Sürmelkopp scheint verhindert zu sein, weswegen sein Heiopei uns in diesem Video einschläfert. Immerhin ruft er dazu auf, den Ratschlägen bezüglich Corona zu folgen, um "in diesen schwierigen Zeiten nicht noch zusätzlichen Ätger zu bekommen".
Die Akademie für Menschen
verdummungrechte stellt auf sonntägliche Online-Seminare um (jeweils 17 bis 21 Uhr).
Außerdem werden zwei neue Bücher angedroht: "Völkerrechtsvorschriften für die BRD" und "Einführung in die Grundlagen des Naturrechts". In dem zweiten Buch soll es auch ein Kapitel zu den Corona-Einschränkungen geben.
Es folgt Gelaber bezüglich FDGO, Ausnahmezustand und Kriegsrecht. Weil das Grundgesetz keinen Ausnahmezustand kennt, muss der Ausnahmezustand grundgesetzwidrig und damit dem Kriegsrecht zuzuweisen sein.
Auch wenn alle Menschen über 70 und die mit Vorerkrankungen an der "neuen Grippe" sterben würden, so ist damit trotzdem nicht die "innere Ordnung" nach Art. 6 EGBGB gefährdet.
Art. 6 EGBGB ist eine Vorschrift aus dem Internationalen Privatrecht und regelt, dass ausländisches Recht immer dann nicht (von deutschen Gerichten) angewendet werden darf, wenn es den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts widerspricht. Mit Ausnahmezustand hat das alles nichts zu tun.Als nächstes kommt das Widerstandsrecht nach Art. 20 GG, aber es wird sofort betont, dass das kein Aufruf zur Anwendung sondern nur "Aufklärungsarbeit" sein soll. Gegen Arbeitskämpfe dürften Notstandsmaßnahmen nicht eingesetzt werden. Wenn also zum Beispiel das gesamte Personal einer GmbH sagen würde, dass es kein Personal mehr sein wolle, dann wäre das so eine Arbeitskampfmaßnahme.
Und wieder erklärt der Sprecher, dass es für ihn keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, wenn viele Menschen sterben. Und wieder setzt er den Begriff der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" mit der ordre public gleich.
Naja, da scheitern Reichdeppen regelmäßig dran, wenn ein Begriff mehrere Bedeutungen hat.
Weiter mit Art. 91 GG. Wieder die These, dass der Bestand der Bundesrepublik und die öffentliche Ordnung nicht durch eine "Grippe" bedroht werden können.
Doch, ohne Staatsvolk kein Staat. Und es widerspricht der Menschwürde, Leute einfach krepieren zu lassen. Richtigerweise stellt Heipoei fest, dass auch Art. 35 GG keine Einschränkung von Grundrechten vorsieht. Dann kommt er mit dem polizeirechtlichen Störerbegriff und stellt fest, dass nur Personen und keine Menschen polizeipflichtig sind.
Das BGB ist Privatrecht und somit immer freiwillig und nicht öffentlich.
Über den EWG-Vertrag gelangen wir zum Ausnahmegesetz. Da die Beratungsfristen bei den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und den Corona-Hilfsmaßnahmen nicht ausgeschöpft wurden, sind das für Heiopei Ausnahmegesetze.
Zurück zum zivilrechtlichen Notstand.
Ich kriege langsam Kopfweh von so viel juristischer Inkompetenz. Es sollte eine Rezeptpflicht für juristische Wörterbücher geben. Deren übermäßige Verwendung durch Ungeübte scheint schwere Nebenwirkungen zu verursachen.
Heiopei fragt sich, ob das Ermächtigungsgesetz von 1933 was mit der Ermächtigung des Beundesgesundheitsministers zu tun hätte.
Wenn einer ermächtigt ist, dann sind die anderen ohnmächtig.
Aus dem § 245 BGB wird wieder auf Kriegsrecht gefolgert.
Dabei geht die Norm den genau anderen Weg. Ich frage mich, wie Heiopei auf Stillstand der Rechtspflege kommt, wo doch Verwaltungs- und Verfassungsgerichte gefühlt im Minutentakt Urteile und Beschlüsse zu den diversen Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen raushauen. Da Macron vom "Krieg gegen Corona" sprach, sieht Heiopei jetzt den NATO-Bündnisfall kommen.
Zum Glück ist das Video bald vorbei, so viel Blödheit tut einfach weh.Jetzt ist er bei der "Ermächtigung", die laut seinem Wörterbuch aus § 185 BGB kommt und daher nicht auf Bund und Länder als nicht grundrechtberechtig angewendet werden darf. Nach 23,5 Minuten sind wir endlich beim Genfer Abkommens IV.
Ich hatte mich schon gefragt, ob das wirklich Sürmelis Kanal ist.Noch eine Warnung zu den Buchvorstellungen. Heiopei sagt, man solle sich für den Rest des Tages nichts mehr vornehmen. Sie wüssten nicht wie lange es jeweils dauern wird, aber die Bücher hätten schließlich jeweils 700 Seiten. Er rechnet mit mindestens 6 Stunden pro Buch.
Positiv: Nicht mal eine halbe Stunde lang, keine Wortherleitungen a la "super anus" und kaum Genfer Abkommen. Das Wort Zivilschutz ist mir auch nur ein einziges Mal aufgefallen.