Autor Thema: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)  (Gelesen 10282 mal)

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Offline physik durch wollen

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #15 am: 22. Oktober 2014, 14:51:36 »
Ich kann die Bilder leider auch nicht sehen... Ebenso wenn ich dem Link
h ttp://muellmann.sonnenstaatland.com/Reichstag2/Ruediger1.JPG
folge, kommt nur "Server nicht gefunden"
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline Ferkel

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #16 am: 22. Oktober 2014, 14:57:15 »
Tja... zu Hause auch nicht besser. Hier bin ich aber bei Kabel.

Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline WendtWatch

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #17 am: 22. Oktober 2014, 16:59:37 »

Dann machen sie noch irgendwelchen Zauber mit der amerikanischen Flagge.


Ja, herumgehampel und gequake. Aber sie sind offensichtlich sehr stolz drauf und haben diesem Husarenstück ein eigenes Video gewidmet.

<iframe width="560" height="315" src="//www.youtube.com/embed/9RMrbnR3Pds" frameborder="0" allowfullscreen></iframe>
Was heute Systemkritik heißt, ist oft kaum mehr als eine organisierte Denkverweigerung. (Nils Markwardt, Zeit)
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #18 am: 22. Oktober 2014, 17:24:03 »
Unter Ubuntu noch gähnende Leere, sowohl mit Firefox als auch Chromium. Jetzt hab ich eben Windows gebootet um ne Runde zu Gamen und voila, die Bilder werden auf einmal Angezeigt.
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline Reichsverweser

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #19 am: 22. Oktober 2014, 18:13:31 »
Für die Wartenden unter uns gibt es schon die ersten Bewegtbilder. Danke, Müllmann!

http://www.youtube.com/user/Sonnenstaatland/videos
Die Welt ist noch nicht bereit!
 

Offline Noldor

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #20 am: 22. Oktober 2014, 19:32:13 »
Ich sehe alle Bilder.

Aber wieso hat der Rüdiger eine Bühne aufbauen lassen?

Ohne TV-Equipe haben ihm doch nur 3 bis 5 Leute zugehört. Da hätte es das Megaphon auch getan.
 

Offline Salvatore Dalli

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #21 am: 22. Oktober 2014, 19:54:56 »
Der grauhaarige Herr im Bild Fernsehteam2 wollte mir dann im Anschluß noch ein Gespräch über den Vertrag von Lissabon und die Wiedereinführung der Todesstrafe aufs Auge drücken. Habe ihm dann erklärt, dass die angebliche Todesstrafe sich aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt und die Bundesrepublik Deutschland der EMRK ja schon 1952 beigetreten ist. Von einer "Einführung" der Todesstrafe durch den Vertrag von Lissabon könne daher keine Rede sein.
Ich frage ihn dann ganz direkt, warum er so einen Unfug erzähle. Zu meinem Erstaunen gab er ganz offen zu, dass er das wisse, aber die EMRK gäbe es nicht als Buch und daher würden sie den Vertrag von Lissabon benutzen. Ohne Worte.  :facepalm:

Vor mehreren Jahren, als der Vertrag von Lissabon zur Abstimmung stand (zumindest in einigen Staaten außerhalb Deutschlands), habe ich in der Dortmunder Stadt einen Stand von ein paar jungen Leuten gesehen, die sich ebenfalls gegen den Vertrag aussprachen und Infobroschüren verteilten, wo sie zum Protest gegen den LV anregten. Das waren allerdings keine Reichsdeppen, sondern - von der Optik her - normale Leute, die man später etwa auch unter den Demonstranten gegen ACTA gefunden hätte. Ich hatte seitdem auch gedacht, dass die Todesstrafe theoretisch erst dadurch europaweit wieder möglich werden sollte, hatte das Thema an sich allerdings auch schon lange wieder vergessen. Wäre für uns ohnehin uninteressant, da ja das GG theoretisch darübersteht, obwohl ich auch gehört habe, dass der LV dann wieder als eigene Verfassung gelte, die über dem GG stehe. Ich bin kein Jurist und nicht ganz so in der Materie, deswegen weiß ich so etwas nicht. Danke jedenfalls für die Aufklärung hinsichtlich der Todesstrafe, wieder was gelernt ;)
 

Offline Lisa

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #22 am: 22. Oktober 2014, 20:00:03 »
Ich sehe alle Bilder.

Aber wieso hat der Rüdiger eine Bühne aufbauen lassen?

Ohne TV-Equipe haben ihm doch nur 3 bis 5 Leute zugehört. Da hätte es das Megaphon auch getan.

