Autor Thema: Die Heimatbund-ICCJV-Connection  (Gelesen 8090 mal)

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Offline kairo

Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #15 am: 14. Oktober 2018, 06:54:33 »
Ob irgendein Gericht "legitim" ist oder nicht, ist m.E. keine rechtliche Frage mehr, sondern eine politische Frage. Eine offizielle Rechtsauskunft kann der IGH sowieso nur in Form einer "Advisory Opinion" abgeben

Dafür ist der IGH weder vorgesehen noch kompetent. Da können sie lange warten. Ich halte den Verweis auf den IGH sowieso mehr für einen Insider-Scherz.
 
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Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #16 am: 14. Oktober 2018, 07:41:51 »
Wirklich ein Armutszeugnis für diese Staatsanwaltschaft, dass sie es nicht schafft, innerhalb der Schweiz von der Exekutive oder der Judikative die Information zu bekommen, die sie selbst zu erkennen nicht in der Lage ist, nämlich, dass dieser Pseudogerichtshof natürlich keine besonderen Rechte in der Schweiz genießt und daher seine Mitglieder nicht legal Handlungen setzen dürfen, die Straftatbeständen entsprechen.

Könnte es nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft der Meinung war, dass der ICCJV  einfach Bullshit ist und sich dachte, da suchen wir nicht noch nach Informationen von der Exekutive oder der Judikative weil das nur unnötige Kosten verursacht.

Naja, umso weniger Sinn macht es, beim IGH (!) nachzufragen, wenn man schon innerstaatlich nicht nachfragen will!

Und die Staatsanwaltschaft wird wohl zuerst geprüft haben was an dem Blödsinn dran sein könnte.

Und dann hat sie gemerkt: absoluter Bullshit!

Offensichtlich ja nicht, sonst hätte sie ja kaum eine Nachfrage beim IGH gestartet.

Zitat
Behandelt wurde die Anzeige bisher nicht. Man warte auf Rechtsauskunft des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Es geht um die Frage, ob der ICCJV tatsächlich illegitim ist.

Es könnte ja auch sein, dass sich die Staatsanwaltschaft auf die Nachfrage wegen der Anzeige gedacht hat: warte du Depp, bis die Antwort vom IGH da ist und wegen der ♥♥♥ie gar keine Rechtsauskunft verlangt hat.

Ich muss ja nicht mal Staatsanwalt sein um solche Dummheiten in den Rundordner zu schicken.

Ich weiß nicht genau, womit sich Herr Mühlböck die Bezeichnung als "Depp" verdient hätte, kann es sein, dass du diesen Teil des Artikels nicht ganz verstanden hast?

Herr Mühlböck hat Mitglieder des ICCJV in der Schweiz wegen Nötigung angezeigt, warum sollte die Staatsanwaltschaft eine solche Anzeige "in den Rundordner" schicken, bevor sie geprüft hat, ob hier tatsächlich eine Straftat geschehen ist? Das wäre schlicht und einfach kein rechtsstaatliches Vorgehen.


Zitat
Behandelt wurde die Anzeige bisher nicht. Man warte auf Rechtsauskunft des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Es geht um die Frage, ob der ICCJV tatsächlich illegitim ist.

Gibt es da eine seriöse Quelle?

Wie es im Artikel steht: Laut Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft selbst das mit. Natürlich kann es sein, dass die Zeitung das einfach erfunden hat, oder die Staatsanwaltschaft einfach lügt. Wobei Zweiteres ja ebenso ein Armutszeugnis für die Staatsanwaltschaft wäre.

Hut ab vor einer Staatsanwaltschaft die nicht jedem Bullshit

Ich weiß zwar nicht genau, was dieses letzte Satzfragment bedeuten soll, aber eine Staatsanwaltschaft die entgegen Recht und Gesetz eigentlich zu behandelnde strafrechtliche Anzeigen einfach nicht behandelt, verletzt wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und ist insofern nicht besser als unsere Kundschaft.

Ob irgendein Gericht "legitim" ist oder nicht, ist m.E. keine rechtliche Frage mehr, sondern eine politische Frage. Eine offizielle Rechtsauskunft kann der IGH sowieso nur in Form einer "Advisory Opinion" abgeben

Dafür ist der IGH weder vorgesehen noch kompetent. Da können sie lange warten.

Naja, es kommt drauf an, wie man dem IGH die Frage genau stellt. Wenn man ihn zum Beispiel fragen würde, ob die Gründung des ICCJV gegen Völkerrecht verstoßen hat, würde man schon eine Antwort bekommen.

Die wäre in diesem Fall übrigens mit sehr großer Sicherheit: "Nein." Es gibt nämlich schlicht keine Regel im Völkerrecht, die verbietet, dass Menschen irgendwelche Phantasiegerichtshöfe gründen.

Ich halte den Verweis auf den IGH sowieso mehr für einen Insider-Scherz.

