Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359073 mal)

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Offline MichaB

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Re: Es tut sich was - Reaktionen
« Antwort #210 am: 30. September 2014, 07:27:07 »
Ersteinmal ein "Hallo" an die Alteingesessenen.

Herr Sürmeli scheint sich wohl Jetzt auf den nordbadischen Raum zu konzentrieren:

http://www.menschenakademie.de/matrikel-stammrollen/bundesbeamten/öffentlicher-eintrag-bb-matrikel/

Man sollte sich auch die Kennzeichen merken:

http://www.menschenakademie.de/matrikel-stammrollen/dienst-fahrzeuge-unserer-angehörigen/login-öffentlicher-eintrag-kfz-matrikel/
« Letzte Änderung: 30. September 2014, 07:32:08 von MichaB »
 

Offline echt?

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Re: Es tut sich was - Reaktionen
« Antwort #211 am: 30. September 2014, 08:14:04 »
Welcher aufrechte Deutsche fährt denn einen Seat?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Noldor

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Re: Es tut sich was - Reaktionen
« Antwort #212 am: 30. September 2014, 09:07:02 »
Welcher aufrechte Deutsche fährt denn einen Seat?

Zitat
Seat (Eigenschreibweise: SEAT) ist ein 1950 gegründetes Unternehmen zur Automobilherstellung. Es gehört heute zum deutschen Volkswagen-Konzern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Seat

Bei der Gründung von Seat war ja noch Francisco Franco Staatschef von Spanien.

Dann passt das schon für die aufrechten Deutschen.

 

Offline echt?

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Re: Es tut sich was - Reaktionen
« Antwort #213 am: 3. Oktober 2014, 15:42:55 »
Nein, die Spananier haben "uns" im zweiten Weltkrieg alleine gelassen.
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Offline No_DR

"Sachbeschädigung"
« Antwort #214 am: 21. Oktober 2014, 11:23:45 »
 :o :o Ich weiß nicht ob das Thema schon mal angesprochen wurde, (habe über die Suchfunktion nichts gefunden) darum setze ich es ein. Wenn es bereits besprochen war, könnt ihr es ja einfach wieder löschen. Dann gebt mir aber bitte eine PN.

Beim Stöbern in diversen Seiten bin ich auf einer "rechten" Seite oder was auch immer die Autoren im Hinterkopf hatten:
http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2013/02/die-totung-eines-polizisten-ist-weniger.html .
(Die Autoren haben aber offenbar im Oktober 2013 diese Seite geschlossen. Ist aber noch abrufbar.) auf eine Rundbriefseite vom „Amt für Menschenrechte“ vom 26.02.2013 gestoßen.
https://docs.google.com/file/d/0B0oAvzGnWnZ_OTU3M0pIV0Y4elk/edit?usp=sharing 
Das ist extrem starker Tobak, was da abgelassen wird. Ich glaube nicht, dass das noch durch die „Meinungsfreiheit“ gedeckt ist.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
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Müllmann

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #215 am: 21. Oktober 2014, 15:23:27 »
Das ist extrem starker Tobak, was da abgelassen wird. Ich glaube nicht, dass das noch durch die „Meinungsfreiheit“ gedeckt ist.

Das Thema hatten wir schon, aber ich finde es grad auch nicht. Kurzfassung: Sürmelie hat einen Paragraphen (§§ 20 oder 21 StGB) und ist daher strafrechtlich außen vor. Gleichzeitig reicht sein Verhalten aber nicht für eine Unterbringung nach § 63 StGB. Solange er also nur Briefe schickt und sich nicht an die Umsetzung des Inhaltes macht kann er sein Treiben ungestört fortsetzen.
 

Offline Barbapapa

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #216 am: 21. Oktober 2014, 15:34:49 »
Keine Toleranz!
 
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Müllmann

  • Gast
Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #217 am: 21. Oktober 2014, 15:41:55 »
Danke barbapapa,

war aber diesmal keine Feindberührung, war eigene Blödheit.Aber immerhin istmein Arm jetzt so geschient, dass ich wieder vernünftig eine Tastatur bedienen kann.

YES!!!
 
