Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359337 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1890 am: 22. Mai 2019, 09:27:50 »
Wer 3 Stunden wertvolle Lebenszeit verschwenden will - nur zu! Sürmeli hat extra eine "Experten"-Runde einberufen.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Wildente

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1891 am: 22. Mai 2019, 10:07:27 »
Dier erste halbe Stunde habe ich hinter mir - Murmelkopf bläst sich immer mehr auf, ich warte darauf, dass er irgendwann platzt.  :steamingears:

Keiner will mit ihm reden, in der Schweiz ist auch niemand für ihn zuständig, das Bundesverfassungsgericht hat sich immer noch nicht von ihm zertifizieren lassen.
Ansonsten ist seine Kinderpost das oberste Bundesgericht und hat unter anderem Vollzugs- und Vollstreckungsbeamte. Der Stümper selbst hat die Hoheitsrechte, um ganze Staaten zu richten. (Ich brauche eine Pause.)
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
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Offline Frankonius

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1892 am: 22. Mai 2019, 10:23:00 »
Hat Stümperlie eigentlich mehr Anhänger als der Erpel?
Wer tut sich das an, für Veranstaltungen mit der Schnarchnase auch noch Geld zu bezahlen?  :think:

Sein Geschwafel ist ja noch langweiliger als Rüdis Auftritte, zumal es beim Murmelkopf ja meist nur abgeflimte Bildschirme gibt und Rüdi durch Gebrülle und Rumhampeln wenigstens etwas für Action sorgt.
 
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Offline theodoravontane

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1893 am: 22. Mai 2019, 10:45:24 »
Sein Geschwafel ist ja noch langweiliger als Rüdis Auftritte, […]
Manchmal stelle ich mir vor, der Murmelkopf sei ein Kunstprojekt von Serdar Somuncu, das macht's kurzfristig insofern erträglicher, daß ich mich nicht dauernd frage, wie jemand soviel Schwachsinn ernsthaft glauben kann.
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Offline Lonovis

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1894 am: 22. Mai 2019, 11:38:30 »
Mal abgesehen davon, dass seine Videos schon viel Zeit kosten hat er je mitlerweile ein komplettes Rechtssystem entwickel. Gut, jeder hat sein Hobby, aber darauf muss man erstmal kommen.
Ich nehme mal an, dass er nirgendwo arbeitet. Mal abgesehen im Amt für Menschenrechte.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2019, 11:40:32 von Lonovis »
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1895 am: 22. Mai 2019, 11:41:32 »
Auch zu diesem Video noch die Beschreibung des "Superprofessors" selbst. Die sind mindesten so frei von jedem Geist wie sein Geschwafel.
Zitat
MenschenrechtTV
Am 21.05.2019 veröffentlicht
Teil 1: obligatorisches Schiedsgericht - oberstes Bundesgericht

Art. 24 (3) GG = oberste Bundesgericht in Art. 95 GG und Art. 95 UN-Charta

Voraussetzung für das obligatorische Schiedsgericht

1. öffentlich (allgemein) - nicht privat und kein Sonder- oder Ausnahmegericht
überwiegende Mehrheit der Staaten umfassen
2. umfassend - Prävention und Restitution zur Amnestie
3. obligatorisch - ohne Zustimmung des beklagten Staates aktiv

Der Verstoß gegen das zwingende Völkerrecht in der öffentlichen Verfassungordnung (Art. 6 EGBGB) führt zur Obligation im außervertraglichem Schuldverhältnis (Art. 38-42 EGBGB).

Die Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidrige Handlungen gemäß UN-RES 56/83 löst Prävention aus (Art. 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51, Art. 95 UN-Charta), um

1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen  (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

 Der Begriff des Schaden enthält sämtliche immaterielle und materielle Folgen einer

unerlaubten Handlung,
einer ungerechtfertigten Bereicherung,
einer Geschäftsführung ohne Auftrag ("Negotiorum gestio") oder
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen ("Culpa in contrahendo")

und umfaßt den Folgeschaden und Folgebeseitigungsschaden als Gesamtschaden oder Obligation (ROM-Statut, EGBGB).

Menschenrechtverletzungen und Opferentschädigung ist in Art. 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 (Vollzug des Zivilschutzabkommens) geregelt und müssen nach der Feststellung augenblicklich durch Restitution durch obligatorische Obligation beendet werden.

Obligationen sind Schuldverschreibungen.
Obligationen werden im zwingenden Recht nicht verhandelt,
sondern vollstreckt!

