Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359182 mal)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2205 am: 7. April 2020, 21:42:37 »
Wenn Sürmeli vor 1980 nach Deutschland gekommen ist, dann gilt für ihn das Verschlechterungsverbot aus einem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und er kann ohne Aufenthaltstitel oder Visum einreisen.

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2206 am: 7. April 2020, 21:58:42 »
da aber ja die Bundesrepublik nach Meinung des Murmelhirnes kein Staat, sondern eine Firma ist, kann er sich logischerweise nicht auf die Gesetze eines Staates und dessen bilaterale Verträge berufen, die ja nach Meinung des Murmelhirnes auch alle ungültig sind, sondern es gilt das Hausrecht des Firmeninhabers.

Seine dumme dumme Hackfresse würde ich gerne sehen, wenn man ihm das bei der Einreise so erklären würde.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2207 am: 8. April 2020, 00:06:14 »
Es könnte eher daran liegen, dass die meisten Fluglinien die internationalen Verbindungen derzeit ausgesetzt haben.
 
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dtx

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2208 am: 8. April 2020, 01:27:47 »
Wenn Sürmeli vor 1980 nach Deutschland gekommen ist, ...

... wovon man wohl ausgehen muß. Sürmeli war im Mai 1982 noch 19 Jahre alt, der Mopedunfall soll auf dem Schulweg passiert sein -
https://www.urteilsbesprechungen.de/2016/07/25/egmr-grosse-kammer-urteil-vom-08-06-2006-7552901-suermeli-deutschland/
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2209 am: 8. April 2020, 16:17:15 »
Zumindest ist das was der Murmelkopf erzählt ganz bestimmt im Sinne seines neuen Busenkumpels Erdogan: "Corinna" gibt es nicht, in der Türkei gibt es keine Infizierten und vor allem natürlich keinen einzigen Toten. Auch sonst ist ja irgendwie alles wie immer. Sürmeli bleibt ja auch nur, weil er dort jetzt endlich die richtigen Kontakte knüpfen, echte "Netzwerke" aufbauen kann und um sicher zu stellen, dass er bei der Machtergreifung in Deutschland ganz vorne mit dabei ist.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/corona-76-weitere-tote-in-der-tuerkei-18379

Zitat
Die Zahl der Coronavirus-Fälle in der Türkei ist auf mehr als 34.000 gestiegen. Innerhalb von 24 Stunden seien 3.892 Menschen positiv getestet worden, teilte Gesundheitsminister Fahrettin Koca nach einer Sitzung des wissenschaftlichen Beirats mit. Die Zahl der offiziell gemeldeten Fälle stieg damit auf 34.109. An einem Tag verstarben demnach 76 Menschen an der Lungenkrankheit Covid-19, die Gesamtzahl der Todesopfer stieg damit auf 725. Bisher wurden in dem Land mit 83 Millionen Einwohnern 222.868 Tests durchgeführt.

Zitat
Die Türkei hat die Coronakrise viel zu lange ignoriert und erst am 11. März ihren ersten Fall gemeldet. Bis dahin hatte Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan rituelle Gebetswaschungen als Schutzmaßnahme vor einer Infektion angepriesen und argumentiert, dass alle Bürgerinnen und Bürger für ihre eigene Quarantäne zu sorgen hätten. Der Staat sei nicht verantwortlich. Mit steigenden Fallzahlen änderte sich zwar die Haltung der türkischen Regierung, eine transparente Reaktion auf die Pandemie der politischen Verantwortlichen des autoritär regierten Landes gibt es aber dennoch nicht. Lange überwogen in den regierungsnahen Medien  sensationsbetonte Berichte zur Situation in anderen Ländern, kritische Beiträge in den sozialen Netzwerken wurden gelöscht und ihre Verfasser wegen „Volksverhetzung“ verhaftet. Die Türkische Ärztevereinigung TTB schätzt, dass die tatsächlichen Corona-Opfer die Zahlen der Regierung um ein weites übersteigen.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2210 am: 8. April 2020, 16:46:03 »
Murmelhirn widerspricht dem türkischen Gesundheitsminister? Das gibt hoffentlich Ärger.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2211 am: 8. April 2020, 17:08:00 »
"Corinna" gibt es nicht