Das wäre auch gegangen.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #23 am: 22. Oktober 2014, 20:48:11 »
Wäre für uns ohnehin uninteressant, da ja das GG theoretisch darübersteht, obwohl ich auch gehört habe, dass der LV dann wieder als eigene Verfassung gelte, die über dem GG stehe. Ich bin kein Jurist und nicht ganz so in der Materie, deswegen weiß ich so etwas nicht. Danke jedenfalls für die Aufklärung hinsichtlich der Todesstrafe, wieder was gelernt ;)

Meines Wissens nach, kann die EU allgemein keine bindenden Gesetze erlassen, sondern nur, so eine Art "Vorschläge" (ich weis jetzt grade nicht wie man das offiziell nennt), die die Mitgliedstaaten dann in ihr nationales Recht übernehmen sollten. Sie kann allerdings Strafen verhängen, sollten die Staaten nicht binnen einer bestimmten Frist "spuren". Deutschland könnte die Todesstrafe allerdings nicht in sein Recht übernehmen, da das GG die Einführung selbiger verbietet, daran ändert auch der Vertrag von Lissabon nichts. Was allerdings im Falle eine europäischen Realunion wäre, steht auf einem anderen Blatt.
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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #24 am: 22. Oktober 2014, 20:57:42 »
Das Problem mit den nicht angehängten Bildern ist, daß die in vollständiger Auflösung heruntergeladen werden und dann vom Browser kleingerechnet werden, jedes 3-4 MByte groß, davon ca. 25 Stück. Dazu müssen die Bilder alle recht umständlich umgerechnet werden, das braucht auch noch viel Speicherplatz.

Könnte man vielleicht das eine Vollzitat, das die Bilder sinnloserweise alle ein zweites Mal anzeigt, entfernen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Nestor

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #25 am: 23. Oktober 2014, 10:13:33 »
Wäre für uns ohnehin uninteressant, da ja das GG theoretisch darübersteht, obwohl ich auch gehört habe, dass der LV dann wieder als eigene Verfassung gelte, die über dem GG stehe. Ich bin kein Jurist und nicht ganz so in der Materie, deswegen weiß ich so etwas nicht. Danke jedenfalls für die Aufklärung hinsichtlich der Todesstrafe, wieder was gelernt ;)

Meines Wissens nach, kann die EU allgemein keine bindenden Gesetze erlassen, sondern nur, so eine Art "Vorschläge" (ich weis jetzt grade nicht wie man das offiziell nennt), die die Mitgliedstaaten dann in ihr nationales Recht übernehmen sollten. Sie kann allerdings Strafen verhängen, sollten die Staaten nicht binnen einer bestimmten Frist "spuren". Deutschland könnte die Todesstrafe allerdings nicht in sein Recht übernehmen, da das GG die Einführung selbiger verbietet, daran ändert auch der Vertrag von Lissabon nichts. Was allerdings im Falle eine europäischen Realunion wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Die EU kennt vier grundsätzliche Arten von Rechtsakten: Es gibt direkt rechtlich bindende Verordnungen erlassen, die müssen nicht mehr in nationales Recht umgewandelt werden sondern gelten unmittelbar für die Staaten und Bürger der EU und sind Europaweit einklagbar. Richtlinien hingegen müssen vom Gesetzgeber des jeweiligen Mitgliedsstaates in nationales Recht umgewandelt werden. Dabei haben die jeweiligen Parlamente gewisse Freiheiten wie sie das machen. Wenn sie klar genug definiert sind und das nationale Parlament die Frist versäumt können sich Bürger aber auch auf Rechte aus dieser Richtlinie direkt vor nationalen Gerichten berufen. Beschlüsse hingegen sind Einzelakte, wie Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften, die nicht allgemein, sondern auf einen bestimmten Empfängerkreis zugeschnitten sind. Schließlich gibt es als schwächstes noch die Empfehlung, die keinerlei Sanktionsinstrumente bereit hält und nur Charakter eines Vorschlages zur Regelung bestimmter Sachverhalte durch die Mitgliedsstaaten bildet. Die Tatsache, dass sich aus dem bloßen Erlauben der Todesstrafe auch eine Pflicht ergibt sie einzuführen ist natürlich genau so quatsch wie, dass aus dem Erlauben gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine heterosexuellen Ehen mehr geschlossen werden, weil ja alle homosexuell heiraten müssten.

Wenn die Europäische Integration zu Vereinigten Staaten von Europa führen würde, bräuchte Deutschland in der Transition vom Staat zum Gliedstaat der Union so oder so eine neue Verfassung. Allerdings diskutieren wir da über ungelegte Eier, da der Integrationsprozess der EU so oder so aktuell nicht wirklich voran geht sondern die bisherigen Integrations- und Erweiterungsschritte erst einmal gesetzgeberisch nachvollzogen werden müssen.
 

