Man kann sich durchaus angemessen darüber unterhalten, ob das Verbot, den Holocaust zu leugnen, in unsere Rechtsordnung paßt, es ist schon ein ziemlicher Sonderfall.
Wenn du dich mit "Sonderfall" darauf beziehst, dass eine Meinung (bzw. Aussage oder These) strafrechtlich verfolgt wird, ja dann ist es ein Sonderfall.
Aber:
Ist die historische Faktenlage denn nicht so eindeutig, daß es für ein Anzweifeln überhaupt noch irgendeine Grundlage gibt?
Die Faktenlage wie Reichsverweser geschrieben hat IST eindeutig. Die einzige Grundlage den Holocaust anzuzweifeln (bis auf ein paar dumme Ignoranten) IST Kalkül.
Ich weiß, dass wird dich nicht überzeugen, machen wir doch mal eine negative Beweisführung:
Nehmen wir mal an, die Holocaustleugnung wäre nicht verboten,
welche Menschen würden mit aller Wahrscheinlichkeit und vor allem
wie würden sie den Holocast leugnen?
Welche Leute wären das:
Die erste Gruppe bilden Leute wie diese beiden hier:
Das die beiden nicht die schärfsten Messer im Besteckkasten sind ist klar. Da ist auch klar warum sie das machen...
Die zweite Gruppe besteht aus Leuten, die das aus Kalkül machen. Diese Gruppe besteht aus mindesten zwei Untergruppen.
Der Gründe
warum die zweite Gruppe das macht, wären:
erstens weil sie lupenreine Antisemiten oder
dem Nationalsozialismus anhängen. Ob das nun weil sie "Sozialisten" oder Hitlerverehrer oder warum auch immer sind. Das ist letztendlich egal. Diese Personen wissen ganz genau, dass durch die Akzeptanz der Mehrheit der Bevölkerung für die geschichtliche Tatsache des Holocaust. Sowie dessen Brutalität und Menschenverachtung der Nationalsozialismus für die Mehrheit der Bevölkerung desavouiert ist und bleibt.
Wie versucht wird den Holocaust zu leugnen:
1. Entweder würden sie versuchen das Ausmaß des Holocaust herunterrechnen (das wären IMHO die intellektuelleren/intelligenteren) also die
Relativisten .
Oder
2. Es wird versucht den Holocaust komplett Leugnen, (fehlende Gaskammern etc. pp.). Diese Personen wären in ihrer Argumentation fast nicht von der ersten Gruppe (Mahjo und Co.) zu unterscheiden (aber nicht Oligophren).
In unserem Land herrscht als Konsens, dass der Nationalsozialismus
ersten keine gesamtgesellschaftliche Perspektive (z.B. das zusammenleben mit Minderheiten) bietet,
nicht vereinbar mit einer freiheitlichen liberalen und demokratischen Grundordnung ist und
keine Perspektive für das zusammenleben der Völker bietet.
Aus diesem Grunde ist das Verbot der Leugnung oder Relativierung des Holocaust absolut richtig und es gibt keine, aber wirklich auch keine Diskussionsgrundlage daran zu rütteln.
Es ist übrigens keine notwendige Bedingung für den Antisemitismus Nationalsozialist zu sein (so gab es in der Weimarer Republik, Antisemiten, die die Nazis verachteten). Umgekehrt schon!