Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 57288 mal)

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Angela Masch
« am: 30. August 2017, 16:07:49 »
ich hoffe, die Angela gibt es hier nicht schon wo anders - ich habe jedenfalls nix gefunden.

Angela hat einen neuen Fan: https://www.youtube.com/watch?v=j25fV_U5iZ4
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Offline klingsor3

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Re: Angela Masch
« Antwort #1 am: 30. August 2017, 16:12:48 »
Es gibt viel zu ihr im Jo Conrad-Thread zum Fall Möbius.

Da hat sie gerade erstinstanzlich 6 Monate ohne Bewährung gekriegt. Und jetzt neuer Ärger - läuft bei Angela!
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #2 am: 30. August 2017, 16:52:23 »
Da hat sie gerade erstinstanzlich 6 Monate ohne Bewährung gekriegt. Und jetzt neuer Ärger - läuft bei Angela!

Wenn damit die auf den 6. 9. d. J. angesetzte, aber nach "gut informierter" Quelle angeblich wieder auf unbestimmte Zeit verschobene Verhandlung angespielt sein sollte, dann ist dieser Ärger nicht neu, sondern schon älter. Ärgerlich daran ist nur, wie Angela der Justiz auf der Nase herumtanzt.
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Offline echt?

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Re: Angela Masch
« Antwort #3 am: 30. August 2017, 17:15:59 »
Sie hat am 12. Juni 2017 vorm Landgericht Verden 25 Tagessätze zu 50 Euronen abgefasst. Außerdem hat das Landgericht Kaiserslautern eine Strafe in unbekannter Höhe ausgereicht. Nun hat Sie ein Polizist angezeigt.

Ja, das läuft. Aber, mit solchem Kleckerkram kommt sie lange nicht ans Fitzelchen ran - arbeite dran Angela.

Der ganze Beitrag geht darum, dass sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefunden hat. Leider hat sie es nicht verstanden und ist so der Meinung, dass ein Polizist sie nicht anzeigen könne. Wir sollten sie unbedingt in dem Glauben lassen.

Das Urteil kam natürlich ohne Unterschrift und güldet deshalb nicht. Zahlen will sie auch nicht. Na, dann pack mal schon die Zahnbürste ein!
« Letzte Änderung: 30. August 2017, 17:17:41 von echt? »
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Offline Gutemine

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Re: Angela Masch
« Antwort #4 am: 30. August 2017, 18:21:35 »
Mein Stand bezüglich der Verfahren:

Strafanzeige einer JA Mitarbeiterin führte zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Masch hatte Einspruch eingelegt, ist dann aber nicht zu Verhandlung erschienen.

Dann gibt es noch den großen Brocken in Sachen Kucharz. Hier hat sie in erster Instanz 250 Tagessätze á 50 bekommen, in der Berufung wurden dann -mit ihrem tollen polnischen Anwalt, mit dem sie sich danach total überworfen hat- 300 Tagessätze á 30 Euro.

Es gibt aber noch mehr....  ;)
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Re: Angela Masch
« Antwort #5 am: 30. August 2017, 18:30:21 »
Angeblich vorm LG Kaiserslautern nur 180 Tagessätze zu 25 Euronen. Der Staatsanwalt wollte 300 Tagessätze.
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Re: Angela Masch
« Antwort #6 am: 30. August 2017, 18:49:54 »
... Nun hat Sie ein Polizist angezeigt.

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir nach der Verhandlung dafür gesorgt, daß der nichts verpaßt ...
https://kinderundelternblog.wordpress.com/2017/08/28/tobias-kucharz-pok-hauck-kaiserslautern-zeigt-mich-erneut-an/
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #7 am: 30. August 2017, 19:19:10 »
Da hat der Staatsanwalt ja mal ein paar sehr schöne Worte gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=9P9eyvVmB5s
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #8 am: 30. August 2017, 19:26:06 »
Mein Stand bezüglich der Verfahren:

Strafanzeige einer JA Mitarbeiterin führte zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Masch hatte Einspruch eingelegt, ist dann aber nicht zu Verhandlung erschienen.

Dann gibt es noch den großen Brocken in Sachen Kucharz. Hier hat sie in erster Instanz 250 Tagessätze á 50 bekommen, in der Berufung wurden dann -mit ihrem tollen polnischen Anwalt, mit dem sie sich danach total überworfen hat- 300 Tagessätze á 30 Euro.

Es gibt aber noch mehr....  ;)
was die jugendamtsmitarbeiterin anbelangt, da wurde ihr untersagt, deren namen weiterhin in der öffentlichkeit zu nennen. daran hat sie sich zunächst auch gehalten, aber seit kurzem plappert sie sich da gerade wieder um kopf und kragen. und so scheint deren anwalt auch wieder aktiv geworden zu sein, wie sie irgendwo am rande erwähnt.

der fall, der in diepholz hätte verhandelt werden sollen (strafbefehl lief über 2.500,-- €) stammt noch aus den zeiten, als sie sich für Antonya stark machte.

was den fall kucharz anbelangt, da hat sie sich ja gleich einen ganzen strauß von verfahren eingefangen. so hat sie beispielsweise das plädoyer des staatsanwaltes aufgezeichnet und dann im netz verlesen.

ob sie uns heute abend auf radio bürgerstimme wieder ihr herz ausschütten wird?
man darf gespannt sein.
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #9 am: 30. August 2017, 19:28:37 »
Fällt Diepholz am 06.09. aus?
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #10 am: 30. August 2017, 19:38:05 »

Da hat der Staatsanwalt ja mal ein paar sehr schöne Worte gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=9P9eyvVmB5s
entschuldige, hier hattest du ja bereits das video zum plädoyer eingestellt.

