Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 357552 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2385 am: 25. November 2020, 21:54:40 »
Laut Beschreibung des letzten Videos sammelt "Professor Volldep.penkopf" jetzt auch für eine "Sammel-/Musterklage" beim "Verfassungsgericht".

Spoiler
Er scheint zu hoffen, sich die Taschen wie Fuellmich füllen zu können.  ;)

Zitat
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Pharmakonzerne stoppen Entwicklung von Antibiotika  - 12.09.2019

https://www.youtube.com/watch?v=eCw0p...

Spenden für Muster der Verfassungsbeschwerde  gegen Impfschuldgesetz  vom 18.11.2020:

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AIDA ist ein Akronym für ein Werbewirkungsprinzip (Aida-Formel/ Aida Prinzip). Es steht für die englischen Begriffe Attention (Aufmerksamkeit), Interest (Interesse), Desire (Verlangen) und Action (Handlung).

1. AIDA-IfSG) ist am 18.11.2020 durch. Die Regierung hat das Gesetz zur Impfung bereits genehmigt.
2. Jetzt werden die Geschäfte mit der Pharmaindustrie gemacht.
3. Sobald der Impfstoff (wie auch immer) zur Verfügung steht, werden alle wie Vieh durchgeackert.

Hinweis: Zur Durchsetzung von Faschismus (Art. 133, 139 GG)  der Verschmelzung von Politik und Wirtschaft braucht es Nationalsozialismus (Art. 113 GG - Stand 31.12.1937) und Militarismus (Polizei). 

Danke - CORONA-Sklaven

https://www.aerzteblatt.de/archiv/171...
https://www.aerzteblatt.de/nachrichte...
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundhei...
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/...
https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/me...

Videos:

https://youtu.be/Kbs6SRcdtSM
https://youtu.be/0JcVglSdQ-c
https://youtu.be/BIlwSrxCfgQ

https://www.youtube.com/watch?v=xtuxl...
https://kenfm.de/diabolisches-projekt/

Als Anhang dann noch die Kommentare. Auch hier sieht man: Da sammeln sich, wie beim NeoNazi-Führer Rüdi, nur die Kaputtesten der Kaputten.
[close]

Hat er nicht letztes Jahr alle Gerichte aufgelöst? Und sind die Gesetze nicht alle ungültig? 
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2386 am: 25. November 2020, 22:15:55 »
"Sammel-/Musterklage" beim "Verfassungsgericht"

MEINE TABLETTEN!!!
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2387 am: 25. November 2020, 23:19:46 »
Man weiß immer nicht ob der Murmelkopp so blöde ist, dass er es nicht schnallt. Oder ob er so durchtrieben ist, von vornherein zu wissen, dass er scheitert, aber vorher noch seine nicht weniger tumben Spender abzumelden.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2388 am: 25. November 2020, 23:34:52 »
Er fühlt sich wichtig. Wichtige Leute reden viel. Leute, die viel reden, reden eher mehr Unsinn. Was er redet, ist weniger wichtig, da er so viel redet, dass man sich höchstens zwei Punkte merken kann, die man hinterfragen will. Er entgegnet mit noch mehr Rederei und dann ist man ganz wirr.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2389 am: 25. November 2020, 23:50:47 »
Ich weiß nicht recht, ob man das überhaupt als Reden bezeichnen kann. Da strömt viel lauwarme Luft aus seinem Körper, die an den Stimmbändern Töne verursacht. Mehr ist das bei ihm nicht.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2390 am: 30. November 2020, 13:06:55 »
Mit Sürmeli klagen heist...... ;D




Zitat
DE
0:02 / 8:26
Welche Klagemöglichkeiten gibt es?
341 Aufrufe
•30.11.2020
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Die Verfassungsbeschwerde kennt Völkerrecht und die Normenkontrolle in Art. 25, 100 GG nicht!

Innerhalb der unteren Jurisfiktion:

Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Leistungsklage
Feststellung- und Fortsetzungsfeststellungsklage
Negativklage
Nichtigkeitsklage
vorläufige Rechtschutzklage
einstweilige Anordnungsklage

https://www.yumpu.com/de/document/rea...

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Das Infektionsschutzgesetz ist natürlich ungesetzlich. Deshalb wird die Akademie mit Professor Deppenkopf jetzt klagen.



Zitat
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Bitte bis zu Ende ansehen, zuhören und weit verteilen.