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Offline Ferkel

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #218 am: 21. Oktober 2014, 16:14:23 »
Das ist extrem starker Tobak, was da abgelassen wird. Ich glaube nicht, dass das noch durch die „Meinungsfreiheit“ gedeckt ist.

Das Thema hatten wir schon, aber ich finde es grad auch nicht. Kurzfassung: Sürmelie hat einen Paragraphen (§§ 20 oder 21 StGB) und ist daher strafrechtlich außen vor. Gleichzeitig reicht sein Verhalten aber nicht für eine Unterbringung nach § 63 StGB. Solange er also nur Briefe schickt und sich nicht an die Umsetzung des Inhaltes macht kann er sein Treiben ungestört fortsetzen.

Ist das offiziell?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #219 am: 21. Oktober 2014, 16:38:07 »
http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article364427/Ein-Stader-gegen-die-deutsche-Justiz.html

Absatz 5: diaeitetogenen Psychosyndroms

Allerdings schreiben die auch von strafrechtlichen Urteilen gegen ihn.

Andererseit hat das OLG Celle festgestellt:

Zitat
3.  Entgegen  der  Auffassung  des  Landgerichtes  ist  aber  die  Kausalität  des  Unfalls  vom  3.  Mai  1982  für  die  von  mehreren  Gutachtern  bestätigte  reaktive  Depression  und  Persönlichkeitsveränderung  zu  bejahen.  Wie  bereits  ausgeführt  haftet  ein  Schädiger  für  seelisch  bedingte  Folgeschäden  einer  Verletzungshandlung  grundsätzlich  auch  dann,  wenn  sie  auf  einer  psychischen  Anfälligkeit  des  Verletzten,  einer  neurotischen  Fehlverarbeitung  oder  einer  entsprechenden  Anlage  des  Geschädigten  beruht.

 Dies  ist  nach  den  Ausführungen  des  Sachverständigen  Dr.  W.  in  seinem  Gutachten  vom  5.  Januar  2005  sowie  nach  den  Ausführungen  des  im  Strafverfahren  beauftragten  Sachverständigen  Prof.  K.  jedoch  zu  bejahen.  Danach  liegt  bei  dem  Kläger  eine  schwere  narzistische  Persönlichkeitsstörung  vor,  die  allerdings  bereits  vor  dem  Unfall  angelegt  war.  Der  Sachverständige  Dr.  W.  hat  in  seinem  Gutachten  vom  5.  Januar  2005  im  Einzelnen  ausgeführt,  worauf  sich  seine  Diagnose  stützt.

So  führt  er  ab  S.  21  seines  Gutachtens  im  Einzelnen  aus,  im  Gesamtbild  der  Persönlichkeit  des  Klägers  sei  ausgeprägt  und  durchgängig  ein  tiefgreifendes  Muster  von  Großartigkeit,  ein  Bedürfnis  nach  Bewunderung  und  ein  gewisser  Mangel  an  Einfühlungsvermögen  feststellbar.  Der  Kläger  wirke  schnell  prahlerisch  und  großspurig  und  zeige  eine  deutliche  Verleugnungstendenz  bei  Überschätzung  der  eigenen  Fähigkeit,  woraus  eine  Übertreibung  seiner  Leistung  folge.  Bereits  beim  geringsten  Zweifel  an  seinen  Leistungen  wirke  der  Kläger  impulsiv  gekränkt.  Nur  durch  ein  ausgedehntes  Lob  und  Anerkennung  seiner  vermeintlich  großartigen  Leistungen  sei  wieder  ein  tragfähiger  Kontakt  zu  ihm  herzustellen.  Der  Kläger  sei  nicht  annähernd  in  der  Lage,  im  Rahmen  eines  selbstreflektiven  und  introspektiven  Prozesses  seinen  eigenen  Anteil  an  seinem  beruflichen  Scheitern  zu  identifizieren  (S.  23  des  Gutachtens). Sein  Denken  sei  inhaltlich  vollständig  von  den  für  ihn  narzistisch  kränkenden  Erlebnissen  aus  seiner Vergangenheit  und  seinem  ihn  kränkenden  sozialen  Abstieg  geprägt.  Während  der  fast  sieben  Stunden  andauernden  Untersuchungszeit  habe  hingegen  die  eigentliche  Schmerzproblematik  praktisch  keine  Rolle  gespielt  (S.  24  des  Gutachtens).