Hinweis:
Art. 24 Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
C.H. BECK Kommentar Jarass / PIEROTH  zu IV. Schiedsgerichtsbarkeit (Abs. 3)

Fragenkatalos - Teil 2

• Wann und wie ist der Gerichthof der Menschen entstanden?
• Was ist die Aufgabe des Gerichthof der Menschen?
• Nach welcher Grundlage ist der Gerichthof der Menschen tätig?
• Wie unterstützt der Gerichthof der Menschen die verletzten Menschen?
• Wann und wie ist der IZMR / ICHR entstanden?
• Was ist die Aufgabe des IZMR / ICHR?
• Nach welcher Grundlage ist das IZMR / ICHR tätig?
• Wann und wie ist das Amt für Menschenrecht entstanden?
• Was ist die Aufgabe von Amt für Menschenrecht?
• Nach welcher Grundlage ist das Amt für Menschenrecht tätig?
• Wann und wie ist die Akademie Menschenrecht entstanden?
• Was ist die Aufgabe der Akademie Menschenrecht?
• Nach welcher Grundlage ist die Akademie Menschenrechttätig?
• Wann und wie ist Menschenrecht-TV enstanden?
• Was soll das Menschenrecht-TV übermitteln?
• wann und wie ist die Opferhilfe Mensch entstanden?
• Was ist die Aufgabe der Opferhilfe Menschen?
• Können Menschen beim Menschenrecht-TV , Akademie Menschenrecht sowie Gerichthof der Menschen beitreten und was ist die Qualifikation?
• Sind die Intuitionen des Netzwerk Menschenrecht bei der Bevölkerung bekannt?
• Gibt es viele Aufträge oder Anrufe von Menschen, und was möchten die Menschen vom Netzwerk Menschenrecht?
• Welcher Unterschied besteht zwischen dem Netzwerk Menschenrecht als Nichtregierungsorganisation und Regierungs-Organisationen?
• Welche Grundvoraussetzungen sind notwendig und erforderlich, um denn Gerichthof der Menschen oder die Akademie sowie Amt für Menschenrecht zu führen?
• Darf das Netzwerk Menschenrecht Rechtvorschriften erlassen (Art. 1 ÜLV)?
• Die diplomatischen Urkunden des Gerichthof der Menschen [GdM] waren in der Deutschen Nationalbibliothek  gespeichert! Warum wurden die Urkunden aus der Nationalbibliothek verbannt, und warum bedrängt die Deutschen Nationalbibliothek die Dokumente wieder einzustellen?
• Wie ist das Zentralmeldeamt entstanden und was ist die Aufgabe des Zentralmeldeamtes Schweiz?
• Wo können sich verletze Menschen melden? Wo ist die Kontaktstelle?
• Welche Rechtmittel gibt es für hilfesuchende Menschen?
• Wie reagieren Bedienstete in den Behörden,  wenn sie Menschenrecht, Netzwerk Menschenrecht, Zivilschutz, Hochkommissariat für Menschenrecht oder SÜRMELI hören?
• Welcher Unterschied besteht zwischen dem Netzwerk Menschenrecht und anderen wirtschaftlichen und Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen aus?
• wie kann das Netzwerk Menschenrecht als dem Zentrum für Menschenrecht, dem Gerichthof der Menschen , der Opferhilfe Mensch , der Akademie Menschenrecht , dem Zentralmeldeamt oder Menschenrecht-TV unterstützen?
• Was ist das zukünftige Ziel des Netzwerk Menschenrecht?


BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT

Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!
Spenden-Konto:
(bei PostFinance Schweiz)
Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch
IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8
BIC: POFICHBEXXX

Zitat
MenschenrechtTV
MenschenrechtTV
vor 2 Stunden
Verletzungen des zwingenden Völkerrecht sind ohne Strafminderung unverjährbar. Wenn die Menschenrechtverletzung festgestellt wird, die Prävention und Restitution zur Amnestie augenblicklich zu vollstrecken (VStGB, Art. 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51, Art. 95 UN-Charta, Art. 24 (3), 25, 95 GG
5
MenschenrechtTV
MenschenrechtTV
vor 2 Stunden
Art. 24 Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

C.H. BECK Kommentar Jarass / PIEROTH  zu IV. Schiedsgerichtsbarkeit (Abs. 3)