Eine Rechtsnorm (Gesetz) eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes (Präambel, Art. 1 Grundrechte - Bekenntnis zum Menschenrecht)  offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

https://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html
https://zentralmeldeamt.ch/Default.aspx

Sonderschüler sind Privatpersonen (wiki ♥♥♥es) von Sonder-Sonnnen-Staat(land), -fluß.

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Bitte Video vom Ausschuß ansehen:

https://www.youtube.com/watch?v=hkc4K...

https://zentralmeldeamt.ch/GDM/Wissen...
https://zentralmeldeamt.ch/GdM/Files/...

Art. 3, 32, 56 UN-RES 56/83 -A/56/589 und Corr.1, Ziffer 10
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
Die Beurteilung der Handlung eines Staates als völkerrechtswidrig bestimmt sich nach dem Völkerrecht. Diese Beurteilung bleibt davon unberührt, dass die gleiche Handlung nach innerstaatlichem Recht (Gesetz) als rechtmäßig beurteilt wird.
Der verantwortliche Staat kann sich nicht auf sein innerstaatliches Recht (Gesetz) berufen, um die Nichterfüllung der ihm nach diesem Teil obliegenden Verpflichtungen zu rechtfertigen.
Soweit Fragen der Verantwortlichkeit eines Staates für eine Völkerrechtswidrige Handlung durch diese Artikel nicht geregelt werden, unterliegen sie weiterhin den anwendbaren Regeln des Völkerrechts

http://www.ichr.de/files/Genfer-Abkom...
Art. 1 Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
Art. 132 -Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in neutralen Ländern
Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen.
Art. 140 Für geschützte Personen, insbesondere für Internierte, soll eine zentrale Auskunftsstelle in einem neutralen Land geschaffen werden.
Art. 147 Als schwere Verletzungen, wie sie im vorhergehenden Artikel erwähnt sind, gelten jene, die die eine oder andere der folgenden Handlungen umfassen, sofern sie gegen Personen oder Güter begangen werden, die durch das vorliegende Abkommen geschützt sind:

vorsätzlicher Mord, Folterung oder unmenschliche Behandlung, einschliesslich biologischer Experimente, vorsätzliche Verursachung grosser Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität der Gesundheit, ungesetzliche Deportation oder Versetzung, ungesetzliche Gefangenhaltung, Nötigung einer geschützten Person zur Dienstleistung in den bewaffneten Kräften der feindlichen Macht oder Entzug ihres Anrechts auf ein ordentliches und unparteiisches, den Vorschriften des vorliegenden Abkommens entsprechendes Gerichtsverfahren, das Nehmen von Geiseln sowie Zerstörung und Aneignung von Gut, die nicht durch militärische Erfordernisse gerechtfertigt sind und in gro?em Ausmass auf unerlaubte und willkürliche Weise vorgenommen werden.
Art. 148 Eine Hohe Vertragspartei kann weder sich selbst noch eine andere Vertragspartei von den Verantwortlichkeiten befreien, die ihr selbst oder einer andern Vertragspartei auf Grund der im vorhergehenden Artikel erwähnten Verletzungen zufallen.

https://www.gesetze-im-internet.de/if...
https://www.bundesgesundheitsminister...

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2391 am: 30. November 2020, 13:13:43 »
Zitat
Man muss schauen wie man das hinbekommt, wenn man keine Ahnung hat.

Ja genau, das demonstriert Murmelkopf eindrücklich in seinen Videos (das mit dem keine Ahnung).
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Wildente

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2392 am: 5. Dezember 2020, 12:45:21 »
Ein Heiopei hat einen Strafzettel bekommen, sich dann bei Stümperli informiert und wurde dadurch zum Menschenrechtsopfer.
Murmelkopf beschwert sich, dass seine Rente zu niedrig ist. Ein Mitarbeiter der Rentenversicherung verwies darauf, dass für eine Erhöhung Mitwirkungspflicht besteht, also ein Antrag gestellt werden müsse, ebenso für Zuzahlungsbefreiungen. Das ist für das arme Menschenrechtsopfer Stümperli aber nicht zumutbar. Dafür kann er Obligationen schreiben, die aber niemanden interessieren.
Auch Krankenversicherungen erkennen das Gefasel nicht an, weder schriftlich noch mündlich.
Bei dem Besuch bei der Rentenversicherung kam Professor Murmelkopf dann auf die schlaue Idee, den Gesprächspartner als Kriegsverbrecher zu bezeichnen, weil er Steuern zahlt und als Völkermörder, weil er zulässt, dass Murmelkopf zu viel Medikamentenzuzahlung abdrücken muss. Terrorist und Faschist fielen dann auch noch. :facepalm:
Das Genfer Abkommen muss auf Sozialhilfe angewandt werden. PTBS aufgrund von polizeilichen Maßnahmen kann jeder Heipopei nur bei sich selbst diagnostizieren, Gutachter haben keine Ahnung.
Auf Stümperli dürfen keine Gesetze angewendet werden, es muss sogar ein Gedenktag für ihn eingerichtet werden. :o
Leider sagt er nicht, wie das Gespräch endete, ich vermute mit einem Rauswurf.

Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
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dtx

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2393 am: 5. Dezember 2020, 12:54:12 »
...
Auf Stümperli dürfen keine Gesetze angewendet werden, es muss sogar ein Gedenktag für ihn eingerichtet werden. :o

...

Würden wir ja gerne machen, sobald er zu seinem Reis ginge und sich von dem aushalten ließe.



 
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2394 am: 5. Dezember 2020, 15:21:36 »
Ein Heiopei hat einen Strafzettel bekommen, sich dann bei Stümperli informiert und wurde dadurch zum Menschenrechtsopfer.

Geschieht ihm recht. Wer zu dem geht, sucht es sich selbst aus, Menschenrechtsopfer zu werden.
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2395 am: 16. Dezember 2020, 12:14:39 »
Sürmeli liest jetzt sein Buch vor. Den ersten Teil gab es gestern, aber länger als 15 Minuten kann die wohl den eigenen Mist nicht vorliesen/ertragen.


Zitat
Kapitel 1.1 – Vorwort zur 2. Auflage - Seite 7 - 12
Das Hörbuch zum Buch "Einführung in die Grundlagen des Naturrechtes"  der Akademie Menschenrecht Mitteldeutschland.

Die kostenlose aktuelle PDF-Gesamtausgabe des Buches findest du hier:
https://www.docdroid.net/ynWSiUw/gdn-pdf


Die weiteren Termine


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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2396 am: 16. Dezember 2020, 12:19:45 »
Es gibt ja viele Menschen, die aus dem hohlen Bauch heraus schwadronieren. Sürmeli beherrscht aber zusätzlich das Labern aus dem hohlen Kopf.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2397 am: 16. Dezember 2020, 12:58:33 »
93 Teile. Das ist sportlich. :o
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2398 am: 22. Dezember 2020, 11:30:05 »
Ich verlinke jetzt nicht die weiteren Teile des "Hörbuchs" mit dem Wahn von Prof. Murmelkopf. Er hat aber wohl eine Ische gefunden die gerne für ihn Werbung machen möchte.  ::)

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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2399 am: 23. Dezember 2020, 08:02:23 »
Die Ische von gestern (schließlich ich aus der Stimme) wirbt für die "Individualbeschwerde" von Sürmeli vor dem "Bundesverfassungsgericht".

Total irre.

Die Gebühr für die Beschwerde beträgt 150 Euro, "da die Koordination der postalischen Zustellung vom Zivilschutz übernommen wird". Nur wer mit Sürmeli klagt ist geschützt gegen jede Coronamaßnahme und natürlich das Impfen.  :facepalm:




Zitat
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Individual-Verfassungsbeschwerde mit einstweiliger Verfügung
im öffentlichen und zwingenden Verfassungsnotstand

ACHTUNG: Wer eine Individualbeschwerde machen möchte, kann sich an
[email protected]
wenden und weitere Informationen erhalten.

Diese Individualbeschwerde befaßt sich nicht mit den vergifteten Masken, mit den unbrauchbaren PCR-TESTs sowie mit den gefälschten Statistiken, sondern wegen Nichtigkeit des Infektionsschutzgesetzes [IfSG]. Das IfSG leite eine neue Verfassung in der deutschen Geschichte ein, indem die Rechtanbindung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Präambel, Art. 1-20 von Art. 21-146 GG trennt.

Die Individualbeschwerde ist von einer erfolgreichen Kommission in vielen Wochen in leicht verständlicher Sprache geschrieben worden, damit jeder Mensch den Inhalt nachvollziehen kann.