Syssi

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #26 am: 23. Oktober 2014, 11:42:04 »
Richtig ist auch, dass das Grundgesetz derzeit über dem LV steht. Es gibt jedoch durchaus die sog. Europarechtskomforme Auslegung". Entscheidend ist dabei die Frage, welche Vorschrift eine höhere Schutzwirkung hat. Ausnahmen für besondere Umstände gibt es natürlich immer.

Sollte sich die EU tatsächlich zu einer Realunion wandeln, so wäre aber immernoch nicht zwingend die die dann auszuarbeitende gesamtstaatliche Verfassung "ganz oben". Müsste ausgehandelt werden.
Wahrscheinlich würde das Ganze auf eine Art dreistufigen Bundesstaat hinauslaufen - mit einem eher schwachen Europäischen Gesamtstaat. Wahrscheinlich hätten dann sowohl EU, als auch alter Nationalstaat, als auch Bundesländer jeweils Staatsqualität.
 

Online Sandmännchen

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #27 am: 23. Oktober 2014, 13:47:04 »
Die EU geht eher in Richtung Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, dessen Herrschaftsstruktur chaotisch und unübersichtlich war und das sich in kein Schema pressen läßt. Nach dem Theater von Lissabon wird erst mal für längere keiner Lust haben, irgendwas zu verändern, was die Zustimmung aller benötigt, und so bleibt alles beim Status Quo mit ständigem unsystematischen Herumgepfusche, wenn irgendwas gar nicht geht.
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Offline Happy Hater

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #28 am: 23. Oktober 2014, 16:22:22 »
Der grauhaarige Herr im Bild Fernsehteam2 wollte mir dann im Anschluß noch ein Gespräch über den Vertrag von Lissabon und die Wiedereinführung der Todesstrafe aufs Auge drücken. Habe ihm dann erklärt, dass die angebliche Todesstrafe sich aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt und die Bundesrepublik Deutschland der EMRK ja schon 1952 beigetreten ist. Von einer "Einführung" der Todesstrafe durch den Vertrag von Lissabon könne daher keine Rede sein.
Ich frage ihn dann ganz direkt, warum er so einen Unfug erzähle. Zu meinem Erstaunen gab er ganz offen zu, dass er das wisse, aber die EMRK gäbe es nicht als Buch und daher würden sie den Vertrag von Lissabon benutzen. Ohne Worte.  :facepalm:

Vor mehreren Jahren, als der Vertrag von Lissabon zur Abstimmung stand (zumindest in einigen Staaten außerhalb Deutschlands), habe ich in der Dortmunder Stadt einen Stand von ein paar jungen Leuten gesehen, die sich ebenfalls gegen den Vertrag aussprachen und Infobroschüren verteilten, wo sie zum Protest gegen den LV anregten. Das waren allerdings keine Reichsdeppen, sondern - von der Optik her - normale Leute, die man später etwa auch unter den Demonstranten gegen ACTA gefunden hätte. Ich hatte seitdem auch gedacht, dass die Todesstrafe theoretisch erst dadurch europaweit wieder möglich werden sollte, hatte das Thema an sich allerdings auch schon lange wieder vergessen. Wäre für uns ohnehin uninteressant, da ja das GG theoretisch darübersteht, obwohl ich auch gehört habe, dass der LV dann wieder als eigene Verfassung gelte, die über dem GG stehe. Ich bin kein Jurist und nicht ganz so in der Materie, deswegen weiß ich so etwas nicht. Danke jedenfalls für die Aufklärung hinsichtlich der Todesstrafe, wieder was gelernt ;)

Diese "Todesstrafe wird durch den Vertrag von Lissabon rechtlich möglich" Geschichte ist juristisch genauso Schwachsinn wie Fitzeks Behauptung, er hätte auf Basis der Konvention von Montevideo einen Staat im Sinne des Völkerrechts gegründet.

Diese dämliche "Lissabon-Todesstrafen" Verschwörungstheorie geht auf Blödsinn zurück, den Prof. Schachtschneider verzapft hat und der von seinen treuen VT-Fans natürlich wie immer zusätzlich noch übertrieben und weiter verdreht wurde. Jeder halbwegs begabte Jura-Student kann diesen Schwachsinn in wenigen Sätzen widerlegen.
 

Müllmann

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Re: Sturm auf den Reichstag Reloaded (17.10.2014)
« Antwort #29 am: 23. Oktober 2014, 17:09:56 »
Jeder halbwegs begabte Jura-Student kann diesen Schwachsinn in wenigen Sätzen widerlegen.

Ich hoffe, dass mir dies gelungen ist.
 
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