Abs. 3 enthält eine bindende Verpflichtung (Randelzhofer MD III 5; Stern I 508; Geiger 371) für den Bund, Vereinbarungen über eine Schiedsgerichtsbarkeit zur Beilegung internationaler Streitigkeiten beizutreten, sofern die Schiedsgerichtsbarkeit folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie muß allgemein sein, d. h. die überwiegende Mehrheit der Staaten umfassen, wobei eine entsprechende Mehrheit im regionalen Bereich, etwa in Europa, genügen dürfte (Randelzhofer MD III 11; Tomuschat 200f; a. A. Rojahn Mü 54). Des weiteren muß die Schiedsgerichtsbarkeit umfassend sein, also alle Sachgebiete einschließen (Randelzhofer MD III 12). Endlich muß sie obligatorisch sein, d. h. auch ohne Zustimmung des beklagten Staats angerufen werden können (Randelzhofer MD III 13; Rojahn Mü 55). Die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs nach Art. 92 der UNO-Charta etwa ist weder umfassend noch obligatorisch (Zuleeg AltK 47; Randelzhofer MD III 18; Tomuschat BoK 208). Abs. 3 schließt nicht aus, daß die Bundesrepublik Schiedsgerichtsvereinbarungen beitritt, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen; nur muß sie das nicht tun.




Art. 24 (3) GG = oberste Bundesgericht in Art. 95 GG und Art. 95 UN-Charta

Art. 95 UN-Charta - " .... Diese Charta schließt nicht aus, daß Mitglieder der Vereinten Nationen auf Grund bestehender oder künftiger Abkommen die Beilegung ihrer Streitigkeiten anderen Gerichten zuweisen...".




Voraussetzung für das obligatorische Schiedsgericht



1. öffentlich (allgemein) - nicht privat und kein Sonder- oder Ausnahmegericht

überwiegende Mehrheit der Staaten umfassen

2. umfassend - Prävention und Restitution zur Amnestie

3. obligatorisch - ohne Zustimmung des beklagten Staates aktiv



BRD- Gerichte sind freiwillige Gerichtsbarkeit (subordinär - Verwaltungsakt)

unter Gewaltzwang. Der Mensch als Hoheitsberechtigter wird in einen Verwaltungsakt gebeugt.



Der Verstoß gegen das zwingende Völkerrecht in der öffentlichen Verfassungordnung (Art. 6 EGBGB) führt zur Obligation im außervertraglichem Schuldverhältnis (Art. 38-42 EGBGB).



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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1896 am: 22. Mai 2019, 11:44:10 »
Mal abgesehen davon, dass seine Videos schon viel Zeit kosten hat er je mitlerweile ein komplettes Rechtssystem entwickel. Gut, jeder hat sein Hobby, aber darauf muss man erstmal kommen.
Ich nehme mal an, dass er nirgendwo arbeitet. Mal abgesehen im Amt für Menschenrechte.

Das einzige was der Mürmelkopf entwickelt, ist die Meise in seinem Kopp und ein hohen Schwurbelgrad wenn es darum geht Wortverdrehungen zu entwickeln.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Rabenaas

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1897 am: 22. Mai 2019, 12:09:54 »
Ich nehme mal an, dass er nirgendwo arbeitet. Mal abgesehen im Amt für Menschenrechte.

Arbeit? Wo soll er denn die Zeit dafür hernehmen?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Wildente

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1898 am: 22. Mai 2019, 17:14:29 »
Ok, ich habs geschafft. Die Expertenrunde bestand übrigens aus dem Murmelkopf, einer Dame, die es sogar wagte, die Selbstbeweihräucherung des Protagonisten zu unterbrechen und nach einer Stunde ging (die war in den letzten Videos schon zu hören) und dem üblichen Sidekick, der wie immer alles abnickte und hauptsächlich zum Vorlesen der vorgegebenen Fragen diente.

Größtenteils der übliche Schwachsinn, ein paar Schmankerl aus der Lebensgeschichte des Kugelfischs (von denen mindestens die Hälfte sooooo glaubwürdig ist :liar:), aber auch ein paar Lustigkeiten.

Galloppierender Größenwahn: Papstbesuche in Deutschland finden nur wegen Stümperli statt.
Nie nichts getan: Immer haben andere Leute das verschwundene Geld unterschlagen.
Ausweise, Auto-Vignetten und eigenes Geld: Jetzt wird das Reichsdeppenklischee so richtig bedient. Das hat Stümperli vor, es gibt auch schon Entwürfe und er macht es auf jeden Fall besser als Peter. Warten wir mal ab, wie das fitzt.

