Wäre für uns ohnehin uninteressant, da ja das GG theoretisch darübersteht, obwohl ich auch gehört habe, dass der LV dann wieder als eigene Verfassung gelte, die über dem GG stehe. Ich bin kein Jurist und nicht ganz so in der Materie, deswegen weiß ich so etwas nicht. Danke jedenfalls für die Aufklärung hinsichtlich der Todesstrafe, wieder was gelernt
Meines Wissens nach, kann die EU allgemein keine bindenden Gesetze erlassen, sondern nur, so eine Art "Vorschläge" (ich weis jetzt grade nicht wie man das offiziell nennt), die die Mitgliedstaaten dann in ihr nationales Recht übernehmen sollten. Sie kann allerdings Strafen verhängen, sollten die Staaten nicht binnen einer bestimmten Frist "spuren". Deutschland könnte die Todesstrafe allerdings nicht in sein Recht übernehmen, da das GG die Einführung selbiger verbietet, daran ändert auch der Vertrag von Lissabon nichts. Was allerdings im Falle eine europäischen Realunion wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Die EU kennt vier grundsätzliche Arten von Rechtsakten: Es gibt direkt rechtlich bindende
Verordnungen erlassen, die müssen nicht mehr in nationales Recht umgewandelt werden sondern gelten unmittelbar für die Staaten und Bürger der EU und sind Europaweit einklagbar.
Richtlinien hingegen müssen vom Gesetzgeber des jeweiligen Mitgliedsstaates in nationales Recht umgewandelt werden. Dabei haben die jeweiligen Parlamente gewisse Freiheiten wie sie das machen. Wenn sie klar genug definiert sind und das nationale Parlament die Frist versäumt können sich Bürger aber auch auf Rechte aus dieser Richtlinie direkt vor nationalen Gerichten berufen.
Beschlüsse hingegen sind Einzelakte, wie Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften, die nicht allgemein, sondern auf einen bestimmten Empfängerkreis zugeschnitten sind. Schließlich gibt es als schwächstes noch die
Empfehlung, die keinerlei Sanktionsinstrumente bereit hält und nur Charakter eines Vorschlages zur Regelung bestimmter Sachverhalte durch die Mitgliedsstaaten bildet. Die Tatsache, dass sich aus dem bloßen Erlauben der Todesstrafe auch eine Pflicht ergibt sie einzuführen ist natürlich genau so quatsch wie, dass aus dem Erlauben gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine heterosexuellen Ehen mehr geschlossen werden, weil ja alle homosexuell heiraten müssten.
Wenn die Europäische Integration zu Vereinigten Staaten von Europa führen würde, bräuchte Deutschland in der Transition vom Staat zum Gliedstaat der Union so oder so eine neue Verfassung. Allerdings diskutieren wir da über ungelegte Eier, da der Integrationsprozess der EU so oder so aktuell nicht wirklich voran geht sondern die bisherigen Integrations- und Erweiterungsschritte erst einmal gesetzgeberisch nachvollzogen werden müssen.