat
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wo da ein Widerstandsrecht enthalten sein soll, müsste Ursache erst mal erklären. Das in Absatz 4 kann ich sehen, es trifft auf ihn aber nicht zu. Absatz 2 sagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, aber eben nicht, dass etwas nur deshalb nicht gilt, weil ein Einzelner es nicht will. Weiter wird der Grundsatz der repräsentativen Demokratie (Wahlen, besondere Organe) und derjenige der Gewaltenteilung (Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung) aufgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass mit "Volk" hier das "Staatsvolk" und somit das deutsche Volk gemeint ist (was zwar an dieser Stelle nicht ausdrücklich gesagt wird, aber aus dem Gesamtzusammenhang hervorgeht), was z. B. einem Wahlrecht für Ausländer entgegensteht, da diese eben nicht zum Volk im Sinne dieser Bestimmung gehören.
Wie Ursache diese an sich klare Bestimmung verdreht, nimmt mich brennend wunder.

Da magst du recht haben. Bin gerade unterwegs und konnte jetzt nicht nachschlagen. Jedenfalls beruft er sich auf Art. 20. das das keine aussichtsreiche Verteidigung ist wissen wir und er nach der Urteilsverkündung. Er hat seine Situation nach Handwerkermotto da reingeschwurbelt.


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