was den 06.09. anbelangt, so sieht es tatsächlich so aus, als würde der termin ausfallen.
bedumm hat das so gepostet und angela hat ihm nicht widersprochen.
« Letzte Änderung: 30. August 2017, 19:48:25 von emz »
 

Offline Pantotheus

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Re: Angela Masch
« Antwort #11 am: 30. August 2017, 19:55:51 »
... wobei die Angaben des BEAMTENDUMMEN mit Vorsicht zu nehmen sind. Er hat selbst zugegeben, öffentlich behauptet zu haben, ein Gerichtstermin falle aus, obwohl dieser stattfand, nur um das SSL zu täuschen.
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Offline Rima882

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Re: Angela Masch
« Antwort #12 am: 31. August 2017, 02:16:04 »
Angelas Wahnvorstellung, ein Polizist dürfe sie nicht anzeigen, beruht offenbar auf dem von ihr nachgeplapperten, eigentlich hoch dialektischen Ansatz von Würmeli, wonach es entweder "Grundrechtsberechtigte" oder "Grundrechtsverpflichtete" gibt. Letztere haben anscheinend überhaupt keine eigenen Rechte. Das wiederum ergibt sich durch Würmelis messerscharfe Analyse mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach öffentliche Unternehmen bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde darlegen müssen, dass sie selbst Träger von Grundrechten sein können (BVerfG Beschl. v. 02.11.2015, Az. 1 BvR 1530/15 und  1 BvR 1531/15; Beschl. v. 03.11.2015, Az. 1 BvR 1766/15, 1 BvR 1783/15 und 1 BvR 1815/15), was beim Misslingen dieser Darlegung zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt. Gleichwohl haben selbst diese Unternehmen selbstverständlich alle möglichen eigenen Rechte, nur sind die halt nicht als Grundrecht geschützt. Und selbstverständlich verlieren die hinter den Unternehmen stehenden Menschen bzw. Personen (Vorstände, Mitarbeiter usw.) ihre individuellen Grundrechte nicht, so lange sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Das gilt auch und erst recht, wenn es nicht um ein Unternehmen, sondern um die berühmte Wortmarke geht.

Konsequent zu Ende gedacht, wäre sonst natürlich auch Wolfgang P. völlig unschuldig, denn ein Polizeibeamter hat danach ja kein Recht auf Leben. Unglaublich, wie viel Menschenverachtung im Grunde hinter Angelas Einstellung steckt. Hoffen wir mal, dass das "ohne Bewährung" aus Wittmund die Instanzen überlebt. Da müssten dann mindestens noch einige gesamtstrafenfähigen Geldstrafen dazu kommen, was Angela dann eine angemessene Zeit unter dem Motto "my home is my knastle" ermöglicht.

Ansonsten ist einem durch die jahrelange Wühlarbeit beim SSL ja eigentlich nichts Menschliches mehr fremd, aber wenn der Beamtendumme irgendwas absondert, muss ich immer :puke: und an diese Szene denken:

https://www.youtube.com/watch?v=-2goGXwurd0
« Letzte Änderung: 31. August 2017, 03:13:50 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Ranz

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Re: Angela Masch
« Antwort #13 am: 2. September 2017, 06:52:03 »
Das Masch bekam Post.
Urteil und Protokoll.
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #14 am: 2. September 2017, 13:48:03 »
Es gibt kaum etwas, was Angela nicht schon zigfach erzählt hat. Die monierten Misshandlungen kommen auch diesmal nicht darüber hinaus, dass der Junge mal von einem der Betreuer gekniffen worden sein soll. Es bleibt bei den unzähligen Kleinigkeiten.

Was ich bei Angelas Erklärung ausnahmsweise für sehr glaubwürdig halte, ist, dass der Junge voller Panik bei ihr ankam und ihr dann davon erzählte, er sei von zwei ihm fremden Personen, er konnte noch nicht einmal benennen, ob diese männlich oder weiblich gewesen seien,  in einem dunklen Auto nach Weyhe verbracht worden. Empathiemäßig ist bei ihr da nicht viel zu spüren und schon gar keine Einsicht, dass einzig sie an diesem traumatischen Erlebnis Schuld trägt.

Mit einer neuen Verteidigungsstrategie in Aurich scheint es nicht weit her zu sein, ergeht sie sich hier einzig in nebulöse Vermutungen, die durch gebetsmühlenartiges Wiederholen auch nicht eindrucksvoller werden:

Zitat
"Ich bin mir da ziemlich sicher, dass da eine Sache vertuscht werden soll. Eine ganz große Sache, da bin ich mir absolut sicher. Ich kann es nur nicht beweisen. Da soll was ganz Großes vertuscht werden. Ich denk mal, wenn dieser Fall auffliegt, werden viele in den Knast gehen. Da werden ganz viele in den Knast gehen. Und wer weiß, was da noch alles so hinter steckt. Aus meiner persönlichen Sicht muss ich ganz ehrlich sagen, also das ist eine Vermutung von mir,  ist da was ganz Großes hinter. Und deswegen zieht man mich auch mit Strafanzeigen zu. Aber das ist mir mittlerweile sowas von wurscht. Aber die Wahrheit wird ans Licht kommen, auch wenn's noch ein bisschen dauert. Da werde ich für sorgen, ganz bestimmt, ganz bestimmt sogar."

Wenn sie dann am Schluss des Videos nochmal eindringlich darauf hinweist, sie habe alles richtig gemacht, sie lasse sich nicht verbiegen, selbst wenn sie lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung bekäme, dann wird sich dies bei der Berufungsverhandlung nicht unbedingt positiv auswirken.
 
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