Autor Thema: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid  (Gelesen 5149 mal)

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Offline Preiselbauer

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Hier mal ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid von einem Reichsdeppen.

Kannste nur mit dem Kopf schütteln... Ich möchte nicht derjenige sein, der sowas bearbeiten muss.

Offline Preiselbauer

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2014, 02:17:37 »
Letzte Seite noch, ist ja auch interessant.

Müllmann

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2014, 05:53:47 »
Ist doch mal ein angenehm kurz und knapp formuliertes Schreiben. Der durchschnittliche Reichi verteilt den gleichen "Inhalt" auf 20 oder mehr Seiten. Vergleiche damit mal Schreiben vom KRD oder den Germaniten.
 
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Offline vollstrecker

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2014, 06:25:14 »
Also ich bearbeite die Reichsdeppenbriefe gerne... und bei mir würde das Schreiben zu einer Strafanzeige wegen versuchter Nötigung führen. ..
 
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Offline kairo

Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2014, 10:09:11 »
Darf man den Hinweis auf die Alliierten auf der letzten Seite so verstehen, dass die Schweiz auch besetzt ist? Juhuuuuuu, Jungs, willkommen im Verein!

Aber er macht das ungeschickt. Er fährt sofort die Geschütze gegen seiner Meinung nach nichtige Urteile auf. Dabei ist ja ein Bußgeldbescheid gar kein Urteil, wie man ihm deutlich ansieht.

Wir werden ja sehen. Da er großen Wert darauf legt, dass sein Schreiben kein Einspruch oder Widerspruch ist, wird der Bescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar. Und das geht auch in der Schweiz. Als ich vor einer Weile mal einen entsprechenden Bescheid aus der Schweiz bekam, weil ich dort zu schnell gefahren war, habe ich lieber gezahlt, bevor vor meinem Haus eine Kompanie Armbrustschützen aufmarschiert.
 

Offline Das Chaos

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2014, 10:48:54 »
Und das geht auch in der Schweiz. Als ich vor einer Weile mal einen entsprechenden Bescheid aus der Schweiz bekam, weil ich dort zu schnell gefahren war, habe ich lieber gezahlt, bevor vor meinem Haus eine Kompanie Armbrustschützen aufmarschiert.

Einspruch: wir haben noch kein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz für Verkehrsdelikte (im übrigen Europa erst ab € 75,00).
Zahlt man nicht, wird mit Bußhaft gedroht, wenn man in die Schweiz einreist. Diese verjährt allerdings recht schnell (ich glaube 2 Jahre).
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Syssi

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2014, 10:53:29 »
Gestern den ersten Anti-Reichsbürgerstempel gemacht. Bestellung lautete auf: "Wird als Antrag gewertet" für einen Abt.-Ltr. Straßenverkehrsbehörde.
Naja, da konnte ich nicht an mich halten und hab´ dort angerufen -> Gelächter, Volltreffer...
 

Offline Preiselbauer

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2014, 14:05:30 »
Wir werden ja sehen. Da er großen Wert darauf legt, dass sein Schreiben kein Einspruch oder Widerspruch ist, wird der Bescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar.

Reichsdeppen haben halt schon ein Talent, sich immer tiefer in die Sch***** reinzureiten. Und dann heulen sie rum.

Offline A.R.Schkrampe

Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2014, 20:01:03 »
...
Als ich vor einer Weile mal einen entsprechenden Bescheid aus der Schweiz bekam, weil ich dort zu schnell gefahren war, habe ich lieber gezahlt, bevor vor meinem Haus eine Kompanie Armbrustschützen aufmarschiert.

Erzähl nix: Du wolltest keine Scherereien haben, wenn Du das nächste Mal schwarze Kröten verbuddeln gehen wolltest. Sei doch ehrlich.
 

Offline kairo

Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #9 am: 10. Oktober 2014, 21:48:38 »
...
Als ich vor einer Weile mal einen entsprechenden Bescheid aus der Schweiz bekam, weil ich dort zu schnell gefahren war, habe ich lieber gezahlt, bevor vor meinem Haus eine Kompanie Armbrustschützen aufmarschiert.

Erzähl nix: Du wolltest keine Scherereien haben, wenn Du das nächste Mal schwarze Kröten verbuddeln gehen wolltest. Sei doch ehrlich.

Nein, dazu geht der feine Mann nach Liechtenstein. Die Schweiz ist auch nicht mehr das, was sie mal war.
 
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Offline hair mess

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2014, 08:10:06 »
Also ich bearbeite die Reichsdeppenbriefe gerne... und bei mir würde das Schreiben zu einer Strafanzeige wegen versuchter Nötigung führen. ..
Ich bearbeite sie auch gern. Bei mir würde er zu gar nichts führen. Da schützt ihn das Steuergeheimnis.
Bis zur Androhung von Mord oder Suizid passiert gar nichts. Aber das tun sie ja auch wieder nicht.
Doch, es passiert natürlich schon etwas. Ich hefte es ab.
Auch eine nette Methode meine von euch gut bezahlte Arbeitszeit zu vertun.
Da tu ich wenigstens niemandem was Böses.
Wenn der Kandidat aber bei uns genügend Steuerschulden und in der Schweiz genügend Vermögen hat, oder der Verdacht hierzu besteht, mach ich noch ein Passentzugsverfahren. Nettes neues Hobby von mir. Nicht nur bei Reichsdeppen.
Hat binnen kurzer Zeit schon das Gehalt der nächsten Jahre eingebracht.
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Offline kairo

Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2014, 11:48:58 »
... mach ich noch ein Passentzugsverfahren. Nettes neues Hobby von mir. Nicht nur bei Reichsdeppen.
Hat binnen kurzer Zeit schon das Gehalt der nächsten Jahre eingebracht.