Genau  dieses  Bild  ergibt  sich  aus  den  schriftlichen  Äußerungen  des  Klägers  zur  Akte  sowie  aus  seinem  Vortrag  in  der  mündlichen  Verhandlung  vor  dem  Senat  am  7.  November  2006.  Auch  hierbei  standen  ausschließlich  die  persönlichen  Kränkungen  und  die  o.  g.  allgemein  politischen  Erwägungen  im  Vordergrund. 

Die  Angriffe  des  Klägers  gegen  den  Sachverständigen  Dr.  W.  vermögen  demgegenüber  keine  Zweifel  an  der  Richtigkeit  der  Feststellungen  des  Sachverständigen  zu  begründen.  Die  von  dem  Kläger  hinzugezogene  Privatsachverständige  Dr.  K.  hat  weder  in  ihrer  schriftlichen  Stellungnahme  vom  15.  März  2005  noch  bei  ihrer  mündlichen  Anhörung  vor  dem  Landgericht  näher  begründet,  weshalb  nach  dem  Summenscore  für  den  IPDEScreeningFragebogen  ICD  10  Modul  keine  Persönlichkeitsstörung  beim  Kläger  vorliege,  insbesondere  keine  narzistische  Persönlichkeitsstörung  (s.  S.  12  des  Gutachtens  vom  15.  März  2005,  Bl.  1532,  1537  d.  A.).

 Soweit  der  Kläger  auf  S.  21  seiner  Berufungsbegründung  (Bl.  1889  d.  A.)  neun  Merkmale  aufführt,  die  der  Arbeitskreis  OPD  als  Voraussetzung  einer  Diagnose  einer  narzistischen  Persönlichkeitsstörung  verlangt,  wovon  mindestens  fünf  erfüllt  sein  müssen,  sind  eben  genau  diese  Kriterien  in  hinreichender  Weise  gegeben: 

a)  So  dokumentiert  der  Kläger  nach  den  Ausführungen  des  Sachverständigen  Dr.  W.,  die  durch  sein  gesamtes  Verhalten  im  Prozess  bestätigt  werden,  sowie  dem  in  der  mündlichen  Verhandlung  gewonnenen  persönlichen  Eindruck  eindeutig  ein  übersteigertes  Größengefühl  in  Bezug  auf  seine  eigene  Bedeutung. 

b)  Nach  dem  Gesamtzusammenhang  der  Ausführungen  des  Sachverständigen  Dr.  W.  und  dem  im  Prozessverlauf  dokumentierten  Verhalten  ist  er  der  Überzeugung,  besonders  und  einmalig  zu  sein  und  nur  von  anderen  besonderen  Menschen  und  solchen  mit  hohem  Status  verstanden  zu  werden  oder  mit  diesen  zusammensein  zu  können. 

c)  Er  ist  geprägt  von  dem  Bedürfnis  nach  übermäßiger  Bewunderung. 

d)  Bei  ihm  liegt  auch  die  geforderte  Anspruchshaltung  vor,  nämlich  die  unbegründete  Erwartung  besonders  günstiger  Behandlung  oder  automatischer  Erfüllung  von  Erwartungen.  Hierzu  hat  der  Sachverständige  W.  ausdrücklich  ausgeführt,  der  Kläger  sei  aufgrund  seiner  Persönlichkeitsstörung  quasi  gezwungen,  äußere  Umstände  dafür  verantwortlich  zu  machen,  wenn  etwas  nicht  so  ablaufe,  wie  er  es  sich  vorstelle  oder  wünsche. 

e)  Ebenso  hat  der  Sachverständige  Dr.  W.  einen  Mangel  an  Empathie  festgestellt,  nämlich  die  mangelnde  Fähigkeit,  Gefühle  und  Bedürfnisse  anderer  anzuerkennen  und  sich  mit  ihnen  zu  identifizieren. 

f)  Schließlich  trägt  der  Kläger  im  Sinne  der  von  ihm  aufgeführten  Merkmale  auch  eine  arrogante,  hochmütige  Verhaltensweise  zur  Schau,  die  mit  dem  eingangs  genannten  Kriterium  des  gesteigerten  Größengefühls  im  Zusammenhang  steht,  wenn  er  z.  B.  meint,  er  allein  sei  in  der  Lage,  größere  Zusammenhänge  zu  erkennen  und/oder  zu  verstehen. 

