Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359405 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1650 am: 7. Januar 2019, 20:50:38 »
ich hoffe für die restliche Bevölkerung, dass er abziehen muss. Dann kann er seine Beklopptheit woanders ausleben und woanders Dummen das Geld aus der Tasche ziehen.
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dtx

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1651 am: 7. Januar 2019, 22:20:29 »
... Danach würde er aber unter die Assoziierungsfreiheit fallen und keinen Aufenthaltstitel benötigen. Da es in dem Assoziierungsabkommen ein Verschlechterungsverbot gibt, müsste man wissen, wann Sürmelmonster in der Bundesrepublik eingereist ist. Es gilt dann die damlige Rechtslage, sofern sie für ihn günstiger war als die heutige.kein Selbstläufer.

Das Sürmelmonster ist im Oktober in der Türkei 1962 geboren. Sein Motorradunfall war Anfang Mai 1982 - in Niedersachsen. Da er im Rahmen eines Familiennachzuges kam, dürfte der Anwerbestopp 1973 in seinem Fall keine Rolle gespielt haben. Für eine eher zeitigere Einwanderung spricht aber, daß er hier sein Abitur gemacht haben dürfte, um studieren zu können.
http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184981/gastarbeit
« Letzte Änderung: 7. Januar 2019, 22:25:26 von dtx »
 

Offline Anmaron

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1652 am: 7. Januar 2019, 23:59:01 »
Zitat
bei google ist das egal. Den ein paar Mal übersetzen lassen und du hast den wunderschönsten Unsinn. Vielleicht funzt das auch anders herum.
Es gab einmal eine Seite "Multibabel", mit der man Texte automatisiert mehrfach verwolfen konnte, grad jetzt finde ich die nicht. Muss mir da mehr Zeit dafür nehmen. Vielleicht schreibe ich ihm mal seine eigenen vermultibabelten Texte oder wolfe draus eine Anfrage.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline theodoravontane

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1653 am: 8. Januar 2019, 17:40:59 »
[…] die Polizei illegal handelt und ihn und seine Freunde dauernd überfällt um zu "diskutieren" […]
Überfallen, um zu diskutieren? Hm, sind das vielleicht die berüchtigten Gefährderansprachen?
Normalerweise überfällt die Wortmarke ja, um kurzen Prozess zu machen …
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1654 am: 8. Januar 2019, 18:01:31 »
Nur mal so zum Mitschreiben, ob ich da alles richtig verstanden habe!

Der Murmelkopp, der die Existenz der Bundesrepublik leugnet und diesen Staat infrage stellt, besitzt weder die deutsche Staatsbürgerschaft noch hat er ein fixes Recht sich in der BRD aufzuhalten. Darf man fragen warum er noch in Deutschland ist.

Auch die Frage wer blöder ist, der Murmelkopp oder sein Sachbearbeiter am Ausländeramt, drängt sich mir da auf!
 

Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1655 am: 8. Januar 2019, 23:32:06 »
Der bekloppte Murmelkopf ist auf 180...wenn das überhaupt reicht. Nicht nur, dass die Schweizer Botschaft ihm eine Mail geschrieben hat und damit -in seinen Augen- ihre absolute Unwissenheit bewiesen hat, nein, sie haben seine Telefonnummer auch noch gesperrt.


Zitat
enschenrechtTV
Am 08.01.2019 veröffentlicht
Für die Menschenrechtverletzungen ist die schweizerische Botschaft zuständig, da sie bewaffnete Konflikte umdeutet. In Art. 2 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 geht es um den Zivilschutz und nicht um das genfer Abkommen I-III. Der Ersatzbotschafter leugnet den Verpflichtungschutzvertrag.

"... Außer den Bestimmungen, die bereits in Friedenszeiten zu handhaben sind, ist das vorliegende Abkommen in allen Fällen eines erklärten Krieges oder jedes anderen bewaffneten Konflikts anzuwenden, der zwischen zwei oder mehreren der Hohen
Vertragsparteien entsteht, und zwar auch dann, wenn der Kriegszustand von einer dieser Parteien nicht anerkannt wird.
Das Abkommen ist auch in allen Fällen vollständiger oder teilweiser Besetzung des Gebietes einer Hohen Vertragspartei anzuwenden, selbst wenn diese Besetzung auf keinen bewaffneten Widerstand stößt...." 

Die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) ist ein sozialer Bundesstaat und kein Rechtstaat (Art. 20 GG), in der die Überleitungsverträge gelten:

Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Gemäß Act of Staate und Art. 53, 107 UN-Charta  sowie Art. 139 GG besteht der Feindstaat als NS-Regierung BVerfGE 2 BvF 1/73) als Re- oder De-Nazifizierung weiterhin fort.   