Würde das also bedeuten, diese schweizerische Staatsanwaltschaft behandelt die Anzeige einfach nicht und lügt, wenn man anfragt warum nicht?
Wenn das stimmen würde, wäre das ziemlich armselig und die politisch Zuständigen sollten dann dort dringend eingreifen.






 
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Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #17 am: 14. Oktober 2018, 10:40:44 »
Wenn es hier um die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau geht, wundert mich das nicht.
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Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #18 am: 15. Oktober 2018, 23:45:06 »
Um welche StA sollte es sonst gehen, wenn nicht um die am Modelhof zuständige? Aber wir brauchen uns in Anbetracht der Schildbürgerstreiche, deren die Behörden rund um die Lutherstadt fähig waren, auch nicht über andere Leute aufzuregen.
 
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Offline kairo

Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #19 am: 16. Oktober 2018, 10:04:32 »
Naja, es kommt drauf an, wie man dem IGH die Frage genau stellt. Wenn man ihn zum Beispiel fragen würde, ob die Gründung des ICCJV gegen Völkerrecht verstoßen hat, würde man schon eine Antwort bekommen.

Die wäre in diesem Fall übrigens mit sehr großer Sicherheit: "Nein." Es gibt nämlich schlicht keine Regel im Völkerrecht, die verbietet, dass Menschen irgendwelche Phantasiegerichtshöfe gründen.

Auch das halte ich für zumindest unwahrscheinlich. Genau wie unsere Gerichte hat auch der IGH nicht die Aufgabe, Rechtsberatung oder Nachhilfe in Völkerrecht zu leisten. Er behandelt Streitfälle zwischen Staaten, sonst nichts, und so einer liegt ja hier nicht vor. Ob ein neu erfundenes Gericht legitim ist oder nicht, ist auch keine Frage des Völkerrechts. Das muss wohl eher nach dem PsychKG beurteilt werden, oder wie immer das anderswo heißt.
 
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Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #20 am: 19. Oktober 2018, 04:42:37 »
Das Problem ist wohl nicht, sich zu einem Verein zusammenzufinden und den "Gerichtshof" zu nennen (bzw. einfach zu behaupten, einen Gerichtshof gegründet zu haben, wenn es schon an Anhängern mangelt), sondern eine darauf folgende strafrechtlich relevante Betätigung dieser Sippschaft.

Hierzulande dürfte die Staatsanwaltschaft etwas nur anklagen, wenn sie das Gericht zu einer Verurteilung bewegen kann. Und die Gründe einer möglichen Unfähigkeit dazu müssen, das haben wir schon mehrfach gesehen, nicht unbedingt in einer tatsächlich diffizilen Faktenlage bestehen.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2018, 04:46:30 von dtx »
 

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Re: Die Heimatbund-ICCJV-Connection
« Antwort #21 am: 29. Oktober 2018, 14:02:50 »
Naja, es kommt drauf an, wie man dem IGH die Frage genau stellt. Wenn man ihn zum Beispiel fragen würde, ob die Gründung des ICCJV gegen Völkerrecht verstoßen hat, würde man schon eine Antwort bekommen.

Die wäre in diesem Fall übrigens mit sehr großer Sicherheit: "Nein." Es gibt nämlich schlicht keine Regel im Völkerrecht, die verbietet, dass Menschen irgendwelche Phantasiegerichtshöfe gründen.

Auch das halte ich für zumindest unwahrscheinlich. Genau wie unsere Gerichte hat auch der IGH nicht die Aufgabe, Rechtsberatung oder Nachhilfe in Völkerrecht zu leisten.

Doch, die Aufgabe "Rechtsberatung" im Völkerrecht zu leisten hat der IGH sehr wohl, das nennt sich "Advisory Opinion". Ich habe sogar in eines meiner vorherigen Postings in diesem Thread explizit geschrieben, dass der IGH eine offizielle Rechtsauskunft in Form einer "Advisory Opinion" geben kann.

Er behandelt Streitfälle zwischen Staaten, sonst nichts, und so einer liegt ja hier nicht vor.

Du liegst falsch, der IGH behandelt eben nicht nur "Streitfälle zwischen Staaten", sondern er kennt auch das Verfahren der "Advisory Opinion", wie oben bereits erwähnt, welches auch durchaus benutzt wird.

Ob ein neu erfundenes Gericht legitim ist oder nicht, ist auch keine Frage des Völkerrechts.

Ich habe auch nirgends behauptet, dass die Frage, ob ein erfundenes Gericht "legitim" sei, eine Frage des Völkerrechts wäre. Auch das habe ich in meinem vorherigen Posting hier bereits angesprochen.

Ich habe geschrieben, dass die Frage, "ob die Gründung des ICCJV gegen Völkerrecht verstoßen hat", vom IGH durchaus beantwortet werden könnte. Die Frage, ob eine beliebige Handlung gegen das Völkerrecht verstoßen hat, ist selbstverständlich eine Frage des Völkerrechts. Dass die Frage auf eine formal zulässige Weise gestellt werden muss, also durch die in der UN-Charta und dem IGH-Statut berechtigten Akteure, ist klar und auch das habe ich bereits geschrieben.
 
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