Die Individualbeschwerde ist unpolitisch, nicht gewerkschaftlich und nicht religiös. Die Schutzmacht im Zivilschutz ist für biologische und psychologische Kriegsführung gegen Zivilisten im Zuständigkeitsbereich  in Art. 147 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 verpflichtet.

„…Als schwere Verletzungen gelten jene, die die eine oder andere der folgenden Handlungen umfassen, sofern sie gegen Personen oder Güter begangen werden, die durch das vorliegende Abkommen geschützt sind...".


Die Impfpflicht und schwere Grundrechteingriffe im IfSG sind nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland, sondern  es sind schwere Rechteingriffe und Rechtverletzungen in die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen. Die Rechtordnung der Bundesrepublik Deutschland ist durch das IfSG  verletzt, denn Demokratie (Art. 20-146 GG) ist nicht Grundrecht fähig, sondern Grundrecht verpflichtet.

Außerdem fehlen Zusagen und Garantien die zwingend getroffen werden müssen, wenn durch das  IfSG ein Mensch oder Menschen geschädigt oder getötet wird/werden. Die  Individualbeschwerde  ist nur einzeln nach Aufklärung und mit einer Obligation im Falle des "wenn" für das IfSG nur gerechtfertigt und muß von jedem einzelnen Menschen individuell akzeptiert werden, denn Demokratie ist nicht Grundrecht fähig.

Das IfSG kann logisch und systematisch das Problem durch gesetzliche Gewalt mit Einschränkungen oder Aufhebung von Grundrechten und Grundfreiheiten nicht lösen, da die Lösung des Problems auf die vorbeugende Impfpflicht abzielt und völlig unwirksam ist, weil in Folge die natürliche Motivation und Depression der Menschheit zukünftig irreparabel gestört wird.

Das IfSG darf in der öffentlichen Ordnung sowie im zwingenden Völkerrecht in der und durch die Verwaltung nicht angewandt werden, da nur nichtverfassungschutzrechtliche Tathandlungen erlaubt sind, die nicht in die Grundrechte und Grundfreiheiten eingreifen, diese einschränken oder verbieten (§ 40 VwGO). Es handelt sich um ein außervertragliches Schuldverhältnis und der Staat kann durch Obligation unmittelbar als Feindstaat aufgelöst werden.

Das Ziel wird immer deutlicher, daß die Bundesrepublik Deutschland sich ein eigenes oder neues Grundgesetz mit dem IIfSG als Polizeistaat gibt (Art. 6 EGBGB). 

Die Beurteilung der Handlung eines Staates als völkerrechtwidrig bestimmt sich in Art. 3, 32, 56 UN-RES 56/83, Art. 6, 38-42 EGBGB (ordre public) nach dem Völkerrecht. Diese Beurteilung bleibt davon unberührt, daß die gleiche Handlung nach innerstaatlichem Gesetz als rechtmäßig beurteilt wird. Es besteht im Völkerrecht die Unerheblichkeit der innerstaatlichen Gesetze. Staaten können sich nicht auf das innerstaatliche Gesetz berufen, um die Nichterfüllung der obliegenden Verpflichtungen der Staatenverantwortlichkeit zu rechtfertigen (Vergleich: Art. 148 genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 in Verbindung mit Art. 24(3), 25, 95 GG, Art. 73, 95 UN-RES, Art. 3, 32, 56 UN-RES 56/83, Art. 6, 38-42 EGBGB für die öffentliche Ordnung im Recht).

Ein IfSG kann ohne eine zwingende Obligationspflicht nicht durchgeführt werden und  löst eine Obligation aus, da es ein außervertragliches Schuldverhältnis ist (Art. 24 (3) GG.

Wenn also durch das IfSG ein Mensch verletzt oder entstellt wird, in Folge  stirbt, sind alle der schweren Körperverletzung, der Tötung oder des Mordes schuldig. Da es sich um ein völkerrechtliches Verbrechen handelt, ist der Versuch des Verbrechens strafbar, unterliegt keiner Verjährung, keinem Irrtum oder keiner Strafmilderung. Insbesondere ist die innerstaatliche Justiz und das Bundesverfassungsgericht unzuständig für die Verfolgung des Verbrechens.

Da die Rechtwegegarantie in Art. 19 GG nicht gegeben ist (BVerfGE 1 BvR 1766/2015), weil das Bundesverfassungsgericht keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis hat oder besitzt, ist das IfSG ohne Ausnahme und Alternative durch das Bundesverfassungsgericht als nichtig zu erklären.

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