Dass das Sürmelinchen innerhalb seiner altbekannten Lingual-Diarrhö völlig selbstverständlich ständig von "Corinna" blubbert, macht mich fertig. Bin nicht sicher, ob der das ernst meint oder er sich darüber lustig machen will. Tendiere allerdings stark zu Ersterem, denn wie der Rest der Kundschaft hat's auch der Murmelkopf nicht so mit der Sprache. Oder sinnerfassendem Lesen.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2212 am: 9. April 2020, 09:27:39 »
"Corinna" gibt es nicht

Dass das Sürmelinchen innerhalb seiner altbekannten Lingual-Diarrhö völlig selbstverständlich ständig von "Corinna" blubbert, macht mich fertig. Bin nicht sicher, ob der das ernst meint oder er sich darüber lustig machen will. Tendiere allerdings stark zu Ersterem, denn wie der Rest der Kundschaft hat's auch der Murmelkopf nicht so mit der Sprache. Oder sinnerfassendem Lesen.

Denke eher, dass das in die gleiche Kerbe wie zum Bleistift Telekomiker usw. schlägt. Was haben wir gelacht. Schittebön!
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2213 am: 9. April 2020, 13:23:01 »
Murmelhirn widerspricht dem türkischen Gesundheitsminister? Das gibt hoffentlich Ärger.

Es sind in der Türkei deswegen schon Journalisten im Gefängnis gelandet. Aber Professor Murmelkopf wird man wohl kaum ernsthaft als Journalisten oder sonstwie schädlich einstufen.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2214 am: 9. April 2020, 13:29:00 »
"Corinna" gibt es nicht

Dass das Sürmelinchen innerhalb seiner altbekannten Lingual-Diarrhö völlig selbstverständlich ständig von "Corinna" blubbert, macht mich fertig. Bin nicht sicher, ob der das ernst meint oder er sich darüber lustig machen will. Tendiere allerdings stark zu Ersterem, denn wie der Rest der Kundschaft hat's auch der Murmelkopf nicht so mit der Sprache. Oder sinnerfassendem Lesen.



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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2215 am: 10. April 2020, 22:54:54 »
Zumindest ist das was der Murmelkopf erzählt ganz bestimmt im Sinne seines neuen Busenkumpels Erdogan: "Corinna" gibt es nicht, in der Türkei gibt es keine Infizierten und vor allem natürlich keinen einzigen Toten.

Aktuelle Meldung im Corona-Ticker des BR:

Zitat
21.55 Uhr: Ausgangssperre in türkischen Großstädten

Die Türkei weitet die bereits bestehenden Beschränkungen aus. Für Istanbul, Ankara und andere Großstädte gilt ab Mitternacht für zwei Tage eine weitgehende Ausgangssperre, teilt das Innenministerium mit. Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt. Bisher mussten schon Personen unter 20 sowie Senioren zu Hause bleiben, das öffentliche Leben war bereits weitgehend eingeschränkt. Zur Arbeit konnten die Menschen aber noch gehen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2216 am: 17. April 2020, 09:53:00 »
Neues von der Abzockbande

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2217 am: 17. April 2020, 09:56:28 »
Es gibt neue Seminartermine. Ob die mit oder ohne Murmelkopf stattfinden?  :scratch:
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2218 am: 18. April 2020, 07:47:41 »
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2219 am: 21. April 2020, 12:48:21 »


Sürmelkopp scheint verhindert zu sein, weswegen sein Heiopei uns in diesem Video einschläfert. Immerhin ruft er dazu auf, den Ratschlägen bezüglich Corona zu folgen, um "in diesen schwierigen Zeiten nicht noch zusätzlichen Ätger zu bekommen".

Die Akademie für Menschenverdummungrechte stellt auf sonntägliche Online-Seminare um (jeweils 17 bis 21 Uhr).
Außerdem werden zwei neue Bücher angedroht: "Völkerrechtsvorschriften für die BRD" und "Einführung in die Grundlagen des Naturrechts". In dem zweiten Buch soll es auch ein Kapitel zu den Corona-Einschränkungen geben.