Nach  alledem  kann  nach  Überzeugung  des  Senates  kein  Zweifel  bestehen,  dass  bei  dem  Kläger  eine  schwere  narzistische  Persönlichkeitsstörung  vorliegt,  die  bereits  vor  dem  Unfall  vom  3.  Mai  1982  angelegt  war.

Quelle: http://www.jusmeum.de/urteil/olg_celle/2afec2009402d19c17342f78852675e5d2bf3eed5ac50ca04e7957aa37c16e30?page=6 und Seite 7

 

Offline No_DR

Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #220 am: 21. Oktober 2014, 17:54:18 »
Mag ja sein, dass S. einen § 20 oder 21 hat und dadurch schalten und walten kann, wie er will, ohne behelligt zu werden.
Aber seine "Kollegen" und davon gibt es offensichtlich einige, die haben diese §§ nicht. Und die identifizieren sich ja auch mit seinen Thesen. Und die verfassen diese seitenlange Pamphlete und blockieren die Faxe in Behörden und Büros. Ich erinnere da an den Bericht auf 3sat (ich glaube es war 3sat) "Der Staat bin ich". Da war auch S. mit seinen Mannen aufgeführt mit dem ganzen Equipment, das die zur Verfügung haben.
Ich hoffe aber, dass nach den Hausdurchsuchungen endlich Ruhe ist. Der "GdM" ist jedenfalls nicht mehr erreichbar und somit auch die ♥♥♥ischen Steckbriefe.
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Müllmann

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #221 am: 21. Oktober 2014, 17:58:01 »
@No_DR Kann Dich gut verstehen, hatte auch 2 Jahre lang einen Reichbürger am Hacken. Aber der hat auch § 20 bekommen und wurde auch aus der Psychiatrie rausgelassen, weil er nicht gefährlich genug sei. Und der hatte Sprengstoff auf dem Hof. Mach Dir deswegen nicht zu viele Hoffnungen, dass man dem Sürmeli-Clan juristisch beikommen kann.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Sürmelis "Gerichtshof der Menschen" sucht Beamten per Steckbrief
« Antwort #222 am: 22. Oktober 2014, 18:10:40 »
IT-Laie: Woran erkennt man das?

Woran erkennt man was? Daß sie bei hetzner sind kriegt man einfach per whois auf seine IP-Adresse raus.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline kalizzy

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #223 am: 29. Oktober 2014, 23:49:40 »
Muss man dabei nicht auch berücksichtigen, dass die Reichsbürgerszene eine vergleichsweise junge ist? Dementsprechend findet man da recht wenig Widerhall in den Gesetzen.
Möglicherweise kommen Leute wie Sürmeli unbestimmt künftig mit ihren Untaten nicht mehr so leicht davon. Wünschenswert wäre es zumindest.

@Müllmann

Geht es dabei um diesen Transgender-Typen, der seinen Hof als zu der Bundesrepublik exterritoriales Gebiet deklariert hat? Den habe ich schonmal in einer Reichsbürger-Doku gesehen.
 

Müllmann

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Re: "Sachbeschädigung"
« Antwort #224 am: 30. Oktober 2014, 10:22:55 »


Geht es dabei um diesen Transgender-Typen, der seinen Hof als zu der Bundesrepublik exterritoriales Gebiet deklariert hat? Den habe ich schonmal in einer Reichsbürger-Doku gesehen.

Kann schon sein, dass Du den richtigen meinst, ich rede von Daniel S. Aber der ist nicht Transgender. Das Rumrennen im Röckchen war wohl nur eine Marotte. Und der Hof ist eigentlich das Dach von einem Bunker.