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:  RE: Zuständigkeit für ein Schiedsgerichtsvorgang wegen positiver Verpflichtungschutzverletzung der Schweiz
Datum:  Mon, 7 Jan 2019 15:54:10 +0000
Von:  Vavricka Viktor EDA VAV [email protected]
An:  [email protected] [email protected]


Sehr geehrter Herr Sürmeli,

 Nach unserem Telefonat von soeben möchte ich lediglich festhalten, dass Deutschland Vertragspartei der 4. Genfer Konvention ist und dass auch nach längerer Diskussion mit Ihnen nicht ersichtlich ist, inwiefern Schweizer Behörden oder Schweizer Recht von Ihrem Problem betroffen sind.

Weder Deutschland noch die Schweiz befindet sich in einem Kriegszustand im Sinne des humanitären Völkerrechts. Auch wenn Sie es nicht annehmen: Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem der Rechtsweg bei Rechtsverletzungen im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung jedermann offensteht.

Danke für Ihre Kenntnisnahme und freundliche Grüsse,

Viktor Vavricka, Gesandter
Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Otto-von-Bismarck-Allee 4A, 10557 Berlin

Tel. +49 (0)30 390 400 26
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Offline Helvetia

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1656 am: 8. Januar 2019, 23:37:31 »
Haha, ist ja herzallerliebst! Der Sürmelclown und die Schweizer Botschaft :rotfl:
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Wildente

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1657 am: 8. Januar 2019, 23:39:12 »
Der bekloppte Murmelkopf ist auf 180...wenn das überhaupt reicht. Nicht nur, dass die Schweizer Botschaft ihm eine Mail geschrieben hat und damit -in seinen Augen- ihre absolute Unwissenheit bewiesen hat, nein, sie haben seine Telefonnummer auch noch gesperrt.

Ich hab das auch gerade durch. MUAHAHAHAHA :dance: Einfach zu schön, wie sich der Kugelfisch empört und aufbläht.
Das Ende ist auch hübsch: Er muss ins Ausland und Sondierungsgespräche mit Ministerien führen und hätte gern ein paar Spenden für die Spesen, damit er nicht mit dem Fahrrad hinfahren muss. Das würde ich doch zu gern sehen. ;D
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
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(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1658 am: 8. Januar 2019, 23:44:23 »
Zitat
Auch wenn Sie es nicht annehmen: Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem der Rechtsweg bei Rechtsverletzungen im Rahmen der demokratischen Rechtsordnung jedermann offensteht.

Bester Satz in der Antwort :rofl:

Sehr geil auch die Bandansage: Ihr Anruf ist nicht erwünscht.
Überschüttet die Botschaft mit Karma und Schocki

Mürmelkopf wird das aber nicht akzeptieren und bestimmt Obligationen verhängen
« Letzte Änderung: 8. Januar 2019, 23:47:31 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1659 am: 8. Januar 2019, 23:48:39 »
Cool, diese Schweizer. Die haben schnell gemerkt, dass der Kerl einen veritablen Dachschaden hat. Aber klar, außer ihm sind ja alle im Unrecht.  :facepalm:
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1660 am: 8. Januar 2019, 23:49:05 »
Nun ja, immerhin ist die Schweiz im Moment das einzige Land bei dem der Murmelkopf ja noch ein Konto bekommt. Sonst hat er ja alle durch bzw. muss es über "Strohmänner" machen die ja bekanntlich immer dann weg sind, wenn auf dem Konto dann mal Geld zu finden ist.

Daher, vielleicht sollte sich der "Gesandte" mal als "Geschickter"* verhalten.  ;D

*Das bezieht sich auf die Bismarck-Anekdote zum Unterschied zwischen "gesandt" und "geschickt".

Zitat
Und wie sei es mit „senden“ und „schicken“, diese bedeuteten doch nun wirklich dasselbe? „Keineswegs, denn Ihr Gemahl ist zwar ein Gesandter, aber kein Geschickter!
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1661 am: 8. Januar 2019, 23:57:36 »
ich hoffe, sie knipsen seine anderen Nummern auch noch aus
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1662 am: 9. Januar 2019, 00:03:21 »
Man muss natürlich auch festhalten, dass Schweizer Behörden Das Glück haben, den Spinner einfach ignorieren zu können, während das in den "Amtsstuben" der GmbH nicht geht.
Ich wette, dass es nicht wenige Mitarbeiter gibt, die sich auch wünschen, seine Nummer einfach sperren zu können!  ;D
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1663 am: 9. Januar 2019, 00:06:42 »
leider. Allerdings weiß ich nicht ob deutsche Ämter verpflichtet sind, sich mit nachweislich unzurechnungsfähigen Personen Schriftverkehr liefern zu müssen. Können die sich nicht darauf berufen, nur mit einem Betreuer zu korrespondieren?
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1664 am: 9. Januar 2019, 01:09:45 »
leider. Allerdings weiß ich nicht ob deutsche Ämter verpflichtet sind, sich mit nachweislich unzurechnungsfähigen Personen Schriftverkehr liefern zu müssen. Können die sich nicht darauf berufen, nur mit einem Betreuer zu korrespondieren?
Müsste doch? Würde doch sonst das Prinzip der Betreuung es absurdum führen? P.s. würde da gerne per PN das ein oder andere aus berufener Seite zu wissen.