Es folgt Gelaber bezüglich FDGO, Ausnahmezustand und Kriegsrecht. Weil das Grundgesetz keinen Ausnahmezustand kennt, muss der Ausnahmezustand grundgesetzwidrig und damit dem Kriegsrecht zuzuweisen sein.  :facepalm: Auch wenn alle Menschen über 70 und die mit Vorerkrankungen an der "neuen Grippe" sterben würden, so ist damit trotzdem nicht die "innere Ordnung" nach Art. 6 EGBGB gefährdet.  :scratch: :puke:

Art. 6 EGBGB ist eine Vorschrift aus dem Internationalen Privatrecht und regelt, dass ausländisches Recht immer dann nicht (von deutschen Gerichten) angewendet werden darf, wenn es den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts widerspricht. Mit Ausnahmezustand hat das alles nichts zu tun.

Als nächstes kommt das Widerstandsrecht nach Art. 20 GG, aber es wird sofort betont, dass das kein Aufruf zur Anwendung sondern nur "Aufklärungsarbeit" sein soll. Gegen Arbeitskämpfe dürften Notstandsmaßnahmen nicht eingesetzt werden. Wenn also zum Beispiel das gesamte Personal einer GmbH sagen würde, dass es kein Personal mehr sein wolle, dann wäre das so eine Arbeitskampfmaßnahme. :dontknow:

Und wieder erklärt der Sprecher, dass es für ihn keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, wenn viele Menschen sterben. Und wieder setzt er den Begriff der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" mit der ordre public gleich. Naja, da scheitern Reichdeppen regelmäßig dran, wenn ein Begriff mehrere Bedeutungen hat.

Weiter mit Art. 91 GG. Wieder die These, dass der Bestand der Bundesrepublik und die öffentliche Ordnung nicht durch eine "Grippe" bedroht werden können. Doch, ohne Staatsvolk kein Staat. Und es widerspricht der Menschwürde, Leute einfach krepieren zu lassen.

Richtigerweise stellt Heipoei fest, dass auch Art. 35 GG keine Einschränkung von Grundrechten vorsieht. Dann kommt er mit dem polizeirechtlichen Störerbegriff und stellt fest, dass nur Personen und keine Menschen polizeipflichtig sind.

Zitat
Das BGB ist Privatrecht und somit immer freiwillig und nicht öffentlich.
:banghead:

Über den EWG-Vertrag gelangen wir zum Ausnahmegesetz. Da die Beratungsfristen bei den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und den Corona-Hilfsmaßnahmen nicht ausgeschöpft wurden, sind das für Heiopei Ausnahmegesetze.

Zurück zum zivilrechtlichen Notstand. Ich kriege langsam Kopfweh von so viel juristischer Inkompetenz. Es sollte eine Rezeptpflicht für juristische Wörterbücher geben. Deren übermäßige Verwendung durch Ungeübte scheint schwere Nebenwirkungen zu verursachen.

Heiopei fragt sich, ob das Ermächtigungsgesetz von 1933 was mit der Ermächtigung des Beundesgesundheitsministers zu tun hätte.  :facepalm:
Zitat
Wenn einer ermächtigt ist, dann sind die anderen ohnmächtig.

Aus dem § 245 BGB wird wieder auf Kriegsrecht gefolgert. Dabei geht die Norm den genau anderen Weg. Ich frage mich, wie Heiopei auf Stillstand der Rechtspflege kommt, wo doch Verwaltungs- und Verfassungsgerichte gefühlt im Minutentakt Urteile und Beschlüsse zu den diversen Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen raushauen. :dontknow:

Da Macron vom "Krieg gegen Corona" sprach, sieht Heiopei jetzt den NATO-Bündnisfall kommen. Zum Glück ist das Video bald vorbei, so viel Blödheit tut einfach weh.

Jetzt ist er bei der "Ermächtigung", die laut seinem Wörterbuch aus § 185 BGB kommt und daher nicht auf Bund und Länder als nicht grundrechtberechtig angewendet werden darf. Nach 23,5 Minuten sind wir endlich beim Genfer Abkommens IV. Ich hatte mich schon gefragt, ob das wirklich Sürmelis Kanal ist.

Noch eine Warnung zu den Buchvorstellungen. Heiopei sagt, man solle sich für den Rest des Tages nichts mehr vornehmen. Sie wüssten nicht wie lange es jeweils dauern wird, aber die Bücher hätten schließlich jeweils 700 Seiten. Er rechnet mit mindestens 6 Stunden pro Buch. :eek:

Positiv: Nicht mal eine halbe Stunde lang, keine Wortherleitungen a la "super anus" und kaum Genfer Abkommen. Das Wort Zivilschutz ist mir auch nur ein einziges Mal aufgefallen.
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