Wenigsten an einer Stelle sprach Murmelkopf mal etwas Ehrliches: Seine Jünger müssen sich um ihren Kram selbst kümmern, seine ganzen Fantasiebehörden können maximal Rechtsbeistand bieten (ach ja?) und es gab bisher noch keine Erfolge.

Tante Edith hat ihren Lachanfall vergessen: Stümperli ist es peinlich um Spenden zu betteln. Ganz ehrlich.  :liar:
« Letzte Änderung: 22. Mai 2019, 17:55:02 von Wildente »
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1899 am: 23. Mai 2019, 08:38:04 »
Tante Edith hat ihren Lachanfall vergessen: Stümperli ist es peinlich um Spenden zu betteln. Ganz ehrlich.  :liar:

WOW, das hätte ich in meinen kühnsten Träumen nicht vermutet!!!!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1900 am: 5. Juni 2019, 09:56:09 »
Mürmelkopf haut mal wieder einen raus.
Diesmal hat er nix geringeres vor als die Schweizer Bundesverfassung zu ändern.

Was wohl @Helvetia davon hält...



Edith war aktiv um den GN zu beruhigen.
« Letzte Änderung: 5. Juni 2019, 10:13:35 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1901 am: 5. Juni 2019, 10:01:47 »
EINEN!
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Offline Helvetia

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1902 am: 5. Juni 2019, 11:38:36 »
Was wohl @Helvetia davon hält...

Natürlich nichts!

Nach kurzem Reinhören sträuben sich einem ja schon die Haare. Allein Sürmelclowns Verschwurbelung des Begriffs "Totalrevision"... und was haben diese Deppen eigentlich immer mit der Präambel? Die Präambel selbst ist kein Verfassungsartikel. Sie hat eher symbolische Bedeutung, etwa so wie ein Wappen oder Logo.

Nachdem Marcel in einem seiner letzten Videos den Sürmelclown familiär als "Mustafa" bezeichnet hat, würde ich vorschlagen, die beiden sollten sich zusammentun. Marcel verfolgt ja in unregelmässigen Abständen auch das Projekt eines Deppen-Kommentars zur BV. Und seitdem der GCLC den Weg aller irdischen Fantasiegerichte gegangen ist, scheint nun Sürmelis Spassgericht die (alte) neue bevorzugte Adresse der Schweizer Reichsdeppen werden zu können. Seien wir gespannt. Der Markt der Deppengerichte ist in Bewegung.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1903 am: 5. Juni 2019, 12:19:51 »
Zitat
Diesmal hat er nix geringeres vor als die Schweizer Bundesverfassung zu ändern.
Ja. Dafür bin ich auch. Dass man Sürmelanten mit Restriktionen belegen kann. So in der Art, wie seine Telefonnummer in Genf in gewissen Organisationen als "unerwünscht" klassifiziert, ihn bei gewisser Häufung von Vorkommnissen als Persona Non Grata in Behörden und Institutionen klassifizieren kann. Oder ihm verbieten kann, die Verfassung anderer Staaten ändern zu wollen. Verfassungsmäßig. [/ironie] Also... Der Sürmelant will die Bundesverfassung ändern? Kann er, mit den üblichen verfassungsändernden Möglichkeiten. Er will eine Totalrevision? Dann soll er mal wirklich verbessernde Vorschläge bringen. So wie die Verfassungsgeilen in Deutschland. Oder... lieber nicht.

In der Präambel ein Verwaltungsakt...Da liegt eine Totalrevision vor, wenn die Menschenrechte.....die es in der Schweiz nicht gibt, sondern nur Einschränkungen. Menschenwürde gehört in die Präambel. Er nimmt Bezug auf deutsches Recht .... schweizerischer Bundestag, Bundesrat... Oje. Der sollte einen Preis bekommen! Irgend eine leere Insel mit vollem Recht auf Königreich. Nimmt er seinen eigenen Müll wirklich ernst? Das MUSS ein Troll sein!
« Letzte Änderung: 5. Juni 2019, 12:36:09 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1904 am: 5. Juni 2019, 12:34:05 »
Also... Der Sürmelant will die Bundesverfassung ändern? Kann er, mit den üblichen verfassungsändernden Möglichkeiten.

Kann er nicht, schon weil er nach meinem Kenntnisstand das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt.

Er will eine Totalrevision? Dann soll er mal wirklich verbessernde Vorschläge bringen.

Aufgrund dessen, was er labert, ist klar, dass er den Begriff Totalrevision überhaupt nicht bzw. ganz falsch verstanden hat.
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