Versteh ich nicht. Muss man dafür bezahlen, dass einem der Pass weggenommen wird?

Und in die meisten Länder Europas (auch Schweiz, Liechtenstein, Kanalinseln, Vatikan, Andorra usw.) kommt man ja auch ohne Pass.
 

Müllmann

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #12 am: 11. Oktober 2014, 13:54:36 »
... mach ich noch ein Passentzugsverfahren. Nettes neues Hobby von mir. Nicht nur bei Reichsdeppen.
Hat binnen kurzer Zeit schon das Gehalt der nächsten Jahre eingebracht.

Versteh ich nicht. Muss man dafür bezahlen, dass einem der Pass weggenommen wird?

Es ist möglich, dass die Passbehörde Gebühren und Auslagen (§ 10 VerwKostG) für das Passentzugsverfahren bei dem Betroffenen erhebt. Ob das in Bayern üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Die PassGebV sieht jedenfalls keine entsprechende Gebühr vor. Hair mess wollte aber vermutlich ausdrücken, dass auf wundersame Weise Zahlungen auf säumige Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe eingegangen sind, nachdem der Betroffene eine Anhörung für ein Verfahren nach § 8 PassG erhalten hat.

Zitat
Und in die meisten Länder Europas (auch Schweiz, Liechtenstein, Kanalinseln, Vatikan, Andorra usw.) kommt man ja auch ohne Pass.

Hier ist zwischen können und dürfen zu unterscheiden. Nach § 1 Abs. 1 PassG ist man als Deutscher verpflichtet, bei Ein- und Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland einen Reisepass mit sich zu führen. Du hast allerdings recht, dass der Passpflicht nach § 1 PassG auch Genüge getan ist, wenn mann ein Passersatzdokument mit sich führt (§2 Abs. 1 Nr. 2 PassG). Als Passersatz gelten die in § 7 Abs. 1 PassV aufgezählten Dokumente, unter anderem der Pesonalausweis (§7 Abs. 1 Nr. 1 PassG).
Die Regelungen im deutschen Passrecht haben nichts damit zu tun, welche Dokumente das Einreiseland verlangt, es geht lediglich um die bei der Ausreise aus der Bundesrepublik mitzuführenden Dokumente.

Du hast also recht mit Deiner Anmerkung, dass der Passentzug alleine nicht ausreichend ist, um eine Reise in die Schweiz zu verhindern. Daher wird in der Regel zusätzlich eine Beschränkung des Personalausweises nach § 2 Abs. 2 PAuswG verhängt. Der Pesonalausweis berechtigt dann nicht mehr als Passersatz zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland.

Dank Schengen-Raum verhindert dies alles nicht eine Reise in die Schweiz, macht sie aber zu einer Ordnungswidrigkeit.
 

Offline hair mess

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Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #13 am: 11. Oktober 2014, 15:05:50 »
... mach ich noch ein Passentzugsverfahren. Nettes neues Hobby von mir. Nicht nur bei Reichsdeppen.
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Versteh ich nicht. Muss man dafür bezahlen, dass einem der Pass weggenommen wird?

Und in die meisten Länder Europas (auch Schweiz, Liechtenstein, Kanalinseln, Vatikan, Andorra usw.) kommt man ja auch ohne Pass.

Ich habe das auch lange nicht gedacht, was das bringt. Dann hat bereits die erste Einleitung des Verfahrens einen Auswärtigen Deutschen dazu gebracht einen Großteil seiner Steuern zu bezahlen, damit ich das Verfahren wieder zurückziehe. Um die Gebühren geht es da nicht. Aber das Passentzugsverfahren machen wir nicht wegen ein paar Tausend Mark Steuerschulden. Da geht es schon um  größere Beträge.  Und meist nach Fahndungsfällen.
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Offline kairo

Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
« Antwort #14 am: 11. Oktober 2014, 15:31:01 »
Nach § 1 Abs. 1 PassG ist man als Deutscher verpflichtet, bei Ein- und Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland einen Reisepass mit sich zu führen. Du hast allerdings recht, dass der Passpflicht nach § 1 PassG auch Genüge getan ist, wenn mann ein Passersatzdokument mit sich führt (§2 Abs. 1 Nr. 2 PassG). Als Passersatz gelten die in § 7 Abs. 1 PassV aufgezählten Dokumente, unter anderem der Pesonalausweis (§7 Abs. 1 Nr. 1 PassG).

Wird das nicht zumindest für den EU-Raum durch das Gemeinschaftsrecht überlagert? In der gesamten EU kann man ohne Pass oder Visum reisen. Natürlich ist es klüger, einen Perso zumindest dabei zu haben, wenn man ins Ausland fährt, man weiß ja nie. Dank Schengen finden Kontrollen im Regelfall nicht mehr statt, sind aber möglich.

Wie ist das denn mit Leuten, die nie einen Reisepass hatten? Man bekommt ihn ja nur auf Antrag, eine Passpflicht gibt es nicht. Denen kann man auch keinen Pass entziehen. Kann man denen auch "den Personalausweis beschränken", also die Ausreise aus Deutschland verbieten? Würde das nicht gegen das Recht der Freizügigkeit in der gesamten EU verstoßen? Es wäre mir neu, dass das eine Behörde verordnen kann. Braucht man für solche Eingriffe in die persönliche Freiheit nicht einen richterlichen Beschluss (mit Unterschrift!)?